Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / dd) Bewertung von Gebäuden im Zustand der Bebauung

Rz. 288 Bei Gebäuden oder Gebäudeteilen im Zustand der Bebauung sind die bereits im Besteuerungszeitpunkt entstandenen Herstellungskosten dem Wert des bislang unbebauten oder bereits bebauten Grundstücks hinzuzurechnen (§ 196 Abs. 2 BewG).[435] Ein Gebäude im Zustand der Bebauung liegt vor, wenn entweder ein neues Gebäude mit dem Beginn der Abgrabungsarbeiten oder mit der Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Berücksichtigung früherer Erwerbe, § 14 ErbStG

Rz. 49 Zur Verhinderung von Progressionsvorteilen sieht § 14 ErbStG vor, dass innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile (Schenkungen, Erbfall) zusammenzufassen sind, indem dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe mit ihrem früheren Wert zugerechnet werden.[31] Zur Ermittlung der Steuer auf den Letzterwerb wird von der Steuer für den Gesamtbet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / b) Rückübertragungsgründe

Rz. 25 Insoweit stellt sich zunächst die Frage, wie die Fälle, in denen eine Rückabwicklung verlangt werden kann, zu definieren sind. Aus der Sicht des Schenkers wäre – auf den ersten Blick – eine freie Entscheidungsmöglichkeit wünschenswert, würde sie es ihm doch ermöglichen, sehr flexibel auf Veränderungen der Umstände zu reagieren. Ganz anders sieht die Lage aus der Persp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Behaltensregelungen für Anteile an Kapitalgesellschaften

Rz. 195 Veräußert der Erwerber Anteile an Kapitalgesellschaften innerhalb der Behaltensfrist, stellt dies nach § 13a Abs. 6 Nr. 4 ErbStG ein schädliches Ereignis dar. Wird das Nennkapital herabgesetzt, findet dann keine Nachversteuerung statt, wenn es sich um eine nur nominelle Kapitalherabsetzung handelt, die zum Zwecke der Sanierung der Gesellschaft vorgenommen wurde.[280]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / i) Besonderheiten bei Mitunternehmerschaften

Rz. 154 Bei Mitunternehmerschaften gilt für die Bestimmung des begünstigungsfähigen und auch des tatsächlich begünstigten Vermögens eine gesellschafterbezogene Betrachtungsweise.[207] Demzufolge sind sowohl das Gesamthandsvermögen (anteilig) als auch das (mitübertragene) Sonderbetriebsvermögen des jeweiligen Mitunternehmers zu untersuchen.[208]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / I. Grundsätzliche Überlegungen

Rz. 34 Soweit für die Familiengesellschaft die Rechtsform der Kapitalgesellschaft gewählt wird, stellt grundsätzlich deren sämtliches Vermögen Betriebsvermögen dar.[48] Auch bei Personengesellschaften wird regelmäßig angestrebt, diese gewerblich auszugestalten bzw. gewerblich zu prägen, um auf diese Weise den Anwendungsbereich der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelung d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Ermittlung des Bodenwerts

Rz. 243 Der Bodenwert ermittelt sich aus der Multiplikation des Bodenrichtwerts und der Grundfläche des unbebauten Grundstücks (§ 184 Abs. 2 i.V.m. § 179 BewG). Beispiel 1 Ein 42 Jahre altes Mehrfamilienhaus (mittlerer Standard) mit einer gesamten Wohnfläche von 500 Quadratmeter steht auf einem Grundstück von 600 Quadratmeter. Der Bodenrichtwert für das Grundstück beträgt 300...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / d) Auswirkungen eines Verstoßes gegen die Behaltensvorschriften auf den Lohnsummentest

Rz. 199 Wird das gesamte begünstigte Vermögen vor Ablauf der Frist von fünf Jahren ohne entsprechende Reinvestition veräußert oder aufgegeben und gleichzeitig die anteilig zu ermittelnde Mindestlohnsumme unterschritten, ist der Verschonungsabschlag zu kürzen.[290] Die wegfallenden Verschonungsabschläge wegen der schädlichen Verfügung über das begünstigte Vermögen und wegen d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / e) Zugewinngemeinschaft

Rz. 20 Die Zugewinngemeinschaft, auch gesetzlicher Güterstand genannt, ergibt sich im Regelfall durch Eheschließung, falls die Ehegatten nichts anderes vereinbart haben. Dabei stellt die Zugewinngemeinschaft den gesetzlichen Standardfall für die Vermögensverteilung nach dem BGB dar (§ 1363 BGB). Ab dem Zeitpunkt der Eheschließung ist das während der Ehe hinzuerworbene Vermög...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / (1) Grundsatz

Rz. 108 Als Verwaltungsvermögen gelten "Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten" (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG). Von einer Nutzungsüberlassung an Dritte ist immer auszugehen, wenn der Nutzende nicht der Betriebsinhaber selbst ist.[110] Ob die Nutzungsüberlassung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt, ist ohne Belang,[...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / bb) Ermittlung des Bodenwerts

Rz. 263 Der Bodenwert ermittelt sich aus der Multiplikation des Bodenrichtwerts und der Grundfläche des unbebauten Grundstücks (§ 189 Abs. 2 i.V.m. § 179 BewG). Beispiel 2 Ein 35 Jahre altes, freistehendes Einfamilienhaus (gehobener Standard – Stufe 4 – mit Keller, zwei Wohnetagen und ohne ausgebautes Dachgeschoss) mit einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern steht auf einem Gr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / g) Entstehung der Steuer

Rz. 34 Nach § 9 Abs. 1 ErbStG entsteht die Steuer bei Erwerben von Todes wegen mit dem Tod des Erblassers bzw. bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendungen. Nach § 11 ErbStG ist für die Wertermittlung der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend, soweit im ErbStG nichts anderes bestimmt ist. Damit entsteht die Erbschaft-/Schenkungsteue...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / dd) Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Rz. 121 Wertpapiere und vergleichbare Forderungen gelten – soweit sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebes eines Kreditinstituts, eines Finanzdienstleistungsinstituts oder eines Versicherungsunternehmens dienen – ebenfalls als Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG. Rz. 122 Was hiermit konkret gemeint ist, hat die Finanzverwaltung in H E 13b.22 ErbStH 2019 aus ih...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / cc) Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 120 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG gehören zum Verwaltungsvermögen auch Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine.[139] Mit dem ErbStG 2016 hat der Gesetzgeber nun Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Poolvereinbarungen / a) Grundsätzliches

Rz. 16 Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeteiligungsquote (mehr als 25 %) besteht schon seit langem. Allerdings wurde durch das ErbStG 2009 erstmals die Möglichkeit geschaffen, neben den vom Erblasser/Schenker selbst gehaltenen Anteilen auch Anteile weiterer Gesellschafter in die Berechnung der Quote einzubeziehen. Eine solche Zusammenrechnung setzt eine Vereinbarung vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens

Rz. 53 Geht dasselbe Vermögen innerhalb von 10 Jahren auf Steuerpflichtige der Steuerklasse I mehrfach über, wird der letzte Erwerb, sofern es sich um einen Erwerb von Todes wegen handelt, gem. § 27 ErbStG begünstigt. Sinn dieser Vorschrift ist es zu verhindern, dass Familienvermögen durch mehrere Übergänge innerhalb kurzer Zeit zu hoch besteuert wird.[35] Die Steuer wird al...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Poolvereinbarungen / b) Verfügungsbeschränkung

Rz. 19 Verfügungsbeschränkungen können nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG in zwei unterschiedlichen Ausprägungen vereinbart werden: einerseits in Form einer Verpflichtung, "über die Anteile nur einheitlich zu verfügen", und andererseits mit dem Inhalt, dass die Anteile "ausschließlich auf andere derselben Verpflichtung unterliegende Anteilseigner" übertragen werden dürfen. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / V. Doppelbesteuerung und ihre Vermeidung

Rz. 91 Der Besteuerungsanspruch Deutschlands im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer ist so umfassend, dass er sich mit entsprechenden Besteuerungsansprüchen anderer Staaten überschneiden kann.[220] Unterstellt man, die deutschen Vorschriften würden sinngemäß auch im Ausland gelten, wird verständlich, dass Überschneidungen praktisch unvermeidbar sind. Schließlich find...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Familienholding / II. Personengesellschaften – Mitunternehmerschaften

Rz. 36 Ist eine Inanspruchnahme der erbschaftsteuerrechtlichen Begünstigungen nach §§ 13a ff. ErbStG beabsichtigt, setzt dies bei Personengesellschaften voraus, dass sowohl Schenker als auch Beschenkter als Mitunternehmer des Betriebes anzusehen sind.[54] Dies gilt auch, wenn der Beschenkte im Rahmen der Gründung der Gesellschaft an ihr unentgeltlich beteiligt wird. Rz. 37 De...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Gestaltung von Nießbra... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 26 Gestaltung von Versorg... / I. Keine Veräußerung

Rz. 9 Das Vorliegen einer (voll) entgeltlichen Veräußerung schließt eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen aus. Nach dem Willen der Beteiligten muss der Übernehmer wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten, damit es sich um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen handeln kann. Wird Vermögen auf Angehörige übertragen, besteht eine wide...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Steuerliche Grundlagen / c) Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 70 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG, R E 13a.3 ErbStR 2019). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Dieser Abzugsbetrag soll sich verringern, wenn der Wert dieses V...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Poolvereinbarungen / IV. Sanktionen bei Vertragsverletzungen

Rz. 68 Im Hinblick darauf, dass Poolvereinbarungen rein schuldrechtlich wirken und daher immer wieder aufs Neue der Umsetzung bedürfen, also "gelebt werden" müssen, erscheint es sinnvoll, wenn nicht sogar erforderlich, etwaige Verstöße gegen die übernommenen Verpflichtungen zu sanktionieren. Hierfür bietet sich die Vereinbarung von Vertragsstrafe-Regelungen an, da auf diese ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 2.1 Begünstigtes Objekt – Anspruchsberechtigte Personen

Rz. 6 Voraussetzung ist, dass das begünstigte Objekt (eigenes Gebäude für eigene Wohnzwecke; zur Lage Rz. 1) bei der Durchführung der energetischen Maßnahme älter als zehn Jahre ist; maßgebend hierfür ist der Beginn der Herstellung (§ 35c Abs. 1 S. 2 EStG).[1] Begünstigt sind auch Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind und Eigentumswohnungen (§ 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Grundlagen und Methoden... / IV. Substanzwert als Wertuntergrenze

Rz. 137 Bei Wertermittlungen für steuerliche Zwecke ist ferner zu berücksichtigen, dass gemäß § 11 Abs. 2 S. 3 BewG die Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum Betriebsvermögen gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) nicht unterschritten werden darf.[251] Diese Untergrenze s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Kleine und mittlere Un... / II. Überschlagsrechnungen und Multiplikatorverfahren

Rz. 16 In der Betriebswirtschaftslehre werden neben den am Ertragswert orientierten Bewertungsmethoden (Ertragswertverfahren, DCF-Methode) auch andere, vereinfachende Verfahren zur Bestimmung von Unternehmenswerten diskutiert. Insoweit geht es insbesondere um sog. Multiplikatormethoden.[12] Rz. 17 Innerhalb dieser Ansätze sind zwei unterschiedliche Strömungen grundsätzlich vo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Auslandsvermögen / 5. Steuerbefreiungen/Freibeträge

Rz. 83 Sachliche Steuerbefreiungen werden nicht nur bei unbeschränkter, sondern auch bei beschränkter Steuerpflicht gewährt, soweit der Gesetzeswortlaut oder der Sinn der Vorschrift eine Anwendung bei der beschränkten Steuerpflicht ausschließt.[197] Besonderes Augenmerk ist in diesem Zusammenhang auf die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b ErbStG zu richten....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / V. Schenkung unter Vereinbarung von Gleichstellungsgeldern

Rz. 135 Oftmals verfügt der Schenker neben dem zu übergebenden Unternehmen nicht über ausreichendes Vermögen, alle Abkömmlinge ohne Versilberung des Besitzes wirtschaftlich gleich zu behandeln. Nichtsdestotrotz besteht oftmals der Wunsch, zum einen das Vermögen in seiner Substanz, also gegenständlich, zu erhalten und in dieser Form weiterzugeben und andererseits eine – wenig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / I. Unternehmensnachfolge als Strukturierungsaufgabe

Rz. 1 Die Regelung der Unternehmensnachfolge gehört zu einer der schwierigsten Aufgaben, mit denen sich ein erfolgreicher Unternehmer im Laufe seines Lebens konfrontiert sieht. Denn neben rechtlichen und insbesondere steuerrechtlichen Aspekten spielen hier nicht zuletzt wirtschaftliche, strategische und psychologische Gesichtspunkte eine entscheidende Rolle. Anders als die o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / b) Erbschaftsteuer

Rz. 372 Wie in Fällen der Fortsetzungsklausel wird die Gesellschaft zunächst unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt. Der Anteil des Verstorbenen wächst ihnen anteilig an. Somit gelten im ersten Schritt die oben beschriebenen erbschaftsteuerrechtlichen Konsequenzen. Tritt dann später der Eintrittsberechtigte in die Gesellschaft ein, erlangt er seine (neue) Gesell...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

Leitsatz 1. Eine aufschiebend bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten. 2. Der Kapitalwert von lebenslänglichen Leistungen wird mit dem bei Bedingungseintritt geltenden Vervielfältiger berechnet. 3. Eine Abzinsung der aufschiebend bedingten Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt findet nicht statt. Normenk...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Inhalt eines Wirkhinweises

Leitsatz 1. Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. 2. Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu tre...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Bewertung des gemeinen Werts eines GmbH-Anteils

Bei der Bewertung des gemeinen Werts eines GmbH-Anteils bildet der Substanzwert nach § 11 Abs. 2 S. 3 BewG stets den Mindestwert. Dies gilt auch dann, wenn der Stpfl. die Ableitung des gemeinen Werts aus Verkäufen unter fremden Dritten geltend macht. FG Münster v. 15.4.2021 – 3 K 3724/19 F, Rev. zugelassenmehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Spenden/Sponsoring / 2.2 Zuwendungen

Rz. 19 Zuwendungen sind Ausgaben, auch wenn letzterer Begriff durch den der Zuwendung ersetzt worden ist. Eine sachliche Änderung ist hierdurch aber nicht eingetreten. Eine gesetzliche Definition der Ausgaben findet sich im EStG nicht, jedoch kann aus dem Begriff der Einnahmen gem. § 8 Abs. 1 EStG im Umkehrschluss der Ausgabenbegriff dahin bestimmt werden, dass er alle abfli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil F Problemfelder und He... / 6 Erbschaftsteuerrecht – Wegfall relevanter Steuerbefreiungen für natürliche Personen

Auch im Bereich des Erbschaftsteuergesetzes führt die steuerliche Einordnung des VK als Drittstaat zur Nichtanwendung wesentlicher Steuerbefreiungen. Insbesondere die Steuerbefreiung für ein Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4 a–c ErbStG) und die Vergünstigung für vermietete Wohngrundstücke (§ 13d ErbStG) werden nur für in der EU/im EWR belegenes Vermögen gewährt. Durch den im Ra...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.5 Nicht steuerneutrale Spaltung

Rz. 291 Eine nicht steuerneutrale Spaltung liegt vor, wenn mindestens eine der Voraussetzungen für die Steuerneutralität fehlt (z. B. Teilbetriebsvoraussetzung; verunglückte Spaltung). Die Rechtsfolgen des Fehlens der Voraussetzungen des § 15 UmwStG haben sich durch das SEStEG geändert. Unter dem UmwStG 1995 traten die gleichen Rechtsfolgen der nicht steuerneutralen Spaltung...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermögen eines anglo-amerikanischen Trusts als Nachlassvermögen des Errichters

Leitsatz 1. Hat sich der Errichter einer ausländischen Vermögensmasse solche umfassenden Herrschaftsbefugnisse über das Vermögen vorbehalten, dass die Vermögensmasse ihm gegenüber darüber nicht tatsächlich und frei verfügen kann, bleibt dieses Vermögen solches des Errichters. 2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tat...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Erbschaftsteuerrechtliche Behandlung der Anwachsung eines KG-Anteils bei übersteigendem Abfindungsanspruch

Leitsatz 1. Ist der Abfindungsanspruch, der aufgrund des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer KG bei dessen Tod gegen die Gesellschaft entsteht, höher als der Wert des auf den fortsetzenden Gesellschafter übergegangenen Anteils der KG, wird kein negativer Wert des Erwerbs als Schenkung auf den Todesfall bei dem fortsetzenden Gesellschafter berücksichtigt. 2. Dies gilt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Behandlung von Erbbaure... / IV. Der anzusetzende Grundstückswert

Ist für den Übergang des Erbbaurechtes keine Gegenleistung feststellbar, wird die Grunderwerbsteuer nach § 8 Abs. 2 GrEStG vom Grundbesitzwert erhoben. Dieser Wert ist in einem eigenständigen Verfahren gesondert festzustellen (§§ 151 ff. BewG). Die Bewertung des Erbbaugrundstückes richtet sich dabei nach § 194 BewG, wobei dem Bodenwert nach Abs. 2 der Vorschrift eine dominier...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Behandlung von Erbbaure... / 1. Bestellung eines Erbbaurechtes

Ein Vertrag, der den Anspruch auf Bestellung eines Erbbaurechtes oder den Anspruch auf Übertragung eines Erbbaurechtes begründet, unterliegt der Grunderwerbsteuer nach dem Grundtatbestand des § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Hierunter fallen alle Verträge über die erstmalige Einräumung oder die Übertragung eines bereits eingeräumten Erbbaurechtes (BFH v. 5.12.1979 – II R 103/76, BSt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Behandlung von Erbbaure... / b) Erwerb des mit dem Erbbaurecht belasteten Grundstückes

Ein grunderwerbsteuerliche Sonderfall liegt vor, wenn der Erbbauberechtigte oder ein Dritter das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück erwirbt. In diesen Fällen ergibt sich die Grunderwerbsteuerpflicht des entspr. Kaufvertrages grundsätzlich aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. In diesen Fällen erwirbt der neue Eigentümer neben dem durch das Erbbaurecht ausgehöhlten Grundstück au...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 26 Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 26 GrStG in der Fassung des Gesetzes vom 29.10.1997[2] regelt Koppelungsvorschriften und Höchsthebesätze. Demnach bleibt es landesrechtlichen Regelungen vorbehalten, in welchem Verhältnis die Hebesätze für die Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und die Grundsteuer B (Grundstücke) s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 9 Entstehung der Steuer

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis – dazu gehört auch der Anspruch nach dem ErbStG – entstehen nach der allgemeinen Vorschrift des § 38 AO, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Die Tatbestände, an die das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, sind für den Bereich der Erbs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 6 Vor- und Nacherbschaft

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] § 1 Abs. 1 ErbStG regelt für das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz die objektive Steuerpflicht, das Steuerobjekt. Unter der Definition als steuerpflichtige Vorgänge führt die Vorschrift abschließend die Tatbestände auf, die dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz unterfallen. Die in § 1 Abs. 1 ErbStG erfassten Tatbeständ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 25 Festsetzung des Hebesatzes [ab Kalenderjahr 2025]

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand Rz. 1 [Autor/Stand] § 25 GrStG in der ab dem 1.1.2025 geltenden Fassung des Art. 1 Nr. 1 i.V.m. Art. 2 des Gesetzes vom 30.11.2019[2] regelt die Festsetzung der Hebesätze. Die Vorschrift regelt, durch wen und für welchen Zeitraum die Hebesätze festzusetzen sind bzw. festgesetzt werden können. Darüber hinaus enthält diese V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 8 Zweckzuwendungen

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die Zweckzuwendungen. Zweckzuwendungen sind nach § 8 ErbStG Zuwendungen von Todes wegen oder freigebige Zuwendungen unter Lebenden, die mit der Auflage verbunden sind, zu Gunsten eines bestimmten Zwecks verwendet zu werden, oder die von der Verwen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 1 Steuerpflichtige Vorgänge

A. Grundaussagen der Vorschrift Rz. 1 [Autor/Stand] Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft, § 38 AO. "Tatbestand" in diesem Sinne ist die Gesamtheit der in den materiellen Steuerrechtsnormen enthaltenen abstrakten Voraussetzungen, bei deren Vorliegen bestimmte Rechtsfolgen e...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wohnungsbegriff

Rz. 201 [Autor/Stand] Das Grundsteuergesetz definiert trotz Verwendung an verschiedener Stelle den Begriff der Wohnung nicht. Auch aus den allgemeinen Vorschriften des Bewertungsgesetzes lässt sich keine Definition des Begriffs der Wohnung entnehmen. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Tatbestandsmerkmals Wohnung ist nicht von der Einheitlichkeit der Rechtsordnung auszuge...mehr