Rz. 72
Die Liquiditätsübersichten müssen geeignet sein, um die Liquiditätslage im kurz-, mittel- und langfristigen Bereich darzustellen. Dies hat sich in den getroffenen Annahmen, die den Mittelzu- und -abflüssen zugrunde liegen, und in der Untergliederung in Zeitbändern angemessen widerzuspiegeln. Diese Annahmen können auf Erfahrungen aus der Vergangenheit oder auf Expertenschätzungen beruhen. Sie betreffen in erster Linie die Modellierung der stochastischen Zahlungsströme sowie die zugrunde liegenden Szenarien und damit verbundene Sicherheitsabschläge ("Haircuts") für möglicherweise hinzunehmende Wertverluste bei der Veräußerung oder Belastung bestimmter Aktiva. Die Sicherheitsabschläge für die besicherte Refinanzierung werden i. d. R. an den Bewertungsabschlägen der Zentralbanken orientiert. Diese Annahmen müssen plausibel sein und von Dritten, z. B. im Rahmen von Prüfungshandlungen, nachvollzogen werden können. Sofern die Annahmen zum Neugeschäft aus der historischen Geschäftsentwicklung abgeleitet werden, sollten auch die Vorgaben aus der Geschäfts- bzw. Risikostrategie berücksichtigt werden. Dadurch können Inkonsistenzen, wie z. B. ein geplanter Zuwachs in Geschäftsfeldern, von denen sich das Institut aus strategischen Gesichtspunkten zurückziehen möchte, vermieden werden.
Rz. 73
Ferner ist u. a. darauf zu achten, dass – soweit möglich – sämtliche liquiditätswirksamen Geschäfte berücksichtigt werden und keine unrealistischen Annahmen zu den Ablauffristen derjenigen Positionen getroffen werden, deren Zahlungsströme nur grob geschätzt werden können. Hierzu zählen z. B. Sicht- und Spareinlagen, die dem Institut in der Praxis zumindest teilweise durchaus länger als ihre nominale Bindungsdauer zur Verfügung stehen und folglich als "Bodensatz" zur Refinanzierung längerfr...