Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Steuerliche Verlustnutzung

Rz. 46 [Autor/Zitation] Im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung können Verluste vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. Diese Verlustverrechnung kann in künftigen Rechnungsperioden zu einer Minderung der Steuerlast führen, weshalb steuerlichen Verlustvorträgen ein wirtschaftlicher Wert zukommt. Obwohl es sich nicht um Differenzen im eigentlichen Sinn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Zitation] § 268 wurde – wie die anderen Vorschriften des Dritten Buches – durch das BiRiLiG v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) mit Wirkung ab dem 1.1.1986 eingeführt. Durch das BilMoG v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) wurde mit Wirkung vom 29.5.2009 in Abs. 8 eine dem Gläubigerschutz dienende außerbilanzielle Ausschüttungssperre eingeführt. Daneben hat § 268 im R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ff) Haftung für fremde Verbindlichkeiten

Rz. 94 [Autor/Zitation] Weiterhin sind Haftungsverhältnisse anzugeben, die nicht bereits unter § 251 fallen (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen, die aus der Haftung oder Mithaftung für fremde Verbindlichkeiten erwachsen können, können ebenfalls nach Nr. 3a angabepflichtig sein, wenn das Haftungsschuldverhältnis nicht bereits in der Bilanz oder al...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Eigene Anteile (Abs. 3 Satz 2 aF)

Rz. 81 [Autor/Zitation] Aktivierte eigene Anteile der Gesellschaft waren gem. Abs. 3 Satz 2 aF unabhängig von ihrer Zweckbestimmung unter dem dafür vorgesehenen Posten im Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B.III.2.) auszuweisen. Die Vorschrift wurde 2009 durch das BilMoG gestrichen (dazu Kreher/Sailer/Rothenburger/Spang, DB 2009, Beil. Heft 5, 99, 100). Der Nennbetrag bzw. der rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Elemente des Jahresabschlusses (Abs. 1)

Rz. 2 [Autor/Zitation] Als zentrale Anordnung bestimmt Abs. 1 Satz 1 in Umsetzung von Art. 4 Abs. 1 der Bilanz-RL (2013/34/EU) v. 26.6.2013 (s. auch Vor §§ 264 ff. Rz. 53), dass der JA der KapGes. – abweichend von dem für alle Kaufleute geltenden Grundsatz des § 242 Abs. 1 und 2 – nicht nur aus einer Bilanz und einer GuV, sondern ergänzend dazu auch aus einem Anhang (s. hierz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Rangverhältnis zwischen dem Einblicksgebot und den Einzelvorschriften

Rz. 166 [Autor/Zitation] Hiervon ausgehend stellt sich auf nachgelagerter Ebene die Frage nach dem Rangverhältnis von Einblicksgebot und Einzelvorschriften. Im Schrifttum finden sich im Wesentlichen drei Standpunkte, innerhalb derer es viele Nuancen gibt. In Teilaspekten überschneiden sich die Ansichten auch. Die einen sehen in § 264 Abs. 2 eine Generalnorm, die Vorrang vor de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Angabe nicht geleisteter Haftsummen (Abs. 2 Satz 9)

Rz. 59 [Autor/Zitation] Nach § 264c Abs. 2 Satz 9 ist im Anhang der Betrag der im Handelsregister gem. § 172 Abs. 1 eingetragenen Haftsummen anzugeben, soweit diese nicht geleistet sind. Die Angabe bezweckt die Offenlegung des Betrags, mit welchem die Kommanditisten den Gläubigern gegenüber persönlich haften (IDW RS FAB 7 Rz. 35). Der hM folgend ergibt sich die Höhe des angab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ergänzung und Einordnung zusätzlicher Posten

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Mindestgliederung nach § 275 Abs. 2 bzw. 3 ist aufgrund spezieller Vorschriften um bestimmte Posten zu ergänzen. Darüber hinaus können freiwillig weitere Posten hinzugefügt werden. Nicht zulässig ist es jedoch, freiwillig einen Posten zu außerordentlichen Erträgen oder Aufwendungen in die GuV einzufügen, da der Gesetzgeber diesen Posten durch das B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bilanzierungsmethoden

Rz. 67 [Autor/Zitation] Das Gesetz unterscheidet in Abs. 2 Nr. 1 zwischen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Eine Definition der unter diese Begriffe zu subsumierenden Sachverhalte gibt das Gesetz nicht. Während der Begriff der "Bewertung" zB in der Bezeichnung bestimmter Gruppen von Vorschriften im Gesetz verwendet wird (vgl. zB Drittes Buch HGB – 1. Abschn. – 2. Unterab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Aktive latente Steuern (D.)

Rz. 265 [Autor/Zitation] Der Posten D. wurde durch das BilMoG 2009 eingefügt. Bis dahin konnte ein entsprechender Sonderposten gebildet werden (ADS6, § 266 HGB Rz. 172). Rz. 266 [Autor/Zitation] Kommt es wegen unterschiedlicher Wertermittlung zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, fällt der tatsächliche Steueraufwand gemessen an der HB entweder zu hoch oder zu nied...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Grundsatz

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach der in Abs. 8 verankerten Ausschüttungssperre dürfen Gewinne, die aus Bilanzposten (Aktiva) resultieren, deren Bewertung objektiv nur schwer möglich und mit einer gewissen Unsicherheit behaftet ist, nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Dem Wortlaut der Norm zufolge gilt das für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens (Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Art der Darstellung (Verbindlichkeitenspiegel)

Rz. 33 [Autor/Zitation] Im Hinblick auf die uU umfangreichen Angaben zu den Verbindlichkeiten, zu denen auch der im § 268 Abs. 5 Satz 1 geforderte Vermerk des Betrags der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr gehört, kann es empfehlenswert sein, die einzelnen Posten der Verbindlichkeiten im Anhang in Form eines sog. Verbindlichkeitenspiegels mit allen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 37 [Autor/Zitation] § 264 Abs. 1 und 2, die KapGes. ua. zur Aufstellung eines erweiterten JA und eines Lageberichts (Abs. 1) sowie zur Beachtung des Einblicksgebots (Abs. 2) verpflichten, gehen in ihrer Ursprungsfassung auf das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) zurück, welches ua. der Umsetzung der 4. EG-RL (78/660/EWG) v. 25.7.197...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfung durch den Abschlussprüfer

Rz. 142 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Abschlussprüfung stellt die Erklärung zur Unternehmensführung keinen Prüfungsgegenstand dar. Der Abschlussprüfer ist lediglich dazu verpflichtet, zu prüfen, ob die Angaben gem. § 289f Abs. 2 und 5 gemacht wurden (§ 317 Abs. 2 Satz 6; vgl. IDW PS 350 nF Rz. 13; Gelhausen/Fey/Kämpfer, Rechnungslegung und Prüfung nach dem BilMoG, 2009, Kap....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Ausschüttungssperre bei Ergebnisabführungsverträgen

Rz. 93 [Autor/Zitation] Nach § 301 Satz 1 AktG kann die beherrschte Gesellschaft im Rahmen eines Unternehmensvertrags an die herrschende Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen wurden, höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, um den...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 56 [Autor/Zitation] Im Anhang ist ferner der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 268 Abs. 7 zu vermerken sind, anzugeben, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung ist (vgl. hierzu Rz. 104); Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und gegenüber verbundenen oder...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Steuerrechtliche Behandlung

Rz. 199 [Autor/Zitation] Mit BMF-Schreiben v. 27.11.2013 (BMF v. 27.22.2013 – IV C 2 - S 2742/07/10009, BStBl. I 2013, 1615) erkennt die Finanzverwaltung die handelsrechtlichen Vorschriften des § 272 Abs. 1a und 1b als maßgeblich für das Steuerbilanzrecht auf Ebene der Gesellschaft an. Damit stellt aus Verwaltungssicht dieselbe Transaktion bei der Gesellschaft eine Kapitalmaß...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angabe und Begründung bei Abweichungen von Bilanzierungsmethoden

Rz. 105 [Autor/Zitation] Abweichungen von Bilanzierungsmethoden sind nur im Rahmen der gesetzlichen Ansatzwahlrechte zulässig, von denen es seit dem BilMoG nur noch wenige gibt (vgl. im Einzelnen Rz. 70). Für die Ausübung von Ansatzwahlrechten gilt das Stetigkeitsgebot des § 246 Abs. 3 Satz 1. Abweichungen vom Gebot der Ansatzstetigkeit sind gem. § 246 Abs. 3 Satz 2 iVm. § 25...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 2 [Autor/Zitation] Die Einführung der Erklärung zur Unternehmensführung war Teil des Aktionsplans der Europäischen Kommission, der Maßnahmen zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts und zur Verbesserung der Corporate Governance in der EU forcierte. Ziel war es, die Offenlegung im Bereich Unternehmensführungspraktiken zu verbessern, mehr Transparenz zu schaffen und die E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen (Auflagen)

Rz. 84 [Autor/Zitation] Darüber hinaus sind nach Nr. 3a auch Verpflichtungen aus öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnissen zu berücksichtigen, die sich noch nicht in einer Weise verdichtet haben, die einen Bilanzausweis rechtfertigt (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Verpflichtungen zu Aufwendungen, die im öffentlichen Recht (insbes. Abfallbeseitigungsrecht, B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / ee) Gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen

Rz. 88 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zudem gesellschaftsrechtliche Verpflichtungen zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 89 [Autor/Zitation] Finanzielle Verpflichtungen können sich bei nicht volleingezahlten Aktie...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Behandlung passiver Steuerlatenzüberhänge als Steuerrückstellungen

Rz. 13 [Autor/Zitation] Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 4 bedeutet allerdings nicht, dass sich kleine KapGes. und KapCoGes. überhaupt nicht mit dem Thema "Latente Steuern" zu befassen brauchen. Vielmehr haben sie zumindest zu prüfen, ob passive latente Steuern, auch wenn sie nicht den Sonderstatus des Bilanzpostens nach § 266 Abs. 3 E. besitzen, inhaltlich als Verbind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Wahlrechte

Rz. 233 [Autor/Zitation] Ob Abs. 2 die KapGes. in der Ausübung der ihr durch Gesetz oder GoB eingeräumten Wahlrechte einschränkt, wurde vor dem BilMoG v. 25.5.2009 (BGBI. I 2009, 1102) eingehend diskutiert und unterschiedlich beurteilt (zum Meinungsstand eingehend Hennrichs, passim; ferner etwa Clemm in FS Budde, 135; Siegel in HURB, 417 ff.). Seitdem hat die Frage etwas an B...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / gg) Andere sonstige Verpflichtungen

Rz. 96 [Autor/Zitation] Als andere sonstige Verpflichtungen seien Vertragsstrafen (vgl. Rz. 97 ff.) und Treuhandschaften (Rz. 102) erwähnt. Zu denken ist aber auch an zwangsläufige Folgeinvestitionen bereits begonnener Investitionsvorhaben oder künftige für das Unternehmen unabwendbare Großreparaturen, bei denen noch keine vertraglichen Vereinbarungen vorliegen, mithin alle L...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Inhalt der Zustimmung

Rz. 351 [Autor/Zitation] Die Zustimmung muss für das "jeweilige" Geschäftsjahr, für das die Befreiungen gelten sollen, erteilt werden. Aus der Formulierung des Gesetzes ergibt sich, dass sich der Beschluss der Gesellschafter nur auf das Vorjahr (GJ abgelaufen, JA wurde noch nicht erstellt) oder auf das laufende Jahr beziehen kann; die Beschlussfassung vor Beginn des GJ ist hi...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / I. Grund für die Schaffung von Sonderregelungen (europarechtlicher Hintergrund)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Die Vorschriften des Zweiten Abschnitts wurden im Rahmen der Neueinführung des Dritten Buchs ("Handelsbücher") durch das Bilanzrichtliniengesetz (BiRiLiG) v. 18.12.1985 (BGBI. I 1985, 2355, 2360) in das HGB aufgenommen. Anlass der Neufassung war die gebotene Transformation von drei europäischen Richtlinien in Gestalt der 4. EG-RL (78/660/EWG) – Bilanzri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte (A.I.1.)

Rz. 80 [Autor/Zitation] § 248 Abs. 2 Satz 1 ermöglicht seit dem BilMoG 2009 die Aktivierung "selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens". Insoweit besteht ein Aktivierungswahlrecht (Schubert/Hargarten in Beck BilKomm.[14], § 266 HGB Rz. 40; Marx/Dallmann in BKT, Bilanzrecht, § 266 HGB Rz. 42.1 [7/2022]), dessen Ausübung dem Stetigkeitsgrundsatz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zulässigkeit des Erwerbs

Rz. 180 [Autor/Zitation] Die Zulässigkeit des Erwerbs eigener Anteile richtet sich nach den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben. Es gelten die Vorgaben der §§ 71 ff. AktG für die AG, SE und KGaA bzw. die niedrigeren Vorgaben der § 33 GmbHG für die GmbH hinsichtlich des zulässigen Erwerbsgrunds, Verfahrens, Umfangs und der Kapitalerhaltung. Die weitgehende Liberalisierung des Er...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung (Abs. 5 Satz 1)

Rz. 75 [Autor/Zitation] Nach § 277 Abs. 5 Satz 1 sind Erträge und Aufwendungen aus der Abzinsung in der GuV gesondert unter den Posten "sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" bzw. "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" auszuweisen. Sie sind damit Bestandteil des Finanzergebnisses. Der Wortlaut des Gesetzes ist jedoch in mehrfacher Hinsicht interpretationsbedürftig (Roß/Philippsen,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelungszweck

Rz. 62 [Autor/Zitation] Kapitalmarktorientierte KapGes. iSd. § 264d müssen den JA nach § 264 Abs. 1 Satz 2 um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel erweitern und können ihn zusätzlich um eine Segmentberichterstattung ergänzen. Über ihren Wortlaut hinaus erfasst die Norm kraft gesetzlicher Verweisungen zB in § 264a Abs. 1 und § 5 Abs. 2a Satz 2 PublG auch and...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 31 [Autor/Zitation] § 289 HGB wurde mit dem Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz – BiRiLiG) v. 19.12.1985 (BGBl. I 1985, 2355) neu in das HGB eingefügt. Besondere Berichtspflichten für börsennotierte AG über die eingesetzten Vergütun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Verrechnung mit Rücklagen

Rz. 189 [Autor/Zitation] Der Teil des Kaufpreises, der über dem Nennbetrag bzw. dem Grundkapitalanteil liegt, ist mit den frei verfügbaren Rücklagen zu verrechnen und reduziert diese. Zu den frei verfügbaren Rücklagen iSv. § 272 Abs. 1a zählen: die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2, allerdings für die AG nur jene nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 und für die GmbH sämtliche Kapitalrückla...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rz. 79 [Autor/Zitation] Durch das BilMoG wurde in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens eingeführt. Danach darf bei einer Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller VG des Anlagevermögens ein Gewinn nur dann ausgeschüttet werden, wenn die nach Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Methodisches Konzept (temporary concept und timing concept)

Rz. 24 [Autor/Zitation] In der aktuellen Fassung beruht § 274 wie auch IAS 12 seit 1996 auf dem sog. temporary concept. Danach sind Grundlage für die Ermittlung latenter Steuern alle nicht dauerhaften Bilanzierungs- und Bewertungsdifferenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen. Jedem Vermögensgegenstand, jeder Schuld und jedem RAP wird in der Handels...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufwendungen für Altersversorgung

Rz. 120 [Autor/Zitation] Die Aufwendungen für Altersversorgung umfassen solche für Arbeitnehmer, für Rentner und für Hinterbliebene ehemaliger Arbeitnehmer. Zu den Aufwendungen für Altersversorgung gehören: Pensionszahlungen mit oder ohne Rechtsanspruch, soweit sie nicht zu Lasten von Pensionsrückstellungen geleistet werden (vgl. § 249 Rz. 211 ff.), Zuführungen zu Pensionsrücks...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Kapitalmarktorientierung und fehlende Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses

Rz. 65 [Autor/Zitation] Abs. 1 Satz 2 erfasst nur kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften. Der Begriff der kapitalmarktorientierten KapGes. hat in § 264d eine Legaldefinition erfahren. Zu weiteren Einzelheiten vgl. § 264d Rz. 7 ff. Rz. 66 [Autor/Zitation] Die vorbenannten KapGes. fallen allerdings nur dann in den Anwendungsbereich der Regelung, wenn sie keine Pflicht zur ...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 264 f... / II. Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz und nachfolgende Entwicklung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Im BiRiLiG hatte man zunächst darauf verzichtet, die Regelungen des Zweiten Abschnitts auch auf kapitalistisch geprägte Personenhandelsgesellschaften zu erstrecken, bei denen – wie etwa bei der GmbH & Co. KG – kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (Ber. Rechtsausschuss, BT-Drucks. 10/4268, 88). Die Erweiterung des Anwendun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Verpflichtungen aus abgeschlossenen Verträgen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Unter den Begriff der sonstigen finanziellen Verpflichtung sind zunächst Verpflichtungen aus schwebenden Rechtsgeschäften zu subsumieren, die zu einer wesentlichen Belastung der Finanzlage eines Unternehmens führen können (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Rz. 75 [Autor/Zitation] Im Bilanzrecht gilt der Grundsatz, dass Forderungen und Verp...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Die Gliederungsvorschrift des § 266 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Zuvor gab es seit der Verordnung des Reichspräsidenten (Notverordnung) "über Aktienrecht, Bankenaufsicht und über eine Steueramnestie" v. 19.9.1931 (RGBl. I 1931, 493) Gliederungsvorschriften im HGB. Für Genossenschaften wurde durch die Verordnung "über die Bilanzierung von Ge...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Erfolgsneutral entstandene Differenzen

Rz. 42 [Autor/Zitation] Nach dem Konzept des § 274 in seiner aktuell gültigen Fassung ist die Erfolgswirkung der Entstehung keine Voraussetzung für die Bildung von latenten Steuern (vgl. Rz. 24). Latente Steuern sind entsprechend auch auf solche temporären Differenzen zu bilden, die ihren Ursprung in einem erfolgsneutralen Geschäftsvorfall haben. Als Beispielsfälle können Ass...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Huber, Gesellschafterkonten in der Personengesellschaft, ZGR 1988, 1; Bitter/Grashoff, Anwendungsprobleme des Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetzes, DB 2000, 833; Hempe, Zum Eigenkapitalausweis der GmbH & Co. KG nach dem Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinie-Gesetz, DB 2000, 1293; Hoffmann, Eigenkapitalausweis und Ergebnisverteilung bei Personenhandelsgesells...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 13 [Autor/Zitation] Obwohl die Beteiligungsdefinition in das Dritte Buch des HGB und somit in die speziell für die KapGes. geltenden Rechnungslegungsvorschriften übernommen wurde, hat sie dennoch keinen rechtsformspezifischen Charakter, sondern die Zuordnung erfolgte vielmehr aus systematischen Gründen wegen der Anknüpfung an das Bilanzgliederungsschema in § 266. Demnach ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schäfer, Wichtige Links für Rechnungswesenpraktiker – online-Fachinfos zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BC 2009, 265; Zwirner/Künkele, Kein Raum für die Anwendung der IFRS für SMEs in Deutschland, IRZ 2009, 463; Zwirner/Froschhammer, Geplante Reform der EU-Bilanz- und Konzernbilanzrichtlinie sowie Inkrafttreten der Micro-Richtlinie: erste Praxishinweise, BC 2012, 264; ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Goerdeler, "A True and Fair View – or Compliance with the Law and the Company Statutes", WPg 1973, 517; Lee, Modern Financial Accounting, 1975; Moxter, Der Einfluß der EG-Bilanzrichtlinie auf das Bilanzsteuerrecht, BB 1978, 1629; Biener, Auswirkungen der Vierten Richtlinie der EG auf den Informationsgehalt der Rechnungslegung deutscher Unternehmen, BFuP 1979, 1; Forster, Rec...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 VG und Schulden sind grds. einzeln zu bewerten (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3); Aufwendungen und Erträge dürfen nicht verrechnet werden (vgl. 246 Abs. 2 Satz 1). Die Möglichkeit, Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente zu Bewertungseinheiten zusammenzufassen, ist eine gesetzlich geregelte Ausnahme von den vorstehend genannten Grundsätzen (vgl. WP-H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Literaturverzeichnis

Rn. 474 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 AFRAC (2023), Stellungnahme Nr. 15: Derivate und Sicherungsbeziehungen (UGB), URL: https://tinyurl.com/3eja488n (Stand: 17.01.2025). BaFin (2024), Rundschreiben 06/2024 (BA) – Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk), URL: https://tinyurl.com/yxws66zd (Stand: 17.01.2025). Berger/Wildner/Merz (2023), § 55. Rechnungslegung von Deriv...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Finanzinstrumente

Rn. 97 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Sicherungsinstrumente sind nach § 254 Satz 1 nur Finanzinstrumente zulässig. Aufgrund der Vielfalt und ständigen Weiterentwicklung hat es der Gesetzgeber vorgezogen, in diesem Kontext auf eine abschließende inhaltliche Ausgestaltung des Begriffs "Finanzinstrumente" zu verzichten. Beispiel: Zur Absicherung gegen Wertänderungs- und Zahlungss...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Abzusichernde Risiken

Rn. 41 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Das Sicherungsinstrument muss nach § 254 "vergleichbaren Risiken" wie das abzusichernde Grundgeschäft ausgesetzt sein (vgl. IDW RS HFA 35 (2011), Rn. 25). Damit wird klargestellt, dass Grundgeschäfte und Sicherungsinstrumente nach dem Willen des Gesetzgebers grds. demselben Risiko (z. B. US-Dollar) (vgl. so jedenfalls BR-Drs. 16/12407, S. 86)...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zulässige bzw. nicht zulässige Grundgeschäfte (Deckungsfähigkeit)

Rn. 53 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Als Grundgeschäfte i. R.e. Bewertungseinheit nach § 254 kommen "Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen" in Betracht (vgl. zu Bewertungseinheiten mit Auslandsbeteiligungen außerhalb des Euro-Währungsraums Hennrichs, WPg 2010, S. 1185ff.). Nach dem Wortlaut der Vorschrift be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Bilanzielle Abbildung von antizipativen Bewertungseinheiten

Rn. 373 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Ggf. festgestellte ineffektive Beträge auf Basis des gesicherten Risikos sind stets sofort imparitätisch ergebniswirksam als Rückstellung zu erfassen. Gleiches gilt für Wertänderungen, die auf nicht gesicherte Risiken entfallen. Dabei wird simuliert, dass das geplante Grundgeschäft bereits abgeschlossen wurde, um zu ermitteln, ob sich die We...mehr