Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Nach § 252 S. 1 BewG ermittelt sich der Grundsteuerwert im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG aus der Summe des kapitalisierten Reinertrags (Barwert des Reinertrags) nach § 253 BewG und des abgezinsten Bodenwerts nach § 257 BewG ( § 252 BewG Rz. 29). Die Kapitalisierung des jährlichen Reinertrags des Grundstücks erfolgt gem. § 253 Abs. 2 S. 1 BewG durch Anwend...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Liegenschaftszinssätze haben im Rahmen der Ertragswertermittlung eine erhebliche Bedeutung. Mit den Liegenschaftszinssätzen wird die Ertragswertermittlung an die allgemeinen Wertverhältnisse am Grundstücksmarkt und damit an den Verkehrswert des Grundstücks angeglichen (Marktanpassung).[1] Im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG finden Liegenschaftszinssätze sow...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 3 Abgestufte Liegenschaftszinssätze für Ein- und Zweifamilienhäuser in hochpreisigen Lagen (Abs. 2)

Rz. 14 Um eine relations- und realitätsgerechte Bewertung zu gewährleisten, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, die in § 256 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BewG für Ein- und Zweifamilienhäuser normierten Zinssätze in Korrelation zu bestimmten Bodenrichtwertniveaus abzustufen.[1] Nach § 256 Abs. 2 BewG verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei Ein- und Zweifamilienhäusern um jeweils ...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 4 Abgestufte Liegenschaftszinssätze für Wohnungseigentum in hochpreisigen Lagen (Abs. 3)

Rz. 16 Analog zu den Ein- und Zweifamilienhäusern hat der Gesetzgeber zur Gewährleistung einer relations- und realitätsgerechten Bewertung auch die in § 256 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BewG für Wohnungseigentum normierten Zinssätze in Korrelation zu bestimmten Bodenrichtwertniveaus abgestuft.[1] Nach § 256 Abs. 3 BewG verringert sich der Liegenschaftszinssatz bei Wohnungseigentum um j...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 2.2 Normierung von Liegenschaftszinssätzen (Abs. 1 S. 2)

Rz. 12 Im typisierten Ertragswertverfahren nach den §§ 252ff. BewG werden die von den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte ermittelten und veröffentlichten Liegenschaftszinssätze (Rz. 10) aus Vereinfachungs- und Automationsgründen nicht unmittelbar herangezogen, sondern es werden grundstücksartbezogen durchschnittliche marktübliche Liegenschaftszinssätze geset...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 Liegenschaftszinssätze

1 Allgemeines Rz. 1 Liegenschaftszinssätze haben im Rahmen der Ertragswertermittlung eine erhebliche Bedeutung. Mit den Liegenschaftszinssätzen wird die Ertragswertermittlung an die allgemeinen Wertverhältnisse am Grundstücksmarkt und damit an den Verkehrswert des Grundstücks angeglichen (Marktanpassung).[1] Im Ertragswertverfahren nach den §§ 252–257 BewG finden Liegenschafts...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 2.1 Definition, Funktion und Ermittlung der Liegenschaftszinssätze (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Nach § 256 Abs. 1 S. 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Diese Begriffsbestimmung entspricht der Definition der Liegenschaftszinssätze in der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs.[1] Mit der vorstehenden – einfachen – g...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 2 Definition und Normierung der Liegenschaftszinssätze (Abs. 1)

2.1 Definition, Funktion und Ermittlung der Liegenschaftszinssätze (Abs. 1 S. 1) Rz. 9 Nach § 256 Abs. 1 S. 1 BewG sind Liegenschaftszinssätze die Zinssätze, mit denen der Wert von Grundstücken abhängig von der Grundstücksart durchschnittlich und marktüblich verzinst wird. Diese Begriffsbestimmung entspricht der Definition der Liegenschaftszinssätze in der Verkehrswertermittl...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 256 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In § 256 BewG werden die Liegenschaftszinssätze definiert und die bei der Ermittlung des Grundsteuerwerts im Ertragswertverfahren anzusetzenden Liegenschaftszinssätze bestimmt. Die Definition der Liegenschaftszinssätze in Abs. 1 S. 1 der Vorschrift erfolgte unter Rückgriff auf die in der Verkehrswertermittlung auf der Grundlage des Baugesetzbuchs geltenden Begriffsbesti...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Leistungen Dritter als grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

Leitsatz 1. Zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer gehören bei der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gesellschaft nach § 9 Abs. 2 Nr. 4 des Grunderwerbsteuergesetzes auch Leistungen eines Dritten an den Grundstücksveräußerer für den Erwerb von Anteilen an der künftig grundbesitzenden Gesellschaft, wenn der Hauptzweck dieser Leistungen darin besteht, den Grundstück...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.1.2 Merkmale

Rz. 4 Zweck der Steuererklärung ist es, der Finanzbehörde die zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens erforderlichen Informationen zu verschaffen (Rz. 1). In den Steuererklärungen werden hierzu Angaben über Besteuerungsgrundlagen abgefordert (Rz. 9), die zur Festsetzung des Steueranspruchs benötigt werden. Besteuerungsgrundlagen sind gemäß der Legaldefinition des § 199 A...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Absetzung für Substanzverri... / 4.3 Eigenständige Bewertungsregelung bei der Erbschaftsteuer

Zum Zwecke der Erbschaftsteuer enthält § 12 Abs. 4 ErbStG – anders als der Rest der Vorschrift – eine eigenständige Bewertungsregelung, die sich allerdings auf sehr seltene Ausnahmefälle bezieht. Sie betrifft die Bewertung von Bodenschätzen, die sich nicht im Betriebsvermögen befinden. So z. B., wenn der Grundstückseigentümer die Ausbeutung nicht selbst vornimmt, sondern die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Nießbrauch: Steuerliche Folgen / 1.1.3 Entgeltliche Rechtsbestellung

Rechtsprechung und Finanzverwaltung behandeln den entgeltlich eingeräumten Zuwendungsnießbrauch wie eine Grundstücksvermietung des Eigentümers an den Nießbraucher. Der Eigentümer erzielt in Form des für die Nießbrauchsbestellung gezahlten Entgelts Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Aufgrund der Einkunftserzielung kann der Eigentümer nun auch die Gebäudeabschreibung sowi...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / 11. Sonstiges: Gemeiner Wert der Anteile an Familien-Holding

Verkäufe unter fremden Dritten, die nach § 11 Abs. 2 S. 2 BewG als Maßstab für die Ermittlung des gemeinen Werts von GmbH-Anteilen herangezogen werden können, liegen vor, wenn die Beteiligten keine Angehörigen i.S.d. § 15 Abs. 1 AO sind. Eine gesellschaftsvertragliche Verfügungsbeschränkung zugunsten der Familienangehörigen steht der Zuordnung derartiger Verkäufe zum gewöhnli...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vorbemerkungen zu den §§ 83–90 BewG

A. Allgemeines Rz. 1 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Werts bebauter Grundstücke sieht das BewG neben dem Ertragswertverfahren (§§ 78–82 BewG) als zusätzliche Bewertungsmethode das Sachwertverfahren (§§ 83–90 BewG) vor. Die Abgrenzung des Anwendungsbereichs zwischen beiden Verfahren wird im Einzelfall durch § 76 BewG geregelt (vgl. Kommentierung zu § 76 BewG). Danach gilt für...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / II. Gesetzliche Regelungen: §§ 83 ff. BewG

Rz. 12 [Autor/Stand] Der Ausgangswert für das Sachwertverfahren ist der Sachwert für eine einzeln zu bewertende wirtschaftliche Einheit. Dieser Ausgangswert setzt sich zusammen aus dem Bodenwert (§ 84 BewG) Gebäudewert (§ 85 BewG) Wert der Außenanlagen (§ 89 BewG) Der Wert dieser drei Grundstücksteile wird jeweils getrennt ermittelt. Voraussetzung für die Anwendung des Sachwertv...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / E. Einheitswerte für Grundstücke aus dem Beitrittsgebiet

Rz. 51 [Autor/Stand] Nach § 129 Abs. 1 BewG gelten für die im Beitrittsgebiet liegenden wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke die festgestellten und noch festzustellenden Einheitswerte nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1935 weiter. Nach Abs. 2 dieser Vorschrift werden – vorbehaltlich der §§ 129a bis 130 BewG – für die Ermittlung des Einhe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Einleitung

Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 1.1 [Autor/Stand] § 195 Abs. 2 BewG wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[4] vom 2...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 224 Aufhebung des Grundsteuerwerts

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsinhalt Rz. 1 [Autor/Stand] § 224 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung, in welchen Fällen eine Aufhebung des Grundsteuerwerts und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 224 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewertungsgesetz eingefü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 85 Gebäudewert

A. Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreist...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 195 (bis 2022) Gebäude auf fremdem Grund und Boden

A. Einleitung Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift ist durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden; sie gilt für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009. Rz. 1.1 [Autor/Stand] § 195 Abs. 2 BewG wurde durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 224 BewG regelt für Zwecke der Grundsteuerbewertung, in welchen Fällen eine Aufhebung des Grundsteuerwerts und auf welchen Zeitpunkt diese durchzuführen ist. Die Vorschrift des § 224 BewG ist durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer und Bewertungsrechts vom 26.11.2019[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt worden. Sie entspricht im Wesentlichen § 24 Be...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Eintritt einer Steuerbefreiung (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 66 [Autor/Stand] Aufhebungszeitpunkt ist bei endender Steuerpflicht, d.h. wenn der Grundsteuerwert der wirtschaftlichen Einheit infolge von Befreiungsgründen der Besteuerung nach dem Grundsteuergesetz nicht mehr zugrunde gelegt wird, der Beginn des Kalenderjahrs, in dem der Grundsteuerwert erstmals der Besteuerung nicht mehr zugrunde gelegt wird, § 224 Abs. 2 Nr. 2 BewG....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeine Aspekte des dreistufigen Ermittlungsverfahrens

Rz. 1 [Autor/Stand] Die Vorschrift des § 85 BewG stellt die Grundsätze zur Ermittlung des Gebäudewerts im Einzelnen auf. Weitere Vorgaben zur Ermittlung des Gebäudewerts enthält das Bewertungsgesetz nicht.[2] Die Ermittlung des Gebäudewertes erfolgt im Rahmen eines dreistufigen Verfahrens:mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Gebäudesachwert

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Gebäudenormalherstellungswert entspricht den durchschnittlichen Herstellungskosten eines neu erstellten Gebäudes ohne Berücksichtigung von Baumängeln und Bauschäden. Zu bewerten ist im Allgemeinen aber kein neu errichtetes Gebäude, sondern ein Gebäude, das eine bestimmte Anzahl von Jahren bereits steht und damit bereits von einem Wertverzehr betroffe...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / I. Darstellung der Ermittlung des Grundstückswerts im Sachwertverfahren – Anlage 10 BewG (zu Abschnitt 34 Abs. 2)

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wegfall der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 28 [Autor/Stand] Eine Aufhebung des Grundsteuerwerts ist gem. § 224 Abs. 1 Nr. 1 BewG durchzuführen, wenn eine wirtschaftliche Einheit wegfällt. Sie fällt weg, wenn sie aufhört zu bestehen, d.h. als solche nicht mehr existent ist. Dies ist in der Praxis der häufigere Grund einer Aufhebung. Rz. 29 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Einheit fällt beispielsweise weg, wenn zw...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / e) Grundstücke mit selbständig genutzten Tiefgaragen

Rz. 321 [Autor/Stand] Auch unter der Erdoberfläche befindliche Bauwerke wie Tiefgaragen können Gebäude i.S.d. Bewertungsgesetzes sein (s. § 68 BewG Rz. 37). Der Begriff Gebäude setzt nicht voraus, dass das Bauwerk über die Erdoberfläche hinausragt. Tiefgaragen bilden mit der zugehörigen Erdoberfläche und den auf ihr errichteten Gebäuden eine wirtschaftliche Einheit. Sie sind...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , ErbStG § 5 Zugewinngemeinschaft

A. Grundaussagen der Vorschrift I. Regelungsgegenstand und -zweck Rz. 1 [Autor/Stand] § 5 ErbStG stellt sicher, dass die effektive Zugewinnausgleichsforderung von der Besteuerung ausgenommen wird. Da jeder Ehegatte bzw. Lebenspartner dem anderen Ehegatten bzw. Lebenspartner die Hälfte seines Vermögenszuwachses während des Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ausgleichen muss,...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundfall

Rz. 16 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur Bewertung nach den Regelverfahren (Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren) und zur Bewertung der Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke konnte für die Bewertung von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden nicht auf Vorschriften der Verkehrswert ermittlung[2] zurückgegriffen werden. Daher ist das Verfahren zur Wertermit...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Zur Ermittlung des Werts bebauter Grundstücke sieht das BewG neben dem Ertragswertverfahren (§§ 78–82 BewG) als zusätzliche Bewertungsmethode das Sachwertverfahren (§§ 83–90 BewG) vor. Die Abgrenzung des Anwendungsbereichs zwischen beiden Verfahren wird im Einzelfall durch § 76 BewG geregelt (vgl. Kommentierung zu § 76 BewG). Danach gilt für die Einheitsb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 14 [Autor/Stand] Der § 224BewG gilt ausschließlich für die Aufhebung von Grundsteuerwerten gem. §§ 232 ff. BewG nach dem Bundesmodell. Die Norm gilt nach § 231 Abs. 1 BewG für die Bewertung des inländischen Vermögens. Nach diesen Vorschriften sind auch die inländischen Teile einer wirtschaftlichen Einheit zu bewerten, die sich sowohl auf das Inland als auch auf das Ausla...mehr

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ZErb 04/2023, Zur beschränk... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FGO). Anders als vom FG angenommen, unterliegt der durch Vermächtnis erworbene Anspruch auf Übertragung des Miteigentumsanteils an dem inländischen Grundstück nicht der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 ErbStG i.V.m. § 121 Nr. 2 BewG. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt der Erbschaftste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 55 [Autor/Stand] Aufhebungszeitpunkt i.S.d. § 224 Abs. 2 BewG ist der Zeitpunkt, auf den der Grundsteuerwert im Weg der Aufhebung aufgehoben wird. Das ist wie – wie bei allen anderen Feststellungen und Fortschreibungen von Grundsteuerwerten – stets der Beginn eines Kalenderjahres (1.1.). Der in Betracht kommende Jahresbeginn ist in § 224 Abs. 2 BewG für die einzelnen Fäl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Gebäudewert

Rz. 41 [Autor/Stand] Nach Korrektur des Gebäudesachwerts um den besonderen Abschlag bzw. Zuschlag nach § 87 BewG ergibt sich der Gebäudewert. Der in vorstehender Weise ermittelte Gebäudewert ist ein in erster Linie unter technischen Gesichtspunkten (durchschnittliche Herstellungskosten sowie umbauter Raum) ermittelter Sachwert. Wirtschaftliche Gesichtspunkte werden ergänzend...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Verfahrensbeschreibung

Rz. 6 [Autor/Stand] Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert und unabhängig voneinander zu ermitteln (§ 195 Abs. 1 BewG). Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden erfolgt b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Abrissverpflichtung bei Ablauf des Nutzungsrechts

Rz. 22 [Autor/Stand] Ist der Nutzer des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden verpflichtet, das Gebäude bei Ablauf des Nutzungsrechts zu beseitigen, kann dies konkrete Folgen für die Bewertung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden haben, wenn der Abbruchzeitpunkt vor dem Ablauf der typisierten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes liegt (vgl. zur typisierten wi...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / D. Sachwert und gemeiner Wert

Rz. 41 [Autor/Stand] Unabhängig von dem Umstand, dass das Sachwertverfahren sich in seinen Grundzügen an dem gemeinen Wert gemäß § 9 BewG als Bewertungsmaßstab orientiert, ist der in diesem Verfahren festzustellende Wert nicht nach für § 9 BewG maßgeblichen Wertermittlungsmethode – Wertermittlung in Ableitung aus tatsächlich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Veräu...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / N. Beispiel belastetes Grundstück

Rz. 41 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Gebäude (Geschäftsgrundstück) bebautes Grundstück ist für Erbschaftsteuerzwecke zum 26.8.2022 zu bewerten. Das Grundstück ist 1.150 m2 groß. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzustellende Bodenrichtwert beträgt 95 EUR/m2; größenabhängige Anpassungsfaktoren wurden nicht vorgegeben. Das Nutzungsrecht (Überlassung des Gru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Unbefristete Überlassung des Grund und Bodens

Rz. 36 [Autor/Stand] Nach dem Recht der ehemaligen DDR war es möglich, an Grundstücken unbefristete oder befristete Nutzungsrechte zu verleihen[2]. Im Rahmen des Nutzungsverhältnisses war der Nutzungsberechtigte – nach vorheriger Einholung der Zustimmung des Grundstückseigentümers – berechtigt, Gebäude auf dem überlassenen Grundstück zu errichten (Gebäude auf fremdem Grund u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / K. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Ertragswertverfahren)

Rz. 39 [Autor/Stand] Eine auf fremdem Grund und Boden im Jahre 1992 errichtete Lagerhalle (Warmlager) ist für Erbschaftsteuerzwecke auf den 1.7.2022 zu bewerten. Die Lagerhalle ist zu fremden betrieblichen Zwecken vermietet. Die monatliche Miete beträgt 1.750 EUR, sie entspricht der üblichen Miete. Bei Ablauf des Nutzungsrechts (31.12.2025) ist die Lagerhalle abzureißen und ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / M. Beispiel: Gebäude auf fremdem Grund und Boden mit Abrissverpflichtung (Bewertung im Sachwertverfahren)

Rz. 40.1 [Autor/Stand] Ein Industriegebäude in Massivbauweise ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 15.7.2022 zu bewerten. Das Gebäude wurde im Rahmen eines Nutzungsrechts auf fremdem Grund und Boden errichtet. Es wird in vollem Umfang zu eigenen betrieblichen Zwecken genutzt und unterliegt einer Spezialnutzung. Das Gebäude wurde 1997 fertig gestellt und weist einen mittlere...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Gebäudenormalherstellungswert

Rz. 11 [Autor/Stand] Ausgangspunkt der Wertermittlung ist der Gebäudenormalherstellungswert. Der Gebäudenormalherstellungswert wird in der Weise berechnet, dass die Anzahl der Kubikmeter (m[3]) des umbauten Raumes (s. Rz. 51 ff.) mit dem durchschnittlichen Herstellungspreis für den Kubikmeter (m[3]) umbauten Raumes (Raummeterpreis) (s. Rz. 76 ff.) vervielfacht wird. Dieser e...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Bewertung des belasteten Grundstücks

Rz. 30 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 3 BewG geregelt. Demnach ergibt sich der Grundbesitzwert des belasteten Grundstücks aus der Summe des auf den Bewertungsstichtag abgezinsten Bodenwerts (§ 179 BewG) und des über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierten Entgelts. Rz. 31 [Autor/Sta...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / j) Behelfsbauten

Rz. 361 [Autor/Stand] Grundstücke mit Behelfsbauten sind gemäß § 76 Abs. 3 Nr. 3 BewG nach dem Sachwertverfahren zu bewerten. Es handelt sich hierbei um Grundstücke mit solchen Gebäuden, die nur für einen vorübergehenden Zweck errichtet worden sind oder deren Lebensdauer infolge ihrer Bauart, ihrer Bauausführung oder infolge der Verwendung bestimmter Baustoffe verhältnismäßi...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Fehlerbeseitigende Aufhebung

Rz. 73 [Autor/Stand] Grundsteuerwerte können außer nach § 224 BewG auch nach den Vorschriften der Abgabenordnung aufgehoben oder geändert werden, beispielsweise im Wege der Abhilfe nach § 181 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 172 Abs. 1 AO sowie in Fällen des § 173 Abs. 1 AO. Rz. 74 [Autor/Stand] Liegen die Voraussetzungen für eine Aufhebung des Grundsteuerwerts nach der Abgabenordnung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erhöhungen und Ermäßigungen des Raummeterpreises und des errechneten Wertes

Rz. 531 [Autor/Stand] Die Aufzählung der in der Anlage 16 BewRGr bezeichneten Zuschläge ist nicht abschließend. Es können weitere, nicht benannte Zuschläge in Betracht kommen. Z.B. ist bei Vorhandensein außergewöhnlicher Gründungen (Abschn. 1.48 DIN 277) ein prozentualer Zuschlag gerechtfertigt. Dieser Zuschlag kann je nach der Art und der Tiefe der Gründung bis zu 3 % des n...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / a) Anwendungsbereich der Anlage 14 BewRGr

Rz. 165 [Autor/Stand] Die Raummeterpreise der Anlage 14 der BewRGr gelten nicht nur für Fabrikgrundstücke im engeren Sinne. Die in Anlage 14 festgelegten Raummeterpreise sind auch anzuwenden auf[2]: Zechen Werkstätten des Handwerks Lagerhausgrundstücke[3] Molkereigrundstücke Schlachthäuser Mühlengrundstücke. Rz. 166 [Autor/Stand] Die Aufzählung aus den BewrGr ist nicht abschließend...mehr

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Vorbemerkungen zu den §§ 83... / III. Richtlinien der Finanzverwaltung

Rz. 21 [Autor/Stand] Maßgeblich für die Praxis der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit der Einheitsbewertung ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Richtlinien für die Bewertung des Grundvermögens (BewRGr).[2] Diese Verwaltungsvorschrift hat die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zur Durchführung der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundvermög...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Heizungsanlagen

Rz. 401 [Autor/Stand] Eine Erhöhung des Raummeterpreises für Heizungsanlagen ist vorzunehmen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 2.1 bis 2.6 der Anlage 14 Teil B BewRGr (Fabrik-, Werkstatt-, Lagergebäude und andere Gebäude, die zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören, soweit sie nicht unter Teil A der Anlage 14 BewRGr fallen; s. oben Rz. 165 ff.). Rz. 402 [Au...mehr