Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Ausweis

Rz. 75 Mit § 272 Abs. 1a HGB wird für alle eigenen Anteile – unabhängig davon, ob sie dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen sollen oder nicht – vorgeschrieben, dass diese auf der Passivseite der Bilanz in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital" abzusetzen sind. Diese Bilanzierung knüpft an den Befund an, dass der Erwerb eigener Anteile zwar nicht rechtlich, a...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 13 Das Gesetz regelt in § 241a HGB: "Einzelkaufleute, die an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 800.000 EUR Umsatzerlöse und 80.000 EUR Jahresüberschuss aufweisen, brauchen die §§ 238 bis 241 HGB nicht anzuwenden". Damit ist für die Anwendung der Befreiungsvorschrift des § 241a HGB ein zweimaliges Unterschreiten der Größ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Vermögensgegenstand

Rz. 13 Voraussetzung einer Aktivierung eines selbst geschaffenen immateriellen VG ist die Erfüllung des Vermögensgegenstandsbegriffs (§ 246 Rz 5). Da der Vermögensgegenstandsbegriff von dem Vermögenswertbegriff (asset) der IFRS abweicht, kann die Asset-Definition von IAS 38.8 nicht 1 : 1 in das deutsche Handelsrecht übertragen werden.[1] Das deutsche Handelsrecht stellt insb....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.2 Anwendungsbeispiel bei Nicht-100-%-Tochter (Geschäfts- oder Firmenwert)

Rz. 166 Erst mithilfe der Folgekonsolidierung wird deutlich, warum die Erwerbsmethode als Methode der erfolgswirksamen Erstkonsolidierung bezeichnet wird. Es wird auf die Ausgangsdaten der BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH zurückgegriffen (Rz 140 ff.) und für die Neubewertungsmethode die Folgekonsolidierung für den Fall vorgenommen, dass Minderheitsgesellschafter an dem TU zu 25...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 23 Satz 2 des § 277 Abs. 5 HGB gibt vor, dass Erträge aus der Währungsumrechnung in der GuV gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Erträge" (§ 275 Rz 80 f.) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (§ 275 Rz 135) gesondert unter dem Posten "Sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen sind. Diesem gesonderten Ausweiserfordernis kann wahlweise durch einen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Immaterielle Vermögensgegenstände in der Entstehung

Rz. 18 Die unter Abschnitt 2.2 beschriebene Vermögensgegenstandseigenschaft ist für immaterielle VG in der Entstehung besonders problematisch, da es sich noch nicht um "fertige" VG handelt. Gleichwohl verlangt der Gesetzgeber bei Ausübung des Aktivierungswahlrechts eine Aktivierung bereits in der Entstehungsphase, soweit die Vermögensgegenstandseigenschaft bereits bejaht wer...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Risikomanagement-Bericht durch kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften (Abs. 4)

Rz. 106 Im Lagebericht sind in Umsetzung von Art. 46a Abs. 1 Buchst. c der Bilanzrichtlinie i. d. F. d. Abänderungsrichtlinie von sog. kapitalmarktorientierten KapG im Lagebericht in einem Risikomanagement-Bericht die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.[1] Rz. 107 Abs. 4 gilt ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.4 Anwendungsbeispiel bei Einbeziehung einer 100-%-Tochter

Rz. 140 Mit den BeispielUnt M-GmbH und T-GmbH soll die Vorgehensweise der Neubewertungsmethode bei der erstmaligen Konsolidierung (Kons) von 100 %igen TU dargestellt werden.[1] Das MU M-GmbH erwirbt Ende t0 100 % der Anteile an der T-GmbH zu einem Preis von 6,0 Mio. EUR. Es wird vereinbart, dass das Jahresergebnis des gesamten Gj in der T-GmbH verbleiben soll, d. h. thesauri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bewertung nach dem Kapitalwert.

Rn 12 Der Kapitalwert nach § 4 V BetrAVG ist der Wert des Anrechts, der bei einem Arbeitsplatzwechsel vom bisherigen auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden kann. Dem entspricht beim VA der Transfer des Anrechts – in Höhe des Ausgleichswerts, dh der Hälfte des Ehezeitanteils (§ 1 II 2) – von der ausgleichspflichtigen auf die ausgleichsberechtigte Person. Im Arbeitsrecht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Verfassungskonforme Anwendung der Vorschrift.

Rn 3 Trotz der bei Anwendung des § 17 für die Ausgleichsberechtigten drohenden Transferverluste hat das BVerfG die Vorschrift nicht für verfassungswidrig erklärt (FamRZ 20, 1078). Bei verfassungskonformer Anwendung könnten eine Benachteiligung der Ausgleichsberechtigten vermieden und zugleich die berechtigten Interessen der betrieblichen Versorgungsträger gewahrt werden. Es ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 § 17 erfasst die internen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung (Direktzusage und Unterstützungskasse). Hier hielt der Gesetzgeber eine externe Teilung auf Verlangen der Quellversorgung (§ 14 II Nr 2) bis zu einer (deutlich) höheren Wertgrenze für gerechtfertigt, weil der Arbeitgeber – anders als bei Anrechten aus einem externen Durchführungsweg (Direktve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Höhe der Abfindung (Abs 1 S 1).

Rn 1 Die Höhe der Abfindung richtet sich gem § 24 I 1 im konkreten Fall nach dem Zeitwert des Ausgleichswerts. Das Gesetz lässt offen, auf welchen genauen Zeitpunkt die Zeitwertermittlung zu beziehen ist; er soll vom FamG bestimmt werden (BTDrs 16/10144, 66). Grds ist vom Zeitpunkt der Abfindungsentscheidung auszugehen (BGH FamRZ 16, 1576 Rz 20). Im Fall einer mündlichen Erö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erwerb eines Anrechts in Höhe des Ausgleichswerts und mit vergleichbarer Wertentwicklung (Abs 1 S 2 Nr 2).

Rn 7 I S 2 Nr 2 regelt zum einen, dass für die ausgleichsberechtigte Person ein Anrecht iHd Ausgleichswerts entsteht. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass der dem ausgleichsberechtigten Ehegatten zufließende Ausgleichswert (iSd § 1 II 2) dem bei dem ausgleichspflichtigen verbliebenen Anrecht wertmäßig entsprechen muss (BTDrs 16/10144, 56). Die ausgleichsberechtigte Person ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
"Unechte" Realteilung beim Ausscheiden einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft aus einer Personengesellschaft gegen Übertragung "eigener" Anteile

Leitsatz 1. Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz vom 25.05.2009 (BGBl I 2009, 1102) eingefügte § 272 Abs. 1a und Abs. 1b des Handelsgesetzbuchs hat nichts an der Beurteilung geändert, dass es sich bei den von der Kapitalgesellschaft erworbenen eigenen Anteilen, die nicht zur Einziehung bestimmt sind, steuerrechtlich um Wirtschaftsgüter handelt. 2. Werden im Zuge der Realteilung Einzelwirtschaftsgüter in das inländische Betriebsvermögen einer Mitunternehmerkapitalgesellschaft übertragen...§ 16 Abs. 3 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG)mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3 Die Änderungen durch das BilMoG und der Status quo der Bilanzierung von Zweckgesellschaften nach HGB

3.1 Das allgemeine Konzept der Beherrschung Rz. 18 Die bisherigen Regelungen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses erforderten nur in seltenen Fällen ausdrücklich eine Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis.[1] Die dadurch mögliche Auslagerung von Risiken aus dem handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss führte nicht erst durch die Finanzkri...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.2 Der Chancen-Risiken-Ansatz

Rz. 21 Da das bisherige Control-Konzept durch das BilMoG nur eine redaktionelle Änderung erfuhr, wird es i. d. R. auch weiterhin nicht zur Qualifikation einer Zweckgesellschaft als Tochterunternehmen führen.[1] Einen Sonderfall für Zweckgesellschaften bildet deshalb die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Chancen-Risiken-Ansatzes in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB.[2] Sofern dessen...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.1 Das allgemeine Konzept der Beherrschung

Rz. 18 Die bisherigen Regelungen zur Aufstellung eines Konzernabschlusses erforderten nur in seltenen Fällen ausdrücklich eine Einbeziehung von Zweckgesellschaften in den Konsolidierungskreis.[1] Die dadurch mögliche Auslagerung von Risiken aus dem handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss führte nicht erst durch die Finanzkrise zu heftiger Kritik. Praxis-Beispiel Als p...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.3 Bestehende Problemfelder und sonstige Regelungen

Rz. 28 Problemfelder der Sonderregelung für Zweckgesellschaften können ggf. aus der Überschneidung von Rechtsvorschriften resultieren. So wurde durch das BilMoG auch erstmalig allgemein das wirtschaftliche Eigentum mittels § 246 Abs. 1 Satz 2 HGB kodifiziert. Auf diese Weise hätte die bilanzielle Berücksichtigung von Zweckgesellschaften bereits ausreichend geregelt sein müss...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.1 Die allgemeinen Bestimmungen zur Konsolidierung

Rz. 12 Ein Konzernabschluss "hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln".[1] Die Aufgabe des Konzernabschlusses besteht darin, gem. § 297 Abs. 3 Satz 1 HGB ein Bild dieser wirtschaftlichen Einheit zu vermitteln und die wirtschaftliche...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 4 Die Empfehlungen des DRSC

Rz. 32 Zu den Aufgaben des "Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V." [sic!][1] (DRSC) gehört gem. § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HGB die "Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung", die sich in der Veröffentlichung der sog. "Deutschen Rechnungslegungsstandards" [sic!] (DRS) manifestieren. Diese sind formal eine Regelun...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / Zusammenfassung

Überblick Zweckgesellschaften sind Gebilde, die zur Erfüllung eines bestimmten, eng definierten Ziels zugunsten eines anderen Unternehmens gegründet werden[1] und dabei als klar von anderen Organisationen abgegrenzte Einheiten einzustufen sind, die über eigene Ressourcen und Kontrollstrukturen verfügen.[2] I. d. R. wird eine Zweckgesellschaft von einem Initiator für die Erfü...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.4 Der Status quo nach Inkrafttreten des BilRUG

Rz. 31a Die Bestrebungen der EU, "die bislang getrennten Richtlinien zur Rechnungslegung für den Einzel- und Konzernabschluss"[1] – zuletzt verändert durch die 4. und 7. EG-Richtlinie – zusammenzufassen und die Harmonisierung der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung weiter voranzutreiben, mündeten in die EU-Richtlinie 2013/34/EU. Dieser Rechtsakt, welcher die 4. und 7...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 8 – Aufwendungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Teil B: Kontenrahmen der Wo... /   Klasse 6 – Erträge

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.1.4.2 Sukzessive Ertragsrealisierung einer Zuwendung durch Passivierung

Rz. 23 Neben der oben dargestellten Methode der Kürzung der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des bezuschussten Vermögensgegenstands kann eine sukzessive Erfolgsrealisierung der Zuwendung ebenso durch die erfolgsneutrale Bildung eines Passivpostens erreicht werden, den es anschließend wiederum erfolgswirksam aufzulösen gilt. Für verlorene Zuwendungen kommt dabei ein Ausw...mehr

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Zuwendungen/Zuschüsse / 2.2.3 Bilanzierung privater Erfolgszuwendungen

Rz. 45 Bei privaten Ertrags- oder Aufwandszuwendungen besteht die Gegenleistung des Zuschussempfängers regelmäßig in der Durchführung einer geförderten Maßnahme (z. B. Marketingaktion oder Forschungs- und Entwicklungsmaßnahme) oder in der Übernahme einer Verpflichtung (bspw. Eingehen eines Wettbewerbsverbots oder einer Nutzungsüberlassung). Wie bei privaten Investitionszuwen...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.8.6 Einstellungen in Gewinnrücklagen (Pos. 23a)–e) GKV, 22a)–e) UKV)

Rz. 211 Es gelten die Ausführungen zu Abschnitt 4.8.3 entsprechend. In den Einstellungen in die anderen Gewinnrücklagen waren zum Zeitpunkt des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes insbesondere die nach Art. 67 EGHGB erfolgsneutral vorzunehmenden Zuführungen zu den Gewinnrücklagen zu erfassen. Da die h. M. davon ausgeht, dass ...mehr

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Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.1 Umsatzerlöse (Pos. 1 GKV und UKV)

Rz. 44 Nach § 277 Abs. 1 HGB sind unter den Umsatzerlösen sämtliche Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft nach Abzug von Erlösschmälerungen und der Umsatzsteuer sowie sonstiger direkt mit dem Umsatz verbundener Steuern auszuweisen. Im Vergleich zu der Situation vor der No...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 2.5 Gliederungsprinzipien der Bilanz

Rz. 12 § 266 HGB enthält eine detaillierte Gliederung für die Bilanzaufstellung. Davon abweichend können gem. § 265 Abs. 5 und 7 HGB Erweiterungen und Zusammenfassungen vorgenommen werden. Im Detail besteht die Bilanzgliederung aus verschiedenen Gliederungsebenen, deren Tiefenstruktur mit Buchstaben, römischen Ziffern und arabischen Zahlen nummeriert ist. Die folgende Abbild...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 7 Eigenkapitalspiegel

Rz. 66 Der Eigenkapitalspiegel gehört gem. § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB zum Bestandteil des Jahresabschlusses von kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind. Damit erfolgt eine Angleichung der Berichtspflicht an den Konzernabschluss, bei dem der Eigenkapitalspiegel nach § 297 Abs. 1 Satz 1 HGB bereits verpf...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Jahresabschlussgliederung / 9 Weiterführende Literatur

Armeloh, in Baetge/Kirchhoff, Der Geschäftsbericht – Die Visitenkarte des Unternehmens, 1997, S. 209 ff. Chmielewicz, DBW 1990, S. 27 ff. Coenenberg/Haller/Schultze, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse, 27. Aufl. 2024. Haller/Groß, Der Betrieb 2012, S. 2412 ff. Kessler/Leinen/Strickmann, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, 2008. Küting/Reuter/Zwirner, BBK 2003, F. 12 S. 662...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Investitionssofortprogramm:... / 1 Maßgeblichkeit der HGB- auf die Steuerbilanz

Gewerbetreibende, die ihren Gewinn durch einen Betriebsvermögensvergleich ermitteln, haben für den Schluss des Wirtschaftsjahres das Betriebsvermögen anzusetzen, das nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist. Die handelsrechtlichen GoB sind insoweit gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG für die steuerliche Gewinnermittlung maßgeblich. Das sogenannte Maßgeblichkeitspr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 4... / 4.2.7 Eigene Anteile

Rz. 60 Der Ausweis eigener Anteile ist nach Inkrafttreten des BilMoG unzulässig.[1] Hält die übertragende Körperschaft eigene Anteile, ist die Beteiligungsquote der jeweiligen Anteilseigner nicht aus dem Verhältnis des Nennbetrags ihrer Anteile zum Gesamtnennbetrag aller Anteile an der übertragenden Körperschaft zu ermitteln, sondern aus dem Verhältnis zu dem um den Nennbetr...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Die Werterhöhung der Beteiligung

Rz. 622 [Autor/Stand] Allein sie ist Gegenstand des Erwerbs, d.h. Besteuerungsgegenstand (nicht aber:[2] Zuwendungsgegenstand);[3] der Wortlaut des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG ist eindeutig.[4] Auch wenn der Gesetzgeber modellhaft eine mit jeder Mehrung des Gesellschaftsvermögens einhergehende Anteilswerterhöhung annimmt,[5] muss sie stets festgestellt werden. Der Schenkungsteu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.3.2 Geltung für alle Unternehmen, unabhängig von der Rechtsform

Rz. 75 Durch das BilMoG wurde in § 253 Abs. 5 Satz 1 HGB für alle Unternehmen ein Zuschreibungsgebot eingeführt. Damit sind nach dem Willen des Gesetzgebers zur Wertaufholung auch Teilerhöhungen der Werte und Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen waren, zu berücksichtigen.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Sachanlagen / 6.1.2 Bildung einer Rücklage

Ist bis zum Ende des Wirtschaftsjahrs, in dem das Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden ist, noch keine Ersatzbeschaffung erfolgt, ist die Bildung einer steuerfreien Rücklage i. H. d. aufgedeckten stillen Reserven zulässig. Voraussetzung ist u. a., dass eine Ersatzbeschaffung ernstlich geplant und zu erwarten ist.[1] Handelsrechtlich ist die Bildung einer Rüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagevermögen / 3.4.1 Übertragung stiller Reserven/Bildung einer Rücklage

Für Sachanlagevermögen gibt es steuerrechtliche Vergünstigungen und Erleichterungen, z. B. die Möglichkeit der Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung [1] oder die Übertragung stiller Reserven bei der Veräußerung bestimmter Anlagegüter.[2] Bei Ausscheiden bestimmter Anlagegüter aus dem Betriebsvermögen infolge höherer Gewalt oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriff...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 3.2.2 Komponentenansatz

Rz. 183 Neben dem Neubewertungsmodell ist als zweiter Unterschied zum HGB nach IFRS der Komponentenansatz zu beachten. Demnach ist nach IAS 16.43 für jeden wesentlichen Bestandteil eines Sachanlagevermögenswerts die Abschreibung getrennt zu bestimmen. Das Grundanliegen des Komponentenansatzes zielt darauf ab, durch eine differenzierte Betrachtungsweise komplexer Sachanlagegü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.4.1 Nutzungsdauer selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 39 Durch das mit dem BilMoG eingeführte grundsätzliche Aktivierungswahlrecht für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sollte der zunehmenden Bedeutung der immateriellen Vermögensgegenstände im Wirtschaftsleben Rechnung getragen werden. Innovative mittelständische Unternehmen und Unternehmen, die erst am Beginn ihrer wirtschaftlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kommanditgesellschaft auf A... / 5.1 Steuerbilanz der Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 29 Gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG ist grundsätzlich die Handelsbilanz für die Steuerbilanz maßgeblich. Doch von diesem Grundsatz gibt es Ausnahmen, welche durch das BilMoG[1] deutlich zugenommen haben. Eine Bilanzierungsverpflichtung im Handelsrecht zieht regelmäßig einen ebensolchen Ausweis in der Steuerbilanz nach sich. Regelmäßig führt ein handelsrechtliches Aktivierungs...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC der wichtigsten materie... / 1.1.2 Grund der Unterscheidung

Die Unterscheidung in Anlage- und Umlaufvermögen hat folgende Bedeutung: Aktivierungswahlrecht/Aktivierungsverbot: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, mit deren Entwicklung in Geschäftsjahren begonnen wird, die nach dem 31.12.2009 beginnen,[1] können in der Handelsbilanz mit ihren Herstellungskosten[2] aktiviert werden. Das gilt nicht für ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 2.2.2 Anwendungsbereich der Gewinnermittlungsarten

Rz. 8 § 4 Abs. 1 EStG bestimmt nicht ausdrücklich, in welchen Fällen der Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG zu ermitteln ist; das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass dies in allen Fällen zu geschehen hat, in denen nicht durch andere gesetzliche Regelungen eine andere Gewinnermittlungsart vorgeschrieben oder zugelassen ist. Der Anwendungsbereich des...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.3 Anwendung auf "Wirtschaftsgüter"

Rz. 370 Der Tatbestand des § 4 Abs. 1 S. 3 EStG setzt immer ein Wirtschaftsgut voraus, hinsichtlich dessen das deutsche Besteuerungsrecht ausgeschlossen oder beschränkt wird. Das Wirtschaftsgut kann zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen gehören; es kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich eines Firmenwerts.[1] Es kann sich auch um eine Mehrzahl von Wirtscha...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 4.1 Rechtliches und wirtschaftliches Eigentum

Rz. 249 Der Stpfl. hat diejenigen Wirtschaftsgüter in den Vermögensvergleich aufzunehmen, die dem Betrieb dienen und die ihm steuerlich als Eigentum zuzurechnen sind. Die steuerliche Zurechnung zum Vermögen des Stpfl. ist in § 39 AO geregelt. Wirtschaftsgüter sind danach steuerlich dem Eigentümer zuzurechnen. Das Steuerrecht folgt damit im Grundsatz der dinglichen Güterzuordn...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4h... / 3.6.4.2.2 Korrektur des Eigenkapitals

Rz. 80 § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 4–7 EStG enthält Sonderregelungen für den Ansatz des Eigenkapitals bzw. der Bilanzsumme; dadurch sollen Verzerrungen vermieden werden. Wesentlich ist dabei, dass nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c S. 8 EStG für den Eigenkapitalvergleich der Abschluss des Konzerns und der des inländischen Betriebs nach den Regeln eines Konzernabschlusses aufz...mehr