Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Keine Rückwirkung

Rn. 219 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Verbot der Rückwirkung bedeutet zunächst, dass die Dokumentation vorliegen muss, bevor die Bilanzierung nach § 254 beginnen kann (auf eine gegenteilige Ansicht (vgl. PwC-BilMoG (2009), Abschn. H, Rn. 88f.), der hier nicht gefolgt wird, sei hingewiesen). Hieraus folgt, dass die Sicherungsbeziehung – wie oben bereits dargestellt (vgl. HdR-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Besonderheiten bei Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 227 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei Macro- und Portfolio-Hedges können Grundgeschäfte und/oder Sicherungsinstrumente auf der Basis der dokumentierten Sicherungsstrategie bzw. des dokumentierten Sicherungszwecks ggf. auch laufend ausgetauscht werden. Rn. 228 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In diesem Zusammenhang bezieht sich die Durchhalteabsicht nicht auf die einzelnen Geschäfte....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Vorzeitige Auflösung der Bewertungseinheit zur Beseitigung von Fehlern

Rn. 234 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Stellt sich heraus, dass eine ursprünglich geäußerte Durchhalteabsicht nicht bestand, ist ein solcher Fehler nach den allg. Grundsätzen zu korrigieren (vgl. IDW RS HFA 6 (2007), Rn. 15ff.). Für die aufgelöste Bewertungseinheit kann dies ggf. die Pflicht zur (Rückwärts-)Änderung von VJ-Abschlüssen bedeuten (vgl. PwC-BilMoG (2009), Abschn. H, ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Inkongruenzen von Beträgen, Laufzeit und Risiken

Rn. 286 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Stimmen Laufzeit und/oder Nominalbeträge (Volumen) von Grundgeschäften und Sicherungsgeschäften nicht überein oder unterliegen Grundgeschäfte und/oder Sicherungsinstrumente anderen als den abgesicherten Risiken, mangelt es insoweit an gegenläufigen Wert- und Zahlungsstromänderungen und damit an einer Bewertungseinheit i. S. d. § 254 (vgl. Pw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beispiel zur Bilanzierung einer Absicherung festverzinslicher Passiva gegen zinsbedingte Wertänderungen

Rn. 332 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es wird eine langfristige festverzinsliche Verbindlichkeit (Anleihe in Fremdwährung) als Grundgeschäft mittels eines Receiver-Zinsswaps (bilanzierendes UN erhält einen festen Zinssatz und bezahlt variable Zinsen in Fremdwährung) gegen zinsbedingte Wertänderungen gesichert. Die Sicherungsbeziehung wird im Zeitpunkt der Emission der Verbindlic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Bewertungseinheit und deren Nachweis

Rn. 19 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) enthält die Legaldefinition einer Bewertungseinheit: Werden danach VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen – sog. Grundgeschäfte – zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken (wie bspw. Zins-, Währungs- od...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. (Eingebettete) Derivate als Grundgeschäfte

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abzusichernde Grundgeschäfte können auch Derivate sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 31). Derivate sind Termin- (Devisen-, Aktien-, Zinstermingeschäfte), Optionsgeschäfte (über Devisen, Aktien, Zinsen etc.) sowie Swaps (Zins-, Währungs- oder Zins-/Währungs­swaps), einschließlich Swaptions, Futures, Forwards etc. Rn. 65 Stand: EL 46 – ET: 06/...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 394 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei Macro- und Portfolio-Hedges liegt die zeitlich unterschiedliche Abwicklung von Grundgeschäften bzw. Sicherungsinstrumenten in der Natur der Sicherungsbeziehung. Eine zwischenzeitliche Abgrenzung realisierter Ergebnisse aus der Absicherung von Nettorisiken erscheint dann sachgerecht, wenn die abzugrenzenden Beträge wirtschaftlich sinnvoll...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Dokumentation

Rn. 256 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Nachweis einer hohen Wahrscheinlichkeit und die Identifikation der erwarteten Transaktion (Grundgeschäft) müssen bei antizipativen Bewertungseinheiten spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des Sicherungsinstruments bzw. der Designation eines bereits vorhandenen Sicherungsinstruments als solches dokumentiert werden. Diese Anforderung di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Micro-, Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 29 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 sind alle Arten von Bewertungseinheiten zugelassen (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Voraussetzung ist, dass eine eindeutige Zuordnung von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten möglich ist und dokumentiert wird (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 16). Ausschlaggebend für sämtliche Arten von Bewertungseinheiten ist damit, dass G...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Methoden und Verfahren zur Messung der Wirksamkeit

Rn. 192 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Auswahl der Methode bzw. des Verfahrens zur Feststellung der Wirksamkeit bleibt nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers grds. dem UN überlassen (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 127; BT-Drs. 16/12407, S. 169; IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 52f.; zu den verschiedenen Methoden auch Kuhn/Scharpf (2006), Rn. 2590ff.; DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. I...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Ausweis von unwirksamen Beträgen und Wertänderungen von nicht gesicherten Risiken in der Bilanz

Rn. 351 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Betrag der Unwirksamkeit (Ineffektivität) einer Bewertungseinheit dergestalt, dass ein "ungesicherter unrealisierter Verlust" verbleibt (vgl. BMJ (2007), S. 118), ist durch die Bildung einer Rückstellung für Bewertungseinheiten bilanziell abzubilden (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 66, 82f.); dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 334 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Seit dem BilMoG enthält das HGB in § 253 Abs. 5 ein rechtsformunabhängiges Wertaufholungsgebot. Danach dürfen weder im AV noch im UV niedrigere Wertansätze aufgrund von außerplanmäßigen AfA "beibehalten werden, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen". Es ist also im Jahr des Wegfalls der Gründe für eine außerplanmäßige AfA eine Zuschreibu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Hohe Wahrscheinlichkeit des Eintritts und eindeutige Identifikation des Grundgeschäfts

Rn. 249 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es muss vermieden werden, dass durch den Verzicht auf die Verlustantizipation das Sicherungsinstrument betreffend eine willkürliche Verlagerung von Verlusten in andere Rechnungsperioden erfolgt. Sind die wesentlichen Bedingungen des zukünftigen Geschäfts bekannt (identifiziert) und ist der tatsächliche Eintritt der antizipierten Transaktion ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Behandlung von Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Beendigung eines Sicherungsinstruments sowie Weiterführung des Grundgeschäfts

Rn. 389 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In diesen Fällen (z. B. Absicherung eines Wertpapiers mittels Zinsswaps und vorzeitige Beendigung des Zinsswaps, wenn das Grundgeschäft weiter bilanziert wird) kommt es regelmäßig zu Ausgleichszahlungen (Close-out-Zahlung bei Zinsswaps) bei Beendigung (Terminierung) des Sicherungsinstruments. Erfolgt bei Abwicklung des Sicherungsinstruments d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweistufige Vorgehensweise (gesichertes und nicht gesichertes Risiko)

Rn. 288 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gleichen sich die positiven und negativen Wertänderungen bzw. Zahlungsstromänderungen von Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten auf der Basis des gesicherten Risikos vollständig aus, werden diese saldiert und weder in den Wertansätzen der Grundgeschäfte bzw. Sicherungsinstrumente noch in der GuV erfasst (sog. kompensatorische Bewertung)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz 2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Absicherung von Wertänderungs- und Zahlungsstromrisiken (Fair Value- und Cashflow-Hedge)

Rn. 35 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei der Bilanzierung von Bewertungseinheiten muss hinsichtlich der Strategie bzw. Risikosteuerung zwischen der Absicherung von Wertänderungs- oder Zahlungsstromänderungsrisiken unterschieden werden (vgl. ebenso PwC-BilMoG (2009), Abschn. V, Rn. 10). Rn. 36 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein Wertänderungsrisiko (Fair Value Risk) besteht darin, dass ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Besonderheit für antizipative Bewertungseinheiten über erwartete Beschaffungs- und Absatzgeschäfte

Rn. 348 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 92, spricht sich bei antizipativen Bewertungseinheiten für (erwartete, geplante) Beschaffungs- oder Absatzgeschäfte im Hinblick auf die Erwerbs- bzw. Verkaufspreise, die durch ein Termingeschäft abgesichert sind, dafür aus, dass Grundgeschäft (erwartete, noch nicht vertraglich vereinbarte Transaktion) und Sicherungs...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 8. Sog. Short Cut-Methode (Critical Terms Match)

Rn. 203 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei perfekten Micro-Hedges spricht nach dem Gesetzgeber (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 126) – wenn i. R.e. Bewertungseinheit die Parameter (insbesondere Währung, Nominalbetrag, Laufzeit, Zinstermine) von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument nur unwesentlich voneinander abweichen (vgl. ebenso DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.6) und dadurch di...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Absicherung von Teilen des Volumens, der Laufzeit und der Risiken eines Grundgeschäfts

Rn. 72 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 verlangt nicht, dass das gesamte Volumen sowie die gesamte Laufzeit eines Grundgeschäfts gesichert werden. Es ist vielmehr möglich, nur einen Teil des Volumens oder einen Teil der Laufzeit eines Grundgeschäfts gegen Risiken abzusichern, sofern dies dokumentiert ist (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 137; Beck Bil-Komm. (2024), § 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Durchhalteabsicht und Durchhaltewahrscheinlichkeit

Rn. 260 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei antizipativen Bewertungseinheiten kommt der Durchhalteabsicht und -wahrscheinlichkeit besondere Bedeutung zu (vgl. PwC-BilMoG (2009), Abschn. H, Rn. 47). Rn. 261 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die als Voraussetzung für eine Bewertungseinheit geforderte "Durchhalteabsicht" wird i. A. dahingehend verstanden, dass der Sicherungszusammenhang aufgr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Wertaufholungsverbot für den Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 374 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 § 253 Abs. 3f. enthalten die Regelungen zur wahlweisen (nur VG des Finanz-AV; vgl. Abs. 3 Satz 6) und pflichtgemäßen außerplanmäßigen AfA (alle VG des AV und UV; vgl. Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4). Hierauf nimmt § 253 Abs. 5 Satz 1 Bezug und fordert eine Wertaufholung bei Wegfall der Gründe nach einer vorangegangenen Niederstwert-AfA. Demnach fa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Eignung als Sicherungsinstrument

Rn. 114 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrumente sind im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit auf ihre Eignung zur Absicherung gegen das definierte und abzusichernde Risiko hin zu untersuchen (vgl. auch BR-Drs. 344/08, S. 126; ebenso IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 38: "Die als Sicherungsinstrumente vorgesehenen Finanzinstrum...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beginn und Beendigung der Bilanzierung einer Bewertungseinheit

Rn. 284 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Da sich die Wert- und Zahlungsstromänderungen erst ab Beginn der Sicherungsbeziehung (vgl. HdR-E, HGB § 254, Rn. 141ff.) ausgleichen, sind die Änderungen vor diesem Zeitpunkt sowohl bei Grundgeschäften wie auch bei Sicherungsinstrumenten nach den allg. Bilanzierungsgrundsätzen zu erfassen. Die Bilanzierung nach den allg. Grundsätzen bedeutet...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 2.1.1 Handelsrecht

Rz. 7 § 248 Abs. 2 HGB bestimmt: "Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden." § 248 Abs. 2 HGB stellt nur auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände ab und deckt nicht einen originären Geschäfts- oder Firmenwert ab. Dieser ist kein Vermögensgegenstand und mangels gesetzlicher...mehr

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Geschäfts- oder Firmenwert ... / 1.1 Begriff und Arten des Geschäftswertes

Rz. 1 § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB bestimmt: Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt, gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. § 246 Abs. 1 Satz 4 HGB sieht den entgeltlich erworbenen Gesc...mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 11.2 Betriebliche Altersvorsorge

Bei der Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) überwiegen die rechtlichen Beratungsanteile eindeutig. Sie ist daher nur im Rahmen des Mandatsverhältnisses (Lohnbuchhaltung) nach § 5 Abs. 1 RDG zulässig. Dazu gehören u. a. die Feststellungen der Pflicht des Arbeitgebers zur Einrichtung einer Altersvorsorge für Mitarbeiter, Bestehen eines Anspruchs auf Entgeltumwandlun...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 5.1 Allgemeines

Rz. 39 Der Gesetzgeber hat die "umgekehrte Maßgeblichkeit" im Zuge der Neufassung des HGB durch das BilMoG aufgegeben, wollte jedoch damit nicht die Steuerneutralität des BilMoG kappen. Er hat daher § 5 Abs. 1 EStG dahingehend geändert, dass steuerrechtliche Bewertungsvorbehalte weiterhin Anwendung finden können. Nach § 5 Abs. 1 EStG ist für den Schluss des Wirtschaftsjahres...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.2.4.2 Untersuchung des § 5 EStG

Rz. 41 Nach dem in § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG verankerten Maßgeblichkeitsprinzip bildet die unter Befolgung der GoB erstellte Handelsbilanz die Grundlage für die Steuerbilanz, also für die steuerliche Gewinnermittlung. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit wird durch explizite steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen; d. h. durch die Möglichkeit der unabhängigen Ausü...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / Zusammenfassung

Überblick Neben redaktionellen Änderungen – z. B. Kürzung der nicht mehr aktuellen Übergangsvorschriften zum BilMoG sowie Straffung der sog. "Tomberger Rechtsprechung" (ausschüttungsgesperrte Rücklage) liegt der Schwerpunkt auf der seit dem 1.1.2002 wieder geltenden gesellschafterbezogenen Betrachtungsweise bei der Bildung und Auflösung der § 6b EStG-Rücklage. Gesetze, Vorsc...mehr

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Rücklagen im Abschluss nach... / 2.2.4 Rücklagen für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rz. 18 Gemäß § 272 Abs. 4 Satz 3 1. Halbsatz HGB ist diese Rücklage bereits bei der Bilanzaufstellung zu bilden; der Jahresabschluss ist also zumindest unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen.[1] Rz. 19 Einzustellen ist der Betrag, der dem auf der Aktivseite der Bilanz für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Bogenschütz/Striegel, Gewstliche Behandlung der Veräußerung von Anteilen an Kap-Ges durch Pers-Ges, DB 2000, 2547; Crezelius, StSenkG: § 8b Abs 3 S 2 KStG 2001 – ein stges Verwirrspiel, DB 2000, 1631; Dieterlen/Schaden, Einige Bemerkungen zu den Regelungen des StSenkG zur Besteuerung von Anteilsveräußerungen, BB 2000, 2492; Dötsch/Pung, StSenkG: Die Änderungen bei der KSt und b...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32ff). We...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rättig/Protzen, Anwendung des § 8b Abs 2 KStG auf vGA anlässlich einer Anteilsveräußerung, GmbHR 2001, 495; Mikus, Die Bedienung von Aktienoptionen durch eigene Anteile nach der UntStRef, BB 2002, 178; Romswinkel, StFreiheit von VG gem § 8b Abs 2 KStG systemimmanent? GmbHR 2002, 1059; Günkel/Bourseaux, Stliche Abziehbarkeit der Kosten für die Ausgabe von Aktien iRv Aktienoption...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.4 ABC der Einzelpositionen in der steuerlichen Schlussbilanz

Tz. 51 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Abfindungen an ausscheidende bzw der Verschmelzung widersprechende AE Diesen liegt eine Veräußerung der Anteile durch den ausscheidenden AE an die Übernehmerin zu Grunde. Nach § 12 Abs 2 S 3 iVm § 5 Abs 1 UmwStG ist der Anteilserwerb zur Ermittlung des Übernahmegewinns auf den stlichen Übertragungsstichtag zurückzubeziehen. Die Abfindungsverb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2 Die Gewinnminderung durch den Ansatz des niedrigeren Teilwerts

Tz. 228 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Das Berücksichtigungsverbot betrifft Tw-Abschr auf alle unter § 8b Abs 2 KStG fallenden Anteile. Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 3 S 3 KStG stellt sich nicht, wenn die Tw Abschr bereits dem Grunde nach nach § 6 Abs 1 Nr 1 bzw 2 EStG (zB wegen des Fehlens einer dauernden Wertminderung) nicht anzuerkennen ist. GlA s M Frotscher (in ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.3 Weitere Einzelfälle

Tz. 32 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch die Einräumung einer Forderung (gegenüber einem Dritten) kann Gegenstand einer verdeckten Einlage sein. Die anschließenden Zinserträge aus der zugewendeten Forderung sind allerdings nicht als verdeckte Einlagen zu behandeln; die Kö erzielt dadurch stpfl BE (zum umgekehrten Fall der Rückgewähr von vGA s Urt des BFH v 25.05.1999, BStBl II...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.3 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz der Übernehmerin

Tz. 210 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Stliche Wahlrechte bei der Gewinnermittlung waren gem § 5 Abs 1 S 2 EStG (aF) in Übereinstimmung mit der hr-lichen Jahresbil auszuüben (sog umgekehrte Maßgeblichkeit bis VZ 2008). Dieser Grundsatz war gem § 8 Abs 1 KStG auch für die Einkommensermittlung von Kö und damit für die übernehmende Kap-Ges oder Gen iSd § 20 Abs 1 UmwStG zu beachten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.7 Steuerfreiheit eines späteren Wertaufholungsgewinns (§ 8b Abs 3 S 9 KStG)

Tz. 266 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 8b Abs 3 S 9 (vor der Änderung durch das KöMoG: S 8) KStG ist ein später entstehender Wertaufholungsgewinn auf die (Rückgriffs-)Forderung gegen die Kö insoweit stfrei, als die vorangegangene Gewinnminderung nach § 8b Abs 3 S 3 KStG stlich nicht anerkannt worden ist. Dabei geht der Ges-Geber offensichtlich davon aus, dass unter die Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.3 Führung eines Verzeichnisses iSd § 5 Abs 1 S 3 EStG ist nicht Voraussetzung für die Wahlrechtsausübung

Tz. 50 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Voraussetzung für die Ausübung stlicher Wahlrechte ist nach § 5 Abs 1 S 2 EStG nach Inkrafttreten des BilMoG die Aufnahme der WG, die nicht mit dem hr-lich maßgeblichen Wert in der stlichen Gewinnermittlung ausgewiesen werden, in besondere, lfd zu führende Verzeichnisse. Diese Verzeichnisse sind Bestandteil der Buchführung. Nach dem Schr des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.3.1 Ansatz der übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert (§ 3 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 27 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Das übergehende BV ist mit dem gW zu bewerten, der ausschl im BewG definiert ist. Der gW ist gem § 9 Abs 2 BewG der Betrag, der für das WG nach seiner Beschaffenheit im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Tw ist nach § 6 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des gesamten Betriebs iRd Gesamtkau...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.1 Grundsatz

Tz. 230 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Wie bei verdeckten Einlagen im Allgemeinen (s Tz 57ff) und anderen Forderungsverzichten im Besonderen (dazu s Tz 60) erfolgt auch bei einer verdeckten Einlage aufgr eines Pensionsverzichts die Bewertung mit dem Tw; grundlegend s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307) und s Urt des BFH v 15.10.1997 (BStBl II 1998, 305); s a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.7 Eigene Anteile

Tz. 143 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Nach Inkrafttreten des BilMoG ist ein Ausweis der eigenen Anteile nicht mehr zulässig, so dass sich die Frage, wie der Wegfall der eigenen Anteile in Folge der Umw stlich zu behandeln ist, nicht mehr stellt. Eigene Anteile der übertragenden Kö gehen durch die Umw unter und sind in der stlichen Schluss-Bil nicht zu erfassen (hierzu s UmwSt-E...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.4 Ausweis der nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteile als Umlaufvermögen (vor dem 01.01.2017 erworbene Anteile: Kurzfristige Erzielung eines Eigenhandelserfolgs)

Tz. 376 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen werden mit den nach dem 31.12.2016 erworbenen Anteilen nur dann von § 8b Abs 7 S 2 KStG erfasst, wenn diese im Zeitpunkt des Erwerbs als Umlaufvermögen auszuweisen sind. Damit wird die bisherige Verw-Auff ges festgeschrieben (s Tz 377). Wegen der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen s Lohmann/Windhöfel (DB 2009, 1043, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Beck, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH, DStR 2002, 473; Centrale für GmbH, Stliche Auswirkungen des Verzichts bei Verschlechterung der wirtsch Lage der GmbH, GmbHR 2002, 105; Haßellberg, Stliche Überlegungen zur Pensionszusage des Ges-GF bei Veräußerung der GmbH – Erwiderung zu Beck, DStR 2002, 1803; Alber/Herold, Verzicht auf lfd Geha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Steuerliche Schlussbilanz

Tz. 15 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Eine übertragende Kö hat gem § 17 Abs 2 UmwG auf den dem Verschmelzungsstichtag unmittelbar vorangehenden Tag eine hr-liche Schlussbil aufzustellen, die der Anmeldung der Verschmelzung zur HReg-Eintragung beizufügen ist. Der Stichtag, auf den diese Schlussbil aufgestellt wird, darf höchstens acht Monate vor dem Tag der H-Reg-Anmeldung liegen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.3 Verluste aus der Anteilsveräußerung

Tz. 232 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen des Begriffs der Anteilsveräußerung, s Tz 161ff. UE wird der Veräußerungsverlust nicht von § 8b Abs 2, sondern von § 8b Abs 3 S 3 KStG erfasst. GlA s M Frotscher (in F/D, § 8b KStG Rn 353), s Herlinghaus (in R/H/N, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 295), s Schnitger (in Sch/F, 2. Aufl, § 8b KStG Rn 419), s Roser (GmbHR 2003, 1250, 1252), s Gocke/H...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.1 Rechtsfolgen auf Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 243 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Bilanziell ergibt sich durch den Pensionsverzicht idR ein Ertrag bei der Kap-Ges, da der Passivposten "Pensionsrückstellung" wegfällt. Dies gilt bilanziell zunächst unabhängig davon, ob der Verzicht im Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist und ob der Anspruch werthaltig ist. Der entstehende Ertrag ist in H-Bil und St-Bil regelmäßig untersc...mehr