Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 224 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung, in welchen Fällen eine Aufhebung des Grundsteuerwerts und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 224 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie entspricht im We...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erhöhungen des Raummeterpreises

1. Heizungsanlagen Rz. 401 [Autor/Stand] Eine Erhöhung des Raummeterpreises für Heizungsanlagen ist vorzunehmen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B BewRGr (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören, soweit sie nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallen; s. oben Rz. 16...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Ermäßigungen bzw. Erhöhungen des nach dem Raummeterpreis errechneten Wertes

1. Abschläge a) Abschlag für fehlende Außenwände Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen der Vorschrift

I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 5 ErbStG stellt sicher, dass die effektive Zugewinnausgleichsforderung von der Besteuerung ausgenommen wird. Da jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner dem anderen Ehegatten bzw. Lebenspartner die Hälfte seines Vermögenszuwachses während des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ausgleichen muss, handelt es sich bei dem Ausgle...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu der Anlage 14 BewRGr

a) Anwendungsbereich der Anlage 14 BewRGr Rz. 165 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise der Anlage 14 der BewRGr gelten nicht nur für Fabrikgrundstücke im engeren Sinne. Die in Anlage 14 festgelegten Raummeterpreise sind auch anzuwenden auf[2]: Zechen Werkstätten des Handwerks Lagerhausgrundstücke[3] Molkereigrundstücke Schlachthäuser Mühlengrundstücke. Rz. 166 [Autor/Stand] Die Aufzähl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Aufhebung (Abs. 1)

I. Grundsätzliches Rz. 22 [Autor/Stand] Die Aufhebung von Grundsteuerwerten ist die Aufhebung eines zunächst im Wege der Haupt- oder Nachfeststellung festgestellten Grundsteuerwerts. Sie wird immer dann notwendig, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt (vgl. Rz. 28) oder für diese eine Grundsteuerbefreiung greift und die Steuerpflicht damit in Gänze endet (vgl. Rz. 45). R...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Aufhebungszeitpunkt (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 55 [Autor/Stand] Aufhebungszeitpunkt i.S.d. § 224 Abs. 2 BewG ist der Zeitpunkt, auf den der Grundsteuerwert im Weg der Aufhebung aufgehoben wird. Das ist wie – wie bei allen anderen Feststellungen und Fortschreibungen von Grundsteuerwerten – stets der Beginn eines Kalenderjahres (1.1.). Der in Betracht kommende Jahresbeginn ist in § 224 Abs. 2 BewG für die e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Zuschläge

a) Zuschlag für Gründungen außergewöhnlicher Art Rz. 461 [Autor/Stand] Gründungen außergewöhnlicher Art (z.B. Pfahlbauten) und Gründungen außergewöhnlicher Tiefe (Abschn. 1.48 DIN 277) werden bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes bei Gebäuden aller Gebäudeklassen besonders erfasst.[2] Der Zuschlag ist unabhängig davon vorzunehmen, ob außergewöhnliche Gründung...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod (Abs. 1)

I. Steuerfreiheit der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 1) Rz. 20 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist zunächst, dass die Eheleute bzw. Lebenspartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) gelebt haben. Dieser Güterstand gilt für alle Eheleute bzw. Lebenspartner, die vertraglich keinen abweichenden Güterstand vere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden

I. Grundfall Rz. 16 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung nach den Regelverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) und zur Bewertung der Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke konnte für die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nicht auf Vorschriften der Verkehrswert ermittlung[2] zurückgegriffen werden. Daher ist das Verfahren z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Raummeterpreise für andere Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke gemäß Anlage 15 BewRGr

1. Allgemeines Rz. 291 [Autor/Stand] Anlage 15 der BewRGr (vgl. Rz. 293 f.) enthält eine Gebäudeklasseneinteilung und Erfahrungswerte von Raummeterpreisen für Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke, die nicht zur wirtschaftlichen Einheit von Fabrikgrundstücken gehören. Sie umfasst insb. die Raummeterpreise für: Hotelgrundstücke Warenhäuser Lichtspielhäuser Sanatori...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beurteilung der baulichen Ausstattung bei Gebäuden nach Anlage 13 BewRGr

I. Allgemeines Rz. 111 [Autor/Stand] Die bauliche Ausstattung eines Gebäudes oder einzelner Bauteile (einfache, mittlere, gute, sehr gute und aufwendige Ausstattung) ist für die Bestimmung der Herstellungskosten bzw. des festzustellenden Raummeterpreises wesentlich. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Einheitsbewertung die Feststellung der Art der baulichen Ausstattung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ermäßigungen und Erhöhungen des Raummeterpreises und des nach dem angepassten Raummeterpreis errechneten Werts

I. Allgemeines Rz. 381 [Autor/Stand] Den durchschnittlichen Raummeterpreisen in den Anlagen 14 und 15 der BewRGr sowie den hierzu ergangenen ergänzenden Verwaltungsregelungen liegen die nach der üblichen Nutzung, Bauart und Bauweise der Gebäude typischen Verhältnisse und Ausstattungsmerkmale zugrunde. Bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den typischen, den Erfa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Raummeterpreise für Fabrikgrundstücke gemäß Anlage 14 BewRGr

1. Allgemeines Rz. 156 [Autor/Stand] Anlage 14 der BewRGr enthält Erfahrungswerte von durchschnittlichen Raummeterpreisen bei Fabrikgrundstücken. Die Anlage besteht aus zwei am Gebäudetypus orientierten Teilen. Sie enthält in Teil A (s. Anm. 153) Gebäudeklasseneinteilung mit Raummeterpreisen für die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehörenden: Verwaltungsge...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Abschläge

a) Abschlag für fehlende Außenwände Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand] Ein solche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Raummeterpreise für Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser

I. Allgemeines Rz. 521 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise für die nach dem Sachwertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser (s. hierzu § 76 BewG Rz. 6–9) sind mit Hilfe einer besonderer Bauteil-Preistabelle zu ermitteln (s. Anlage 16 BewRGr, Rz. 530). In dieser Preistabelle sind für besondere Bauteile bzw. handwerkliche Leistungen, wie z.B. Dach Fassade A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts

I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Erläuterungen zu Anlage 15 BewRGr

a) Kellerräume Rz. 295 [Autor/Stand] Kellerräume von Geschäftsgrundstücken sind mit ihrer üblichen Ausstattung in den Raummeterpreisen der Anlage 15 BewRGr berücksichtigt. Der für das Gebäude maßgebende Raummeterpreis ist auch auf die Kellerräume anzuwenden (vgl. Abs. 3 der Vorbemerkung zu Anlage 15 BewRGr). Eine getrennte Berechnung des Gebäudenormalherstellungswertes für Ke...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / b) Sachwertverfahren

Tz. 21 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Grundstücke, deren Wert nicht nach dem Ertragswertverfahren zu ermitteln sind, werden nach dem Sachwertverfahren zu bewertet. Im Sachwertverfahren wird der Wert des Grund und Bodens (= Bodenwert) sowie des Gebäudes (= Gebäudesachwert) getrennt voneinander ermittelt und erst am Ende zusammenaddiert. Tz. 22 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Der Bodenwe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Steuermessbetragsverfahren

Tz. 34 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Durch Anwendung einer Steuermesszahl (= Multiplikator) auf den festgestellten Grundsteuerwert wird der Grundsteuermessbetrag durch das Finanzamt festgesetzt. Die Steuermesszahl beträgt nach § 15 Abs. 1 GrStG fürmehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftlichen Vermögen

Tz. 15 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Ermittlung des Grundsteuerwerts für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen erfolgt nach den §§ 232–242 BewG. Anders als früher, bleibt dabei der Wohnteil außen vor (§ 232 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Dieser ist nach den Regelungen für das Grundvermögen zu bewerten. Da kein Bundesland für die Wertermittlung des land- und forstwirtschaftlichen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Anwendung von Rahmensätzen

Rz. 132 [Autor/Stand] Der Ansatz eines Raummeterpreises richtet sich im Einzelfall nach der Gebäudeklasse des zu bewertenden Gebäudes. Die Anlagen 14 und 15 stellen dafür durchschnittliche Raummeterpreise grundsätzlich in Form von Rahmensätzen zur Verfügung. Innerhalb des einzelnen Rahmensatzes richtet sich der anzuwendende Raummeterpreis nach der erhöhten oder geringeren Gü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Rz. 3 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – näher. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung und der höchstricht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 521 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise für die nach dem Sachwertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser (s. hierzu § 76 BewG Rz. 6–9) sind mit Hilfe einer besonderer Bauteil-Preistabelle zu ermitteln (s. Anlage 16 BewRGr, Rz. 530). In dieser Preistabelle sind für besondere Bauteile bzw. handwerkliche Leistungen, wie z.B. Dach Fassade Außenmauerwerk D...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Getrennte Berechnung für einzelne Gebäudeteile

Rz. 63 [Autor/Stand] Grundsätzlich ergibt die Berechnung den umbauten Raum einheitlich für das ganze Gebäude. In Ausnahmefällen kann es jedoch erforderlich sein, den umbauten Raum für einzelne Gebäudeteile getrennt zu berechnen. Praxis-Beispiel Beispiele: Die Grundfläche eines oder mehrerer Geschosse weicht von der Grundfläche des Erdgeschosses ab. Für die Räume sind Raummeterp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zugrundelegung von Erfahrungswerten

Rz. 81 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise werden auf der Grundlage von Erfahrungswerten angesetzt. Die durch Abschn. 38 BewRGr in den Anlagen 14 und 15 i.V.m. Anlage 13 festgesetzten Raummeterpreise beruhen auf der vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellten Preisgrundlage des Jahres 1958 (Baupreisindex 100). Das Statistische Bundesamt hat für den Baupreisindex 100 d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Großmärkte, C & C-Großläden und Lebensmitteldiscountmärkte

Rz. 331 [Autor/Stand] In der Praxis stellt sich die Frage der Abgrenzung zwischen der Gruppe 4. „Warenhäuser” und der Gruppe 9.21 "Markt, Messehallen".[2] Markt- und Messehallen dienen grundsätzlich nicht dem Einzel-, sondern dem gewerblichen Großhandel als Ausstellungs- und Handelsplatz.[3] Sie haben typischerweise anderen Funktionserfordernissen als Kaufhäuser zu genügen. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Anlage 15 BewRGr

Rz. 146 [Autor/Stand] Anlage 15 BewRGr findet Anwendung auf bestimmte andere Geschäftsgrundstücke und für sonstige bebaute Grundstücke in bestimmten Fällen. Die praktische Anwendung der Anlage 15 BewRGr (s. Rz. 293 f.) und die Bestimmung des in Betracht kommenden Raummeterpreises setzen ebenso wie bei der Anlage 14 Teil A BewRGr die Festlegung der baulichen Ausstattung (einf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Hochhäuser

Rz. 411 [Autor/Stand] Bei den Gebäuden aller Gebäudeklassen steigen die Gebäudenormalherstellungskosten erfahrungsgemäß mit zunehmender Geschosszahl. Demzufolge sehen die Anlage 14 Teil 1 (Nr. 1) und Teil B (Nr. 3) sowie die Anlage 15 (Nr. 1) BewRGr einen Zuschlag bei allen Gebäuden vor, bei denen der Fußboden mindestens eines Geschosses mehr als 22 m über dem Geländeboden l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 156 [Autor/Stand] Anlage 14 der BewRGr enthält Erfahrungswerte von durchschnittlichen Raummeterpreisen bei Fabrikgrundstücken. Die Anlage besteht aus zwei am Gebäudetypus orientierten Teilen. Sie enthält in Teil A (s. Anm. 153) Gebäudeklasseneinteilung mit Raummeterpreisen für die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehörenden: Verwaltungsgebäude Sozialgeb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Mit dem Jahressteuergesetz 2020[2] wurde Abs. 1 um einen Satz 6 ergänzt. Damit soll nach Auffassung des Gesetzgebers eine nicht gerechtfertigte Doppelbegünstigung des überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartners vermieten werden, welche sich daraus ergeben kann, dass die nach § 5 steuerfreie Ausgleichsforderung nach bürgerlich-rechtlichen Verkehrswerten erm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Gliederung der Raummeterpreise

Rz. 176 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise für Fabrikgrundstücke in Anlage 14 BewRGr sind in zwei Teile gegliedert: Teil A: Verwaltungsgebäude, Sozialgebäude, Laboratorien, Pförtnergebäude und Wohngebäude; Teil B: Fabrikationsgebäude ieS, d.h. Fabrikgebäude, Werkstattgebäude, Lagergebäude und andere nicht unter Teil A fallende Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fab...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / f) Geschosshöhe und Raummeterpreise

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise für Fabrikgebäude im engeren Sinne sind nach der Geschosshöhe gestaffelt. Dies gilt entsprechend für alle anderen Gebäude, die unter Teil A der Anlage 14 der BewRGr fallen. Begrifflich gilt als Ge schosshöhe der Abstand von der Fußbodenoberfläche bis zur Deckenunterkante zuzüglich der Deckenstärke. Lässt sich die Deckenstärke im Einz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / d) Zuschlag für Deckenverstärkungen

Rz. 486 [Autor/Stand] Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2.1 bis 2.6 Anlage 14 Teil B BewRGr mit Decken von großer Tragfähigkeit sind Zuschläge für Deckenverstärkungen auf den nach dem Raummeterpreis errechneten Wert anzusetzen. Der Zuschlag beträgt gemäß je m2 Deckenfläche[2]:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / b) Zuschlag wegen wasserdruckhaltender Dichtungen

Rz. 471 [Autor/Stand] Ein Zuschlag wegen wasserdruckhaltender Dichtungen, sog. Isolierwannen, von Kellergeschossen (Abschn. 1.49 der DIN 277) ist bei Gebäuden aller Gebäudeklassen anzusetzen.[2] Die Höhe des Zuschlags beträgt je Quadratmeter isolierter bebauter Fläche 50,00 DM bis 80,00 DM. Rz. 472– 475 [Autor/Stand] Einstweilen frei.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Wahl-Zugewinngemeinschaft (Abs. 3)

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 3 ErbStG wird bei Vereinbarung des Güterstandes der Wahl-Zugewinngemeinschaft die Ausgleichsforderung nach Art. 12 Abs. 1 des entsprechenden Abkommens (s. Rz. 14) sowohl für den Erlebens- als auch für den Todesfall von der Steuer freigestellt. Die Vorschrift war erforderlich geworden, weil der Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft keinen...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Garagen

Rz. 311 [Autor/Stand] Einzel-, Doppel- und Reihengaragen fallen unter die Gebäudeklasse 8.3. Für die Zuordnung der Garagen in die Gebäudeklasse 8.3 kann von folgenden Grundsätzen ausgegangen werden: Gebäudeklasse 8.31: Einfache Bauwerke ohne besondere Innen- und Außenausstattung fallen in diese Klasse. Praxis-Beispiel Beispiel: Garagen aus Leichtmetall oder Mauerwerk ohne Heizu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gesondert zu berücksichtigende Bauteile

Rz. 69 [Autor/Stand] Nach Abschn. 1.4 der DIN 277 (1950) sind bei der Berechnung des umbauten Raums bestimmte Bauteile nicht zu erfassen. Diese müssen vielmehr bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes gesondert berücksichtigt werden. Praxis-Beispiel Beispiele: Rampen Terrassen, die mit dem Gebäude in enger baulicher Verbindung stehen Dachaufbauten mit vorderen Ansi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Verstärkungen von Stützen und Fundamenten

Rz. 421 [Autor/Stand] Bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B der BewRGr (s. Rz. 163) ist der jeweilige Raummeterpreis um 2,70 DM bis 6,70 DM/m3 zu erhöhen, wenn verstärkte Stützen oder Fundamente vorhanden sind.[2] Voraussetzung für diesen Zuschlag ist stets, dass die Tragfähigkeit größerer Gebäudeteile durch die Verstärkungen von Stützen und Fundame...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 5 ErbStG stellt sicher, dass die effektive Zugewinnausgleichsforderung von der Besteuerung ausgenommen wird. Da jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner dem anderen Ehegatten bzw. Lebenspartner die Hälfte seines Vermögenszuwachses während des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ausgleichen muss, handelt es sich bei dem Ausgleichsanspruch wirtschaftlich um ei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Ausstattung und Gebäudeklasse

Rz. 186 [Autor/Stand] Soweit die Gebäudeklasse von der Ausstattung abhängt, ist diese aufgrund der einzelnen Ausstattungsmerkmale des Gebäudes zu ermitteln.[2] Dabei ist maßgebend die im Durchschnitt zutreffende Güte der Ausstattung. Innerhalb des Rahmensatzes für die einzelnen Gebäudebestandteile richtet sich der Raummeterpreis nach der besseren oder geringeren Güte der Aus...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 291 [Autor/Stand] Anlage 15 der BewRGr (vgl. Rz. 293 f.) enthält eine Gebäudeklasseneinteilung und Erfahrungswerte von Raummeterpreisen für Geschäftsgrundstücke und sonstige bebaute Grundstücke, die nicht zur wirtschaftlichen Einheit von Fabrikgrundstücken gehören. Sie umfasst insb. die Raummeterpreise für: Hotelgrundstücke Warenhäuser Lichtspielhäuser Sanatorien und Klinken...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Begriff des belasteten Grundstücks

Rz. 11 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude bebautes (belastetes) Grundstück liegt vor, wenn der Eigentümer des Grund und Bodens einem anderen das Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes auf dem Grund und Boden eingeräumt hat, dieser darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude zuzurechnen ist (s. dazu Rz. 9). Rz. 12 [Autor/Stand] Die wirtschaftliche Einhei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / l) Club- und Vereinshäuser

Rz. 377 [Autor/Stand] Der Begriff der Club- und Vereinshäuser wird in den Bewertungsrichtlinien nicht definiert. Es werden damit nicht nur aufwendige Club- und Vereinshäuser von Golfclubs durch die Klassifizierung erfasst. Auch einfache Häuser, die nur aus Abschlagshalle sowie Sanitäranlagen und Lagerraum bestehen, gehören zu dieser Klassifizierung.[2] Rz. 378– 380 [Autor/Sta...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Gegenstand der Besteuerung

Tz. 5 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Gegenstand der Grundsteuer ist der Grundbesitz. Der Grundbesitz i. S. d. Grundsteuergesetzes wird unterschieden in das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 232ff. BewG) und das Grundvermögen (§§ 243ff. BewG). Tz. 6 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Betriebsgrundstück ist dabei der Vermögensart zuzuordnen, zu dem es gehören würde, wenn es nic...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Feststellung der Grundsteuerwerte (ab 2022)

Tz. 10 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Wie bereits in der Vergangenheit durch die Feststellung des Einheitswerts, wird der steuerliche Wert des Grundvermögens durch Feststellung eine sog. Grundsteuerwerts ermittelt. Dieser basiert auf den Wertverhältnissen auf den 01.01.2022 (= Hauptfeststellungszeitpunkt) und soll alle sieben Jahre neu festgestellt werden (§ 221 Abs. 1 BewG). Ein...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VI. Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer

Tz. 79 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Ein Antrag auf Befreiung von der Grundsteuer ist nicht bei der Gemeinde, sondern beim zuständigen Finanzamt der Belegenheit zu stellen. Die Entscheidung, ob eine Grundsteuerbefreiung in Betracht kommt, wird von der Finanzbehörde im Rahmen des Grundsteuerwertverfahrens getroffen. Zur Geltendmachung der beanspruchten Grundsteuerbefreiung kann ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Ermittlung des Grundsteuerwerts für Grundvermögen

Tz. 18 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Ermittlung des Grundsteuerwerts für das Grundvermögen erfolgt nach den §§ 243–260 BewG. Dabei wird unterschieden in das Ertragswertverfahren (§§ 252–257 BewG) und in das Sachwertverfahren. a) Ertragswertverfahren Tz. 19 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Das Ertragswertverfahren wird bei der Ermittlung des Grundsteuerwert von Ein- und Zweifamilienh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 381 [Autor/Stand] Den durchschnittlichen Raummeterpreisen in den Anlagen 14 und 15 der BewRGr sowie den hierzu ergangenen ergänzenden Verwaltungsregelungen liegen die nach der üblichen Nutzung, Bauart und Bauweise der Gebäude typischen Verhältnisse und Ausstattungsmerkmale zugrunde. Bei Abweichungen der tatsächlichen Verhältnisse von den typischen, den Erfahrungssätzen z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Abschlag für fehlende Außenwände

Rz. 431 [Autor/Stand] Nach Anlage 14 Teil B Nr. 5 BewRGr beträgt der Abschlag für fehlende Außenwände je Quadratmeter Wandfläche Rz. 432 [Autor/Stand] Ein solcher Abschlag kann m.E. auch bei Gebäu...mehr