Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Bildung eines Zwischenwertes bei geringfügigen Geschosshöhenüberschreitungen

Rz. 236 [Autor/Stand] Nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] ist bei Gebäuden, deren Geschosshöhe die in der Gebäudeklasseneinteilung vorgesehenen Grenzen von vier Metern oder sechs Metern bis zu 80 cm überschreitet, ein der Geschosshöhe entsprechender Zwischenwert zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang kommen Zuschläge für Gebäude zur Anwendung, bei denen nach der Gebä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Ermittlung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Sätze 2 bis 4)

Rz. 25 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ErbStG ist die fiktive Ausgleichsforderung allein nach den Vorschriften der §§ 1373 bis 1383 und 1390 BGB zu ermitteln. Abweichende Vereinbarungen der Eheleute bzw. Lebenspartner über den Umfang der Zugewinnausgleichsforderung durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB) bleiben unberücksichtigt. Weder der Abschluss eines Eheve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Kürzung der fiktiven Ausgleichsforderung bei Steuerbefreiungen (Abs. 1 Satz 6)

Rz. 35 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 ErbStG gewährt dem überlebenden Ehegatten oder Lebenspartner eine Steuerbefreiung in Höhe der fiktiven Ausgleichsforderung, die er hätte geltend machen können, wenn er nicht Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden wäre. Der jeweilige Zugewinn der Ehegatten bzw. Lebenspartner wird dabei nach den bürgerlich-rechtlichen Verkehrswerten ermittelt ohne...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 15 BewRGr: Gebäudeklasseneinteilung und Raummeterpreise 1958, umgerechnet auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964, für bestimmte andere Geschäftsgrundstücke und für sonstige bebaute Grundstücke in bestimmten Fällen

Rz. 293 [Autor/Stand] Vorbemerkungen In den Raummeterpreisen und Quadratmeterpreisen sind alle Bestandteile und das Zubehör des Gebäudes erfasst, soweit dafür keine besonderen Zuschläge zu machen sind. Für besondere bauliche Anlagen (z.B. Schwimmbecken im Gebäude) sind die Zuschläge nach den durchschnittlichen Herstellungskosten zu bemessen. Die Merkmale für die Beurteilung de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dachräume

Rz. 57 [Autor/Stand] Nach Abschn. 37 Abs. 1 Satz 2 BewRGr werden u.a. ausgebaute Dachgeschosse mit dem vollen Rauminhalt angesetzt, während nach Abschn. 37 Abs. 1 Satz 3 BewRGr nicht ausgebaute Dachräume mit einem Drittel ihres Rauminhalts berücksichtigt werden. Sofern ein ausgebauter Dachraum vorliegen sollte, erfolgt eine Vollanrechnung des umbauten Raumes bis zur Außenflä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlage 13 BewRGr: Merkmale für die Beurteilung der baulichen Ausstattung bei Gebäuden

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Anlage 14 BewRGr: "Gebäudeklasseneinteilung und Raummeterpreise 1958, umgerechnet auf den Hauptfeststellungszeitpunkt 1. Januar 1964, für Fabrikgrundstücke"

Rz. 163 [Autor/Stand] Teil A Verwaltungsgebäude, Sozialgebäude, Laboratorien, Pförtnergebäude und Wohngebäude innerhalb der wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks Vorbemerkung Teil A gilt nur für die in der Überschrift genannten Gebäude, wenn sie zur wirtschaftlichen Einheit eines Fabrikgrundstücks gehören. Laboratorien können auch den Gebäuden des Teils B der Gebäude...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Zivilrechtliche Grundlagen

Rz. 5 [Autor/Stand] Seit dem 1.7.1958 ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Güterstand [2]. In diesem Güterstand leben die Eheleute, wenn sie vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben. Auch die Partner einer nach dem LPartG eingetragenen Lebenspartnerschaft leben nach § 6 LPartG im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht dur...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Steuerfreiheit der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 20 [Autor/Stand] Voraussetzung für die Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 ErbStG ist zunächst, dass die Eheleute bzw. Lebenspartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) gelebt haben. Dieser Güterstand gilt für alle Eheleute bzw. Lebenspartner, die vertraglich keinen abweichenden Güterstand vereinbart haben oder vertraglich von einem anderen Güterstand in den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / c) Zuschlag für andere nicht im Rauminhalt erfasste Bauteile

Rz. 476 [Autor/Stand] Nach Abschn. 1.4 der DIN 277 werden bestimmte Bauteile bei der Berechnung des umbauten Raumes nicht erfasst. Als Folge dessen müssen diese Bauteile bei der Ermittlung des Gebäudenormalherstellungswertes gesondert berücksichtigt werden. In diesem Zusammenhang bleiben außer Ansatz[2]: Dachaufbauten mit vorderen Ansichtsflächen bis zu 5 m2; dagegen sind Dac...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Minderung der fiktiven Ausgleichsforderung (Abs. 1 Satz 5)

Rz. 31 [Autor/Stand] § 5 Abs. 1 Satz 5 ErbStG sieht eine Herabstufung des nach § 5 ErbStG steuerfreien Betrags für den Fall vor, dass die für die zivilrechtliche Ermittlung der Ausgleichsforderung maßgebliche Bewertung höher ist als die Bewertung nach § 12 ErbStG. Dadurch wird der Freibetrag auf den Steuerwert des Endvermögens des Erblassers begrenzt. Unklar ist, weshalb § 5 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Beendigung der Zugewinngemeinschaft unter güterrechtlicher Abwicklung (Abs. 2)

Rz. 37 [Autor/Stand] Nach § 5 Abs. 2 ErbStG ist in den Fällen, in denen es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, die dabei ermittelte Ausgleichsforderung insgesamt steuerfrei. Abweichende zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern zur Höhe der Ausgleichsforderung werden hier steuerlich ebenso anerkannt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anlage 16 BewRGr: Bauteil-Preistabelle für die im Sachwertverfahren zu bewertenden Einfamilienhäuser und Zweifamilienhäuser

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Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3 Länderspezifische Sonderregelungen

Tz. 26 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Im Rahmen der Überarbeitung des Grundsteuergesetzes und der damit verbundenen Bewertungsregeln, wurde es den Bundesländern – durch Änderung des Art. 72 Abs. 3 GG – ermöglicht, eigenständige Bewertungsregeln, d. h. Bewertungsverfahren, die von dem Bundesmodell abweichen, für ihr Bundesland zu treffen. Für die Grundstücksbewertung haben die Bun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Besteuerungsverfahren

Tz. 8 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Besteuerungsgrundlage für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer ist der von dem Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert für die wirtschaftliche Einheit und der darauf festgesetzte Steuermessbetrag. Die Grundsteuerfestsetzung erfolgt dabei in einem dreistufigen Feststellungsverfahren: Für den Grundbesitz wird (auf dem 01.01.2022) ein Grun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Flüchtlingsunterkünfte

Tz. 65 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Werden von einer steuerbegünstigten Einrichtung Flüchtlingsunterkünfte bereitgestellt, sind diese nur dann von der Grundsteuer befreit, wenn (und soweit) sie keine abgeschlossenen Wohnungen mit Küche, Toilette, Bad enthalten. Die grundsätzlich nach § 3 Nr. 3 GrStG (Anhang 12d) bestehende Befreiung bei einer steuerbegünstigten Nutzung von Gru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Veräußerungen gegen wiederkehrende Bezüge

Rn. 58 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Veräußerung eines ganzen Betriebes (nach hM auch Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil, 100 %ige Beteiligung an einer KapGes, s § 16 neu Rn 525) hat der StPfl ein Wahlrecht zwischen der nach §§ 16 und 34 EStG begünstigten sofortigen Besteuerung und der (nicht begünstigten) nachträglichen Versteuerung als Einkünfte gemäß § 15 EStG iVm § 24 Nr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Streitwert-ABC: Finanzgeric... / Bewertungsgesetz

Im Bereich der Einheitswertfeststellungen hat die Rechtsprechung im Laufe der Zeit Pauschsätze herausgearbeitet. So beträgt bei der Anfechtung des Einheitswerts des Grundvermögens der Streitwert i. d. R. 80 v. T. des streitigen Wertunterschieds.[1] Der Pauschsatz ermäßigt sich in den Fällen, in denen feststeht, dass der Einheitswert für weniger als 3 Jahre die Besteuerungsgr...mehr

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Einheitliche und gesonderte... / 3 Diese Werte werden gesondert festgestellt

Gesondert festzustellen[1] sind gem. § 151 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG [2] im Bedarfsfall Grundbesitzwerte[3], der Wert des Betriebsvermögens oder des Anteils am Betriebsvermögen[4], der Wert von Anteilen an Kapitalgesellschaften i. S. d. § 11 Abs. 2 BewG, der Anteil am Wert von anderen Vermögensgegenständen und von Schulden, die mehreren Personen zustehen.[5] Dies gilt dann, wenn die...mehr

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Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 1 Steuersatz von 3,5 % nach dem Jahressteuergesetz 1997

Rz. 1 Der Steuersatz betrug zunächst seit 1982 2 %, mittlerweile aber mit Ausnahme von Bayern (3,5 %) fast überall mindestens 5,0 % (Hamburg: 4,5 %, Sachsen 3,5 %). Für nach dem 31.12.1996 verwirklichte Erwerbsvorgänge (vgl. § 23 Abs. 4 S. 1 GrEStG) wurde durch das Jahressteuergesetz 1997 v. 20.12.1996 (BGBl I 1996, 2049, 2062) der bis dahin geltende Steuersatz von 2 % auf 3,...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.2.3 Bewertung der Entnahme mit dem gemeinen Wert

Rz. 38 Nach § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG gilt die Aufgabe eines Gewerbebetriebes als Veräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 Satz 1 EStG. Gleichwohl sieht die Rechtsprechung die Betriebsaufgabe als Sonderfall der Entnahme an, als sog. Totalaufgabe. Eine Betriebsaufgabe nach § 16 Abs. 3 EStG liegt auch vor, wenn eine gewerblich geprägte Personengesellschaft ihre gewerblich Prägung verlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / V. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und erweitert beschränkte Erbschaft- und Schenkungssteuerpflicht, § 4 Abs. 1 AStG

Rz. 60 Auch auf dem Gebiet der Erbschaftsteuern ist es Aufgabe des Doppelbesteuerungsabkommens, die ggf. konkurrierenden Besteuerungsrechte Deutschlands und der Schweizer Kantone zu regeln. Dabei umfasst das DBA Schweiz/Deutschland (E) nur Erbschaften. Der Vermögensanfall durch Schenkungen unter Lebenden, der in Inlandsvermögen i.S.v. § 121 des Deutschen Bewertungsgesetzes (...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / I. Unbewegliches Vermögen

Rz. 78 Gemäß Art. 5 Abs. 1 DBA Schweiz/Deutschland (E) gilt für unbewegliches Vermögen das Belegenheitsprinzip. Unbewegliches Vermögen, das ein Erblasser, der im Zeitpunkt des Todes im Wohnsitzstaat ansässig war, im Belegenheitsstaat besaß, kann entsprechend im Belegenheitsstaat besteuert werden. Die in Deutschland belegene Immobilie einer in die Schweiz emigrierten Person w...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / a) Personen im Ausland

Rz. 34 Der Grundstückserwerb durch Personen im Ausland wird durch das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 16.12.1980 (Bewilligungsgesetz, BewG) [46] geregelt, das allgemein auch unter der Bezeichnung "Lex Koller" bekannt ist. Das Bewilligungsgesetz dient primär dazu, eine Überfremdung des schweizerischen Bodens zu verhindern.[47] Rz. 35...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / VIII. Beschränkte Erbschaft- und Schenkungsteuerpflicht, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG

Rz. 135 Darüber hinaus hält das deutsche Steuerrecht noch die beschränkte und die erweitert beschränkte Erbschaftsteuerpflicht bereit. Diese beiden Tatbestände sind subsidiär zur erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 1b ErbStG. Nach der in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG geregelten beschränkten Erbschaftsteuerpflicht ist der Vermögensanfall in Form von i...mehr

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§ 6 Fazit

Rz. 1 Im Vergleich zu den Vorauflagen aus 2004 und 2009 haben sich einige Rahmendaten stark verändert. So wurde etwa die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG in Deutschland komplett reformiert und am 1.1.2009 trat eine Abgeltungssteuer in Deutschland in Kraft, die zumindest in den Grundzügen und stark vereinfachend gesagt mit dem österreichischen Modell übereinstimmt. Zudem fand...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Die Unternehmer Theo Müller [1] und Otto Beisheim,[2] die (Ex-) Sportler Boris Becker, Franz Beckenbauer, Günther Netzer, Rainer Schüttler, Michael und Ralf Schumacher, Anni Friesinger, Jan Ullrich sowie der Autor Johannes Mario Simmel [3] haben sämtlich eines gemeinsam: Sie alle haben die im internationalen Vergleich hohen Steuersätze in Deutschland [4] nicht mehr toleri...mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 3. Ist die negative Differenz von Anteils- zu Abfindungswert oder umgekehrt von steuerlicher Bedeutung?

Unproblematisch wäre der Fall, dass der Anteilswert nach §§ 95 ff. BewG mit 100 höher wäre als der Abfindungswert nach § 12 BewG (z.B. 75): Dann würde der höhere Steuerwert zur alleinigen Bemessungsgrundlage für die Erb- und Schenkungsteuer.mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / b) Grundstückserwerb

Rz. 36 Der Erwerb einer sog. Hauptwohnung ist, sofern insbesondere die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, gemäß den Vorschriften des BewG sachlich bewilligungsfrei:[49]mehr

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ZErb 03/2023, Erbschaftsteu... / 2. Welcher Steuerwert gilt bei unterschiedlichem Anteilswert und Abfindungswert?

Was aber würde geschehen, wenn der zugewachsene Anteil kleiner oder größer wäre als die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Abfindung: Wie würde sich das in der Steuerbelastung bei den Anteilsnachfolgern auswirken? Beispielsweise könnte der Anwachsungswert bei 100 liegen, der gesellschaftsvertragliche Abfindungsanspruch aber könnte mehr oder weniger als 100 betragen; wie wir...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht

Rz. 154 Zunächst muss für eine Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer in Deutschland unbeschränkte Steuerpflicht des betreffenden Steuerpflichtigen bestehen; erweitert unbeschränkte Steuerpflicht reicht aus (§ 21 Abs. 1 S 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Bei beschränkter Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG) oder erweitert beschränkter Steuerpflicht (§ 4 AStG) ist die ...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / 2. Kauf von Ferienwohnungen

Rz. 37 Für Ausländer ohne Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz ist der Kauf von Ferienwohnungen nur in den sog. Touristenkantonen und innerhalb dieser Touristenkantonen nur in den darin vorgesehenen sog. Fremdenverkehrsorten zulässig. Dabei beschränkt Art. 11 Abs. 2 BewG das gesamtschweizerisch zulässige Bewilligungskontingent auf 1.500, wobei dieses Kontingent auf die einz...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 138 Dazu kommt die erweitert beschränkte Steuerpflicht nach § 4 Abs. 1 AStG.[157] Dieser Tatbestand kommt i.d.R. in einem Fünf-Jahres-Zeitfenster zur Anwendung, nämlich zwischen dem Ablauf der erweitert unbeschränkten Erbschaftsteuerpflicht i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG nach fünf Jahren nach dem Wegzug und der in § 2 AStG festgelegten 10-Jahres-Periode.[158] G...mehr

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§ 3 Die Schweiz als Zuzugss... / F. Steuerlicher Vergleich einzelner Kantone

Rz. 83 Nachfolgend findet sich eine Zusammenstellung zur Besteuerung in ausgewählten Kantonen, welche als steuerlich attraktiv gelten. Ebenfalls enthalten ist der Kanton Zürich, da dieser, obwohl steuerlich weniger attraktiv, derjenige Kanton mit der höchsten Zuwanderung aus Deutschland ist.[98] Die dargestellte Einkommenssteuerbelastung bezieht sich auf eine ordentlich veran...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 1. Allgemeines

Rz. 121 Nach dieser durch das SEStEG vom 13.12.2006[127] eingeführten Vorschrift zur gegenständlichen Entstrickung begründet die einkommensteuerliche Beschränkung (z.B. bei DBA mit Anrechnungsmethode oder bei Fehlen eines DBA)[128] oder der Ausschluss (z.B. bei DBA mit Freistellungsmethode)[129] des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit einem ...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / cc) Entscheidung des EuGH

Rz. 43 Der EuGH entschied im Hinblick auf die erste Vorlagefrage, dass in der unterschiedlichen Freibetragsregelung zwar eine Beschränkung des Kapitalverkehrs zu erkennen sei, diese jedoch durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses, der Wahrung der Kohärenz des Steuersystems, gerechtfertigt sei. Die deutsche Regelung stelle den für eine Rechtfertigung notwendigen u...mehr

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§ 2 Deutschland als Wegzugs... / 3. Entsprechensklausel

Rz. 157 § 21 Abs. 1 S. 1 ErbStG verlangt für die Anrechnung, dass die ausländische Steuer der deutschen Erbschaftsteuer entspricht, sog. Entsprechensklausel. Insbesondere bei Nachlasssteuern, also Steuern, die am gesamten Nachlass und nicht wie die deutsche Erbanfallsteuer am Erwerb des Einzelnen anknüpfen, ist fraglich, ob die Entsprechung gewahrt ist. Der BFH[168] hat hier...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.4 Kostenübernahme für die Gebäudeerrichtung

Hier sind die folgenden Fälle denkbar[1] Werden vom Schenker die Kosten für den Erwerb des Grundstücks übernommen und dazu auch die Kosten zur Errichtung des Gebäudes, so ist von einer einheitlichen Schenkung eines bebauten Grundstücks auszugehen.[2] Daher ist als Steuerwert der Zuwendung (schenkungsteuerli...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.3 Kostenübernahme für ein bebautes Grundstück

Sehr häufig dürfte in der Praxis der Fall auftreten, dass der Bedachte ein bebautes Grundstück erwerben will, ihm aber die Mittel dazu fehlen. Übernimmt dann der Schenker den gesamten Kaufpreis, so ist als schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage der Steuerwert für ein bebautes Grundstück zugrunde zu legen. Dieser ermittelt sich regelmäßig nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.10 Zinsersparnis und mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten ein Darlehen zinslos eingeräumt, so kann damit (der Zinslosigkeit) keine mittelbare Grundstückschenkung bewirkt werden.[1] Voraussetzung für eine mittelbare Grundstückschenkung ist unter anderem, dass das Geld vom Schenker vor dem Abschluss des Kaufvertrags zugesagt wird und bis zur Tilgung der Kaufpreisschuld dem Bedachten zur Verfügung gestellt wird.[2] D...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / Zusammenfassung

Überblick Mittelbare Schenkungen sind interessante Gestaltungsmittel, um die Schenkungsteuer zu reduzieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der steuerlichen Unterbewertung bestimmter Vermögensarten, was z. B. bei Grundstücken und Gesellschaftsanteilen. Das trifft grundsätzlich auch nach den Erbschaftsteuerreformen 2009 und 2016 noch zu. Allerdings sollte immer der Einzelf...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.4 Bemessungsgrundlage

Wird ein Grundstück geschenkt, so wird als schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage der nach den § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. den § 176 BewG – § 197 BewG festgestellte Grundbesitzwert zugrunde gelegt. Zu beachten ist hierbei, dass ab 2023 die schenkungsteuerliche Bemessungsgrundlage vielfach steigen wird. Denn durch das Jahressteuergesetz 2022 werden insbesondere das Ertrags- ...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.7 Zweistufige mittelbare Grundstücksschenkung

Von einer zweistufigen mittelbaren Grundstücksschenkung ist auszugehen, wenn dem Bedachten ein Grundstück mit der Maßgabe geschenkt wird, dass dieses verkauft wird, um mit dem Veräußerungserlös ein genau bestimmtes anderes Grundstück zu erwerben. Gegenstand der Schenkung ist letztlich dann das vom Bedachten erworbene Grundstück.[1] Praxis-Beispiel Zweistufige mittelbare Grunds...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.5 Schenkung eines Teilbetrages für ein Grundstück

Dem Bedachten kann vom Schenker auch nur ein Teilbetrag des benötigten Kaufpreises zugewendet werden.[1] Dies wird immer dann der Fall sein, wenn dem Bedachten auch eigene Geldmittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall gilt der Teil als zugewendet, der dem Verhältnis des zugewendeten Geldbetrags zum Gesamtkaufpreis entspricht.[2] Dieser Teil bildet dann auch die Bemessungsgr...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.9 Überzahlung bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Nicht immer wird bei der Geldhingabe schon feststehen, wie viel der Kaufpreis des Grundstücks betragen wird. Stellt es sich im Nachhinein heraus, dass der Kaufpreis geringer war als der geschenkte Geldbetrag, so liegt auch noch eine überschießende Geldschenkung vor.[1] Der Umfang der überschießenden Geldschenkung steht aber erst mit der Bezugsfertigkeit des Gebäudes nach dem A...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.15 Erwerbsnebenkosten bei der mittelbaren Grundstücksschenkung

Hat der Beschenkte allgemeine Erwerbsnebenkosten aufzubringen (hier handelt es sich um Kosten der Rechtsänderung: z. B. die Kosten für die Umschreibung im Grundbuch, den Notar oder das Handelsregister[1]) so sieht deren Behandlung bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung wie folgt aus. Die Erwerbsnebenkosten können bei der mittelbaren Grundstücksschenkung in voller Höhe abg...mehr

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Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.7.2 Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück

Wird dem Beschenkten ein Geldbetrag mit der Maßgabe geschenkt, mit diesem ein unbebautes Grundstück zu erwerben, so ist als steuerliche Bemessungsgrundlage der Steuerwert zugrunde zu legen, der nach § 12 Abs. 3 ErbStG i. V. m. § 179 BewG anzusetzen ist.[1] Praxis-Beispiel Kostenübernahme für ein unbebautes Grundstück Enkel EN will auf einem bestimmten Grundstück ein Gebäude er...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.11 Darlehen als mittelbare Grundstücksschenkung

Wird dem Bedachten vom Schenker zunächst ein Darlehen zum Kauf eines Grundstücks gewährt und verzichtet der Darlehensgeber zu einem späteren Zeitpunkt auf das Darlehen, so gilt Folgendes.[1] Von einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist nur dann auszugehen, wenn der Schenker (Darlehensgeber) gegeben, wenn der Schenker die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung vor dem Gr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Erbschaftsteuer: Mittelbare... / 3.5 Vergleich Geldschenkung zur mittelbaren Grundstücksschenkung

Wie unter Tz. 3.4 schon erläutert, ist Bemessungsgrundlage bei einer mittelbaren Grundstücksschenkung der Steuerwert. Dieser Wert ist in der Regel niedriger als der Nominalwert des hingegebenen Geldes. Dies führt zu einer Steuerersparnis, wie das folgende Beispiel zeigt. Praxis-Beispiel Beispiel 1 Nichte N beabsichtigt, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Da ihr selbst die geeig...mehr