Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zeitlicher Umfang

Rn. 396 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bezüglich des zeitlichen Beginns der Aktivierung könnte aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 2a S. 1 die vollumfängliche Aktivierung der in der Entwicklungsphase angefallenen Aufwendungen zur Herstellung eines immateriellen VG abgeleitet werden. Der Wortlaut legt nahe, dass die während der Entwicklung anfallenden Aufwendungen zu aktiviere...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Exkurs: Kostenverteilungsprinzipien in der Kostenrechnung

Rn. 147 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Um zu klären, welche Kosten dem Kalkulationsobjekt zuzurechnen sind, ist die Frage nach dem Zurechnungskriterium zu stellen (vgl. im Folgenden Küting/Lorson, DStR 1994, S. 666 (668ff.)). I.R.d. Kostentheorie werden unterschiedliche Kostenverteilungsprinzipien zur Weiterverrechnung der in der Kostenartenrechnung erfassten Kosten auf Kostenste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Altersversorgungsverpflichtungen: Begriff

Rn. 600 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Altersversorgungsverpflichtungen der UN beruhen auf ihren AN oder Organpersonen erteilten Zusagen, Leistungen der Alters-, Hinterbliebenen- oder Invalidenversorgung beim Eintritt eines Versorgungsfalls zu gewähren. Auch Nicht-AN genießen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn sie deren Tätigkeiten für das UN abgelten (vgl. § 17 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 90 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die formale Anwendung des Einzelbewertungsgrundsatzes würde für Sicherungstransaktionen eine kompensatorische Bilanzierung mit den Grundgeschäften ausschließen. Ein vorsichtiger, d. h. das Risiko absichernder Kaufmann, würde damit für seine Vorsicht in der Form bestraft, dass er im Gegensatz zum nicht absichernden Kaufmann stets einen Verlust...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Bewertung einzelner Rückstellungen

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Abgrenzung von Anschaffung und Herstellung

Rn. 133 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Unterschiede und Abgrenzung von HK und AK sind in ihrer Bedeutung nicht zu unterschätzen. Beachtung gefunden hat dieser Problembereich insbesondere bei der Behandlung bestimmter Aufwendungen für Rechte und GmbH-Anteile (vgl. Wichmann, BB 1986, S. 28ff.) sowie im Zusammenhang mit spezifischen, nach der Anschaffung anfallenden Aufwendungen für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zulagen, Zuschüsse und Subventionen

Rn. 63 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die bilanzielle Behandlung von Subventionen, Zuschüssen und Zulagen war in der Vergangenheit überaus uneinheitlich. Zulagen wurden in Anlehnung an die steuerrechtlichen Vorschriften (vgl. § 13 InvZulG (2010)) i. d. R. nicht als AK-Minderung erfasst. Bei Subventionen in direkter Form und Zuschüssen war es grds. zulässig, einen Abzug von den AH...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Nachträgliche Herstellungskosten

Rn. 402 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Definition von Entwicklung schließt neben der originären Erstellung eines immateriellen VG auch dessen Weiterentwicklung mit ein. Nach § 255 Abs. 2a Satz 2 wird die "Weiterentwicklung von Gütern oder Verfahren mittels wesentlicher Änderungen" ausdrücklich als "Entwicklung" definiert. Für die Aktivierung von nachträglichen HK ist i. S. v....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Begriff

Rn. 610 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat den Terminus "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" durch das BilMoG in das HGB eingeführt (vgl. § 246 Abs. 2 Satz 2 und § 253 Abs. 2 Satz 2), ohne ihn im Gesetz näher zu definieren. Indes nennen die Gesetzesmaterialien zwei Beispiele, nämlich Altersteilzeitverpflichtungen und Verpflichtungen aus Lebensarbeit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Fortentwicklung des negativen Unterschiedsbetrags bei seiner Einstellung in die Gewinnrücklagen

Rn. 726 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB konnte der negative Unterschiedsbetrag erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen eingestellt werden. Am Ende des Übergangsjahrs wurde dann die Differenz zwischen der Pensionsrückstellung am letzten BilSt vor dem Übergangsjahr und der niedrigeren Pensionsrückstellung am Ende des Übergangsjahrs erfolgsneutral in d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Notwendiger Werteverzehr

Rn. 225 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des "notwendigen" Werteverzehrs als Voraussetzung einer GK-Aktivierung ist aus dem Steuerrecht (vgl. R 6.3 EStR (2012)) in das Handelsrecht übernommen worden. Diese Voraussetzung, ehemals für die nun aktivierungspflichtigen GK vorgesehen, wurde im Zuge des BilMoG gestrichen. Der Gesetzgeber hat sich i. R.d. Normsetzung der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Kein Aufrechnen von negativen und positiven Unterschiedsbeträgen

Rn. 723 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Weder der einzelne negative Unterschiedsbetrag, noch deren Summe durften mit Einzelnen oder der Summe der positiven Unterschiedsbeträge aufgerechnet werden. Dies folgt indirekt aus Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB, der zwar die erfolgsneutrale Überführung eines negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklage im Übergangsjahr gestattet(e), jed...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Allgemeine Bewertungsgrundsätze

Rn. 426 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Aus dem Gesetzeswortlaut des § 255 Abs. 4 geht die Prämisse der UN-Fortführung nicht explizit hervor. Allerdings gilt das Going Concern-Prinzip des § 252 Abs. 1 Nr. 2, nach dem i. R.d. Bewertung von der Fortführung der UN-Tätigkeit auszugehen ist, sofern dieser Annahme nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen, auch für...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Regelmäßig kein Stehenlassen der Pensionsrückstellung bei Rentnern

Rn. 721 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ein negativer Unterschiedsbetrag konnte sich bei Altersversorgungsverpflichtungen gegenüber Rentnern ergeben. Das Wahlrecht des Stehenlassens der höheren gebildeten Pensionsrückstellung war bei Rentnern i. d. R. irrelevant, da die Rentnerrückstellung von Jahr zu Jahr mit dem zunehmenden Alter des Rentners sinkt. Folglich war die Bedingung, d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / dd) Zulässiges Unterlassen von Anhangangaben; Vergütungsbericht

Rn. 740 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 286 Abs. 4 können bei Gesellschaften, die keine börsennotierten AG, KGaA oder SE sind, Angaben aus § 285 Nr. 9 lit. a) und b) unterbleiben, wenn aus der Angabe für die Gruppen auf die Bezüge eines einzelnen Mitglieds der Gruppe geschlossen werden kann. Der Gesetzgeber möchte also das einzelne Mitglied der Gruppe vor einer Preisgabe se...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Steuerrechtliche Besonderheiten

Rn. 369 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Soweit die Est und KSt betroffen sind, dürfen diese Steuern sowohl handels- als auch steuerbilanziell nicht in die HK einbezogen werden. Rn. 370 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Steuerrechtlich bestand ein Einbeziehungswahlrecht für die GewSt, das aus der EStR hervorging und sich auf das BFH-Urteil vom 05.08.1958 (I 70/57 U, BStBl. III 1958, S. 392f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Materialeinzelkosten

Rn. 168 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Material-EK umfassen den bewerteten Verbrauch an Roh- und Hilfsstoffen sowie selbst erstellten und fremdbezogenen (Einbau-)Fertigteilen. Voraussetzung ist, dass dieser Werteverzehr den zu bewertenden Produkteinheiten über feste Mengenrelationen direkt zurechenbar ist. Sowohl Rohstoffe als auch Einbauteile gehen als Hauptbestandteile unmit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Funktion(en) der Herstellungskosten

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zu den Funktionen der HK wird allg. auf die Ausführungen unter HdR-E, HGB § 255, Rn. 1ff., verwiesen; sie stellen für selbst erstellte VG die absolute Wertobergrenze dar, schreiben das Nominalwertprinzip fest, stützen das Realisationsprinzip und beruhen als eigenständiger Bewertungsmaßstab ebenfalls auf dem Ausgangspunkt, dass der Herstellun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Einheitliche Wahlrechtsausübung

Rn. 722 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Wahlrecht des Stehenlassens oder der erfolgsneutralen Überführung des negativen Unterschiedsbetrags in die Gewinnrücklagen konnte für alle Altersversorgungsverpflichtungen nur einheitlich ausgeübt werden. Zwar gilt auch bei der Bewertung von Altersversorgungsverpflichtungen der Grundsatz der Einzelbewertung, der bei vor den im Jahr 1987 ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Besonderheiten der Plankostenrechnung

Rn. 379 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Vielfach ist in praxi eine Kostenrechnung zu finden, die als (traditionelle) Plankostenrechnung ausgestaltet ist. Es ergibt sich dann die Frage, inwieweit diese Kostenrechnung als Grundlage der Ermittlung der bilanziellen HK angesehen werden kann. Prinzipiell lässt sich festhalten, dass die HK als Begriff des pagatorischen Rechnungswesens vo...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertungshierarchie

Rn. 428 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 255 Abs. 4 gibt eine Bewertungshierarchie vor, welche (ähnlich der Regelungen nach IFRS 13.72ff.) für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts danach differenziert, inwiefern für das Bewertungsobjekt ein aktiver Markt existiert oder nicht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Anhangangaben für Gruppen von tätigen Organmitgliedern

Rn. 731 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Laut § 285 Nr. 9 lit. a) muss für Gruppen von tätigen Organmitgliedern der Umfang der Gesamtbezüge für die jährliche Tätigkeit, die die Gruppe erhalten hat, angegeben werden. Eine Angabe pro Person ist also nicht erforderlich. Der Begriff der KapG wird i. S. d. Art. 67 Abs. 2 EGHGB zu verstehen sein, der entsprechend anzuwenden ist. Rn. 732 St...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ff) Verpflichtungen aus Lebensarbeitszeitmodellen (Wertguthabenvereinbarungen)

Rn. 622 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die Gesetzesmaterialien zum BilMoG nennen die Lebensarbeitszeitmodelle beispielhaft für "vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" (BT-Drs. 16/10067, S. 84). Bei Lebensarbeitszeitmodellen verzichtet der AN auf die Auszahlung eines Teils seiner Arbeitsvergütung und lässt diesen Betrag auf einem Wertkonto gutschreiben. Dieses Wertguth...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Anhangangaben für Gruppen von ehemaligen Organmitgliedern

Rn. 738 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 In die Angabepflichten muss auch die Gruppe der ehemaligen Organmitglieder einbezogen werden (vgl. § 285 Nr. 9 lit. b)), wobei die Angaben nicht pro Person, sondern nur für die Gruppe insgesamt zu erfolgen haben. Die Anhangangaben betreffen die Gesamtbezüge, zu denen Abfindungen, Ruhegehälter, Hinterbliebenenbezüge und Leistungen verwandter ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Art der Entwicklungstätigkeit

Rn. 279 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die FuE-Kosten sind zwar auch explizit in § 255 aufgeführt, aber an dieser Stelle getrennt zu betrachten, da sie in sachlicher Hinsicht keine eigene Kostenart darstellen, sondern sich vielmehr in die jeweiligen EK und GK differenzieren lassen. Im Falle einer selbständigen Aktivierung wird der Höchstumfang der HK voll ausgereizt. Gemäß des Wor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Fortgeltung des Passivierungswahlrechts für Altzusagen

Rn. 641 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Grundsatz einer Passivierungspflicht für Altersversorgungsverpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 634) wird durch Art. 28 Abs. 1 Satz 1 EGHGB eingeschränkt. Nach dieser Regelung braucht für eine "laufende Pension oder eine Anwartschaft auf eine Pension aufgrund einer unmittelbaren Zusage [...] eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Vergleich zum Steuerrecht

Rn. 300 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die mit Verabschiedung des sog. Steuermodernisierungsgesetzes vom 18.07.2016 nunmehr hergestellte Rechtssituation hat dazu geführt, dass zwischen handels- und steuerrechtlichem HK-Begriff fortan keinerlei Unterschiede mehr auszumachen sind (vgl. auch Velte, StuB 2016, S. 407ff.; überdies Meyering/Gröne, DStR 2016, S. 1696ff., m. w. N.). Zwar...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Einfluss des Steuerrechts auf die handelsrechtlichen Anschaffungskosten

Rn. 101 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Durch das sog. Gesetz zur Änderung des Umwandlungssteuerrechts vom 28.10.1994 (BGBl. I 1994, S. 3267ff.) ist (auch) das UmwStG neu gefasst worden, um es an das neue UmwG anpassen und Umstrukturierungen von UN stärker als bisher steuerneutral ermöglichen zu können (vgl. BT-Drs. 12/6885, S. 14). Die Neuregelung erfolgte dergestalt, als das Ste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Fertigungseinzelkosten

Rn. 180 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Fertigungskosten umfassen i.W. die i. R.d. Produktion anfallenden Löhne und Lohnnebenkosten; ferner zählen dazu vergleichbare Aufwendungen, die durch den Einsatz von fremden Arbeitskräften für den Produktionsprozess entstanden sind. Inwieweit es sich um Fertigungs-EK handelt, hängt entscheidend von der jeweiligen Lohnform und dem jeweiligen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bewertung

Rn. 918 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 IAS 19 schreibt die sog. "projected unit credit method" (PUC) vor. Sie wird nach Inkrafttreten des BilMoG auch überwiegend in deutschen JA angewandt. Hierbei werden wahrscheinliche künftige Lohnsteigerungen sowie Rentenanpassungen bereits bei der Bewertung der Versorgungsverpflichtung einbezogen. Dies führt dazu, dass der Verpflichtungswert ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Unentgeltlicher Erwerb

Rn. 106 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei einem unentgeltlichen Erwerb – z. B. Erbschaft, Schenkung, Stiftung – wird der Bilanzansatz des unentgeltlich erworbenen VG kontrovers diskutiert (vgl. z. B. HdJ, Abt. I/4 (2021), Rn. 73 f.). Die Ansichten reichen von einem Aktivierungsverbot über ein Aktivierungswahlrecht bis hin zur Aktivierungspflicht. Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/202...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Anhangangaben zu grundlegenden Rechenprämissen

Rn. 742 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Gemäß § 285 Nr. 24 sind "zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen das angewandte versicherungsmathematische Berechnungsverfahren sowie die grundlegenden Annahmen der Berechnung, wie Zinssatz, erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen und zugrunde gelegte Sterbetafeln" anzugeben. Folglich muss das versicherungsmathematisc...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ddd) Werteverzehr des Anlagevermögens

Rn. 243 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die AfA werden in § 255 Abs. 2 Satz 2 "Werteverzehr des AV" genannt. Mit dieser Formulierung wollte der Gesetzgeber ganz offensichtlich klarstellen, dass "nicht nur der technisch bedingte Werteverzehr bei der Berechnung der HK in angemessenem Umfang zu berücksichtigen ist, sondern auch der wirtschaftliche, ggf. juristisch bedingte Werteverze...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 255 (Rn. 443a–443d kommentiert von Küting, P.)

Rn. 443a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. b) sanktioniert mitunter (auch) Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Bewertung (vgl. HdR-E, HGB § 334), die ihrerseits mit einer Geldbuße bis zu 50.000 EUR geahndet werden können (vgl. § 334 Abs. 3 Satz 1). Dass sich dort derweil kein expliziter Verweis mehr auf § 255 findet, bedeutet indes keines...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Entstehungsgeschichte des § 249

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 I. R. d. Ansatzvorschriften zum JA kommt den Rückstellungen eine wesentliche Bedeutung zu. § 249 fußt auf Art. 20 der 4. EG-R. Dieser lautet:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Nationales Handelsrecht

Rn. 8 Stand: EL 06 – ET: 03/2010 Für abstrakte Rechtsfragen zur Auslegung der 4. EG-R ist der EuGH zuständig. Die Voraussetzungen für eine Vorlagepflicht deutscher Gerichte an den EuGH sind in Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag geregelt. Danach entscheidet der EuGH, ob eine derartige Verpflichtung in Bilanzierungsfragen besteht. Die einzelnen nationalen Gerichte haben die sog. Einlei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anwendungsbereich und Abgrenzungsfragen

Rn. 125 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die HK werden häufig gleichzeitig mit den AK genannt. Während bei der Zugangsbewertung die AK zum Tragen kommen, sofern VG von außen erworben wurden, finden die HK immer dann Anwendung, wenn es um die Bewertung (Bepreisung) von VG geht, die von dem bilanzierenden UN selbst hergestellt wurden. Die HK sind daher das Pendant zu bzw. ein "Substi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Modifizierter steuerlicher Teilwert (§ 6a EStG)

Rn. 683 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Die meisten deutschen UN hatten, bis zur Anwendung des BilMoG, in ihrem handelsrechtlichen JA die Altersversorgungsverpflichtung(en) nach den Kriterien des § 6a EStG bewertet, also den steuerlich zulässigen Teilwert für Versorgungsverpflichtungen unverändert übernommen. Dies indes ist derweil nicht mehr statthaft, denn der verbindlich vorgeg...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Stetigkeitsgrundsätze

Rn. 303 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 6 sind im Interesse einer objektivierten RL die auf den vorhergehenden JA angewandten Bewertungsmethoden beizubehalten, soweit nicht begründete Ausnahmefälle i. S. d. § 252 Abs. 2 eine Abweichung verlangen. Eine Änderung der angewandten Bewertungsmethoden kommt danach i. W. nur in Betracht, um neuen rechtl. Gegebenheite...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ansatz, Bewertung und Anhangangaben bei "vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen"

Rn. 824 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 "Vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen" (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 610ff.) sind zu passivieren. Bei ihnen gibt es kein Passivierungswahlrecht wie bei vor dem 01.01.1987 erteilten unmittelbaren Versorgungszusagen (Altzusagen; vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 641ff.) oder ähnlichen Verpflichtungen (vgl. HdR-E, HGB § 249, Rn. 821) bzw. m...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Auf den Zeitraum der Herstellung entfallender Werteverzehr

Rn. 226 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Voraussetzung des Zeitraumbezugs für eine Einbeziehung der GK betrifft im Gegensatz zur Regelung des § 255 Abs. 2 Satz 5 (a. F.) expressis verbis nur noch die Kosten der allg. Verwaltung ebenso wie die sozialer Leistungen. Jedoch hat diese Änderung, die sich i. R.d. Bilanzrechtsreform durch das BilMoG vollzogen hat, keine Auswirkung auf ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Verbindlichkeitsrückstellungen

Rn. 309 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Rückstellungen für ungewisse Sachleistungsverpflichtungen sind in der HB auf Vollkostenbasis zu bewerten (so auch IDW RS HFA 34, Rn. 15; Schubert, in: Beck Bi-Komm. 2014, § 253, Rn. 159). Dem verschiedentlich in sinngem. Anwendung des § 255 Abs. 2, 3 a. F. vertretenen Wahlrecht zwischen Voll- und Teilkostenbewertung (vgl. ADS 1995, § 253, R...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 328 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 vorläufig frei Rn. 329 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 § 253 Abs. 2 ordnet ein generelles Abzinsungsgebot für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr an. Die Vorschrift verfolgt das Ziel, den Abschlussadressaten realitätsnähere Informationen über die wahre Belastungswirkung ungewisser Verbindl. zu vermitteln und auf diese Weis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / e) Vereinfachungslösung

Rn. 345 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die Abzinsung von Rückstellungen unterliegt dem Einzelbewertungsgrundsatz. D. h., jede ungewisse Verbindl. ist nach ihren individuellen wertbestimmenden Merkmalen zu bewerten und damit auch mit dem ihrer jeweiligen Restlaufzeit entspr. Marktzins abzuzinsen. Für Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbare langfristig fällige Verpflicht...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kriterium der Kapitalmarktorientierung

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Einordnung als kleine bzw. mittelgroße KapG bzw. haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a führt u. a. im Vergleich zu einer großen KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a zu einem verminderten Publizitätserfordernis und insbesondere bei kleinen KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a zur Aufhebung der Prüfungspflicht (vgl. §§ 326f.; überdies HdR-E, HGB ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Allgemein anerkannte Bewertungsmethoden

Rn. 438 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nur wenn ein Marktpreis nach § 255 Abs. 4 Satz 1 nicht ermittelt werden kann (d. h. kein aktiver Markt vorliegt), kommen allg. anerkannte Bewertungsmethoden i. S. d. § 255 Abs. 4 Satz 2 zum Einsatz. In der Begründung des RegE zum BilMoG wird erläutert, dass das Ziel der Anwendung von Bewertungsmethoden ist, den beizulegenden Zeitwert angemes...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6)

Rn. 680a Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Der Gesetzgeber hat den Bewertungsgewinn aus dem Übergang auf den Zehnjahresdurchschnittszins mit einer Ausschüttungssperre versehen. Sie gebietet bei Altersversorgungsverpflichtungen für jedes GJ ab 2016 die Ermittlung des Unterschiedsbetrags der Pensionsrückstellung, der sich bei der Verwendung des Zinses aus dem sieben- und zehnjährigen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Voraussetzungen für eine kompensierende Bilanzierung

Rn. 94 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Für Zwecke der Objektivierung und damit eng verbunden der Vergleichbarkeit der Abschlussdaten können weitreichende Bewertungsspielräume im Zusammenhang mit der Bildung und Auflösung von Bewertungseinheiten nur durch strenge Anforderungen an die Voraussetzungen wirksam verhindert werden. Die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinhei...mehr