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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitarbeiterkapitalbeteiligung / aa) Übertragung der Vermögensbeteiligung

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Rz. 130

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Eine Übertragung der Vermögensbeteiligung, die zur Nachholung der Besteuerung führt, liegt stets dann vor, wenn der Stpfl das wirtschaftliche Eigentum daran aufgibt. Unerheblich ist, ob dies entgeltlich (zB bei einem Verkauf) oder unentgeltlich (bei einer Schenkung) geschieht. Nach § 19 Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG ist eine Besteuerung vorzunehmen, wenn die Vermögensbeteiligung "ganz oder teilweise" übertragen wird. Diese Formulierung ist missverständlich, weil damit nicht gemeint ist, dass bei einer teilweisen Übertragung der Vorteil aus der Übertragung sämtlicher Vermögensbeteiligungen zu versteuern ist. Besteuert wird in diesem Fall nur der Vorteil, der aus der übertragenen Vermögensbeteiligung resultiert.

 

Rz. 131

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Als Übertragung idS sind auch die in § 17 Abs 4 und § 20 Abs 2 Satz 2 EStG genannten Fälle sowie die Einlage in ein Betriebsvermögen anzusehen (vgl § 19a Abs 4 Satz 1 Nr 1 EStG). Hierbei handelt es sich insbesondere um die Auflösung einer KapGes, eine Kapitalherabsetzung mit Ausschüttung an den Gesellschafter oder die Abtretung der Vermögensbeteiligung.

 

Rz. 132

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Werden nicht alle Vermögensbeteiligungen am Unternehmen des ArbG übertragen, kann der ArbN bestimmen, welche er übertragen will bzw übertragen hat. Es gibt keine dem § 256 HGB vergleichbare Regelung, wonach die zuerst oder die zuletzt erworbenen Güter zuerst verbraucht bzw verkauft werden. Das muss insbesondere dann gelten, wenn der ArbN auch Vermögensbeteiligungen besitzt, die er nicht vom ArbG erworben hat.

 

Beispiel 11:

A ist ArbN der Y-AG. Bereits vor Eintritt in das Dienstverhältnis hatte er 100 Aktien der Y-AG erworben. Am 01.12.2021 überträgt ihm der ArbG unentgeltlich weitere 50 Aktien im Wert von 2 000 EUR, die in...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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