Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 9 [Autor/Zitation] § 340c wurde mit dem BaBiRiLiG eingeführt und die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Saldierungspflicht in Abs. 1 geändert. Die § 340c Abs. 1 und 2 stellen dabei die Umsetzung der Art. 32 und 34 der EU-BankbilanzRL in deutsches Recht dar, in denen die geschäftsspezifischen Ausnahmen vom Bruttoprinzip (§ 246) für Institute geregelt sind. Gemäß § 340c Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Artikel 67 Abs. 4 EGHGB

Rz. 67 [Autor/Zitation] 1 Niedrigere Wertansätze von Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3, § 253 Abs. 4 des Handelsgesetzbuchs oder nach den §§ 254, 279 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung beruhen, die in Geschäftsjahren vorgenommen wurden, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, können unter Anwendun...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Begriffsklärung und -abgrenzung

Rz. 905 [Autor/Zitation] Bei einem Prüfungsgegenstand handelt es sich um Informationen, die durch die Anwendung von Kriterien auf einen zugrunde liegenden Sachverhalt entstehen (vgl. Rz. 121). Diese Informationen werden daher auch als Sachverhaltsinformationen bezeichnet. Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer Aktiengesellschaft geeignete Maßnahmen zu treffen, insbes. e...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Erläuterungen zu außerordentlichen Aufwendungen gem. § 35 RechKredV bzw. § 29 RechZahlV

Rz. 137 [Autor/Zitation] Die im Posten "Außerordentliche Aufwendungen" (Formblatt 2 Aufwendungen Nr. 11, Formblatt 3 Nr. 21) enthaltenen wichtigsten Einzelbeträge sind gem. § 35 Abs. 1 Nr. 4 RechKredV im Anhang aufzuführen sowie ihrer Art und Höhe nach zu erläutern, sofern sie für die Beurteilung des JA nicht unwesentlich sind. Für Zahlungsinstitute bzw. E-Geld-Institute sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 115 [Autor/Zitation] Für die KGaA sind mangels abweichender einschlägiger Sonderregelungen ua. die aktienrechtlichen Vorschriften über den AR (§§ 95–116 AktG) sinngemäß anzuwenden (§ 278 Abs. 3 AktG; für viele Perlitt in MünchKomm. AktG6, § 287 AktG Rz. 34). Jedes Unternehmen von öffentlichem Interesse in dieser Rechtsform hat demzufolge wie die AG (Rz. 113) einen AR und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Ausweis des Handelsbestands in der Bilanz

Rz. 59 [Autor/Zitation] Der Ausweis des "Handelsbestands" in der Bilanz wurde mit dem BilMoG geändert und für alle Institute einheitlich geregelt. Der durch das BilMoG sowohl auf der Aktiv- als auch auf der Passivseite eingefügte Posten "Handelsbestand" dient der Verbesserung der Transparenz und Aussagefähigkeit der Berichterstattung über die Handelsaktivitäten eines Institut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 18 [Autor/Zitation] Innerhalb des Dritten Buchs des HGB (§§ 238 ff.) enthält der Dritte Abschnitt "Ergänzende Vorschriften für eingetragene Genossenschaften" (§§ 336 bis 339). Die rechtsformspezifischen Sondervorschriften für eingetragene Genossenschaften ergänzen die "lex generalis"-Vorschriften des Ersten Abschnitts (§§ 238 bis 263) mit den für alle bilanzierungspflicht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Unternehmen des Finanzsektors

Rz. 132 [Autor/Zitation] Unter den ergänzenden Vorschriften für bestimmte Unternehmen im Vierten Abschnitt Drittes Buch HGB finden sich Regelungen zur Anwendbarkeit von § 324 auf Kreditinstitute (§ 340k Abs. 5, Rz. 133 f.) und Versicherungsunternehmen (§ 341k Abs. 3, Rz. 135). Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen von öffentlichem Interesse können in verschiedenen Rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Entsprechende Anwendung kraft Gesetzes

Rz. 134 [Autor/Zitation] Mit Einführung des § 319b durch das BilMoG hat der Gesetzgeber zur netzwerkweiten Ausdehnung der handelsrechtlichen Unabhängigkeitsvorschriften (vgl. ua. BT-Drucks. 16/10067, 100, 105, 114) zugleich seine entsprechende Geltung angeordnet für die Abschlussprüfung nach dem PublG (§ 2 Abs. 1 Satz 2 PublG), den Sonderprüfer (§ 143 Abs. 2 AktG), die Prüfung d...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Internationale Bezüge

Rz. 37 [Autor/Zitation] Das Audit Committee angelsächsischer Prägung als internationales Vorbild des Prüfungsausschusses (Rz. 20) wird in den USA seit Ende der 1930er Jahre als Element guter Corporate Governance empfohlen (historischer Abriss bei Goerdeler, ZGR 1987, 219, 220 ff.; s. auch Lück, ZfbF 1990, 995, 996 ff.; Scheffler, ZGR 2003, 236, 238; Hopt/Roth in Großkomm. Akt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Verortung im GoB-System

Rn. 410 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Das Realisationsprinzip (§ 252 Abs 1 Nr 4 2 Hs HGB) gehört als grundlegendes Prinzip des Bilanzrechts zu den materiellen GoB. Es ist als kodifizierter GoB gemäß § 5 Abs 1 S 1 EStG für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG sowie nach ständiger BFH-Rspr desgleichen für die Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG auch steuerlich beachtlich (BFH vom ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Emittenten besicherter Wertpapiere (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 140 [Autor/Zitation] Kapitalgesellschaften iSd. Abs. 1 Satz 1 (und die weiteren potenziell von § 324 erfassten Rechtsformen, Rz. 74 ff.) sind gem. Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 von der Pflicht zur Einrichtung eines Prüfungsausschusses ausgenommen, wenn ihr ausschließlicher Zweck in der Ausgabe von Wertpapieren (iSd. § 2 Abs. 1 WpHG) besteht, die durch VG besichert sind. Bei diesen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / B. Bildung versicherungstechnischer Rückstellungen (Abs. 1 Satz 1 und 3)

Rz. 8 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen haben über die in § 249 abschließend geregelten Rückstellungen für alle Kaufleute hinausgehende versicherungstechnische Rückstellungen gem. §§ 341e bis 341h zu bilden, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungsverträgen sicherzustellen. Dabei haben sie diese insoweit zu bilden, wie dies nach vernünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Werkverträge

Rn. 456 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks, der Besteller zur Entrichtung der dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs 1 BGB). Der Unternehmer schuldet – in Abgrenzung zum Dienstvertrag – nicht nur die Leistung, sondern auch und gerade den Erf...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zusammengefasste Jahresabschlüsse

Rz. 250 [Autor/Zitation] Prüfungsgegenstand einer Konzernabschlussprüfung ist der Konzernabschluss (vgl. Rz. 140). Nach Abs. 3 Satz 1 hat der Konzernabschlussprüfer auch die im Konzernabschluss zusammengefassten JA, insbes. die konsolidierungsbedingten Anpassungen, in entsprechender Anwendung des Abs. 1 zu prüfen. Die einzelnen zusammengefassten JA stellen allerdings keinen g...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Erläuterungen zur Aufgliederung des Anlagevermögens

Rz. 109 [Autor/Zitation] § 34 Abs. 3 RechKredV verweist auf die Regelungen zum Anlagespiegel nach § 284 Abs. 3 (s. § 284 Rz. 150 ff.), der auf VG iSd. § 340e Abs. 1, die nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften zu bewerten sind, anzuwenden ist. Diese umfassen: Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rech...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Investmentvermögen iSd. § 1 Abs. 1 KAGB (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 143 [Autor/Zitation] Keinen Prüfungsausschuss einrichten müssen schließlich Investmentvermögen iSd. § 1 Abs. 1 KAGB. Nach dieser Vorschrift ist Investmentvermögen jeder Organismus für gemeinsame Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu investieren und der kein operativ tätige...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Bilanzierungspflicht bzw. -wahlrecht

Rz. 124 [Autor/Zitation] Abweichend von den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften haben nach PublG zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichtete Unternehmen in ihrem JA § 274 HGB bezüglich der Bilanzierung latenter Steuern sinngemäß anzuwenden. Zwar verweist § 5 Abs. 1 Satz 2 auch auf die Befreiung für kleine KapGes. in § 274a Nr. 4 HGB. Aufgrund der Größenkriterien eine...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Anwendung der §§ 242 bis 256a HGB

Rz. 46 [Autor/Zitation] Das Gesetz geht (stillschweigend) davon aus, dass alle nach § 3 zur öffentlichen Rechnungslegung verpflichteten Unternehmen bereits gem. § 242 HGB als Kaufleute zur Aufstellung eines JA verpflichtet sind und folglich zumindest die für alle Kaufleute geltenden Rechnungslegungsvorschriften (§§ 242–256a HGB) zu beachten haben (Kirsch, Rechnungslegung, § 5...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 12 Abs 1 S 2 UmwStG gilt § 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG entspr. Nach § 4 Abs 1 S 2 UmwStG sind bei dem übernehmenden Rechtsträger dessen Anteile an der übertragenen Kö zum stlichen Übertragungsstichtag mind mit dem Bw, erhöht um in früheren Jahren st-wirksam vorgenommene (und nicht zwischenzeitlich st-wirksam rückgängig gemachte) Abschr s...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Verrechnung für zurückgekaufte, nicht börsenfähige eigene Schuldverschreibungen gem. § 16 Abs. 4 Halbs. 2, § 22 Abs. 2 Satz 2 RechKredV

Rz. 39 [Autor/Zitation] Zurückgekaufte, nicht börsenfähige eigene Schuldverschreibungen sind vom Passivposten 3a) "begebene Schuldverschreibungen" unter den verbrieften Verbindlichkeiten abzusetzen. Da das Formblatt 1 der RechKredV keinen expliziten Ausweis dieser Schuldverschreibungen vorsieht, kommt nur eine "stille" Absetzung in Betracht. Gleiches gilt für zur Vernichtung ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (5) Überwachung der Qualität der vom Abschlussprüfer und vom Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zusätzlich erbrachten Leistungen

Rz. 341 [Autor/Zitation] Vom Prüfer (dh. Abschlussprüfer und ggf. Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts, Rz. 309) zusätzlich zur Prüfung erbrachte Leistungen haben für den Prüfungsausschuss in doppelter Hinsicht Bedeutung. Zum einen hat der Ausschuss im Zusammenhang mit der Überwachung der Unabhängigkeit des Prüfers die Einhaltung der umfangreichen Regelungen in Art. 5 APrVO (EU...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Allgemeine (materielle) Maßgeblichkeit

Rn. 326 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Die steuerliche Gewinnermittlung erfolgt im Wege des BV-Vergleichs (§ 4 Abs 1 S 1 EStG). Materiell entscheidende Größe für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (s Rn 49) ist das BV, das nach § 5 Abs 1 S 1 EStG "nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist". Mit der Verweisung des § 5 Abs 1 S 1 EStG auf die handelsrechtlichen GoB sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Aufstellungsfristen

Rz. 24 [Autor/Zitation] Grundsätzlich muss der (Teil-)KA in den ersten fünf Monate nach dem Konzernabschlussstichtag für das vergangene Konzerngeschäftsjahr von den gesetzlichen Vertretern aufgestellt werden. Die Frist betrifft den (Teil-)KA als Ganzes und gilt daher einheitlich für sämtliche Bestandteile des (Teil-)KA (ebenso Hachmeister in HKMS3, § 13 PublG Rz. 10). Die Fri...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Weitere Anmerkungen

Rz. 37 [Autor/Zitation] Für die Feststellung des JA und die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags ist gem. § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 GenG die Generalversammlung zuständig. Bei der Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrages sind auch Gewinn- und Verlustvortr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Eindeutiges Abzielen auf Gewinn- oder Kostenteilung

Rz. 77 [Autor/Zitation] Eine Teilung von Gewinn und Kosten ist bei natürlicher Betrachtung synonym zur Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen. Nach der Begründung zum BilMoG soll daher bei einer Gewinn- und Kostenteilung regelmäßig von der Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen auszugehen sein (BT-Drucks. 16/10067, 90). Rz. 78 [Autor/Zitation] Gewinn- un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aba) Konkrete Maßgeblichkeit für Bewertungseinheiten (§ 5 Abs 1a S 2 EStG)

Rn. 326a Stand: EL 134 – ET: 02/2019 § 5 Abs 1a S 2 EStG ordnet für konkrete"Ergebnisse" in der handelsrechtlichen Rechnungslegung zur Absicherung finanzwirtschaftlicher Risiken gebildeter Bewertungseinheiten die Maßgeblichkeit für das Steuerrecht an (sog "konkrete" Maßgeblichkeit), s Rn 480, 501ff. In dieser speziellen Ausprägung besteht mit der Bindung an konkrete handelsbi...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Kündigungsgrund

Rz. 462 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann den Pflichtprüfungsauftrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Begriff des wichtigen Grundes entstammt den allgemeinen Kündigungsvorschriften des BGB (vgl. § 626 BGB), so dass zur Auslegung hierauf zurückgegriffen werden kann. Dabei ist jedoch die besondere Zielsetzung der Beschränkung des Kündigungsrechts in § 318 Abs. 6 zu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Genossenschaften und Europäische Genossenschaften

Rz. 128 [Autor/Zitation] Die Corporate Governance einer Genossenschaft hängt von ihrer nach der Zahl der Mitglieder bemessenen Größe ab. Kleinere Genossenschaften mit nicht mehr als 20 Mitgliedern können gem. § 9 Abs. 1 Satz 2 GenG qua Satzung auf einen AR verzichten. Sofern sie diese Option ausüben und Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nr. 1 oder 2 si...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen als Typus

Rz. 70 [Autor/Zitation] Der Gesetzgeber hat aus einer Gesamtbetrachtung der in Art. 2 Nr. 7 zweiter Spiegelstrich APrRL aufgezählten Merkmale geschlossen, dass das auf eine gewisse Dauer angelegte Zusammenwirken der Netzwerkmitglieder auf die Verfolgung gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen ausgerichtet sein muss (BT-Drucks. 16/10067, 90). Entsprechend hat er die einzelnen ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Quantitative Beschränkungen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 11 [Autor/Zitation] Neben den qualitativen Beschränkungen sieht § 340f Abs. 1 Satz 2 eine Begrenzung der stillen Vorsorgereserve auf 4 % des jeweiligen Gesamtbestands der unter die Bemessungsgrundlage fallenden VG vor. Mit Hilfe dieser pauschalen Obergrenze werden zum einen die Vorgaben des Art. 37 EU-BBRL berücksichtigt, die eine stille Vorsorgereserve nur mit der Einsch...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Überblick

Rz. 250 [Autor/Zitation] Für die GuV von Einzelkaufleuten und Personenhandelsgesellschaften sieht § 5 Abs. 5 folgende Erleichterungen vor: Aufstellung der GuV nach den für das Unternehmen geltenden Bestimmungen (Satz 1); s. Rz. 253 ff. Ausweis der Steuern bei Anwendung einer Gliederung nach § 275 HGB (Satz 2); s. Rz. 270 ff. Anlage zur Bilanz im Falle der Nichtoffenlegung der Gu...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 18 [Autor/Zitation] Die Zweiteilung des Prüfungsergebnisses mit der Pflicht, neben der Erteilung des zur Veröffentlichung bestimmten Bestätigungsvermerks einen für Vorstand und AR bestimmten schriftlichen Bericht über die Prüfung zu erstatten, besteht seit Einführung der aktienrechtlichen Pflichtprüfung (§ 262e HGB idF der Verordnung über Aktienrecht v. 19.9.1931, § 139 A...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] Der nationale Gesetzgeber transformierte die RL 91/674/EWG durch das VersRiLiG (v. 24.6.1994, BGBl. I 1994, 1377) sowie durch die RechVersV vom 8.11.1994 (BGBl. I 1994, 3378) in deutsches Recht. Die Transformation führte zu einer Erweiterung des Vierten Abschnittes des Dritten Buchs des HGB um einen Zweiten Unterabschnitt (§§ 341–341p). Dieser enthält i...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Digitalisierung und Nachhaltigkeit

Rz. 20 [Autor/Zitation] Dem schloss sich unmittelbar die Digitalisierung als Triebfeder für gesetzgeberische Maßnahmen an, indem es durch das EHUG v. 10.11.2006 (BGBl. I 2006, 2553) zu einer vollständigen Umgestaltung und Neufassung von § 325 kam, der fortan eine elektronische Einreichung der zu veröffentlichenden Unterlagen vorsah. Mit dem TUG v. 5.1.2007 (BGBl. I 2007, 10) ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Überblick

Rz. 225 [Autor/Zitation] § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG listet eine Reihe konkreter Überwachungsaufgaben auf, mit denen sich der Prüfungsausschuss gem. Abs. 1 Satz 1 "insbesondere" zu befassen hat. Hieraus folgt, dass der aktienrechtliche Aufgabenkatalog nicht abschließend ist, sondern je nach Unternehmenssituation (zB besondere Cyberrisiken, hierzu Rz. 345) durch Ausdifferenzierun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bad) Auswirkungen auf die Steuerbilanzpolitik

Rn. 332 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Als Folge des steuerlichen Wahlrechtsvorbehalts kann die Steuerbilanzpolitik in den Wahlrechtsbereichen von der Handelsbilanzpolitik abgekoppelt werden. Eine ergebnisorientierte Handelsbilanzpolitik ist ohne steuerliche Nachteile möglich (zu den Einschränkungen bei gebundenen steuerlichen Wahlrechten s Rn 326b). Desgleichen ist eine steuerop...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 70 [Autor/Zitation] Die eingetragene Genossenschaft ist geregelt im Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz – GenG) v. 1.5.1889 idF der Bekanntmachung v. 16.10.2006 (BGBl. I 2006, 2230), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes v. 20.7.2022 (BGBl. I 2022, 1166). Das Gesetz gliedert sich in zehn Abschnitte. Das folgende Tablea...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Schmidt/Weber-Grellet, § 5 EStG Rz 172; Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 533; Schiffers in Korn, § 5 EStG Rz 543; Niemann, Immaterielle WG im Handels- und Steuerrecht 1999. Rn. 719 Stand: EL 76 – ET: 11/2007 Adressensammlung (gesammelt auf Datenträgern) ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 160. Alleinvertriebsrecht ist immaterielles WG; s BFH BStBl II 1989, 101. Archiv ist Bestan...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 324 selbst beschreibt konkret nur die spezielle subsidiäre Aufgabe des Prüfungsausschusses, den Gesellschaftern einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers zu machen, wenn die KapGes. keinen AR oder Verwaltungsrat hat oder wenn der AR oder Verwaltungsrat für den Vorschlag nicht zuständig ist (Abs. 2 Satz 5; Rz. 366 ff.). Der Gesetzestext ("wen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 280 [Autor/Zitation] Gemäß § 9 Abs. 2 dürfen unter das PublG fallende Personenhandelsgesellschaften und Einzelkaufleute auf die Offenlegung der GuV und des Beschlusses über die Ergebnisverwendung verzichten, wenn sie die in § 5 Abs. 5 Satz 3 geforderten Angaben in eine Anlage zur Bilanz aufnehmen. Die Vorschrift ist zwar häufig kritisiert worden (vgl. zB Castan, DB 1980, ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Birck/Meyer, Die Bankbilanz, 3. Aufl. 1976-1989; Böcking, Bilanzrechtstheorie und Verzinslichkeit, 1988; Fey/Mujkanovic, Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen, WPg. 2003, 213; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Böcking/Torabian, Risikomanagement und Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Schäfer Risikomanagement und kapital...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Eigene Anteile, eigene "Schulden"

Rn. 1420 Stand: EL 91 – ET: 05/2011 Eine KapGes kann eigene Anteile erwerben, also sozusagen sich selbst teilweise kaufen. Aktienrechtlich bestand diese Möglichkeit in eingeschränktem Umfang schon immer (s § 57 Abs 1 S 2 AktG), für die GmbH wird dies analog als möglich erachtet. Durch das KonTraG ist diese Möglichkeit noch erweitert worden (s § 71 Abs 1 AktG). Zu Recht sieht ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zielkonflikt: Information versus Leistungsfähigkeit

Rn. 14 Stand: EL 139 – ET: 10/2019 Verbreitet ist auch die Auffassung, dass die handelsrechtliche Rechnungslegung mit der steuerlichen deshalb nicht in Einklang zu bringen sei, weil Erstere insb auch eine Informationsfunktion habe, während die steuerliche Gewinnermittlung eine Technik zur Ermittlung einer leistungsfähigkeitsgerechten Bemessungsgrundlage darstelle, was unverei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Praktisches Verhältnis: Abweichung

Rn. 598 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Trotz des klaren, in der Frage der abstrakten Aktivierungsfähigkeit keinen Raum für Abweichungen in systematischer Hinsicht belassenden Verhältnisses von VG- und WG-Begriff, werden im Handels- und Steuerbilanzrecht abweichende Kriterien für die abstrakte Aktivierungsfähigkeit zur Anwendung gebracht. Selbstständige Verwertbarkeit als (strenge...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 5 [Autor/Zitation] Bei der offenen Vorsorgereserve nach § 340g handelt es sich um ein Bilanzierungswahlrecht, dass einerseits unabhängig von der Bildung oder Auflösung der stille Vorsorgebildung nach § 340f ausgeübt werden kann und andererseits ebenso wie die Regelungen zum § 340f auch von der dem Einzelbewertungsgrundsatz folgenden individuellen Bewertung der maßgebliche...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / F. Sanktionsmöglichkeiten bei Verletzung der nach § 320 bestehenden Pflichten

Rz. 93 [Autor/Zitation] Verweigern die gesetzlichen Vertreter oder Abschlussprüfer der Einzelabschlüsse (§ 320 Abs. 3 Satz 2) die Erfüllung der ihnen nach § 320 obliegenden Pflichten, ohne dazu berechtigt zu sein, so kann der Abschlussprüfer auf verschiedene Weise seine Rechte durchsetzen. Dabei scheiden eine Klage oder eine einstweilige Verfügung zur Erzwingung der Rechte au...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Begriff Handelsbestand

Rz. 27 [Autor/Zitation] Der Begriff "Handelsbestand" ist nicht nur eine (Bilanz-)Postenbezeichnung, sondern stellt darüber hinaus eine eigene Bewertungskategorie dar (vgl. § 340e Rz. 1). Rz. 28 [Autor/Zitation] Das Gesetz definiert nicht, welche Finanzinstrumente zum sog. bilanziellen Handelsbestand gehören (IDW RS BFA 2 Rz. 10). Aus der Begründung zum Regierungsentwurf des Bil...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Gewinnung der GoB

Rn. 389 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Die Gewinnung und Fortentwicklung von GoB ist eine handelsrechtliche Aufgabe (vgl Beisse, StuW 1994, 1, 5), obschon höchst selten der BGH mit der Klärung von Bilanzierungsfragen befasst ist, sondern regelmäßig steuerrechtlich veranlasst der BFH. Die Funktion, den jeweils aktuellen Bestand/Inhalt der GoB auszufüllen, obliegt faktisch damit g...mehr