Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Übungsleiterfreibetrag / 1 Sozialversicherungsrechtliche Bewertung

Sofern Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer sowie Personen, die eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, Einkünfte im Rahmen der steuerfreien Aufwandsentschädigung erhalten (seit 2021: 3.000 EUR jährlich), liegt kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vor. Werden aus der Tätigkeit darüber hinaus keine weiteren Einkünfte bezogen, ist die Tätigkeit nicht versicherungspflic...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / Zusammenfassung

Überblick Bei Studenten, die neben ihrem Studium selbstständig erwerbstätig sind, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob es sich um Studenten oder um Selbstständige handelt. Um als Student im Sinne der Sozialversicherung zu gelten, darf die selbstständige Tätigkeit lediglich nebenberuflich ausgeübt werden. Diese Frage interessiert die Krank...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / VII. Abschließende Bewertung der Vermächtnislösung

Rz. 167 Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass mittels eines aufschiebend bedingten Vermächtnisses eine Teilhabe bestimmter, unerwünschter Personen sowohl über die Erbfolge als auch über das Pflichtteilsrecht wirksam unterbunden werden kann. Im Verhältnis zur Vor- und Nacherbenregelung ist es häufig wesentlich schwieriger, bei Eintritt des Nachvermächtnisfalles festzus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenszuschuss / 2.2 Bewertung mit durchschnittlicher Zuzahlung

Werden unterschiedliche Mahlzeiten zu unterschiedlichen Preisen abgegeben, ist eine individuelle Ermittlung des geldwerten Vorteils für den einzelnen Arbeitnehmer sehr arbeitsaufwendig. Entscheidet sich der Arbeitgeber für die pauschale Lohnsteuer, kann ein vereinfachtes Berechnungsverfahren angewendet werden. Der geldwerte Vorteil kann dann auf Grundlage eines Durchschnitts...mehr

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Bewertung der Wohnraumüberl... / 1.3.1 Unterscheidung zwischen Unterkunft und Wohnung

Es sind unterschiedliche Sachbezugswerte anzusetzen, je nachdem, ob der Arbeitnehmer freie Unterkunft oder freie Wohnung erhält. Die Abgrenzung richtet sich danach, ob die Raumverhältnisse eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen. Mindestanforderungen hierfür sind eine eigene Wasserversorgung und Wasserentsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare eigene Kochg...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2.1 Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit insgesamt bis zu 20 Stunden/Woche

Bei Studenten, die eine Beschäftigung und eine selbstständige Tätigkeit ausüben, sind zur Prüfung der Frage, ob vom Erscheinungsbild eines Studenten auszugehen ist, die wöchentlichen Arbeitszeiten der Beschäftigung und der daneben ausgeübten selbstständigen Tätigkeit zusammenzurechnen.[1] Ergibt die Zusammenrechnung eine wöchentliche Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2.1 Beschäftigung nicht mehr als 20 Stunden/Woche

Der Student ist als hauptberuflich selbstständig Tätiger anzusehen, wenn das Arbeitsentgelt aus der Beschäftigung 50 % der Bezugsgröße (2024: 1.767,50 EUR; 2023: 1.697,50 EUR) nicht übersteigt und die selbstständige Tätigkeit "deutlich überwiegt".[1] Für eine Einstufung als Student oder Arbeitnehmer bliebe dann kein Raum mehr.mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Im Rahmen einer Gesamtschau ist auf die zeitlichen Aufwände der jeweiligen Tätigkeit und deren wirtschaftlichen Bedeutung abzustellen, ob die selbstständige Tätigkeit "deutlich überwiegt". Von einem "deutlichen Überwiegen" der selbstständigen Tätigkeit ist auszugehen, wenn diese sowohl von der wirtschaftlichen Bedeutung als auch vom zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbs...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2.2 Beschäftigung mehr als 20 Stunden/Woche

Der Student unterliegt der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht als Arbeitnehmer, wenn das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.767,50 EUR; 2023: 1.697,50 EUR) beträgt, sodass nur von einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit auszugehen ist. In diesem Fall ist das aus der selbst...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung

Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestrei...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.2.2 Beschäftigung und selbstständige Tätigkeit insgesamt über 20 Stunden/Woche

Nimmt der zeitliche Aufwand für die Ausübung der Beschäftigung als Arbeitnehmer und der selbstständigen Tätigkeit wöchentlich zusammen mehr als 20 Stunden in Anspruch, ist nicht mehr vom Erscheinungsbild eines ordentlichen Studenten auszugehen. Die betreffende Person hat in der Sozialversicherung entweder den Status als Arbeitnehmer oder den als hauptberuflich Selbstständige...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2 Student, Selbstständiger oder Arbeitnehmer?

Soweit Arbeitgeber Studenten beschäftigen, die neben ihrem Studium sowohl einer selbstständigen Tätigkeit als auch einer Beschäftigung als Arbeitnehmer nachgehen, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studenten Selbstständige oder Arbeitnehmer einzustufen sind. In welcher Weise dabei vorgegangen werden sollt...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 1 Versicherungsrechtliche Beurteilung durch SV-Träger

Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt: Sofern Zwei...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 2.1 Arbeitgebereigenschaft

Eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn die betreffende Person eine Arbeitgeberstellung innehat. Davon ist auszugehen, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird. Für eine Einstufung als Student oder Arbeitnehmer bleibt damit kein Raum m...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 5 Student oder Selbstständiger?

Auch für den Studenten selbst ist der Versicherungsstatus wichtig, wenn er neben dem Studium eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Grundsätzlich kommt als Versicherungsstatus in Betracht: Student oder Selbstständiger. Um die Versicherung korrekt durchführen zu können, prüft auch die Einzugsstelle, wie der Student eingestuft werden muss. Dabei berücksichtigt sie Folgendes: Bei S...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 3 Folgen einer hauptberuflichen Selbstständigkeit in der Kranken- und Pflegeversicherung

Selbstständige sind nicht krankenversicherungspflichtig.[1] Das Ausüben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hat zur Folge, dass weder aufgrund des Studiums noch aufgrund einer Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Sofern unmittelbar vor Aufnahme der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / 5.1 Arbeitgebereigenschaft bei Beschäftigung von Arbeitnehmern

Eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn die betreffende Person eine Arbeitgeberstellung innehat. Davon ist auszugehen, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird. Für eine Einstufung als Student bleibt damit kein Raum mehr; eine weiterge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student: Versicherungsrecht... / Sozialversicherung

1 Versicherungsrechtliche Beurteilung durch SV-Träger Wenn Firmen einen Studenten einstellen, ist dessen versicherungsrechtlicher Status festzustellen. Eine falsche Beurteilung kann für das Unternehmen im Rahmen der nächsten Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger zu Beanstandungen und entsprechenden Beitragsnachforderungen führen. Für eine verbindliche Klärung si...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 168 Grundbesitzwert des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Verordnungsentwurf zur Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2008, 895; Eisele, Erbschaft...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 169 Tierbestände

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 170 Umlaufende Betriebsmittel

Schrifttum: Bahrs, Die Bewertung des landwirtschaftlichen Vermögens für die Erbschaftsteuer, HLBS-Report 2008, 120; Bruschke, Die Bewertung des LuF-Vermögens für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, ErbStB 2009, 320; Eisele, ErbStRG: Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, NWB 2009, 3997; Eisele, Erbschaftsteuerliches Bewertungsrecht: Bewertungsvergleich für Z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Geschichtliche Entwicklung des Teilwertbegriffs

Rz. 19 [Autor/Stand] Der Begriff des Teilwerts hat sich aus dem früher entstandenen Begriff des gemeinen Werts entwickelt, der sich wiederum bis in das allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) zurückverfolgen lässt. § 112 ALR verstand unter dem "gemeinen Werth" den "Nutzen, welchen die Sache einem jeden Besitzer gewähren kann", mit anderen Worten einen Wert, de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 46 [Autor/Stand] Im Gegensatz zur früheren Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden, bei der noch nicht auf Vorschriften der Verkehrswertermittlung[2] zurückgegriffen wurde, hat der Gesetzgeber bei der für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2023 geltenden Grundbesitzbewertung einen neuen Weg eingeschlagen. Denn die Regelung wurde an die §§ 48 ff. der geänderte Im...mehr

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Student: Versicherungsrecht... / 4 Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Nebenbeschäftigung

Anders als in der Krankenversicherung wird in der Renten- und Arbeitslosenversicherung die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer aufgrund einer hauptberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht ausgeschlossen. Nimmt ein Selbstständiger eine abhängige Beschäftigung auf, ist er in der Renten- und Arbeitslosenversicherung nach den allgemeinen Regelungen versicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Rau/Heubeck/Höhne, Kommentar zum BetriebsrentenG, Bd II, Heidelberg 1978; Höfer/Kempkes, Rückstellungen für Altersteilzeit, DB 1999, 2537; Naumann, VGA u verdeckte Einlagen, Köln 2001; Gosch, Die Finanzierbarkeit der Pensionszusage im Widerstreit von BMF und BFH, DStR 2001, 882; Buciek, Pensionsrückstellungen in der neueren BFH-Rspr, Stbg 2002, 1; Reuter, Die Übertragung einer Rü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Verfahrensbeschreibung

Rz. 18 [Autor/Stand] Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden sind die Grundbesitzwerte für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden und für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks gesondert und unabhängig voneinander zu ermitteln (§ 195 Abs. 1 Satz 1 BewG). Die so ermittelten Grundbesitzwerte dürfen nach der gesetzlichen Neufassung ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Maßnahmen des Gesetzgebers

Rz. 56 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber ist der ihm vom BVerfG[2] auferlegten Verpflichtung durch das ErbStRG 2009 v. 24.12.2008 [3] nachgekommen. Hierdurch haben die sich mit den Wertansätzen befassenden Regelungen im Ersten Abschnitt des Zweiten Teils unter D. des BewG (§§ 95 bis 109 BewG) einschneidende Änderungen erfahren. Im Einzelnen wird hierzu auf die Erläuterungen Vor §...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 10 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung grds. in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Ergänzend zu den ErbStR 2019 sind die Erbschaftsteuer-Hinweise – ErbStH 2019 – vom 19.12.2019 ergangen[3], die auch Hinweise auf den ausgewählten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Erbschaft-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Nicht zu entschädigender Gebäudeanteil

Rz. 107 [Autor/Stand] Ein Unterschied bei der Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden zum bisherigen Recht ergibt sich dadurch, dass nunmehr eine Aufteilung des Gebäudewerts in Betracht kommt, wenn dem Eigentümer des belasteten Grundstücks bei Beendigung des Nutzungsrechts der Gebäudewert ganz oder teilweise entschädigungslos zufällt. In diesen Fällen ist der We...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Überblick

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bewertung eines mit einem fremden Gebäude bebauten (belasteten) Grundstückens ist in § 195 Abs. 5 bis 7 BewG geregelt. Demnach wird zur Ermittlung des Grundbesitzwerts des mit dem Nutzungsrecht belasteten Grundstücks gem. § 195 Abs. 5 Satz 1 BewG die Summe ausmehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Wertermittlung bei Wohnteil und Betriebswohnungen (Abs. 1)

Rz. 10 [Autor/Stand] Betriebswohnungen und die Wohnung des Betriebsinhabers gehören zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Unabhängig von dieser Einstufung erfolgt die Wertermittlung jedoch nach den für die Bewertung von Wohngrundstücken des Grundvermögens geltende Vorschriften. § 167 Abs. 1 BewG verweist hier explizit auf die Vorschriften der §§ 182 bis 196 BewG und d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 10 Begriff des Teilwerts

Schrifttum: Adam, Das Interdependenzproblem in der Investitionsrechnung und die Möglichkeiten einer Zurechnung von Erträgen auf einzelne Investitionsobjekte, DB 1966, 989; Adrian/Helios, Teilwertabschreibung, voraussichtlich dauernde Wertminderung und Wertaufholung, DStR 2014, 721; Ammelung/Pletschacher/Jarothe, Die Teilwertabschreibung auf GmbH-Beteiligungen, GmbHR 1997, 97;...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Ermäßigung der Wertzahl bei stillliegenden Fabriken (§ 3 WertVO)

Rz. 191 [Autor/Stand] Die Bestimmung des § 3 WertVO enthält Sonderregelungen für die Ermittlung der Wertzahl bei stillliegenden bzw. stillgelegte Fabriken. Der Umstand, dass eine Fabrik nicht nur vorübergehend stillliegt, wirkt sich im Allgemeinen wertmindernd auf den gemeinen Wert des Grundstücks aus. Deshalb wird nach § 3 WertVO die jeweilige nach § 2 Abs. 1 und § 4 WertVO...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wirtschaftsteil (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 18 [Autor/Stand] Der Wirtschaftsteil umfasst die in § 160 Abs. 2 BewG aufgeführten land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen und Wirtschaftsgüter sowie die hierzu gehörigen Nebenbetriebe. Diese Aufzählung ist abschließend. Der Begriff der Nutzung i.S. der Vorschriften zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens soll einer Vereinfachung bei den sog. gemisc...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / A. Allgemeines

Rz. 1 [Autor/Stand] Bei der Bewertung eines Grundstücks im Sachwertverfahren ist gem. § 83 Satz 1 BewG vom Bodenwert (§ 84 BewG), Gebäudewert (§§ 85–88 BewG) und dem Wert der Außenanlagen auszugehen (§ 89 BewG). Dieser Ausgangswert ist durch die Anwendung einer Wertzahl an den gemeinen Wert anzugleichen (§ 83 Satz 2, § 90 Abs. 1 BewG). Der gemeine Wert eines Grundstücks wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / III. Berechnungsgrundlage für das Grundvermögen

Rz. 65 [Autor/Stand] Berechnungsgrundlage für die zukünftige Bewertung des Grundvermögens sind – anders als in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen – die Regelungen des Bundesmodells. Insoweit kommt es bei der Bewertung der unbebauten Grundstücke oder der bebauten Grundstücke in Form der Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungsei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Inhalt der Vorschrift und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] § 195 BewG enthält die Regelungen zur Bewertung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden. Die Vorschrift wurde ursprünglich durch das Erbschaftsteuerreformgesetz v. 24.12.2008[2] in das Bewertungsgesetz eingefügt und galt in der damaligen Fassung für Bewertungsstichtage ab dem 1.1.2009 bis zum 31.12.2015. Durch Art. 9 des Steueränderungsgesetzes 2015[3]...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gratifikationen, Jubiläumsgelder, Treueprämien

Rn. 32 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Diese ArbG-Leistungen sind zwar regelmäßig an "Leib und Leben" des Berechtigten gebunden, werden aber idR nicht aus Anlass eines Versorgungsfalles gewährt und sind deswegen keine Versorgungsleistung. Einen mittelbaren Bezug zur betrieblichen Altersversorgung haben sie jedoch insofern, als sich die Bewertung von Verpflichtungen aus Jubiläumsz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Wertanteil des Gebäudes

Rz. 58 [Autor/Stand] Eine Komponente des Werts des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden ist nach § 195 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BewG der Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179, 182 bis 196 BewG abzüglich des Bodenwerts des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG. Dies stellt im Ergebnis den Wertanteil des Gebäudes dar. Rz. 59 [Autor/Stand] Für den Wertanteil d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Begriff und Anwendungsbereich

Rz. 91 [Autor/Stand] Eine wirtschaftliche Überalterung eines Gebäudes liegt vor, wenn die durch die Entwicklung der einschlägigen Technik bewirkte wirtschaftliche Abnutzung intensiver ist als die technische Abnutzung. Ergebnis der wirtschaftlichen Überalterung ist der vorzeitige Abbruch bzw. die Preisgabe des Grundstücks für den Verfall.[2] Eine wirtschaftliche Überalterung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Essenszuschuss / Zusammenfassung

Begriff Ein Essenszuschuss ist ein Zuschuss des Arbeitgebers in Bargeld zu Mahlzeiten des Arbeitnehmers, die dieser in der betriebseigenen Kantine oder in einer Gaststätte einnehmen kann. Wie die Gewährung von Essenmarken ist dieser Zuschuss ebenfalls lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Erfassung und Bewertung dieses Zuschusses sind die für Sachbezugswerte ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätze

Rn. 33 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Bemessungsgrundlage der pauschalen ESt, die nach § 37b Abs 3 S 1 EStG abgeltende Wirkung im Hinblick auf die Besteuerung der Zuwendungen beim Zuwendungsempfänger hat, sind nach § 37b Abs 1 S 2 Hs 1 EStG die Aufwendungen des StPfl einschließlich der USt. § 37b Abs 1 S 2 EStG enthält für die Bewertung der Zuwendungen nach § 37b Abs 1 S 1 EStG ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 10 BewG stellt gegenüber § 9 BewG die speziellere Regelung (lex specialis) dar. Er erklärt für das Betriebsvermögen (für "die einem Unternehmen dienenden" Wirtschaftsgüter) den grundsätzlichen Ansatz des Teilwerts für maßgebend. Unter dem Teilwert ist der Wert zu verstehen, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das...mehr

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Praxis-Beispiele: Rabattfre... / 16 50-EUR-Freigrenze und Versandkosten

Sachverhalt Ein Arbeitgeber gewährt seinen Mitarbeitern unter bestimmten Voraussetzungen Sachprämien (insbesondere handelsübliche Verbrauchsgüter, u. a. Unterhaltungselektronik, Werkzeuge, Kosmetik, Kleidung, Lebensmittel, Haushaltsgeräte). Hierzu bedient er sich eines Dritten, der die Waren ordert und auch ausliefert. Der dem Arbeitgeber in Rechnung gestellte Bruttobetrag b...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Kapitalisiertes Nutzungsentgelt

Rz. 162 [Autor/Stand] Bei der Bewertung des belasteten Grundstücks ist dem über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts abgezinsten Wert des fiktiv unbelasteten Grundstücks nach § 179 BewG (vgl. Rz. 150) nach § 195 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 195 Abs. 7 BewG das ebenfalls über die Restlaufzeit des Nutzungsrechts kapitalisierte Nutzungsentgelt hinzuzurechnen. Rz. 163 [Autor/Stand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Bemessung des Übertragungsentgelts

Rn. 339 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Bemessung des Übertragungsentgeltes hängt auch von der Bewertung der Pensionsverpflichtungen durch den Veräußerer und den Erwerber ab. Sie sind bei der Wertfindung in Grenzen frei vereinbar (Höfer, DB 2012, 2130, 2131). Der unterste Wert wird der Teilwert iSd § 6a Abs 3 EStG sein, der wegen des Rechnungszinses von 6 % – gemessen an dem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / V. Bundesrecht bis 31.12.2024

Rz. 82 [Autor/Stand] Die Grundsteuer der Kalenderjahre bis einschließlich 2024 wird sich im Saarland ausschließlich nach den bundesgesetzlichen Regelungen des BewG und des GrStG richten. Das gilt sowohl für die Ermittlung, die Festsetzung als auch die Erhebung der Grundsteuer. Rz. 83 [Autor/Stand] Übergangsvorschriften zum bisherigen Recht ergeben sich daher lediglich nach de...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Beispiel belastetes Grundstück (ohne Abrissverpflichtung für das Gebäude)

Rz. 204 [Autor/Stand] Ein mit einem fremden Industriegebäude bebautes Grundstück ist für Schenkungsteuerzwecke auf den 1.9.2023 zu bewerten. Für die Errichtung des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden wurde vom Eigentümer des belasteten Grundstücks eine Grundstücksfläche von 3.000 m2 vertraglich überlassen. Der zuletzt vom örtlichen Gutachterausschuss festzustellende Bodenric...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtslage ab 1.1.2009

Rz. 269 [Autor/Stand] Nach der neuen Rechtslage spielt der Teilwert im Hinblick auf die nunmehr durchgängige Bewertung des Betriebsvermögens (ebenso wie aller übrigen Vermögensarten) mit dem gemeinen Wert praktisch keine Rolle mehr. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Ausführungen in Rz. 60 ff. verwiesen.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Das Saarländische Grundsteuergesetz (GrStG-Saar) regelt die Grundsteuerbewertung für die im Saarland belegenen ca. 556.000 wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und des land- und forstwirtschaftliche Vermögens, welche in 2020 für ein Grundsteueraufkommen bei den saarländischen Gemeinden von ca. 156,5 Mio. Euro[2] gesorgt haben. Das Gesetz ist am 1...mehr