Fachbeiträge & Kommentare zu Datenschutz-Grundverordnung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsichtsrecht in die Akten des Finanzamts

Leitsatz Es besteht nach der Datenschutzgrundverordnung kein Anspruch auf Einsicht in die Einkommensteuerakten des Finanzamts. Sachverhalt Die Kläger begehren unter Hinweis auf Art. 15 Abs. 1, 2 DS-GVO Einsicht ihre Einkommensteuerakte. Ein entsprechender Antrag, der auf die Regelungen der AO gestützt wurde, wurde vom Finanzamt bereits abgelehnt und ist Gegenstand eines geson...mehr

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Grundsteuer-Reform: Die "ne... / 2.4.2 Erklärungs- und Anzeigepflichten

Erklärungen zu Hauptfeststellungszeitpunkten Zur Durchführung der Feststellung von Grundsteuerwerten bedarf es am jeweiligen Hauptfeststellungszeitpunkt stets einer – ggf. vorausgefüllten – Erklärung des Steuerpflichtigen zur Feststellung von Grundsteuerwerten. Haben sich bei einer wirtschaftlichen Einheit die tatsächlichen Verhältnisse grundlegend geändert und/oder ist eine ...mehr

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FoVo 01/2020, Müssen die Ko... / II. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erstattungsfähigkeit

Generelle Zulässigkeit des Inkassoaußendienstes Der Inkassoaußendienst ist eine Ausprägung der nach § 3 i.V.m. § 2 Abs. 2 RDG registrierten Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten vorbehaltenen Inkassodienstleistung, denn er dient der Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen. Auch wird die Forderungseinziehung als eigenstä...mehr

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FoVo 8+9/2020, Die Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen wirft ihre Schatten voraus

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt und steigt … Das Bundeskabinett hat am 29.7.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur steuerlichen Entlastung von Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen beschlossen. Von der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates ist auszugehen. Es wirkt sich unmittelbar auf die Zwangsvollstreckung aus. Nach den Vorstellun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.6.3 Meldung an das Betriebsstättenfinanzamt (§ 44 Abs. 1 S. 10 EStG)

Rz. 57c Kann nicht auf ein Giro-, Kontokorrent- oder Tagesgeldkonto des Gläubigers zugegriffen werden oder deckt das zur Verfügung stehende Guthaben einschließlich eines zur Verfügung stehenden Kontokorrentkredits den Fehlbetrag nicht oder nicht vollständig, hat der zum Steuerabzug Verpflichtete den vollen Kapitalertrag [1] dem Betriebsstätten-FA nach § 44 Abs. 1 S. 10 EStG a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorsorgekartei / 2 Umgang mit der Vorsorgekartei

Da es sich um personenbezogene Daten handelt, muss damit gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (Bundesdatenschutzgesetz) umgegangen werden, auch ohne dass Detailregelungen dazu in der ArbMedVV aufgeführt wären. Konkret bedeutet das: Es muss eine verbindliche Zugriffsregelung bestehen, d. h. die Vorsorgekartei muss unter Verschluss aufbewahrt werden, z. B. in einem versc...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 5. Digitaler Nachlass

Rz. 16 Der BGH hat nunmehr durch Entscheidung vom 12.7.2018 die erwartete Grundsatzentscheidung zum digitalen Nachlass getroffen. Der BGH bejaht den grundsätzlichen Übergang des Nutzungsvertrages, den der Erblasser mit dem Betreiber eines sozialen Netzwerkes geschlossen hatte, im Wege der erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB.[14] Daraus entsteht ein Anspruch der ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Akteneinsichtsrecht im Finanzgerichtsprozess

Leitsatz Es besteht kein Anspruch auf Übersendung der Akten des Finanzgerichts. Sachverhalt Die Klägerin begehrte in einem Klageverfahren Akteneinsicht in die Akten des Finanzgerichts durch Übersendung der vollständigen Prozessakten. Dies könne im Original oder in Kopie erfolgen. Eine Einsicht in die Akten im Finanzgericht sei nicht zumutbar. Zudem sei unter Hinweis auf Art. ...mehr

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Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Elfte Kapitel

Rz. 2f Das Elfte Kapitel enthält die Vorschriften zur Organisation der Bundesagentur für Arbeit und über den Datenschutz. Durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) und das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) ist die Organisation der Bundesagen...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Umgang und die Verwendung von Daten, die im Zuge der privaten Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung erhoben, verarbeitet und genutzt worden sind. Sie setzt datenschutzrechtliche Aspekte außerhalb der Vermittlungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit in geltendes Recht um. Gegenüber den allgemeinen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ist si...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung gewährleistet, dass die Bundesagentur für Arbeit stets, wenn sie eine Leistung der Arbeitsförderung gewährt oder aufgrund eines gestellten Antrages eine entsprechende Prüfung vornehmen muss, Einsicht in die relevanten Unterlagen nehmen kann. Sie steht in Zusammenhang mit § 315 und § 2 SchwarzArbG. Nach § 315 sind spezifizierte Angaben zu machen, nach § 319...mehr

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Sauer, SGB III § 282b Speic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Überschrift wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 angepasst. Rz. 2a Die Vorschrift bezweckt eine Verbesserung der Zuverlässigkeit und Aktualität der Ausbildungsvermittlung und der darüber geführten Statistik durch die Bundesagentur für Arbeit. Ihrer Einfügung in das SGB III ging ein Beschlus...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Überschrift wurde zum 26.11.2019 redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 i. V. m. § 67 SGB X angepasst. Rz. 2a Die Vorschrift regelt die für die Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III maßgebenden bereichsspezifischen Zwecke für den Umgang mit Daten. Die Vorschrift wird durch Regelungen zur Datenübermittlung an Dritte (§ 39...mehr

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Sauer, SGB III § 395 Datenü... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Überschrift wurde mit Wirkung zum 26.11.2019 redaktionell an die Begriffsbestimmungen aus Art. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 i. V. m. § 67 SGB X angepasst. Rz. 2a Abs. 1 ermöglicht die Datenübermittlung an beauftragte Dritte, die Aufgaben nach dem SGB III erfüllen, im erforderlichen Umfang. Rz. 3 Abs. 2 erlaubt der Bundesagentur für Arbeit, sich für die Erhebung und...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 2.2 Behandlung von Daten während der Vermittlungstätigkeit

Rz. 6 Abs. 1 Satz 2 trifft für personenbezogene Daten sowie für Daten über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die noch weitergehende Bestimmung, dass eine Einwilligung der betroffenen Person im Einzelfall Voraussetzung für die nach der gesetzlichen Klarstellung zum 26.11.2019 Verarbeitung (statt zuvor Erhebung, Verarbeitung und Nutzung) ist. Hierfür gilt § 67b Abs. 2 und 3 S...mehr

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Sauer, SGB III § 298 Behand... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde mit Wirkung zum 23.5.2001 durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904) geändert. Mit Wirkung zum 27.3.2002 wurden Abs. 1 geändert und Abs. 2 neu gefasst durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130). Abs. 1 und 2 wurden ...mehr

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Sauer, SGB III § 395 Datenü... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 eingefügt worden. Die Überschrift und Abs. 2 wurden durch das Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsg...mehr

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Sauer, SGB III § 282b Speic... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2005 durch das Berufsbildungsreformgesetz v. 23.3.2005 (BGBl. I S. 931) in das SGB III eingefügt. Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurden mit Wirkung zum 1.8.2016 die...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) eingefügt worden. Sie entspricht im Wesentlichen dem früheren § 402; lediglich redaktionelle Änderungen wurden vorgenommen. Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) ist Abs. 1 Sat...mehr

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Sauer, SGB III § 319 Mitwir... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) neu gefasst. Abs. 2 wurde zum 1.8.2004 durch das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) angefügt. Abs. 2 der Vorschrift wurden durch das G...mehr

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zfs 12/2019, VW-Dieselskandal / Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679

Am 26.11.2019 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 v. 14.11.2019 in Kraft getreten (BGBl I S. 1724). Mit dem Gesetz werden datenschutzrechtliche Vorgaben der EU-Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt. Dazu erfolgen Änderungen in der Strafprozessor...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / II. Informationspflichten gegenüber dem Mandanten nach Art. 13 DSGVO

Rz. 44 Zu den wesentlichen Neuerungen der DSGVO gehört auch, dass derjenige, welcher – wie hier der Rechtsanwalt im Rahmen eines anvertrauten Mandats – personenbezogene Daten verarbeitet, die betroffene Person nach den Art. 13, 14 DSGVO über eine Vielzahl an wichtigen Gesichtspunkten und die ihnen zustehenden Rechten informieren muss. Zu unterscheiden sind diese Informationsp...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 3. Datenverarbeitung nach Interessenabwägung Art. 6 Abs. 1f DSGVO

Rz. 42 Soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten weiterer Personen geht, mit denen der Rechtsanwalt kraft Natur der Sache keinen Vertrag abgeschlossen hat und auch eine Einwilligungserklärung offensichtlich nicht in Betracht kommt, bildet im Regelfall der Artikel 6 Abs. 1f DSGVO die entscheidende Rechtsgrundlage. Das berechtigte Interesse des Rechtsanwalts liegt ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / III. Information an den Mandanten nach Art. 14 DSGVO

Rz. 49 Eine Besonderheit greift allerdings ein, wenn die personenbezogenen Daten des Mandanten dem Rechtsanwalt nicht direkt von diesem selbst anvertraut werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Rechtsanwalt im Auftrag einer Versicherung tätig wird und damit zugleich auch im Rahmen deren Prozessführungsbefugnis die mitversicherten Personen vertritt, die erst einmal...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / IV. Informationen gegenüber Dritten nach Art. 14 DSGVO

Rz. 50 Bei der Übernahme eines verkehrsrechtlichen Mandats ist es im Regelfall unausweichlich, dass der Anwalt auch über eine Vielzahl an personenbezogenen Daten verfügt, die andere Personen als den Mandanten als dritte Personen betreffen. Dies gilt insbesondere bei einem umfangreichen Auszug aus einer amtlichen Ermittlungsakte mit einer Vielzahl an Zeugen, weiteren Beteilig...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung nach Art. 6 Abs. 1b DSGVO

Rz. 41 Im Verhältnis zum betroffenen Mandanten erscheint es daher vorzugswürdig, auf die Rechtsgrundlage des Art. 6 Abs. 1b DSGVO abzustellen. Denn in Erfüllung des ihm erteilten Mandats und des damit verbundenen Dienstleistungsvertrages ist der Rechtsanwalt nach dieser Rechtsgrundlage ermächtigt, die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten seines Mandanten zu verarbeit...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / c) Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung – Art. 6 Abs. 1c DSGVO

Rz. 42 Ein weiterer Rechtfertigungsgrund kommt nach Art. 6 Abs. 1c DSGVO in Betracht, wenn ein Sachverständiger im Auftrag eines Zivilgerichts mit der Aufklärung des Unfallgeschehens beauftragt wurde und zu diesem Zweck entsprechende Daten ausliest, um den Verpflichtungen aus seiner Ernennung als Sachverständiger nachzukommen. Die Vorschrift ist zugleich der Rechtfertigungsg...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / a) Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Rz. 38 Als Grundlage für ein Auslesen der Fahrzeugdaten kommt insbesondere die Einwilligung des Betroffenen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten für einen bestimmten Zweck in Betracht.[22] Hier ist zu beachten, dass die datenschutzrechtlich betroffene Person nicht zwingend derjenige sein muss, auf den das Fahrzeug als Halter zugelassen oder dessen Eigentümer dieser i...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / d) Wahrung berechtigter Interessen – Art. 6 Abs. 1f DSGVO

Rz. 43 Außerdem wird i.d.R. eine Verarbeitung zur Wahrung überwiegender Interessen i.S.d. Art. 6 Abs. 1f DSGVO in Betracht kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen und Grundrechte der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 1. Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Rz. 40 Die Einwilligung des datenschutzrechtlich Betroffenen als Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in Art. 6 Abs. 1a DSGVO und kommt natürlich auch zumindest im Verhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und einem ihm den Auftrag erteilenden Mandanten in Betracht. Sie hat allerdings den Nachteil, dass sie jederzeit widerrufen werden kann, zudem an eine Vielzahl an Hinweisen und ...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / b) Erfüllung eines Vertrages – Art. 6 Abs. 1b DSGVO

Rz. 41 Einen weiteren Rechtfertigungsgrund bietet Art. 6 Abs. 1b DSGVO, wenn die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Erfüllung des Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erfolgt.[29] Dieser Rechtfertigungsgrund kommt mithin insbesondere dann in Betracht, wenn es um das Auslesen aus dem Fahrzeug eines Versicherungsnehmers als Vertragspartei g...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 5. Auskunftsanspruch

Rz. 53 Einen weiteren wichtigen Gesichtspunkt bildet für die Praxis das Auskunftsrecht des Betroffenen – früher nach § 34 BDSG a.F., jetzt Art. 15 DSGVO. Dazu finden sich folgende Hinweise: Zitat "Gegenüber dem Hersteller besteht ein unentgeltliches Auskunftsrecht des Halters über seine durch den Hersteller erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten nach § 34 BDSG. Da...mehr

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§ 12 Unfallrekonstruktion i... / VI. Sachverständigengutachten und Datenschutz

Rz. 42 Der Sachverständige im Zivilprozess wird aufgrund seiner Ernennung durch das Gericht zur Erfüllung der sich daraus ergebenden Verpflichtungen tätig und verarbeitet vor diesem Hintergrund die ihm im Zuge dieser Aufgabe anvertrauten personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 4 DSGVO. Dafür bedarf er mithin einer eigenständigen Rechtfertigungsgrundlage nach dem Maßstab des Art....mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 1. Anwendungsbereich des Datenschutzes (Beweiserhebung)

Rz. 69 Dass eine Videoaufzeichnung im Straßenverkehr das allgemeine Persönlichkeitsrecht anderer Personen betrifft und sogar personenbezogene Daten mit der Videoaufzeichnung erhoben und gespeichert werden, entspricht der herrschenden Meinung.[56] Dies deshalb, da im Regelfall bereits auf dem Video auch Personen erkennbar sein können, die über ihre Gesichter identifizierbar s...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 3. Argumente im Einzelnen

Rz. 78 Gerade unter Bezugnahme auf eine heimliche Aufnahme ohne jegliche Kontrolle lässt sich aber auch unter Rückgriff auf die jetzt mit deutlich schärferen Sanktionen bei einem Datenschutzverstoß geltende DSGVO ein Verwertungsverbot argumentativ begründen. Rz. 79 Muster 18.12: Widerspruch gegen eine Verwertung der Dashcam-Aufnahme im Zivilprozess Muster 18.12: Widerspruch g...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / V. Beratungspflichten in datenschutzrechtlicher Hinsicht

Rz. 52 Schwierig zu beurteilen ist die Frage, ob und in welchem Umfang ein Rechtsanwalt seinen Mandanten auch bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Verkehrsrecht über damit verbundene datenschutzrechtliche Anforderungen aufzuklären hat. Im Regelfall dürfte davon auszugehen sein, dass die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften von einem erteilten Auftrag,...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 1. Vorrangige Spezialregelungen

Rz. 33 Seit dem 25.5.2018 entfaltet die DSGVO als europaweit einheitliches Datenschutzrecht unmittelbare Wirkung. In ihrem Anwendungsbereich gibt es weiterhin ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt als Ausgangspunkt jeder Rechtmäßigkeitsprüfung. Im Bereich des Auslesens von Fahrzeugdaten ist jetzt zugunsten der Betroffenen zu beachten, dass ihre Rechte nach den Art. 12 ff. DSGVO ...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / I. Einschlägige Rechtsgrundlage

Rz. 39 Personenbezogene Daten dürfen auch bei einem Mandat im Straßenverkehr nur verarbeitet werden, wenn dafür ein Rechtfertigungsgrund besteht, der sich in Art. 6 DSGVO findet, bei der Verarbeitung sog. besonderer Kategorien personenbezogener Daten zusätzlich in Art. 9 DSGVO.[6] Von Bedeutung ist dabei insbesondere eine Einwilligung, eine Verarbeitung auf vertraglicher Gru...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 2. Personenbezug der Daten

Rz. 34 Die Anwendbarkeit der datenschutzrechtlichen Vorschriften hängt davon ab, ob es sich um sog. personenbezogene Daten handelt, die ausgelesen werden sollen. Nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO sind personenbezogenen Daten alle Information, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Nach dem Erwägungsgrund 26 zur DSGVO sind hierfür alle Mittel...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 3. Verantwortliche Stelle

Rz. 49 Ebenso bedeutsam ist für die Praxis die Bestimmung der verantwortlichen Stelle i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO (früher § 3 Nr. 7 BDSG a.F.) bei der Verwendung personenbezogener Daten. Hierzu findet sich folgende Empfehlung: Zitat "Auch für die Identifikation der verantwortlichen Stelle im Sinne des § 3 Abs. 7 BDSG ist zwischen "Offline"- und "Online"-Autos zu differenzieren."...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / B. Datenschutz

Rz. 38 Bisher war die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die aus Verkehrsunfällen im Straßenverkehr resultieren, eher ein Thema von untergeordneter Bedeutung. Seit der unmittelbaren Geltung der DSGVO ab dem 25.5.2018 hat sich dies grundlegend geändert. Für alle Beteiligten im Rahmen der Schadenregulierung nach eine...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / II. Auskunftsansprüche und die gemeinsame Erklärung der Datenschutzbehörden

Rz. 44 Angesichts der zunehmenden Bedeutung des Umgangs mit den Daten, welche in modernen Fahrzeugen in wachsender Vielzahl entstehen und einen Personenbezug aufweisen können, haben die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder und der Verband der Automobilindustrie (VDA) eine gemeinsame Erklärung zu den datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung von Kfz am 26.1...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 4. Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Rz. 37 Nach Art. 6 DSGVO besteht grundsätzlich ein entsprechendes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt und die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten bedarf daher einer Rechtfertigungsgrundlage. a) Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO Rz. 38 Als Grundlage für ein Auslesen der Fahrzeugdaten kommt insbesondere die Einwilligung des Betroffenen zur Verarbeitung der personenbezogen...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 2. Muster: Anspruchsschreiben an die Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 95 Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall Muster 1.9: Anspruchsschreiben an Kfz-Haftpflichtversicherung – konkretes Beispiel bei einem Auffahrunfall _________________________ Versicherung AG _________________________ _________________________ Schaden-Nr./VS-Nr./Az _________________________ Schaden vom _______...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 4. Zulässigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung

Rz. 51 Auch zur Zulässigkeit der Verwendung dieser Daten finden sich entsprechende Ausführungen: Zitat "Die Zulässigkeit der Datenerhebung und -verarbeitung kann sich insbesondere aus § 28 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1 oder 2 BDSG, §§ 11 ff. Telemediengesetz oder aus einer Einwilligung ergeben, die den Voraussetzungen des § 4a BDSG genügt. Wie die Informationen über Datenerhebungs- und -...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 4. Weitere wichtige Grundsätze

Rz. 43 Egal nach welcher Rechtsgrundlage die Datenverarbeitung erfolgt: Es müssen immer noch die entscheidenden Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten beachtet werden, welche Art. 5 DSGVO aufstellt und zu denen insbesondere der Grundsatz der "Datenminimierung" gehört. Danach ist für jeden Verarbeitungsvorgang zu prüfen, ob der Umfang der verarbeiteten Daten ...mehr

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Vorwort

Wir freuen uns, dass die Erweiterung unseres Formularbuches auf die Bereiche des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts sowie des Verkehrsverwaltungsrechts in der Praxis einen so regen Zuspruch gefunden hat und setzen diese Erweiterung gerne in der 8. Auflage fort. Diese beinhaltet zahlreiche Ergänzungen und Aktualisierungen unter Berücksichtigung der bis Juli 2019 veröffentl...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 3. Verarbeitung personenbezogener Daten

Rz. 36 Nach Art. 4 Nr. 2 DSGVO stellt eine Verarbeitung jeden ausgeführten Vorgang im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten dar, zu denen das Erheben, das Erfassen, die Speicherung, das Auslesen, die Abfrage, die Verwendung, Verbreitung und der Abgleich gehören. Das Auslesen von Fahrzeugdaten und die darauf basierende Analyse stellen also geradezu einen klassischen Fall d...mehr

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§ 18 Verarbeitung und Verwe... / 2. Zeitpunkt der Datenerhebung

Rz. 47 Die gemeinsame Erklärung setzt eine gezielte "Weichenstellung" bei der Beurteilung datenschutzrechtlicher Aspekte durch die Unterscheidung zwischen "Online-" und "Offline-"Autos mit unterschiedlichen Wegen und Umfängen der Datenspeicherung: Zitat "Entscheidend ist der Zeitpunkt der Datenerhebung durch eine verantwortliche Stelle im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes. H...mehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / VI. Ermittlung sonstiger Beweismittel für den Unfallhergang

Rz. 86 Sofern über den Unfallhergang Streit besteht, lässt sich dessen Ablauf über folgende Beweismittel u.U. rekonstruieren:mehr