Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 09 Immaterielle Vermögensgegenstände

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von immateriellen Werten des Anlagevermögens. Bereits durch das BilMoG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Definition der Beteiligung, wie sie in § 271 Abs. 1 enthalten ist, hat ihren Ursprung im Aktiengesetz aus dem Jahr 1937, und zwar in dessen § 131 Abs. 1 A.II.6., in dem sie neu geschaffen wurde. Später wurde diese Regelung im Rahmen des Aktiengesetzes aus dem Jahr 1965 in dessen § 152 Abs. 2 übernommen. Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Definition der verb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Lentfer/Weber, Das Corporate Governance Statement als neues Publizitätsinstrument, DB 2006, 2357; Bischof/Selch, Neuerungen für den Lagebericht nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), WPg 2008, 1021; Kuthe/Geiser, Die neue Corporate Governance Erklärung – Neuerung des BilMoG in § 289a HGB-RE, NZG 2008, 172; Böcking/Eibelshäuser, Die Erk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Berichtspflicht sind im Anhang der nach den Vorgaben in § 168 Abs. 1 Satz 3 KAGB (iVm. 278 oder 286 Abs. 1 KAGB) ermittelte Wert der Anteile oder Anlageaktien und die Differenz dieses Werts zum in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert anzugeben. Im Fall ausländischer Investmentanteile kann dem Buchwert auch der nach ausländischem Investmentr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 369 [Autor/Zitation] Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 gebildet werden, ist im Anhang zu erläutern, zur Absicherung welcher Risiken welche Bewertungseinheiten gebildet worden sind. Rz. 370 [Autor/Zitation] Nach Nr. 23 Buchst. a ist sind Angaben zum Grundgeschäft und zu den Sicherungsinstrumenten erforderlich. Anzugeben ist der betragsmäßige Umfang – die Größenordnung –,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Honorar

Rz. 298 [Autor/Zitation] Unter den Begriff des Honorars fällt die Gesamtvergütung des Abschlussprüfers für seine Tätigkeit, also seine im GJ erbrachten Leistungen. Es kommt nicht auf die schuldrechtliche Grundlage der Vergütung und die Art der Abrechnung (Zeit- und Wertgebühr) an (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 159 [9/2024]). Einzubeziehen ist dabei der berechnete Auslagen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ist eine Berichterstattung über die nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte aufgrund ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage notwendig, sind nach Nr. 3 neben den Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen auch Art und Zweck des Geschäfts anzugeben. Rz. 50 [Autor/Zitation] Ein angabepflichtiges Risiko meint aus dem Geschäft resultierende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 383 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das BilMoG eingeführt. Über verrechnetes Planvermögen müssen alle Kapitalgesellschaften (auch kleine iSv. § 267 Abs. 1) berichten. Nr. 25 müssen darüber hinaus die nach dem PublG zur Aufstellung eines Anhangs verpflichtete Unternehmen beachten (vgl. § 5 Abs. 2 PublG; § 5 PublG Rz. 178). Rz. 384 [Autor/Zitation] Nr. 25 nim...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufschlüsselung des Honorars

Rz. 303 [Autor/Zitation] Gegenstand der Angabepflicht ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Euro, ggf. in T Euro oder Mio. Euro (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 70). Das Gesamthonorar ist nach seinen Vergütungsbestandteilen für die einzelnen in Nr. 17 Buchst. a bis d genannten Tätigkeitsbereiche aufzugliedern. Die Aufschlüsselung des Gesamthonorars hat in Anseh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschrift wurde im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG v. 25.5.2009, BGBl. I 2009, 1102) neu eingeführt und trat mit Wirkung zum 29.5.2009 in Kraft. Anzuwenden ist die Vorschrift – wie die meisten Änderungen durch das BilMoG – erstmals auf JA und Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende GJ (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Wendholt/Wesemann, Zur Umsetzung der HGB-Modernisierung durch das BilMoG: Bilanzierung von latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, DB 2009, Beil. Heft 23, 64; Oser/Roß/Wader/Drögemüller, Änderungen des Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) WPg 2009, 573; Kähne/Melcher/Wesemann, Latente Steuern nach BilMoG – Grundlagen und Zweifelsfragen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die bilanzielle Behandlung ausstehender Einlagen hängt maßgeblich davon ab, ob die Einlage eingefordert ist. Eingefordert ist die Einlage nach einer Aufforderung durch den Vorstand iSd. § 63 Abs. 1 AktG (zB Pöschke in BeckOGK HGB, § 272 Rz. 33 [10/2024]) bzw. die Gesellschafter der GmbH nach § 46 Nr. 2 GmbHG (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 359 [Autor/Zitation] Nr. 22 wurde durch das BilMoG eingeführt und verpflichtet zur Berichterstattung über Forschungs- und Entwicklungskosten. Ziel ist eine Verbesserung der Informationsfunktion des JA und (in Ergänzung der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8) des Gläubigerschutzes unter Berücksichtigung der Geheimhaltungsinteressen der Wirtschaft (vgl. Begr.RegE BilMoG,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte werden im Gesetz nicht definiert. Der Begriff des "Geschäfts" ist in einem weiten, funktionalen Sinn zu verstehen und erfasst alle Arten von Transaktionen oder Vereinbarungen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte können, müssen deshalb aber keine schwebenden R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 390 [Autor/Zitation] Nr. 26 verpflichtet Gesellschaften, die Anteile an Sondervermögen iSd. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital iSv. §§ 108 ff. KAGB oder vergleichbare Anteile an vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder an vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen halten, die im bilanziellen Buchwert diese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 347 [Autor/Zitation] Nach Nr. 21 sind Angaben zumindest zu den wesentlichen marktunüblichen Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang, zur Art der Beziehung zu den nahestehenden Unternehmen und Personen sowie weitere Angaben zu den Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe für die Beurteilung der Finanzlage notwendig

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht setzt voraus, dass die Risiken und Vorteile des nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfts wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist. Die Finanzlage eines Unternehmens beschreibt seine Liquidität und seine Fähigkeit, vorhandenen Verpflichtungen in überschaubarem Zeitraum ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 366 [Autor/Zitation] Nr. 23 wurde durch das BilMoG eingeführt. Die Berichtspflicht ist eine Reaktion auf die Zulassung der Bildung von Bewertungseinheiten gem. § 254 (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 36). Danach können VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen zur Absicherung von Risiken mit Finanzinstrumente...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 274a wurde 1994 durch das Gesetz zur Änderung des D-Mark-Bilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen ( DMBilG) in das HGB eingefügt. § 274a wurde anschließend mehrfach geändert, die bedeutsamsten Änderungen erfolgten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Durch das BilMoG ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichtszeitraum, Zeitpunkt und Dauer der Veröffentlichung der Erklärung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Das Gesetz macht keine Vorgaben zum Berichtszeitraum, zum Zeitpunkt oder zur erforderlichen Dauer der Veröffentlichung. Rz. 54 [Autor/Zitation] Da die Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht aufgenommen werden muss und damit ein Teil des Lageberichts darstellt, muss sie jährlich neu erstellt und auch offengelegt (§ 325 Abs. 1 und 1a) werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 sind die im Anhang regelmäßig nur in einer Gesamtsumme ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten iSv. §§ 251, 268 Abs. 7 im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 74 f.). Ziel ist es, so die Transparenz des JA zu erhöhen, indem gezeigt wird, welche Risiken den Eventualverbindlichkeiten im Einzelnen immanent si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Normzweck: Ziel der Bilanzierung latenter Steuern

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Steuerabgrenzung nach § 274 aF diente wie die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 nF der periodengerechten Abgrenzung des Steueraufwands sowie dem zutreffenden Ausweis der Vermögenslage. Diskutiert wurde jedoch, welcher Zielsetzung Priorität beizumessen sei (vgl. ADS[6], § 274 HGB Rz. 28 f.). Die periodengerechte Erfolgsermittlung entspricht i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die heute in Nr. 18 geregelte Berichtspflicht geht zurück auf das Bilanzrechtsreformgesetz (Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung v. 4.12.2004 – BilReG) und diente der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 14, Art. 42a Abs. 2 und Art. 42b Abs. 1 der nunmehr überholten 4. EG-RL id...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 319 [Autor/Zitation] Nr. 19 bezieht sich auf derivative Finanzinstrumente wie standardisierte und andere Termingeschäfte, Optionen und Swaps. Im Zuge der Fair-Value-Richtlinie und ihrer Umsetzung durch das BilReG wurde ihre Bewertung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts zugelassen. Ziel war es, die Rechnungslegung stärker international zu harmonisieren. Nr. 19 di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besonderheiten eigener Anteile

Rz. 178 [Autor/Zitation] Der Erwerb eigener Anteile oder eines beherrschten oder in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens durch die Gesellschaft kommt wirtschaftlich einer teilweisen Rückzahlung des Kapitals gleich (so Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 65 f.), so dass hierfür entsprechende gesellschaftsrechtliche und bilanzielle Beschränkungen Anwendung finden. Rz. 179 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIX. Angabe der Erklärung nach § 161 AktG (Nr. 16)

Rz. 291 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das TransPuG eingeführt und im Zuge des BilMoG neu gefasst. Nr. 16 diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 46a der mittlerweile abgelösten 4. EG-RL idF der Abänderungs-RL (2006/46/EG) (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 39). Der Anwendungsbereich von Nr. 16 bestimmt sich nach dem Anwendungsbereich von § 289f...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Bieg, Ermessensentscheidungen beim Handelsbilanzausweis von "Finanzanlagen" und "Wertpapieren des Umlaufvermögens" – auch nach neuem Bilanzrecht?, DB 1985, Beilage 24, 481; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Kropff, Verbundene Unternehmen im Aktiengesetz und Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 364; Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG, DStR 1987, 347;...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 285 geht zurück auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts – BiRiLiG). Nach Änderungen einzelner Angabepflichten infolge einer Reihe von Reformen, auf die im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Einzelpflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 325 [Autor/Zitation] Für die Angabepflicht sind die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich (Poelzig in MünchKomm. HGB5, § 285 Rz. 300). Die nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente sind zu kategorisieren. Ein Einzelausweis der in Nr. 19 geforderten Angaben ist nicht erforderlich (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 177 [9/2024]). Die Ka...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Befreiung von der Angabepflicht

Rz. 346 [Autor/Zitation] Die Angabepflicht ist nach Nr. 21 Halbs. 2 für solche Geschäfte ausgeschlossen, die zwischen mittel- oder unmittelbar in hundertprozentigem Anteilsbesitz des MU stehenden Unternehmen eingegangen werden, sofern die Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen sind. Ziel ist es, so hoch integrierte Konzerne mit umfangreichem internen Leistungsverkehr ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIV. Angabe der Gründe für die planmäßige Abschreibung eines Geschäfts- oder Firmenwerts (Nr. 13)

Rz. 249 [Autor/Zitation] Nr. 13 wurde durch das BilMoG neu gefasst und durch das BilRUG in Umsetzung von Art. 12 Abs. 11 UAbs. 2 Satz 3 Bilanz-RL (2013/34/EU) geändert. Die Berichtspflicht steht in Zusammenhang mit der Ergänzung in § 253 Abs. 3 (Begr.RegE BilRUG, BT-Drucks. 18/4050, 66). Die Angabe ist von allen KapGes. und Personenhandelsgesellschaften iSv. § 264a im Anhang ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Angaben zum Aufsichtsrat

Rz. 93 [Autor/Zitation] Da die personelle Zusammensetzung schon nach § 285 Nr. 10 im Anhang zu nennen ist, müssen Namen und ausgeübter Beruf nicht erneut genannt werden (von einer Notwendigkeit der Vermeidung von Doppelangaben ausgehend Begr.RegE BilMoG, BT- Drucks. 16/10067, 78). An dieser Stelle müssen auch keine nochmaligen Angaben zu den im AR ausgeübten Ämtern (Vorsitzen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 376 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht nach Nr. 24 geht zurück auf das BilMoG. Für den HGB-Konzernanhang findet die Berichtspflicht eine Entsprechung in § 314 Abs. 1 Nr. 16. Ziel ist es, nachvollziehbar zu machen, inwiefern künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Rückstellungsbildung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigt und die Rückstellungen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bewertungsvorschriften

Rz. 99 [Autor/Zitation] Art. 48 Abs. 2 und 3 EGHGB sahen für VG des Anlage- bzw. Umlaufvermögens ein Wahlrecht zur Fortführung der bisherigen (niedrigeren) Wertansätze vor. Diese Bewertungsunterschiede zwischen haftungsbeschränkten und nicht haftungsbeschränkten Gesellschaften wurden indes durch das BilMoG eingeebnet. Soweit im Rahmen der BilMoG-Erstanwendung vom Fortführungs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Veränderungen des Sonderpostens mit Rücklageanteil (Abs. 1 Satz 2 aF)

Rz. 37 [Autor/Zitation] Bis zum BilMoG bestand gem. § 247 Abs. 3, § 273 aF die Möglichkeit, einen Sonderposten mit Rücklagenanteil zu bilden. Dieser diente dazu, für die Dauer der Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen die Gewinnausschüttung in entsprechender Höhe zu verhindern. Nach Abs. 1 Satz 2 aF waren Einstellungen in den Sonderposten mit Rücklageanteil und dessen Auf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 421 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist zunächst darüber zu berichten, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Rz. 422 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den Differenzen umfasst einen Bericht über die Art der VG, der RAP oder Schuldposten (zB Garantierückstellungen), die zu latenten Steuern führen. Gleichartige VG und Schulden dürf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Passive latente Steuern (E.)

Rz. 420 [Autor/Zitation] Seit dem BilMoG 2009 sind "passive latente Steuern" unter Posten E. zwingend auszuweisen (dazu Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 67; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 715 f.). Anders als bei aktiven latenten Steuern (Rz. 266) besteht insoweit kein Ausweiswahlrecht. Lediglich kleine KapGes. und Kleinstkapitalgesellschaften (und gleichgestellte KapCoGes., ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eigene Anteile

Rz. 246 [Autor/Zitation] Bis zum BilMoG 2009 sah § 266 Abs. 2 den Ausweis eigener Anteile im Umlaufvermögen unter dem eigenen Posten B.III.2 vor, sofern sie nicht nach der Nettomethode zu bilanzieren waren. Durch das BilMoG wurde dieser Bruttoausweis eigener Anteile abgeschafft und durch den (zwingenden) Nettoausweis sämtlicher eigener Anteile unabhängig vom Erwerbszweck erse...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prognose

Rz. 76 [Autor/Zitation] Latente Steuern sind nur dann zu bilanzieren, wenn sie sich in den folgenden GJ voraussichtlich als Steuerentlastung oder -belastung realisieren werden. Eine solche Beurteilung erfordert die Prognose der steuerlichen Ergebnisse der nachfolgenden GJ. Ein Überhang an passiven latenten Steuern wird regelmäßig anzusetzen sein, da die Belastungswirkung der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 336 [Autor/Zitation] Nach Nr. 20 sind, soweit Finanzinstrumente in der Bilanz mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, im Anhang folgende Angaben zu machen: Die grundlegenden Annahmen, die der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zugrunde gelegt wurden (Buchst. a), sowie für jede Kategorie derivativer Finanzinstrum...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] § 270 wurde durch das BiRiLiG 1985 eingeführt. Vorläufer der Regelung fanden sich in § 151 Abs. 4 Satz 1 und 2 AktG 1965. § 270 enthält demgegenüber einige Anpassungen an die durch das BiRiLiG 1985 eingeführten Begrifflichkeiten. Insbesondere sind die Begriffe "Kapitalrücklage" und "Gewinnrücklagen" an die Stelle der "offenen Rücklagen" getreten. Zudem...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 10 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 417 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist. Zweck ist es, die aufgrund der Möglichkeit einer bilanziellen Verrechnung bzw. Aktivierung latenter Steuern (§ 274 Abs. 1) denkbaren Einblicksverzerrungen über den Anhang a...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Angaben zum Abschlussprüferhonorar (Abs. 2 Satz 2 iVm. § 285 Nr. 17)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Mittelgroße KapGes. dürfen die Angaben nach § 285 Nr. 17 zum vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechneten Gesamthonorar, aufgeschlüsselt in vier Komponenten, unterlassen. Im Gegenzug ist die Gesellschaft (nicht der Abschlussprüfer selbst) verpflichtet, die Angaben der Wirtschaftsprüferkammer auf deren schriftliche Anforderung zu übermitteln (A...mehr