Der Student unterliegt der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht als Arbeitnehmer, wenn das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt mehr als die Hälfte der monatlichen Bezugsgröße (2024: 1.767,50 EUR; 2023: 1.697,50 EUR) beträgt, sodass nur von einer nebenberuflich selbstständigen Tätigkeit auszugehen ist. In diesem Fall ist das aus der selbstständigen Tätigkeit erzielte Arbeitseinkommen in der Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich beitragsfrei.[1]

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