Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lcb) Anwendungsfälle temporärer Differenzen mit Buchungstechnik

Rn. 911 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die vorstehenden abstrakten Begriffsdefinitionen mit ihren Auswirkungen lassen sich auf folgende "Faustformel" zurückführen: Dazu folgende Beispielsfälle (nach Hoffmann/Lüdenbach, NWB-Kommentar Bilanzierung 2009, § 274 ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 32 [Autor/Zitation] Die Netzwerkregelung wurde zur Umsetzung von Art. 22 Abs. 2 APrRL durch Art. 1 Nr. 59 BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) mit Wirkung vom 29.5.2009 neu eingeführt und war nach der durch Art. 2 Nr. 4 BilMoG zugleich eingeführten Übergangsregelung in Art. 66 Abs. 2 Satz 1 EGHGB erstmals auf JA und Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2008 beginn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Reichweite

Rn. 329 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Vom steuerlichen Wahlrechtsvorbehalt erfasst sind sowohl steuerliche Ansatz- als auch Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG bezieht sich konkret zwar lediglich auf den steuerlich gewählten "anderen Ansatz", die Dokumentationsregelung des § 5 Abs 1 S 2 EStG stellt mit Inbezugnahme des "Werts" von WG gleichwohl klar, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Leffson, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, 7. Aufl, 1987; Moxter, Grundsätze ordnungsgemäßer Rechnungslegung, 2003; Schulze-Osterloh, Handelsrechtliche GoB und steuerrechtliche Gewinnermittlung, DStR 2011, 534; Gräbe, Das Maßgeblichkeitsprinzip vor dem Hintergrund des BilMoG, 2012; Hennrichs, GoB im Spannungsfeld von BilMoG und IFRS, WPg 2012, 861; Marx, Bedeutung der G...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Aktiengesellschaft

Rz. 113 [Autor/Zitation] Unternehmen von öffentlichem Interesse (Rz. 87 ff.) in der Rechtsform der AG haben stets einen obligatorischen Aufsichtsrat (§ 95 AktG), für den die (seit FISG verschärften) personellen Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG (Sachverstand; Sektorvertrautheit; näher Rz. 196 ff.) – gelten. Der AR muss ferner idR einen organinternen Prüfungsausschuss einric...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] § 340e setzt Art. 35 und 37 Abs. 1 der EG-Bankbilanz-Richtlinie um und wurde im Rahmen des BaBiRiLiG in das HGB eingefügt. § 340e regelt neben den Vorschriften des § 340f (Vorsorge für allgemeine Bankrisiken), des § 340g (Sonderposten für allgemeine Bankrisiken) und des § 340h (Währungsumrechnung) Besonderheiten hinsichtlich der Bewertung von VG von In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3 Keine Wertverknüpfung zwischen der Handels- und Steuerbilanz der Übernehmerin in den Fällen des UmwG

Tz. 10 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Für die Übernahme-Bil akzeptiert die Fin-Verw, dass die Wertansätze in der H-Bil und in der St-Bil nicht übereinstimmen. Wegen Einzelheiten s § 3 UmwStG Tz 54 und s § 11 UmwStG Tz 15. Nach Inkrafttreten des SEStEG gilt dies – anders als vor Inkrafttreten des SEStEG – auch für die auf den dem Übertragungsstichtag folgenden Bil-Stichtag zu ers...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Kreditinstitute mit begrenztem Kapitalmarktengagement (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 142 [Autor/Zitation] Ausgenommen von der Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses sind ferner Kreditinstitute iSd. § 340 Abs. 1, die einen organisierten Markt (§ 2 Abs. 11 WpHG, Rz. 89 f.) nur durch die Ausgabe von Schuldtiteln (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a WpHG, Rz. 91 f.), deren Nominalwert 100 Mio. EUR nicht übersteigt, in Anspruch nehmen, und für die keine Verp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / C. Fremdwährungsumrechnung im Nicht-Handelsbestand

Rz. 16 [Autor/Zitation] Da § 256a iVm. § 340h vor allem die Folgebewertung von Fremdwährungsgeschäften regelt, sind Geschäfte in Fremdwährungen zum Zugangszeitpunkt, dh. zum Zeitpunkt der erstmaligen buchhalterischen Abbildung, entsprechend zu Anschaffungskosten zu erfassen. Sie sind mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Einbuchung zu bewerten (vgl. IDW RS BFA 4...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Übernahmegewinn bzw -verlust und Gewinnabführungsvertrag

Tz. 58 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Hinsichtlich der Auswirkungen eines umwandlungsbedingten Vermögensübergangs auf eine OG ist wie folgt zu unterscheiden: a) Seitwärtsverschmelzung einer SchwGes auf die OG Bei einer Seitwärtsverschmelzung erzielt die übernehmende OG unabhängig davon, ob hr-lich die Bw der Überträgerin übernommen oder höhere Werte angesetzt werden, einen Übernah...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Im Kern ist § 7 PublG seit Inkrafttreten des PublG unverändert geblieben. Durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG, BGBl. I 1985, 2355) wurde in Satz 1 und 2 die Bezeichnung "Geschäftsbericht" durch "Lagebericht" ersetzt, weil die im seinerzeitigen Geschäftsbericht enthaltenen Angaben in den Anhang und den Lagebericht überführt wurden (vgl. Begr.RegE...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die wesentlichen Grundzüge des heutigen § 13 PublG waren bereits in der ersten Fassung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) enthalten. Die damaligen Verweise auf die aktienrechtlichen Bestimmungen zur Konzernrechnungslegung wurden im Rahmen des Bilanzrichtliniengesetz v. 19.12.1985 ( BiRiLiG , BGBl. I 1985, 2355) durch Verweise auf die entsprechend...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 33 [Autor/Zitation] Zur Rechtsentwicklung bis zum BiRiLiG vgl. Rz. 5 ff. Bei Aufnahme der Abschlussprüfungspflicht mit dem BiRiLiG in § 316 wurden in der Vorschrift inhaltlich Vorgaben aus der damaligen 4. und 7. EG-RL umgesetzt (vgl. Vierte Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften v. 25.7.1978 über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Tillmann, Genossenschaftsgeschichte, in Mändle/Winter (Hrsg.), HdG, 1980, Sp. 757-794; Bergmann, Das neue Bilanzrecht für Genossenschaften, ZfG (36) 1986, 85; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Großfeld, Bilanzrecht für Juristen – Das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985, NJW 1986, 955; Ohlmeyer/Bergmann, Das neue genossenschaftliche Bilanzrecht, 1986; Großfe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Clemm, Abschlussprüfer und Aufsichtsrat, ZGR 1980, 455; Leffson, Wirtschaftsprüfung, 4. Aufl. 1988; Martens, Die Vorlage des Jahresabschlusses und des Prüfungsberichts gegenüber dem Wirtschaftsausschuß, DB 1988, 1229; Niehaus, Bedeutung und Inhalt des Berichts über die handelsrechtliche Jahresabschlussprüfung, DB 1988, 817; Plendl, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) § 246 Abs 1 S 2 HGB

Rn. 41 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Mit dem seit dem BilMoG in § 246 Abs 1 S 2 HGB handelsrechtlich kodifizierten Grundsatz wirtschaftlicher Vermögenszugehörigkeit, demgemäß ein Vermögensgegenstand in der Bilanz eines Nichteigentümers auszuweisen ist, wenn er "nicht dem Eigentümer, sondern einem anderen wirtschaftlich zuzurechnen" ist (wirtschaftliche Vermögenszugehörigkeit), ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / J. Unterrichtung der Wirtschaftsprüferkammer (Abs. 8)

Rz. 490 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer und die gesetzlichen Vertreter der geprüften Gesellschaft haben gem. § 318 Abs. 8 die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) unverzüglich und schriftlich begründet von der Kündigung (§ 318 Abs. 6) oder dem Widerruf des Prüfungsauftrags zu unterrichten (§ 318 Abs. 1 Satz 5). Hiermit wird Art. 38 Abs. 2 RL 2006/43/EG umgesetzt. Damit soll eine un...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Berichtspflicht gegenüber dem neuen Abschlussprüfer (Abs. 4)

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 4 verpflichtet den bisherigen Abschlussprüfer, auf (schriftliche) Anfrage des neuen Abschlussprüfers über das Ergebnis der bisherigen Prüfung bzw. der Vorjahresprüfung zu berichten. Es handelt sich um ein unmittelbares Informationsrecht des Abschlussprüfers gegenüber dem bisherigen Abschlussprüfer (vgl. Schorse/Morfeld in BeckOK HGB45, § 32...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Verhältnis zu den Ausschlussgründen des § 319

Rz. 24 [Autor/Zitation] Mit der Netzwerkregelung sollen die Unabhängigkeitserfordernisse auf das Netzwerk des Abschlussprüfers ausgedehnt werden, soweit dies nicht bereits im Wege der § 319 geschehen ist (BT-Drucks. 16/10067, 89). Damit beschreibt die Gesetzesbegründung einen Anwendungsvorrang des § 319 im Sinne einer lex specialis. § 319b führt daher nicht zum Ausschluss, we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Bilanzidentität/Stetigkeit

Rn. 399 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der Grundsatz der Bilanzidentität verlangt den lückenlosen Vortrag der Schlussbilanzwerte in die Eröffnungsbilanz des Folgejahres (§ 252 Abs 1 Nr 1 HGB); in der logischen Sekunde zwischen dem Ende des vorangegangenen und dem Beginn des neuen Geschäftsjahres sind Änderungen der "Wertansätze" ausgeschlossen (vgl zB Baetge/Ziesemer/Schmidt in ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Nationales Recht

Rz. 32 [Autor/Zitation] § 324 ist durch Verweise und Parallelvorschriften in ein komplexes Normengeflecht aus gesellschafts- und handelsrechtlichen Regelungen eingebunden und aus sich allein heraus kaum verständlich (s. auch Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 1). Dies gilt namentlich für den Kreis der erfassten Unternehmen (s. schon Rz. 24 ff. und ausführlich Rz. 66 ff.). Rz. 33 [...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Gegenstand der Prüfung

Rz. 13 [Autor/Zitation] In § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG wird die Prüfungspflicht für den JA und den Lagebericht eigenständig, ohne Verweisung auf § 316 Abs. 1 HGB normiert; die Verweisungen in Satz 2 erstrecken sich nur auf § 316 Abs. 3 HGB. Gleichwohl kann wegen des parallelen Wortlauts weitgehend auf die Erläuterungen zu § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB (§ 316 HGB Rz. 54 ff.) rekurriert ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Überblick

Rz. 294 [Autor/Zitation] Als dritten großen Aufgabenkomplex des Prüfungsausschusses neben der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses (Rz. 229 ff.) und der Führungsinstrumente (Rz. 254 ff.) legt Abs. 1 Satz 1 letzter Halbs. iVm. § 107 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 AktG-E die Überwachung der Abschlussprüfung sowie der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung fest. Diese Aufgabenst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / abb) Gebundene steuerliche Wahlrechte

Rn. 326b Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Wahlrecht unter GoB-Vorbehalt: Lifo-Verfahren im Vorratsvermögen (§ 6 Abs 1 Nr 2a EStG) Für gleichartige WG des Vorratsvermögens ist steuerlich die Anwendung des Lifo-Verfahrens möglich (Wahlrecht), soweit dessen Anwendung den GoB entspricht (GoB-Vorbehalt, § 6 Abs 1 Nr 2a S 1 EStG). Das steuerliche Lifo-Wahlrecht kann nach Verwaltungsauffa...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Natürliche Personen als Mutterunternehmen

Rz. 17 [Autor/Zitation] Einzelkaufleute iSd. HGB fallen grds. in den Anwendungsbereich des § 11 PublG. Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die in § 3 Abs. 1 genannten Unternehmen grds. auch Unternehmen iSd. § 11 Abs. 1 sind (s. Rz. 12). Zum anderen liegt bei Einzelkaufleuten ein Unternehmen vor, welches eigene Interessen kaufmännischer oder gewerblicher Art in einer nach ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Generalnorm (§ 264 Abs. 2 HGB)

Rz. 60 [Autor/Zitation] Der auf den ersten Blick wesentlichste Unterschied zu den handelsrechtlichen Vorschriften für große KapGes. besteht in der fehlenden Bezugnahme auf die Generalnorm in § 264 Abs. 2 HGB . Während der JA einer KapGes. unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Begriff der Finanzinstrumente

Rz. 10 [Autor/Zitation] Gemäß § 340c Abs. 1 sind alle Erträge und Aufwendungen aus Geschäften mit Finanzinstrumenten des Handelsbestands und aus dem Handel mit Edelmetallen sowie die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibungen saldiert auszuweisen. Hierunter fallen auch die zugehörigen Erträge aus Zuschreibungen und Aufwendungen aus Abschreibung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Rouenhoff, Keine Auswirkungen von passiven AP auf ergebnisneutrale Verschmelzungen, DStR 2005, 1636; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG, DB 2006, 2714 und 2763; Prinz zu Hohenlohe/Rautenstrauch/Adrian, Der Entw des SEStEG: Geplante Änderungen bei inl Verschmelzung...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Mayer, Ergänzungs-Bil bei der Verschmelzung von Kap-Ges auf Pers-Ges, FR 2004, 698; Klingberg/van Lishaut, Die Internationalisierung des UmwSt-Rechts, DK, 2005, 698; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I), DB 2006, 2704; Förster/Felchner, Umw von Kap-Ges in Pe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des § 5 stellen zwingendes Recht dar, welches durch Satzung oder Gesellschaftsvertrag nicht abbedungen werden kann (Beyer in HKMS3/4, § 5 PublG Rz. 3 [9/2024]; Kirsch, Rechnungslegung, § 5 PublG Rz. 8 [7/2022]). Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Norm regelt Form und Inhalt des JA und Lageberichts für Unternehmen, die gem. § 3 zur öffentlichen Re...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Entsprechende Anwendung des Abs. 1

Rz. 255 [Autor/Zitation] Abs. 3 Satz 1 fordert, dass die im Konzernabschluss zusammengefassten JA in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen sind. Nach Abs. 1 Satz 1 ist in die Prüfung die Buchführung, somit auch die Buchführungen der Konzernunternehmen, einzubeziehen. Da kein gesondertes Prüfungsurteil zu den Buchführungen der Konzernunternehmen zu treffen ist, wird si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Unwiderlegliche Ausschlussgründe

Rz. 47 [Autor/Zitation] Ein Abschlussprüfer ist nach Abs. 1 Satz 2 von der Abschlussprüfung ausnahmslos ausgeschlossen, wenn ein Mitglied seines Netzwerks einen Ausschlussgrund nach § 319 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 erfüllt. Das ist der Fall, wenn ein Mitglied seines Netzwerks bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses mitgewirkt hat (§ 319 Abs....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Zusammenfassung mehrerer Handelsgeschäfte des Einzelkaufmanns im Jahresabschluss nach § 1 Abs. 5

Rz. 51 [Autor/Zitation] Gemäß § 1 Abs. 5 gelten mehrere Handelsgeschäfte eines Einzelkaufmanns, selbst wenn sie nicht unter der gleichen Firma (§ 17 HGB) betrieben werden, für Zwecke des PublG als ein Unternehmen. Die Regelung hat klarstellenden Charakter, da sich dies bereits aus dem HGB ergibt. Rz. 52 [Autor/Zitation] Einzelkaufleuten steht es grds. frei, mehrere Handelsgesch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Außerordentliches Ergebnis (Abs. 2 Satz 4 und 5)

Rz. 45 [Autor/Zitation] Mit dem BilRUG sind die Posten "außerordentliche Aufwendungen" und "außerordentliche Erträge" in der Gliederung des § 275 Abs. 2 Nr. 16 und 17 aF (in der bis zum BilRUG geltenden Fassung) iVm. § 277 Abs. 4 Satz 1 sowie die Erläuterungspflichten nach § 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 aF vor dem Hintergrund der Erweiterung des Begriffs "Umsatzerlöse" weggefallen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Anforderungen an die berufliche Qualifikation und an die Unabhängigkeit des Prüfers waren bereits bei der Einführung der Pflichtprüfung durch § 262c Abs. 1 HGB 1931 wesentliche und maßgebende Vorgaben. Die damalige Erste Durchführungsverordnung zur Aktienrechtsverordnung 1931 regelte schon den Vorbehalt der Abschlussprüfung für WP. Erst im Jahre 19...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 9 [Autor/Zitation] Das Dritte Buch des HGB, das den Dritten Abschnitt mit den ergänzenden Vorschriften für Genossenschaften (§§ 336–339) enthält, geht auf das BiRiLiG ( Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 6 [Autor/Zitation] Seit Aufnahme der branchenspezifischen Vorschriften der §§ 340 ff. in den Ersten Unterabschnitt im Vierten Abschnitt des Dritten Buchs sowie dem Erlass der RechKredV waren diese zahlreichen Änderungen unterworfen. Diese betrafen sowohl die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Vorschriften als auch – neben rein redaktionellen Änderungen – Anpassungen d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Mit dem BiRiLiG (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts, Bilanzrichtlinien-Gesetz v. 19.12.1985, BGBl. I 1985, 2355) wurde die Offenlegung von JA und Lagebericht auf alle KapGes. ausgedehnt; der persönliche Anwendungsbereich des PublG wurde ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum –

Allgemein: Geßler, Die Wirtschaftsprüfer als Garanten aktienrechtlicher Publizität, WPg 1956, 463; Forster, Die Jahresabschlußprüfung nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 389; Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz 1965, WPg 1965, 585; Richter, Die Sicherung der aktienrechtlichen Publizität durch ein Aktienamt, 1975; Schulze-Osterloh, Zur öffentli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 5 war bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 Bestandteil des Gesetzes (BGBl. I 1969, 1189). Mit dem ersten Abschnitt des PublG sollten die Neuregelungen zur Rechnungslegung im JA durch das AktG 1965 flankiert werden, da insbes. streitig war, ob bzw. in welchem Umfang das AktG 1965 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung normierte und damit auch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 38 [Autor/Zitation] § 318 entspricht in seinen wesentlichen Grundaussagen § 163 AktG 1965, der wiederum auf § 262b HGB idF der Reichsnotverordnung v. 19.9.1931 bzw. § 136 AktG 1937 beruht. Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) wurde die Vorschrift aus dem AktG in das HGB überführt und damit auf die GmbH ausgedehnt. Die 4., 7. und 8. EG-Richtlinie enthielten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] Die Regelungen zur Konzernrechnungslegung wurden bereits bei Einführung des PublG im Jahr 1969 (BGBl. I 1969, 1189) getroffen. Das PublG sollte damit die Neuregelungen zur Konzernrechnungslegung durch das AktG 1965 (§§ 329 ff. AktG 1965) flankieren. Nach AktG 1965 bestand eine Verpflichtung zur Konzernrechnungslegung nur, wenn die Konzernspitze als AG o...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 327 geht auf das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) zurück, mit dem dieser zur Umsetzung der europäischen Bilanzrichtlinien (Rz. 4) neu eingeführt wurde. Mit dem BilReG v. 4.12.2004 (BGBl. I 2004, 3166) kam es zu einer redaktionellen Anpassung von Nr. 2 (Rz. 13). Durch das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) wurden die Vor...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 340c wurde mit dem BaBiRiLiG eingeführt und die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Saldierungspflicht in Abs. 1 geändert. Die § 340c Abs. 1 und 2 stellen dabei die Umsetzung der Art. 32 und 34 der EU-BankbilanzRL in deutsches Recht dar, in denen die geschäftsspezifischen Ausnahmen vom Bruttoprinzip (§ 246) für Institute geregelt sind. Gemäß § 340c Abs. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Artikel 67 Abs. 4 EGHGB

Rz. 67 [Autor/Zitation] 1 Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3, § 253 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 254, 279 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung beruhen, die in Geschäftsjahren vorgenommen wurden, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, können unter Anwendun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtssystematische Einordnung

Rz. 19 [Autor/Zitation] § 324 ist als Ort für die Umsetzung der europäischen Vorgaben zum Prüfungsausschuss (zur Platzierung der APAS-Bestimmungen in Abs. 3 Rz. 420) eher eine Verlegenheitslösung als systematisch überzeugend (Schüppen in Heidel/Schall4, § 324 HGB Rz. 4: "Fremdkörper"; krit. auch Ebke in MünchKomm. HGB5, § 324 Rz. 4; Merkt in Hopt43, § 324 HGB Rz. 1). Abs. 1 u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriffsklärung und -abgrenzung

Rz. 905 [Autor/Zitation] Bei einem Prüfungsgegenstand handelt es sich um Informationen, die durch die Anwendung von Kriterien auf einen zugrunde liegenden Sachverhalt entstehen (vgl. Rz. 121). Diese Informationen werden daher auch als Sachverhaltsinformationen bezeichnet. Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, insbes. e...mehr