Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 3.2 Vorliegen von Bilanzierungshilfen bzw. von Sonderposten

Rz. 32 Neben dem Vorliegen eines Rechnungsabgrenzungspostens konnte vor Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auch dann ein bilanzierungsfähiger Sachverhalt ohne das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. einer Schuld gegeben sein, wenn eine Bilanzierungshilfe gegeben war. Durch aktivische Bilanzierungshilfen wurde "die periodige Aufwandsverrechnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.5 Aktivierungsfähigkeit in Handels- und Steuerbilanz

Rz. 14 Ein Vermögensgegenstand bzw. ein Wirtschaftsgut ist nur dann konkret aktivierungsfähig, wenn er bzw. es nicht mehr Gegenstand eines schwebenden Geschäftes ist. Dieses Prinzip des Nichtausweises schwebender Geschäfte wird durch das BilMoG im Rahmen der Neufassung des § 340e HGB und der damit verbundenen Verankerung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten des Handelsbes...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.1 Begriff des Vermögensgegenstandes

Rz. 1 Der Begriff des Vermögens ist zwar nicht allgemein gültig definiert, in der Betriebswirtschaftslehre wird er aber grundsätzlich als Gesamtheit von wirtschaftlichen Gütern, die zu einem Betrieb gehören, interpretiert.[1] Die Zugehörigkeit wirtschaftlicher Güter zu einem Betrieb ist daran gebunden, dass der Betrieb über sie verfügen kann; in diesem Zusammenhang wird unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Teilwertabschreibung / 1.2 Wertaufholung

Einzelkaufleute und Personengesellschaften, die in ihrer Handelsbilanz eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren Zeitwert vorgenommen haben, durften nach früherer Rechtslage den niedrigeren Wertansatz auch beibehalten, wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen (sog. Beibehaltungswahlrecht). Bis 2009 war die Wertaufholung nur bei Kapitalgesellschaften zwingend.[1]...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.3 Vergleich der Begriffe "Vermögensgegenstand" und "Wirtschaftsgut"

Rz. 7 Auf der Grundlage des in § 5 Abs. 1 EStG fixierten Grundsatzes der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz scheint es zunächst eine Grundvoraussetzung für dessen Anwendbarkeit zu sein, dass der handelsrechtliche Begriff "Vermögensgegenstand" mit dem steuerrechtlichen Begriff "Wirtschaftsgut" übereinstimmt. Der BFH orientiert sich bei der Auslegung des Wir...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Wirtschaftsgut/Vermögensgeg... / 1.4 Positives (aktives) Wirtschaftsgut, Vermögensgegenstand und Aktivierungsfähigkeit – Zurechenbarkeit zum Bilanzvermögen

Rz. 10 Die Zugehörigkeit eines Gegenstandes zum Vermögen ist Voraussetzung für das Vorliegen eines Vermögensgegenstandes bzw. eines aktivierungsfähigen Wirtschaftsgutes. Die sachliche Zurechnung orientiert sich am Eigentum bzw. bei Forderungen an der Inhaberschaft, sofern nicht die tatsächliche Verfügungsgewalt (Verfügungsmacht; wirtschaftliches Eigentum) bei einem anderen l...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Land- und Forstwirtschaft / 3.5 Gewinnermittlung durch Buchführung

Neben der Gewinnermittlung nach §§ 4 Abs. 1 oder 4 Abs. 3 EStG finden auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die in der Rechtsform einer OHG, KG oder GmbH betrieben werden, auch die handelsrechtlichen Bilanzierungsvorschriften nach §§ 242 ff. HGB Anwendung. Auch als Kannkaufmann (§ 3 HGB) nach § 2 HGB eingetragene land- und forstwirtschaftliche Einzelunternehmer, die d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2.3 Keine Einheitsbilanz

Rz. 13a Die getrennte Erstellung von Handels-und Steuerbilanz ist notwendig, da wesentliche Abweichungen zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz nach Abschaffung des Maßgeblichkeitsprinzips[1] und der Umkehrmaßgeblichkeit bei Bewertungsfragen auftreten. Da bei vielen Unternehmen die Ausübung steuerlicher Wahlrechte i. S. e. Steuerbilanzpolitik im Vordergrund steht, wird es z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anhang nach IFRS / 1 Anhang als Teil des IFRS-Abschlusses

Rz. 1 Nach IFRS 18.10[1] umfasst ein vollständiger IFRS-Abschluss folgende Bestandteile: Ergebnisrechnung Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung, Anhang, Vergleichsinformationen für die Vorjahresperiode gem. IFRS 18.31–.32 und in Fällen einer Änderung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bzw. anderen Fällen retrospektiver Abschlussänderungen oder bei Um...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.2.2 Zinsen als Herstellungskosten

Rz. 28 Die "Zinsen für Fremdkapital" i. S. v. § 255 Abs. 3 HGB erlangen über den Verweis in R 6.3 Abs. 5 EStR 2012 für steuerliche Zwecke sowohl im oben[1] bereits beschriebenen sachlichen als auch im zeitlichen Umfang Geltung, sodass eine begriffliche Deckungsgleichheit zu konstatieren ist. Wurde das Aktivierungswahlrecht für Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 Satz 2 HGB ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 3.3.1 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 32 Auch im Zuge der steuerlichen Gewinnermittlung führt die Aufzinsung von Rückstellungen zu Zinsaufwendungen und eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung dementsprechend zu Zinserträgen, welche es aus steuerlichen Gründen zu vermeiden gilt. § 6 Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3a Buchstabe e EStG postulieren ein generelles Abzinsungsgebot von unverzinslichen Verbindlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Zinsaufwendungen im Abschlu... / 2.2.3 Aufzinsung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Rz. 25 Die Aufzinsung von Rückstellungen ruft Zinsaufwendungen hervor, eine entsprechende (zeitlich vorgelagerte) Abzinsung führt zu Zinserträgen. Ausschließlich die Abzinsung von Rückstellungen, welche nach Maßgabe ihres nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags zu bewerten sind (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB), was die Berücksichtigung zum Stichta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Anhangangaben zum "negativen Unterschiedsbetrag" im Übergangsjahr auf das BilMoG und in Folgejahren

Rn. 752 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die vor Anwendung des BilMoG ausgewiesene Pensionsrückstellung für Versorgungsanwartschaften durfte beibehalten werden, wenn sich beim Übergang auf das BilMoG eine geringere Pensionsrückstellung ergab (vgl. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB) und dieser negative Unterschiedsbetrag voraussichtlich spätestens bis zum 31.12.2024 durch Zuführungen wied...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Übergangsregelung des BilMoG und zugriffsfreie Auslagerung von Vermögensgegenständen

Rn. 759 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB musste der positive Unterschiedsbetrag zwischen dem höheren Verpflichtungswert aufgrund der Neubewertung durch das BilMoG und dem geringeren bislang passivierten Rückstellungswert nicht notwendigerweise im Übergangsjahr sofort aufwandswirksam passiviert werden. Vielmehr ist bzw. war es auch zulässig, den pos...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Anhangangaben zum "positiven Unterschiedsbetrag" im Übergangsjahr auf das BilMoG und in Folgejahren

Rn. 750 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 67 Abs. 2 EGHGB müssen KapG und bestimmte andere UN die "in der Bilanz nicht ausgewiesenen Rückstellungen für laufende Pensionen, Anwartschaften auf Pensionen und ähnliche Verpflichtungen jeweils im Anhang und im Konzernanhang angeben". Diese Vorschrift bezieht sich auf Angaben zur Verteilung eines positiven Unterschiedsbetrags (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Übergangsregelung zum BilMoG

Rn. 9a Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Die Neuregelung durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) v. 25.05.2009 (BGBl. 2009, S. 1102 ff.) ist nach Art. 66 Abs. 3 S. 1 EGHGB erstmals anzuwenden auf JA/KA für GJ, die nach dem 31.12.2009 beginnen; nach Art. 66 Abs. 3 S. 6 können die neuen Vorschriften auch schon auf das davor liegende GJ angewendet werden. Die auf...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Übergangsregelungen des BilMoG für "normale" unmittelbare Versorgungszusagen

a) Verteilungswahlrecht für positive Unterschiedsbeträge aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung Rn. 706 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fortgeltung von vor BilMoG schon zu erfüllenden Anhangangaben

aa) Angabe der Unterbewertung bei vor dem Jahr 1987 erteilten Versorgungszusagen (Altzusagen; Art. 28 Abs. 2 EGHGB) Rn. 728 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 nicht gebildet zu werden, wenn die Versorgungszusage vor dem 01.01.1987 erteilt wurde (Altzusage). Dies gilt auch für Erhöhungen von Altzusagen,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erweiterte Anhangangaben aus dem BilMoG

aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen Rn. 742 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht umgesetzte Vorschläge im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz

Rn. 415 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sowohl der RefE als auch RegE des BilMoG sah die allg. (d. h. branchenunabhängige) Einführung einer Zeitwertbewertung für Handelsbestände an Finanzinstrumenten vor (vgl. zum RefE Schmidt, KoR 2008, S. 1ff.; zum RegE Löw/Scharpf/Weigel, WPg 2008, S. 1011ff.; Scharpf/Schaber, DB 2008, S. 2552ff.; BilMoG-HB (2008), Kap. X, S. 185 (212ff.)). Beg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsrechtliche Rechnungslegung vor Umsetzung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 413a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Bewertungskonzeption des beizulegenden Zeitwerts stellt in der RL in Deutschland kein Novum dar (vgl. zu den folgenden Ausführungen Böcking/Dreisbach/Gros, DK 2008, S. 207 (209f.), m. w. N.). Schon in der Vergangenheit fand sie in unterschiedlichem Ausmaß Eingang in die handels- und aktienrechtliche RL (vgl. zu einem historischen Überbl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Handelsrechtliche Rechnungslegung in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes

Rn. 418 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Umsetzung des BilMoG hielt der beizulegende Zeitwert – in überschaubarem Umfang – neben den AK und HK als Bewertungsmaßstab Einzug in die handelsrechtliche RL. Im Gegensatz zur alten Rechtslage, nach der er lediglich als Vergleichsmaßstab für die Niederstwertbewertung oder als Informationsgröße im Anhang eine Rolle spielte, erhielt e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Bedeutung des § 255 im Rahmen der Bewertungsregeln (Rn. 1–387 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 1 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 § 255 (i. d. F. des Bilanzrichtliniengesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.)) war zunächst mit "Anschaffungs- und Herstellungskosten" überschrieben, bevor im Zuge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) die Überschrift in der Weise geändert wurde, als nunmehr von "Bew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ermittlungszeitpunkt für den Unterschiedsbetrag

Rn. 712 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Weder das HGB noch das EGHGB präzisieren, auf welchen Zeitpunkt bezogen der positive Unterschiedsbetrag festzustellen war. Insbesondere wurde nicht geklärt, ob der positive Unterschiedsbetrag bezogen auf den Jahresanfang des Übergangs auf das BilMoG oder auf das Jahresende ermittelt werden musste. Die Gesetzesmaterialien gehen indes davon au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags beim Stehenlassen der gebildeten Rückstellung

Rn. 727 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB durften die bis zum Inkrafttreten des BilMoG gebildeten Pensionsrückstellungen stehen gelassen werden, wenn dieser Wert durch spätere Zuführungen wieder erreicht wird bzw. wurde, sich also der negative Unterschiedsbetrag ­spätestens bis zum Ende des Jahres 2024 voraussichtlich abbaute. Solange die Pensionsrüc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung

Rn. 706 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand und wird als positiver Unterschiedsbetrag bezeichnet. Rn. 707 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Den positiven...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben im Konzernabschluss

Rn. 871 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei dem Ansatz, der Bewertung und den Anhangangaben im KA ist danach zu unterscheiden, ob der KA nach internationalen RL-Grundsätzen zu erstellen ist. Obligatorisch ist die Aufstellung nach internationalen RL-Standards dann, wenn das Konzern-MU aufgrund einer Kap.-Marktorientierung nach Art. 4 der sog. IAS-VO (EG) Nr. 1606/2002 (ABl. EG, L 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Angabe der Unterbewertung bei vor dem Jahr 1987 erteilten Versorgungszusagen (Altzusagen; Art. 28 Abs. 2 EGHGB)

Rn. 728 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB braucht eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 nicht gebildet zu werden, wenn die Versorgungszusage vor dem 01.01.1987 erteilt wurde (Altzusage). Dies gilt auch für Erhöhungen von Altzusagen, wenn sie nach dem 31.12.1986 erfolgten. Gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB müssen KapG aber die in der Bilanz nicht ausgewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen

Rn. 719 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des GJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Dies konnte z. B. dann der Fall sein, wenn die AN bis zur Pens...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ee) Keine unterschiedliche Behandlung von negativen Unterschiedsbeträgen bei Neu- und Altzusagen

Rn. 724 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB, der die Wahl zwischen dem Stehenlassen der gebildeten Rückstellung oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen eröffnet(e), ist missverständlich formuliert. Bei wörtlicher Auslegung bezieht er sich nämlich nur auf nach dem 31.12.1986 erteilte Altersversorgungszus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Festlegung und Abgrenzung der Wertuntergrenze

Rn. 154 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Mindestumfang der HK ergibt sich aus der Addition der einbeziehungspflichtigen Bestandteile der HK. Sie können gemäß § 255 Abs. 2 Satz 2 wie folgt untergliedert werden:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzsumme

Rn. 7 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als BS gilt die Summe aller Aktiv- bzw. aller Passivposten abzgl. eines evtl. vorhandenen, auf der Aktivseite ausgewiesenen "Nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags" gemäß § 268 Abs. 3 (vgl. § 267 Abs. 4a; überdies Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff., m. w. N.) respektive des Postens "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich h...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. (Fortgeführte) Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rn. 443 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Bewertung erfolgt zu fortgeführten AHK, sofern sich der beizulegende Zeitwert weder als Marktpreis auf einem aktiven Markt noch anhand einer Bewertungsmethode verlässlich ermitteln lässt. Dabei gilt der zuletzt als Marktpreis oder anhand einer Bewertungsmethode ermittelte beizulegende Zeitwert als AHK i. S. d. Satzes 3 (vgl. § 255 Abs. 4...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berücksichtigung von Kostensteigerungen

Rn. 321 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Ob bei der Bemessung lfr. Rückstellungen prognostizierte Faktorpreisänderungen zu berücksichtigen sind, war lange Zeit umstritten (vgl. zum Diskussionsstand Kessler in: Küting/Weber 1995, § 249, Rn. 321ff.). Mit dem BilMoG hat der Gesetzgeber handels- wie steuerrechtl. weitgehend für Klarheit gesorgt. § 253 Abs. 1 Satz 2 ordnet eine Bewertu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Notierte Preise auf einem aktiven Markt

Rn. 429 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auf der ersten Stufe der Bewertungshierarchie ist zunächst festzustellen, inwiefern für das zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Objekt ein aktiver Markt vorliegt. Ist ein öffentlich notierter Marktpreis i. d. S. vorhanden, stellt er den bestmöglichen objektiven Hinweis für den beizulegenden Zeitwert dar. Der Marktpreis kann ausweislich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 457 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 BaFin (2023), Rundschreiben 05/2023 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/fcjf52sh (Stand: 03.10.2023). BDI/EY (2009), Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Berlin. BDI/EY/DHBW (2011), Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz in der Praxis mittelständischer Unternehmen, Berlin. Biener/Berneke (1986), B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Handelsbilanz

Rn. 257 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 "nur in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen". Diese Bewertungsnorm gilt für alle Kaufleute unabhängig von der Rechtsform des UN. Sie geht auf Art. 42 Satz 1 der 4. EG-Richtlinie zurück, der für Rückstellungen den Ansatz des notwendigen Bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Existenz eines Preises in Fremdwährung

Rn. 26 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Wird ein VG mit Fremdwährung beschafft, sind die AK für den nach Maßgabe des § 244 in Euro zu bilanzierenden Anschaffungspreis umzurechnen (vgl. allg. HdR-E, HGB § 256a). Im Falle der Bar- oder Voraus- bzw. Anzahlung ist jeweils der für den Fremdwährungsbetrag aufgewendete Euro-Betrag maßgebend (vgl. Bonner HGB-Komm. (2021), § 255, Rn. 64). H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verteilungswahlrecht für positive Unterschiedsbeträge

aa) Sofortverbuchung oder Aufwandsverteilung Rn. 706 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein positiver Unterschiedsbetrag liegt vor, wenn das UN bei dem Übergang auf die Bewertungsvorschriften des BilMoG einen höheren Verpflichtungswert als bislang ermittelt (hat). Der Unterschiedsbetrag bewirkt(e) einen außerordentlichen Aufwand und wird als positiver Unterschiedsbetrag bezeichnet. Rn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / gg) Passivierungspflicht für latente Anpassungslasten

Rn. 699 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Arbeitgeber muss im Anwartschafts- und Rentenzeitraum die latente Last aus vermutlich später gemäß § 16 Abs. 1 BetrAVG gebotenen Rentenanpassungen passivieren (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 674f.). Er ist dabei auf realistische Schätzungen angewiesen, die er u. a. auf die Erfahrungen mit dem durchschnittlichen Anpassungsbedarf der vergangen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Abgrenzung von Forschung und Entwicklung

Rn. 389 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der im Zuge des BilMoG neu eingefügte § 255 Abs. 2a ist eine Vorschrift, welche die HK eines selbst geschaffenen immateriellen VG des AV regelt. Demnach sind die in der Entwicklung eines selbst geschaffenen VG anfallenden Aufwendungen nach § 255 Abs. 2 als HK dieser VG anzusehen. Die Regelung konkretisiert den Umfang der Aktivierung des VG. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Höchstwertprinzip

Rn. 300 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Aufgrund der Stichtagsorientierung der HB ist die Höhe der in der Bilanz ausgewiesenen Rückstellungsbeträge jährlich zu überprüfen (vgl. WP-Handbuch 2012, Bd. I, Rn. E 142). Nach einer lange Zeit vorherrschenden Auffassung unterliegt die Anpassung des ursprünglich angesetzten Rückstellungsbetrags an neue Entwicklungen oder Erkenntnisse dem H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff und Wirkungsweise einer "zugriffsfreien" Auslagerung (Outsourcing)

Rn. 660 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das BilMoG hat den in § 246 Abs. 2 Satz 1 festgelegten Grundsatz manifestiert, dass VG nicht mit Schulden verrechnet werden dürfen, beibehalten. Allerdings ist sogleich in Satz 2 des § 246 Abs. 2 eine bemerkenswerte Ausnahme von diesem Grundsatz etabliert worden, wonach für "Altersversorgungsverpflichtungen" und "vergleichbare langfristig fä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Abgrenzung der Einzelkosten im Rechnungswesen

Rn. 214 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass mit Ausnahme des Falls einer Kuppelproduktion vom Grundsatz her eine Abgrenzung von EK und GK möglich ist. In praxi ergibt sich allerdings in der Abgrenzung von EK und GK ein Unschärfebereich; denn aus reinen Praktikabilitätsüberlegungen heraus werden einzelne Kostenarten nicht entsprechend dem Ver...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Unterscheidung in "normale Versorgungszusagen", "zugriffsfrei ausgelagerte Altersversorgungsverpflichtungen" sowie "wertpapiergebundene Versorgungszusagen"

Rn. 671 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. BilMoG erstmalig intensiv mit der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen befasst und dabei spezielle Übergangsvorschriften und Anhangangaben vorgesehen. Zudem hat er Spezialregeln für bestimmte Gestaltungen von Versorgungszusagen geschaffen. Es geht um Versorgungszusagen, bei denen VG "zugriffsfrei" z...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Bewertung des ausgelagerten Vermögens

Rn. 755 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Kontrastierend zu den Altersversorgungsverpflichtungen erfährt das Vermögen bei seiner zugriffsfreien Auslagerung eine Sonderbewertung. Es ist mit seinem beizulegenden Zeitwert zu bewerten (vgl. § 253 Abs. 1 Satz 4). Falls der beizulegende Zeitwert des ausgelagerten Vermögens den Wert der zu bedeckenden Schulden übersteigt, ist der übersteig...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerbilanz

Rn. 265 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die stl. Bewertung von Rückstellungen mit Ausnahme solcher für Pensionszusagen regelt vorrangig § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Die darin enthaltenen Bewertungsanweisungen sind nicht abschließend. Regelungslücken sind über das MGB-Prinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Anwendung der handelsrechtl. Bewertungsgrundsätze und -vorschriften zu schließe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Überblick

Rn. 388 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In der Abschaffung des Bilanzierungsverbots für selbst geschaffene immaterielle VG des AV gemäß § 248 Abs. 2 (a. F.) sah der Gesetzgeber eine "Anhebung des Informationsniveaus" (BT-Drs. 16/10067, S. 50). Ein Mehr an Informationen, die – angeblich – insbesondere von am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung stehenden UN dazu verwendet werden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Stehenlassen oder teilweises Auflösen der Pensionsrückstellung bei negativen Unterschiedsbeträgen

aa) Wahlrecht zwischen Stehenlassen und teilweisem Auflösen Rn. 719 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Beim Übergang auf das BilMoG ergaben sich negative Unterschiedsbeträge, wenn der neue Wert der einzelnen Versorgungsverpflichtung zum Beginn des GJ der erstmaligen Anwendung des BilMoG die nach der bisherigen Bewertungsmethode gebildete Pensionsrückstellung unterschritten hatte. Die...mehr