Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nr. 13 wurde durch das BilMoG neu gefasst und durch das BilRUG in Umsetzung von Art. 12 Abs. 11 UAbs. 2 Satz 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) geändert. Die Berichtspflicht steht in Zusammenhang mit der Ergänzung in § 253 Abs. 3 (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Die Angabe ist von allen KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a im Anhang ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 270 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Vorläufer der Regelung fanden sich in § 151 Abs. 4 Satz 1 und 2 AktG 1965. § 270 enthält demgegenüber einige Anpassungen an die durch das BiRiLiG 1985 eingeführten Begrifflichkeiten. Insbesondere sind die Begriffe "Kapitalrücklage" und "Gewinnrücklagen" an die Stelle der "offenen Rücklagen" getreten. Zudem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die Angabepflicht sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 300). Die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente sind zu kategorisieren. Ein Einzelausweis der in Nr. 19 geforderten Angaben ist nicht erforderlich (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 177 [9/2024]). Die Ka...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Befreiung von der Angabepflicht

Rz. 346 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht ist nach Nr. 21 Halbs. 2 für solche Geschäfte ausgeschlossen, die zwischen mittel- oder unmittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz des MU stehenden Unternehmen eingegangen werden, sofern die Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen sind. Ziel ist es, so hoch integrierte Konzerne mit umfangreichem internen Leistungsverkehr ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben zum Aufsichtsrat

Rz. 93 [Autor/Zitation] Da die personelle Zusammensetzung schon nach § 285 Nr. 10 im Anhang zu nennen ist, müssen Namen und ausgeübter Beruf nicht erneut genannt werden (von einer Notwendigkeit der Vermeidung von Doppelangaben ausgehend Begr.RegE BilMoG, BT- Drucks. 16/10067, 78). An dieser Stelle müssen auch keine nochmaligen Angaben zu den im AR ausgeübten Ämtern (Vorsitzen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prognose

Rz. 76 [Autor/Zitation] Latente Steuern sind nur dann zu bilanzieren, wenn sie sich in den folgenden GJ voraussichtlich als Steuerentlastung oder -belastung realisieren werden. Eine solche Beurteilung erfordert die Prognose der steuerlichen Ergebnisse der nachfolgenden GJ. Ein Überhang an passiven latenten Steuern wird regelmäßig anzusetzen sein, da die Belastungswirkung der ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 336 [Autor/Zitation] Nach Nr. 20 sind, soweit Finanzinstrumente in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, im Anhang folgende Angaben zu machen: Die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden (Buchst. a), sowie für jede Kategorie derivativer Finanzinstrum...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Nr. 24 geht zurück auf das BilMoG. Für den HGB-Konzernanhang findet die Berichtspflicht eine Entsprechung in § 314 Abs. 1 Nr. 16. Ziel ist es, nachvollziehbar zu machen, inwiefern künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt und die Rückstellungen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bewertungsvorschriften

Rz. 99 [Autor/Zitation] Art. 48 Abs. 2 und 3 EGHGB sahen für VG des Anlage- bzw. Umlaufvermögens ein Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen (niedrigeren) Wertansätze vor. Diese Bewertungsunterschiede zwischen haftungsbeschränkten und nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften wurden indes durch das BilMoG eingeebnet. Soweit im Rahmen der BilMoG-Erstanwendung vom Fortführungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Veränderungen des Sonderpostens mit Rücklageanteil (Abs. 1 Satz 2 aF)

Rz. 37 [Autor/Zitation] Bis zum BilMoG bestand gem. § 247 Abs. 3, § 273 aF die Möglichkeit, einen Sonderposten mit Rücklagenanteil zu bilden. Dieser diente dazu, für die Dauer der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen die Gewinnausschüttung in entsprechender Höhe zu verhindern. Nach Abs. 1 Satz 2 aF waren Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil und dessen Auf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 2 zu den Unternehmensführungspraktiken verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 354 [Autor/Zitation] Im Anhang muss über die Art der Geschäfte zu nahestehenden Unternehmen oder Personen, die Art ihrer Beziehung zu der berichtspflichtigen Gesellschaft sowie über den Wertumfang des Geschäfts berichtet werden. Die Informationen müssen den Abschlussadressaten in die Lage versetzen, die Finanzlage des Unternehmens selbständig zu beurteilen (vgl. Begr.RegE...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nr. 3 wurde durch das BilMoG neu gefasst und diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der 4. EG-RL idF der RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Absch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 363 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 22 ist der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des GJ sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Anders als es noch im RegE zum BilMoG vorgesehen war, ist dieser Betrag nicht weiter in Forschungs- und Entwicklungskosten aufzuschlüsseln. Dies ergib...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen (C.3.)

Rz. 392 [Autor/Zitation] Solange die Gesellschaft noch keine abrechenbaren Leistungen oder Teilleistungen erbracht hat und damit ein schwebendes Geschäft vorliegt, hat sie Zahlungen von Abnehmern und Auftraggebern als Anzahlungen auf Bestellungen unter Posten C.3. auszuweisen. Rz. 393 [Autor/Zitation] Voraussetzung für das Vorliegen einer Anzahlung ist, dass ein Dritter Zahlung...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Zilias/Lanfermann, Die Neuregelung des Erwerbs und Haltens eigener Aktien, WPg 1980, 61 und 89; WPK/IDW, Gemeinsame Stellungnahme der Wirtschaftsprüferkammer und des Instituts der Wirtschaftsprüfer zum Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes, WPg 1981, 609; Lauth, Buchhaltungs- und Bilanzierungsprobleme im Gefolge des geplanten Bilanzrichtlinie-Gesetzes, BB 1982, 2022; Hoffm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 295 [Autor/Zitation] Nr. 17 soll die Abschlussadressaten über die Abschlussprüfervergütung und das Verhältnis zwischen Prüfungs- und sonstigen (Beratungs-)Tätigkeiten informieren. Ziel ist es, so eine Kontrolle der Unabhängigkeit und Objektivität des Abschlussprüfers zu ermöglichen (vgl. Begr.RegE BilReG, BT-Drucks. 15/3419, 27, 29; Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 156 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 417 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Zweck ist es, die aufgrund der Möglichkeit einer bilanziellen Verrechnung bzw. Aktivierung latenter Steuern (§ 274 Abs. 1) denkbaren Einblicksverzerrungen über den Anhang a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 342 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht geht auf das BilMoG zurück. Ziel war es, die handelsrechtlichen Berichtspflichten an die internationale Rechnungslegung anzunähern und die Informationsfunktion des JA zu verbessern. Durch die Verbesserung der Information soll Gefahren für die Vermögenslage des Unternehmens, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Angaben zum Abschlussprüferhonorar (Abs. 2 Satz 2 iVm. § 285 Nr. 17)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Mittelgroße KapGes. dürfen die Angaben nach § 285 Nr. 17 zum vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in vier Komponenten, unterlassen. Im Gegenzug ist die Gesellschaft (nicht der Abschlussprüfer selbst) verpflichtet, die Angaben der Wirtschaftsprüferkammer auf deren schriftliche Anforderung zu übermitteln (A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (E.)

Rz. 269 [Autor/Zitation] Der durch das BilMoG 2009 eingeführte Posten E. steht in Zusammenhang mit § 246 Abs. 2 Satz 2, der die Verrechnung von reservierten Vermögensgegenständen und Schulden aus Altersversorgungs- oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen vorsieht. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der VG den Betrag der Schulden, ist dieser Betrag gem. § 246 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kapitalflussrechnung

Rz. 69 [Autor/Zitation] Da es nach wie vor an gesetzlichen Vorgaben zur Kapitalflussrechnung mangelt, kann man sich für diese an DRS 21 orientieren (Fehrenbacher in BeckOGK HGB, § 264 Rz. 18 [9/2023]). Daneben wird auch ein analoger Rückgriff auf IAS 7 für zulässig gehalten, was man damit begründet, dass die Einführung des Abs. 1 Satz 2 auf eine Gleichstellung aller kapitalma...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 408 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das BilMoG im Zusammenhang mit der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 eingeführt. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Abschlussadressaten nachvollziehen können, ob die Ausschüttungssperre beachtet worden ist bzw. in welchem Umfang im Jahresergebnis Erträge enthalten sind, die nicht ausgeschüttet werden können, soweit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Frist

Rz. 346 [Autor/Zitation] Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Frist, innerhalb derer die Zustimmung vorliegen müsste. Eine solche ergibt sich aber indirekt daraus, dass die Gesellschafter nach Nr. 1 "zugestimmt" haben müssen, wenn die Befreiungswirkung eintreten soll. Je nach den in Anspruch genommenen Befreiungen ist dies entweder die Feststellung des JA, wenn sich die Bef...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 3)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 müssen zunächst alle börsennotierten Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufnehmen. Börsennotierte AG gem. § 3 Abs. 2 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Fehlende Angaben im Konzernabschluss (Konzernklausel)

Rz. 308 [Autor/Zitation] Nr. 17 enthält den einschränkenden Zusatz, dass die Angaben nur vorzunehmen sind, wenn das Unternehmen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen wird und die Angaben dort enthalten sind. Der Einzelanhang sollte auf die Offenlegung im Konzernanhang hinweisen (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 163 [9/2024]). Befreiend wirkt dabei sowohl die Angabe in e...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ausweis eigener Anteile

Tz. 89 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nimmt ein Unternehmen seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zurück (bspw. aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms), sind die Instrumente vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33; zu möglichen Ausweisvarianten s. IDW RS HFA 45.42). Ein aktivischer Ausweis der Anteile gegen Rücklagensperrung kommt nach IFRS ungeachtet des Grundes für den ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ziel der Berichterstattung

Rz. 183 [Autor/Zitation] Nach der mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführten Regelung in § 289 Abs. 4 (ursprünglich § 289 Abs. 5) werden kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d zu einer Berichterstattung über die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die kodifizierten Normen über die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance einschließlich Prüfung und Offenlegung gelten grds. für alle KapGes. als lex generalis. Größenabhängige Erleichterungen im Sinne von Sondervorschriften für kleine und mittelgroße KapGes. sind somit als lex specialis anzusehen, das unter den Voraussetzungen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorläufernorm des heutigen § 274 wurde im Jahr 1986 im Rahmen der Internationalisierung des Handelsrechts durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) in die deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgenommen (Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Ausgehend vom Grundsatz der Vollständigkeit wurden aber bereits nach früherem Recht in Einzelfällen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zunehmende Bedeutung des Steuerlatenzpostens

Rz. 12 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften sind nach § 274 grds. verpflichtet, latente Steuern zu bilanzieren. Mit der Verselbständigung des Bilanzsteuerrechts gegenüber den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sowie der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit insbes. im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gewannen temporäre Bilanzstandsdiffe...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einlagen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Sofern ein Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag zur Leistung einer (bilanzierungsfähigen) Einlage verpflichtet ist, ist diese stets im Kapitalanteil auszuweisen (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1488). Die Einlageverpflichtung kann sich auf eine Bareinlage oder eine Sacheinlage beziehen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Als Sacheinlagen kommen neben der Einlage vo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schellhorn, Zur Anwendung der erhöhten Schwellenwerte des § 267 HGB in der Fassung des BilMoG und weitere Anwendungsfragen des § 267 HGB, DStR 2009, 2696; Theile, Prüfung der Größenkriterien von Kapitalgesellschaften, StuB, 2013, 411; Röser/Roland/Rimmelsbacher, Änderungen in der Bestimmung der Größenklassen nach §§ 267, 293 durch das BilRuG, DB 2015, Beil. Heft 5, 4; Hargar...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 31 [Autor/Zitation] Nr. 2 verlangt die Aufgliederung der Angabe der Beträge von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten der Verbindlichkeiten, wie sie sich aus dem Gliederungsrahmen des § 266 Abs. 3 C. ergeben. Mit dem BilMoG ist das Wahlrecht, die geforderten Angaben entweder im Anhang zusam...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 265 wurde 1985 durch das BiRiLiG eingefügt. Damit wurden Vorgaben der 4. EG-Richtlinie (RL 78/660/EWG) in deutsches Recht umgesetzt, die 2013 in die EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) überführt wurden (s. Tabelle). Durch das BilMoG wurde Abs. 3 Satz 2 gestrichen (dazu Rz. 81). Abs. 5 Satz 2 wurde 2015 durch das BilRuG modifiziert.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 79 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 5 Satz 2 verlangt, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in der GuV gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen. Diese mit dem BilMoG eingeführte Vorgabe steht im Zusammenhang mit § 256a, wonach VG und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, am Absch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anhang

Rz. 81 [Autor/Zitation] In seiner früheren Fassung sah § 274 eine eigenständige Angabepflicht vor. Diese ist durch das BilMoG durch eine gesonderte Angabepflicht nach § 285 Nr. 29 ersetzt worden. Nach dieser ist im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen oder Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Diese Angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Abs. 1 regelt den Zeitpunkt, in dem Einstellungen und Entnahmen in die Kapitalrücklage vorzunehmen sind. Maßgeblich ist insoweit die Aufstellung des JA. Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 2 bestimmt dasselbe für Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie für Einstellungen in Gewinnrücklagen, die zwingend nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu bilden oder ber...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bilanzierung des Verlustfalls

Rz. 195 [Autor/Zitation] Gesetzlich nicht geregelt ist die Veräußerung der eigenen Anteile mit Verlust (Küting/Reuter, StuB 2008, 495, 498). Denkbar sind zwei Szenarien: Der Veräußerungserlös bleibt hinter der Summe aus offener Absetzung und verrechneter Rücklage zurück oder er liegt sogar unter der offenen Absetzung. Rz. 196 [Autor/Zitation] Bleibt der Veräußerungserlös hinter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 406 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 ist anzugeben, aus welchen Gründen Eventualverbindlichkeiten als solche im Anhang und nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden, also die Inanspruchnahme für unwahrscheinlich erachtet wird (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 75). Dazu sind im Anhang die Erwägungen darzustellen, die der Einschätzung des Risikos der In...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Befreiung der Tochtergesellschaft bei beherrschendem Einfluss

Rz. 321 [Autor/Zitation] Die von Abs. 3 Satz 1 tatbestandlich vorausgesetzte Einbeziehung des TU in den KA des MU setzt voraus, dass zum Bilanzstichtag des MU ein Mutter-Tochter-Verhältnis vorliegt. Im Gegensatz zur Befreiungsvorschrift des § 264b, die nach überwiegender Ansicht auch auf ein MU selbst Anwendung finden soll, setzt Abs. 3 zwingend ein Unterordnungsverhältnis iS...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / V. Steuerrecht

Rz. 89 [Autor/Zitation] Dem Steuerrecht kommt nur noch ein reduzierter Einfluss auf die handelsbilanzielle Rechnungslegung zu, seit § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG aF und die korrespondierenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) gestrichen wurden und damit die Abhängigkeit steuerlicher Vergünstigungen von einem entsprechenden Ausweis...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 264c wurde erstmals durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000 (BGBl. I 2000, 154) im Rahmen der Umsetzung der sog. GmbH & Co-Richtlinie (90/605/EWG) in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Abs. 4 Satz 3 zur Bilanzierung von Sonderposten für aktivierte Bilanzierungshilfen wurde durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) aufgehoben. Durch das MicroBilG v. ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sonstige Wertpapiere (B.III.2.)

Rz. 243 [Autor/Zitation] Alle Wertpapiere des Umlaufvermögens, die nicht Anteile an verbundenen Unternehmen oder eigene Anteile sind, werden unter dem Sammelposten B.III.2. ausgewiesen (bis zum BilMoG 2009: B.III.3.). Hierunter fallen insbes. zur kurzfristigen Liquiditätsreserve gehaltene Wertpapiere, die ihrer Art nach mit denen des Anlagevermögens identisch sind (Rz. 171 ff...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Abs. 1, 1a, 1b und 4 wurden durch das BilMoG v. 28.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) grundlegend überarbeitet bzw. eingefügt. Abs. 5 wurde durch das BilRUG v. 17.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) eingefügt. Zur Rechtsentwicklung bis vor 2000, s. Mock in HKMS[4], § 272 HGB Rz. 11 ff. Rz. 16–25 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 147 [Autor/Zitation] Die Kapitalherabsetzung ist – von der Liquidation abgesehen – die einzige zugelassene Möglichkeit zur Verringerung des der Gesellschaft durch die Gesellschafter überlassenen, gebundenen Haftungsfonds, sei es zur Rückzahlung an die Gesellschafter oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage, zB zur Verlustdeckung (zum Erwerb eigener Anteile als funktion...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Eigene Anteile

Rz. 320 [Autor/Zitation] Seit dem BilMoG 2009 ist der Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig in § 272 Abs. 1a geregelt. Danach ist der Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital"abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Niehus, "Materiality" ("Wesentlichkeit") – Ein Grundsatz der Rechnungslegung auch im deutschen Handelsrecht?, WPg 1981, 1; Baetge, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, DB 1986, Beil. Heft 26, 1; Coenenberg, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 1581; Emmerich, Fragen de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 277 wurde durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung v. 1.1.1986 in das HGB eingefügt. Dabei wurde mit der Definition der Umsatzerlöse Art. 28 der RL 78/660/EWG umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere zentrale GuV-Posten unter Bezugnahme auf die RL 78/660/EWG definiert. Eine Erweiterung hat § 277 durch das BilMoG v. 25.5.2009 (B...mehr