Auch für den Studenten selbst ist der Versicherungsstatus wichtig, wenn er neben dem Studium eine selbstständige Tätigkeit ausübt. Grundsätzlich kommt als Versicherungsstatus in Betracht:
- Student oder
- Selbstständiger.
Um die Versicherung korrekt durchführen zu können, prüft auch die Einzugsstelle, wie der Student eingestuft werden muss. Dabei berücksichtigt sie Folgendes: Bei Studenten, die neben ihrem Studium einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen, ist für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung festzustellen, ob sie ihrem Erscheinungsbild nach als Studenten einzustufen sind. Die Studenteneigenschaft liegt nicht (mehr) vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von ihnen hauptberuflich ausgeübt wird. In diesem Fall scheidet die studentische Krankenversicherung oder die Familienversicherung aus.
5.1 Arbeitgebereigenschaft bei Beschäftigung von Arbeitnehmern
Eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit ist immer dann anzunehmen, wenn die betreffende Person eine Arbeitgeberstellung innehat. Davon ist auszugehen, wenn im Zusammenhang mit der selbstständigen Erwerbstätigkeit regelmäßig mindestens ein Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt wird. Für eine Einstufung als Student bleibt damit kein Raum mehr; eine weitergehende Prüfung wie nachfolgend beschrieben erübrigt sich.
5.2 Zeitlicher Aufwand und wirtschaftliche Bedeutung
Ohne Arbeitgeberstellung liegt eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit vor, wenn die selbstständige Tätigkeit von dem zeitlichen Aufwand und der wirtschaftlichen Bedeutung her das Studium deutlich übersteigt. Damit bestimmt diese die Lebensführung des Studenten. Bei der Prüfung, ob das Arbeitseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt, sin...