Fachbeiträge & Kommentare zu BilMoG

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Berufsgrundsätze internationaler Standardsetzer

Rz. 85 [Autor/Zitation] Die Bedeutung internationaler Prüfungsstandards hat in den letzten Jahrzehnten immer weiter zugenommen (vgl. Ruhnke, DB 1999, 237; Ruhnke, DB 2006, 1169; in Bezug auf die ISA vgl. Gewehr/Moser, WPg 2018, 193; Schmid, BB 2018, 2991; kritisch Olbrich/Weimann, BFuP 2011, 180; Naumann/Feld, WPg 2013, 641). Bereits in der Gesetzesbegründung zum KonTraG wird...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Prahl/Naumann, Zur Bilanzierung von portfolio-orientierten Handelsaktivitäten der Kreditinstitute, WPg. 1991, 729; Hossfeld, Der Ausweis von Optionen im Jahresabschluß von Kreditinstituten, DB 1997, 1241; Bieg, Die externe Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, 1999; Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute, 2. Aufl. 2004; Löw/Scharpf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Grundsatz der Wesentlichkeit

Rn. 407 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Nach Maßgabe des Grundsatzes der Wesentlichkeit können unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis vernachlässigt, verkürzt oder verdichtet werden, wenn es unverhältnismäßig und deshalb unzumutbar wäre, durch zeit- und kostenintensive Arbeiten Informationen zu generieren, die den JA nur wenig beeinflussen (Leffson, D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Andere Ergebnisrücklagen (Abs. 2 Nr. 2 Halbs. 1)

Rz. 32 [Autor/Zitation] Unter den anderen Ergebnisrücklagen sind alle Ergebnisrücklagen auszuweisen, die nicht "Gesetzliche Rücklage" sind, und entsprechend der Satzung oder auch freiwillig aus den Ergebnissen dotiert werden. Bei den anderen Ergebnisrücklagen kann es sich bspw. um eine sog. Betriebsrücklage oder auch um eine zweckbestimmte Rücklage handeln. Die Ergebnisrückla...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Ermächtigung bezüglich weiterer Abschlussprüfungsanforderungen (Abs. 6)

Rz. 17 [Autor/Zitation] Abs. 6 ermächtigt das Bundesministerium der Justiz, unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu den bei der Durchführung der Abschlussprüfung nach Abs. 5 anzuwendenden internationalen Prüfungsstandards weitere Abschlussprüfungsanforderungen vorzuschreiben. Der Begriff der Abschlussprüfungsanforderungen betrifft allerdings wohl nicht die Prüfungsdurc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 5 Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden

Forderungen in Fremdwährung müssen in EUR umgerechnet werden.[1] Maßgebend ist der Devisenkassamittelkurs im Zeitpunkt der erstmaligen Verbuchung der Forderung.[2] Dieser bestimmt die Anschaffungskosten der Forderung für die Handels- und Steuerbilanz. Ist der Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag niedriger, gilt für die Bewertung in der Handelsbilanz: Bei einer voraussicht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 4 Grundsätze für die steuer- und handelsrechtliche Bewertung im Jahresabschluss

Forderungen sind nach folgenden Grundsätzen zu bewerten: Tab. 1: Forderungsbewertung nach Handels- und Steuerrecht "Anschaffungskosten" sind bei der Bewertung von Forderungen aus Lief...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 8671 Aufwendungen aus der Anwendung der Übergangsvorschriften des Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB (BilMoG)

Durch die Abschaffung des Ausweises außerordentlicher Aufwendungen waren noch nicht verrechnete Unterschiedsbeträge aus dem Übergang auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG, insbesondere für Pensionsrückstellungen (1/15-Regelung nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB) gesondert innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen als "Aufwendungen nach Art. 67 Absatz 1 und ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 38 Rückstellungen für Bauinstandhaltung (§ 249 Abs. 2 HGB a. F.)

Der Langfristigkeit der Nutzung von Gebäuden und den damit verbundenen Instandhaltungsrisiken konnte nur noch übergangsweise durch Ausübung des Wahlrechts zur Beibehaltung der bis zum 31.12.2009 gebildeten Rückstellungen für Bauinstandhaltung Rechnung getragen werden. Bei Ausübung des Beibehaltungswahlrechts gilt das HGB in der Fassung vor Inkrafttreten des BilMoG am 29.5.2009.mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 66 Sonstige betriebliche Erträge

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 6Erträge

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Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Anlage 1: Kontenrahmen der ... / Klasse 8Aufwendungen

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Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 09 Immaterielle Vermögensgegenstände

Diese Kontengruppe dient der Erfassung von immateriellen Werten des Anlagevermögens. Bereits durch das BilMoG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Grottel/Larenz, Deferred taxes – ein Vergleich der Vorschriften des § 274 HGB mit den geplanten Änderungen der amerikanischen Bilanzierungspraxis, BFuP 1987, 54; Dötsch/Pung, Die Neuregelungen bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer durch das Steuergesetzgebungspaket vom Dezember 2003, DB 2004, 151; Freiberg, Tarifeffekte bei der Steuerlatenzberechnung nach IFRS, Pi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Zitation] Die Definition der Beteiligung, wie sie in § 271 Abs. 1 enthalten ist, hat ihren Ursprung im Aktiengesetz aus dem Jahr 1937, und zwar in dessen § 131 Abs. 1 A.II.6., in dem sie neu geschaffen wurde. Später wurde diese Regelung im Rahmen des Aktiengesetzes aus dem Jahr 1965 in dessen § 152 Abs. 2 übernommen. Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Definition der verb...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Lentfer/Weber, Das Corporate Governance Statement als neues Publizitätsinstrument, DB 2006, 2357; Bischof/Selch, Neuerungen für den Lagebericht nach dem Regierungsentwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG), WPg 2008, 1021; Kuthe/Geiser, Die neue Corporate Governance Erklärung – Neuerung des BilMoG in § 289a HGB-RE, NZG 2008, 172; Böcking/Eibelshäuser, Die Erk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 395 [Autor/Zitation] Im Rahmen der Berichtspflicht sind im Anhang der nach den Vorgaben in § 168 Abs. 1 Satz 3 KAGB (iVm. 278 oder 286 Abs. 1 KAGB) ermittelte Wert der Anteile oder Anlageaktien und die Differenz dieses Werts zum in der Bilanz ausgewiesenen Buchwert anzugeben. Im Fall ausländischer Investmentanteile kann dem Buchwert auch der nach ausländischem Investmentr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 369 [Autor/Zitation] Soweit Bewertungseinheiten nach § 254 gebildet werden, ist im Anhang zu erläutern, zur Absicherung welcher Risiken welche Bewertungseinheiten gebildet worden sind. Rz. 370 [Autor/Zitation] Nach Nr. 23 Buchst. a ist sind Angaben zum Grundgeschäft und zu den Sicherungsinstrumenten erforderlich. Anzugeben ist der betragsmäßige Umfang – die Größenordnung –,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 383 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das BilMoG eingeführt. Über verrechnetes Planvermögen müssen alle Kapitalgesellschaften (auch kleine iSv. § 267 Abs. 1) berichten. Nr. 25 müssen darüber hinaus die nach dem PublG zur Aufstellung eines Anhangs verpflichtete Unternehmen beachten (vgl. § 5 Abs. 2 PublG; § 5 PublG Rz. 178). Rz. 384 [Autor/Zitation] Nr. 25 nim...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufschlüsselung des Honorars

Rz. 303 [Autor/Zitation] Gegenstand der Angabepflicht ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers in Euro, ggf. in T Euro oder Mio. Euro (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 70). Das Gesamthonorar ist nach seinen Vergütungsbestandteilen für die einzelnen in Nr. 17 Buchst. a bis d genannten Tätigkeitsbereiche aufzugliedern. Die Aufschlüsselung des Gesamthonorars hat in Anseh...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Art und Umfang der Darstellung

Rz. 49 [Autor/Zitation] Ist eine Berichterstattung über die nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte aufgrund ihrer Bedeutung für die Beurteilung der Finanzlage notwendig, sind nach Nr. 3 neben den Risiken, Vorteilen und finanziellen Auswirkungen auch Art und Zweck des Geschäfts anzugeben. Rz. 50 [Autor/Zitation] Ein angabepflichtiges Risiko meint aus dem Geschäft resultierende...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Honorar

Rz. 298 [Autor/Zitation] Unter den Begriff des Honorars fällt die Gesamtvergütung des Abschlussprüfers für seine Tätigkeit, also seine im GJ erbrachten Leistungen. Es kommt nicht auf die schuldrechtliche Grundlage der Vergütung und die Art der Abrechnung (Zeit- und Wertgebühr) an (Henckel in HKMS3/4, § 285 HGB Rz. 159 [9/2024]). Einzubeziehen ist dabei der berechnete Auslagen...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Wendholt/Wesemann, Zur Umsetzung der HGB-Modernisierung durch das BilMoG: Bilanzierung von latenten Steuern im Einzel- und Konzernabschluss, DB 2009, Beil. Heft 23, 64; Oser/Roß/Wader/Drögemüller, Änderungen des Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) WPg 2009, 573; Kähne/Melcher/Wesemann, Latente Steuern nach BilMoG – Grundlagen und Zweifelsfragen,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Vorschrift wurde im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG v. 25.5.2009, BGBl. I 2009, 1102) neu eingeführt und trat mit Wirkung zum 29.5.2009 in Kraft. Anzuwenden ist die Vorschrift – wie die meisten Änderungen durch das BilMoG – erstmals auf JA und Konzernabschlüsse für das nach dem 31.12.2009 beginnende GJ (Art. 66 Abs. 3 Satz 1 E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Breidenbach, Steuerliche Probleme im Zusammenhang mit Werkzeugen, WPg 1975, 73; Knapp, Mietereinbauten und -umbauten sowie Gebäude auf fremdem Grund in der Handelsbilanz, BB 1975, 1103; Claussen, Der Genussschein und seine Einsatzmöglichkeiten, in Hadding/Immenga/Mertens/Pleyer/Schneider (Hrsg.), Handelsrecht und Wirtschaftsrecht in der Bankpraxis, FS Winfried Werner, 1984, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Inhalt der Angabe

Rz. 347 [Autor/Zitation] Nach Nr. 21 sind Angaben zumindest zu den wesentlichen marktunüblichen Geschäften der Gesellschaft mit nahestehenden Unternehmen und Personen, einschließlich Angaben zu deren Wertumfang, zur Art der Beziehung zu den nahestehenden Unternehmen und Personen sowie weitere Angaben zu den Geschäften, die für die Beurteilung der Finanzlage der Gesellschaft n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 366 [Autor/Zitation] Nr. 23 wurde durch das BilMoG eingeführt. Die Berichtspflicht ist eine Reaktion auf die Zulassung der Bildung von Bewertungseinheiten gem. § 254 (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 36). Danach können VG, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit vorgesehene Transaktionen zur Absicherung von Risiken mit Finanzinstrumente...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen

Rz. 165 [Autor/Zitation] Die bilanzielle Behandlung ausstehender Einlagen hängt maßgeblich davon ab, ob die Einlage eingefordert ist. Eingefordert ist die Einlage nach einer Aufforderung durch den Vorstand iSd. § 63 Abs. 1 AktG (zB Pöschke in BeckOGK HGB, § 272 Rz. 33 [10/2024]) bzw. die Gesellschafter der GmbH nach § 46 Nr. 2 GmbHG (Kliem/Meyer in Beck BilKomm.14, § 272 HGB ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 359 [Autor/Zitation] Nr. 22 wurde durch das BilMoG eingeführt und verpflichtet zur Berichterstattung über Forschungs- und Entwicklungskosten. Ziel ist eine Verbesserung der Informationsfunktion des JA und (in Ergänzung der Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8) des Gläubigerschutzes unter Berücksichtigung der Geheimhaltungsinteressen der Wirtschaft (vgl. Begr.RegE BilMoG,...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Rz. 38 [Autor/Zitation] Die nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfte werden im Gesetz nicht definiert. Der Begriff des "Geschäfts" ist in einem weiten, funktionalen Sinn zu verstehen und erfasst alle Arten von Transaktionen oder Vereinbarungen (Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 69). Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte können, müssen deshalb aber keine schwebenden R...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Angabe für die Beurteilung der Finanzlage notwendig

Rz. 43 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht setzt voraus, dass die Risiken und Vorteile des nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäfts wesentlich sind und die Offenlegung für die Beurteilung der Finanzlage des Unternehmens erforderlich ist. Die Finanzlage eines Unternehmens beschreibt seine Liquidität und seine Fähigkeit, vorhandenen Verpflichtungen in überschaubarem Zeitraum ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 390 [Autor/Zitation] Nr. 26 verpflichtet Gesellschaften, die Anteile an Sondervermögen iSd. § 1 Abs. 10 KAGB oder Anlageaktien an Investmentaktiengesellschaften mit veränderlichem Kapital iSv. §§ 108 ff. KAGB oder vergleichbare Anteile an vergleichbaren EU-Investmentvermögen oder an vergleichbaren ausländischen Investmentvermögen halten, die im bilanziellen Buchwert diese...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Moxter, Die Jahresabschlußaufgaben nach der EG-Bilanzrichtlinie – Zur Auslegung von Art 2 EG-Bilanzrichtlinie, AG 1979, 141; Kuhn, Die Berichterstattung über Forschung und Entwicklung im Lagebericht, DStR 1993, 491; Fey, Die Angabe bestehender Zweigniederlassungen im Lagebericht nach § 289 Abs. 2 Nr. 4 HGB, DB 1994, 485; Veit, Funktion und Aufbau des Berichts zu Zweigniederl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Zitation] § 274a wurde 1994 durch das Gesetz zur Änderung des D-Mark-Bilanzgesetzes und anderer handelsrechtlicher Bestimmungen ( DMBilG) in das HGB eingefügt. § 274a wurde anschließend mehrfach geändert, die bedeutsamsten Änderungen erfolgten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Durch das BilMoG ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Groh, Eigenkapitalersatz in der Bilanz, BB 1993, 1882; Lutter, Zur Bilanzierung von Genußrechten, DB 1993, 2441; Küting/Kessler, Eigenkapitalähnliche Mittel in der Handelsbilanz und im Überschuldungsstatus, BB 1994, 2103; Schweitzer/Volpert, Behandlung von Genußrechten im Jahresabschluß von Industrieemittenten, BB 1994, 821; Ekkenga, Zur Aktivierungs- und Einlagefähigkeit vo...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 319 [Autor/Zitation] Nr. 19 bezieht sich auf derivative Finanzinstrumente wie standardisierte und andere Termingeschäfte, Optionen und Swaps. Im Zuge der Fair-Value-Richtlinie und ihrer Umsetzung durch das BilReG wurde ihre Bewertung auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts zugelassen. Ziel war es, die Rechnungslegung stärker international zu harmonisieren. Nr. 19 di...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 400 [Autor/Zitation] Nach Nr. 27 sind die im Anhang regelmäßig nur in einer Gesamtsumme ausgewiesenen Eventualverbindlichkeiten iSv. §§ 251, 268 Abs. 7 im Einzelnen aufzuschlüsseln (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 74 f.). Ziel ist es, so die Transparenz des JA zu erhöhen, indem gezeigt wird, welche Risiken den Eventualverbindlichkeiten im Einzelnen immanent si...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / XIX. Angabe der Erklärung nach § 161 AktG (Nr. 16)

Rz. 291 [Autor/Zitation] Die Berichtspflicht wurde durch das TransPuG eingeführt und im Zuge des BilMoG neu gefasst. Nr. 16 diente ursprünglich der Umsetzung von Art. 46a der mittlerweile abgelösten 4. EG-RL idF der Abänderungs-RL (2006/46/EG) (vgl. Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 39). Der Anwendungsbereich von Nr. 16 bestimmt sich nach dem Anwendungsbereich von § 289f...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Berichtszeitraum, Zeitpunkt und Dauer der Veröffentlichung der Erklärung

Rz. 53 [Autor/Zitation] Das Gesetz macht keine Vorgaben zum Berichtszeitraum, zum Zeitpunkt oder zur erforderlichen Dauer der Veröffentlichung. Rz. 54 [Autor/Zitation] Da die Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht aufgenommen werden muss und damit ein Teil des Lageberichts darstellt, muss sie jährlich neu erstellt und auch offengelegt (§ 325 Abs. 1 und 1a) werden ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Besonderheiten eigener Anteile

Rz. 178 [Autor/Zitation] Der Erwerb eigener Anteile oder eines beherrschten oder in Mehrheitsbesitz stehenden Unternehmens durch die Gesellschaft kommt wirtschaftlich einer teilweisen Rückzahlung des Kapitals gleich (so Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 65 f.), so dass hierfür entsprechende gesellschaftsrechtliche und bilanzielle Beschränkungen Anwendung finden. Rz. 179 [...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Normzweck: Ziel der Bilanzierung latenter Steuern

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Steuerabgrenzung nach § 274 aF diente wie die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 nF der periodengerechten Abgrenzung des Steueraufwands sowie dem zutreffenden Ausweis der Vermögenslage. Diskutiert wurde jedoch, welcher Zielsetzung Priorität beizumessen sei (vgl. ADS[6], § 274 HGB Rz. 28 f.). Die periodengerechte Erfolgsermittlung entspricht i...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 311 [Autor/Zitation] Die heute in Nr. 18 geregelte Berichtspflicht geht zurück auf das Bilanzrechtsreformgesetz (Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung v. 4.12.2004 – BilReG) und diente der Umsetzung von Art. 43 Abs. 1 Nr. 14, Art. 42a Abs. 2 und Art. 42b Abs. 1 der nunmehr überholten 4. EG-RL id...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Bieg, Ermessensentscheidungen beim Handelsbilanzausweis von "Finanzanlagen" und "Wertpapieren des Umlaufvermögens" – auch nach neuem Bilanzrecht?, DB 1985, Beilage 24, 481; Biener/Berneke, Bilanzrichtlinien-Gesetz, 1986; Kropff, Verbundene Unternehmen im Aktiengesetz und Bilanzrichtlinien-Gesetz, DB 1986, 364; Küting, Verbundene Unternehmen nach HGB und AktG, DStR 1987, 347;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 285 geht zurück auf das Bilanzrichtlinien-Gesetz (Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts – BiRiLiG). Nach Änderungen einzelner Angabepflichten infolge einer Reihe von Reformen, auf die im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Einzelpflich...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Bisherige Rechtsentwicklung

Rz. 15 [Autor/Zitation] Die Norm des § 267 wurde aufgrund von Art. 11 und Art. 27 der 4. EG-RL (78/660/EWG) über das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) v. 19.12.1985 in das HGB übernommen. Sie wurde nachträglich durch das Kapitalgesellschaften- und Co.-Richtlinien-Gesetz (KapCoRiLiG) v. 24.2.2000 sowie durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) v. 25.5.2009 und das ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der Angabe

Rz. 421 [Autor/Zitation] Nach Nr. 29 ist zunächst darüber zu berichten, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen. Rz. 422 [Autor/Zitation] Die Angaben zu den Differenzen umfasst einen Bericht über die Art der VG, der RAP oder Schuldposten (zB Garantierückstellungen), die zu latenten Steuern führen. Gleichartige VG und Schulden dürf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Passive latente Steuern (E.)

Rz. 420 [Autor/Zitation] Seit dem BilMoG 2009 sind "passive latente Steuern" unter Posten E. zwingend auszuweisen (dazu Begr.RegE BilMoG, BT-Drucks. 16/10067, 67; WP Handbuch18, Kap. F Rz. 715 f.). Anders als bei aktiven latenten Steuern (Rz. 266) besteht insoweit kein Ausweiswahlrecht. Lediglich kleine KapGes. und Kleinstkapitalgesellschaften (und gleichgestellte KapCoGes., ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Eigene Anteile

Rz. 246 [Autor/Zitation] Bis zum BilMoG 2009 sah § 266 Abs. 2 den Ausweis eigener Anteile im Umlaufvermögen unter dem eigenen Posten B.III.2 vor, sofern sie nicht nach der Nettomethode zu bilanzieren waren. Durch das BilMoG wurde dieser Bruttoausweis eigener Anteile abgeschafft und durch den (zwingenden) Nettoausweis sämtlicher eigener Anteile unabhängig vom Erwerbszweck erse...mehr