Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertungsgesetz

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Besonderheiten bei Grunderwerb- und Erbschaftsteuer

Rz. 16 [Autor/Stand] Obwohl § 163 BGB auf § 158 BGB verweist und damit die Befristung der Bedingung gleichstellt, folgt dem das grundsätzlich am Zivilrecht orientierte Grunderwerbsteuerrecht bei der Beurteilung der Entstehung der Steuer nicht.[2] Grunderwerbsteuerrechtlich ist damit ein mit einer aufschiebenden Befristung abgeschlossener Grundstückskaufvertrag nicht wie ein ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Betrieb der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei der Einheitsbewertung für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind neben dem Grund und Boden auch die dazu gehörenden Gebäude[2], und die Betriebsmittel[3] einzubeziehen, und zwar auch dann, wenn sie, z.B. bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden oder bei der Verpachtung dem Pächter gehören (§ 34 Abs. 4 BewG). Für die Bewertung nach dem 1.1.202...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Beispiele unbedingten Erwerbs

Rz. 19 [Autor/Stand] In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung das Vorliegen einer aufschiebenden Bedingung verneint und einen unbedingten Erwerb angenommen: Rz. 20mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. EU-ausländische Gesellschaftsformen

Schrifttum: Fittkau, Haftungssituationen bei ausländischen Gesellschaften, insbesondere am Beispiel der Limited, StBp 2005, 255; Kessler/Eicke, Die Limited – Fluch oder Segen für die Steuerberatung?, DStR 2005, 2101; Linn/Müller, Besteuerung von Gesellschaften Liechtensteins und EU-Grundfreiheiten, IWB 2011, 74; Mellert, Ausländische Kapitalgesellschaften als Alternative zu A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / ee) Passives Sonderbetriebsvermögen

Rz. 1339 [Autor/Stand] Schulden eines Gesellschafters gegenüber Dritten oder gegenüber der Personengesellschaft gehören zum notwendigen passiven Sonderbetriebsvermögen, wenn sie unmittelbar durch den Betrieb der Personengesellschaft oder durch die Beteiligung an der Personengesellschaft veranlasst sind.[2] Dies trifft insb. in den folgenden Konstellationen zu: bei Krediten, d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] § 10 GrStG blieb bis zur Grundsteuerreform [2] seit 1973 unverändert. Die Vorschrift geht auf § 7 GrStG 1951 zurück und fasst die dortigen Regelungen zusammen. Nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 GrStG 1951 war der Eigentümer oder der Berechtigte Steuerschuldner. Das galt nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 GrStG 1951 bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch dann, wenn die ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 226 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1 BewG bilden insb. alle Wirtschaftsgüter, die inländischen Kapitalgesellschaften, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit und Kreditanstalten des öffentlichen Rechts gehören, einen einzigen Gewerbebetrieb. Kraft ihrer Rechtsform werden diese inländischen Körperschaften als Gewerbetreibende und ...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / B. Begriffsbestimmungen

I. Bedingte Rechtsgeschäfte i.S.d. bürgerlichen Rechts und des Bewertungsrechts Rz. 4 [Autor/Stand] Bedingung i.S.d. bürgerlichen Rechts ist die einem Rechtsgeschäft beigefügte Bestimmung, durch die seine Rechtswirkungen von einem zukünftigen ungewisen Ereignis abhängig gemacht werden. Aus dieser Begriffsbestimmung ergibt sich, dass unter dem Begriff der Bedingung im bürgerli...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Grundaussagen

I. Regelungsgehalt Rz. 1 [Autor/Stand] Bei einer auflösend bedingten Last ist ungewiss, ob die bereits entstandene Last Bestand haben wird. Die Fortdauer der Last hängt also von einem zukünftigen Ereignis ab, wobei ungewiss ist, ob das Ereignis eintreten wird. Die Bedingung bewirkt einen Schwebezustand. Beispiel Erblasser E hat dem Erben A die Verpflichtung auferlegt, der B (W...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundstückseigentümer

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach § 10 Abs. 1 GrStG ist Steuerschuldner derjenige, dem der Steuergegenstand zuzurechnen ist. Steuergegenstände bei der Grundsteuer sind zum einen der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (§ 2 Nr. 1 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 25 ff.) und zum anderen Grundstücke (§ 2 Nr. 2 GrStG; s. § 2 GrStG Rz. 75 ff.). Die Zurechnung regelt § 39 AO für alle Steuergeset...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Beispiele auflösend bedingten Erwerbs

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 14. Mehrstöckige Personengesellschaften

Schrifttum: Förster, Anschaffungsdarlehen beim Erwerb eines Anteils an einer doppelstöckigen Personengesellschaft, DB 2011, 2570; Ley, Ausgewählte Fragen und Probleme der Besteuerung doppelstöckiger Personengesellschaften, KÖSDI 2010, 17148; Ley, Erwerbs- und Veräußerungsvorgänge bei doppelstöckigen Personengesellschaften, KÖSDI 2011, 17277; Pfützenreuther, Beginn des Gewerbe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / aa) Rechtslage bis zum 31.12.2001

Rz. 1359 [Autor/Stand] Bis zum Inkrafttreten des § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG i.d.F. des StÄndG 2001 (vgl. Rz. 136) enthielt § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG einen Satz 3 mit folgendem Inhalt: "Forderungen und Schulden zwischen Gesellschaft und einem Gesellschafter sind nicht anzusetzen, soweit es sich nicht um Forderungen und Schulden aus dem regelmäßigen Geschäftsverkehr zwischen de...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. OHG und KG

Rz. 606 [Autor/Stand] Bei den unter § 97 Abs. 1 Nr. 5 BewG fallenden Personengesellschaften nehmen die OHG und die KG eine bedeutende Stelle ein. Die OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist und bei der jeder Gesellschafter den Gläubigern der Gesellschaft mit seinem ganzen Vermögen haftet (§§ 10...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Schrifttum: Bauschatz, Die Einpersonen-GmbH & Co. KGaA als Holdinggesellschaft, DStZ 2007, 39; Bielinis, Die Besteuerung der KGaA, 2013, S. 91 ff. und S. 167 ff.; Bock, Die steuerlichen Folgen des Erwerbs eines KGaA-Komplementäranteils, GmbHR 2004, 554; Drüen/von Heck, Die Kommanditgesellschaft auf Aktien zwischen Trennungs- und Transparenzprinzip – Eine steuersystematische ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Treugeber als Mitunternehmer

Schrifttum: Carlé, Die Treuhand im Erbschaftsteuerrecht – wechselhafte Auffassungen der Finanzverwaltung, ErbStB 2011, 260; Eden, Rechnungslegung der Treuhand an Unternehmensbeteiligungen im handels- und steuerrechtlichen Jahres- sowie Konzernabschluss, Der Konzern 2018, 425 und 475; Eisele, Nießbrauchsrecht an Personengesellschaftsanteil – Durchbruch der wirtschaftlichen Bet...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / a) Überblick zur Errichtung der Struktur

Bei der Gründung des Familienpools in der Rechtsform der rein vermögensverwaltenden KG ist zu beachten, dass eine Errichtung durch mindestens zwei natürliche Personen erfolgen muss, von der eine die Rolle des Komplementärs und die andere die Rolle des Kommanditisten einzunehmen hat. Praxis-Beispiel Im Fallbeispiel könnte z.B. M zunächst die Rolle eines nicht am Vermögen der G...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Wirkung des Eintritts der Bedingung

Rz. 7 [Autor/Stand] Tritt die Bedingung ein, so ändert sich die Vermögenslage ex nunc. Der von dem Eintritt der aufschiebenden Bedingung abhängige Vermögenserwerb wird nunmehr beim Erwerber berücksichtigt, und es werden die betreffenden Wirtschaftsgüter dem Erwerber steuerlich zugerechnet. Eine Berichtigung vorausgehender Steuerveranlagungen findet nicht statt. Bei der Erbsc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Gebäude von untergeordneter Bedeutung

Rz. 35 [Autor/Stand] Die bei der Einheitsbewertung geltende Sonderregelung für Gebäude von untergeordneter Bedeutung (§ 72 Abs. 2 BewG) ist bei der Grundsteuerbewertung nicht übernommen worden. Somit ist für die Annahme eines bebauten Grundstücks bei der Grundsteuerbewertung lediglich das Vorhandensein eines benutzbaren Gebäudes vorauszusetzen. Demnach liegt auch in diesen Fä...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Stichtage ab 1.1.2002

Rz. 565 [Autor/Stand] Ab 1.1.2002 ist der Kreis der von § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Satz 1 BewG erfassten Personengesellschaften über die Gesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 3 EStG hinaus auf die Gesellschaften i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG und des § 18 Abs. 4 Satz 2 EStG ausgedehnt worden (s. Rz. 586). Die grundsätzliche Maßgeblichkeit der Steuerbilanzwerte für die Vermögen...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / 2. Rechtsbedingung (conditio iuris)

Rz. 10 [Autor/Stand] Bei der Rechtsbedingung (conditio iuris) wird ein Umstand zur Bedingung erhoben, der gar nicht ungewiss ist, sondern ein gesetzliches Erfordernis der angestrebten Rechtswirkung ist oder der verhindert, dass das abgeschlossene Geschäft wirksam wird.[2] Das Rechtsgeschäft, das eine nach der Rechtsordnung ohnedies notwendige Voraussetzung wiederholt (z.B. F...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / VI. Abgrenzung zwischen Bedingung und Zeitbestimmung

Rz. 23 [Autor/Stand] Die Abgrenzung zwischen Bedingung und Zeitbestimmung ist oft sehr schwierig, da die beiden Begriffe häufig ineinander übergehen. Was die Parteien gewollt haben, ist ggf. durch Auslegung des Rechtsgeschäfts zu ermitteln. Die einem Rechtsgeschäft beifügbaren Zeitbestimmungen können nach zwei Richtungen hin gewiss oder ungewiss sein; sowohl das "ob" als auch...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 8 [Autor/Stand] Ist vom Vermögen eines Steuerpflichtigen eine Last, deren Fortdauer auflösend bedingt ist, bei der Besteuerung – entsprechend der gesetzlichen Regelung – wie eine unbedingte Last abgezogen worden, so fragt es sich, was steuerlich zu geschehen hat, wenn die Bedingung eingetreten ist, d.h. die Last in Fortfall kommt[2]. In einem solchen Fall muss zwischen l...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Vorratsaktien

Rz. 506 [Autor/Stand] Auch sog. Vorratsaktien, d.h. noch nicht in den Verkehr gelangte, zur späteren Verwendung bestimmte Aktien, sind beim Betriebsvermögen der AG zu bilanzieren, wenn die Erhöhung des Grundkapitals beschlossen ist, die Vorratsaktien gezeichnet sind und die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen worden ist. Zur Bewertung von Vorratsaktien und wegen d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Keine Berichtigung laufend veranlagter Steuern

Rz. 12 [Autor/Stand] Die Steuerfestsetzungen laufend veranlagter Steuern sind nicht zu berichtigen. Nach dem Wegfall der Vermögensteuer hat diese Einschränkung im Rahmen des § 7 BewG keine Bedeutung mehr, weil auflösend bedingte Lasten bei der Grundsteuer keine Rolle spielen.mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgehalt

Rz. 1 [Autor/Stand] § 5 BewG regelt die bewertungsrechtliche Behandlung des Erwerbs von Wirtschaftsgütern unter einer auflösenden Bedingung. Der Begriff der auflösenden Bedingung und die bewertungsrechtliche Behandlung eines Wirtschaftsguts, das unter einer auflösenden Bedingung erworben wird, entsprechen den hierfür maßgebenden Grundsätzen des bürgerlichen Rechts (s. Vor §§...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / 2. Wirkung der aufschiebenden und auflösenden Bedingung

Rz. 17 [Autor/Stand] Bei der aufschiebenden Bedingung ist das Rechtsgeschäft sofort wirksam. Die beabsichtigte Rechtsfolge tritt aber erst mit dem Eintritt der Bedingung ein, wobei zu unterscheiden ist, ob die Bedingung nur das schuldrechtliche oder auch das dingliche Rechtsgeschäft erfasst.[2] Erst der Eintritt der Bedingung hat den Eintritt der Wirkung des Rechtsgeschäfts ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Kreditanstalten des öffentlichen Rechts (Abs. 1 Satz 1 Nr. 4)

Rz. 411 [Autor/Stand] Kreditanstalten des öffentlichen Rechts sind Unternehmen, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften die Kreditgewährung zum Gegenstand haben. Hierzu gehören auch diejenigen Kreditunternehmen, denen die Eigenschaft einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen worden ist.[2] Unter die Kreditanstalten des öffentlichen Rechts fallen vor allem die...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 7. Arbeitsgemeinschaften

Rz. 724 [Autor/Stand] Arbeitsgemeinschaften gewerblicher Unternehmer sind im Regelfall zivilrechtlich als GbR und einkommensteuerrechtlich als Mitunternehmerschaft ("andere Gesellschaft" i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) zu qualifizieren.[2] Erschöpft sich allerdings ihr Zweck lediglich in der Erfüllung eines einzigen Werk- oder Werklieferungsvertrages, gelten sie gewerb...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Rz. 296 [Autor/Stand] Die GmbH hat ihre gesetzliche Grundlage im GmbHG. Sie ist eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die ihre Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister erlangt. Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen (§ 5 Abs. 1 GmbHG) und bei Gründung mindestens zur Hälfte erbracht worden sein (vgl. § 7 Abs. 2 GmbHG). Die GmbH ka...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Errichtung in Bauabschnitten (Satz 2)

Rz. 40 [Autor/Stand] Nach § 248 Satz 2 BewG ist bei einer Errichtung eines Gebäudes in Bauabschnitten nicht auf die Bezugsfertigkeit des Gesamtgebäude, sondern des jeweiligen Bauabschnitts abzustellen. Somit ist bei abschnittsweise errichteten Gebäuden der bezugsfertige Teil als Gebäude anzusehen. Dabei ist die Grundstücksart bebautes Grundstück festzustellen. Rz. 41 [Autor/S...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Anwendungsbereich

Rz. 2 [Autor/Stand] Seit dem Wegfall der Vermögensteuer spielen auflösend bedingte Lasten nur noch bei der Erbschaftsteuer eine Rolle (§ 12 Abs. 1 ErbStG). Rz. 2a [Autor/Stand] Bei der Bewertung von Anteilen an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften werden die sich aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen für die Gesellschafter ergebenden Beschränkungen im Rahmen der Bewe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Genussscheine

Rz. 519 [Autor/Stand] Für die Begriffe "Genussrechte" und die eventuell zu deren Verbriefung ausgegebenen "Genussscheine" gibt es keine Legaldefinition. Gleichwohl werden die Begriffe vom Gesetzgeber an verschiedenen Stellen verwendet, so z.B. in den §§ 221 Abs. 3 AktG. 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sowie 17 Abs. 1 Satz 3 und 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Rz. 520 [Autor/Stand] Genussrechte si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Berücksichtigung von Veränderungen

Rz. 33 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber lässt eine zeitgleiche Erteilung der Hauptfeststellungsbescheide über die Grundsteuerwerte auf den 1.1.2022 und der Bescheide über die Hauptveranlagung der Steuermessbeträge auf den 1.1.2025 zu. Damit können die Bescheide über die Hauptveranlagung auf den 1.1.2025 bereits vor dem Hauptveranlagungszeitpunkt erteilt werden (§ 21 Satz 1 GrSt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV)

Rz. 756 [Autor/Stand] Die EWIV ist eine europarechtliche (supranationale) Rechtsform. Sie bezweckt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit vor allem kleinerer und mittlerer gewerblicher Unternehmen und von Angehörigen freier Berufe.[2] Sie findet ihre Rechtsgrundlagen in Art. 235 EWGV i.V.m. der EWG-VO Nr. 2137/85 v. 25.7.1985[3] und in dem am 1.1.1989 in Kraft getretenen EW...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19; Leuthe, Die gewerblich geprägte GbR, 1993; Lieber, Betriebsstättenzurechnung und...mehr

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Vorbemerkungen zu §§ 4–8 BewG / I. Bedingte Rechtsgeschäfte i.S.d. bürgerlichen Rechts und des Bewertungsrechts

Rz. 4 [Autor/Stand] Bedingung i.S.d. bürgerlichen Rechts ist die einem Rechtsgeschäft beigefügte Bestimmung, durch die seine Rechtswirkungen von einem zukünftigen ungewisen Ereignis abhängig gemacht werden. Aus dieser Begriffsbestimmung ergibt sich, dass unter dem Begriff der Bedingung im bürgerlichen Recht nur die rechtsgeschäftliche Bedingung zu verstehen ist. Das gilt auc...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 10. Partnerschaftsgesellschaft

Rz. 762 [Autor/Stand] Rechtsgrundlage für diese Gesellschaftsform ist das PartGG v. 25.7.1994[2], zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer v. 15.7.2013[3] und Art. 7 des Gesetzes zur Änderung ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts

Rz. 661 [Autor/Stand] Zu dem Kreis der Personengesellschaften, auf die § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BewG anzuwenden ist, rechnen auch die anderen Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind. Dies sind insbesondere die GbR (§§ 705 ff. BGB), wenn sie als Außengesellschaft ein Gewerbe betreibt, und die atypisch stille Gesellschaft, b...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Wegfall der Gebäudeeigenschaft

Rz. 30 [Autor/Stand] Bei Gebäuden, die nicht mehr nutzbar sind, endet die Gebäudeeigenschaft. Insbesondere ist ein Gebäude dann nicht mehr benutzbar, wenn infolge des Verfalls des Gebäudes oder der Zerstörung keine auf Dauer benutzbaren Räume vorhanden sind (§ 246 Abs. 2 Satz 1 BewG). Rz. 31 [Autor/Stand] Ein Gebäude ist dem Verfall preisgegeben, wenn der Verfall so weit fort...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Ansprüche eines Gesellschafters aus ihm erteilten Pensionszusagen der Personengesellschaft

Rz. 1263 [Autor/Stand] Hat die Personengesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, liegt ertragsteuerlich eine Gewinnverteilungsabrede vor, die den Gewinn der Gesellschaft nicht beeinflussen darf.[2] Für die Verpflichtung aus einer derartigen Pensionszusage ist – außer bei sog. Altzusagen vor dem 1.1.1987, bei denen ein Passivieru...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Insbesondere: GmbH & Co. KG

Schrifttum: Bewenger/Neufang, GmbH & Co. KG – eine neue Rechtsform für Freiberufler?, BB 2009, 932; Binz/Sorg, Die GmbH & Co. KG, 12. Aufl. 2018; Carle/Strahl, Gestaltungspraxis: Formwechsel der GmbH in die GmbH & Co. KG im Zivil- und Steuerrecht, KÖSDI 2005, 14830; Driesen, Unternehmensnachfolge bei GmbH und GmbH & Co. – rechtzeitige Regelung als Ausdruck verantwortlicher Un...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Antrag auf Berichtigung, Frist

Rz. 8 [Autor/Stand] Die Berichtigung der nicht laufend veranlagten Steuern erfolgt nur auf Antrag, der bis zum Ablauf des Jahres zu stellen ist, das auf den Eintritt der Bedingung folgt (§ 5 Abs. 2 Satz 2 BewG). Unter dem Geltungsbereich der Reichsabgabenordnung war die Antragsfrist eine Ausschlussfrist i.S.d. § 83 Abs. 2 RAO. Das bedeutete, dass die Frist durch das FA nicht...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 11. Mitunternehmer-Gemeinschaften

Schrifttum: List, Die eheliche Lebensgemeinschaft in steuerrechtlicher Sicht, DStR 1997, 1101; Meincke, Güterstandsvereinbarungen aus einkommen- und erbschaftsteuerlicher Sicht, DStR 1986, 135; Schmidt-Liebig, Grenzbereiche von Einkommensqualifikation, Einkunftszurechnung, Unternehmer- und Mitunternehmerbegriff am Beispiel der ehelichen Gütergemeinschaft, StuW 1989, 110; Voss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Ausschluss der Grundsteuer C

Rz. 65 [Autor/Stand] Die mit § 25 GrStG [2] zugunsten der Gemeinde eingeführte Möglichkeit, in Gebieten mit besonderem Wohnraumbedarf für baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzusetzen, gilt nicht für bebaute Grundstücke. Die nach § 25 Abs. 5 GrStG vorgesehene "Grundsteuer C" zur Baulandmobilisierung ist nur innerhalb der unbebauten Grundstücke im Sinne des § 24...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Besonderheiten bei steuerbefreiten Einheiten

Rz. 41 [Autor/Stand] Eine Hauptveranlagung ist nur für solche wirtschaftlichen Einheiten durchzuführen, bei denen sich eine steuerliche Auswirkung ergibt. Ist beispielsweise ein Grundstück vollständig von der Steuer befreit, ist bereits keine Feststellung des Grundsteuerwerts durchzuführen, weil die Feststellung nicht für die Besteuerung von Bedeutung ist (§ 219 Abs. 3 BewG)...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und ähnliche Gesellschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

I. Vorbemerkung 1. Rechtslage vor 1993 Rz. 563 [Autor/Stand] Hier waren alle Wirtschaftsgüter einer Personengesellschaft (z.B. OHG oder KG) zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen, wenn die Gesellschaft einen Gewerbebetrieb unterhielt. In diesem Falle war es gleichgültig, ob die Wirtschaftsgüter diesem Gewerbebetrieb auch tatsächlich dienten. Auch wenn einzelne Wirt...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und Zweck der Vorschrift

1. Überblick Rz. 1 [Autor/Stand] Nachdem die Vermögensteuer ab 1.1.1997 nicht mehr erhoben wird (vgl. hierzu Vor § 95 BewG Rz. 47 und 53) und die Gewerbekapitalsteuer ab 1.1.1998 abgeschafft wurde,[2] hat § 97 BewG Bedeutung nur noch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer. Eine (turnusmäßige) Feststellung des Einheitswerts des Betriebsvermögens ist dadurch entfallen. Eine Fes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Wirkung des Eintritts der Bedingung (Abs. 2)

I. Überblick Rz. 5 [Autor/Stand] Ist Vermögen, das jemand unter einer auflösenden Bedingung erworben hat, bei ihm entsprechend der gesetzlichen Regelung der Besteuerung unterworfen worden, so stellt sich die Frage, was geschieht, wenn die Bedingung eingetreten ist, d.h. der Erwerb des Vermögens durch den bisher Berechtigten in Fortfall kommt. In einem solchen Fall ist zu unte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Kapitalgesellschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 1)

1. Vorbemerkung Rz. 246 [Autor/Stand] Die wichtigste Gruppe der in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BewG aufgeführten inländischen juristischen Personen, deren gesamtes Vermögen einen Gewerbebetrieb bildet, stellen die Kapitalgesellschaften dar. Zu ihnen gehören nach dem Klammerzusatz in § 97 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BewG die Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien,...mehr