Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nationales Recht

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 324 ist durch Verweise und Parallelvorschriften in ein komplexes Normengeflecht aus gesellschafts- und handelsrechtlichen Regelungen eingebunden und aus sich allein heraus kaum verständlich (s. auch Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 1). Dies gilt namentlich für den Kreis der erfassten Unternehmen (s. schon Rz. 24 ff. und ausführlich Rz. 66 ff.). Rz. 33 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Überblick

Rz. 294 [Autor/Zitation] Als dritten großen Aufgabenkomplex des Prüfungsausschusses neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 229 ff.) und der Führungsinstrumente (Rz. 254 ff.) legt Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. iVm. § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AktG-E die Überwachung der Abschlussprüfung sowie der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Diese Aufgabenst...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Natürliche Personen als Mutterunternehmen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute iSd. HGB fallen grds. in den Anwendungsbereich des § 11 PublG. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die in § 3 Abs. 1 genannten Unternehmen grds. auch Unternehmen iSd. § 11 Abs. 1 sind (s. Rz. 12). Zum anderen liegt bei Einzelkaufleuten ein Unternehmen vor, welches eigene Interessen kaufmännischer oder gewerblicher Art in einer nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB)

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der auf den ersten Blick wesentlichste Unterschied zu den handelsrechtlichen Vorschriften für große KapGes. besteht in der fehlenden Bezugnahme auf die Generalnorm in § 264 Abs. 2 HGB . Während der JA einer KapGes. unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Bilanzidentität/Stetigkeit

Rn. 399 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Grundsatz der Bilanzidentität verlangt den lückenlosen Vortrag der Schlussbilanzwerte in die Eröffnungsbilanz des Folgejahres (§ 252 Abs 1 Nr 1 HGB); in der logischen Sekunde zwischen dem Ende des vorangegangenen und dem Beginn des neuen Geschäftsjahres sind Änderungen der "Wertansätze" ausgeschlossen (vgl zB Baetge/Ziesemer/Schmidt in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 5 stellen zwingendes Recht dar, welches durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden kann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 3 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 8 [7/2022]). Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Norm regelt Form und Inhalt des JA und Lageberichts für Unternehmen, die gem. § 3 zur öffentlichen Re...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entsprechende Anwendung des Abs. 1

Rz. 255 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 fordert, dass die im Konzernabschluss zusammengefassten JA in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen sind. Nach Abs. 1 Satz 1 ist in die Prüfung die Buchführung, somit auch die Buchführungen der Konzernunternehmen, einzubeziehen. Da kein gesondertes Prüfungsurteil zu den Buchführungen der Konzernunternehmen zu treffen ist, wird si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unwiderlegliche Ausschlussgründe

Rz. 47 [Autor/Zitation] Ein Abschlussprüfer ist nach Abs. 1 Satz 2 von der Abschlussprüfung ausnahmslos ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 erfüllt. Das ist der Fall, wenn ein Mitglied seines Netzwerks bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses mitgewirkt hat (§ 319 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns im Jahresabschluss nach § 1 Abs. 5

Rz. 51 [Autor/Zitation] Gemäß § 1 Abs. 5 gelten mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, selbst wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden, für Zwecke des PublG als ein Unternehmen. Die Regelung hat klarstellenden Charakter, da sich dies bereits aus dem HGB ergibt. Rz. 52 [Autor/Zitation] Einzelkaufleuten steht es grds. frei, mehrere Handelsgesch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Außerordentliches Ergebnis (Abs. 2 Satz 4 und 5)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Mit dem BilRUG sind die Posten "außerordentliche Aufwendungen" und "außerordentliche Erträge" in der Gliederung des § 275 Abs. 2 Nr. 16 und 17 aF (in der bis zum BilRUG geltenden Fassung) iVm. § 277 Abs. 4 Satz 1 sowie die Erläuterungspflichten nach § 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 aF vor dem Hintergrund der Erweiterung des Begriffs "Umsatzerlöse" weggefallen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) § 246 Abs 1 S 2 HGB

Rn. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Mit dem seit dem BilMoG in § 246 Abs 1 S 2 HGB handelsrechtlich kodifizierten Grundsatz wirtschaftlicher Vermögenszugehörigkeit, demgemäß ein Vermögensgegenstand in der Bilanz eines Nichteigentümers auszuweisen ist, wenn er "nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen" ist (wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit), ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Gebundene steuerliche Wahlrechte

Rn. 326b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Wahlrecht unter GoB-Vorbehalt: Lifo-Verfahren im Vorratsvermögen (§ 6 Abs 1 Nr 2a EStG) Für gleichartige WG des Vorratsvermögens ist steuerlich die Anwendung des Lifo-Verfahrens möglich (Wahlrecht), soweit dessen Anwendung den GoB entspricht (GoB-Vorbehalt, § 6 Abs 1 Nr 2a S 1 EStG). Das steuerliche Lifo-Wahlrecht kann nach Verwaltungsauffa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Unterrichtung der Wirtschaftsprüferkammer (Abs. 8)

Rz. 490 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer und die gesetzlichen Vertreter der geprüften Gesellschaft haben gem. § 318 Abs. 8 die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) unverzüglich und schriftlich begründet von der Kündigung (§ 318 Abs. 6) oder dem Widerruf des Prüfungsauftrags zu unterrichten (§ 318 Abs. 1 Satz 5). Hiermit wird Art. 38 Abs. 2 RL 2006/43/EG umgesetzt. Damit soll eine un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand der Prüfung

Rz. 13 [Autor/Zitation] In § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG wird die Prüfungspflicht für den JA und den Lagebericht eigenständig, ohne Verweisung auf § 316 Abs. 1 HGB normiert; die Verweisungen in Satz 2 erstrecken sich nur auf § 316 Abs. 3 HGB. Gleichwohl kann wegen des parallelen Wortlauts weitgehend auf die Erläuterungen zu § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB (§ 316 HGB Rz. 54 ff.) rekurriert ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Berichtspflicht gegenüber dem neuen Abschlussprüfer (Abs. 4)

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 4 verpflichtet den bisherigen Abschlussprüfer, auf (schriftliche) Anfrage des neuen Abschlussprüfers über das Ergebnis der bisherigen Prüfung bzw. der Vorjahresprüfung zu berichten. Es handelt sich um ein unmittelbares Informationsrecht des Abschlussprüfers gegenüber dem bisherigen Abschlussprüfer (vgl. Schorse/Morfeld in BeckOK HGB45, § 32...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) wurde die Offenlegung von JA und Lagebericht auf alle KapGes. ausgedehnt; der persönliche Anwendungsbereich des PublG wurde ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum –

Allgemein: Geßler, Die Wirtschaftsprüfer als Garanten aktienrechtlicher Publizität, WPg 1956, 463; Forster, Die Jahresabschlußprüfung nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 389; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 585; Richter, Die Sicherung der aktienrechtlichen Publizität durch ein Aktienamt, 1975; Schulze-Osterloh, Zur öffentli...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die wesentlichen Grundzüge des heutigen § 13 PublG waren bereits in der ersten Fassung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) enthalten. Die damaligen Verweise auf die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Konzernrechnungslegung wurden im Rahmen des Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985 ( BiRiLiG , BGBl. I 1985, 2355) durch Verweise auf die entsprechend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 5 war bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 Bestandteil des Gesetzes (BGBl. I 1969, 1189). Mit dem ersten Abschnitt des PublG sollten die Neuregelungen zur Rechnungslegung im JA durch das AktG 1965 flankiert werden, da insbes. streitig war, ob bzw. in welchem Umfang das AktG 1965 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung normierte und damit auch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Konzernrechnungslegung wurden bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) getroffen. Das PublG sollte damit die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung durch das AktG 1965 (§§ 329 ff. AktG 1965) flankieren. Nach AktG 1965 bestand eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nur, wenn die Konzernspitze als AG o...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Seit Aufnahme der branchenspezifischen Vorschriften der §§ 340 ff. in den Ersten Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs sowie dem Erlass der RechKredV waren diese zahlreichen Änderungen unterworfen. Diese betrafen sowohl die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften als auch – neben rein redaktionellen Änderungen – Anpassungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 9 [Autor/Zitation] Das Dritte Buch des HGB, das den Dritten Abschnitt mit den ergänzenden Vorschriften für Genossenschaften (§§ 336–339) enthält, geht auf das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Entsprechende Anwendung auf den Abschlussprüfer des Konzernabschlusses (Abs. 2)

Rz. 133 [Autor/Zitation] Vor dem Hintergrund der Definition der Abschlussprüfung in Art. 2 Nr. 1 APrRL hat der Gesetzgeber in § 319b Abs. 2 die entsprechende Anwendung des § 319b Abs. 1 auf die gesetzliche Konzernabschlussprüfung nach § 316 Abs. 2 angeordnet (BilMoG RegE, BT-Drucks. 16/10067, 91). Die nur entsprechende Anwendung ist allein dem sprachlichen Unterschied zwische...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cba) Fehlende Regel im Steuerrecht

Rn. 336d Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Wahlrechte im Handelsrecht, denen im Steuerrecht keine Regelung gegenüber steht, bleiben nach der Rspr des GrS steuerlich nicht erhalten (BFH v 03.02.1969, GrS 2/68, BStBl II 1969, 291 sowie zB BFH v 20.03.1980, IV R 89/79, BStBl II 1980, 297; BFH v 12.12.1991, IV R 28/91, BStBl II 1992, 602; BFH v 31.01.2013, GrS 1/10, BStBl II 2013, 317)...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Richtlinie 91/674/EWG wurde durch das VersRiLiG vom 24.6.1994 (BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht überführt. Die Transformation zog eine Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p) nach sich. Rz. 6 [Autor/Zitation] Der Zweit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verpflichtung, einen Prüfungsausschuss nach Abs. 2 einzurichten

Rz. 145 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse ohne einen nach Zusammensetzung (Sachverstand; Sektorvertrautheit gem. § 100 Abs. 5 AktG) und Zuständigkeit (für Prüfungsaufgaben) adäquaten Aufsichts- oder Verwaltungsrat (Rz. 106) haben – von den Ausnahmen in Abs. 1 Satz 2 abgesehen – einen Prüfungsausschuss einzurichten, der sich insbes. mit den in § 107 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Auswahl des Abschlussprüfers

Rz. 300 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Auswahl des Abschlussprüfers war im ursprünglichen Aufgabenkatalog des § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG idF des BilMoG noch nicht enthalten. Sie wurde allerdings in der Begründung dieses Gesetzes bereits angesprochen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 103; Rz. 298) und durch das AReG zur Umsetzung von Art. 39 Abs. 6 Buchst. f APrRL 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) GoB-Begriff/Rechtsnatur

Rn. 383 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der GoB-Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff (vgl Döllerer BB 1959, 1217; BFH v 12.05.1966, IV 472/60, BStBl III 1966, 371; BMF v 28.11.2019, BStBl I 2019, 1269 Tz 17). Mit dessen Abgrenzung ist zugleich die Reichweite des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wesentlich abgesteckt. Gesetzliche GoB-Inbezugnahme: Die handelsrechtlichen GoB werden ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Schon die erste Fassung des PublG enthielt mit § 20 PublG aF eine Bußgeldvorschrift (BGBl. I 1969, 1189). Mit dem BiRiLiG v. 18.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde diese grundlegend erneuert. Durch das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) wurde insbes. der Bußgeldrahmen auf 50.000 EUR angehoben. § 20 PublG wurde ferner durch das BilMoG v. 25.5.2009 (B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Von der Netzwerkregelung nicht erfasste Ausschlussgründe

Rz. 55 [Autor/Zitation] Auf § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 (Umsatzabhängigkeit) hat der Gesetzgeber bewusst nicht verwiesen. Dem lagen Praktikabilitätserwägungen und die Einschätzung zugrunde, dass eine Berücksichtigung der Vorschrift innerhalb eines Netzwerks nicht zu angemessenen Ergebnissen führt. Die Feststellung des für die Bemessung des Verhältnisses notwendigen Gesamtumsatz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 341l wurde durch das Bilanzrichtlinie-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 eingeführt. Das BiRiLiG diente der Umsetzung der Vierten und Siebten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG) zur Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften in den Mitgliedstaaten. Mit der Einführung der Vorschrift wurden spezifische Offenlegungspflichten für V...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 45 [Autor/Zitation] Die Ursprungsvorschrift § 324 idF des BilMoG (Rz. 41 ff.) hat bislang durch Art. 69 FGG-Reformgesetz (FGG-RG), Art. 1 Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG), Art. 1 Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG), Art. 24 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG), Art. 8 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von F...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Bewertung von durch Pensionsfonds abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber Versorgungsberechtigten (Abs. 4)

Rz. 93 [Autor/Zitation] § 341b Abs. 4 regelt die Bewertung von Verträgen, die von Pensionsfonds bei LVU zur Deckung von Verpflichtungen gegenüber Versorgungsberechtigten eingegangen werden. Diese sind laut der Vorschrift mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Vorsichtsprinzips zu bewerten. Die Vorschrift hat laut Gesetzesbegründung lediglich die auch vor dem BilMoG berei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Sonderposten mit Rücklageanteil – andere Sonderposten

Rn. 856 Stand: EL 100 – ET: 08/2013 Es handelt sich um die handelsbilanzrechtliche Bezeichnung für eine besondere Art von Passivposten, § 247 Abs 3 HGB aF, in dem steuersubventionelle Förderungsmaßnahmen bilanziell gespeichert werden. Man spricht auch von steuerfreien Rücklagen, meint damit vorerst gewinnmindernd gebildete Posten, die irgendwann einmal später wieder zugunsten...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bedeutung der Unabhängigkeit

Rz. 166 [Autor/Zitation] Nach Streichung der zwischenzeitlich in § 100 Abs. 5 AktG enthaltenen Anforderung eines unabhängigen Finanzexperten (Rz. 167) stellt Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1 die einzige Vorschrift dar, welche die – aus Sicht guter Corporate Governance zentrale (Rz. 168 ff.) – Thematik der Unabhängigkeit von Organmitgliedern ausdrücklich adressiert (so auch Begr.RegE AR...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtssystematische Einordnung

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 324 ist als Ort für die Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Prüfungsausschuss (zur Platzierung der APAS-Bestimmungen in Abs. 3 Rz. 420) eher eine Verlegenheitslösung als systematisch überzeugend (Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 4: "Fremdkörper"; krit. auch Ebke in MünchKomm. HGB5, § 324 Rz. 4; Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 1). Abs. 1 u...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] Die Vorschrift geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück (§ 336 Rz. 7). Die Abs. 1 und 3 knüpfen an Vorschriften an, die bis zum Inkrafttreten des BiRiLiG im GenG verankert waren, während die nach Abs. 2 zu Prüfungsverband und den Mitgliedern von Vorstand und AR erforderlichen Angaben nach der Regierungsbegründung zum BiRiLiG neu wa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / la) Regelungsinhalt

Rn. 905 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die (handelsrechtliche) Steuerlatenzierung wurde durch das BilMoG in § 274 HGB nF auf völlig neue Füße gestellt. Dieser Paragraf des HGB ist Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisvorschrift für einen Nicht-Vermögensgegenstand und eine Nicht-Schuld. Regelungen zum Bilanzansatz sind in Abs 1 enthalten:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entsprechende Anwendung von § 290 Abs. 2-5 HGB

Rz. 61 [Autor/Zitation] Als Folgeänderungen zur Neufassung des § 290 HGB wurde mit dem BilMoG in § 11 Abs. 6 ein Verweis auf § 290 Abs. 2 bis 5 HGB eingefügt (BT-Drucks. 16/12407, 96). Die Tatbestände, bei denen nach HGB eine Beherrschungsmöglichkeit unwiderlegbar vermutet wird, gelten somit ebenso für Zwecke des § 11 PublG. Die Bestimmungen zur Zu- bzw. Abrechnung von Rechte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Die Pflicht zur Bildung von versicherungstechnischen Rückstellungen wurde 1965 durch die Einführung des § 56 Abs. 3 VAG i.d.F. vom 17.12.1992 erstmals gesetzlich kodifiziert. Mit dem VersRiLiG wurde die Regelung entsprechend in das Handelsgesetzbuch übernommen. Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 341e wurde 1994 durch das VersRiLiG ins HGB aufgeno...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Die Aktivierung der USt auf Anzahlungen nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 2 EStG

Rn. 836 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach BFH BStBl II 1979, 625 war die USt auf empfangene Anzahlungen weder als WG noch als aktiver RAP zu aktivieren. Durch legislatorische Gegenwehr gegen diese Entscheidung ist die als Aufwand berücksichtigte USt auf Anzahlungen zu aktivieren. Das handelsrechtliche Wahlrecht zur Aktivierung wurde durch das BilMoG abgeschafft. Rn. 837–839 Sta...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Mit der Einführung des § 340h in seiner alten Fassung wurden im Zuge des Bankbilanzrichtlinien-Gesetzes 1990 (BaBiRiLiG) erstmals Regelung zur Bewertung von auf fremde Währung lautende VG und Schulden für Institute festgeschrieben, um den branchen- und geschäftsspezifischen Besonderheiten sowie der Bedeutung des Fremdwährungsgeschäfts, aber auch der Ris...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Keine Nichtigkeit des festgestellten Jahresabschlusses

Rz. 148 [Autor/Zitation] Ein von einer ausgeschlossenen Person geprüfter JA ist wirksam. Mit der Einführung der Zurechnung von Ausschlussgründen im Netzwerk durch das BilMoG hat der Gesetzgeber zugleich § 256 Abs. 1 Nr. 3 AktG um einen Verweis auf § 319b ergänzt. Folglich zieht auch ein Verstoß gegen die Unabhängigkeitsvorschriften innerhalb eines Netzwerks nicht die Nichtigk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 327 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der europäischen Bilanzrichtlinien (Rz. 4) neu eingeführt wurde. Mit dem BilReG v. 4.12.2004 (BGBl. I 2004, 3166) kam es zu einer redaktionellen Anpassung von Nr. 2 (Rz. 13). Durch das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) wurden die Vor...mehr