Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.2 Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 87 Nach IAS/IFRS sind selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte aktivierungspflichtig. Da insbesondere die Aktivierungsfähigkeit von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten schwierig zu beurteilen ist, sind neben den allgemeinen Bestimmungen für den Ansatz und die erstmalige Bewertung die besonderen Vorschriften der IAS 38.52–67 anzuwenden (IAS 38.51). Auf... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.1 Erstbewertung

Rz. 92 Ein aktivierungsfähiger immaterieller Vermögenswert ist bei der Erstbewertung mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten anzusetzen (IAS 38.24). Die Zusammensetzung der Anschaffungskosten einzeln erworbener immaterieller Vermögenswerte entspricht jener des Sachanlagevermögens gem. IAS 16.16 ff. [1] Rz. 93 Immaterielle Vermögenswerte, die im Rahmen von Unterne... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 1.4.3 Abgrenzung zu den Rechnungsabgrenzungsposten und Bilanzierungshilfen

Rz. 28 Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung kommt es "nicht darauf an, dass ein (aktivierungsfähiger) Vermögensgegenstand oder eine (passivierungsfähige) Verbindlichkeit vorhanden ist".[1] Während die antizipativen Rechnungsabgrenzungsposten seit dem Aktiengesetz 1965 als (sonstige) Forderungen (bzw. Verbindlichkeiten) auszuweisen sind,[2] sind die transitorischen Posten w... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 4.2.6 Maßgebendes Pensionsalter

Rz. 122 Für Leistungsbarwert, Finanzierungszeitraum und Jahresbeträge ist grundsätzlich das in der Zusage vereinbarte Pensionsalter maßgebend. Es bezeichnet den Zeitpunkt, zu dem nach dem verbindlichen Zusageinhalt die Altersleistung einsetzen soll. Verweist die Zusage dynamisch auf die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung, folgt das maßgebende Pensionsalter... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 2.3.1.2 Horizontale Gliederung im Anlagespiegel

Rz. 68 Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens, d. h. auch die Entwicklung des immateriellen Vermögens, ist nach Maßgabe des § 284 Abs. 3 HGB in einer gesonderten Aufgliederung im Anhang darzustellen (sog. Anlagespiegel). Durch das BilRUG wurde § 268 Abs. 2 HGB a. F. aufgehoben, der bis dato dem Bilanzierenden die Möglichkeit offerierte, die Darstellung der ... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6a... / 5.1.2 Fehlbetrag und Reichweite des Nachholverbots

Rz. 160 Aus Satz 1 folgt das Nachholverbot. Ein Fehlbetrag entsteht, wenn der tatsächlich ausgewiesene Rückstellungsbetrag hinter dem bis dahin zuführbaren Teilwert zurückbleibt. Er erhöht die Zuführungsgrenze späterer Jahre nicht. Beträgt etwa der Teilwert am Ende des Vorjahres 100 und die tatsächlich passivierte Rückstellung 80, während der Teilwert am Ende des laufenden J... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.3.2.2 Neubewertungsmethode

Rz. 100 Die Neubewertungsmethode kommt nur bei solchen immateriellen Vermögenswerten zur Anwendung, deren beizulegender Wert auf Basis eines aktiven Marktes ermittelt werden kann. Diese als Objektivierungskriterium gedachte Anwendungsvoraussetzung schränkt die Anwendung der Neubewertungsmethode im Gegensatz zu den Bewertungsvorschriften bei Sachanlagen, für die gem. IAS 16.3... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.1.1 Überblick

Rz. 78 Die bilanzielle Behandlung von immateriellen Vermögenswerten (Intangible Assets) richtet sich im Rahmen der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS nach IAS 38, der den Ansatz, die Bewertung und den Ausweis immaterieller Vermögenswerte des Anlagevermögens regelt. Ferner sind bei der Folgebewertung immaterieller Vermögenswerte die Vorschriften zu außerplanmä... mehr

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Immaterielles Vermögen nach... / 6.2.1 Erworbene immaterielle Vermögenswerte

Rz. 85 Neben den Definitionskriterien (abstrakte Bilanzierungsfähigkeit) müssen nach IAS 38.18 für den bilanziellen Ansatz des immateriellen Vermögenswerts zusätzlich in Anlehnung an das Rahmenkonzept die kodifizierten Ansatzkriterien (konkrete Bilanzierungsfähigkeit) vorliegen:[1] Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass dem Unternehmen der erwartete zukünftige Nutzen a... mehr

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Rückstellung, Gewerbesteuer / 3 Gewerbesteuer als nicht abziehbare Betriebsausgabe: Zurechnung außerhalb der Bilanz

Um den steuerlich zutreffenden Gewinn ausweisen zu können, ist eine Gewerbesteuerrückstellung nicht erforderlich. Aber! Die Gewerbesteuer ist und bleibt eine betriebliche Steuer, sodass die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe gebucht werden muss. Es handelt sich steuerlich um eine nicht abziehbare Betriebsausgabe. Das bedeutet, dass unabhängig vom Abzugsverbot des § 4 Abs. 5b E... mehr

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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 4 Steuerlicher Ausweis des Erwerbs von Beteiligungen: Getrennte Erfassung nötig

Für die steuerliche Taxonomie sollten Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und Beteiligungen an Personengesellschaften getrennt gebucht werden. So sollte beispielsweise die Buchung einer GmbH-Beteiligung auf das Konto "Beteiligungen an Kapitalgesellschaften" 0517 (SKR 03) bzw. 0850 (SKR 04) erfolgen. Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto "Bank" 1200 (SKR 03) bzw. 1800 (SKR ... mehr

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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4.1 Unterschiedlicher Gewinnausweis in Handels- und Steuerbilanz

Maßgebend für die Ermittlung der Gewerbesteuerrückstellung ist der Gewinn. Ist der Gewinn in Handels- und Steuerbilanz unterschiedlich hoch, weil z. B. steuerlich ein Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wird, ist in der Handelsbilanz eine Gewerbesteuerrückstellung auf der Basis des handelsrechtlichen Gewinns auszuweisen. Praxis-Beispiel Unterschiedlicher Gewinn in Handel... mehr

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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Getrennte Buchungen für die E-Bilanz Bilanzieller Ausweis Alternative mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.101 Steuerbilanz

Cremer, Gewinnrealisierung in Handels- und Steuerbilanz – Typische Praxisfälle und Hinweise zur Verbuchung, BBK 10/2026, S. 470; Fiand, Dauerverluste und steuerliches Einlagekonto bei Betrieben gewerblicher Art – Eine Einordnung des BFH-Urteils v. 20.1.2026 – VIII R 39/23, NWB 24/2026, S. 1583; Kanzler, Zur Anwendung des formellen Bilanzenzusammenhangs bei unzulässig gebilde... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.108 Umwandlungen

Prinz, Antrag auf Buchwertfortführung in Umwandlungsfällen – neue Entwicklungen, FR 12/2026, S. 537; Scheffbuch, Buchwertantrag bei Umwandlungen formfrei mögli... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.33 Ergebnisverwendung

Schiffer, Ergebnisabführungsvertrag – bilanzielle Herausforderungen bei Gewinn- oder Verlustvortrag, BB 20/2026, S. 1136; Heußner, Welche Relevanz hat das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG für Kapitalgesellschaften? – Anwendungsbereich der verdeckten Gewinnausschüttung wird zum K.-o.-Kriterium, NWB 15/2026, S. 963; Scholz, Berücksichtigung von Gewinnabführung... mehr

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Diebstahl/Schwund/Verderb / 1 Richtig buchen: Passende Konten und ihre Anwendung

Hier sind die richtigen Konten zur Buchung von Diebstahl, Schwund und Verderb aufgeführt. Diebstahl, Schwund und Verderb minder... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.44 Gewinnermittlung

Cremer, Gewinnrealisierung in Handels- und Steuerbilanz – Typische Praxisfälle und Hinweise zur Verbuchung, BBK 10/2026, S. 470; Happe, Der Vordruck zur Einnahmenüberschussrechnung 2025 – Überblick zu wichtigen gesetzlichen Neuregelungen und Änderungen der Anlage EÜR, BBK 6/2026, S. 278; Häsner, Verfassungsrechtliche Grenzziehungen im Rahmen der Steuerbilanzgewinnermittlung ... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.20 Bilanzierungsverstöße

Prinz, Im Beratungsfokus: Heilung von Bilanzierungsfehlern bei ertragsteuerlicher Organschaft – Die Sorge um gescheiterte Organschaften, StuB 5/2026, S. 180; Matzen, Caveat Emptor – (Bilanz-)Betrugsrisiken im M&A-Prozess, BB 6/2026, S. 298; Wenzel, Teilweise wieder verlängerte Aufbewahrungsfristen – was bedeutet das für die Selbstanzeige?, NWB 7/2026, S. 390; Müller/Reinke/Wa... mehr

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Rückstellung, Gewerbesteuer / 1 Richtig buchen: Passende Konten und ihre Anwendung

Hier sind die richtigen Konten zur Buchung von Rückstellungen für Gewerbesteuer aufgeführt. Die Gewerbesteuer ist eine betriebliche Steuer, die allerdings für Zeiträume ab 2008 gem. § 4 Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden darf. Dies gilt auch für auf die Gewerbesteuer entfallende Nebenleistungen, soweit es sich um Aufwendungen handelt, insbesondere N... mehr

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Rückstellung, Gewerbesteuer / 4 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Handelsrechtlich ist es zwingend erforderlich, eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Auf den Ausweis einer Gewerbesteuerrückstellung kann also nicht verzichtet werden. Wird die Handelsbilanz als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung verwendet, ist die Gewerbesteuerrückstellung für die Steuerbilanz zu übernehmen und der Gewinn außerhalb der Bilanz um die Gewerbes... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.110 Verbindlichkeiten

Hillmer, Passivierung von Verbindlichkeiten im Insolvenzverfahren, BC 6/2026, S. 260; Michel, Praktische Anwendungsfragen bei der Folgebewertung variabel verzinslicher finanzieller Verbindlichkeiten, PiR 5/2026, S. 151; Widmann/Schoichet, Die Vornahme des Mappings von Kontensalden zu Abschlussposten – Die Passivseite der Bilanz, WP-Praxis 10/2025, S. 341; Wiechens/Wolfgarten/... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.115 Vorratsvermögen

Lüdenbach, Mengenabhängiger Einkaufsbonus in Bilanz und GuV, PiR 6/2026, S. 187; Jockers/Kahre, Die handelsrechtliche Folgebewertung des Vorratsvermögens – Zum Verhältnis von Gängigkeitsabwertung und Niederstwerttest, BC 1/2026, S. 23; Koss, Retrograde Bewertung der Vorräte, BC 11/2025, S. 500; Widmann/Schoichet, Die Aufnahme der Vorratsinventur, WP-Praxis 5/2025, S. 170; Crem... mehr

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Beteiligung, Erwerb, Zuordnung / 1 So kontieren Sie richtig!

So kontieren Sie richtig! Beim Erwerb von Anteilen an der Komplementär-GmbH erfolgt d... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.69 Konsolidierung von Kapital und Schulden

Gawenko/Khalili, Die Behandlung von Kryptowährungen im Rahmen der Konsolidierung nach IFRS – Erfassung zentraler Transaktionen bei der Erst- und Folgekonsolidierung, PiR 5/2026, S. 134; Lüdenbach, Übergang von Equity- zur Vollkonsolidierung bei negati... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.3 Anhang nach HGB

Zwirner, Auswirkungen des Nahost-Kriegs auf die Rechnungslegung – Teil 2: Betroffene Abschlussposten sowie Berücksichtigung in Anhang und Lagebericht, BC 5/2026, S. 212; Kirsch, Investitionsbooster: Schrittweise Senkung des KSt-Satzes: Folgen für d... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.64 Kapitalflussrechnung

Dobler/Reichel, Empirische Analyse der Kapitalflussrechnungen der MDAX-Unternehmen – Berichtspraxis und Anpassungsbedarf aufgrund von IFRS 18, IRZ 6/2026, S. 251; Kirsch, Fallstudie zur Struktur der GuV-Rechnung und Kapitalflussrechnung nach IFRS 18, PiR 6/2026, S. 161; Fis... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 1.1 Allgemeines

Bense, Wer legt das Handelsbilanzrecht aus? – Von toten Winkeln und Lückenbüßern, DStR 25/2026, S. 1420; Müller, Auswirkungen der Kriege auf Rechnungslegung und Prüfung, b+b 5/2026, S. 12; Müller, Handelsrechtliche Rechnungslegung... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.2 Aktiengesellschaft

Lüdenbach, Steuerlich abzugsfähige Emissionskosten in Bilanz und GuV, PiR 4/2026, S. 123; Fischer, FRC: Berichterstattungspraxis zu anteilsbasierten Vergütungen, PiR 1/2026, S. 24; Binnewies/Grajcarek, Zum Zeitpunkt der Aktivierung des festen Ausgleichsanspruchs des außenstehenden Aktionärs, AG 23/2025, S. 906; Rabenhorst, Kapitalmarktorientiert, kapitalmarktnotiert, öffentli... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.87 Personengesellschaft

Zwirner/Busch, Bilanzierung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften – Neufassung von IDW RS FAB 18, StuB 11/2026, S. 417; Kahle, Steuerbilanzielle Wahlrechte... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.10 Beteiligungen

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Literaturauswertung zum HGB / 2.50 Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Cremer, Gewinnrealisierung in Handels- und Steuerbilanz –Typische Praxisfälle und Hinweise zur Verbuchun... mehr

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Schwarz/Pahlke, AO § 163 Ab... / 3 Rechtsfolgen

Rz. 191 § 163 Abs. 1 AO ermöglicht drei verschiedene Billigkeitsmaßnahmen. Die Billigkeitsmaßnahme kann nach S. 1 erste Alternative dazu führen, dass die Steuer niedriger bzw. eine Steuervergütung höher festgesetzt wird, als sich aus den Besteuerungsgrundlagen ergeben würde. Eine höhere Steuerfestsetzung, die sich für den Stpfl. günstig auswirkt, z. B. durch Ausnutzung von V... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.21 Bilanzpolitik im HGB-Jahresabschluss

Limbach, Die CSRD zwischen Transparenzpflicht und strategischer Gestaltung – Bilanzpolitische Potenziale der ESRS-Berichterstattung, StuB 7/2026, S. 276; Babbel, Bilanzpolitische Gestaltungsspielräume in der Kapitalflussrechnung – Hinweise zur Analyse und Interpretation von Cashflow-Kennzahlen, ZCG 1/2025, S. 29; Rinker, Zwischen Gestaltungsspielraum und Manipulation – Eine ... mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.89 Prüfung des Jahresabschlusses

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Literaturauswertung zum HGB / 2.116 Währungsumrechnung

Busch/Zwirner, Währungsumrechnung von Finanzinformationen in hochinflationäre Währungen – Änderungsstandard zu IAS 21 veröffentlicht, IRZ 3/2026, S. 99; Kupper/Pittroff/Schmidt, Die Behandlung von Fremdwährungsdifferenzen nach IFRS 18: Der Problemfall konzerninterner Ausleihungen ("Intragroup ... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.1 Hinzurechnung außerhalb der Bilanz

Rz. 212 Das Institut der verdeckten Gewinnausschüttung dient nach § 8 Abs. 3 KStG der Sicherung der Besteuerung des Einkommens der Körperschaft als Ausdruck der steuerlichen Leistungsfähigkeit.[1] Dementsprechend ist eine Korrektur trotz vorgetäuschter schuldrechtlicher, tatsächlich aber gesellschaftsrechtlicher Veranlassung nicht erforderlich, wenn die steuerpflichtigen Ei... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.4 Korrekturen im Bereich der Passivposten

Rz. 226 Hängt die verdeckte Gewinnausschüttung mit Vorgängen im Bereich der Passivposten der Gesellschaft zusammen, gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Das bedeutet, dass bei der Gesellschaft eine außerbilanzielle Korrektur steuerpflichtigen Einkünfte vorzunehmen ist, wenn und soweit der Steuerbilanzgewinn aufgrund von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen gemindert worde... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.2 Zeitpunkt der Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 210 Körperschaftsteuerlich ist die verdeckte Gewinnausschüttung dann zu erfassen, wenn der auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage beruhende Vorgang dem § 8 Abs. 3 KStG widerspricht, d. h. wenn die Einkünfte bzw. das Einkommen ohne eine Korrektur niedriger wäre als ohne die in der verdeckten Gewinnausschüttung liegende Einkommensverwendung.[1] Da die verdeckte Gewinnaussc... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.5 Rückabwicklung zur Korrektur von Irrtümern

Rz. 301 Keine verdeckte Gewinnausschüttung und keine verdeckte Einlage liegen vor, wenn nicht das Gesellschaftsverhältnis maßgebend war, sondern eine fehlerhafte Rechtsansicht. Fehler, auch gravierende Fehler, können im Geschäftsverkehr unterlaufen und begründen, auch wenn sie gegenüber dem Gesellschafter vorkommen, keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung. Erbringt die Ka... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.1 Begriff der Vermögensminderung oder verhinderten Vermögensmehrung

Rz. 70 In ständiger Rspr.[1] wird als Tatbestandsmerkmal der verdeckten Gewinnausschüttung eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft angenommen. Sie liegt vor, wenn ohne die Vornahme der fraglichen Handlung bzw. bei Vornahme der unterlassenen Handlung das Vermögen der Körperschaft höher gewesen wäre als es tatsächlich ist. Rz. 70a Die Bedeutu... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 2.1 Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung in der Rechtsprechung

Rz. 34 Die Definition der verdeckten Gewinnausschüttung unterlag in der Rspr. des BFH einigen Schwankungen. In der älteren Rspr.[1] wurde die verdeckte Gewinnausschüttung mit einer Ausschüttung ohne einen den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss gleichgesetzt; so führte der BFH etwa aus, die organschaftliche Ergebnisabführung sei eine "ve... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.2 Korrekturen im Bereich des Anlagevermögens

Rz. 218 Bei einer verdeckten Gewinnausschüttung, die mit Vorgängen im Bereich des Anlagevermögens zusammenhängt, sind 2 Fallgruppen denkbar. Die Gesellschaft kann ihr Vermögen dadurch mindern, dass sie dem Gesellschafter Anlagevermögen unter Wert verkauft (verhinderte Vermögensmehrung), oder indem sie von ihm Anlagegegenstände zu einem zu hohen Preis kauft (Vermögensminderun... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.2 Der Körperschaft zurechenbare Handlung

Rz. 74 Die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung muss auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruhen. Da das steuerliche Institut der verdeckten Gewinnausschüttung andere Zwecke verfolgt als das Zivilrecht,[1] ist auch der im Rahmen des Tatbestands der verdeckten Gewinnausschüttung verwendete Begriff der "Zurechnung" der Handlung ein steuerrechtlich... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.2 Rückabwicklung durch Aktivierung des Rückgewähranspruchs

Rz. 289 Die Rückabwicklung einer verdeckten Gewinnausschüttung in dem hier verstandenen Sinn liegt darin, dass der Gesellschafter den erhaltenen Vermögensvorteil auf die Gesellschaft zurück überträgt. Zu unterscheiden ist der Fall, in dem der Gesellschafter dies aufgrund eines zivilrechtlich bestehenden Rückgewähranspruchs tut, von dem Fall, indem der Vorteil ohne Verpflicht... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.5 Befriedigung von Interessen des Gesellschafters

Rz. 200 Die Handlung der Körperschaft, die zu der Minderung des Unterschiedsbetrags i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG führt, muss geeignet sein, bei dem Gesellschafter zu Einkünften i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nrn. 9, 10 EStG zu führen. Das ist der Fall, wenn die Körperschaft nicht im eigenen, von Gewinnstreben getragenen Interesse handelt, sondern wenn diese Handlung darau... mehr

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Pensionen und sonstige Vers... / 2.2 Direktzusage

Bei der Direktzusage (Pensions- oder Versorgungszusage) gibt es keine externe Versorgungseinrichtung, die Betriebsrente ist wirtschaftlich eine Art Fortsetzung der Gehaltszahlung auf verändertem Niveau und ohne unmittelbare Gegenleistung. Der Arbeitgeber bildet Pensionsrückstellungen in seiner Bilanz. Beiträge des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers liegen nicht vor. Deshalb... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.2 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Handelsbilanz

Rz. 22 Vorgänge, die steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen sind, entsprechen in aller Regel dem Handelsrecht und sind daher handelsrechtlich wirksam. So kennt das Handelsrecht kein Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung (vgl. Rz. 117); auch ein Rückwirkungsverbot ist dem Handelsrecht fremd. Es gibt keine Einschränkungen für Umsatztantiemen... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.2 Form der Vereinbarung

Rz. 150 Eine bestimmte Form für die Vereinbarung ist steuerlich nicht vorgeschrieben. Da die Vereinbarung jedoch "klar und eindeutig" sein und auch der Zeitpunkt des Abschlusses feststehen muss, geht jede Unklarheit über Inhalt und Abschlussdatum, die durch juristische Auslegung nicht beseitigt werden kann[1], zulasten des Steuerpflichtigen. Aus Beweisgründen empfiehlt es si... mehr