Am 26.11.2019 ist das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 v. 14.11.2019 in Kraft getreten (BGBl I S. 1724). Mit dem Gesetz werden datenschutzrechtliche Vorgaben der EU-Verordnungen in deutsches Recht umgesetzt. Dazu erfolgen Änderungen in der Strafprozessordnung und zahlreichen weiteren Gesetzen und Verordnungen. Neu gefasst werden u.a. die Vorschrift des § 161 StPO über die Ermittlungsbefugnis der Staatsanwaltschaft und die Vorschriften der §§ 477 ff. StPO über die Datenübermittlung.

Quelle: BR-Drucks 433/18

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