Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ertragsabhängige Unternehmensbewertung

Rz. 136 [Autor/Stand] Die Neufassung des § 11 Abs. 2 BewG i.d.F. des Erbschaftsteuerreformgesetzes [2] regelt die Ermittlung des gemeinen Werts von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht unter § 11 Abs. 1 BewG fallen. Das bedeutet, der Anteilswert wird nach Maßgabe des § 11 Abs. 2 BewG ermittelt, wenn die Anteile nicht an der Börse gehandelt werden. Rz. 137 [Autor/Stand]...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Grundbesitzwerte beim Grundvermögen (Abs. 3)

Rz. 122 [Autor/Stand] Für Grundstücke des Grundvermögens sind Grundbesitzwerte zu ermitteln und förmlich festzustellen. Der Umfang der wirtschaftlichen Einheit bestimmt sich nach § 2 BewG. Rz. 123 [Autor/Stand] Bei der Ermittlung der Grundbesitzwerte des Grundvermögens sind für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2008 die §§ 176 bis 198 BewG maßgebend. Die Bewertungsvorschrift...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Freiberuflich Tätige

Rz. 177 [Autor/Stand] Nach 157 Abs. 5 BewG richtet sich die Ermittlung des Werts des Betriebsvermögens nach §§ 11 Abs. 2 und 109 Abs. 1 BewG. Danach ist das Betriebsvermögen von freiberuflich Tätigen i.S.d. § 96 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 109 Abs. 1 BewG). Zur Wertermittlung ist § 11 Abs. 2 BewG maßgebend, so dass insoweit das vereinfachte Ertragswertverfahren ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anteilswert

Rz. 145 [Autor/Stand] Die Ermittlung des gemeinen Werts der Kapitalgesellschaft ist bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer nicht das Ziel der Wertermittlung, weil lediglich der gemeine Wert der Anteile an der Kapitalgesellschaft förmlich nach § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG festzustellen ist. Dennoch wird vom gemeinen Wert der Kapitalgesellschaft auf den gemeinen Wert des Anteils geschl...mehr

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Einführung BewG / 1. Kritik im Schrifttum

Rz. 324 [Autor/Stand] Die Reaktionen des Schrifttums auf die ab 1.1.2009 anzuwendenden Neuregelungen durch das ErbStRG 2009[2] und deren Verfassungsmäßigkeit zeigten ein geteiltes Meinungsbild. Auffallend war die relativ große Zahl der kritischen Stimmen.[3] Weinmann [4] führte aus, dass die Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006[5] dem Gesetzgeber als "Steilvorlage" für eine d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Künftige Verwertungsmöglichkeiten

Rz. 151 [Autor/Stand] Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind dann dem Grundvermögen zuzurechnen, wenn nach ihrer Lage, den im Feststellungszeitpunkt bestehenden Verwertungsmöglichkeiten oder den sonstigen Umständen anzunehmen ist, dass sie in absehbarer Zeit anderen als land- und forstwirtschaftlichen Zwecken, insb. als Bauland oder Land für Verkehrszwecke diene...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betriebsmittel

Rz. 115 [Autor/Stand] Für die bewertungsrechtliche Behandlung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln ist die Unterscheidung zwischen stehenden[2] und umlaufenden[3] Betriebsmitteln von Bedeutung. Ob Betriebsmittel zu den stehenden oder umlaufenden gehören, entscheidet sich nach ihrer Zweckbestimmung.[4] Dabei kommt es im Wesentlichen auf die Frage an, ob diese Betriebsmitt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Entschädigungsloser Übergang (Heimfallverpflichtung)

Rz. 103 [Autor/Stand] Geht das Eigentum an dem Gebäude auf fremdem Grund und Boden nach Ablauf der Miet- oder Pachtzeit entschädigungslos auf den Eigentümer des Grund und Bodens über, ist dies bei der Bewertung nach § 94 BewG nicht zu berücksichtigen. Denn § 94 BewG enthält insoweit – anders als die Regelung des Erbbaurechts in den Fällen des § 92 Abs. 2 BewG – keine entspre...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Regelungsinhalt

Rz. 7 [Autor/Stand] § 232 BewG definiert den tätigkeitsbezogenen Begriff der Land- und Forstwirtschaft. Der Sammelbegriff umfasst neben der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft auch den Weinbau, den Gartenbau und die sonstigen Betriebszweige. Rz. 8 [Autor/Stand] Zugleich regelt § 232 Abs. 1 BewG den Umfang des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Dienen Wirtschaftsgüt...mehr

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Einführung BewG / II. Vorlagebeschlüsse des BFH vom 2.3.2011 – II R 23/10 und II R 64/08

Rz. 364 [Autor/Stand] Vor diesem Hintergrund konnte es nicht verwundern, dass der BFH prompt reagierte: In zwei inhaltsgleichen Beschlüssen v. 2.3.2011[2] holte er eine Entscheidung des BVerfG darüber ein, ob § 11 GrEStG in der im Jahr 2001 geltenden Fassung mit Art. 3 Abs. 1 GG insofern unvereinbar sei, als er die Beteiligten an Erwerbsvorgängen i.S. des § 8 Abs. 2 GrEStG a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 17 [Autor/Stand] Als Gebäude sind nur solche Bauwerke anzusehen, die den Gebäudebegriff erfüllen. Demnach handelt es sich um ein Gebäude, wenn das Bauwerk durch räumliche Umschließung Menschen oder Sachen Schutz gegen äußere Einflüsse gewährt, den Aufenthalt von Menschen gestattet, fest mit dem Grund und Boden verbunden, von einiger Beständigkeit und ausreichend standfest ist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Stehende Betriebsmittel

Rz. 119 [Autor/Stand] Stehende Betriebsmittel sind dazu bestimmt, im Betrieb zu arbeiten, also dauernd bei der Hervorbringung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mitzuwirken. Sie rechnen zu den Anlagegegenständen, da sie dem Betrieb langfristig dienen sollen. Dazu gehören das tote und das lebende Inventar. Als Beispiele für das tote Inventar sind zu nennen: Wagen, Maschinen, Ac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude von untergeordneter Bedeutung

Rz. 71 [Autor/Stand] Der Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen[2] zu "Grundstücksart und wirtschaftliche Einheit des Grund und Bodens, wenn die Gebäude in fremdem Eigentum von untergeordneter Bedeutung sind; Bewertung der Gebäude auf fremdem Grund und Boden" lautet wie folgt:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 137 [Autor/Stand] Die Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom Grundvermögen richtet sich grundsätzlich nach den §§ 232 und 233 BewG. Die Vorschrift des § 234 BewG ist lediglich hilfsweise heranzuziehen. Zu berücksichtigen ist allerdings auch noch § 240 BewG, in dem die Zuordnung von Kleingartenland und Dauerkleingartenland zum land- und Forstwirtscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäude

Rz. 97 [Autor/Stand] § 232 Abs. 3 und 4 BewG unterscheiden bei Gebäuden zwischen Wirtschaftsgebäuden und Wohngebäuden. Rz. 98 [Autor/Stand] Wohngebäude sind Gebäude, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt und geeignet sind. Hierzu gehören neben der Wohnung des Eigentümers, auch die Wohnungen der Altenteiler sowie des Betriebspersonals. Dieser Bereich ist über § 23...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Näherrücken des Abbruchzeitpunktes

Rz. 92 [Autor/Stand] Das Näherrücken des Abbruchzeitpunktes ist nach geänderter Verwaltungsauffassung[2] als Änderung der tatsächlichen Verhältnisse anzusehen. Unter Berücksichtigung der Wertfortschreibungsgrenzen des § 22 Abs. 1 BewG ist deshalb eine Wertfortschreibung durchzuführen. Die frühere Verwaltungsregelung[3], dass ein einmal gewährter Abschlag wegen der Abbruchver...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abkehr vom "Stuttgarter Verfahren"

Rz. 134 [Autor/Stand] Mit dem Verweis des § 157 Abs. 4 BewG auf die Wertermittlung nach § 11 Abs. 2 BewG gibt der Gesetzgeber das vormals für Anteile an Kapitalgesellschaften geltende sog. Stuttgarter Verfahren als Bewertungsmethode auf. Das Stuttgarter Verfahren war eine Übergewinnmethode, bei der zur Ermittlung des Anteilswerts neben dem Vermögenswert der Kapitalgesellscha...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Zurechnung der Außenanlagen (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 39 [Autor/Stand] Außenanlagen, auf die sich das wirtschaftliche Eigentum am Gebäude erstreckt, sind gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 BewG in die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden einzubeziehen. Diese Voraussetzung ist bei Außenanlagen, die der wirtschaftliche Eigentümer des Gebäudes geschaffen hat, in der Regel gegeben. Rz. 40 [Autor/Stand] Hat der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Begriff der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 21 [Autor/Stand] Die in § 232 Abs. 1 BewG gewählte Bezeichnung "Land- und Forstwirtschaft", beinhaltet einen Sammelbegriff, der nicht nur die eigentliche Land- und Forstwirtschaft, sondern alle Zweige der Bewirtschaftung des Grund und Bodens und alle sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen umfasst. Der Begriff der Land- und Forstwirtschaft in diesem Sinne umf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe

Rz. 214 [Autor/Stand] Wegen der Abgrenzung der Tierzucht- und Tierhaltungsbetriebe als Betriebe der Land- und Forstwirtschaft oder als Gewerbebetriebe wird im Wesentlichen auf die Erläuterungen zu § 241 BewG verwiesen. Dort ist auch ausgeführt, dass eine Abgrenzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum Betriebsvermögen nur bei solchen Tierbeständen in Betracht ko...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Wohngebäude

Rz. 109 [Autor/Stand] Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft erfordert zumindest ab einer bestimmten Größe auch Arbeitskräfte. Deshalb gehörten bei der Einheitsbewertung auch Gebäude oder Gebäudeteile, die Arbeitnehmern des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft und deren Familienangehörigen zu Wohnzwecken zur Verfügung gestellt wurden, zum land- und forstwirtschaftlichen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Zusammensetzung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Rz. 78 [Autor/Stand] Ist die wirtschaftliche Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft bestimmt und abgegrenzt, ist zu klären, welche Wirtschaftsgüter in diese Einheit im Einzelnen einzubeziehen oder aus dieser auszuscheiden sind. Vielfach fällt die Prüfung über die Bestimmung des Gegenstandes, der als wirtschaftliche Einheit des land- und forstwirtschaftlichen Verm...mehr

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Einführung BewG / III. Beschluss des BVerfG vom 23.6.2015

Rz. 376 [Autor/Stand] Unter den geschilderten Umständen (oben Rz. 363 ff.) konnte es nicht überraschen, dass sich das BVerfG[2] der vom BFH in dessen Vorlagebeschlüssen v. 2.3.2011 (vgl. oben, Rz. 364 ff.) vertretenen Auffassung im Ergebnis anschloss und die Regelung des § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. i.V.m. den §§ 138 ff. BewG a.F. über die Ersatzbemessungsgrundlage als mit dem all...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ablauf der Veranlagung

1. Auswertung von Mitteilungen Rz. 205 [Autor/Stand] Die Erbschaftsteuerstelle muss im Vorfeld einer Steuerfestsetzung prüfen, ob in dem einzelnen Steuerfall eine materielle Steuerpflicht gegeben ist. Dies ist bereits bei Eingang einer Anzeige, aber auch beim Eingang der Steuererklärung erforderlich. Rz. 206 [Autor/Stand] Dem Erbschaftsteuer-Finanzamt gehen in Sterbefällen Mit...mehr

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Einführung BewG / A. Historische Entwicklung der Einheits- und Bedarfsbewertung bis 31.12.2008

I. Rechtszustand bis 1925 Rz. 1 [Autor/Stand] Das Problem der Bewertung von Wirtschaftsgütern für Steuerzwecke trat in seiner Gesamtbedeutung erst auf, nachdem seit der Steuerreform durch Miquel (1893) die damaligen Steuergläubiger – Reich, Länder und Gemeinden – dazu übergingen, auch das Vermögen zur Besteuerung heranzuziehen. Es dauerte allerdings noch längere Zeit, bis die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sonderfall: Tiefgarage unter fremdem Grund und Boden

Rz. 52 [Autor/Stand] Ist eine Tiefgarage auf Grund einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit oder eines obligatorischen Rechts auf einem fremden Grundstück errichtet worden, handelt es sich um ein Gebäude unter fremdem Grund und Boden[2]. Gleichwohl ist sie wie ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zu bewerten (§ 70 Abs. 3 BewG in Verbindung mit § 94 BewG). Danach bild...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 36 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt[2] oder dem Nutzungsberechtigten für den Fall der Nutzungsbeendigung gegenüber dem Eige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Anzahl der wirtschaftlichen Einheiten

Rz. 27 [Autor/Stand] Das belastete Grundstück (Grund und Boden) und das Gebäude auf fremdem Grund und Boden bilden zwei wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens. Für jede der beiden wirtschaftlichen Einheiten wird ein Einheitswert festgestellt. Dabei wird nach § 94 Abs. 1 Satz 1 BewG die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks dem Eigentümer des Grund und Bode...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 23... / A. Rechtsentwicklung

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer knüpft derzeit an die Einheitswerte des Ersten Abschnitts des Zweiten Teils des BewG [2] an. Der Gesetzgeber verfolgte damit ursprünglich das Konzept einer mehrfachen Verwendung der Bewertungsgrundlagen für verschiedene Steuern durch turnusmäßige Neubewertungen des Grundbesitzes im Rahmen von Hauptfeststellungen. Der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kein Abschlag bei ungewissem Abbruch (Abs. 3 Satz 3 Halbs. 2)

Rz. 97 [Autor/Stand] In der Praxis weisen Überlassungsverträge oft Klauseln auf, nach denen zum einen das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zum Ende der Miet- bzw. Pachtzeit grds. abzureißen ist, zum anderen sich die Miet- bzw. Pachtzeit allerdings auch immer wieder verlängern kann. In diesen Fällen lässt sich am Feststellungszeitpunkt noch nicht absehen, ob der Eigentümer...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kleingartenland und Dauerkleingartenland

Rz. 248 [Autor/Stand] Kleingartenland und Dauerkleingartenland sind der Art nach keine land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen, da sie nicht zum Familieneinkommen beitragen sondern ausschließlich den Wunsch nach Erholung und Ruhe erfüllen; die gärtnerische Nutzung ist von absolut untergeordneter Bedeutung.[2] Gleichwohl werden sie über § 240 BewG als Betrieb der Land- und ...mehr

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Einführung BewG / I. Rechtszustand bis 1925

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Problem der Bewertung von Wirtschaftsgütern für Steuerzwecke trat in seiner Gesamtbedeutung erst auf, nachdem seit der Steuerreform durch Miquel (1893) die damaligen Steuergläubiger – Reich, Länder und Gemeinden – dazu übergingen, auch das Vermögen zur Besteuerung heranzuziehen. Es dauerte allerdings noch längere Zeit, bis die Bedeutung und die Schwie...mehr

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Einführung BewG / 2. Hinausschieben weiterer Hauptfeststellungen der Einheitswerte für den Grundbesitz

Rz. 13 [Autor/Stand] Wie bereits ausgeführt (s. oben Rz. 12), wäre an sich nach Ablauf von sechs Jahren, d.h. auf den 1.1.1941, eine erneute Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes zu treffen gewesen. Hierzu kam es jedoch infolge der Kriegsereignisse nicht. Durch die Verordnung vom 22.11.1939 [2] wurde § 1 Abs. 2 BewDV dahin abgeändert, dass eine Hauptfeststellu...mehr

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Einführung BewG / aa) Grundsteuer

Rz. 35 [Autor/Stand] Bei Erlass des BewÄndG 1965 v. 10.12.1965[2] ging der Gesetzgeber davon aus, dass die Neubewertung des Grundbesitzes insgesamt gesehen zu keiner Erhöhung des Gesamtaufkommens führen sollte. Dementsprechend äußerte Art. 3 Abs. 2 BewÄndG 1965 in programmatischer Form, dass die neuen Steuermessbeträge für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehörende Wirtschaftsgüter

Rz. 238 [Autor/Stand] Nach § 232 Abs. 4 BewG werden bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gerechnet. Diese den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft einschränkende Regelung war erforderlich, da diese Wirtschaftsgüter nicht in das System der für die Land- und Forstwirtschaft maßgebe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 160 [Autor/Stand] Der Ansatz des gemeinen Werts ist – wie bei allen anderen Vermögensgegenständen – auch beim Betriebsvermögen das angestrebte Bewertungsziel. Der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, den in § 11 Abs. 2 BewG auf die Bewertung von Anteilen an Kapitalgesellschaften beschränkten Geltungsbereich des so genannten vereinfachten Ertragswertverfahrens auf die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Geldforderungen und Zahlungsmittel

Rz. 273 [Autor/Stand] Geldforderungen, Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, gehören begrifflich ebenfalls zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Jedoch müsste eine Trennung zwischen den Beständen, die zum Betrieb gehören, und den Beständen, die zum Privatvermögen gehören, er...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 132 [Autor/Stand] Zu den in § 232 Abs. 3 Nr. 5 BewG angeführten immateriellen Wirtschaftsgüter, die ebenfalls dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zuzurechnen sind, gehören insb. Lieferrechte und von staatlicher Seite gewährte Vorteile, die die Voraussetzungen für ein Wirtschaftsgut erfüllen. Rz. 133 [Autor/Stand] In Betracht kommen hier z.B. Wassernutzungsrechte[...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Pensionsverpflichtungen und Geldschulden

Rz. 278 [Autor/Stand] Geldschulden und Pensionsverpflichtungen eines landwirtschaftlichen Betriebs dürfen nach § 232 Abs. 4 Nr. 4 BewG nicht bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes berücksichtigt werden. Rz. 279 [Autor/Stand] Zahlungen, die im Rahmen einer unentgeltlichen Übertragung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben an den Übergeber geleistet werden, sind keine ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 16 [Autor/Stand] Die Anwendung der Vorschrift des § 94 BewG ist von zwei Voraussetzungen abhängig:mehr

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Einführung BewG / I. Entwicklung bis zu den Vorlagebeschlüssen des BFH vom 2.3.2011 – II R 23/10 und II R 64/08

Rz. 363 [Autor/Stand] Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer ist gem. § 8 Abs. 1 GrEStG der Wert der Gegenleistung (also i.d.R. der Kaufpreis der Immobilie). In den in § 8 Abs. 2 GrEStG a.F. genannten Ausnahmefällen (also dann, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden oder nicht zu ermitteln ist, in Umwandlungsfällen, bei Einbringungen und bei anderen E...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 23... / E. Verfahren

Rz. 35 [Autor/Stand] Im Hinblick auf das Verfahren ergeben sich durch das GrStRefG keine wesentlichen Änderungen. Auch die Fragen der örtlichen Zuständigkeit können entsprechend der alten Rechtslage beantwortet werden. Eine Besonderheit ergibt sich lediglich bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die gemeindeübergreifend tätig werden. Nach § 239 Abs. 2 BewG ist die S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Belastetes Grundstück (Grund und Boden)

Rz. 34 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist. Rz. 35 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einheit des belasteten...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Wertverhältnisse bei der Bewertung betrieblicher Vermögen

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Wertverhältnisse zum Bewertungsstichtag werden auch bei der Bewertung des betrieblichen Vermögens nicht exakt berücksichtigt. Vielmehr wird der Kapitalisierungszinssatz nach der Vorgabe des § 203 Abs. 2 BewG nur einmal zu Beginn des Kalenderjahres ermittelt und für alle Bewertungen des Kalenderjahrs durch Veröffentlichung des Bundesministeriums der F...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen

Rz. 255 [Autor/Stand] Begrifflich würden auch Geschäftsguthaben, Wertpapiere und Beteiligungen, die in einem Betrieb der Land- und Forstwirtschaft vorhanden sind, zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. Jedoch müsste eine exakte Trennung bezüglich der Zugehörigkeit zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen oder dem Privatvermögen, erfolgen, die in der Praxis...mehr

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Einführung BewG / I. Vorgeschichte

Rz. 399 [Autor/Stand] Der Beschluss des BVerfG v. 7.11.2006[2] nahm – entsprechend der dem BVerfG im Beschluss des BFH v. 22.5.2002[3] vorgelegten Frage zur Verfassungsmäßigkeit des ErbStG i.d.F. des JStG 1997[4] i.V.m. den dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG a.F. – lediglich zur Bewertung für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke Stellung. Deshalb ergriff der...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verpflichtung zum Abbruch

Rz. 78 [Autor/Stand] Besteht eine Verpflichtung, das Gebäude auf fremdem Grund und Boden nach Ablauf der Miet- oder Pachtzeit abzureißen, wirkt sich dies nach § 94 Abs. 3 Satz 3 Halbs. 1 BewG mindernd auf den Gebäudewert aus. Rz. 79 [Autor/Stand] Der BFH hat in seiner Entscheidung vom 3.3.1972[3] ausgeführt, dass ein Abschlag wegen der Verpflichtung zum Abbruch stets dann zu ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Sonstige Betriebe

Rz. 232 [Autor/Stand] Die Parzellierung und Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke ist unabhängig von der Größe des Areals, der Anzahl der Parzellen und der Höhe des bei der Veräußerung erzielten Gewinns grundsätzlich als Hilfsgeschäft eine land- und forstwirtschaftlichen Betriebes und nicht als gewerblicher Grundstückshandel anzusehen. Rz. 233 [Autor/Stand] ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Ermittlung der Grundstücksart (Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2)

Rz. 46 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des belasteten Grundstücks ist die Besonderheit zu beachten, dass – ungeachtet der für die Bewertung maßgeblichen Grundsätze – der Grund und Boden als bebautes Grundstück derjenigen Grundstücksart gilt, in die die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden nach § 75 BewG einzuordnen ist (vgl. dazu auch Rz. 60). Rz....mehr