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Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / 2. Angaben zum Aufsichtsrat

Dr. Alina Sigel, Prof. Dr. Dirk Hachmeister
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Rz. 93

[Autor/Zitation]

Da die personelle Zusammensetzung schon nach § 285 Nr. 10 im Anhang zu nennen ist, müssen Namen und ausgeübter Beruf nicht erneut genannt werden (von einer Notwendigkeit der Vermeidung von Doppelangaben ausgehend Begr.RegE BilMoG, BT- Drucks. 16/10067, 78). An dieser Stelle müssen auch keine nochmaligen Angaben zu den im AR ausgeübten Ämtern (Vorsitzender bzw. Stellvertreter) gemacht werden (vgl. Mock in HKMS3, § 289f HGB Rz. 34 [9/2024]; aA Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 136).

 

Rz. 94

[Autor/Zitation]

Neben Angaben zur Anzahl der (Plenar-)Sitzungen im abgelaufenen GJ ist insbes. die Zusammensetzung des Aufsichtsrats Teil der Erklärung zur Unternehmensführung zur Arbeitsweise der Organe (vgl. Hommelhoff in Großkomm. HGB6, § 289f Rz. 40). Empfehlungen zur Zusammensetzung des AR nach RL 2005/162/EG sind zu beachten, da sich die Gesetzesbegründung zum BilMoG auf diese bezieht (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 78; vgl. Hommelhoff in Großkomm. HGB6, § 289f Rz. 40; Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 131; Kajüter in MünchKomm. HGB5, § 289f Rz. 27; Mock in HKMS3/4, § 289f HGB Rz. 36 [9/2024]).

Entsprechend sind die Anforderungsprofile an die Aufsichtsratsmitglieder festzulegen und offenzulegen, inwieweit die Mitglieder diesen Anforderungen entsprechen und wie eine Übereinstimmung mit den Anforderungskriterien erreicht werden kann (vgl. Art. 11 der Kommissionsempfehlungen EU 2005/162/EG; Grottel in Beck BilKomm.14, § 289f HGB Rz. 131; Hommelhoff in Großkomm. HGB6, § 289f Rz. 40; Kleindiek in BeckOGK HGB, § 289f Rz. 68 [11/2023]). Empfehlungen für eine hinreichende Zahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner finden sich neben Art. 4 der Kommissionsempfehlungen EU 2005/162/EG auch im DCGK 2020 C.7. Die Unabhängigkeit gilt ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

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