Selbstständige sind nicht krankenversicherungspflichtig.[1] Das Ausüben einer hauptberuflichen Selbstständigkeit hat zur Folge, dass weder aufgrund des Studiums noch aufgrund einer Beschäftigung Kranken- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Sofern unmittelbar vor Aufnahme der hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit eine gesetzliche Krankenversicherung bestanden hat, kann diese im Rahmen einer freiwilligen Mitgliedschaft[2]oder einer obligatorischen Anschlussversicherung fortgeführt werden. Gesetzlich Krankenversicherte können als Selbstständige zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen wechseln. Hingegen ist ein Wechsel bzw. eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung für Selbstständige ausgeschlossen. Die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sind von den Selbstständigen alleine aufzubringen und an ihre gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung zu entrichten.

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