Fachbeiträge & Kommentare zu Bilanz

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.5 Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen

Rz. 102 Bei der Risikoinventur sind auch Risiken aus außerbilanziellen Gesellschaftskonstruktionen zu betrachten, wie z. B. Risiken aus nicht konsolidierungspflichtigen Zweckgesellschaften (→ AT 2.2 Tz. 2, Erläuterung). Diesbezüglich besteht ein enger Zusammenhang zwischen den Reputations- und den Liquiditätsrisiken. Um eine gute Reputation zu wahren und damit negative Wahrn... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.5 Berücksichtigung von ESG-Risiken

Rz. 38 Von den bedeutenden Instituten wird erwartet, dass sie alle als wesentlich identifizierten Risiken entweder hinreichend durch Liquidität abdecken oder ausreichend dokumentieren, aus welchen Gründen sie von jener hinreichenden Abdeckung durch Liquidität absehen.[1] Die Institute sollten daher auch beurteilen, ob wesentliche Klima- und Umweltrisiken zu erheblichen Netto... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Fehlerhafte Aufzeichnungen und Buchführung

Rz. 1200 [Autor/Stand] Vorschriften über Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Bilanzierungspflichten finden sich in außersteuerlichen wie in steuerlichen Gesetzen. In der AO ist die Führung von Büchern und Aufzeichnungen in den §§ 140–148 AO geregelt. Mit BMF-Schreiben vom 28.11.2019[2] hat die Finanzverwaltung zur Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbew... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2 Regelmäßige Berichterstattung über die Geschäftslage

Rz. 7 Mit der siebten MaRisk-Novelle wurden Anpassungen im Hinblick auf die Geschäftsmodellanalyse vorgenommen, wobei es sich hierbei weitgehend um eine Klarstellung der Begriffe sowie bestehender Anforderungen handelt. Bezüglich der Berichterstattung wurde in den Modulen AT 4.3.2 und BT 3.1 konkretisiert, dass neben der Berichterstattung zur Risikosituation eines Institutes... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.1 Relevante Informationen für bestimmte Kundengruppen

Rz. 7 Die grundsätzlichen Informationen, die für alle Kreditarten herangezogen werden, unterscheiden sich naturgemäß vor allem hinsichtlich der Kundengruppen.[1] So hängt die Kreditwürdigkeit eines Verbrauchers in erster Linie von seinem Einkommen und Vermögen sowie seinen Verbindlichkeiten und finanziellen Verpflichtungen ab. Bei einer Kreditvergabe an Verbraucher können da... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.3 Relevante Informationen zu ESG-Risiken

Rz. 13 Die EBA sieht mit Blick auf das Kreditgeschäft die Kreditvergabe als entscheidende Phase an, um die notwendigen ESG-bezogenen Informationen und Daten von den Vertragspartnern zu sammeln, die in der Erstbewertungsphase direkt in den Überwachungsprozess einfließen. Im Rahmen der Kreditvergabe oder der laufenden Kundenbeziehung sollten die Institute die Bewertung von ESG... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.7.1.3 Konsistenz mit anderen Vorgaben

Rz. 57 Die Institute sollten sicherstellen, dass ihre Übergangspläne gut in die Geschäftsstrategien integriert sind und mit ihren Risiko- und Finanzierungsstrategien, ihrem Risikoappetit, ihrem ICAAP, ihrem Risikomanagementrahmen und ihrer öffentlichen Kommunikation abgestimmt sind und Maßnahmen in Bezug auf das Geschäftsmodell und die Strategien des Institutes enthalten, di... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.1 Richtlinie für Rettungserwerbe

Rz. 123 Unter "Rettungserwerben" ("foreclosed assets") ist der Erwerb von Sicherheiten zu verstehen, die in der Folge als Vermögenswerte in der Bilanz des Institutes ausgewiesen werden. Dafür kommen z. B. Immobilien und Transportmittel infrage (→ BTO 1.2.5 Tz. 8, Erläuterung). Analog dazu bezeichnet die EBA Vermögenswerte, die mittels Inbesitznahme einer Sicherheit erlangt ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.5 Steuerung des Liquiditätsbedarfes

Rz. 93 Es ist laufend zu überprüfen, inwieweit ein Institut unter normalen und angespannten Marktbedingungen in der Lage ist, einen auftretenden Liquiditätsbedarf rechtzeitig zu decken und in der Folge seine Zahlungsverpflichtungen fristgemäß zu erfüllen. Ein Institut kann seinen Liquiditätsbedarf sowohl über die Aktivseite ("Asset Liquidity") als auch über die Passivseite ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.2.2 Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft

Rz. 9 Die herausragende Bedeutung der Liquidität für die Kreditwirtschaft ist schon am Aufbau einer Bankbilanz gemäß der Verordnung über die Rechnungslegung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) erkennbar. Denn anders als bei den Bilanzen eines Industrieunternehmens nach § 266 HGB erfolgt die Gliederung der Bankbilanz unter dem Aspekt der Kenntlichmachun... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.1 Bilanzaktiva

Rz. 4 Zu den Kreditgeschäften nach § 19 Abs. 1 KWG gehört eine ganze Reihe von Bilanzaktiva. Dazu zählen laut § 19 Abs. 1 Satz 2 KWG die Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern, Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei Zentralnotenbanken zugelassen sind, im Einzug befindliche Werte, für die entsprechende Zahlungen bereits bevorschus... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1.3 Andere außerbilanzielle Geschäfte

Rz. 12 Die anderen außerbilanziellen Geschäfte werden in § 19 Abs. 1 Satz 3 KWG aufgezählt. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Geschäfte, die unter den Bilanzvermerken auf der Passivseite auszuweisen sind. Dazu zählen den Kreditnehmern abgerechnete eigene Ziehungen im Umlauf, Indossamentsverbindlichkeiten aus weitergegebenen Wechseln, Bürgschaften und Garantien für Bi... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Mittäterschaft des steuerlichen Beraters

Rz. 114 [Autor/Stand] Die Tatsache, dass ein steuerlicher Berater in den Gesamtvorgang der Steuerhinterziehung eingeschaltet ist, reicht zur Bejahung von Mittäterschaft nicht aus. Denn die Mitbeherrschung des Geschehens muss sich auf die Tathandlung beziehen. Der Mittäter muss gemeinsam mit einem anderen (Mit-)Herrschaft über die inhaltliche Gestaltung und die Abgabe der unr... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aaa) Erträge beim Pensionsnehmer

Rn. 68 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach Auffassung der FinVerw, im Anschluss an die Rspr des GrS des BFH v 29.11.1982, 1/81, BStBl II 1983, 272, handelt es sich bei Wertpapierpensionsgeschäften zivilrechtlich um den zeitweisen Verkauf von Wertpapieren. Für die Dauer des Pensionsgeschäftes wird der Pensionsnehmer temporär zivilrechtlicher Inhaber der Kapitalrückgabeforderung. ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.2 Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP)

Rz. 78 Als Orientierungshilfe für die institutsinterne Geschäftsmodellanalyse empfiehlt sich ein Studium der Vorgehensweise der zuständigen Behörden im Rahmen des SREP. Die Geschäftsmodellanalyse im Rahmen des SREP bezieht neben einer Bewertung der Tragfähigkeit des Geschäftsmodells auch eine Bewertung der Nachhaltigkeit der Geschäftsstrategie des Institutes ein. Damit solle... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.6 Auswirkungen auf das Kapital

Rz. 82 Bereits im Strategie- und Planungsprozess muss sich ein Institut Gedanken darüber machen, inwieweit geeignete Maßnahmen in die Kapitalplanung aufgenommen werden müssen, um sicherzustellen, dass das verfügbare Kapital den nachhaltigen Abbau der notleidenden Risikopositionen in der Bilanz ermöglicht (→ AT 4.2 Tz. 3, Erläuterung). Folglich müssen bei der Überprüfung, ob ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.5 Zusätzliche Anforderungen an Institute mit hohem NPL-Bestand

Rz. 40 Trotz der positiven Entwicklung beim Abbau der Bestände an notleidenden Krediten in den letzten Jahren sieht die Aufsicht weiterhin Handlungsbedarf, um insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Lage ein erneutes Anwachsen des NPL-Bestandes abzumildern und negative Konsequenzen für die Institute zu verhindern. Demzufolge haben die EBA und die EZB ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.1.5 Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht

Rz. 140 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat schon frühzeitig die Erwartungshaltung an die Geschäftsleitung formuliert, Liquiditätskosten, -nutzen und -risiken für alle wichtigen bilanziellen und außerbilanziellen Geschäftsaktivitäten beim internen Pricing, bei der Performancemessung und beim Neu-Produkt-Prozess angemessen zu berücksichtigen. Damit sollen die ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.3.3 Integration von ESG-Risiken

Rz. 89 Die EBA hat zur Abbildung von ESG-Risiken in den Geschäftsstrategien und Geschäftsprozessen der Institute vier besonders relevante Aspekte identifiziert: die Überwachung des sich verändernden Geschäftsumfeldes und die Bewertung der langfristigen Belastbarkeit, die Festlegung von ESG-bezogenen strategischen Zielen oder Limiten, die Einbindung von Kunden und anderen rel... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2 Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung

Rz. 24 In der Praxis haben sich unterschiedliche Verfahren herausgebildet, die in Analogie zur Funktionsweise eines Risikoklassifizierungsverfahrens auf der Auswertung von hierzu geeigneten Informationen aus verschiedenen Quellen basieren. Neben der Auswertung der intern im Rahmen der Kreditbearbeitung zur Verfügung stehenden Unterlagen und einer systematischen Kontobeobacht... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.2 Regelmäßige Plausibilisierung der Ergebnisse

Rz. 50 Bei der geforderten regelmäßigen Plausibilisierung geht es im Grunde darum, die Abweichungen zwischen den betriebswirtschaftlich und handelsrechtlich ermittelten Ergebnissen nachzuvollziehen und allgemein zu erläutern. Aus handelsrechtlicher Sicht stehen die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Blickpunkt. Die betriebswirtschaftlich ermittelten Ergeb... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Andres/Hötzel/Kranz, Private Veräußerungsgeschäfte mit "virtuellen Währungen" – Des Kaisers neue Kleider? – Grundlagen (Teil I), DStR 2022, 2177 (Teil I), 2242 (Teil 2); Aufenberg in Omlor/Link, Kryptowährungen und Token, 2. Aufl. 2023; Bachmann/Arslan, "Darknet"-Handelsplätze für kriminelle Waren und Dienstleistungen: Ein Fall für den Strafgesetzgeber?, NZWiSt 2019, 241; Ba... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.1 Rückvergleiche zur Qualitätssicherung

Rz. 20 Im Idealfall decken die gebildeten Wertberichtigungen die eingetretenen Verluste vollständig ab und gehen auch nicht darüber hinaus. Diese wünschenswerte Genauigkeit ist bei einem Schätzverfahren aber nicht zu erwarten. Schließlich wird bei Bildung der Risikovorsorge in die Zukunft geblickt, und die Zukunft lässt sich bekanntlich am besten "vorhersagen", wenn sie scho... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.7 Gesamtbanksteuerung

Rz. 81 Unter dem Oberbegriff "Gesamtbanksteuerung" sind im Kontext der MaRisk die Prozesse zur Steuerung der wesentlichen Risiken und der damit verbundenen Risikokonzentrationen mit der Ertragssteuerung zu verknüpfen. Anknüpfungspunkte dazu finden sich an verschiedenen Stellen der MaRisk. So hat das Institut im Rahmen der Risikoinventur u. a. zu prüfen, welche Risiken die Er... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / AT 8.1 Neu-Produkt-Prozess

Rz. 1 Jedes Institut muss die von ihm betriebenen Geschäftsaktivitäten verstehen. Für die Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (einschließlich neuer Vertriebswege) ist vorab ein Konzept auszuarbeiten. Grundlage des Konzeptes müssen das Ergebnis der Analyse des Risikogehalts dieser neuen Geschäftsaktivitäten sowie deren Auswirkungen auf ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.2 Systematisierung von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken

Rz. 22 Als besondere Ausprägungen von Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiken gelten die folgenden Risiken:[1] Das "Terminrisiko" beschreibt die Gefahr, dass der Eingang von Geldern hinsichtlich Zuflusszeitpunkt oder -betrag in einer für die Bank ungünstigen Weise von der Erwartung abweicht, d. h. das Risiko einer durch Markthemmnisse oder die Gegenpartei verschuldeten, unpla... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 und 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.2 Vorgaben für die erste Säule

Rz. 56 Über "Basel III"[1] wurden Mitte 2013 auch in der Bankenverordnung neue Vorgaben zum Liquiditätsmanagement ergänzt, die zum Teil auf die zweite Säule ausstrahlen. Gemäß der Anforderung an die Liquiditätsdeckungsquote ("Liquidity Coverage Ratio", LCR) nach Art. 412 Abs. 1 CRR müssen die Institute über liquide Aktiva (Liquiditätspuffer) verfügen, deren Gesamtwert die Li... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / BTO 1.2.5 Behandlung von Problemkrediten

Rz. 1 Das Institut muss Kriterien festlegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Federführung für den... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.11.3.6 Immobilien

Rz. 181 Das Risikodeckungspotenzial in der ökonomischen Perspektive muss sich an den Wertentwicklungen am Markt orientieren. Für die Ermittlung des aktuellen Wertes von Immobilien werden in der Regel Wertgutachten hinzugezogen oder anerkannte Wertermittlungsverfahren (z. B. Ertragswert-, Sachwert- und Vergleichswertverfahren) angewandt, um einen Marktwert für die jeweiligen ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Gewinnbegriff

Rn. 863 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Als KapErtr werden bei BgA ohne Rechtspersönlichkeit der nicht den Rücklagen des Betriebs zugeführte Gewinn, die nachfolgende Auflösung dieser Rücklagen (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 2 EStG; s Rn 875 ff) sowie vGA der Besteuerung unterworfen. Rn. 864 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Aus den gleichen Überlegungen dürfte ein entsprechender Gewinn auc... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.2 Bewertung und Überprüfung von Rettungserwerben

Rz. 129 In der Richtlinie für Rettungserwerbe sind auch die beabsichtigte Haltedauer sowie die Verfahren zur angemessenen Bewertung und Überprüfung der erworbenen Vermögenswerte festzulegen. Da sich ein Institut von einem Rettungserwerb verspricht, durch die Verwertung dieser Sicherheit zu einem späteren Zeitpunkt zumindest einen Teil der ausstehenden Forderungen zurückzuerh... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1 Rechnungswesen und (Risiko-)Controlling

Rz. 47 Das Rechnungswesen eines Institutes umfasst im weiteren Sinne sowohl das "externe Rechnungswesen" (Rechnungswesen im engeren Sinne) als auch das "interne Rechnungswesen". An dieser Stelle beziehen sich die MaRisk auf das externe Rechnungswesen, das in erster Linie für die periodische Darstellung der finanziellen Situation des Institutes gegenüber interessierten Dritt... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 4.1.2 Entwicklung einer Strategie und Handlungsoptionen

Rz. 235 Nachdem die internen und externen Rahmenbedingungen umfassend analysiert wurden, sollten sich die Institute einen Überblick über ihre verfügbaren strategischen Optionen zur Umsetzung der Strategie für notleidende Risikopositionen verschaffen. Beispielhaft werden von der Aufsicht eine Haltestrategie, Forbearance-Optionen, ein aktiver Portfolioabbau, eine Änderung der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Interessenkonflikte

Rz. 2 Die Konzentration verschiedener Aufgaben auf einzelne Personen kann bei Instituten zu mehr oder minder stark ausgeprägten Interessenkonflikten führen, die sich negativ auf die Ziele des Institutes auswirken können. Interessenkonflikte sind grundsätzlich auf allen Hierarchiestufen möglich und können verschiedene Abläufe innerhalb einer Organisation berühren. Mit besonde... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 5.3 Qualitative und quantitative Analyse

Rz. 283 Die Ausgestaltung und Durchführung der inversen Stresstests können qualitativ oder quantitativ erfolgen. Die Institute sollten als Ausgangspunkt für inverse Stresstests ggf. eine Sensitivitätsanalyse verwenden, z. B. die Verschiebung eines oder mehrerer relevanter Parameter auf ein extremes Niveau, um vordefinierte Ergebnisse zu erzielen. Sie sollten verschiedene inv... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Darlegungslast in Urteil und Anklage

Rz. 1344 [Autor/Stand] Die Darlegungslast bei Hinterziehung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hat der BGH[2] wie folgt umrissen: Das Urteil darf nicht lediglich die jeweils verkürzten Lohnsteuern und die nicht abgeführten Beiträge zur Sozialversicherung pauschal feststellen. Es muss die für die Ermittlung des Schuldumfangs maßgeblichen Berechnungsgrundlagen enthalten. Diese B... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.3.1 Ergebnisse der ökonomischen Perspektive als Input für die normative Perspektive

Rz. 210 Die ökonomische Perspektive gestattet einen sehr umfassenden (zeitpunktbezogenen) Überblick über die wirtschaftlichen Risiken, weil sie sich unmittelbar und in vollem Umfang auf das interne Kapital auswirken. Einige dieser Risiken können ganz oder teilweise auf die normative Perspektive durchschlagen, z. B. über eine Reduzierung der Eigenmittel oder einen Anstieg des... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.3.3.4 Auslegung der allgemeinen Vorgaben

Rz. 37 Für die Berechnung des Schwellenwertes in Bezug auf die Bilanzsumme (Institutskriterium) bietet sich die Summe der Buchwerte der Spezialfondsanteile zum letzten Bewertungsstichtag an, entweder direkt aus der Bilanz oder aus einer aktuellen FINREP-Meldung. Dabei sind nicht nur Ein-Anleger-Spezialfonds zu berücksichtigen, sondern gleichermaßen Spezialfonds mit zwei oder... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 8.3.4 Risikofaktoren für Liquiditätsrisikostresstests

Rz. 225 Für die Durchführung von Stresstests müssen zunächst die wesentlichen Risikofaktoren ermittelt werden. Wie an anderer Stelle ausführlich erläutert, sind die "Risikofaktoren", die synonym auch als "Risikotreiber" oder "Risikoparameter" bezeichnet werden, jene internen oder externen Faktoren, die sich risikomindernd oder risikoverstärkend auswirken können (→ AT 4.3.3 ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.12.2 LSI-Stresstests

Rz. 48 Auch die deutschen Aufsichtsbehörden führen regelmäßig aufsichtliche Stresstests für die weniger bedeutenden Institute ("Less Siginificant Institutions", LSI) durch, um die Widerstandsfähigkeit dieser Institute gegenüber adversen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu überprüfen ("LSI-Stresstest"). Die Ergebnisse der aufsichtlichen Stresstests werden unter anderem als ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerliche Beratung und Teilnahme

Rz. 185 [Autor/Stand] Eine täterschaftliche oder mittäterschaftliche Verwirklichung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO durch den steuerlichen Berater kommt nur dann infrage, wenn dieser als Urheber oder Miturheber der unrichtigen bzw. unvollständigen Angaben anzusehen ist (s. Rz. 105 ff., 108 ff., 113 ff., 114 ff.). Das ist insbesondere bei eigenen Erklärungen des Steuerberaters der ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.2.2 Definition von Frühwarnindikatoren

Rz. 41 Im MaRisk-Fachgremium wurde seitens der Aufsicht klargestellt, dass sich die Ausgestaltung der "Frühwarnverfahren" an den Maßnahmen zur Einhaltung des Risikoappetits orientieren kann (→ AT 4.2 Tz. 2).[1] Analog zur Vorgehensweise im Kreditgeschäft (→ BTO 1.3.1 Tz. 2) bietet es sich deshalb an, zur Früherkennung von Liquiditätsengpässen auf der Basis quantitativer und ... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 6.1.1.2 Beispiele

Rz. 50 Das einfachste Beispiel für ein ertragsorientiertes Verfahren ist die sogenannte "Zinsbindungsbilanz". Da die Festzinsvolumina auf beiden Seiten der Bilanz i. d. R. nicht exakt übereinstimmen, also insbesondere Festzinspositionen auf der Aktivseite auch variablen Positionen auf der Passivseite gegenüberstehen (sogenannte "offene Festzinspositionen"), entsteht auf der ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Ausnahmen vom Kompensationsverbot bei Steuern auf Einkommen und Ertrag

Rz. 525 [Autor/Stand] Bei Ausgaben und Steuern, die im unmittelbaren Zusammenhang mit nicht oder unrichtig erklärten Einnahmen stehen, greift das Kompensationsverbot nicht. Praxis-Beispiel Beispiele Ein Kraftfahrzeughändler verbuchte die bei Verkäufen von Gebrauchtwagen erzielten Erlöse teilweise überhaupt nicht, teilweise übernahm er geringere als die tatsächlich erzielten Er... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Veräußerung einbringungsgeborener Anteile (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF [bis VZ 2024])

Rn. 910 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF (bis VZ 2024) hatte folgenden Wortlaut: Zitat "6Satz 1 in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung ist für Anteile, die einbringungsgeboren im Sinne des § 21 Umwandlungssteuergesetzes in der am 12. Dezember 2006 geltenden Fassung sind, weiter anzuwenden;" § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 6 EStG aF (bis VZ 202... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.8.11 Kapitalbedarf für Risiken aus Pensionsverpflichtungen

Rz. 130 Laufende Pensionen oder Pensionszusagen stellen Verpflichtungen der Institute gegenüber ihren Mitarbeitern dar, die für die Institute in Abhängigkeit von der jeweiligen Ausgestaltung mit finanziellen Risiken verbunden sein können. Die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung kann gemäß § 1 Abs. 1 BetrAVG [1] unmittelbar über den Arbeitgeber oder mittelbar über ... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Weitere Fallgruppen

Rn. 89 Stand: EL 191 – ET: 08/2026 Der selbstständige Schriftleiter (Herausgeber einer Fachzeitschrift, einer fachwissenschaftlichen Buchreihe) soll nach der Rspr wissenschaftlich tätig sein (BFH BStBl III 1956, 251). Das ist angesichts dessen, dass seine Autoren (wohl) die wissenschaftliche Arbeit geleistet haben, ebenso fraglich wie angesichts der wissenschaftlichen Methodik... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 525 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Gem §§ 231, 232 HGB nimmt der stille Gesellschafter am Verlust der Gesellschaft teil, sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart ist. Bei einem partiarischen Darlehen kann es nicht zu einer Verlustbeteiligung kommen, da nach dem Charakter eines Darlehensvertrages der Darlehensnehmer ein festes Entgelt schuldet und somit eine V... mehr

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Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 3.2 Berücksichtigung der Wechselwirkungen zwischen den Risikoarten

Rz. 211 CEBS hatte als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise bereits 2010 gefordert, die Notwendigkeit im Auge zu behalten, außerbilanzielle Gesellschaftskonstruktionen aus Reputationsgründen auf die eigene Bilanz nehmen zu müssen. Daher sollten die Stresstestprogramme Szenarien zur Beurteilung der Größe und Tragfähigkeit dieser Gesellschaftskonstruktionen im Vergleich zur eig... mehr