Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 288 Größenabhängige Erleichterungen

1 Inhalt Rz. 1 § 288 HGB sieht für kleine und mittelgroße Ges. i. S. d. § 267 Abs. 1 und 2 HGB ein Wahlrecht vor, das größenabhängige Erleichterungen der Berichterstattung im Anhang ermöglicht. Das Wahlrecht beinhaltet sowohl eine teilweise Befreiung von der Berichterstattung als auch einen teilweise eingeschränkten Berichtsumfang. Das Wahlrecht kann für jede einzelne Vorschr...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

Rz. 4 Für kleine Ges. i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB können nach den Änderungen durch das BilRUG[1] für Gj, die nach dem 31.12.2015 beginnen,[2] gem. § 288 Abs. 1 HGB die folgenden Angabepflichten im Anhang entfallen: Betrag der im HR gem. § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlage, soweit dieser nicht geleistet ist gem. § 264c Abs. 2 Satz 9 HGB; Angaben zu Gliederungsergänzung bei meh...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Erleichterungen

2.1 Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften (Abs. 1) Rz. 4 Für kleine Ges. i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB können nach den Änderungen durch das BilRUG[1] für Gj, die nach dem 31.12.2015 beginnen,[2] gem. § 288 Abs. 1 HGB die folgenden Angabepflichten im Anhang entfallen: Betrag der im HR gem. § 172 Abs. 1 HGB eingetragenen Einlage, soweit dieser nicht geleistet ist gem. § 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Inhalt

Rz. 1 § 288 HGB sieht für kleine und mittelgroße Ges. i. S. d. § 267 Abs. 1 und 2 HGB ein Wahlrecht vor, das größenabhängige Erleichterungen der Berichterstattung im Anhang ermöglicht. Das Wahlrecht beinhaltet sowohl eine teilweise Befreiung von der Berichterstattung als auch einen teilweise eingeschränkten Berichtsumfang. Das Wahlrecht kann für jede einzelne Vorschrift nach...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 6 Mittelgroße Ges. i. S. d. § 267 Abs. 2 HGB brauchen für Gj, die nach dem 31.12.2015 beginnen, folgende Angaben im Anhang nicht zu machen: Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen sowie nach geografisch bestimmten Märkten gem. § 285 Nr. 4 HGB (§ 285 Rz 29); Art und Höhe der Honorare der Abschlussprüfer nach § 285 Nr. 17 HGB; die Ges. sind jedoch verpflichte...mehr

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Abschreibung, degressive / 1 So kontieren Sie richtig!

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Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

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Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Hat ein Unternehmer mehrere Betriebsstätten bzw. mehrere Büros, muss er entsc...mehr

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Reisekosten Inland für Arbe... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Es liegt eine auswärtige Tätigkeit vor, wenn der Arbeitnehmer vorüberg...mehr

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Abschreibung, degressive / 6.1 Anwendung der degressiven Abschreibung in der Handelsbilanz

Die wahlweise Anwendung der degressiven Abschreibung in der Steuerbilanz nach § 7 Absatz 2 EStG ist ein steuerliches Wahlrecht, das nicht selbstverständlich auf die Handelsbilanz angewendet werden kann. Denn eine handelsrechtliche Öffnungsklausel – wie sie bis zum Inkrafttreten des BILMoG bestanden hat und die eine Übernahme rein steuerlich motivierter Bewertungsmethoden in ...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 5 Notwendige Anpassungen durch die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Daten an die Finanzverwaltung (sog. E-Bilanz)

Rz. 25 Nach Verabschiedung des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) muss jeder Steuerpflichtige spätestens für das Jahr 2013 seine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Als Übermittlungsformat ist eine auf dem XBRL-Datensatz (eXtensible Business Reporting Language) basierende Taxonomie zu verwenden. Die Kerntaxonomie und einige ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Haufe HGB Bilanz Kommentar, HGB § 267a Kleinstkapitalgesellschaften

1 Überblick 1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten PersG implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abs...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten PersG implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstich...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Bestimmung einer Kleinstkapitalgesellschaft (Abs. 1)

2.1 Schwellenwerte Rz. 8 Unt gelten gem. § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB als KleinstKapG, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Gj nicht mehr aufweisen als 450.000 (vorher 350.000) EUR Bilanzsumme, 900.000 (vorher 700.000) EUR Nettoumsatzerlöse und eine durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter eines Gj von zehn. Rz. 9 Insg. ergeben sich damit aktuell folgend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Schwellenwerte

Rz. 8 Unt gelten gem. § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB als KleinstKapG, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Gj nicht mehr aufweisen als 450.000 (vorher 350.000) EUR Bilanzsumme, 900.000 (vorher 700.000) EUR Nettoumsatzerlöse und eine durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter eines Gj von zehn. Rz. 9 Insg. ergeben sich damit aktuell folgende Schwellenwerte f...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 3 Relevant ist die Regelung zunächst nur für KapG und KapCoGes. Eine Anwendung der Erleichterungen auf Genossenschaften kommt erst seit dem Gj 2016 in Betracht. Obwohl der § 267a HGB nicht in die Aufzählung der nichtanzuwendenden Vorschriften der §§ 340a Abs. 2 und 341a Abs. 2 HGB aufgenommen wurde, sind Banken und Versicherungen von den Erleichterungen ausgeschlossen, d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Grundsätzliche Übertragung der Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften auf Kleinstkapitalgesellschaften (Abs. 2)

Rz. 16 In Abs. 2 überträgt der Gesetzgeber die grds. Gültigkeit der Erleichterungen für kleine KapG auch auf die KleinstKapG, jedoch nur insoweit, wie nichts anderes geregelt ist. Die KleinstKapG sind somit eine Untergruppe der kleinen KapG und damit etwa nicht prüfungs- und lageberichterstellungspflichtig. Als zentrale Ausnahme kann die Regelung zur Zusammenfassung der ober...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Informationsrechte für Arbeitnehmervertretungen

Rz. 15 Die Erleichterungen gelten nur für die Aufstellung und Offen- bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses. Informations- und Auskunftsrechte der Arbeitnehmervertretungen dürfen dadurch nicht eingeschränkt werden. Nach § 1 BetrVG ist die Einrichtung eines Betriebsrats bereits ab fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, geboten. Allerdings...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sanktionen

Rz. 21 Der besondere Tatbestand der KleinstKapG ist in den Bußgeldvorschriften des § 334 HGB sowie mit zunächst in der Höhe unveränderter Festsetzung von Ordnungsgeldern nach § 335 HGB ergänzt worden. Konkret werden die Anwendung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert bei gleichzeitiger Nutzung der Erleichterungen für KleinstKapG als Ordnungswidrigkeit gem. § 334 Abs. 1 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Einschränkung der Anwendung (Abs. 3)

Rz. 17 Mit Abs. 3 wird der Anwendungskreis für die Erleichterungen für bestimmte Unt eingeschränkt. Konkret fallen folgende Unt ab dem nach dem 31.12.2015 beginnenden Gj nicht mehr unter die KleinstKapG:[1] Investmentgesellschaften i. S. d. § 1 Absatz 11 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Unternehmensbeteiligungsgesellschaften i. S. d. § 1a Absatz 1 des Gesetzes über Unternehmensbe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.1 Inhalt und Regelungszweck

Rz. 1 Auf Basis der Micro-Richtlinie[1] der EU wurde mit § 267a HGB eine neue Größenklasse für Kapitalgesellschaften und denen gleichgestellten PersG implementiert. Diese brauchen als Kleinstkapitalgesellschaften (KleinstKapG) bezeichnet bestimmte Aufstellungs-, Ausweis- und Offenlegungspflichten nicht zu erfüllen, wenn sie an zwei Abschlussstichtagen jeweils zwei der folgen...mehr

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Klimabilanz: Berechnung der... / 3.5 Weiterentwicklung zur "exakten" Lieferkettenbilanz

Die Methode bietet auch selbst einen Ansatz zur kontinuierlichen Verbesserung der Datenqualität bis hin zu einer "echten" spezifischen Scope-3-Emissionsbilanz. Dieser Ansatz wurde vor ca. 15 Jahren schon einmal in Forschungsprojekten zusammen mit Unternehmen wie z. B. Volkswagen entwickelt. Mit dem Scope-3-Analyzer wurde sie erneut getestet. Die Idee ist dabei, in der Liefer...mehr

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Klimabilanz: Berechnung der... / 3.4 Die Ergebnisse des Scope-3-Analyzers

Die Ergebnisse werden in einem "Dashboard" graphisch und numerisch dargestellt (Abb. 7) und können auch exportiert und gesondert ausgewertet werden (Abb. 8). Dabei werden die absoluten Emissionen pro Güter- bzw. Sektorengruppe und die Herkunft der Emissionen abgebildet. Abb. 7: Ergebnisdarstellung des Scope-3-Analyzers mit Gesamtemissionen (Zahl ganz oben) und Aufteilung der ...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.2 Kriterien der Aktivierungsfähigkeit und Trennung von Forschung und Entwicklung

Rz. 10 Im HGB existieren keine Kriterien für eine Aktivierungsfähigkeit. Die in IAS 38.57 vorgeschriebenen Kriterien durften bis zum Inkrafttreten des DRS 24 nur als Auslegungshilfe im Rahmen der Aktivierung von selbst erstellten immateriellen Anlagen dienen, wenn diese mit den handelsrechtlichen GoB vereinbar waren.[1] Nach DRS 24.45 ist bestimmt, dass ein in der Entstehung...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.3 Ausweis und Ausschüttungssperre

Rz. 22 Ausweis in GuV und Bilanz Sofern Forschungskosten vorliegen und Entwicklungskosten nicht aktiviert werden, sind sie beim Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.[1] Beim Umsatzkostenverfahren ist für Forschungs- und Entwicklungskosten kein separater Ausweis gefordert. Dennoch sollte au...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.1.1 Voraussetzungen für den Ansatz dem Grunde nach

Rz. 6 Die Beantwortung der Ansatzfrage entscheidet darüber, ob Forschungs- und Entwicklungskosten sofort als Aufwand verrechnet oder aktiviert und abgeschrieben werden. Das bis zum Inkrafttreten des BilMoG vorherrschende pauschale Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens schränkte die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 7 Weiterführende Literatur

BMF, Schreiben v. 28.9.2011, IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl 2011 I S. 855 ff. Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, E-Bilanz – Häufig gestellte Fragen (FAQ), abrufbar unter: http://www.esteuer.de/, Stand: 1/2024. Lüdenbach, IFRS. Der Ratgeber zur erfolgreichen Anwendung von IFRS, 6. Aufl. 2010.mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 1 Forschung, Entwicklung, Produktion: Begriffsdefinitionen

Rz. 1 Für die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" existieren in § 255 Abs. 2a HGB, DRS 24.8[1] und IAS 38.8 übereinstimmende Definitionen. " Forschung ist die eigenständige und planmäßige Suche nach neuen wissenschaftlichen oder technischen Erkenntnissen oder Erfahrungen allgemeiner Art, über deren technische Verwertbarkeit und wirtschaftliche Erfolgsaussichten grundsätzli...mehr

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Reisekosten Inland für Unte... / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Unternehmer können Kosten für Verpflegung anlässlich einer Geschäftsreise steuerlich nur pauschal absetzen. Die tatsä...mehr

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Klimabilanz: Berechnung der... / 2 Input-Output-Analysen als Alternative

Doch grobe Schätzungen lassen sich auch anders erstellen, sogar mit weniger Aufwand und nach einem einheitlichen und leicht überprüfbaren Schema. Die Frage ist zuvor, welche Erkenntnis man aus einer solchen Scope3-Bilanz ziehen will. Schließlich treten die Emissionen bei anderen Akteuren auf, entziehen sich also dem unmittelbaren Einfluss des Unternehmens. Lediglich über den...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 2 Grundsätzlicher Aufbau von Kontenrahmen

Rz. 5 Die gängigsten Kontenrahmen gleichen sich darin, dass sie nach einem dekadischen System aufgebaut sind. Das bedeutet, dass man zunächst von 10 Kontenklassen (0-9) ausgeht. Jede Kontenklasse wird wiederum in zehn Kontengruppen unterteilt. Die Kontengruppen können dann weiter in 10 Kontenarten unterteilt werden und diese wiederum in 10 Konten.[1] Daraus ergibt sich folge...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 4 Forschungs- und Entwicklungskosten gemäß IFRS

Rz. 34 Die IFRS/IAS (International Financial Reporting Standards/International Accounting Standards) definieren die Begriffe "Forschung" und "Entwicklung" in IAS 38.8 (s. Rz. 1). Ob die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu aktivierbaren selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten führen, bestimmt sich nach dem Erstellungsprozess des Produkts, d. h., ob die Aufwend...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 3.2 Industriekontenrahmen

Rz. 11 Im Jahre 1971 wurde aufgrund der Schwächen des GKR der Industriekontenrahmen der Industrie (IKR) vom BDI herausgegeben. Infolge des Bilanzrichtlinien-Gesetzes musste der IKR im Jahre 1986 umfassend überarbeitet werden, damit die für Kapitalgesellschaften neuen gesetzlichen Regelungen zur Gliederung der Bilanz (§ 266 HGB) und der GuV-Rechnung (§ 275 HGB) Berücksichtigu...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 3 Forschungs- und Entwicklungskosten nach Steuerrecht

Rz. 31 Steuerrechtlich besteht nach § 5 Abs. 2 EStG ein Ansatzverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Dementsprechend führen Aufwendungen für die Grundlagenforschung und die Neuentwicklung nicht zu aktivierungspflichtigen Wirtschaftsgütern, sondern stellen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben dar. Auch die Kosten für eine zwec...mehr

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Klimabilanz: Berechnung der... / 1.3 Ermittlung der Scope-3-Emissionen

Die Ermittlung dieser Scope-3-Emissionen stellt die meisten Unternehmen vor große Herausforderungen. Verlässliche Angaben von Lieferanten sind nur selten zu bekommen, insbesondere wenn es sich um globale Lieferbeziehungen handelt. Generische Werte aus öffentlich und kostenlos verfügbaren Datenbanken sind kaum belastbar, veraltet oder von zweifelhaftem Wert. Selbst kommerziel...mehr

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Kontenrahmen: Anforderungen... / 4.2 Methoden der Überleitung zwischen HGB und IFRS

Rz. 17 Für die Überleitung kann zwischen 3 Methoden gewählt werden: Reine Differenzbuchung Buchung von Originalwerten Modifizierte Differenzbuchung Rz. 18 Bei der reinen Differenzbuchung sind 2 Bewertungsbereiche erforderlich. Im ersten wird die Buchführung entweder nach HGB oder IFRS durchgeführt. Im zweiten Bewertungsbereich erfolgt die Buchung der Differenzen zwischen den bei...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 5 Aktivierung von Entwicklungskosten in der Unternehmenspraxis

Rz. 44 Für den deutschsprachigen Raum liegen verschiedene Studien vor, in denen das Aktivierungsverhalten in der Unternehmenspraxis untersucht wurde. Viele Studien beziehen sich auf die Bilanzierung nach IFRS;[1] es liegen nur wenige Untersuchungen für die Anwendung der HGB-Vorschriften vor.[2] Die vorliegenden Studien zeigen im Ergebnis ein äußerst heterogenes Bilanzierungsv...mehr

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Klimabilanz: Berechnung der... / 1.1 Unterteilung der Treibhausgas-Emissionen in Scope 1, 2 und 3

Die Erstellung einer Klimabilanz ist für viele Unternehmen inzwischen unverzichtbar. Doch die Ermittlung der jährlich emittierten Treibhausgas-Menge (THG) erscheint nur auf den ersten Blick trivial. Denn die Bilanzen müssen nicht nur die direkten Emissionen am Standort durch die Verbrennung fossiler Energieträger oder durch industrielle Prozesse erfassen. Diese lassen sich m...mehr

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Klimabilanz: Berechnung der... / Zusammenfassung

Überblick Die Erstellung einer Klimabilanz ist für viele Unternehmen inzwischen unverzichtbar. Doch die Ermittlung der jährlich emittierten Treibhausgas-Menge (THG) erscheint nur auf den ersten Blick trivial. Denn die Bilanzen müssen nicht nur die direkten Emissionen am Standort erfassen, sondern auch die vorgelagerten und nachgelagerten Emissionen, die sogenannten Scope-3-E...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.2 Zielgruppe Banken: Weiterführen und Ausweiten der Zusammenarbeit

Die Banken müssen grundsätzlich mit detaillierten Informationen versorgt werden, damit sie die Zusammenarbeit mit dem Unternehmen weiterführen. Vorhandene Kredite sollen verlängert werden, neue Investitionsvorhaben sollen von den Banken zumindest teilweise finanziert werden. Wichtig auch für die Kosten der Fremdfinanzierung ist das Rating, das die jeweilige Bank für das Unter...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 2 Aufgaben des Lageberichts ändern sich

Traditionell gibt der Lagebericht gemeinsam mit den Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz einen Überblick über die aktuelle Lage der Gesellschaft, über Chancen und Risiken aus dem Geschäft und über die Planungen der verantwortlichen Manager. Je nachdem, wer den Bericht liest, werden die Inhalte aus einem anderem Blickwinkel gesehen. Durch die Nutzung des Lageberi...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.4 Zielgruppe Kunden: Kundenbindungsmaßnahme

Vor allem im B2B-Geschäft haben die Kunden ein Interesse daran, mit einem solventen Lieferanten zusammenzuarbeiten. Der Lagebericht bietet die Chance, den Kunden offiziell etwas über die Marktsituation und die Entwicklung des Unternehmens aufzuzeigen. Gleichzeitig werden die Kunden auf die vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinne sehen. Sind diese im Vergleich zur Konkurrenz...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 3.6 Potenzielle Unternehmenskäufer sammeln Daten

In Deutschland werden pro Jahr ca. 30.000 Unternehmen verkauft. Viele davon sind kleine und mittlere Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Auf den volatilen Märkten der Zukunft wird diese Zahl noch weiter steigen. Potenzielle Käufer eines Unternehmens lassen sich zunächst die Jahresabschlüsse der letzten Jahre geben. Neben den nackten Zahlen aus Gewinn- und Verlustrechnun...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 5.2 Den Geschäftsverlauf richtig beschreiben

Ein wichtiges, auch rechtlich vorgeschriebenes Kapitel des Lageberichts befasst sich mit dem Geschäftsverlauf des abgelaufenen Jahres. Hier kann und muss der Geschäftsführer die Zahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), aber auch die Bilanzzahlen erklären. Viele Geschäftsführer beschränken sich hierbei auf die Wiederholung der wichtigsten Zahlen aus der GuV und der Bi...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 1.2 Der Inhalt des Berichts

Inhaltlich muss der Lagebericht, laut DRS, den Geschäftsverlauf und das Ergebnis des im Jahresabschluss betroffenen Zeitraums analysieren. Der Beschreibung des Steuerungssystems und der Entwicklungsaktivitäten folgt der Wirtschaftsbericht. Dieser gibt Auskunft über den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens bzgl. Ertrag, Finanzen und Vermögen. Besonderen Wert hat der Pr...mehr

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Lagebericht als Marketingin... / 6 Den Lagebericht richtig präsentieren

Der Lagebericht ist Teil des Geschäftsberichtes, der den Jahresabschluss enthält. Er stellt das Ergebnis der Arbeit eines ganzen Jahres dar. Entsprechend hoch ist die Wichtigkeit von Jahresabschlüssen, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht für die Meinungsbildung der Empfänger über die Gesellschaft. Der Geschäftsführer tut gut daran, nicht nur inhaltlich seine ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Insolvenzantragspflicht des... / 3 Überschuldung

Neben der Zahlungsunfähigkeit löst die Überschuldung die Insolvenzantragspflicht aus. Es reicht, wenn einer der beiden Gründe vorliegt. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO die Überschuldung jetzt in der aktuellen Fassung wie folgt definiert: Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, di...mehr