Fachbeiträge & Kommentare zu Depot

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Verschiedene Unternehmen räumen ihren Arbeitnehmern Optionsrechte zum späteren Erwerb von Unternehmensaktien zu einem attraktiven Einkaufspreis ein. Dadurch können den Mitarbeitern dieser Unternehmen geldwerte Vorteile erwachsen. Zu einem Zufluss des Vermögensvorteils im steuerrechtlichen Sinne kommt es aber erst bei Ausübung des Optionsrechts. Dabei ist es unerheblich, ob d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 6.2 Bewertung des Sachbezugs "Aktienoption"

Der geldwerte Vorteil ist in Höhe der Differenz zwischen dem Kurswert der überlassenen Aktie am maßgebenden Bewertungsstichtag und den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die überlassenen Aktien und/oder das Optionsrecht als Arbeitslohn zu erfassen.[1] Praxis-Tipp Vereinfachungsregelungen Im Lohnsteuerabzugs- und im Veranlagungsverfahren gibt es 2 Vereinfachungsregelungen[2]: Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 5.2.1 Geldwerter Vorteil im "Regelfall"

Die Umwandlung des Optionsrechts in Aktien führt zum Zufluss eines geldwerten Vorteils beim Arbeitnehmer. Maßgeblich für die Höhe des geldwerten Vorteils ist der Kurswert der Aktie beim Aktienbezug aufgrund der Ausübung des Optionsrechts, abzüglich der Erwerbsaufwendungen des Arbeitnehmers für die Aktien und/oder das Optionsrecht. Überträgt der Arbeitnehmer das ihm vom Arbei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 6.1 Zuflusszeitpunkt bei nicht handelbaren Optionen

Weder im Zeitpunkt der Gewährung noch der erstmaligen Ausübbarkeit des nicht handelbaren Aktienoptionsrechts ist ein Lohnzufluss beim Arbeitnehmer zu erfassen. Der Lohnzufluss ist erst beim tatsächlichen verbilligten Aktienbezug durch Optionsausübung als geldwerter Vorteil zu versteuern.[1] Zeitpunkt des Zuflusses ist der Tag der Einbuchung der Aktien in das Depot des Arbeitn...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aktienoptionen / 5.2.2 Geldwerter Vorteil bei "Anfangsbesteuerung"

Im Fall der Anfangsbesteuerung ist der Sachbezug in Form des Optionsrechts mit dem um übliche Preisnachlässe geminderten Endpreis am Abgabeort im Zeitpunkt der Übertragung anzusetzen.[1] Zeitpunkt der Übertragung ist der Tag, an dem der Arbeitnehmer das Optionsrecht erwirbt. Fallen Bestell- und Liefertag auseinander, sind für die Preisfeststellung die Verhältnisse am Bestell...mehr

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ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / II. Gewinne aus der tatsächlichen Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen

Art. 13 DBA Österreich/Deutschland unterscheidet bei der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zwischen Gesellschaften, deren Aktivvermögen überwiegend aus unbeweglichem Vermögen besteht, und anderen Gesellschaften. Die Höhe des Aktivvermögens orientiert sich nach Nr. 4 des Protokolls zum DBA Österreich/Deutschland vom 24.8.2000 an der letzten, vor der Veräußerun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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§ 14 Nichteheliche Lebensge... / II. Praktische Konsequenzen in der Vertragspraxis

Rz. 3 Welche Konsequenzen die Angehörigenrechtsprechung für die Kaufvertragspraxis hat, zeigt ein BFH-Urt. v. 21.9.2004:[20] Zusammenveranlagte Eheleute hatten 1987 für einen Kaufpreis von insgesamt 159.100 DM eine Eigentumswohnung zu je ½ Miteigentumsanteil erworben. 1997 erwarb die Ehefrau vom Ehemann seinen Miteigentumsanteil durch notariellen Kaufvertrag. Den Kaufpreis vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wert der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nr 39 S 4 EStG)

Rn. 1335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 3 Nr 39 S 4 EStG ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Maßgebend ist mithin der gemäß § 9 Abs 2 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen wär...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewinn aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung kein Arbeitslohn

Leitsatz 1. Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. 2. Ein lohnsteuerbarer Vorteil kann nur insoweit vorliegen, als der Arbeitnehmer aus der Veräußerung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Privateinlagen / Zusammenfassung

Begriff Von Privateinlagen spricht man, wenn Unternehmer ihrem Betrieb Privatvermögen für betriebliche Zwecke zuführen. I.d.R. wird man bei dem Begriff "Einlage" an Geldeinlagen denken. Darüber hinaus können jedoch alle bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgüter oder auch bestimmte "Leistungen" eingelegt werden. Privateinlagen erhöhen das Eigenkapital des Unternehmens. Einlagen k...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / B. Geschäftsbedingungen

Rz. 9 Die Geschäftsbeziehungen zwischen den Kreditinstituten und ihren Kunden werden weitestgehend durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprägt, die wiederum ganz erhebliche Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation haben.[1] Rz. 10 Beispiel Bei der B-Bank, bei welcher der Erblasser E seine Konten und sein Depot hatte, erscheint A und legt ein notarielles Testament v...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Sonderproblem: Unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 98 Früher galten unentgeltliche Zuwendungen unter Ehegatten, die der Verwirklichung der ehelichen Lebensgemeinschaft dienten, nicht als Schenkung. Häufig wurden derartige Vermögensverschiebungen als ehebedingte, unbenannte Zuwendungen bezeichnet. Die Rspr. [121] sieht in derartigen Zuwendungen aber regelmäßig Schenkungen, es sei denn, es ist eine konkrete Gegenleistung de...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Inhalt und Umfang der Bankvollmacht

Rz. 68 In der Praxis wird gerade bei älteren Kontoinhabern immer häufiger Dritten eine Bankvollmacht im Rahmen der Vorsorgevollmacht erteilt.[31] Praxishinweis Hinzuweisen sind Mandanten darauf, dass privatschriftliche Vollmachten von den Banken und Sparkassen generell nicht anerkannt werden bzw. nicht anerkannt werden dürfen, es sei denn, dass hier die entsprechende bankrech...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Inhalt des Nachlassverzeichnisses

Rz. 162 Nach § 2215 Abs. 1 BGB erstreckt sich die Pflicht nur auf die der Testamentsvollstreckung unterliegenden Nachlassgegenstände. Ist als Ersatzlösung bei Testamentsvollstreckung über einzelkaufmännische Unternehmen die Treuhandlösung gewählt worden, bei der der Testamentsvollstrecker Inhaber des Geschäfts ist, jedoch auf Rechnung des Erben, ist § 2215 Abs. 1 BGB analog ...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / a) Aktueller Vermögens- bzw. Nachlassbestand

Rz. 23 Auch hier bietet sich an, das Erfassen der Vermögens- bzw. Nachlasswerte in Form eines Verzeichnisses vorzunehmen. Bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Pflichtteilsmandaten kann dies beispielsweise in Form von Excel-Tabellen erfolgen. So können auch unproblematisch divergierende Werte in verschiedenen Spalten eingepflegt und Alternativberechnungen vorgenommen wer...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 495 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[746] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[747] E...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / A. Überblick

Rz. 1 Ausgangsfall Erblasser Max Meier (E) verstarb 2023. Er war verheiratet mit Magda (F) und hinterlässt zwei erwachsene Kinder, Daniel (K1) und Anna (K2). Er hatte keinen Ehevertrag geschlossen und hinterlässt kein Testament. Den Eheleuten gehörte gemeinsam je zu 1/2 das selbst bewohnte Einfamilienhaus in Berlin (EFH, Wert des hälftigen Anteils von E 390 TEUR). Außerdem ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.5.4 Tafelgeschäfte (§ 49 Abs 1 Nr 5 Buchst d EStG)

Tz. 80 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Kap-Erträge aus Tafelgeschäften unterliegen seit 1993 der beschr StPflicht (§ 52 Abs 28 EStG 1994). Es handelt sich um eine Folgewirkung des Zinsabschlags. Dessen Ziel ist, Zinserträge unbeschr Stpfl bereits bei Auszahlung mit einem St-Abzug zu belasten, der bei der Veranlagung anrechenbar ist. Damit soll das Erklärungsverhalten bei Eink aus...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / a) Allgemeines

Rz. 77 Erforderlich für die Annahme einer wirksamen Schenkung ist, dass sich der Erblasser und der Beschenkte zu Lebzeiten tatsächlich über die Abtretung des Bankguthabens geeinigt haben und die Vollmacht nur dazu dienen soll, dem Bevollmächtigten im Todesfall des Vollmachtgebers zu ermöglichen, über Konten und Depots wirksam unter Lebenden zu verfügen. Dies wird erhebliche ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 1. Bis zur Teilung

Rz. 60 Bis zur Teilung (Auseinandersetzung) des Nachlasses haften die Erben als Gesamtschuldner grundsätzlich in voller Höhe, können aber die Befriedigung aus dem Eigenvermögen verweigern (und haften dann ausschließlich mit dem Nachlass), §§ 2058, 2059 Abs. 1 S. 1 BGB.[147] Der Gläubiger hat ein Wahlrecht, ob er Gesamtschuld- oder Gesamthandsklage erhebt.[148] "Geteilt" ist ...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / IV. Forderungsvermächtnis

Rz. 89 Bei einem Forderungsvermächtnis erlangt der Bedachte gegen den Beschwerten den Anspruch auf Übertragung der vermachten Forderung nach § 398 BGB nebst Zinsen gem. § 2184 BGB [207] und etwaiger Nebenrechte gem. §§ 401, 402 BGB. Hierunter fallen z.B. Bankguthaben und Hypothekenforderungen. Ist die Forderung wie z.B. beim Sparbuch verbrieft, ist im Anspruch auch die Übertr...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Teilung der Nachlassgegenstände

Rz. 240 Die Teilung der Nachlassgegenstände erfolgt nach § 2042 Abs. 2 i.V.m. §§ 752–757 BGB. Vor einer Verteilung des Nachlasses gem. §§ 752, 753 BGB sind etwaige Teilungsanordnungen des Erblassers gem. § 2048 BGB zu berücksichtigen. Über Teilungsanordnungen des Erblassers können sich die Erben einstimmig hinwegsetzen. Grundsätzlich kann dies nur durch einen Testamentsvolls...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / c) Beteiligungsverhältnisse

Rz. 51 Das Guthaben von Und-Konten steht den Kontoinhabern i.d.R. nach Kopfteilen zu, es besteht kein wesentlicher Unterschied zum Oder-Konto. Rz. 52 Beim Tod eines Und-Kontoinhabers können die anderen Kontoinhaber nur zusammen mit den Erben über das Konto verfügen bzw. es auflösen. So heißt es in den meisten Vordrucken der Kreditwirtschaft dazu: "Nach dem Tode eines Kontoinh...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / II. Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen

Rz. 33 Mit der Unterzeichnung des Antrags auf Eröffnung eines Kontos werden zwischen dem Kunden und der Bank auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die besonderen Bedingungen für Konten und Depots vereinbart (§ 305 BGB). In die Geltung der AGB tritt der Erbe im Wege der Universalsukzession ein. Kurz gesagt, der Erblasser hat im Rahmen der Kontoeröffnung bereits ...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / 2. Vergütung

Rz. 180 Ganz entscheidend für die Bemessung der Vergütung ist der Zeitfaktor. Das Dokumentieren der aufgewandten Zeit ist zwar lästig, jedoch gerade bei komplizierten Pflegschaften unumgänglich; sie muss allerdings nicht übertrieben werden. Der Zeitaufwand des Pflegers braucht nicht im Einzelnen belegt zu werden, sondern muss lediglich in seiner ungefähren Größenordnung fest...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 1. Anzeigepflicht

Rz. 368 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.7 Arbeitszeitkonten

Tz. 721 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestandes bzw der Altersversorgung werden auch für Ges-GF Lebens-Arbeitszeitkonten nach dem Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen vom 06.04.1998 ("Flexigesetz"; BGBl I 1998, 688) eingerichtet. Tz. 722 Stand: EL 90 – ET: 06/2017 In der Regel handelt es sich um folgende Ver...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.6 Freistellungsauftrag

Rz. 779 Der Einbehalt der Abgeltungsteuer kann durch den Sparer-Pauschbetrag (Ledige 1.000 EUR bzw. Ehegatten 2.000 EUR; siehe dazu auch → Tz 766) ganz oder teilweise verhindert werden. Hierzu muss der Bank ein schriftlicher Freistellungsauftrag nach amtlichem Muster vorliegen. Der Freistellungsauftrag kann nicht auf einzelne Konten oder Depots einer Bank beschränkt werden. ...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.1 Fondsbesteuerung

Rz. 757 Ab 2018 wurde die Fondsbesteuerung (ausgenommen Rentenfonds) vollkommen umgestellt. Steuerlich gilt der Fondsbestand zum 31.12.2017 als verkauft und zum 1.1.2018 als wieder angeschafft. Der dabei entstehende Gewinn oder Verlust aus der fiktiven Veräußerung der Anteile ist gesondert festzustellen, aber erst in dem Zeitpunkt zu versteuern, in dem die Alt-Anteile tatsäc...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 803 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

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Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.11 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 823 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 369) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

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Anlage G 2023 – Tipps und G... / 8 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften

Rz. 1038 [Veräußerungsgewinne von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Zeile 55] Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH), wenn der Veräußerer irgendwann innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % qualifiziert beteiligt wa...mehr

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B. AVB D&O / XVII. Ausschluss Spekulationsgeschäfte (A-7.13 AVB D&O)

Rz. 168 Ob der Ausschluss in A-7.13 AVB D&O wegen Schäden aus Spekulationsgeschäften eingreift, bedarf der Beurteilung im Einzelfall. Der AVB D&O Ausschluss umfasst nach seinem Wortlaut Geschäfte soweit diese nicht innerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs erforderlich und üblich sind (z. B. Kurssicherungsgeschäfte). Allerdings dürfte es sich bei Geschäften, die im ordn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Kein "vermögensverwaltender Versicherungsvertrag"

Rz. 1685 [Autor/Stand] Ein sog. vermögensverwaltender Versicherungsvertrag liegt gem. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 5 EStG[2] vor, wenn kumulativ:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Fokus der Ermittlungen: Leerverkaufsgestaltungen zwischen 2007 und 2011

Rz. 1755 [Autor/Stand] Im Fokus der Ermittlungen stehen Leerverkaufsgestaltungen um den Dividendenstichtag. Bei Inhaberverkäufen (= die Aktie wird direkt vom Aktieninhaber erworben) besteht die Gefahr einer doppelten Kapitalertragsteuererstattung bzw. -anrechnung nicht. Beim Inhaberverkauf wird nämlich mit Abschluss des schuldrechtlichen Geschäfts zwischen Erwerber und Aktie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Materielle Rechtsfragen

a) Sanktionsgewalt deutscher Behörden Rz. 1984 [Autor/Stand] In Zusammenhang mit der Bebußung ausländischer Bankinstitute stellt sich zunächst die Frage der Sanktionsgewalt deutscher Behörden. Die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße gegen einen ausländischen Unternehmensträger setzt voraus, dass (1) die Struktur des ausländischen Unternehmens mit einem der in § 30 Abs. 1 OWiG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.6 Ersatzbemessungsgrundlage

Sind der Bank die Anschaffungswerte nicht bekannt oder darf sie die übermittelten Anschaffungsdaten aufgrund der in § 43a Abs. 2 Satz 3 ff. EStG aufgeführten Einschränkungen nicht zugrunde legen, wird die Kapitalertragsteuer auf Grundlage der Ersatzbemessungsgrundlage berechnet, also 30 % der Einnahmen aus der Veräußerung/Einlösung.[1] Einen zu hohen Steuerabzug kann der Anl...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.3 Übertragung von Kapitalanlagen mit Gläubigerwechsel

Werden einzelne Kapitalanlagen oder das gesamte Depot auf einen anderen Gläubiger übertragen, unterstellt das Gesetz (lediglich) für Zwecke der Kapitalertragsteuer eine entgeltliche Übertragung.[1] Der Börsenpreis zum Zeitpunkt der Übertragung gilt als Einnahme aus der Veräußerung; ggf. bemisst sich die Steuer nach der sog. Ersatzbemessungsgrundlage, die 30 % der Anschaffung...mehr

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Kapitalertragsteuer / 8.3 Muster der Steuerbescheinigung

Die Muster I bis III der Steuerbescheinigung (Bankbescheinigung für natürliche Personen; Bescheinigung ausschüttender Körperschaften, Bescheinigung für betriebliche Anleger/Steuerausländer) sind vom BMF[1] veröffentlicht worden. Von diesen Mustern darf nach Inhalt, Aufbau und Reihenfolge der Angaben nicht abgewichen werden. Hierbei wird es nicht beanstandet, wenn in Fällen, i...mehr

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Kapitalertragsteuer / 3.2.5 Depotwechsel

Regelmäßig kann das Kreditinstitut auf Grundlage der vorhandenen Daten den zutreffenden Veräußerungsgewinn ermitteln und besteuern, wenn die Kapitalanlage von ihm erworben, verwahrt und wieder veräußert wurde. Bei einem Depotwechsel muss die übertragende inländische Bank alle Anschaffungsdaten der übernehmenden inländischen Bank mitteilen. Dies gilt auch für bis 2009 erworben...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.3 Anrechnung ausländischer Steuern in der Veranlagung

Die ausländische Steuer wird nach § 32d Abs. 5 EStG entsprechend den vorgenannten Grundsätzen bei der Einkommensteuer auf Kapitalerträge berücksichtigt. Hierbei gilt die Berechnungsformel des § 32d Abs. 1 Satz 4 EStG.[1] Grundlage für die Anrechnung der ausländischen Steuern in der Veranlagung sind die Eintragungen in den Zeilen 40-42 der Anlage KAP 2023.[2] Wichtig Quellenste...mehr

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Kapitalertragsteuer / 10.2 Anrechnungsmethode für Kapitaleinkünfte

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in die Bemessungsgrundlage für die deutsche Einkommensteuer einbezogen. Die im ausländischen Staat erhobene Steuer kann auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. Rechtsgrundlage ist § 32d Abs. 5 EStG. Die ausländische Steuer darf hierbei jedoch höchstens 25 % auf den einzelnen Kapitalertrag ausmachen, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 3.4.1 Laufendes Kalenderjahr

Die auszahlende Stelle hat unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (= Verluste aus Aktienveräußerungen) im Kalenderjahr negative Kapitalerträge einschließlich gezahlter Stückzinsen bis zur Höhe der positiven Kapitalerträge auszugleichen.[1] Negative Erträge werden bei der Bank in einen Verlustverrechnungstopf eingestellt und mit positiven Erträgen verrechnet. Eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kapitalertragsteuer / 2 Kapitalerträge mit Steuerabzug

Eine abschließende Aufzählung der vom Steuerabzug betroffenen Kapitalerträge enthält § 43 EStG. Die jeweiligen Steuersätze hierzu nennt § 43a EStG. Im Wesentlichen unterliegen für das Jahr 2023 folgende Kapitalerträge dem Steuerabzug:mehr

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Kapitalertragsteuer / 5.1.1 Allgemeines

Der Freistellungsauftrag (privatrechtlicher Auftrag) kann bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags [1] auf Grundlage eines amtlichen Musters[2] erteilt und geändert[3] werden. Er berechtigt die auszahlende Stelle, für abzugspflichtige Kapitalerträge keine Kapitalertragsteuer einzubehalten. Freistellungsaufträge können gegenüber inländischen Kreditinstituten, Versicherungsgesellsc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkünfte aus Kapitalvermögen / 12.3.2 Inländische Konten/Depots

12.3.2.1 Grundsatz: abgeltender Steuerabzug Erträge, die über inländische Kreditinstitute erzielt werden, unterliegen regelmäßig dem Steuerabzug und müssen daher nicht nach § 32d Abs. 3 EStG erklärt werden. Hierbei gelten aber die nachfolgenden Ausnahmen: 12.3.2.2 Korrekturbeträge bei Investmentfonds aus Jahren bis 2017 Für VZ ab 2018 sind im Einzelfall Erträge aus Investmentfo...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 9.2.5 Steuerabzug

Alle Erträge aus Investmentfonds, d. h. die Ausschüttungen, die Vorabpauschale und die Veräußerungsgewinne, unterliegen dem Kapitalertragsteuerabzug, wenn die Anteile von einem inländischen Kreditinstitut verwahrt werden.[1] Die Teilfreistellung wird beim Steuerabzug berücksichtigt.[2] Für die Vorabpauschale zieht das inländische Kreditinstitut die Steuerabzugsbeträge von ein...mehr

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Einkünfte aus Kapitalvermögen / 1.7.1 Allgemeines

Inländische Kreditinstitute müssen nach § 24c KWG Kontendaten bereitstellen, auf welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) anonym zugreifen kann. Dieser Zugriff ist auch den Finanzämtern möglich. Die Finanzbehörde kann nach § 93 Abs. 7 AO im Einzelfall bei den Kreditinstituten über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) folgende Bestandsdaten zu Kont...mehr