Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bewertungsstichtag

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Entscheidung, welcher Bewertungsstichtag zu Grunde zu legen ist, richtet sich nach den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Die Feststellungen nach dem Sechsten Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes beschränken sich auf die Zwecke der Erbschaft-/Schenkungsteuer. Zwar richtet sich die Bewertung der betrieblichen Vermögen auch bei der Ertragst...mehr

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Einführung BewG / j) Änderungen durch das Steueränderungsgesetz vom 20.12.2001

Rz. 171 [Autor/Stand] Durch Art. 14 Ziffer 14 Buchst. a Doppelbuchst. bb und Buchst. b des Steueränderungsgesetzes v. 20.12.2001[2] wurde insb. die die Bewertung des Betriebsvermögens betreffende Fassung des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 und Abs. 1a BewG geändert, und zwar betreffend die Schulden eines oder mehrerer Personengesellschafter gegenüber der Personengesellschaft.mehr

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Einführung BewG / g) Änderung durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft vom 29.6.1998

Rz. 156 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Vorschriften der Land- und Forstwirtschaft v. 29.6.1998[2] wurde in § 51 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] ein Abs. 1a mit der Folge eingefügt, dass für Feststellungszeitpunkte ab 1.1.1999 ein geänderter Vieheinheitenschlüssel anzuwenden war. Dadurch rechneten fortan weniger Betriebe zur gewe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 94 Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Schrifttum: Eisenblätter, Abbruchverpflichtung bei der Einheitsbewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden im Sachwertverfahren, NWB 8/1982 S. 525, Fach 9 S. 1929; Mohr, Die Wertminderungen von Gebäuden bei der Einheitsbewertung nach dem Sachwertverfahren (Bemerkungen zu vier Urteilen des BFH vom 3.7.1981), BB 1981, 1941; Trappe, Bauten auf fremdem Boden im Steuerrecht...mehr

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Einführung BewG / bb) Vermögensteuer sowie Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 45 [Autor/Stand] Für diese Steuern enthielt das BewÄndG 1965 keine der Grundsteuer entsprechende Vorschrift. Nach § 121a BewG i.d.F. des Vermögensteuerreformgesetzes 1974[2] waren während der Geltungsdauer der auf den Wertverhältnissen am 1.1.1964 beruhenden Einheitswerte des Grundbesitzes die Grundstücke (§ 70 BewG 1965) und die Betriebsgrundstücke i.S. des § 99 Abs. 1 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anlass der Regelung

Rz. 13 [Autor/Stand] Aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 7.11.2006 [2] musste der Gesetzgeber nicht nur Bewertung des Grundbesitzes neu regeln, sondern auch die Bewertung der betrieblichen Vermögen. Das BVerfG ordnete mit dem Beschluss vom 7.11.2006 an, dass bei der Bewertung aller Vermögensgegenstände als Zielgröße der gemeine Wert maßgebend sein muss. Die Bedarfsbewertu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Wertverhältnisse bei der Bewertung des Grundvermögens

Rz. 77 [Autor/Stand] Die nach Anlage 24 zum BewG einheitlich für mehrere Bewertungsstichtage vorgeschriebenen Regelherstellungskosten bei der Bewertung von Grundstücken im Sachwertverfahren bildet eine Ausnahme vom Grundsatz der Maßgeblichkeit der Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag. Denn die Regelherstellungskosten gelten unabhängig vom Bewertungsstichtag für den Zeitra...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Grundbesitzwerte beim land- und forstwirtschaftlichen Vermögen (Abs. 2)

Rz. 111 [Autor/Stand] Für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist seit jeher eine diffizile Aufgabe. Ursächlich hierfür ist u.a. zweifellos die Vielfalt der in unterschiedlichen Sparten tätigen Betriebe der La...mehr

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Einführung BewG / 3. Der Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006 – 1 BvL 10/02

Rz. 211 [Autor/Stand] Wie nicht anders zu erwarten war, hat sich das BVerfG in seinem Beschluss v. 7.11.2006[2] der Auffassung des BFH in dessen Vorlagebeschluss v. 22.5.2002[3] (vgl. dazu oben, Rz. 198 ff.) im Ergebnis und im Wesentlichen auch in der Begründung angeschlossen. Das BVerfG hat entschieden, dass die durch § 19 Abs. 1 ErbStG a.F. angeordnete Erhebung der Erbscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 157 Feststellung von Grundbesitzwerten, von Anteilswerten und von Betriebsvermögenswerten

Literaturhinweise Drosdzol, Aktuelle Entwicklungen der erbschaftsteuerlichen Grundstücksbewertung, ZEV 2012, 17–21; Fraedrich, Die neuen erbschaftsteuerlichen Bewertungsregeln im Überblick, SAM 2009, 42–47; Fumi, Verkehrswertnachweis durch Gutachten, Anmerkung zu FG München v. 12.10.2011 – 4 K 1840/08, EFG 2012, 301–302; Krause/Grootens, Die neue Grundbesitzbewertung nach dem...mehr

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Einführung BewG / II. Die Neuregelungen im Überblick

Rz. 238 [Autor/Stand] Im Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2], das am 1.1.2009 in Kraft trat,[3] versuchte der Gesetzgeber, die Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 7.11.2006[4] (vgl. dazu oben, Rz. 211 ff.) umzusetzen. Inwieweit ihm dies gelungen war, wurde unterschiedlich beurteilt (vgl. dazu weiter im Text). Rz. 239 [Autor/Stand] Die bewertungsrechtlichen Änderungen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anwendungszeitpunkt

Rz. 3 [Autor/Stand] § 157 BewG regelt, welche konkreten Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur Bewertung bestimmter Vermögensgegenstände anzuwenden sind. Dabei ist ebenfalls zu entscheiden, ab wann die jeweiligen Vorschriften anzuwenden sind. Nach § 265 BewG gilt § 157 BewG erstmals für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 (vgl. § 265 BewG Rz. 63 ff.). Rz. 4 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen

Rz. 88 [Autor/Stand] Nach § 157 Abs. 1 Satz 2 BewG gelten § 29 Abs. 2 und 3 BewG sinngemäß. Der Sechste Abschnitt des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes nimmt bezüglich der für die Bewertung erforderlichen Auskünfte, Erhebungen und Mitteilungen Bezug auf § 29 BewG . Diese Vorschrift gilt grundsätzlich für die Einheitsbewertung des Grundbesitzes. Da insoweit auf die "Vorbere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsätzliches

Rz. 59 [Autor/Stand] Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden wird die Grundstücksart nach den allgemein gültigen Regelungen des § 75 BewG bestimmt. Je nach Nutzung kann das Gebäude auf fremdem Grund und Boden ein Mietwohngrundstück (§ 75 Abs. 2 BewG), Geschäftsgrundstück (§ 75 Abs. 3 BewG), gemischt genutztes Grundstück (§ 75 Abs. 4 BewG), Einfamilienhaus (§ 75 Abs. 5 BewG...mehr

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Einführung BewG / I. Vorgeschichte

1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99 Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, we...mehr

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Einführung BewG / c) Auswirkungen der Einheitswerte auf die damaligen einheitswertabhängigen Steuern

aa) Grundsteuer Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 10.12.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forstwirts...mehr

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Einführung BewG / III. Wesentlicher Inhalt der Neuregelungen

Vorbemerkung: Die folgenden Ausführungen zu III., Rz. 264 bis 319, sind im Präsens gehalten, soweit sie bis in die Gegenwart hinein und darüber hinaus bis auf Weiteres maßgebend sind. 1. Bewertung des (gewerblichen und freiberuflichen) Betriebsvermögens sowie der Anteile an Kapitalgesellschaften Rz. 264 [Autor/Stand] Wie schon nach altem Recht werden börsennotierte Anteile an K...mehr

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Einführung BewG / 4. Steuerliche Auswirkung der Einheitswerte auf den 1.1.1964

a) Höhe der Einheitswerte auf den 1.1.1964 Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages[2] sollten die Einheitswerte der Landwirtschaft im Durchschnitt bei etwa 135 % der Einheitswerte auf den 1.1.1935 liegen. Bei den unbebauten Grundstücken, für welche die Verkehrswerte vom 1.1.1964 maßgebend waren, sollten die neuen Ein...mehr

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Einführung BewG / a) Höhe der Einheitswerte auf den 1.1.1964

Rz. 28 [Autor/Stand] Nach dem schriftlichen Bericht des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages[2] sollten die Einheitswerte der Landwirtschaft im Durchschnitt bei etwa 135 % der Einheitswerte auf den 1.1.1935 liegen. Bei den unbebauten Grundstücken, für welche die Verkehrswerte vom 1.1.1964 maßgebend waren, sollten die neuen Einheitswerte die alten, auf den Wertverhältn...mehr

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Einführung BewG / 5. Urteil des BVerfG vom 17.12.2014 – 1 BvL 21/12

Rz. 338 [Autor/Stand] Das BVerfG hat sich mit Urteil v. 17.12.2014 – 1 BvL 21/12 [2] der Sichtweise des BFH (oben, Rz. 327 f.) im Ergebnis angeschlossen und hat die §§ 13a und 13b sowie § 19 Abs. 1 ErbStG, jeweils in den im Jahr 2009 geltenden Fassungen, für verfassungswidrig erklärt. Die zitierten Vorschriften seien jedoch zunächst weiter anwendbar. Der Gesetzgeber sei aller...mehr

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Einführung BewG / 2. Durch Bundesregierung und Verwaltung geplante Neuerungen

Rz. 209 [Autor/Stand] Entsprechend einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag strebte die Bundesregierung an, das ErbStG und die in diesem Zusammenhang maßgebenden Regelungen des BewG zu reformieren. Nach Verabschiedung der "Eckpunkte zur Unternehmenssteuerreform" Mitte Juli 2006 erklärte Bundesfinanzminister Steinbrück, dass die Unternehmensnachfolge erleichtert werden solle, ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Maßgebende Bewertungsvorschriften

Rz. 185 [Autor/Stand] Die Bewertung des Betriebsvermögens ist nicht in einer geschlossenen Vorschriftenkette geregelt. Vielmehr gelten folgende gesetzlichen Regelungen:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Vermögensarten (Satz 1)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 218 Satz 1 BewG enthält eine abschließende (enumerative) Aufzählung der beiden (für die Bewertung des inländischen Grundbesitzes zu Zwecken der Grundsteuer) in Betracht kommenden Vermögensarten, namentlich das "land- und forstwirtschaftliche Vermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 1 BewG i.V.m. § 232 BewG) und das "Grundvermögen" (§ 218 Satz 1 Nr. 2 BewG i.V.m. § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zuordnungsregelungen

Rz. 46 [Autor/Stand] Die in § 218 Sätze 2 und 3 BewG normierten Zuordnungsanweisungen bestimmen in ihrem systematischen Kontext mit § 218 Satz 1 BewG, dass die Betriebsgrundstücke weder für sich genommen noch als Bestandteile einer wirtschaftlichen (Organisations-)Einheit "Gewerbebetrieb" oder "Betriebsvermögen" eine eigenständige Vermögensart "Betriebsgrundstück" oder "Betr...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachwertverfahren

Rz. 65 [Autor/Stand] Erfolgt die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden im Sachwertverfahren (§§ 93–90 BewG), ermittelt sich der Grundstückswert nur auf Basis des Gebäudewerts (§§ 85–88 BewG) und ggf. dem Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG). Der Bodenwert (§ 84 BewG) bleibt bei einem im Sachwertverfahren bewerteten Gebäude auf fremdem Grund und Boden konsequenter W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 42 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens ist nach § 158 Abs. 2 BewG der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Er besteht aus der Gesamtheit der Wirtschaftsgüter, die ihm bei objektiver Betrachtung dauerhaft zu dienen bestimmt sind. Rz. 43 [Autor/Stand] Der Begriff "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" setzt dabei weder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Überblick über die Vorschrift

Rz. 50 [Autor/Stand] § 157 Abs. 1 BewG regelt, dass bei der Grundbesitzbewertung sowohl die tatsächlichen Verhältnisse als auch die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag maßgebend sind. Die Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als auch auf die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ertragswertverfahren

Rz. 62 [Autor/Stand] Wird das Gebäude auf fremdem Grund und Boden im Ertragswertverfahren (§§ 78–82 BewG) bewertet, umfasst der durch Vervielfachung der Jahresrohmiete ermittelte Wert auch den Bodenwert. Daher ist gemäß § 94 Abs. 3 Satz 2 BewG von dem sich nach §§ 78 bis 80 BewG ergebenden Wert der auf den Grund und Boden entfallende Anteil abzuziehen. Abziehbar ist nur der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 36 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG enthalten in Bezug auf die (gemäß § 218 Satz 1 BewG keiner eigenständigen Vermögensart "Betriebsvermögen" angehörenden) Betriebsgrundstücke sowohl Zuordnungsregelungen (s. Rz. 46) als auch Bewertungsanweisungen (s. Rz. 50). Rz. 37 [Autor/Stand] Das unterscheidet diese Norm von der ebenfalls die Betriebsgrundstücke betreffenden Vor...mehr

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Einführung BewG / 1. Der Vorlagebeschluss des BFH vom 22.5.2002 – II R 61/99

Rz. 198 [Autor/Stand] In seinem an das BVerfG gerichteten Vorlageschluss v. 22.5.2002[2] hatte der BFH § 19 ErbStG i.d.F. des JStG 1997[3] i.V.m. § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 6 Satz 4 ErbStG, § 12 ErbStG sowie die §§ 13a und 19a ErbStG, dabei § 12 ErbStG i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG, wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 232 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das BewG eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen zu den §§ 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bewertungsanordnungen

Rz. 50 [Autor/Stand] § 218 Sätze 2 und 3 BewG statuieren über die Zuordnungsregeln hinaus auch – damit korrespondierende – Bewertungsanordnungen. Danach sind Betriebsgrundstücke i.S.d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG "wie" (besser: "als") "Grundvermögen" und Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG "wie" (besser: "als") land- und forstwirtschaftliches Vermögen zu bewerten. §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 182 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts eines Anteils am Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 2 BewG. Danach ist der Wert eines Anteils am Betriebsvermögen einer in § 97 BewG genannten Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 2 Satz 1 BewG). Zur Wertermittlung ist §...mehr

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Einführung BewG / IV. Überblick über die Neuregelung der Bewertung des Grundbesitzes durch GrStRefG vom 26.11.2019

Rz. 428 [Autor/Stand] Nach monatelangen Verhandlungen hat der Bundesrat am 8.11.2019 das am 26.11.2019 im Bundesgesetzblatt[2] verkündete GrStRefG v. 26.11.2019[3] verabschiedet. Dies versetzt die Kommunen in die Lage, die Grundsteuer ab 2025 nach dem neuen Regelungsregime und bis 31.12.2024 weiterhin auf der Basis des bisherigen Rechts zu erheben.[4] Rz. 429 [Autor/Stand] Im...mehr

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Einführung BewG / 3. Erstmalige Anwendung der Bewertungsvorschriften bei der Hauptfeststellung 1964

Rz. 23 [Autor/Stand] Die neuen Vorschriften zur Bewertung des Grundbesitzes waren erstmals bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1.1.1964 anzuwenden. Auf diesen Stichtag wurde durch Art. 2 Abs. 1 BewÄndG 1965 eine neue Hauptfeststellung angeordnet. Hiernach war der gesamte Grundbesitz nach seinem tatsächlichen Zustand und den Wertverhältnissen vom 1.1.1964 neu ...mehr

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Einführung BewG / 2. Stellungnahme des BFH

a) BFH-Beschluss vom 5.10.2011 – II R 9/11 Rz. 327 [Autor/Stand] Schon in seinem Beschluss v. 5.10.2011[2], in dem der BFH das BMF zum Verfahrensbeitritt aufgefordert hatte, warf das Gericht die Frage auf, ob die neuen Verschonungsregelungen, d.h. konkret, ob § 19 Abs. 1 ErbStG i.V.m. den §§ 13a und 13b ErbStG in den damaligen Fassungen deshalb gegen den allgemeinen Gleichhei...mehr

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Einführung BewG / 3. Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF

Rz. 336 [Autor/Stand] Der Wissenschaftliche Beirat beim BMF vertrat die Auffassung, dass die weitreichenden Verschonungsregelungen beim Unternehmensvermögen im Hinblick auf die Beschäftigungseffekte nicht zu rechtfertigen seien. Als Lösung schlug er vor, alle Vergünstigungen abzuschaffen, deutlich abgesenkte Steuersätze einzuführen und eine erleichterte Inanspruchnahme einer...mehr

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Einführung BewG / 4. Stellungnahme von Ausschüssen des Bundesrats

Rz. 337 [Autor/Stand] Zwecks Verstopfens der vom BFH in seinem Beschluss v. 5.10.2011 – II R 9/11 [2] aufgezeigten "Schlupflöcher" (s. dazu oben, Rz. 327) empfahlen die Bundesratsausschüsse, dass "Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen, Zahlungsmittel, Sichteinlagen, Bankguthaben und andere Forderungen, soweit deren Wert nicht geringfügig ist", künftig nicht mehr zum beg...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Einleitung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 94 BewG enthält im Rahmen der Einheitsbewertung die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Rz. 2 [Autor/Stand] Die Regelung beinhaltet sowohl die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden als auch die Bewertung des belasteten Grundstücks (Grund und Boden). Das Gebäude auf fremdem Grund und Boden sowie das belastete ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Folgen des Abbruchs des Gebäudes

Rz. 107 [Autor/Stand] Wird ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zum Ende der Miet- bzw. Pachtzeit abgerissen, ist dies bei den wirtschaftlichen Einheiten "belastetes Grundstück (Grund und Boden)" und "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" sowie ggf. auch bei der verbleibenden wirtschaftlichen Einheit (Stammeinheit; vgl. insoweit Rz. 29 ff.) zu berücksichtigen. Rz. 108 [Auto...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grund und Boden sowie Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen

Rz. 243 [Autor/Stand] Über § 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG sind Grund- und Boden, Gebäude und Gebäudeteile, die nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen, aus dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen auszuscheiden. Diese Rechtsfolge ergibt sich jedoch bereits aus § 232 Abs. 1 Satz 2 BewG, so dass die Aufnahme in den Katalog der nicht zum land- forstwirtschaftlichen Ve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grund und Boden

Rz. 85 [Autor/Stand] Der Grund und Boden eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft umfasst vor allem die land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (Äcker, Wiesen, Weiden, Forst-, Weinbau- und Gartenbauflächen). Die tatsächliche land- und forstwirtschaftliche Nutzung der Fläche ist aber nicht unbedingte Voraussetzung für ihre Zugehörigkeit zum land- und forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Übergang des Gebäudes auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks

Rz. 110 [Autor/Stand] Geht das Gebäude auf fremdem Grund und Boden auf den Eigentümer des belasteten Grundstücks (Grund und Boden) über, führt dies aufgrund des einheitlichen Eigentums dazu, dass die bisher bestehenden zwei wirtschaftlichen Einheiten "belastetes Grundstück (Grund und Boden)" und "Gebäude auf fremdem Grund und Boden" nunmehr regelmäßig eine wirtschaftliche Ei...mehr

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Einführung BewG / IV. Steueränderungsgesetz 2015 vom 2.11.2015

Rz. 386 [Autor/Stand] Durch Art. 8 des Steueränderungsgesetzes 2015 v. 2.11.2015[2] hat der Gesetzgeber die bislang maßgeblichen und vom BVerfG beanstandeten Bewertungsregeln der §§ 138 ff. BewG a.F. entsprechend den Vorgaben des BVerfG im Beschluss v. 23.6.2015 – 1 BvL 13/11 u.a.[3] rückwirkend ab 1.1.2009[4] außer Kraft gesetzt und die bislang nur für die Erbschaft- und Sc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Einbauten oder Umbauten bei gemieteten Grundstücken

Rz. 115 [Autor/Stand] Kein Gebäude auf fremdem Grund und Boden i.S. des § 94 BewG liegt vor, wenn der Mieter oder Pächter eines Gebäudes Einbauten oder Umbauten an dem gemieteten (gepachteten) Gebäude vornimmt. Denn die Anwendung des § 94 BewG setzt voraussetzt, dass ein Dritter ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet hat bzw. einem Dritten ein solches Gebäude bewe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Umlaufende Betriebsmittel

Rz. 126 [Autor/Stand] Umlaufende Betriebsmittel sind solche, die zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmt sind. Hierzu gehören z.B. die Vorräte an landwirtschaftlichen Erzeugnissen, Vorräte an Kraftfutter, natürlicher und künstlicher Dünger, Saatgut, Vieh, das zum Verkauf bestimmt ist (Mastvieh), bei Baumschulbetrieben die Baumschulkulturen, die nach einer bestimmten Kult...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Verfahrensbeschreibung

Rz. 10 [Autor/Stand] Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Einheitswerte für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks (Grund und Boden) und für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden gesondert zu ermitteln. Dabei wird der Bodenwert (belastetes Grundstück) dem Eigentümer des Grund und Bodens und der Gebäudewert dem wirts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Tierbestände und die hiermit zusammenhängenden Wirtschaftsgüter

Rz. 266 [Autor/Stand] Im § 241 BewG ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Tierbestände zur landwirtschaftlichen Nutzung und folglich zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Hierbei wird auf das Verhältnis der Größe der regelmäßig landwirtschaftlich genutzten Flächen zu dem in Vieheinheiten umgerechneten Viehbestand abgestellt. Zu d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Hintergrund

Rz. 6 [Autor/Stand] Neben dem Erbbaurecht (vgl. dazu § 92 BewG) gibt es noch andere Rechtsformen, die es ermöglichen, Gebäude auf fremdem Grund und Boden zu errichten. Das geschieht oft auf Grund eines rein schuldrechtlichen langjährigen Miet- oder Pachtvertrags (z.B. Errichtung eines Geschäftshauses auf gemietetem Grund und Boden, eines Lagerhauses auf einem Bahnhofs- oder ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Gewerbebetrieb

Rz. 171 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von Gewerbebetrieben i.S.d. § 95 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren anzuw...mehr