Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (E.)

Rz. 269 [Autor/Zitation] Der durch das BilMoG 2009 eingeführte Posten E. steht in Zusammenhang mit § 246 Abs. 2 Satz 2, der die Verrechnung von reservierten Vermögensgegenständen und Schulden aus Altersversorgungs- oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen vorsieht. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der VG den Betrag der Schulden, ist dieser Betrag gem. § 246 Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 408 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das BilMoG im Zusammenhang mit der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 eingeführt. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Abschlussadressaten nachvollziehen können, ob die Ausschüttungssperre beachtet worden ist bzw. in welchem Umfang im Jahresergebnis Erträge enthalten sind, die nicht ausgeschüttet werden können, soweit...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Frist

Rz. 346 [Autor/Zitation] Das Gesetz enthält keine ausdrückliche Frist, innerhalb derer die Zustimmung vorliegen müsste. Eine solche ergibt sich aber indirekt daraus, dass die Gesellschafter nach Nr. 1 "zugestimmt" haben müssen, wenn die Befreiungswirkung eintreten soll. Je nach den in Anspruch genommenen Befreiungen ist dies entweder die Feststellung des JA, wenn sich die Bef...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Erklärung zur Unternehmensführung (Abs. 1 Satz 1, Abs. 3)

Rz. 29 [Autor/Zitation] Gemäß Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 müssen zunächst alle börsennotierten Aktiengesellschaften eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufnehmen. Börsennotierte AG gem. § 3 Abs. 2 AktG sind Gesellschaften, deren Aktien zu einem Markt zugelassen sind, der von staatlich anerkannten Stellen geregelt und überwacht wird, regelmäßig stattfindet und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Fehlende Angaben im Konzernabschluss (Konzernklausel)

Rz. 308 [Autor/Zitation] Nr. 17 enthält den einschränkenden Zusatz, dass die Angaben nur vorzunehmen sind, wenn das Unternehmen nicht in einen Konzernabschluss einbezogen wird und die Angaben dort enthalten sind. Der Einzelanhang sollte auf die Offenlegung im Konzernanhang hinweisen (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 163 [9/2024]). Befreiend wirkt dabei sowohl die Angabe in e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 342 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht geht auf das BilMoG zurück. Ziel war es, die handelsrechtlichen Berichtspflichten an die internationale Rechnungslegung anzunähern und die Informationsfunktion des JA zu verbessern. Durch die Verbesserung der Information soll Gefahren für die Vermögenslage des Unternehmens, die aus Transaktionen mit nahestehenden Personen oder Unte...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Unternehmensführungspraktiken (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 82 [Autor/Zitation] Die Erklärung zur Unternehmensführung nach Abs. 2 Nr. 2 zu den Unternehmensführungspraktiken verweist nicht – wie beim Corporate Governance Kodex (Nr. 1) oder bei der Organvergütung (Nr. 1a) – auf bestehende Erklärungs- und Offenlegungspflichten im Aktienrecht. Der Kreis der verpflichteten Unternehmen wird nach den Vorschriften des Abs. 1 bestimmt und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 35 [Autor/Zitation] Nr. 3 wurde durch das BilMoG neu gefasst und diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 7a der 4. EG-RL idF der RL 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Absch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 363 [Autor/Zitation] Gemäß Nr. 22 ist der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des GJ sowie der davon auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entfallende Betrag anzugeben. Anders als es noch im RegE zum BilMoG vorgesehen war, ist dieser Betrag nicht weiter in Forschungs- und Entwicklungskosten aufzuschlüsseln. Dies ergib...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Ziel der Berichterstattung

Rz. 183 [Autor/Zitation] Nach der mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführten Regelung in § 289 Abs. 4 (ursprünglich § 289 Abs. 5) werden kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d zu einer Berichterstattung über die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Ausweis eigener Anteile

Tz. 89 Stand: EL 56 – ET: 06/2025 Nimmt ein Unternehmen seine eigenen Eigenkapitalinstrumente zurück (bspw. aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms), sind die Instrumente vom Eigenkapital in Abzug zu bringen (IAS 32.33; zu möglichen Ausweisvarianten s. IDW RS HFA 45.42). Ein aktivischer Ausweis der Anteile gegen Rücklagensperrung kommt nach IFRS ungeachtet des Grundes für den ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die kodifizierten Normen über die Rechnungslegung, den Lagebericht und die Corporate Governance einschließlich Prüfung und Offenlegung gelten grds. für alle KapGes. als lex generalis. Größenabhängige Erleichterungen im Sinne von Sondervorschriften für kleine und mittelgroße KapGes. sind somit als lex specialis anzusehen, das unter den Voraussetzungen de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorläufernorm des heutigen § 274 wurde im Jahr 1986 im Rahmen der Internationalisierung des Handelsrechts durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) in die deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgenommen (Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355). Ausgehend vom Grundsatz der Vollständigkeit wurden aber bereits nach früherem Recht in Einzelfällen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zunehmende Bedeutung des Steuerlatenzpostens

Rz. 12 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften sind nach § 274 grds. verpflichtet, latente Steuern zu bilanzieren. Mit der Verselbständigung des Bilanzsteuerrechts gegenüber den handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften sowie der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit insbes. im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) gewannen temporäre Bilanzstandsdiffe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Anhang

Rz. 81 [Autor/Zitation] In seiner früheren Fassung sah § 274 eine eigenständige Angabepflicht vor. Diese ist durch das BilMoG durch eine gesonderte Angabepflicht nach § 285 Nr. 29 ersetzt worden. Nach dieser ist im Anhang zu erläutern, auf welchen Differenzen oder Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Diese Angab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Abs. 1 regelt den Zeitpunkt, in dem Einstellungen und Entnahmen in die Kapitalrücklage vorzunehmen sind. Maßgeblich ist insoweit die Aufstellung des JA. Rz. 2 [Autor/Zitation] Abs. 2 bestimmt dasselbe für Entnahmen aus Gewinnrücklagen sowie für Einstellungen in Gewinnrücklagen, die zwingend nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung zu bilden oder ber...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bilanzierung des Verlustfalls

Rz. 195 [Autor/Zitation] Gesetzlich nicht geregelt ist die Veräußerung der eigenen Anteile mit Verlust (Küting/Reuter, StuB 2008, 495, 498). Denkbar sind zwei Szenarien: Der Veräußerungserlös bleibt hinter der Summe aus offener Absetzung und verrechneter Rücklage zurück oder er liegt sogar unter der offenen Absetzung. Rz. 196 [Autor/Zitation] Bleibt der Veräußerungserlös hinter...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Befreiung der Tochtergesellschaft bei beherrschendem Einfluss

Rz. 321 [Autor/Zitation] Die von Abs. 3 Satz 1 tatbestandlich vorausgesetzte Einbeziehung des TU in den KA des MU setzt voraus, dass zum Bilanzstichtag des MU ein Mutter-Tochter-Verhältnis vorliegt. Im Gegensatz zur Befreiungsvorschrift des § 264b, die nach überwiegender Ansicht auch auf ein MU selbst Anwendung finden soll, setzt Abs. 3 zwingend ein Unterordnungsverhältnis iS...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / V. Steuerrecht

Rz. 89 [Autor/Zitation] Dem Steuerrecht kommt nur noch ein reduzierter Einfluss auf die handelsbilanzielle Rechnungslegung zu, seit § 5 Abs. 1 Satz 2 EStG aF und die korrespondierenden handelsrechtlichen Öffnungsklauseln durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) gestrichen wurden und damit die Abhängigkeit steuerlicher Vergünstigungen von einem entsprechenden Ausweis...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 264c wurde erstmals durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000 (BGBl. I 2000, 154) im Rahmen der Umsetzung der sog. GmbH & Co-Richtlinie (90/605/EWG) in das Handelsgesetzbuch aufgenommen. Abs. 4 Satz 3 zur Bilanzierung von Sonderposten für aktivierte Bilanzierungshilfen wurde durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) aufgehoben. Durch das MicroBilG v. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Sonstige Wertpapiere (B.III.2.)

Rz. 243 [Autor/Zitation] Alle Wertpapiere des Umlaufvermögens, die nicht Anteile an verbundenen Unternehmen oder eigene Anteile sind, werden unter dem Sammelposten B.III.2. ausgewiesen (bis zum BilMoG 2009: B.III.3.). Hierunter fallen insbes. zur kurzfristigen Liquiditätsreserve gehaltene Wertpapiere, die ihrer Art nach mit denen des Anlagevermögens identisch sind (Rz. 171 ff...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Eigene Anteile

Rz. 320 [Autor/Zitation] Seit dem BilMoG 2009 ist der Ausweis eigener Anteile rechtsformunabhängig in § 272 Abs. 1a geregelt. Danach ist der Nennbetrag oder, falls ein solcher nicht vorhanden ist, der rechnerische Wert von erworbenen eigenen Anteilen in der Vorspalte offen von dem Posten "Gezeichnetes Kapital"abzusetzen. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag oder dem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Niehus, "Materiality" ("Wesentlichkeit") – Ein Grundsatz der Rechnungslegung auch im deutschen Handelsrecht?, WPg 1981, 1; Baetge, Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, DB 1986, Beil. Heft 26, 1; Coenenberg, Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen bei der Anpassung des Einzelabschlusses nach dem Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 1581; Emmerich, Fragen de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] § 277 wurde durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung v. 1.1.1986 in das HGB eingefügt. Dabei wurde mit der Definition der Umsatzerlöse Art. 28 der RL 78/660/EWG umgesetzt. Darüber hinaus wurden weitere zentrale GuV-Posten unter Bezugnahme auf die RL 78/660/EWG definiert. Eine Erweiterung hat § 277 durch das BilMoG v. 25.5.2009 (B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 406 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 ist anzugeben, aus welchen Gründen Eventualverbindlichkeiten als solche im Anhang und nicht auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen werden, also die Inanspruchnahme für unwahrscheinlich erachtet wird (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 75). Dazu sind im Anhang die Erwägungen darzustellen, die der Einschätzung des Risikos der In...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 268 wurde – wie die anderen Vorschriften des Dritten Buches – durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung ab dem 1.1.1986 eingeführt. Durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) wurde mit Wirkung vom 29.5.2009 in Abs. 8 eine dem Gläubigerschutz dienende außerbilanzielle Ausschüttungssperre eingeführt. Daneben hat § 268 im R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Haftung für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 94 [Autor/Zitation] Weiterhin sind Haftungsverhältnisse anzugeben, die nicht bereits unter § 251 fallen (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen, die aus der Haftung oder Mithaftung für fremde Verbindlichkeiten erwachsen können, können ebenfalls nach Nr. 3a angabepflichtig sein, wenn das Haftungsschuldverhältnis nicht bereits in der Bilanz oder al...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Eigene Anteile (Abs. 3 Satz 2 aF)

Rz. 81 [Autor/Zitation] Aktivierte eigene Anteile der Gesellschaft waren gem. Abs. 3 Satz 2 aF unabhängig von ihrer Zweckbestimmung unter dem dafür vorgesehenen Posten im Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B.III.2.) auszuweisen. Die Vorschrift wurde 2009 durch das BilMoG gestrichen (dazu Kreher/Sailer/Rothenburger/Spang, DB 2009, Beil. Heft 5, 99, 100). Der Nennbetrag bzw. der rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Abs. 1, 1a, 1b und 4 wurden durch das BilMoG v. 28.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) grundlegend überarbeitet bzw. eingefügt. Abs. 5 wurde durch das BilRUG v. 17.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) eingefügt. Zur Rechtsentwicklung bis vor 2000, s. Mock in HKMS[4], § 272 HGB Rz. 11 ff. Rz. 16–25 [Autor/Zitation] Einstweilen frei.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Grundlagen

Rz. 147 [Autor/Zitation] Die Kapitalherabsetzung ist – von der Liquidation abgesehen – die einzige zugelassene Möglichkeit zur Verringerung des der Gesellschaft durch die Gesellschafter überlassenen, gebundenen Haftungsfonds, sei es zur Rückzahlung an die Gesellschafter oder zur Einstellung in die Kapitalrücklage, zB zur Verlustdeckung (zum Erwerb eigener Anteile als funktion...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Einlagen

Rz. 34 [Autor/Zitation] Sofern ein Gesellschafter laut Gesellschaftsvertrag zur Leistung einer (bilanzierungsfähigen) Einlage verpflichtet ist, ist diese stets im Kapitalanteil auszuweisen (WP Handbuch[18], Kap. F Rz. 1488). Die Einlageverpflichtung kann sich auf eine Bareinlage oder eine Sacheinlage beziehen. Rz. 35 [Autor/Zitation] Als Sacheinlagen kommen neben der Einlage vo...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schellhorn, Zur Anwendung der erhöhten Schwellenwerte des § 267 HGB in der Fassung des BilMoG und weitere Anwendungsfragen des § 267 HGB, DStR 2009, 2696; Theile, Prüfung der Größenkriterien von Kapitalgesellschaften, StuB, 2013, 411; Röser/Roland/Rimmelsbacher, Änderungen in der Bestimmung der Größenklassen nach §§ 267, 293 durch das BilRuG, DB 2015, Beil. Heft 5, 4; Hargar...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 31 [Autor/Zitation] Nr. 2 verlangt die Aufgliederung der Angabe der Beträge von Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und der gesicherten Verbindlichkeiten für jeden Posten der Verbindlichkeiten, wie sie sich aus dem Gliederungsrahmen des § 266 Abs. 3 C. ergeben. Mit dem BilMoG ist das Wahlrecht, die geforderten Angaben entweder im Anhang zusam...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 265 wurde 1985 durch das BiRiLiG eingefügt. Damit wurden Vorgaben der 4. EG-Richtlinie (RL 78/660/EWG) in deutsches Recht umgesetzt, die 2013 in die EU-Bilanzrichtlinie (RL 2013/34/EU) überführt wurden (s. Tabelle). Durch das BilMoG wurde Abs. 3 Satz 2 gestrichen (dazu Rz. 81). Abs. 5 Satz 2 wurde 2015 durch das BilRuG modifiziert.mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung (Abs. 5 Satz 2)

Rz. 79 [Autor/Zitation] § 277 Abs. 5 Satz 2 verlangt, Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in der GuV gesondert unter dem Posten "sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen. Diese mit dem BilMoG eingeführte Vorgabe steht im Zusammenhang mit § 256a, wonach VG und Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten, am Absch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungszweck

Rz. 62 [Autor/Zitation] Kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d müssen den JA nach § 264 Abs. 1 Satz 2 um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern und können ihn zusätzlich um eine Segmentberichterstattung ergänzen. Über ihren Wortlaut hinaus erfasst die Norm kraft gesetzlicher Verweisungen zB in § 264a Abs. 1 und § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG auch and...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 142 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Abschlussprüfung stellt die Erklärung zur Unternehmensführung keinen Prüfungsgegenstand dar. Der Abschlussprüfer ist lediglich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Angaben gem. § 289f Abs. 2 und 5 gemacht wurden (§ 317 Abs. 2 Satz 6; vgl. IDW PS 350 nF Rz. 13; Gelhausen/Fey/Kämpfer, Rechnungslegung und Prüfung nach dem BilMoG, 2009, Kap....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschüttungssperre bei Ergebnisabführungsverträgen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nach § 301 Satz 1 AktG kann die beherrschte Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmensvertrags an die herrschende Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen wurden, höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 56 [Autor/Zitation] Im Anhang ist ferner der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 268 Abs. 7 zu vermerken sind, anzugeben, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (vgl. hierzu Rz. 104); Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 199 [Autor/Zitation] Mit BMF-Schreiben v. 27.11.2013 (BMF v. 27.22.2013 – IV C 2 - S 2742/07/10009, BStBl. I 2013, 1615) erkennt die Finanzverwaltung die handelsrechtlichen Vorschriften des § 272 Abs. 1a und 1b als maßgeblich für das Steuerbilanzrecht auf Ebene der Gesellschaft an. Damit stellt aus Verwaltungssicht dieselbe Transaktion bei der Gesellschaft eine Kapitalmaß...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angabe und Begründung bei Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 105 [Autor/Zitation] Abweichungen von Bilanzierungsmethoden sind nur im Rahmen der gesetzlichen Ansatzwahlrechte zulässig, von denen es seit dem BilMoG nur noch wenige gibt (vgl. im Einzelnen Rz. 70). Für die Ausübung von Ansatzwahlrechten gilt das Stetigkeitsgebot des § 246 Abs. 3 Satz 1. Abweichungen vom Gebot der Ansatzstetigkeit sind gem. § 246 Abs. 3 Satz 2 iVm. § 25...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen (Auflagen)

Rz. 84 [Autor/Zitation] Darüber hinaus sind nach Nr. 3a auch Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen zu berücksichtigen, die sich noch nicht in einer Weise verdichtet haben, die einen Bilanzausweis rechtfertigt (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen zu Aufwendungen, die im öffentlichen Recht (insbes. Abfallbeseitigungsrecht, B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Methodisches Konzept (temporary concept und timing concept)

Rz. 24 [Autor/Zitation] In der aktuellen Fassung beruht § 274 wie auch IAS 12 seit 1996 auf dem sog. temporary concept. Danach sind Grundlage für die Ermittlung latenter Steuern alle nicht dauerhaften Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Jedem Vermögensgegenstand, jeder Schuld und jedem RAP wird in der Handels...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zudem gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 89 [Autor/Zitation] Finanzielle Verpflichtungen können sich bei nicht volleingezahlten Aktie...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Behandlung passiver Steuerlatenzüberhänge als Steuerrückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 bedeutet allerdings nicht, dass sich kleine KapGes. und KapCoGes. überhaupt nicht mit dem Thema "Latente Steuern" zu befassen brauchen. Vielmehr haben sie zumindest zu prüfen, ob passive latente Steuern, auch wenn sie nicht den Sonderstatus des Bilanzpostens nach § 266 Abs. 3 E. besitzen, inhaltlich als Verbind...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wahlrechte

Rz. 233 [Autor/Zitation] Ob Abs. 2 die KapGes. in der Ausübung der ihr durch Gesetz oder GoB eingeräumten Wahlrechte einschränkt, wurde vor dem BilMoG v. 25.5.2009 (BGBI. I 2009, 1102) eingehend diskutiert und unterschiedlich beurteilt (zum Meinungsstand eingehend Hennrichs, passim; ferner etwa Clemm in FS Budde, 135; Siegel in HURB, 417 ff.). Seitdem hat die Frage etwas an B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / gg) Andere sonstige Verpflichtungen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Als andere sonstige Verpflichtungen seien Vertragsstrafen (vgl. Rz. 97 ff.) und Treuhandschaften (Rz. 102) erwähnt. Zu denken ist aber auch an zwangsläufige Folgeinvestitionen bereits begonnener Investitionsvorhaben oder künftige für das Unternehmen unabwendbare Großreparaturen, bei denen noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, mithin alle L...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Inhalt der Zustimmung

Rz. 351 [Autor/Zitation] Die Zustimmung muss für das "jeweilige" Geschäftsjahr, für das die Befreiungen gelten sollen, erteilt werden. Aus der Formulierung des Gesetzes ergibt sich, dass sich der Beschluss der Gesellschafter nur auf das Vorjahr (GJ abgelaufen, JA wurde noch nicht erstellt) oder auf das laufende Jahr beziehen kann; die Beschlussfassung vor Beginn des GJ ist hi...mehr