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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / IV. Rechtsentwicklung

Dr. Alina Sigel, Prof. Dr. Dirk Hachmeister
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Rz. 10

[Autor/Zitation]

Die Berichtspflicht wurde durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 (BGBl. I 2009, 1102) eingeführt und war erstmals für nach dem 31.12.2008 begonnene GJ anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB). Sie enthielt zunächst nur die bereits damals in § 289a HGB aF und auch heute in Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 enthaltenen Regelungen (vgl. Kleindiek in BeckOGK HGB, § 289f Rz. 6 [11/2023]). Seitdem wurde die Vorschrift mehrfach ergänzt bzw. erweitert (im Wesentlichen durch Gesetzesänderungen im Rahmen von FüPoG I, CSR-RUG, FüPoG II, ARUG II; vgl. Rz. 14 ff.).

 

Rz. 11

[Autor/Zitation]

Die Einführung diente der Transformation des Art. 46a Abs. 2 und 3 der 4. EG-RL (78/660/EWG) idF der Abänderungs-RL 2006/46/EG (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 39; s. auch Grottel in Beck BilKomm.[14], § 289f HGB Rz. 1; Kajüter in MünchKomm. HGB[5], § 289f Rz. 1; Kleindiek in BeckOGK HGB, § 289f Rz. 6 [11/2023]; Lentfer/Weber, DB 2006, 2357). Die Richtlinienvorgaben finden sich heute in Art. 20 Bilanz-RL (2013/34/EU) (vgl. Kajüter in MünchKomm. HGB[5], § 289f Rz. 1; Kleindiek in BeckOGK HGB, § 289f Rz. 6 [11/2023]; Mock in HKMS[3/4], § 289f HGB Rz. 5 [9/2024]).

 

Rz. 12

[Autor/Zitation]

Die Berichtspflicht war erstmals für das nach dem 31.12.2008 begonnene Geschäftsjahr anzuwenden (Art. 66 Abs. 2 EGHGB) und hatte das Ziel, mit einer besseren Corporate Governance Praxis mehr Transparenz und eine Annäherung bestehender Regelungen in der EU zu erreichen (vgl. Kleindiek in BeckOGK HGB, § 289f Rz. 6 [11/2023]).

 

Rz. 13

[Autor/Zitation]

Eine analoge Berichtspflicht für den Konzern fehlte zunächst (vgl. Abänderungs-RL (2006/46/EG), Erwägungsgrund 18; Melcher/Mattheus, DB 2009, Beil. 5, 77, 81), wurde jedoch mit dem BilRUG v. 17.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) als Ko...

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