Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Neuregelung von Abführungsd... / 3. Organschaftspause

Ausführungen zum o.a. Beispiel Wird im o.a. Beispielsfall der EAV in 2023 gezielt nicht durchgeführt, ist das Organschaftsverhältnis für diesen VZ steuerlich nicht anzuerkennen mit der Folge, dass § 14 KStG insoweit nicht anwendbar ist und es deswegen auch zu keiner steuerpflichtigen organschaftlichen Mehrabführung kommen kann. Beraterhinweis Dieser Gestaltungsansatz kommt in...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 3. Bisherige Regelung

Bis einschließlich Veranlagungszeitraum (VZ) 2021 wurden in organschaftlicher Zeit verursachte Abführungsdivergenzen wie folgt behandelt (vgl. § 14 Abs. 4 KStG a.F.): In Höhe der Abführungsdivergenz war auf Ebene des OT bei einer Minderabführung ein aktiver Ausgleichsposten und bei einer Mehrabführung ein passiver Ausgleichsposten zu bilden. Bei der Beteiligung von Minderheit...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 4. Verdeckte Einlage in die OG

Variante zum o.a. Beispiel Das o.a. Fallbeispiel wird dahingehend variiert, dass die A-GmbH die 100%ige Beteiligung an der T-GmbH schon in 2023 für 110 Mio. EUR erwirbt und diesen Anteilskaufpreis in vollem Umfang durch einen Bankkredit finanziert. Die Verschmelzung soll in 2024 umgesetzt werden – und zwar mit steuerlicher Rückwirkung auf den 1.1.2024, 24.00 Uhr. Kurz nach de...mehr

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Neuregelung von Abführungsd... / 1. Ausschließlich mittelbare OG (Alternative 1)

Beispiel 2 Die A-GmbH ist Alleingesellschafterin der B-GmbH, die wiederum 100 % an der C-GmbH hält. Zwischen der A-GmbH und der C-GmbH besteht eine Organschaft. Lösung zu Beispiel 2: Die steuerlichen Konsequenzen der organschaftlichen Abführungsdivergenzen sind bei dieser Konstellation auf jeder Beteiligungsstufe gesondert zu ziehen, d.h. eine Mehrabführung mindert bei der C-...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2 Ansatz zum Buchwert

5.2.1 Allgemeines Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Damit werden sowohl der Ansatz mit dem Buchwert als auch der Ansatz mit einem Zwischenwert erfasst. Für den Zwischenwertansatz gelten jedoch auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwS...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.1 Buchwert

Rz. 101 Auch hier wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 102 – 104 einstweilen frei Rz. 105 In einer etwaigen Schlussbilanz des Einbringenden kann auch eine Rücklage nach § 6b EStG aufgelöst werden. Eine solche Aufdeckung stiller Reserven beruht auf den steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften, nicht aber auf dem Bewertungswahlrecht na...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.1 Kein Ausschluss und keine Beschränkung des Besteuerungsrechts

Rz. 123 An dieser Stelle sei verwiesen auf die entsprechenden Ausführungen zu § 20 UmwStG.[1] Rz. 124 einstweilen frei Rz. 125 Eine Beschränkung liegt nicht insoweit vor, als der Veräußerungsgewinn durch die Einbringung z. B. nach § 8b KStG steuerbefreit wird, was der Fall sein kann, wenn zu dem eingebrachten Betriebsvermögen auch Anteile an einer Kapitalgesellschaft gehören u...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.2 Anwendungsbereich

Rz. 186 Die entsprechende Anwendung des § 23 Abs. 1 UmwStG setzt voraus, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert (oder einem Zwischenwert) ansetzt. Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1] Rz. 187 – 189 einstweilen freimehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.3 Steuerfolgen

Rz. 279 Soweit innerhalb von 7 Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt eine Veräußerung der eingebrachten Anteile erfolgt oder einer der Ersatztatbestände realisiert wird, kommt es auf der Ebene des Einbringenden zur rückwirkenden Besteuerung des Einbringungsgewinns II. Der Einbringungsgewinn II ermittelt sich in einem ersten Schritt aus dem gemeinen Wert der eingebrachten Ant...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.1 Allgemeines

Rz. 184 § 23 Abs. 1 UmwStG regelt den Fall, dass die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen mit einem unter dem gemeinen Wert liegenden Wert ansetzt. Damit werden sowohl der Ansatz mit dem Buchwert als auch der Ansatz mit einem Zwischenwert erfasst. Für den Zwischenwertansatz gelten jedoch auch die Regelungen des § 23 Abs. 3 UmwStG entsprechend, ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.3 Einheitlichkeitsgrundsatz

Rz. 114 Zwar spricht § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG im Gegensatz zu § 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG nicht ausdrücklich davon, dass das übernommene Betriebsvermögen "einheitlich" mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert anzusetzen ist. Jedoch ist dem wohl keine weitere Bedeutung beizumessen. Auch nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist für jeden einzelnen Einbringungsvorgang entweder einheitlich d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.1.4 Austausch bzw. Überspringen stiller Reserven

Rz. 117 Sofern das eingebrachte Betriebsvermögen von der übernehmenden Personengesellschaft mit dem Buchwert oder einem Zwischenwert angesetzt wird, werden stille Reserven, die sich auf der Ebene des Einbringenden gebildet haben, auf die Personengesellschaft übertragen. In diesem Fall stellt sich die Frage, ob die stillen Reserven der Höhe nach und objektbezogen, nur der Höhe ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.4.2.2 Sonstige Gegenleistung

Rz. 77 Unschädlich für den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG ist die Gewährung einer sonstigen Gegenleistung, z. B. in Form einer Gutschrift auf einem Darlehenskonto des Einbringenden[1], soweit der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistungen, die neben den neuen Gesellschaftsanteilen gewährt werden, nicht mehr beträgt als 25 Prozent des Buchwerts des eingebrachten Betriebsve...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.2 Anrechnung der Vorbesitzzeiten

Rz. 191 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.3 Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung

Rz. 192 Es wird auf die entsprechenden Ausführungen zu § 23 UmwStG verwiesen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.1 Allgemeines

Rz. 176 § 24 Abs. 4 Hs. 1 UmwStG erklärt § 23 Abs. 1, 3, 4 und 6 UmwStG für entsprechend anwendbar. § 23 UmwStG regelt die Steuerfolgen auf der Ebene der übernehmenden Gesellschaft. Die Steuerfolgen hängen entscheidend davon ab, ob die übernehmende Gesellschaft im Einbringungszeitpunkt für das eingebrachte Betriebsvermögen den bisherigen Buchwert, einen Zwischenwert oder den ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3 Steuerfolgen auf Ebene der übernehmenden Personengesellschaft

5.2.3.1 Allgemeines Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind entsprechend § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden. 5.2.3....mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5.2.3.1 Allgemeines

Rz. 190 Für den Fall einer Buchwerteinbringung sind entsprechend § 23 Abs. 1 UmwStG die §§ 4 Abs. 2 S. 3 und 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG entsprechend anwendbar. Auf der Ebene der übernehmenden Personengesellschaft kommt es mithin zu einer Anrechnung der Vorbesitzzeiten des Einbringenden und einem Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung des Einbringenden.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 159 Soweit die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebvermögen nicht mit dem bisherigen Buchwert der eingebrachten Wirtschaftsgüter ansetzt, entsteht auf der Ebene des Einbringenden ein sog. Einbringungsgewinn. Dieser Einbringungsgewinn ist ein Veräußerungsgewinn, für den gem. § 24 Abs. 3 S. 2, 3 UmwStG unter bestimmten Voraussetzungen die Vergünstigun...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.1 Allgemeines

Rz. 93 Die übernehmende Personengesellschaft hat das eingebrachte Betriebsvermögen zu bilanzieren. Der Wert, den die Personengesellschaft dabei ansetzt, gilt gem. § 24 Abs. 3 UmwStG für den Einbringenden als Veräußerungspreis. Grundsätzlich hat die Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Steuerbilanz gem. § 24 Abs. 2 S. 1 UmwStG mit dem gemeinen Wert a...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2 Wertobergrenze für sonstige Gegenleistungen

Rz. 133a In § 24 UmwStG wurden die gleichen Begrenzungen für sonstige Gegenleistungen implementiert wie in den § 20 und § 21 UmwStG. Diese Begrenzung war aus Sicht der Finanzverwaltung notwendig geworden, da der BFH unter Anwendung der Einheitstheorie entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung[1] zwischenzeitlich entschieden hatte, dass auch im Rahmen einer Einb...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.2.3 "Überdimensionierte" sonstige Gegenleistung

Rz. 133f In Ausnahmefällen, wenn der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung weit über dem Buchwert des eingebrachten Betriebsvermögens liegt, kann der gemeine Wert der sonstigen Gegenleistung noch über dem sich nach § 24 Abs. 2 S. 2 UmwStG ergebenden Wert liegen.[1] In diesen Ausnahmefällen ist das eingebrachte Betriebsvermögen nach § 24 Abs. 2 S. 4 UmwStG mindestens mit d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 1 Inhalt und Zweck von § 24 UmwStG

Rz. 1 § 24 UmwStG ist die Parallelvorschrift zu den §§ 20ff. UmwStG. Während die §§ 20ff. UmwStG die Einbringung in eine Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft behandeln, geht es in § 24 UmwStG um die Einbringung in eine Personengesellschaft mit den sich aus der unterschiedlichen Rechtsform ergebenden Folgewirkungen. Rz. 2 § 24 UmwStG geht letztlich auf die Rechtsprechung de...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.2.3.1 Allgemeines

Rz. 134 Soll die Einbringung nicht zum gemeinen Wert erfolgen, muss die übernehmende Personengesellschaft einen entsprechenden Antrag stellen. Der Antrag ist damit selbst eine Voraussetzung für den Ansatz des Buchwerts oder eines Zwischenwerts.mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2.2 Übertragungen im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge

Rz. 52 Gem. § 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG fällt in den Anwendungsbereich des § 24 UmwStG auch die Übertragung im Wege der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge auf eine Personengesellschaft. Neben den ganz eindeutig vom Wortlaut erfassten Fällen, dass der zivilrechtliche Ausgangsrechtsträger das zivilrechtliche Eigentum auf eine Personengesellschaft überträgt und im Gegenzug dafü...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / III. Einkünfte aus der Veräußerung unbeweglichen Vermögens

Rz. 69 Das Recht zur Besteuerung des Veräußerungsgewinnes einer Immobilie wird nach Art. 13 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland dem Staat des Belegenheitsortes zugewiesen. Die durch einer Veräußerung von in Deutschland belegenen Grundstücken entstandenen Gewinne werden gem. §§ 1 Abs. 4, 49 Abs. 1 Nr. 2 lit. f, 15 EStG besteuert, wenn – bei Abwesenheit einer Betriebsstätte oder ei...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 121 Nach dieser durch das SEStEG vom 13.12.2006[127] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA)[128] oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode)[129] des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / II. Vermögenssteuer

Rz. 11 Alle Kantone,[17] nicht jedoch der Bund, erheben auf das Reinvermögen von natürlichen Personen eine allgemeine Vermögenssteuer. Dabei gilt das sog. Stichtagsprinzip, d.h. Bemessungsgrundlage bildet das steuerlich relevante Vermögen per 31. Dezember. Dabei gelten die folgenden Grundsätze:[18]mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 5 Ausnahmen von der Anwendung der §§ 22, 23 und 24 Abs. 4 UmwStG (Abs. 4)

Rz. 53 § 27 Abs. 4 UmwStG enthält eine Sonderregelung zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Eine solche Doppelbesteuerung kann z. B. eintreten, wenn eine natürliche Person im zeitlichen Anwendungsbereich des UmwStG a. F. einen Betrieb oder Teilbetrieb steuerneutral in eine Körperschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht hatte und nunmehr im zeitlichen Anw...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.1 Weiteranwendung des § 21 UmwStG a. F. (Abs. 3 Nr. 3 S. 1)

Rz. 35 § 27 Abs. 3 Nr. 3 S. 1 UmwStG erklärt den § 21 UmwStG a. F.[1] für einbringungsgeborene Anteile i. S. d. § 21 Abs. 1 UmwStG a. F., die auf einer Umwandlung bzw. Einbringung noch unter Geltung des UmwStG a. F. beruhen, ausdrücklich für weiter anwendbar. Rz. 36 Damit bleiben die einbringungsgeborenen Anteile auf Dauer steuerverhaftet und es kommt zu einer Besteuerung der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Österreich als Zuzugsstaat / E. Unilaterale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in Österreich

Rz. 67 Das ÖstEStG hält keine allgemeinen unilateralen Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bereit. Falls kein DBA angewendet werden kann oder trotz eines anwendbaren DBA eine Doppelbesteuerung eintritt, kann das österreichische BMF innerhalb seines Ermessensrahmens gem. § 48 BAO auf Antrag Ausnahmen von der Besteuerung gewähren. Nach § 48 BAO können zu diesem Zwec...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Das häusliche Arbeitszimmer... / 1 Arbeitszimmer als Betriebsvermögen

Steuernachteil Bei Gewerbetreibenden oder freiberuflich Tätigen kann ein häusliches Arbeitszimmer auch steuerliche Nachteile haben. Beträgt der anteilige Wert des Arbeitsraums mehr als 20 % des ganzen Grundstücks oder mehr als 20.500 EUR, so ist dieser Teil des Grundstücks notwendiges Betriebsvermögen (§ 8 EStDV). Das bedeutet, dass bei einer Veräußerung des betreffenden Grun...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Milchlieferrechte

Das Milchlieferrecht (die Milchquote, die Anlieferungsreferenzmenge) nach der Milchgarantiemengen-VO (MGV) ist ein abschreibbares eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Es ist nicht Bestandteil des Grund und Bodens; sein Buchwert ist ggf. durch Abspaltung vom Buchwert des Grund und Bodens zu ermitteln.[1] Sind Milcherzeugungsflächen, die nach dem 30....mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. Erträge

Sonstige betriebliche Aufwendungen bzw. Erträge enthalten Beträge, die nicht an anderer Stelle der Gewinn- und Verlustrechnung zugeordnet werden können. Derartige Erträge sind beispielsweise solche aus dem Verkauf von Anlagevermögen über dem Buchwert, aus der Herabsetzung von Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen sowie aus der Auflösung von Rückstellungen. Dementspreche...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Zuckerrübenlieferrecht

Betriebsgebundene Zuckerrübenlieferrechte sind abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Das gilt unabhängig davon, ob sie an den Betrieb oder an Aktien gebunden sind.[1] Sie geben ihren Inhabern für unbestimmte Dauer den Rechtsanspruch, jährlich bestimmte Mengen von Zuckerrüben zu EU-Garantiepreisen an Zuckerunternehmen zu verkaufen. Die Zuckerunternehmen haben die Lieferre...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind diejenigen Verpflichtungen der GmbH gegenüber Dritten, deren Bestehen, Höhe und Fälligkeit am Bilanzstichtag feststehen; sie unterscheiden sich insoweit von Rückstellungen, bei denen mindestens eines dieser Merkmale ungewiss ist. Achtung Bewertung von Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind steuerrechtlich grundsätzlich ebenso wie nicht abnutzbare Anlag...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Eigene Anteile

Eigene Anteile darf die GmbH nach § 33 Abs. 2 GmbHG erwerben, wenn sie voll eingezahlt sind, sofern sie im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Aufwendungen für den Erwerb bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine andere nach der Satzung vorgeschriebene Rücklage zu mindern, die nicht an Gesellschafter ausgezahlt werden darf. Weiterhin ist der Erwerb von eigen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.5 Sonderfälle

Wird ein bereits bisher verpachteter Betrieb entgeltlich erworben, geht das vom Veräußerer zuvor in Anspruch genommene Verpächterwahlrecht nicht auf den Erwerber über. Der "Betrieb" gehört beim Erwerber zu dessen Privatvermögen; er erzielt aus der fortgeführten Verpachtung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.[1] Anders hingegen, wenn ein im Ganzen verpacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Erträge / 2.4.2 Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen

Erträge aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens ergeben sich, wenn ein Veräußerungserlös oder Teilwert bei Entnahmen höher ist als der jeweilige Buchwert beim Anlagenabgang. Eine hieraus entstehende Forderung wird nicht unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen", sondern unter "sonstige Vermögensgegenstände" erfasst. Entnahmen sind als Entnahme vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitszimmer / 6 Kein anderer Arbeitsplatz

Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, das nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, sind des Weiteren im Rahmen der bis zum 31.12.2022 geltenden Rechtslage zu berücksichtigen, wenn dem Steuerpflichtigen für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Höhe des berücksichti...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entwicklung der Einlagen i.S.v. § 15a EStG nach unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils

Leitsatz Bei unentgeltlicher Übertragung eines Kommanditanteils mit positivem Kapitalkonto geht der Einlagenüberhang des Übertragenden nicht auf den Empfänger über. Die Anwachsung des positiven Kapitalkontos des Übertragenden stellt in steuerlicher Hinsicht keine Einlage des Empfängers dar. Sachverhalt An der A-KG (Klägerin) waren B und C beteiligt. B trat im Wege der Schenku...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abgang des Firmen-Pkw aus dem Anlagevermögen und Entnahme ohne Umsatzsteuer

Im Betriebsvermögen von Herrn Huber ist ein Firmen-Pkw mit einem Buchwert von 1 EUR ausgewiesen, den er vor einigen Jahren von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug gekauft hat. Herr Huber beabsichtigt, einen neuen Firmenwagen zu erwerben und den alten Pkw zu verkaufen. Eine Privatperson hat Herrn Huber angeboten, den alten Pkw für 3.000 EUR zu kaufen. Beim Verkauf des alte...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Entnahme / 1 So kontieren Sie richtig

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 5.1 Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung auf die Körperschaft

Vor Zeilen 103–117 In diesen Zeilen wird der Übernahmegewinn der übernehmenden Körperschaft bei einer Verschmelzung gem. § 12 Abs. 2 UmwStG ermittelt. Übernahmegewinn ist die Differenz zwischen dem Buchwert der Anteile an der übertragenden Körperschaft einerseits und dem Übertragungswert der durch die Verschmelzung übergehenden Wirtschaftsgüter andererseits. Die Höhe des Über...mehr

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Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.5 Sonderabschreibung neben der normalen AfA

Da die Sonderabschreibungen neben die normalen AfA nach § 7 EStG treten, hat die Inanspruchnahme der Sonderabschreibungen während des Begünstigungszeitraums keine Auswirkung auf die daneben vorzunehmenden AfA. Diese berechnen sich unverändert von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts. Während die Sonderabschreibungen im Jahr der Anschaffung oder Herste...mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage GK / 8.4 Veräußerungsgewinne und Teilwertaufholungen i. S. d. § 8b Abs. 2 KStG

Zeilen 161-174 Diese Zeilen bleiben frei. Zeile 175 In Zeile 175 sind Gewinne, die nach § 8b Abs. 2 KStG nicht berücksichtigt werden, einzutragen. Für jede Veräußerung ist auf einer gesonderten Anlage der Veräußerungsgewinn unter Angabe des Veräußerungspreises, der Veräußerungskosten und des Buchwerts zu ermitteln. Dies betrifft Gewinne aus Beteiligungen an in- und ausländischen...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / II. Vorliegen einer Sachausschüttung

Sofern die Satzung dies vorsieht, besteht gem. § 58 Abs. 5 AktG die Möglichkeit, den Aktionären anstelle einer Barausschüttung eine Sachausschüttung[5] zukommen zu lassen. Sachdividende erfordert besondere Satzungsermächtigung: Wie das Erfordernis einer besonderen Satzungsermächtigung der Hauptversammlung zeigt, die für eine Dividendenausschüttung in Geld nicht erforderlich i...mehr

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Ausschüttungen von Aktien a... / aa) Anteilseigner ist Körperschaft

Soweit der Anteilseigner eine Körperschaft ist, mindert die Einlagerückzahlung zunächst den Buchwert der Beteiligung.[40] Die Finanzverwaltung behandelt den übersteigenden Betrag – entgegen dem eindeutigen Wortlaut – nach § 8b Abs. 2 KStG als steuerfrei.[41] M.E. kann die Rechtsfolge des § 8b Abs. 2 KStG allenfalls analog angewendet werden. Eine planwidrige Regelungslücke läs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderabschreibungen: Praxi... / 3.9 Verfahren und Höhe

Die Sonderabschreibungen können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung der begünstigten Wirtschaftsgüter und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren bis zur Höhe von insgesamt 20 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in Anspruch genommen werden. Eine Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten wegen Hinzurechnung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g Abs....mehr