Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Änderungen durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)

Rz. 50 [Autor/Zitation] Keine europäischen Impulse, sondern die Causa Wirecard haben 2021 den Anstoß zum FISG (Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität [Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG] v. 3.6.2021, BGBl. I 2021, 1534) gegeben, mit dem ua. auch § 324 geändert worden ist. Abgesehen von den Regelungen zur APAS (Rz. 417 ff.) sowie rein redaktionellen Modifizier...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Personen

Rz. 63 [Autor/Zitation] Mit "Personen" konkretisiert der Gesetzgeber das "Mitglied seines Netzwerkes" aus Abs. 1 Satz 1. Ausweislich der Gesetzesbegründung (BT-Drucks. 16/10067, 91) ist der Begriff "Personen" dem Bürgerlichen Gesetzbuch entlehnt und umfasst natürliche und juristische Personen (zB Kapitalgesellschaften) sowie teilrechtsfähige Personenvereinigungen (zB Personen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Berufsgrundsätze internationaler Standardsetzer

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Bedeutung internationaler Prüfungsstandards hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen (vgl. Ruhnke, DB 1999, 237; Ruhnke, DB 2006, 1169; in Bezug auf die ISA vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193; Schmid, BB 2018, 2991; kritisch Olbrich/Weimann, BFuP 2011, 180; Naumann/Feld, WPg 2013, 641). Bereits in der Gesetzesbegründung zum KonTraG wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Berichtspflicht gem. § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 1)

Rz. 355 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 4 Var. 1 ist § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG entsprechend anzuwenden. § 107 Abs. 3 Satz 8 AktG sieht vor, dass dem AR regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse zu berichten ist. Diese Vorgabe gilt folglich im Grundsatz auch für den Prüfungsausschuss nach § 324. Der Verweis (seinerzeit auf § 107 Abs. 3 Satz 5 AktG idF des AReG) geht auf das A...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / f) Interaktion mit dem Abschlussprüfer gem. § 171 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG (Abs. 2 Satz 4 Var. 3)

Rz. 382 [Autor/Zitation] Mit dem durch das BilMoG eingeführten (s. BT-Drucks. 16/10067, 94 iVm. 104 f.) Verweis in Abs. 2 Satz 4 auf § 171 Satz 2 und 3 AktG werden strenggenommen keine zusätzlichen Aufgaben des Prüfungsausschusses beschrieben, sondern Modalitäten der Zusammenarbeit mit dem Abschlussprüfer angesprochen. Dabei betrifft § 171 Abs. 1 Satz 2 die generelle Überwach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG des Vorrats...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinnung der GoB

Rn. 389 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Gewinnung und Fortentwicklung von GoB ist eine handelsrechtliche Aufgabe (vgl Beisse, StuW 1994, 1, 5), obschon höchst selten der BGH mit der Klärung von Bilanzierungsfragen befasst ist, sondern regelmäßig steuerrechtlich veranlasst der BFH. Die Funktion, den jeweils aktuellen Bestand/Inhalt der GoB auszufüllen, obliegt faktisch damit g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Vorsichtsprinzip/Realisationsprinzip/Imparitätsprinzip

Rn. 395 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Gemäß § 252 Abs 1 Nr 4 HGB ist vorsichtig zu bewerten, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste zu berücksichtigen, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind; Gewinne sind erst (und nur) zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Das Vorsichtsprinzip ist grundlegender, das Handelsbilanzrecht wesen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, Eigenständige StB und modifizierte Überschussrechnung – Gutachten für das BMF, 2004; Herzig, IAS/IFRS und steuerliche Gewinnermittlung, WPg 2005, 211; Schön, Steuerliche Maßgeblichkeit in Deutschland und Europa 2005; Endres et al., The Determination of Corporate Taxable Income in the EU-Member States, 2006; Gehm/Kirsch, Der IFRS...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Konsolidierungskreis

Rz. 30 [Autor/Zitation] Auf die Abgrenzung des (Voll-) Konsolidierungskreises sind §§ 294 und 296 HGB gem. § 13 Abs. 2 Satz 1 PublG sinngemäß anzuwenden. Dem Weltabschlussprinzip entsprechend sind in den KA das MU und alle TU ohne Rücksicht auf deren Sitz und Rechtsform einzubeziehen, soweit kein Verzicht auf die Einbeziehung nach § 296 HGB einschlägig ist. Rz. 31 [Autor/Zitat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Rechtsfolgen (§ 5 Abs 1 S 1 Hs 2 EStG)

Rn. 321 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Sind die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 S 1 EStG erfüllt, ist (1.) die Besteuerungsgrundlage "Gewinn" – auch negativ als "Verlust" zu verstehen – durch BV-Vergleich zu ermitteln. Dies entspricht mit anderem Wortlaut der Vorgabe des § 242 HGB. § 5 Abs 1 EStG hält keine eigenständige Gewinnermittlungsmethode bereit, sondern verweist auf den BV...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, 3. Aufl. 1976-1989; Böcking, Bilanzrechtstheorie und Verzinslichkeit, 1988; Fey/Mujkanovic, Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, WPg. 2003, 213; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Böcking/Torabian, Risikomanagement und Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Schäfer Risikomanagement und kapital...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten (§ 5 Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 326a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 5 Abs 1a S 2 EStG ordnet für konkrete"Ergebnisse" in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten die Maßgeblichkeit für das Steuerrecht an (sog "konkrete" Maßgeblichkeit), s Rn 480, 501ff. In dieser speziellen Ausprägung besteht mit der Bindung an konkrete handelsbi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 177 [Autor/Zitation] Grundsätzlich gelten die Vorgaben der APrVO gem. Art. 44 APrVO ab dem 17.6.2016. Sie sind demnach auf alle GJ und Prüfungen anzuwenden, die nach diesem Tag beginnen (European Commission, https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/questions-answers-03092014_en.pdf). Rz. 178 [Autor/Zitation] Soweit sich die Regelungen auf geprüfte Unternehmen beziehen,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Werkverträge

Rn. 456 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks, der Besteller zur Entrichtung der dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs 1 BGB). Der Unternehmer schuldet – in Abgrenzung zum Dienstvertrag – nicht nur die Leistung, sondern auch und gerade den Erf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Regelung des § 325a geht auf das Gesetz zur Durchführung der Elften gesellschaftsrechtlichen Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften und über Gebäudeversicherungsverhältnisse v. 22.7.1993 (BGBl. I 1993, 1282) zurück und hat damit einen europarechtlichen Hintergrund (Rz. 9). Im Rahmen des VersRiLiG v. 24.6.1994 (BGBl. I 1994, 1377) kam e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 325 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Der Maßgeblichkeitsgrundsatz stellt das seit mehr als 100 Jahren arbeitende Scharnier zwischen HB u StB dar. Die Anknüpfung der steuerlichen Gewinnermittlung an die handelsrechtlichen Rechnungslegungsgrundsätze bzw an den nach handelsrechtlichen Grundsätzen aufgestellten JA war ursprünglich wesentlich durch Vereinfachungsaspekte motiviert. ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Grenzen der Rechte aus § 320

Rz. 84 [Autor/Zitation] Die Rechte aus § 320 finden ihre Grenze im Zweck der Abschlussprüfung. Der Zweck der Abschlussprüfung und damit die Aufgabe des Abschlussprüfers ergibt sich aus §§ 316, 317. Die Ausübung der Rechte aus § 320 muss sich im Rahmen dieser Aufgabe halten. Im Hinblick auf das Auskunftsrecht kommt diese Begrenzung bereits im Wortlaut des Gesetzes zum Ausdruck...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Anwendung allgemeiner Vorschriften (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 27 [Autor/Zitation] Vorgeschrieben ist neben den nach Abs. 1 angeführten §§ 290 bis 315e die entsprechende Anwendung der für den Jahresabschluss von Kreditinstituten geltenden §§ 340a bis 340g auf den Konzernabschluss. § 340h zur Währungsumrechnung wird von dem Verweis formal nicht erfasst. Wenngleich dessen Anwendung angemessen und zweckmäßig erscheint, da er in den JA d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1; Anwendungshinweise (IFRS)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Die Erarbeitung von Interpretationen der IFRS iSd. § 315e Abs. 1 als weitere Aufgabe des DRSC nach § 342q Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 hat die geringste praktische Bedeutung, weil diese Aufgabe in erster Linie vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) wahrgenommen wird. Der Fachausschuss Finanzberichterstattung des DRSC kann nur be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aktive Bilanzposten ohne Vermögensgegenstands-/Wirtschaftsgut-Eigenschaft

Rn. 640 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Aktive RAP (§ 250 Abs 1 HGB, § 5 Abs 5 S 1 Nr 1 EStG) dienen als reine Verrechnungsposten der periodengerechten Verteilung von Aufwand, indem Ausgaben, vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, durch Aktivierung neutralisiert werden (s Rn 799ff). Aktive RAP verkörpern weder Sachen, Rechte oder tatsäch...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Zitation] Innerhalb des Dritten Buchs des HGB (§§ 238 ff.) enthält der Dritte Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften" (§§ 336 bis 339). Die rechtsformspezifischen Sondervorschriften für eingetragene Genossenschaften ergänzen die "lex generalis"-Vorschriften des Ersten Abschnitts (§§ 238 bis 263) mit den für alle bilanzierungspflicht...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Unternehmen des Finanzsektors

Rz. 132 [Autor/Zitation] Unter den ergänzenden Vorschriften für bestimmte Unternehmen im Vierten Abschnitt Drittes Buch HGB finden sich Regelungen zur Anwendbarkeit von § 324 auf Kreditinstitute (§ 340k Abs. 5, Rz. 133 f.) und Versicherungsunternehmen (§ 341k Abs. 3, Rz. 135). Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen von öffentlichem Interesse können in verschiedenen Rech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Rechtsprechungsseitige steuerliche Vorbehalte

Rn. 334 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Während handelsrechtliche Bilanzierungsge- und -verbote über den Maßgeblichkeitsgrundsatz Eingang in das Steuerrecht finden, insofern nicht ein steuergesetzlicher Vorbehalt greift (s Rn 333), werden handelsrechtliche Bilanzierungswahlrechte grds nicht in das Steuerrecht transportiert (BFH v 03.02.1969, GrS 2/68, BStBl II 1969, 291 sowie zB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) sind die verschiedenen Regelungstatbestände des AktG 1965 (§ 148 – Vorlagepflicht; § 165 – Auskunftsrecht; § 336 Abs. 4 – Konzernabschluss) aus Gründen der Übersichtlichkeit im HGB zusammengefasst worden (zur Entstehung vgl. Biener/Berneke, BiRiLiG, 1986, 424 f.). Rz. 16 [Autor/Zitation] Die Regelungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entsprechende Anwendung kraft Gesetzes

Rz. 134 [Autor/Zitation] Mit Einführung des § 319b durch das BilMoG hat der Gesetzgeber zur netzwerkweiten Ausdehnung der handelsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften (vgl. ua. BT-Drucks. 16/10067, 100, 105, 114) zugleich seine entsprechende Geltung angeordnet für die Abschlussprüfung nach dem PublG (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PublG), den Sonderprüfer (§ 143 Abs. 2 AktG), die Prüfung d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Emittenten besicherter Wertpapiere (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften iSd. Abs. 1 Satz 1 (und die weiteren potenziell von § 324 erfassten Rechtsformen, Rz. 74 ff.) sind gem. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 von der Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses ausgenommen, wenn ihr ausschließlicher Zweck in der Ausgabe von Wertpapieren (iSd. § 2 Abs. 1 WpHG) besteht, die durch VG besichert sind. Bei diesen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen (Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen haben über die in § 249 abschließend geregelten Rückstellungen für alle Kaufleute hinausgehende versicherungstechnische Rückstellungen gem. §§ 341e bis 341h zu bilden, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei haben sie diese insoweit zu bilden, wie dies nach vernünft...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zusammengefasste Jahresabschlüsse

Rz. 250 [Autor/Zitation] Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ist der Konzernabschluss (vgl. Rz. 140). Nach Abs. 3 Satz 1 hat der Konzernabschlussprüfer auch die im Konzernabschluss zusammengefassten JA, insbes. die konsolidierungsbedingten Anpassungen, in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen. Die einzelnen zusammengefassten JA stellen allerdings keinen g...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Erläuterungen zur Aufgliederung des Anlagevermögens

Rz. 109 [Autor/Zitation] § 34 Abs. 3 RechKredV verweist auf die Regelungen zum Anlagespiegel nach § 284 Abs. 3 (s. § 284 Rz. 150 ff.), der auf VG iSd. § 340e Abs. 1, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten sind, anzuwenden ist. Diese umfassen: Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Investmentvermögen iSd. § 1 Abs. 1 KAGB (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 143 [Autor/Zitation] Keinen Prüfungsausschuss einrichten müssen schließlich Investmentvermögen iSd. § 1 Abs. 1 KAGB. Nach dieser Vorschrift ist Investmentvermögen jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätige...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungspflicht bzw. -wahlrecht

Rz. 124 [Autor/Zitation] Abweichend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften haben nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in ihrem JA § 274 HGB bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern sinngemäß anzuwenden. Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 auch auf die Befreiung für kleine KapGes. in § 274a Nr. 4 HGB. Aufgrund der Größenkriterien eine...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Anwendung der §§ 242 bis 256a HGB

Rz. 46 [Autor/Zitation] Das Gesetz geht (stillschweigend) davon aus, dass alle nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen bereits gem. § 242 HGB als Kaufleute zur Aufstellung eines JA verpflichtet sind und folglich zumindest die für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 242–256a HGB) zu beachten haben (Kirsch, Rechnungslegung, § 5...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verrechnung für zurückgekaufte, nicht börsenfähige eigene Schuldverschreibungen gem. § 16 Abs. 4 Halbs. 2, § 22 Abs. 2 Satz 2 RechKredV

Rz. 39 [Autor/Zitation] Zurückgekaufte, nicht börsenfähige eigene Schuldverschreibungen sind vom Passivposten 3a) "begebene Schuldverschreibungen" unter den verbrieften Verbindlichkeiten abzusetzen. Da das Formblatt 1 der RechKredV keinen expliziten Ausweis dieser Schuldverschreibungen vorsieht, kommt nur eine "stille" Absetzung in Betracht. Gleiches gilt für zur Vernichtung ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Überwachung der Qualität der vom Abschlussprüfer und vom Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zusätzlich erbrachten Leistungen

Rz. 341 [Autor/Zitation] Vom Prüfer (dh. Abschlussprüfer und ggf. Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, Rz. 309) zusätzlich zur Prüfung erbrachte Leistungen haben für den Prüfungsausschuss in doppelter Hinsicht Bedeutung. Zum einen hat der Ausschuss im Zusammenhang mit der Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers die Einhaltung der umfangreichen Regelungen in Art. 5 APrVO (EU...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Praktisches Verhältnis: Abweichung

Rn. 598 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Trotz des klaren, in der Frage der abstrakten Aktivierungsfähigkeit keinen Raum für Abweichungen in systematischer Hinsicht belassenden Verhältnisses von VG- und WG-Begriff, werden im Handels- und Steuerbilanzrecht abweichende Kriterien für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit zur Anwendung gebracht. Selbstständige Verwertbarkeit als (strenge...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / lb) Konzeptionelle Grundlagen

Rn. 906 Stand: EL 85 – ET: 11/2009 Die Steuerlatenzrechnung stellt bilanziell die zukünftigen Steuerbe- oder entlastungen aus Buchwertunterschieden zwischen Aktiv- und Passivposten der HB u StB dar. Diese können auf unterschiedlichen Ansätzen oder Bewertungen beruhen. Aus der Veränderung der bilanzierten Latenzen zwischen zwei Stichtagen ergibt sich korrespondierend ein Steue...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Prahl/Naumann, Zur Bilanzierung von portfolio-orientierten Handelsaktivitäten der Kreditinstitute, WPg. 1991, 729; Hossfeld, Der Ausweis von Optionen im Jahresabschluß von Kreditinstituten, DB 1997, 1241; Bieg, Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, 1999; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Löw/Scharpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Ergebnisrücklagen (Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Unter den anderen Ergebnisrücklagen sind alle Ergebnisrücklagen auszuweisen, die nicht "Gesetzliche Rücklage" sind, und entsprechend der Satzung oder auch freiwillig aus den Ergebnissen dotiert werden. Bei den anderen Ergebnisrücklagen kann es sich bspw. um eine sog. Betriebsrücklage oder auch um eine zweckbestimmte Rücklage handeln. Die Ergebnisrückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ermächtigung bezüglich weiterer Abschlussprüfungsanforderungen (Abs. 6)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Abs. 6 ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den bei der Durchführung der Abschlussprüfung nach Abs. 5 anzuwendenden internationalen Prüfungsstandards weitere Abschlussprüfungsanforderungen vorzuschreiben. Der Begriff der Abschlussprüfungsanforderungen betrifft allerdings wohl nicht die Prüfungsdurc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 5 Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden

Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden.[1] Maßgebend ist der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmaligen Verbuchung der Forderung.[2] Dieser bestimmt die Anschaffungskosten der Forderung für die Handels- und Steuerbilanz. Ist der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag niedriger, gilt für die Bewertung in der Handelsbilanz: Bei einer voraussicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8671 Aufwendungen aus der Anwendung der Übergangsvorschriften des Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB (BilMoG)

Durch die Abschaffung des Ausweises außerordentlicher Aufwendungen waren noch nicht verrechnete Unterschiedsbeträge aus dem Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG, insbesondere für Pensionsrückstellungen (1/15-Regelung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB) gesondert innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen als "Aufwendungen nach Art. 67 Absatz 1 und ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 38 Rückstellungen für Bauinstandhaltung (§ 249 Abs. 2 HGB a. F.)

Der Langfristigkeit der Nutzung von Gebäuden und den damit verbundenen Instandhaltungsrisiken konnte nur noch übergangsweise durch Ausübung des Wahlrechts zur Beibehaltung der bis zum 31.12.2009 gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung Rechnung getragen werden. Bei Ausübung des Beibehaltungswahlrechts gilt das HGB in der Fassung vor Inkrafttreten des BilMoG am 29.5.2009.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 66 Sonstige betriebliche Erträge

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 6Erträge

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