Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

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Rückstellungen nach HGB und... / 5.2.4 Latente Steuern

Rz. 41 Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben gemäß § 274 HGB latente Steuern anzusetzen für Differenzen, die sich aus den Unterschieden zwischen den Wertansätzen nach HGB und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen ergeben. Ein für die Praxis bedeutsames Beispiel für die Notwendigkeit zur Bildung latenter Steuern sind die Bewertungsunterschiede der Pensi...mehr

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Rückstellungen: ABC / Aktienorientierte Vergütung

Bei Aktienoptionen ist zu unterscheiden, ob das Unternehmen im Zeitpunkt der Optionsgewährung die (eigenen) Aktien noch nicht besitzt oder ob die Aktien vor oder im Zuge der Optionsgewährung bereits erworben wurden. Im ersteren Fall ist nach hM eine Verbindlichkeitsrückstellung zu bilden, da der Mitarbeiter bis zum Zeitpunkt der Optionsausübung in Vorleistung (durch Erbringu...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.2 Steuerrecht

Rz. 20 Mit Ausnahme der Pensionsrückstellung darf die Höhe der Rückstellung in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz in der Handelsbilanz nicht überschreiten – eine nicht unumstrittene Auffassung der Finanzverwaltung. [1] Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. a–f EStG kommt es bei der Bewertung von Rückstellungen zu nachstehenden Einschränkungen: Rz. 21 Erfahrungsberücksichtigung bei...mehr

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Rückstellungen nach HGB und... / 3.1 Handelsrecht

Rz. 18 Für die handelsbilanzielle Bewertung von Rückstellungen gilt: Nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen "in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages anzusetzen" und nach § 253 Abs. 2 HGB sind Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzänderungsgesetz (MicroBilG)

Rz. 245 Mit dem BilMoG (vgl. unten auch Rdn 343)[140] wird die weitreichendste Bilanzreform seit dem Bilanzrichtliniengesetz 1985 für handelsrechtliche Jahresabschlüsse ab 2010 umgesetzt. Ziele der Reform sind: Bürokratieabbau durch Vereinfachung der Rechnungslegungsvorschriften; Schaffung von mehr Klarheit durch verbesserte Vergleichbarkeit der Abschlüsse von grenzüberschrei...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / V. Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses in Deutschland

Tz. 192 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Der IASB hat als privatrechtliche Organisation keine originäre Rechtssetzungskompetenz. Die IFRS/IAS erhalten nur derivativ über den Verweis nationaler Standardsetzer oder aus der Übernahme in nationales Recht einen verbindlichen Charakter (für die EU mittels der IAS-Verordnung mit Übernahmemechanismus; vgl. Tz. 193). De facto kommt damit be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Anschaffungs- und Herstellungskosten, § 255 HGB

Rz. 275 Die Anschaffungskosten ergeben sich aus: Kaufpreis (Anschaffungspreis) + Anschaffungsnebenkosten (ANK) – Anschaffungspreisminderungen = Anschaffungskosten (AK) Rz. 276 Anschaffungsnebenkosten sind Kosten, die neben dem Kaufpreis anfallen, z.B. bei Grundstücken:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Voraussetzungen des § 7g EStG.

Rz. 336 § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe (vgl. Rdn 367 ) Die Regelung des Investitionsabzugsbetrags wurde durch die Unternehmenssteuerreform 2008 eingeführt und ist ab Verkündung des Gesetzes am 18.8.2007 anwendbar. Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Warum (und was?) muss der Familienrechtler etwas über betriebliches Rechnungswesen wissen?

Rz. 147 In HGB und AO finden sich Generalnormen, die Vorschriften zur Rechnungslegung liefern und die die vom Gesetzgeber verfolgten Zwecke deutlich machen. Das HGB stellt Buchführung und Jahresabschluss unter folgende Generalnormen: Für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften ("alle Kaufleute") gilt: § 238 Abs. 1 S. 1 HGB/Generalnorm für die B...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Rücklagen und Sonderposten mit Rücklageanteil

Rz. 429 Durch die Bildung von Sonderposten mit Rücklageanteil (siehe Rdn 347 ff.) werden die Dotierungsbeträge bis zum Zeitpunkt der Auflösung des Sonderpostens der Ertragsbesteuerung entzogen. Im Zeitpunkt der Auflösung des Sonderpostens unterliegen die Auflösungsbeträge der Ertragsbesteuerung. Aus diesem Grunde stellen diese Posten einen Mischposten aus Eigen- und Fremdkap...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Pensionsrückstellungen

Rz. 457 Beispiel für Unterhaltsrelevanz Der Ehemann ist Unterhaltsschuldner und Alleingesellschafter der M-GmbH, die einträgliche Gewinne erwirtschaftet und jährlich eine Pensionsrückstellung von 20.000 EUR erfolgswirksam passiviert, sodass der Gewinn jährlich um diesen Betrag niedriger ausfällt als ohne diesen. Es handelt sich damit generell um eine für die Ermittlung des Un...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 10. Gesetzesänderungen ab 2016

Rz. 46 Der Gesetzgeber hat wichtige Neuregelungen verschiedet. Diese stammen aus dem Steueränderungsgesetz 2015, dem Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags und aus einigen weiteren Änderungsgesetzen. Rz. 47 1. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld Durch das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Allgemeines zu Rückstellungen

Rz. 449 Weder im Handels- noch im Steuerrecht findet sich eine Definition für Rückstellungen. § 249 HGB regelt ausschließlich die Zwecke der Rückstellungen. Sie stellen eine passivische Außenverpflichtung des Unternehmens dar; betriebswirtschaftlich sind sie Fremdkapital. Rückstellungen sind im Gegensatz zu Verbindlichkeiten ihrer genauen Höhe nach nicht bestimmt, was ein gewi...mehr

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Personengesellschaften in d... / 5 Zusammenfassung und Ausblick

Rz. 78 Obwohl in § 264c HGB Besonderheiten der handelsrechtlichen Rechnungslegung von kapitalistischen Personenhandelsgesellschaften, die vor allem das Eigenkapital betreffen, kodifiziert wurden, bleibt dennoch eine Vielzahl offener Fragen. Dies gilt insbesondere für Personenhandelsgesellschaften, die nicht unter die Regelungen von §§ 264a ff. HGB fallen. Voraussetzung für e...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aaa) Änderung der Rahmenbedingungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)

Rn. 48 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die speziell mit Zweckgesellschaften verfolgte Ausgliederung von VG (off-balance-sheet assets) und Schulden (off-balance-sheet debts) von einem MU (Initiator) auf die Zweckgesellschaft (sog. off-balance-sheet financing) ermöglichte es Ersterem vor dem BilMoG, sich von risikobehafteten Positionen durch solche gezielte Maßnahmen zu befreien und...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum als Kriterien der persönlichen Zurechnung eines Gegenstands zum bilanziellen Vermögen eines Kaufmanns

Rn. 23 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Gerade bei Leasingverhältnissen ist die Frage, welcher Vertragspartner den Gegenstand, über den der Vertrag geschlossen wurde, in die Bilanz aufzunehmen hat, von besonderem Interesse. In der Bilanz ist nach § 238 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 242 Abs. 1 Satz 1 und § 246 Abs. 1 Satz 1 das Vermögen des Kaufmanns vollständig auszuweisen. Welche Gegen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen

Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Bei Unterschreitung der Schwellenwerte können die §§ 238–241 wahlweise angewendet werden. Das Wahlrecht ist so zu verstehen, dass der Einzelkaufmann sich entscheiden kann, einzelne Vorschriften der §§ 238ff. nicht anzuwenden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 241a HGB, Rn. 8). Zugleich besteht gemäß § 242 Abs. 4 keine Verpflichtung zur Aufstellun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bilanzsumme

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Als BS gilt die Summe aller Aktiv- bzw. aller Passivposten abzgl. eines evtl. vorhandenen, auf der Aktivseite ausgewiesenen "nicht durch EK gedeckten Fehlbetrags" gemäß § 268 Abs. 3 (vgl. § 267 Abs. 4a; überdies Küting/Grau, DB 2014, S. 729ff., m. w. N.) respektive des Postens "Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil persönlich h...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) HB und StB der Gesellschaft

Rn. 139 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts ist § 272 Abs 1a HGB neu eingeführt worden, der die handelsbilanzielle Behandlung erworbener eigener Anteile auf Ebene der erwerbenden Körperschaft erstmals grundsätzlich regelt (BilMoG vom 25.05.2009, BGBl 2009, 1102). In der HB der Gesellschaft erfolgt der handelsrechtliche Ausweis beim...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Erwerb eigener Anteile

Rn. 144 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Beim Erwerb eigener Anteile wird die Gesellschaft selbst Inhaberin der Anteile. Die gesellschaftsrechtliche Zulässigkeit des Erwerbs eigener Anteile richtet sich nach § 33 GmbHG bzw § 71 AktG. Nach § 272 Abs 1a HGB idF BilMoG sind die Anteile in der HB und StB der Gesellschaft nicht mehr als Vermögensgegenstände bzw WG zu aktivieren (BilMoG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.3.2 Keine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz bei der Wahlrechtsausübung

Tz. 119 Stand: EL 86 – ET: 05/2016 Die Frage der Maßgeblichkeit der H-Bil für die St-Bil in Einbringungsfällen stellt sich nur dann, wenn die aufnehmende Pers-Ges eine OHG oder KG ist. Unabhängig davon, dass durch die Aufstellung von (rein stlichen) Ergänzungs-Bil abweichend von den Ansätzen in der H-Bil jeder stliche Bewertungsansatz möglich ist, stellen die Bewertungsregeln...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / i) Forschung und Entwicklung

Rz. 1798 [Autor/Stand] Begriffsdefinitionen nach HGB. Durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)[2] wurde in § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens eingeführt, das allerdings für bestimmte Vermögensgegenstände (zB Marken, Verlagsrechte) nicht gilt (§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB). In d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 15 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Infolge des sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) ist § 242 um einen vierten Absatz ergänzt worden. Die Erweiterung steht im Zusammenhang mit der Einfügung von § 241a, der Einzelkaufleute bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Buchführung und Aufstellung eines I...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Aufbau und Zielsetzungen von Zweckgesellschaften

Rn. 44 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Durch die Finanzkrise im Jahr 2008 gelangten Zweckgesellschaften infolge ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung in den Blickwinkel nationaler und internationaler RL-Institutionen (vgl. Kuhnle/Schäfer (2006), S. 18; im Übrigen Mojadadr (2013), S. 16ff.). Bei einer Zweck- bzw. Objektgesellschaft, oftmals auch "special purpose entity" (SPE) genannt,...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die im Dritten Buch verankerten Vorschriften differenzieren zwischen Kaufleuten und KapG (bzw. denen qua § 264a gleichstellten PersG). Die Regelungen der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nach § 238 Abs. 1 Satz 1 ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den GoB ersichtlich zu machen (vgl. hierzu im Einzelnen HdR-E, HGB § 238, Rn. 4ff.). Der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.09.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) neu in das HGB...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Berücksichtigung in der Bilanz des Treugebers

Rn. 36 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wenn das wirtschaftliche Eigentum dem Treugeber zugerechnet werden muss, weil er neben der Verfügungsmacht auch das Recht auf Aussonderung und Widerspruchsklage hat, so muss die Bilanzierung bei ihm erfolgen. Diese Zurechnungsregel gilt in verstärktem Maß, wenn der Treugeber auch rechtlicher Eigentümer bleibt. Treuhandverhältnisse sind in der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Steuerliche Auswirkungen bei der Gesellschaft

Rn. 140 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Die Einziehung der eigenen Anteile ist als steuerneutraler Vorgang zu werten. Die FinVerw hat zu den steuerlichen Auswirkungen aufgrund der Neuregelung des § 272 Abs 1a und 1b HGB idF BilMoG Stellung genommen (BMF vom 27.11.2013, BStBl I 2013, 1615): Bei der Einziehung ohne vorangegangenen Erwerb (Vernichtung des Anteils gegen Abfindung) li...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Herzig/Förster, Problembereiche bei der Veräußerung von Anteilen an KapGes bei wesentlicher Beteiligung (§ 17 EStG), DB 1997, 594; Paus, Änderungen bei der Besteuerung wesentlicher Beteiligungen, NWB 1999, 2945, Fach 3, 10 864; Crezelius, Die Rückbezüglichkeit in § 17 Abs 1 S 1 EStG, DB 2003, 230; Fohler/Greitemann, Die verdeckte Treuhand an GmbH-Anteilen, DB 2005, 2488; Prinz/v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Bilanzrechtliche Implikationen

Rn. 9 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Kleinst-KapG können grds. folgende Vereinfachungen anwenden (Wahlrecht): Aufstellung einer verkürzten Bilanz, die nur die mit (Groß-)Buchstaben bezeichneten Posten gesondert ausweist:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Kriterium der Kapitalmarktorientierung

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Einordnung als kleine bzw. mittelgroße KapG bzw. haftungsbeschränkte PersG i. S. d. § 264a führt u. a. im Vergleich zu einer großen KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a zu einem verminderten Publizitätserfordernis und insbesondere bei kleinen KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a zur Aufhebung der Prüfungspflicht (vgl. §§ 326f.; überdies HdR-E, HGB ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Bilanzierung im Zeitpunkt des Beginns der Vertragslaufzeit

Rn. 96 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wird nach den Zurechnungsgrundsätzen (vgl. hierzu HdR-E, Kap. 6, Rn. 26ff.) das wirtschaftliche Eigentum am Leasingobjekt dem Leasingnehmer zuerkannt, hat dieser den VG nach der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (vgl. hierzu ausführlich Beisse, StuW 1981, S. 1ff.; Beisse, StuW 1984, S. 1ff.; BFH, Urteil vom 28.01.1965, IV 179/64 U, BStBl. II...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Folgebewertung des Leasinggegenstands

Rn. 55 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Folgebewertung des Leasinggegenstands wird prinzipiell für alle Kaufleute durch § 253 Abs. 3ff. geregelt. Es ist anzumerken, dass Leasinggeber, die unter § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG fallen, für den Ausweis in der GuV die veröffentlichten Formblätter zur RechKredV zu beachten haben. Für alle anderen Leasinggeber gelten die Regelungen des...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Literaturverzeichnis

Rn. 155 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Adolph (2013), Die finanzielle Berichterstattung von Herstellerleasing nach International Financial Reporting Standards (IFRS), Hamburg. Andersons (1998), Neue Entwicklungen in der Bilanzierung von Leasinggeschäften, Sankt Gallen. Baetge/Kirsch/Thiele (2021), Bilanzen, 16. Aufl., Düsseldorf. BaFin (2009), Merkblatt – Hinweise zum Tatbestand des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Schwellenwerte

Rn. 7 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Einzelkaufleute werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht (nebst Inventurpflicht) befreit, wenn sie kumulativ nicht mehr als 60.000 EUR Jahresüberschuss und nicht mehr als 600.000 EUR UE erzielen. Mit sog. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) vom 07.06.2015 (BGBl. I 2015, S. 1245ff.) ist der Zusatz "jeweils...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verhältnis zu den §§ 140f. AO sowie kritische Würdigung

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, ist nach § 140 AO auch für Besteuerungszwecke hierzu verpflichtet (sog. derivative Buchführungspflicht). § 140 AO nimmt insbesondere auf die handelsrechtliche Buchführungspflicht, aber auch auf spezielle Aufzei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 1.2.2 Spezielle Regelung für die Geschäftswertabschreibung

Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter müssen handelsrechtlich aktiviert werden[1]. Darüber hinaus können seit Inkrafttreten des BilMoG generell auch selbst geschaffene (originäre) immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aktiviert werden (§ 248 Abs. 2 Satz 1 HGB). Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen i...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung / 8.1 Was für AfA und Nutzungsdauer gilt

Auch für die AfA gilt der Maßgeblichkeitsgrundsatz der Handelsbilanz für die Steuerbilanz des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Er wird jedoch durch § 5 Abs. 6 EStG eingeschränkt. Danach sind bei der Gewinnermittlung u. a. die einkommensteuerlichen Vorschriften über die AfA zu befolgen. Handelsrechtlich werden die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung, die Leistungsabschrei...mehr

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Abschreibung: Nutzungsdauer... / 2.7.3 Abweichen von der AfA-Tabelle

Will der Steuerpflichtige in seiner Steuerbilanz eine kürzere Nutzungsdauer ansetzen, als in den AfA-Tabellen angegeben, hat er dafür die Beweislast. Die Abweichung bedarf dann einer besonderen Begründung.[1] Ein Abweichen von den Richtwerten für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern nach den amtlichen AfA-Tabellen erfordert eine Auseinandersetzung mit ...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 1 Einführung

Rz. 1 In Deutschland ist die Verordnung (EG) 1606/2002 [1] durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (sog. Bilanzrechtsreformgesetz; BilReG) umgesetzt worden. Im Einzelnen ergibt sich daraus für die Relevanz der IFRS-Rechnungslegung folgendes Bild: Eine Konzernabschlusspflicht besteht für Mutte...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 2.1 Identifikation von potenziellen Bilanzierungs- und Bewertungsunterschieden

Rz. 5 In der 1. Phase empfiehlt es sich, die potenziellen Unterschiede in Bilanzierung und Bewertung, z. B. im Rahmen eines Workshops, zu ermitteln. Teilnehmer dieses Workshops sollten Führungskräfte und Mitarbeiter des Finanz- und Rechnungswesens des auf IFRS umstellenden Unternehmens sowie externe Berater mit Erfahrung in entsprechenden Umstellungsprojekten sein.[1] Zweckmä...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.1.1 Originäre Buchführung nach HGB

Rz. 21 Bei dieser Alternative findet die Primärdatenerhebung gemäß HGB (also allgemein landesrechtlicher Buchführungserfordernisse) statt. In einem 2. Bewertungsbereich[1] (z. B. eigene Kontenklasse oder separater Buchungskreis) erfolgt die Überleitung zu IFRS. Rz. 22 Für die originäre Buchführung gemäß landesrechtlichen Vorschriften sprechen folgende Gründe: Höherer Grad an V...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.3.1 Pensionsrückstellungen

Rz. 57 IAS 19.140 a) sieht eine Reihe von Angabepflichten für Pensionsverpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen vor. Insbesondere lassen sich folgende Angabepflichten kontenmäßig abbilden: Überleitungsrechnung des Barwerts der Brutto-Verpflichtung vom Anfangs- zum Endbestand einer Berichtsperiode (IAS 19.140 a) (ii) i. V. m. IAS 19.141); Überleitung des beizuleg...mehr

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Segmentberichterstattung na... / 3.1 Jahresabschluss und Einzelabschluss

Rz. 27 § 285 Nr. 4 HGB verlangt im Anhang zum Jahresabschluss Angaben über die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geographisch bestimmten Märkten, soweit sich, unter Berücksichtigung der Organisation des Verkaufs, der Vermietung oder Verpachtung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen der Kapitalgesellschaft die Tätigkeitsbereich...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 3.2.4 Überleitung auf die Steuerbilanz

Rz. 32 Neben der Überleitung zwischen IFRS- und HGB-Jahresabschluss ist weiterhin eine Entscheidung über die Art der Ableitung der Steuerbilanz zu treffen. Aufgrund der generellen Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz[1] kann – ungeachtet der spätestens mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zu beobachtenden verstärkten Auflösung des engen Zusammenhangs zw...mehr

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Buchführung/IFRS-Umstellung / 4.2 Finanzvermögen

Rz. 54 IFRS 9 untergliedert die finanziellen Vermögenswerte in 4 Kategorien von finanziellen Vermögenswerten (ausgenommen Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlich geführten Unternehmen und assoziierten Unternehmen, die auch weiterhin in den Regelungsbereich des IAS 27, IFRS 11 bzw. IAS 28 fallen): die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Ve...mehr

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Haftungsverhältnisse: Bilan... / 2.5 Ergänzende Verpflichtungen bei Kapitalgesellschaften und der GmbH & Co. KG – Angaben im Anhang

Rz. 30 § 268 Abs. 7 HGB fordert[1] für Kapitalgesellschaften und GmbH & Co. KG's im Anhang die Angabe des Gesamtbetrags etwaiger außerbilanzieller finanzieller Verpflichtungen, Garantien oder Eventualverbindlichkeiten sowie Angaben zu Wesen und Form der gewährten dinglichen Sicherheiten; Verpflichtungen betreffend die Altersversorgung und Verpflichtungen gegenüber verbundene...mehr

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Vorratsvermögen im Abschlus... / 2.1.2 Herstellungskosten

Rz. 15 Die Herstellungskosten[1] werden in § 255 Abs. 2 HGB wie folgt definiert: "(1) Herstellungskosten sind die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. (2) Dazu gehö...mehr