Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Durchsetzung und Grenzen der Auskunftsrechte

4.1 Durchsetzung der Auskunftsrechte Rz. 50 Die Rechte aus § 320 HGB haben für den Abschlussprüfer zum Jahresabschluss und Konzernabschluss elementare Bedeutung, sodass deren Durchsetzung gegen die gesetzlichen Vertreter große praktische Bedeutung zukommt. Rz. 51 § 331 Nr. 4 HGB sieht zwar für eine Verletzung der Auskunftspflicht (unrichtige Angaben, unrichtige Wiedergabe oder...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.3 Zahlungsbericht

7.3.1 Zu erfassende staatliche Stellen Rz. 138 Berichtspflichtige KapG oder ihnen gleichgestellte KapCoGes haben gem. § 341t Abs. 1 Satz 1 HGB im Zahlungsbericht sämtliche Zahlungen an staatliche Stellen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit in der mineralgewinnenden Industrie oder mit dem Betrieb des Holzeinschlags in Primärwäldern anzugeben, die im Berichtszeitraum get...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Generalnorm (Abs. 2)

4.1 Inhalt und Verhältnis zu den Einzelvorschriften Rz. 50 Die in § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB explizierte Generalnorm für die Rechnungslegung von KapG und KapCoGes verlangt vom Jahresabschluss unter Beachtung der GoB die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unt. Für den Lagebericht sind die Einschränkun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Geschäfts- oder Firmenwert

2.1 Definition, Komponenten, Ausweis Rz. 11 Nach § 301 Abs. 3 HGB ist ein nach Verrechnung gem. § 301 Abs. 1 HGB verbleibender Unterschiedsbetrag, wenn er auf der Aktivseite entsteht, in der Konzernbilanz als GoF auszuweisen. Durch die Verrechnung der AK der Anteile am TU mit den dahinter stehenden VG und Schulden des erworbenen TU (jeweils zu Zeitwerten bewertet) wird die r...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1 Überblick

3.1.1 Grundlagen Rz. 32 Die Verwendung des Begriffs "verbundenes Unt" in § 271 Abs. 2 HGB erfolgte aufgrund der Umsetzung des Art. 41 der 7. EG-RL (= Konzernbilanzrichtlinie) und ist in der RL 2013/34/EU unverändert geblieben.[1] Der Gesetzgeber hat aber für nach dem 31.12.2023 beginnende Gj eine sprachliche Anpassung vorgenommen (Rz 46). Vor der Einfügung des § 271 Abs. 2 HG...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 Die Regelung zielt darauf ab, diejenigen Personen zu schützen, die im Inland mit den Niederlassungen ausländischer KapG in Beziehungen treten.[1] Dies soll erreicht werden, indem die ausländische Hauptniederlassung der inländischen Zweigniederlassung verpflichtet wird, ihre nach dem für sie maßgeblichen Recht aufgestellten, geprüften und of...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4 Ordnungswidrigkeiten durch Mitglieder eines Prüfungsausschusses (Abs. 2a)

4.1 Täterkreis Rz. 28 Mitglieder eines nach § 324 Abs. 1 Satz 1 HGB eingerichteten Prüfungsausschusses können Täter i. S. d. § 334 Abs. 2a HGB sein. 4.2 Tathandlung Rz. 29 § 334 Abs. 2a HGB sanktioniert die Verletzung von Pflichten des Prüfungsausschusses einer KapG sowie in § 335b Satz 1 HGB genannten Personenhandelsgesellschaften für folgende Tatbestände: Mangelnde Überwachung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Gegenstand der Aufbewahrungspflicht (Abs. 1 und 2)

2.1 Unterlagen mit einer Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren Rz. 10 Zu den aufbewahrungspflichtigen Handelsbüchern gehören auch Nebenbücher wie Kassenbücher und Lagerbücher, Wechsel- und Scheckkopierbücher, Unterlagen der Lohnbuchführung, Belege einer Offene-Posten-Buchhaltung und die Betriebsabrechnung (zum Begriff der Handelsbücher vgl. auch § 238 Rz 43).[1] MU müssen ergä...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.4 Ausübung bestimmter Tätigkeiten (Abs. 3 Satz 1 Nr. 3)

4.4.1 Allgemeines Rz. 49 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 konkretisiert das sog. Selbstprüfungsverbot. Danach können Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer als Abschlussprüfer einen Tatbestand nur beurteilen, wenn sie an dessen Zustandekommen über die Prüfungstätigkeit hinaus selbst nicht maßgeblich mitgewirkt haben. Deshalb darf der Abschlussprüfer in dem zu prüfenden Gj und bis zur Ert...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aktivseite (Abs. 2)

3.1 Anlagevermögen (Abs. 2 A.) 3.1.1 Überblick Rz. 19 Unter der Position AV sind alle VG auszuweisen, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Rz 18). Die Gliederungsvorschrift des § 266 HGB unterscheidet drei Arten des AV:[1] Immaterielle VG (§ 266 Abs. 2 A. I. HGB), Sachanlagen (§ 266 Abs. 2 A. II. HGB), Finanzanlagen (§ 266 Abs. 2 A. III. HGB). Rz....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 4.2 Verschwiegenheitspflicht

4.2.1 Abschlussprüfer (Abs. 3 Satz 2) Rz. 44 Die Verschwiegenheitspflicht des Abschlussprüfers und seiner Mitarbeiter richtet sich nach § 323 Abs. 1 und 3 HGB (§ 323 Rz 47), wie Satz 2 der Vorschrift nochmals klarstellt. Eine Ausnahme von dieser Regelung stellt die Regelung des Abs. 2 Satz 2 dar, die dem Abschlussprüfer das Erläuterungsrecht gegenüber den Einsichtnehmenden er...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Organisation des DRSC

2.2.1 Mitglieder Rz. 10 Das DRSC ist ein eingetragener, selbstlos tätiger Verein,[1] dessen Mitglieder ausschl. juristische Personen und Personenvereinigungen sind, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegen oder sich mit der Rechnungslegung befassen.[2] Private Mitgliedschaften sind im Gegensatz zur Gründungssatzung nicht mehr vorgesehen, allerdings wurden ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.2 Aufwandsrückstellung nach § 249 Abs. 2 HGB i. d. F. vor BilMoG

2.3.2.1 Grundlegendes Rz. 47 Das nur im Jahresabschluss für das nach dem 31.12.2009 beginnende Gj ausübbare Beibehaltungswahlrecht (eine anfängliche Beibehaltung und spätere erfolgsneutrale Umgliederung in Gewinnrücklagen ist unzulässig) des Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB für Aufwandsrückstellungen konnte sachverhaltsbezogen in Anspruch genommen werden. Die Option zur sachverhal...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Jahres-, Einzel- und Konzernabschluss sowie Lagebericht und Konzernlagebericht und Erklärungen – Pflichtpublizität (Abs. 1 und 1a)

3.1 Form und Inhalt – Vollständigkeit/Richtigkeit (Abs. 1 Satz 1–3) Rz. 22 Die Wiedergabe des Jahresabschlusses, des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a HGB und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts sowie der Erklärungen der gesetzlichen Vertreter nach § 264 Abs. 2 Satz 3, § 289 Abs. 1 Satz 5, § 297 Abs. 2 Satz 4 oder § 315 Abs. 1 Satz 5 H...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Höhe des Ausgleichspostens

2.2.1 Einstufiger Konzern 2.2.1.1 Einzubeziehende Posten des Eigenkapitals Rz. 15 Der Ausgleichsposten hat gem. § 307 Abs. 1 HGB das anteilige EK des TU zu enthalten, das nicht auf das MU oder ein anderes einbezogenes TU entfällt. Die Basis der Ermittlung dieses Postens i. R. d. ErstKons bildet dabei zunächst das EK laut Handelsbilanz II (zur nötigen Neubewertung s. Rz 20 ff.)...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Anforderungen an die Kosten- und Leistungsrechnung

3.4.1 Grundlegendes Rz. 155 Die Vorschriften zur HK-Ermittlung entfalten zwangsläufig Wirkung auf die Kostenrechnung. Von den Unt ist die Frage zu klären, ob auch intern der handels- und steuerrechtliche Vollkostenansatz unter Orientierung am Handelsrecht vollzogen oder ob intern parallel zur handels- und steuerrechtlich angelehnten Kostenrechnung ein Teilkostenansatz verfolg...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Haftung des Abschlussprüfers

3.1 Haftung gegenüber Auftraggeber Rz. 79 Soweit ein Verstoß gegen die Pflichten aus § 323 Abs. 1 Satz 1 und 2 HGB erfolgt, haftet der verpflichtete Personenkreis (Rz 21) nach Abs. 1 Satz 3 der Vorschrift der geprüften Gesellschaft. Ebenso wie bei den Pflichten des Abschlussprüfers beschränkt sich die Haftung nicht auf die Parteien des Prüfungsvertrags, sondern bezieht ausdrü...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 Aus den Vorschriften zur Konzernrechnungslegung in den §§ 297ff. HGB ergeben sich bis auf wenige Ausnahmen keine eigenständigen Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisregelungen. Vor diesem Hintergrund beinhaltet § 298 HGB eine abschließende Aufzählung von Vorschriften, die aus dem Bereich des Jahresabschlusses – also des Einzelabschlusses – für d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3.3 Allgemeine Grundfragen der Gestaltung

2.3.3.1 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Rz. 25 Für die formelle Ausgestaltung der GuV ist zunächst auf die für alle Jahresabschlussbestandteile gültigen GoB zu verweisen und damit auf die Notwendigkeit zur Beachtung der auch für die GuV verbindlichen Grundsätze der Vollständigkeit (§ 246 Abs. 1 HGB), der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB) und des Saldier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Geschütztes Rechtsgut und Schutzbereich Rz. 1 Bei § 331 HGB handelt es sich um ein Schutzgesetz i. S. d. § 823 Abs. 2 BGB , weshalb die Einordnung als geschütztes Rechtssubjekt im Hinblick auf einen zivilrechtlichen Schadensersatz eine besondere Rolle spielt. Jeder Verstoß gegen § 331 HGB, der zugleich auch zu einem kausalen Schaden führt, verhilft dem geschützten Personen...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Analog anzuwendende Vorschriften des Jahresabschlusses für den Konzernabschluss

3.1 Allgemeine Vorschriften 3.1.1 Sprache. Währungseinheit (§ 244 HGB) Rz. 14 Der Konzernabschluss ist in deutscher Sprache und in EUR aufzustellen – auch wenn er gem. § 315e HGB nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufgestellt wird. Entsprechendes gilt auch für den Konzernlagebericht.[1] Die in der Praxis vorzufindende Verwendung von englischen Fachbegriffen (z. B. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Regelungszweck und Inhalt Rz. 1 I. R. d. Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens durch das Gesetz zur Änderung des Handelsgesetzbuches wurde § 335a HGB neu eingefügt.[1] Durch die Konzentration der Regelungen zum gerichtlichen Verfahren in einer gesonderten Vorschrift soll die Verständlichkeit der Regelungen im Ordnungsgeldverfahren erhöht werden. Daneben sol...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 327a HGB spricht kapitalmarktorientierten Ges., die lediglich Schuldtitel mit einer hohen Mindeststückelung (von 100 TEUR oder dem entsprechenden Gegenwert einer anderen Währung) emittieren (Rz 2), Erleichterungen zu. Ges., die unter den Anwendungsbereich des § 327a HGB fallen, werden von der gem. § 325 Abs. 4 Satz 1 HGB vorgesehenen verk...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Inhalt und Anwendungsbereich

1.1 Inhalt Rz. 1 § 267 HGB bestimmt in den Abs. 1–3 Kriterien zur Größeneinordnung von KapG und ihnen gleichgestellten Ges. in die Kategorien "Klein", "Mittelgroß" und "Groß". Rz. 2 Die Zuordnung einer Ges. in eine der drei Größenklassen erfolgt anhand der drei quantitativen Kriterien Bilanzsumme (nach Abzug eines ausgewiesenen Fehlbetrags gem. § 268 Abs. 3 HGB), Umsatzerlöse ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 In kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb

Rz. 8 Zum Begriff "in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb" s. § 238 Rz 25 f.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Größenkriterien

3.1 Bilanzsumme (Abs. 4a) Rz. 13 Die Bilanzsumme setzt sich gem. Abs. 4a wie folgt als Summe aller Aktiva entsprechend § 266 Abs. 2 HGB zusammen: Während aktive latente Steuern in die Ermittlung der Bilanzsumme einfließen, fin...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Inventur und Inventar (Abs. 1 und 2)

2.1 Inventurpflicht (Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 und 3) 2.1.1 Eröffnungsinventur Rz. 3 § 240 Abs. 1 HGB schreibt dem Kfm. vor, zu Beginn seines Handelsgewerbes ein Eröffnungsinventar aufzustellen; das Eröffnungsinventar ist Grundlage für die nach § 242 Abs. 1 HGB aufzustellende Eröffnungsbilanz (§ 242 Rz 3). Rz. 4 Nach dem Gesetzeswortlaut sind darin Grundstücke, Forderungen, Bar...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Einzelne Eigenkapital-Bilanzpositionen

8.1 Gewinn- und Verlustvortrag Rz. 216 Die Art des Ausweises eines Gewinn- oder Verlustvortrags in der Bilanz ist davon abhängig, ob diese unter Berücksichtigung der tw. oder vollständigen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird.[1] Ist dies nicht der Fall, ist ein etwa vorhandener Gewinn- oder Verlustvortrag gem. § 266 Abs. 3 A. IV. HGB auf der Passivseite der Bila...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6 Offene Rücklagen (Abs. 2–4)

6.1 Grundlagen Rz. 98 Offene Rücklagen stammen entweder aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnrücklagen) oder aus Einlagen von Gesellschaftern oder Dritten (Kapitalrücklagen). Als eigenständiger Abschlussposten existieren offene Rücklagen nur bei den KapG (§ 266 Abs. 3 II. und III. HGB) und Genossenschaften (§ 336 Abs. 2 HGB) sowie – unabhängig von der Rechtsform – bei Kreditinst...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.4 Konzernzahlungsbericht

7.4.1 Einzubeziehende Unternehmen Rz. 152 In einen etwaig zu erstellenden Konzernzahlungsbericht sind gem. § 341v Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 HGB das MU und zunächst alle TU einzubeziehen, wobei deren Sitz nicht von Bedeutung ist. Allerdings nimmt § 341v Abs. 4 Satz 1 HGB TU jenseits eines der beiden Industriezweige wieder von einer Einbeziehung aus. Auch die Befreiungswirkungen d...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.2 Anwendungsbereich

1.2.1 Zeitlicher Anwendungsbereich Rz. 9 Die zeitliche Anknüpfung ist im Gesetz nicht eindeutig definiert.[1] Auch wenn die Zweigniederlassung im Inland zur Buchführung oder zu einer anderen Form der Gewinnermittlung oder zur Vornahme von Aufzeichnungen verpflichtet ist,[2] kommt es für Zwecke des § 325a HGB nicht darauf an, für welchen Zeitraum sie ihre Rechnungslegung erste...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Inhalt und Regelungszweck Rz. 1 § 252 Abs. 1 HGB enthält die folgenden expliziten Bewertungsgrundsätze bzw. -prinzipien: Grundsatz der Bilanzidentität, Nr. 1 (Rz 23 ff.) Grundsatz der Unternehmensfortführung, Nr. 2 (Rz 34 ff.) Grundsatz der Einzelbewertung und Stichtagsprinzip, Nr. 3 (Rz 60 ff.) Vorsichtsprinzip, Nr. 4 1. Halbsatz (Rz 97 ff.) Imparitätsprinzip, Nr. 4 1. Halbsa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 7.1.3 Nr. 2

Rz. 81 Die Tat ist vollendet, wenn der Konzernabschluss, der Konzernlagebericht oder der Konzernzwischenabschluss einem der bestimmungsgemäßen Adressaten zugegangen sind.mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Offenlegungs- bzw. Hinterlegungspflichten für inländische Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften (Abs. 1)

2.1 Betroffene Personen Rz. 24 Die Zuständigkeit für die Offenlegung bzw. Hinterlegung liegt bei den Personen, die als ständige Vertreter die Ges. in den Angelegenheiten der Zweigniederlassung (außergerichtlich und gerichtlich) vertreten können. Sie müssen bei Anmeldung der Zweigniederlassung benannt werden (§ 13e Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 HGB). Handelsbevollmächtigte können nur al...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Explizit normierte Bewertungsgrundsätze (Abs. 1)

2.1 Grundsatz der Bilanzidentität (Nr. 1) Rz. 23 Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz haben nach § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB den Wertansätzen in der Schlussbilanz des vorherigen Gj zu entsprechen. Mittels Normierung des Grundsatzes der Bilanzidentität [1] – der im Steuerecht primär als Grundsatz des Bilanzzusammenhangs bezeichnet wird[2] – soll sichergestellt werden, dass sämtliche...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Keine zwingende Aufstellung eines Zwischenabschlusses bei nicht mehr als drei Monaten auseinanderliegenden Abschlussstichtagen (Abs. 3)

5.1 Verzicht auf die Aufstellung Rz. 26 Ein Zwischenabschluss auf den Stichtag und den Zeitraum des Konzernabschlusses ist nach § 299 Abs. 2 Satz 2 HGB zwingend aufzustellen, wenn der Einzelabschlussstichtag des TU um mehr als drei Monate vor dem Stichtag des Konzernabschlusses liegt. Dieses TU ist dann aufgrund des aufgestellten Zwischenabschlusses in den Konzernabschluss ei...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.2 Vorratsvermögen

5.2.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Rz. 292 Für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) ist die Ermittlung des beizulegenden Werts beschaffungsmarktorientiert vorzunehmen. Der beizulegende Wert bestimmt sich i. d. R. nach den Wiederbeschaffungskosten am Abschlussstichtag. Den Ausgangspunkt zu ihrer Ermittlung bilden die am Abschlussstichtag zu beobachtenden Preise. Anschaffun...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.3 Antragsvoraussetzungen

5.3.1 Fehlende Wahl des Abschlussprüfers Rz. 71 Der Abschlussprüfer ist nicht gewählt, wenn das Wahlorgan untätig geblieben ist oder der Wahlbeschluss nichtig gewesen ist oder die Wahl erfolgreich angefochten worden ist. Die Anfechtung muss im Verfahren nach § 246 AktG im Wege einer Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Gem. § 248 AktG steht infolge der Urteilswirkung dann fes...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1 Überblick

1.1 Hintergrund der gesetzlichen Regelung Rz. 1 § 324 HGB mit der Bezeichnung "Prüfungsausschuss" wurde zum 1.1.2010 durch das BilMoG eingeführt. § 324 HGB i. d. F. d. BilMoG resultierte aus der Umsetzung des Art. 41 Abs. 1 Satz 1 der Abschlussprüferrichtlinie 2006/43/EG vom 17.5.2006. Nach dieser Vorschrift hat jedes Unt von öffentlichem Interesse einen Prüfungsausschuss zu ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Berücksichtigung von Eigenkapitalveränderungen (Abs. 4)

5.1 Fortschreibung nach erstmaliger Anwendung der Equity-Methode (Abs. 4 Satz 1) 5.1.1 Veränderung im (angepassten) Abschluss Rz. 44 Gem. § 312 Abs 4 Satz 1 HGB ist in den auf die erstmalige Anwendung der Equity-Methode folgenden Konzernabschlüssen der Equity-Wertansatz um den Betrag der Eigenkapitalveränderungen zu erhöhen oder zu vermindern, der auf den Anteil des MU am Kapi...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Haftung gegenüber Dritten

3.2.1 Verbundene Unternehmen der geprüften Gesellschaft Rz. 87 § 323 Abs. 1 Satz 3 HGB weist verbundenen Unt der geprüften Ges. einen direkten Schadensersatzanspruch gegen den Abschlussprüfer zu, soweit diese durch den Abschlussprüfer geschädigt wurden. Der Begriff verbundenes Unt bestimmt sich nach § 271 Abs. 2 HGB und ist unabhängig davon, ob das verbundene Unt auch tatsäch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

2.1 Der Begriff "Immateriell" Rz. 10 Der Begriff "immateriell" ist nicht gesetzlich definiert. Für Zwecke der bilanzrechtlichen Abgrenzung wird sowohl im deutschen, als auch im anglo-amerikanischen Schrifttum zwischen immateriellen, materiellen und finanziellen Gütern unterschieden.[1] Auf dieser Grundlage können immaterielle Vermögensgegenstände "als Güter" (i. S. v. wirtsch...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Empfehlungen (Abs. 8)

Rz. 6 Die vom Rechnungslegungsbeirat im Fall seiner Bildung abzugebenden Empfehlungen haben denselben Charakter wie die des DRSC, wie der Verweis auf § 342 Abs. 2 HGB klarstellt (§ 342q Rz 20).mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.4 Vereinfachtes Prüfungsschema

Rz. 10 Abb. 1: Schema zur Prüfung der Buchführungspflichtmehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Aufgaben des Rechnungslegungsgremiums

3.1 Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung (Abs. 1 Nr. 1) Rz. 16 Die Entwicklung von Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entspricht der eigentlichen Standardisierungsfunktion des privaten Rechnungslegungsgremiums. Durch sie erhält das DRSC die Berechtigung, national und international als ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3 Abzinsung von Schulden (Abs. 2)

3.1 Rückstellungen allgemein (Abs. 2 Satz 1) 3.1.1 Grundsatz Rz. 127 § 253 Abs. 2 HGB enthält ein generelles Abzinsungsgebot für ungewisse Verbindlichkeiten. Der Barwertansatz soll den Abschlussadressaten realitätsnahe Informationen über die wahre Belastungswirkung ungewisser Verbindlichkeiten vermitteln und auf diese Weise ein den tatsächlichen Verhältnissen eher entsprechend...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 6.2 Kapitalrücklagen (Abs. 2)

6.2.1 Allgemeines 6.2.1.1 Einstellungen und Entnahmen Rz. 101 § 270 Abs. 1 Satz 1 HGB sieht vor, dass Einstellungen in die Kapitalrücklage bei Aufstellung der Bilanz vorzunehmen sind.[1] Damit trifft die geschäftsführenden Organe die Zuständigkeit zur Einstellung von Beträgen in die Kapitalrücklage. Dies setzt aber zumindest voraus, dass auch einer der in § 272 Abs. 2 HGB gere...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 11 Verjährung

Rz. 51 Hinsichtlich der Verjährung wird ebenfalls auf die Erläuterungen zu § 331 HGB (§ 331 Rz 95 f.) verwiesen.mehr