Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Anwendungserlasse zur neuen... / II. Anwendung der AEBew JStG 2022 (Rz. 104)

Die AEBew JStG 2022 sind für alle Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 anzuwenden. Weitere Hinweise zur Anwendung der AEBew JStG 2022 finden sich hier (Rz. 104) nicht. Sie treten folglich neben die ErbStR 2019 . Die ErbStR 2019 wurden seinerzeit mit Zustimmung des Bundesrates von der Bundesregierung erlassen (Art. 108 Abs. 7 GG). Die AEBew JStG 2022 sind u.E. lediglich dort an...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / 1. Regionalfaktor (Rz. 51)

Es ist der Regionalfaktor zu verwenden, den der Gutachterausschuss bei der Ableitung des Sachwertfaktors zugrunde gelegt hat. Liegt kein Sachwertfaktor vom Gutachterausschuss vor oder ist der Faktor nach Maßgabe des § 177 Abs. 2 und 3 BewG ungeeignet, ist der gesetzliche Regionalfaktor 1,0 anzuwenden (s.a. Lücke/Lüder/Matern, FR 2023, 153 [159]). Es ist auf eine modellkonfor...mehr

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Anwendungserlasse zur neuen... / aa) Grundstücksmerkmale und Bewertungsparameter (Rz. 74 Satz 2 und 3)

Bei der Gebäudewertermittlung auf den Zeitpunkt des Ablaufs des Erbbaurechts ist grundsätzlich von den Grundstücksmerkmalen und den Bewertungsparametern am Bewertungsstichtag auszugehen. Das gilt neben den Grundstücks- und Gebäudeflächen insb. für die Bodenrichtwerte, Roherträge, Bewirtschaftungskosten, Liegenschaftszinssätze, Regelherstellungskosten, Verbraucher- und Baupre...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / I. Begrifflichkeiten und Motivation

Rz. 1 Die Übergabe unter Lebenden löste im Jahre 1995 durch das am 1.1.1996 in Kraft getretene neue Schenkung- und Erbschaftsteuerrecht eine wahre Welle von Vermögensübergaben unter Lebenden aus. Durch die Abschaffung des Einheitswerts als steuerlicher Bemessungsgrundlage für die Schenkung und Vererbung von Grundvermögen drohte die Steuerlast insbesondere bei künftigen Erbfä...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Rechtswirkungen der Zuweisung

Rz. 344 Mit Rechtskraft der Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts geht das Eigentum an den zugewiesenen Sachen und Rechten auf den Zuweisungsempfänger über, § 13 Abs. 2 GrdstVG. Die weichenden Miterben erhalten statt ihres Erbteils am landwirtschaftlichen Betrieb einen Abfindungsanspruch in Geld, der wertmäßig ihrem Anteil am Betrieb entspricht, § 16 Abs. 1 S. 1 GrdstVG. ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / ff) Begriff der Schenkung

Rz. 167 Es gelten die §§ 516 ff. BGB, insbesondere ist die Einigung über die Unentgeltlichkeit erforderlich. Reine Schenkungen sind selten. In der Regel sind Gegenleistungen – und seien es nur Auflagen – mit der Schenkung verbunden. Rz. 168 Von gemischter Schenkung spricht man, wenn der Wert des geschenkten Gegenstands objektiv höher ist als der der Gegenleistung. Es liegt ei...mehr

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§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / cc) Bewertung eines Nießbrauchs

Rz. 23 Hat sich der Schenker – was in der Praxis häufig vorkommt – den Nießbrauch an dem geschenkten Gegenstand vorbehalten, so ist vom Wert des Gegenstands der dem Schenker eingeräumte kapitalisierte Nießbrauch abzuziehen.[45] Nur dieser Rest ist der Wert der Schenkung. Wie die Kapitalisierung des Nießbrauchs zu erfolgen hat, wird vom BGH nicht präzisiert. In Frage kommt ein...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Rz. 127 Im Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrecht kommt, ebenso wie beim Grunderwerbsteuerrecht,[290] dem Verwandtschaftsgrad besondere Bedeutung zu. Von dem Verwandtschaftsverhältnis hängt es ab, wie hoch letztlich die Steuerbelastung ist. Die Freibeträge und Steuersätze richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Demgemäß stellt die Einbeziehung der verwandtschaftli...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / e) Wert des Nachlasses ("Aktiva")

Rz. 106 Die Feststellung des Nachlasswertes [71] bereitet dem Anwalt in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten. In manchen Fällen ist die exakte Bestimmung des Wertes gar nicht möglich.[72] Während das Steuerrecht durch das Bewertungsgesetz und verschiedene Verwaltungserlasse eine umfangreiche Unterstützung bietet, mangelt es im zivilrechtlichen Bereich an solchen Vorschriften...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / c) Gemischte Schenkung und Auffassung der Parteien (Prinzip der subjektiven Äquivalenz)

Rz. 151 Dem Pflichtteilsergänzungsanspruch unterliegt immer nur der unentgeltliche Teil einer Zuwendung. Bei der Bewertung des Ergänzungsanspruchs ist demnach im Rahmen einer gemischten Schenkung immer die Gegenleistung abzuziehen. In der Praxis ergibt sich oftmals die Schwierigkeit, dass nicht eindeutig geklärt ist, ob eine gemischte Schenkung vorliegt. Zweitens stellt sich ...mehr

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§ 3 Testamentsgestaltung / VII. Muster: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses

Rz. 486 Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Muster 3.31: Einzeltestament, Anordnung eines Rentenvermächtnisses Ich, _________________________, geb. am _________________________ in _________________________, wohnhaft _________________________, verheiratet, bin deutscher Staatsangehöriger und wähle für die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen s...mehr

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§ 17 Geltendmachung von Pfl... / d) Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB)

Rz. 158 Anders als bei der gemischten Schenkung handelt es sich bei der mit einer Schenkung verbundenen Auflage um keine Gegenleistung, sondern um eine rechtlich selbstständige Leistungspflicht. Eine typische Auflage ist in der Praxis bspw. die Übernahme einer Pflegeverpflichtung.[160] Rz. 159 Wie Reiff [161] zutreffend bemerkt, ist die Abgrenzung zwischen gemischter Schenkung...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / d) Abfindung der weichenden Erben

Rz. 328 Für diejenigen nach § 1922 BGB berufenen Miterben, die nicht Hoferben geworden sind (bei Erbfällen seit 1.4.1998 auch die nichtehelichen Kinder), tritt gem. § 4 S. 2 HöfeO an die Stelle des Hofes der Hofwert. Sofern der Erblasser durch Verfügung von Todes wegen oder Rechtsgeschäft unter Lebenden nichts anderes bestimmt hat, erhalten diese Erben als Abfindung einen Ge...mehr

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Allgemeines Literaturverzei... / 1 Kommentare:

Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2022 BGB-RGRK, 12. Auflage 1975–1999 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2023 Demharter, Grundbuchordnung, 32. Auflage 2021 Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen ...mehr

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§ 19 Erbteilungsklage / a) Rechtsgrundlage

Rz. 319 Die Höfeordnung in der Fassung v. 26.7.1976[295] gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / 3. Hinweise zum Muster

Rz. 272 & Übergabe Zur Erhaltung landwirtschaftlicher Betriebe einerseits und zur Erlangung der landwirtschaftlichen Altersrente andererseits ist die vorweggenommene Erbfolge das regelmäßige Gestaltungsmittel der Nachfolgeplanung. Gleichzeitig werden umfangreiche Versorgungsleistungen (Wohnungsrecht mit geregelter Lastentragung, Pflege- und Dienstleistungen, Verköstigung, Ver...mehr

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§ 15 Vermächtniserfüllung / ee) Zug-um-Zug-Verurteilung zur Durchführung der Vermächtniskürzung

Rz. 132 Besteht der Vermächtnisanspruch in einer teilbaren Leistung, so ist die Durchführung der Kürzung problemlos. Handelt es sich bei dem Vermächtnis jedoch um einen unteilbaren Gegenstand, z.B. um ein Grundstück, einen Nießbrauch oder ein Wohnungsrecht, so kann der Vermächtnisschuldner bei Geltendmachung des Vermächtnisses im Gegenzug den Kürzungsbetrag verlangen.[125] Da...mehr

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / Literaturtipps

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§ 1 Zuwendungen unter Lebenden / a) Allgemeines

Rz. 81 Die Überleitung von Ansprüchen nach dem SGB XII ist brisant und kann sich bei der Gestaltung von Übergabeverträgen als "Beraterfalle" entpuppen. Der Grundsatz des Nachrangs der Sozialhilfe, § 2 Abs. 1 SGB XII,[196] sollte im Hinblick auf §§ 93, 94 SGB XII stets im Auge behalten werden. Überleitungsfähig (innerhalb der Zehnjahresfrist des § 529 Abs. 1 BGB) ist insbesond...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Organschaft: Vieheinheiten-Obergrenze bei Anwendung der Durchschnittssatzbesteuerung (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2 und § 24 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 24.1 Abs. 2 UStAE . Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können wahlweise die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden und so für ihre land- und forstwirtschaftlichen Umsätze einen Sondersteuersatz[1] anwenden und dazu korrespondierend die Vorsteuer pauschal in Abhängigkeit von der Höhe der Ausgangsumsätze ermit...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Veräußerungsgewinn / 3.1.3 Wiederkehrende Leistungen (Rente)

Besteht die Gegenleistung für die Veräußerung des Betriebs aus wieder­kehrenden Leistungen (insbesondere Renten), hat der Veräußerer ein Wahlrecht: Er kann den Veräußerungsgewinn sofort versteuern. In diesem Fall ist als Veräußerungspreis der versicherungsmathematische Barwert der Rente anzusetzen, dieser wird nach den Vorschriften des BewG ermittelt. Der Barwert der Rente wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Veräußerungsgewinn / 3.1 Veräußerungspreis

Unter Veräußerungspreis versteht man die Gegenleistung, die der Veräußerer für den Betrieb erlangt.[1] Zur Gegenleistung gehört vor allem der Anspruch auf den Kaufpreis, ferner eine Freistellung des Veräußerers von privaten oder betrieblichen Schulden.[2] Zur Bewertung der Gegenleistung sind ggf. die §§ 2–16 BewG zu beachten.[3] Werden im Zusammenhang mit der Veräußerung des ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 10 Die Steuermesszahlen für Grundstücke werden gem. § 13 S. 2 GrStG als Berechnungsfaktor zur Ermittlung des Steuermessbetrages für das jeweilige Grundstück (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 2 GrStG) benötigt. Die Steuermesszahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft werden in § 14 GrStG bestimmt. Die Steuermesszahlen für Grundstücke in § 15 GrStG differenzieren auf de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 2 Steuermesszahlen für Grundstücke (Abs. 1 GrStG)

Rz. 12 Ausgehend von den bewertungsrechtlichen Grundstücksarten werden in § 15 Abs. 1 GrStG für Grundstücke folgende Steuermesszahlen normiert: Steuermesszahlen für Grundstücke (GrStG) Die Definition und Abgrenzung der Grundstücksarten ergeben sich aus § 249 Abs. 2 bis 10 BewG (s. § 249 BewG Rz. 9 ff.). Die Steuermesszahlen für Grundstücke werden gem. § 13 S. 2 GrStG als Berech...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Nach § 12 des Grundsteuergesetzes vom 10.8.1951[1] galt eine allgemeine Steuermesszahl von 10 vom Tausend, die in §§ 28 bis 33 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) vom 29.1.1952[2] weiter abgestuft wurde. Für bebaute Grundstücke enthielt § 29 GrStDV eine sehr detaillierte Abstufung der Steuermesszahlen. Mit der Neufassung des Grundsteuergesetzes vom 7.8.1973...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5.1 Teilweise Erfüllung eines Ermäßigungstatbestandes

Rz. 37 Wenn die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2, 3 oder 5 GrStG nur für einen Teil der wirtschaftlichen Einheit vorliegen oder das Grundstück nur teilweise einer der in § 15 Abs. 4 GrStG genannten Gesellschaft zuzurechnen ist, so ist die Ermäßigung entsprechend anteilig zu gewähren. Nach Verwaltungsauffassung erfolgt eine derartige Auft...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3 Ermäßigung der Steuermesszahl für Zwecke der sozialen Wohnraumförderung (Abs. 2 bis 4)

Rz. 15 Im Rahmen der Grundsteuerreform 2019 wurden in § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG Grundsteuervergünstigungen (Ermäßigung der Steuermesszahlen) für Grundstücke, die der sozialen Wohnraumförderung dienen, eingeführt (Rz. 3 und 7).[1] Für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG wird die Steuermesszahl um 25 % ermäßigt, soweit für die Grundstücke eine Förderung nach den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 4 Ermäßigung der Steuermesszahl bei Baudenkmälern (Abs. 5)

Rz. 34 Nach § 15 Abs. 5 GrStG wird die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 2 GrStG um 10 % ermäßigt, wenn sich auf dem Grundstück Gebäude befinden, die Baudenkmäler i. S. d. des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes sind. Die Ermäßigung der Steuermesszahl für bebaute Grundstücke mit aufstehenden Baudenkmälern nach § 15 Abs. 5 GrStG erfolgt unabhä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 3 Steuermesszahlen für Grundstücke Die Vorschrift bestimmt die Steuermesszahlen, die bei der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages gem. § 13 GrStG (§ 13 GrStG Rz. 10 ff.) für Grundstücke (Steuergegenstand nach § 2 Nr. 2 GrStG Rz. 29 ff.) heranzuziehen sind. Ausgehend von den bewertungsrechtlichen Grundstücksarten werden in Abs. 1 der Vorschrift für Grundstücke folgende St...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.2 gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften (Abs. 4 Nr. 2)

Rz. 30 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 2 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zugerechnet wird, die i. S. d. § 52 AO als gemeinnützig anerkannt ist. Nach §§ 51 Abs. 1,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 5 Antragsgestützte Gewährung der Ermäßigungen der Steuermesszahlen für einzelne Erhebungszeiträume (Abs. 6)

Rz. 36 In dem im Wege des Jahressteuergesetzes 2022 (Rz. 7) neu eingefügten § 15 Abs. 6 GrStG wird zunächst allgemein gültig für alle Ermäßigungstatbestände nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG geregelt, dass die Ermäßigung der Steuermesszahl jeweils einen Antrag voraussetzt. Dieser kann gem. § 15 Abs. 6 S. 4 GrStG durch eine entsprechende Angabe in der Erklärung zur Feststellung de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.1 Wohnungsbaugesellschaften von Gebietskörperschaften (Abs. 4 Nr. 1)

Rz. 28 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 1 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Wohnungsbaugesellschaft bewertungsrechtlich zuzurechnen ist, deren Anteile mehrheitlich von einer oder mehreren Gebietskörperschafte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3.3 körperschaftsteuerbefreite Genossenschaften und Vereine (Abs. 4 Nr. 3)

Rz. 32 Ist weder § 15 Abs. 2 GrStG noch § 15 Abs. 3 GrStG einschlägig, ist die Steuermesszahl gem. § 15 Abs. 4 Nr. 3 GrStG um 25 % zu ermäßigen, wenn das jeweilige Wohngrundstück (§ 15 Abs. 1 Nr. 2a i. V. m. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG) einer Genossenschaft oder einem Verein bewertungsrechtlich zugerechnet wird, für deren oder dessen Tätigkeit eine Steuerbefreiung nach § 5...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.1 Förderung nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (Abs. 2)

Rz. 17 § 15 Abs. 2 enthält eine Grundsteuervergünstigung (Ermäßigung der Steuermesszahl) für nach dem Wohnraumförderungsgesetz des Bundes geförderte Grundstücke. Nach § 15 Abs. 2 GrStG wird die Steuermesszahl für Wohngrundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 GrStG um 25 % ermäßigt, wenn für das Grundstück nach § 13 Abs. 3 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) v. 13.9.2001[1] e...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, GrStG , GrStG § 15... / 3.3 Förderung von Grundstücken bestimmter Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 24 Nachrangig zu den Ermäßigungstatbeständen gem. § 15 Abs. 2 und 3 GrStG normiert § 15 Abs. 4 GrStG eine Ermäßigung der Steuermesszahl in Höhe von 25 % für Wohngrundstücke i. S. d. § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG bestimmter Gesellschaften.[1] Die Anwendung des § 15 Abs. 4 GrStG setzt zuvörderst voraus, dass für das Grundstück weder die Tatbestandsvoraussetzungen für eine G...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 1 Allgemeines

Baumaßnahmen, die der Mieter eines Gebäudes oder Gebäudeteils auf seine Rechnung an dem gemieteten Gebäude oder Gebäudeteil vornimmt, werden allgemein als Mietereinbauten oder -umbauten bezeichnet, es sei denn, die Aufwendungen des Mieters stellen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand[1] dar.[2] Sie sind als materielle, dem Mieter zuzurechnende Wirtschaftsgüter zu aktivieren...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 2.2 Betriebsvorrichtungen

Im Gegensatz zu unselbstständigen Gebäudeteilen, die erst die Nutzung des Gebäudes ermöglichen, z. B. Heizung, Belüftung, Beleuchtung, dienen Betriebsvorrichtungen der unmittelbaren Ausübung der betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit. Nach der auch im Einkommensteuerrecht geltenden Regelung des § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG kommen als Betriebsvorrichtungen nur Maschinen und sonst...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Mietereinbauten / 3.1 Allgemeines

Mietereinbauten können beim Mieter zu einem selbstständigen aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn die Aufwendungen Herstellungsaufwand darstellen und dieser Aufwand zu Scheinbestandteilen am Gebäude, Betriebsvorrichtungen oder einem Gebäudeteil führt, der im wirtschaftlichen Eigentum des Mieters oder in einem besonderen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit seinem Betrieb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 3. Folgerungen und Gesetzeserlaubnis aus § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG?

Sollten sich Verwaltung oder Gesetzgeber unter o.a. Voraussetzungen zur Abkehr von der Nennwertbewertung betroffener Genossenschaftsanteile entschließen, ist grundsätzlich zu berücksichtigen, dass alle Wirtschaftsgüter von "Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften" explizit nach § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BewG einen Gewerbebetrieb bilden, wobei die eingezahlten Geschäftsguthab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz gegen Bodenric... / 1. Bedeutung der Bodenrichtwerte bei der Grundsteuerveranlagung

Der Ausgangspunkt für die Bemessung der Grundsteuer nach der Grundsteuerreform ist nach dem "Bundesmodell" gem. § 13 Satz 1 und 2 GrStG n.F. der Grundsteuerwert. Dieser wird gem. § 220 Satz 1 BewG nach dem ebenfalls reformierten Siebenten Abschnitt des BewG (§§ 218 bis 263) ermittelt und nach § 219 Abs. 1 BewG i.V.m. § 179 Abs. 1 und § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO durch einen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz gegen Bodenric... / 4. Kein Ansatz des gemeinen Werts

Der Steuerpflichtige hat i.R.d. Veranlagung zur Grundsteuer auch einfachrechtlich keinen Anspruch, dass anstelle des Bodenrichtwerts ein nachweislich niedrigerer gemeiner Wert nach § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG angesetzt wird. Dies folgt aus der Systematik des BewG, das eine solche Möglichkeit in § 198 Abs. 1 Satz 1 BewG bei der Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaftsteuer vor...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 4. Analoge Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG?

Wirtschaftlich betrachtet denkbar, aber gesellschafts- und körperschaftsteuerrechtlich höchst fragwürdig, erscheint eine analoge Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG, wonach beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltenden (nicht unter § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG fallenden) Personengesellschaft den Gesellschaftern die einzelnen Wirtschaftsgüter und sonstig...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Rechtsschutz gegen Bodenric... / 2. Ermittlung der Bodenrichtwerte

Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte verweist das BewG in § 247 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BewG (ggf. i.V.m. § 257 Abs. 1 Satz 1 oder § 258 Abs. 2 BewG) auf das BauGB. § 196 Abs. 1 Satz 1 BauGB definiert die Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands. Diese werden gem. § 193 Abs. 5 Satz 1 Ba...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 5. Bewertung von eingebrachten Genossenschaftsanteilen i.R.d. §§ 21, 22 UmwStG

Ein weiterer bedeutsamer und gleichsam zu berücksichtigender Bewertungsansatz von Genossenschaftsanteilen ist aus § 21 Abs. 1 Satz 1 UmwStG herzuleiten, wonach eingebrachte Anteile an einer Genossenschaft bei der übernehmenden Gesellschaft in deren Steuerbilanz grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind. Es besteht insoweit auch ein Wahlrecht zum Buchwertansatz nach...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Möglichkeiten zur Herstellu... / a) Land- und forstwirtschaftliches Vermögen

Erbschaft- und schenkungsteuerlich begünstigungsfähig ist nach § 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ausdrücklich nur der inländische Wirtschaftsteil des Betriebes der Land- und Forstwirtschaft i.S.d. § 168 Abs. 1 Nr. 1 BewG. Die weiteren bewertungsrechtlichen Bestandteile des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, nämlich die Betriebswohnungen (§ 168 Abs. 1 Nr. 2 BewG) sowie der Wo...mehr

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Teilwert in der Steuerbilanz / 1 Begriff

Rz. 1 Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG ist Teilwert der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt. Rz. 2 Bevor der Begriff des Teilwerts 1934 in das Einkommensteuergesetz Eingang fand, war er 1913 in einem Aufsatz von Mirre[1]...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / b) Widersprüchliche Bewertung bei Genossenschaften

Bei genauerer Betrachtung sowohl von § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG als auch der Ausführungen in R E 7.5 ErbStR 2019 tritt ein unlösbarer Widerspruch zu Tage: Werden Genossenschaftsanteile direkt übertragen, erfolgt die Nennwertbewertung (bspw. mit 2.500 EUR für 25 % der Anteile) als Kapitalforderung unabhängig vom tatsächlichen gemeinen Wert des Vermögens der Genossenschaft. Führt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätzlicher Regelungszweck

Gemäß § 7 Abs. 8 Satz 3 ErbStG gelten dessen Sätze 1 und 2 außer für Kapitalgesellschaften auch für Genossenschaften, so dass als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Genossenschaft gilt, die eine an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person oder Stiftung (Bedachte) durch die Leistung einer anderen Person (Zuwendender) an die G...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Genossenschaften und deren ... / 6. Zwischenfazit zur erbschaft-/schenkungsteuerliche Vermögenszugehörigkeit und Bewertung von Genossenschaftsanteilen

Nach allen bisher getätigten Versuchen der grammatikalischen und teleologischen Auslegung sowie möglicher Analogieschlüsse zum Ertragsteuerrecht ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Anteile an Genossenschaften "grundsätzlich" mit dem Nennwert der Beteiligung als Kapitalforderung i.S.d. § 12 Abs. 1 BewG und nicht mit dem (anteiligen) Ertragswert oder Substanzwert der Genoss...mehr