Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Obwohl die Beteiligungsdefinition in das Dritte Buch des HGB und somit in die speziell für die KapGes. geltenden Rechnungslegungsvorschriften übernommen wurde, hat sie dennoch keinen rechtsformspezifischen Charakter, sondern die Zuordnung erfolgte vielmehr aus systematischen Gründen wegen der Anknüpfung an das Bilanzgliederungsschema in § 266. Demnach ...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. Grund für die Schaffung von Sonderregelungen (europarechtlicher Hintergrund)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des Zweiten Abschnitts wurden im Rahmen der Neueinführung des Dritten Buchs ("Handelsbücher") durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) in das HGB aufgenommen. Anlass der Neufassung war die gebotene Transformation von drei europäischen Richtlinien in Gestalt der 4. EG-RL (78/660/EWG) – Bilanzri...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (A.I.1.)

Rz. 80 [Autor/Zitation] § 248 Abs. 2 Satz 1 ermöglicht seit dem BilMoG 2009 die Aktivierung "selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens". Insoweit besteht ein Aktivierungswahlrecht (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[14], § 266 HGB Rz. 40; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 42.1 [7/2022]), dessen Ausübung dem Stetigkeitsgrundsatz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zulässigkeit des Erwerbs

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Zulässigkeit des Erwerbs eigener Anteile richtet sich nach den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der §§ 71 ff. AktG für die AG, SE und KGaA bzw. die niedrigeren Vorgaben der § 33 GmbHG für die GmbH hinsichtlich des zulässigen Erwerbsgrunds, Verfahrens, Umfangs und der Kapitalerhaltung. Die weitgehende Liberalisierung des Er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 5 Satz 1 sind Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung in der GuV gesondert unter den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. Sie sind damit Bestandteil des Finanzergebnisses. Der Wortlaut des Gesetzes ist jedoch in mehrfacher Hinsicht interpretationsbedürftig (Roß/Philippsen,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 289 HGB wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) neu in das HGB eingefügt. Besondere Berichtspflichten für börsennotierte AG über die eingesetzten Vergütun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung mit Rücklagen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Der Teil des Kaufpreises, der über dem Nennbetrag bzw. dem Grundkapitalanteil liegt, ist mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen und reduziert diese. Zu den frei verfügbaren Rücklagen iSv. § 272 Abs. 1a zählen: die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2, allerdings für die AG nur jene nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 und für die GmbH sämtliche Kapitalrückla...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 79 [Autor/Zitation] Durch das BilMoG wurde in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens eingeführt. Danach darf bei einer Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller VG des Anlagevermögens ein Gewinn nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen solche für Arbeitnehmer, für Rentner und für Hinterbliebene ehemaliger Arbeitnehmer. Zu den Aufwendungen für Altersversorgung gehören: Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch, soweit sie nicht zu Lasten von Pensionsrückstellungen geleistet werden (vgl. § 249 Rz. 211 ff.), Zuführungen zu Pensionsrücks...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kapitalmarktorientierung und fehlende Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses

Rz. 65 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 erfasst nur kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. Der Begriff der kapitalmarktorientierten KapGes. hat in § 264d eine Legaldefinition erfahren. Zu weiteren Einzelheiten vgl. § 264d Rz. 7 ff. Rz. 66 [Autor/Zitation] Die vorbenannten KapGes. fallen allerdings nur dann in den Anwendungsbereich der Regelung, wenn sie keine Pflicht zur ...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz und nachfolgende Entwicklung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Im BiRiLiG hatte man zunächst darauf verzichtet, die Regelungen des Zweiten Abschnitts auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften zu erstrecken, bei denen – wie etwa bei der GmbH & Co. KG – kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 88). Die Erweiterung des Anwendun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zunächst Verpflichtungen aus schwebenden Rechtsgeschäften zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 75 [Autor/Zitation] Im Bilanzrecht gilt der Grundsatz, dass Forderungen und Verp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschrift des § 266 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Zuvor gab es seit der Verordnung des Reichspräsidenten (Notverordnung) "über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie" v. 19.9.1931 (RGBl. I 1931, 493) Gliederungsvorschriften im HGB. Für Genossenschaften wurde durch die Verordnung "über die Bilanzierung von Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach dem Konzept des § 274 in seiner aktuell gültigen Fassung ist die Erfolgswirkung der Entstehung keine Voraussetzung für die Bildung von latenten Steuern (vgl. Rz. 24). Latente Steuern sind entsprechend auch auf solche temporären Differenzen zu bilden, die ihren Ursprung in einem erfolgsneutralen Geschäftsvorfall haben. Als Beispielsfälle können Ass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Elemente des Jahresabschlusses (Abs. 1)

Rz. 2 [Autor/Zitation] Als zentrale Anordnung bestimmt Abs. 1 Satz 1 in Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 (s. auch Vor §§ 264 ff. Rz. 53), dass der JA der KapGes. – abweichend von dem für alle Kaufleute geltenden Grundsatz des § 242 Abs. 1 und 2 – nicht nur aus einer Bilanz und einer GuV, sondern ergänzend dazu auch aus einem Anhang (s. hierz...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rangverhältnis zwischen dem Einblicksgebot und den Einzelvorschriften

Rz. 166 [Autor/Zitation] Hiervon ausgehend stellt sich auf nachgelagerter Ebene die Frage nach dem Rangverhältnis von Einblicksgebot und Einzelvorschriften. Im Schrifttum finden sich im Wesentlichen drei Standpunkte, innerhalb derer es viele Nuancen gibt. In Teilaspekten überschneiden sich die Ansichten auch. Die einen sehen in § 264 Abs. 2 eine Generalnorm, die Vorrang vor de...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzierungsmethoden

Rz. 67 [Autor/Zitation] Das Gesetz unterscheidet in Abs. 2 Nr. 1 zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Eine Definition der unter diese Begriffe zu subsumierenden Sachverhalte gibt das Gesetz nicht. Während der Begriff der "Bewertung" zB in der Bezeichnung bestimmter Gruppen von Vorschriften im Gesetz verwendet wird (vgl. zB Drittes Buch HGB – 1. Abschn. – 2. Unterab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aktive latente Steuern (D.)

Rz. 265 [Autor/Zitation] Der Posten D. wurde durch das BilMoG 2009 eingefügt. Bis dahin konnte ein entsprechender Sonderposten gebildet werden (ADS6, § 266 HGB Rz. 172). Rz. 266 [Autor/Zitation] Kommt es wegen unterschiedlicher Wertermittlung zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, fällt der tatsächliche Steueraufwand gemessen an der HB entweder zu hoch oder zu nied...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach der in Abs. 8 verankerten Ausschüttungssperre dürfen Gewinne, die aus Bilanzposten (Aktiva) resultieren, deren Bewertung objektiv nur schwer möglich und mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dem Wortlaut der Norm zufolge gilt das für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (Ab...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Art der Darstellung (Verbindlichkeitenspiegel)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die uU umfangreichen Angaben zu den Verbindlichkeiten, zu denen auch der im § 268 Abs. 5 Satz 1 geforderte Vermerk des Betrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gehört, kann es empfehlenswert sein, die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten im Anhang in Form eines sog. Verbindlichkeitenspiegels mit allen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 37 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 und 2, die KapGes. ua. zur Aufstellung eines erweiterten JA und eines Lageberichts (Abs. 1) sowie zur Beachtung des Einblicksgebots (Abs. 2) verpflichten, gehen in ihrer Ursprungsfassung auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) zurück, welches ua. der Umsetzung der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.197...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schäfer, Wichtige Links für Rechnungswesenpraktiker – online-Fachinfos zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BC 2009, 265; Zwirner/Künkele, Kein Raum für die Anwendung der IFRS für SMEs in Deutschland, IRZ 2009, 463; Zwirner/Froschhammer, Geplante Reform der EU-Bilanz- und Konzernbilanzrichtlinie sowie Inkrafttreten der Micro-Richtlinie: erste Praxishinweise, BC 2012, 264; ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 9. Ausweis von unwirksamen Beträgen in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 358 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Hinsichtlich des Ausweises der Beträge in der GuV, die als Unwirksamkeit (des abgesicherten Risikos) ermittelt wurden, werden vom Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht. Diese Beträge können wie bisher in denjenigen Positionen der GuV gezeigt werden, in denen auch die Wertänderungen der Grundgeschäfte – ggf. in Abhängigkeit der jeweiligen Bestan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Durchbrechung des Durchhaltens durch vorzeitige Beendigung der Bewertungseinheit

Rn. 229 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Forderung nach Durchhalteabsicht und Durchhaltewahrscheinlichkeit bedeutet nicht, dass die Auflösung einer Sicherungsbeziehung vor Eintritt des ursprünglichen Sicherungszwecks stets rechtlich ausgeschlossen ist, da ansonsten die Bildung von Bewertungseinheiten per se unzulässig wäre. Die Auflösung darf aber nicht lediglich zur Steuerung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige bzw. nicht zulässige Grundgeschäfte (Deckungsfähigkeit)

Rn. 53 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Grundgeschäfte i. R.e. Bewertungseinheit nach § 254 kommen "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in Betracht (vgl. zu Bewertungseinheiten mit Auslandsbeteiligungen außerhalb des Euro-Währungsraums Hennrichs, WPg 2010, S. 1185ff.). Nach dem Wortlaut der Vorschrift be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Erwartete Transaktionen (antizipative Bewertungseinheiten)

Rn. 66 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Mit § 254 wurden als zulässige Grundgeschäfte "mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in das Handelsrecht eingeführt. Die Zulässigkeit einer Absicherung erwarteter Transaktionen ist unter dem Begriff der antizipativen Hedges bzw. antizipativen Bewertungseinheiten bislang im Schrifttum umstritten gewesen (vgl. ausführlich Pfitze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umfang der Dokumentation

Rn. 145 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Inhalt der Dokumentation: Der Dokumentationsumfang kann je nach Art der Sicherungsbeziehung unterschiedlich ausgestaltet sein. Aus der Dokumentation muss insgesamt u. a. hervorgehen, ob die Sicherungsinstrumente im Zeitpunkt der Begründung der Bewertungseinheit objektiv zur Absicherung des dokumentierten Risikos geeignet sind, d. h., dass di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / g) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 165 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) wurde die umgekehrte Maßgeblichkeit abgeschafft. Steuerrechtliche Wahlrechte können seither losgelöst von der HB in Anspruch genommen werden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG). Insoweit können handels- und steuerrechtlich – innerhalb der gesetzlich vorg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Prospektive und retrospektive Wirksamkeit

Rn. 173 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 intendiert, dass ein UN zu Beginn einer Sicherungsbeziehung und zu jedem BilSt positiv feststellen muss, dass und in welchem Umfang sich gegenläufige Wertänderungen oder Zahlungsströme einer Bewertungseinheit am BilSt (retrospektiv) tatsächlich ausgeglichen haben und voraussichtlich in Zukunft (prospektiv) ausgleichen werden (vgl. BT-D...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Warentermin- und -optionsgeschäfte

Rn. 107 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Nach § 254 Satz 2 "gelten" als Finanzinstrumente i. S. d. § 254 Satz 1 "auch Termingeschäfte über den Erwerb oder die Veräußerung von Waren". Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, nach der (normale) auf den physischen Bezug oder die Lieferung gerichtete schwebende Wareneinkaufs- und -verkaufsgeschäfte als Sicherungsinstrument ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchbuchungs- versus Einfrierungsmethode

Rn. 303 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber ist in seinen Ausführungen zu § 340h (Währungsumrechnung) missverständlich: "Da § 254 keine Vorschriften zur Art und Weise der bilanziellen Erfassung von Bewertungseinheiten enthält, bleibt es den Unternehmen weiterhin selbst überlassen, die gegenläufigen Wertänderungen oder Zahlungsströme entweder ‚durchzubuchen’ oder die Bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absicherung eines variabel verzinslichen Wertpapiers mittels eines Receiver-Zinsswaps

Rn. 346 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Wird ein variabel verzinsliches Wertpapier (Floater) des UV (Kreditinstitute: Liquiditätsreserve) gegen Zahlungsstromrisiken abgesichert, entsteht durch die Kombination aus Floater und Receiver-Zinsswap (Festsatzempfänger) ein synthetisch festverzinsliches Wertpapier, das neben dem (Marktwert-)Risiko (a) wegen einer Ausweitung des Credit Spr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VIII. Angemessenes Risikomanagementsystem

Rn. 276 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Absicherung von mehreren Grundgeschäften mit einem oder mehreren Sicherungsinstrumenten (Macro-Hedges, Portfolio-Hedges) setzt ein angemessenes Risikomanagementsystem voraus. Ob ein solches Risikomanagementsystem erforderlich ist, hängt nicht von der Bezeichnung der Art der Sicherungsbeziehung ab, sondern von ihrer tatsächlichen Ausgesta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 404 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Im Zuge der Umsetzung des BilMoG – insbesondere im Kontext der Einführung des § 254 zur Bilanzierung von Bewertungseinheiten – stellte sich u. a. die Frage, ob und wie die Geschäfte des Bankbuchs – deren Absicherung meist auf Nettobasis erfolgt (früher von Banken häufig als Macro-Hedge bezeichnet) – mit Inkrafttreten des BilMoG zu bewerten u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Beispiel zur Bilanzierung einer Absicherung festverzinslicher Passiva gegen zinsbedingte Wertänderungen

Rn. 332 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Es wird eine langfristige festverzinsliche Verbindlichkeit (Anleihe in Fremdwährung) als Grundgeschäft mittels eines Receiver-Zinsswaps (bilanzierendes UN erhält einen festen Zinssatz und bezahlt variable Zinsen in Fremdwährung) gegen zinsbedingte Wertänderungen gesichert. Die Sicherungsbeziehung wird im Zeitpunkt der Emission der Verbindlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Begriff der Bewertungseinheit und deren Nachweis

Rn. 19 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 254 Satz 1 (1. Halbsatz) enthält die Legaldefinition einer Bewertungseinheit: Werden danach VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen – sog. Grundgeschäfte – zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken (wie bspw. Zins-, Währungs- od...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. (Eingebettete) Derivate als Grundgeschäfte

Rn. 64 Stand: EL 46 – ET: 06/2025 Abzusichernde Grundgeschäfte können auch Derivate sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 31). Derivate sind Termin- (Devisen-, Aktien-, Zinstermingeschäfte), Optionsgeschäfte (über Devisen, Aktien, Zinsen etc.) sowie Swaps (Zins-, Währungs- oder Zins-/Währungs­swaps), einschließlich Swaptions, Futures, Forwards etc. Rn. 65 Stand: EL 46 – ET: 06/...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Dokumentation

Rn. 256 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Nachweis einer hohen Wahrscheinlichkeit und die Identifikation der erwarteten Transaktion (Grundgeschäft) müssen bei antizipativen Bewertungseinheiten spätestens im Zeitpunkt des Abschlusses des Sicherungsinstruments bzw. der Designation eines bereits vorhandenen Sicherungsinstruments als solches dokumentiert werden. Diese Anforderung di...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Macro- und Portfolio-Hedges

Rn. 394 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Bei Macro- und Portfolio-Hedges liegt die zeitlich unterschiedliche Abwicklung von Grundgeschäften bzw. Sicherungsinstrumenten in der Natur der Sicherungsbeziehung. Eine zwischenzeitliche Abgrenzung realisierter Ergebnisse aus der Absicherung von Nettorisiken erscheint dann sachgerecht, wenn die abzugrenzenden Beträge wirtschaftlich sinnvoll...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Zeitpunkt der Dokumentation

Rn. 151 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Dokumentation muss grds. bereits im Zeitpunkt der Bildung der Sicherungsbeziehung (vgl. ebenso Beck-HdR, B 737 (2014), Rn. 177; Haufe HGB-Komm. (2024), § 254, Rn. 48ff., 52; BilR-Komm. (2024), § 254 HGB, Rn. 84, DGRV (2023), Teil 1, Kap. D. II. 4.3.4), mithin spätestens beim Abschluss des Sicherungsinstruments (vgl. Göttgens/Prahl, WPg 1...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Besonderheit bei Absicherung des Zinsrisikos mittels Zinsswaps

Rn. 344 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Aufgrund der Tatsache, dass zum einen die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung festzustellen bzw. zu belegen ist und alle Unwirksamkeiten imparitätisch erfolgswirksam abzubilden sind sowie es zum anderen nicht gesicherte Risiken i. R.d. Bewertungseinheit imparitätisch zu erfassen gilt, kann die vor Inkrafttreten des BilMoG vorherrschende Prax...mehr