Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 244 Grundstück / 4.1 Erbbaurecht

Rz. 22 Abweichend vom Grundsatz der Einheitlichkeit des Eigentums bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Rz. 16) gilt nach § 244 Abs. 3 Nr. 1 BewG das Erbbaurecht zusammen mit dem Erbbaurechtsgrundstück als ein Grundstück bzw. als eine wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Infolgedessen ist das Erbbaurecht, das aufgrund des Erbbaurechts errichtete Gebäude und...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2 Restnutzungsdauer (Abs. 2 S. 2 – 6)

Rz. 16 Die Restnutzungsdauer wird im BewG nicht explizit definiert. In § 253 Abs. 2 S. 3 – 6 BewG wird lediglich die Ermittlung der Restnutzungsdauer für den Regelfall und für Sonderfälle (Verlängerung der Restnutzungsdauer nach einer Kernsanierung, Mindest-Restnutzungsdauer sowie Begrenzung der Restnutzungsdauer bei einer Abbruchverpflichtung) geregelt (Rz. 17ff.). Nach § 4 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 257 ... / 3 Abzinsung des Bodenwerts (Abs. 2)

Rz. 15 Nach § 257 Abs. 2 S. 1 BewG ist der nach § 257 Abs. 1 i. V. m. 247 BewG ermittelte Bodenwert (Rz. 9-13) mit Ausnahme des Werts von selbstständig nutzbaren Teilflächen i. S. d. § 257 Abs. 3 BewG mit dem sich aus der Anlage 41 zum BewG ergebenden Abzinsungsfaktor abzuzinsen. Der jeweilige Abzinsungsfaktor bestimmt sich gem. § 257 Abs. 2 S. 2 BewG nach dem Liegenschaftsz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 1.1 Regelungsgegenstand

Rz. 2 In § 262 BewG wird die Ermittlung der Grundsteuerwerte bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden geregelt. Ausgehend von der Regelung in § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG (§ 244 BewG Rz. 24), wonach ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen mit dem dazugehörenden Grund und Boden als 1 Grundstück bzw. als 1 wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens gilt, wird in S. 1 der Vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 Nach § 244 Abs. 3 Nr. 2 BewG gilt das Gebäude auf fremdem Grund und Boden zusammen mit dem dazugehörenden Grund und Boden als 1 Grundstück bzw. als 1 wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens. Für diese wirtschaftliche Einheit ist gemäß § 262 S. 1 BewG ein Gesamtwert (Grundsteuerwert) nach den (Bewertungs-)Vorschriften für das Grundvermögen nach den §§ 243–260 BewG zu...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 262 ... / 2.1 Ermittlung des Gesamtwerts (S. 1)

Rz. 11 Nach § 262 S. 1 BewG ist für die aus dem Gebäude auf fremdem Grund und Boden und dem dazugehörenden – belasteten – Grund und Boden zusammengefasste wirtschaftliche Einheit ein Gesamtwert (Rz. 9) nach den (Bewertungs-)Vorschriften für das Grundvermögen (§§ 243 – 260 BewG) zu ermitteln. Festgestellt wird der Wert, der festzustellen wäre, wenn die Belastung mit dem Gebäu...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Holzschutzmittel / 1 Holzschutz

Als organischer Stoff kann Holz von Insekten und Pilzen befallen und zerstört werden. Maßnahmen zum Holzschutz sind baulich (konstruktiv), chemisch (mit Holzschutzmitteln), physikalisch (hohe Temperatur bei Bekämpfungsmaßnahmen), Beschichtungen oder der Einsatz von Hölzern mit natürlicher Dauerhaftigkeit (Resistenz). Baulicher Holzschutz hat Vorrang vor dem Einsatz von Holzschutzm...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Verlängerte Fes... / 1. Möglichkeit der Bescheidkorrektur

Korrekturvoraussetzungen: Eine Steuerfestsetzung kann nur dann geändert werden, wenn die Voraussetzungen einer Korrekturvorschrift (z.B. § 172 ff. AO) vorliegen und die Festsetzungsverjährung (§ 169 ff. AO) noch nicht eingetreten ist. Aufgrund der Nacherklärung des Sohnes sind dem FA Tatsachen neu bekanntgeworden, so dass die Voraussetzungen der Korrekturvorschrift gem. § 17...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5 Bewertung von Betriebs- und Geschäftsausstattung

Vermögensgegenstände aus dem Bereich Betriebs- und Geschäftsausstattung werden im Regelfall nach den allgemeinen Bewertungsvorschriften des abnutzbaren Sachanlagevermögens[1] bewertet. 5.1 Zugangsbewertung: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zu aktivieren Im Falle eines Erwerbs von Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die entsprechenden Vermögensgegenstände mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Aufwendungen / 4.4 Bewertung

Da nach dem Verursachungsprinzip Ausgaben als Aufwendungen in dem Wirtschaftsjahr zu erfassen sind, in dem sie wirtschaftlich verursacht worden sind, gilt für die Bewertung: Die bei der Anschaffung und Herstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gezahlten Ausgaben werden zunächst als Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Diese werden über den Zeitraum...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.3 Besondere Bewertungen

Neben der herkömmlichen Zugangs- und Folgebewertung im Rahmen des abnutzbaren Sachanlagevermögens kommen für Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung noch besondere Ansatz- und Bewertungsmöglichkeiten in Betracht. 5.3.1 Festwerte Gemäß § 240 Abs. 3 HGB können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und somit Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Roh-, Hilfs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.3.1 Festwerte

Gemäß § 240 Abs. 3 HGB können Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens und somit Betriebs- und Geschäftsausstattungen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe mit einer gleichbleibenden Menge und einem gleichbleibenden Wert (Festwert) angesetzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: die Gegenstände werden regelmäßig ersetzt, der Gesamtwert ist von nachrangiger Be...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.3.2 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung können, sofern sie die Ansatzvoraussetzungen[1] erfüllen, auch als geringwertige Wirtschaftsgüter geführt werden. Hierfür ist erforderlich, dass die Gegenstände abnutzbar, beweglich, Anlagevermögen und selbständig nutzbarer sind. Liegen die Anschaffungskosten der Betriebs- und Geschäftsausstattungen zwischen netto 250 EUR und 800...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2 Folgebewertung: Welche Abschreibungsmethoden zum Ansatz kommen können

Da Vermögensgegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung dem abnutzbaren Sachanlagevermögen zuzuordnen sind, unterliegen sie der planmäßigen Abschreibung über die voraussichtliche Nutzungsdauer. Als Abschreibungsmethoden kommen für die Handelsbilanz die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und die Leistungsabschreibung in Frage. Letztere ist insbesondere b...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.2 Degressive Abschreibung

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung mit gleichbleibenden Beträgen unterscheiden sich die Abschreibungsbeträge bei der degressiven Abschreibung über die Laufzeit. In den ersten Jahren des Nutzungsdauerzeitraums kommen durch den Ansatz eines gleichbleibenden Prozentsatzes auf den Restbuchwert die höchsten Abschreibungswerte zum Ansatz, in den letzten Jahren die niedrigsten....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.1 Zugangsbewertung: Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind zu aktivieren

Im Falle eines Erwerbs von Betriebs- und Geschäftsausstattung sind die entsprechenden Vermögensgegenstände mit den Anschaffungskosten zu aktivieren, die erforderlich waren, um den Gegenstand zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Voraussetzung ist, dass die Kosten dem erworbenen Gegenstand der Betriebs- und Geschäftsausstattung einzeln zugeordnet wer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.1 Lineare Abschreibung

Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Betriebs- und Geschäftsausstattungen in gleichbleibenden Teilbeträgen über die gewählte Nutzungsdauer verteilt. Es erfolgt daher ein kontinuierlicher Abschreibungsverlauf, der i. d. R. nicht dem tatsächlichen Werteverzehr der jeweiligen Betriebs- und Geschäftsausstattung entspricht. Für die buc...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebs- und Geschäftsauss... / 5.2.3 Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter

Im Rahmen eines BMF-Schreibens[1] wurde eine Sofortabschreibung für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung geschaffen. Bei den im Schreiben aufgeführten Wirtschaftsgütern kann in der Steuerbilanz – abweichend von den gewöhnlichen AfA-Tabellen – eine einjährige betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt werden. Die Anwendung dieses Wahlrechts ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Report aus Brüssel (USTB 20... / III. Weitere Regelungen zum 1.1.2025

In Art. 53 MwStSystRL wird ein Absatz angefügt, wonach dieser Artikel im Fall der virtuellen Teilnahme keine Anwendung auf die Eintrittsberechtigung für die in Abs. 1 genannten Veranstaltungen findet. Dies bedeutet, dass als Ort einer Dienstleistung an einen Steuerpflichtigen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden Dienstleistungen für Veransta...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Entwicklung der umsatzs... / II. Die überholte umsatzsteuerrechtliche Orientierung am Ertragsteuerrecht

Einordnung auf Grundlage der sog. "Leasing-Erlasse": Die Frage der Einordnung als Lieferung oder sonstige Leistung bei Leasing-Sachverhalten hat die deutsche Finanzverwaltung in der Vergangenheit zunächst anhand eines einkommensteuerrechtlichen Maßstabes beurteilt. Gemäß Abschn. 3.5 Abs. 5 S. 1 UStAE a.F. sollte es sich bei der Übergabe von Leasinggegenständen im Rahmen eine...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Glossar ... / Nutzungsart

Die Nutzungsart entscheidet darüber, welches Verfahren zur Bewertung und zur Berechnung des Grundsteuerwertes angewendet werden muss. Bei überwiegender Nutzung zu Wohnzwecken gilt beim Bundesmodell normalerweise das Ertragswertverfahren, bei überwiegender betrieblicher Nutzung grundsätzlich das Sachwertverfahren. Maßgebend für die Nutzungsart ist das Verhältnis der Wohnfläch...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Unternehmensbewertung in Kr... / 1 Unternehmensbewertung aus Sicht des Verkäufers

Für Unternehmer, die ihren Betrieb verkaufen möchten, stellt sich die Frage, ob und mit welchen Folgen sie für die Berechnung des Kaufpreises kalkulieren müssen. Konkret: Lässt sich der geplante oder gewünschte Kaufpreis noch realisieren? Bei den Auswirkungen des Kriegs müssen nicht nur die direkten möglichen Folgen, sondern auch mittelbare Auswirkungen betrachtet werden. Dir...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Glossar ... / Immobilienart

Unter den Begriff Immobilie fallen sowohl Grundstücke als auch Wohngebäude und betrieblich genutzte Gebäude. Das Bewertungsgesetz sieht für die Bewertung weitere Gebäudearten vor: Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Wohneigentum, Museen, Kindergärten, Einzel- und Mehrfachgaragen, Sport- und Tennishallen, Verbrauchermärkte u.v.m.[1] Die Gebäudeart ist wichtig für die Bestimmung...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundsteuerreform: Glossar ... / Mietniveaustufe

Bei der Bewertung von Wohnimmobilien im Rahmen des Ertragswertverfahrens spielt beim Bundesmodell das Mietniveau eine Rolle. Zunächst sieht das Bewertungsgesetz vor, dass pro Quadratmeter Wohnfläche eine bestimmte monatliche Nettokaltmiete angesetzt wird. Die entsprechenden Beträge können der Anlage 39 zum BewG entnommen werden. Zur Berücksichtigung von Mietniveauunterschiede...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Unternehmensbewertung in Kr... / 4 Fazit und Ausblick: Unternehmensbewertung im Kontext Ukraine-Krieg

Der Ukraine-Krieg wirkt sich in immer mehr Bereichen von Wirtschaft und Unternehmen negativ aus. Das hat Folgen auch für Unternehmensverkäufe. Potenzielle Käufer und Verkäufer haben eine Vielzahl an Fragestellungen zu beachten. Eine zunehmende Zahl an Betrieben hat, zusätzlich zu anderen Problemen wie Materialknappheit und Kostensteigerungen, mit den direkten und indirekten F...mehr

Beitrag aus Controlling Office
Unternehmensbewertung in Kr... / 2 Handlungsoptionen für potenzielle Verkäufer

Unabhängig davon, ob man sich in einer Brache bewegt, die derzeit eher wenig oder eher stark von den Folgen des Kriegs betroffen ist, müssen potenzielle Verkäufer die Bewertung also überarbeiten und aktualisieren. Das gilt auch, wenn Verkäufer davon ausgehen, dass sie nicht oder nur in geringem Umfang betroffen sind. Denn das müssen sie gegenüber einem Käufer klar belegen kö...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.5 Aufgabenverteilung im Meisterprüfungsausschuss (MPA) gemäß MPVerfVO

So wie die Meisterprüfung für den Prüfling neben der inhaltlichen auch eine enorme zeitliche Herausforderung darstellt, muss auch für den Prüfungsausschuss – und hier ganz besonders für dessen Vorsitzenden – gewährleistet sein, dass das Prüfungsverfahren so zeiteffizient wie möglich, aber auch so rechtlich korrekt wie nötig vonstattengeht. Daher hat der Verordnungsgeber an v...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.4.1 Bildung und Aufgabenzuweisung

Zunächst bildet der Meisterprüfungsausschuss für die anberaumten Prüfungstermine Prüfungskommissionen und weist ihnen ihre Aufgaben zu. Der Umfang dieser Zuweisung unterscheidet sich je nach Prüfungstyp: bei schriftlichen Prüfungsleistungen übernehmen Prüfungskommissionen nur die Bewertung, bei anderen Prüfungsleistungen Abnahme und Bewertung.[1] Des Weiteren entscheidet der ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.4.7 Stationenprüfungen und Arbeitsproben

§ 10 Abs. 4 MPVerfVO schließlich regelt im Zusammenspiel mit § 19 und § 21 der MPVerfVO den Umgang mit sog. Stationenprüfungen für Situationsaufgaben oder Arbeitsproben. Unter diesem Begriff versteht die Praxis Prüfungstermine, an denen die Prüflinge nacheinander verschiedene Stationen durchlaufen. An jeder dieser Stationen werden einzelne (unselbstständige) Teilleistungen a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.3.2 Die Neuregelung aus § 48a HwO

Im Rahmen der Novelle vom Juni 2021 hat der Gesetzgeber einen neuen § 48a HwO geschaffen, der – wie nach den grundsätzlichen Ausführungen der Bundesregierung zum Meisterprüfungsverfahren schon zu erwarten war – auch Auswirkungen auf die dann im Januar 2022 realisierte Novelle der MPVerfVO gezeitigt hat. In den amtlichen Erläuterungen zum Gesetzgebungsverfahren hat die Bundesr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.3.1 Grundsätzliches

Das Prüfungswesen im Bereich der Gesellenprüfungen des Handwerks wurde zuletzt mit dem Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung flexibilisiert. Dieser Modernisierung lag eine grundsätzliche Analyse betreffend den Stand und die Bedarfe im Prüfungswesen im Handwerk zugrunde, die im Bereich der Meisterprüfung gleichfalls gilt: Die praktischen, zeitlichen u...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 1.3 Wesentlicher Inhalt der MPVerfVO-Novelle

Durch die Novelle der MPVerfVO von Januar 2022 werden die Änderungen im Meisterprüfungswesen durch das 5. Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften nachvollzogen. Insbesondere wird in der Meisterprüfungsverfahrensverordnung im Detail nunmehr vorgegeben: wie sich die in §§ 48a und 51c der Handwerksordnung vorgesehene Bildung der Prü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 3.8 Verfahren nach dem letzten Prüfungsabschnitt

Die Beschlüsse über die Noten sowie über das Bestehen oder Nichtbestehen des jeweiligen Teils der Meisterprüfung und der Meisterprüfung insgesamt werden vom Meisterprüfungsausschuss gefasst auf der Grundlage der abschließenden Bewertungen der Prüfungs-Kommissionen.[1] Die jeweils getroffene Entscheidung des Meisterprüfungsausschusses ist ein Verwaltungsakt. Deshalb muss er mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Folgen für eine Selbstanzeige

Rz. 5a Eine Selbstanzeige gem. § 371 AO kann – neben weiteren Voraussetzungen – nur dann wirksam erfolgen, wenn die Tat, die Steuerverkürzung, nicht bereits entdeckt ist. Eine Entdeckung der Tat liegt dann vor, wenn bei vorläufiger Tatbewertung die Wahrscheinlichkeit eines verurteilenden Erkenntnisses gegeben ist.[1] Dabei dürfen die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeitsp...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.4.3 Personelle Besetzung von Prüfungs-Kommissionen

Die neu gefasste Meisterprüfungsverfahrensverordnung regelt weiterhin verbindlich, mit wie vielen Prüfern Prüfungskommissionen, abhängig von der Prüfungsform, zu besetzen sind. Angesichts der neuen Prüfungsstruktur, die den Prüfungskommissionen nicht mehr nur die vorbereitende, sondern die abschließende Bewertung der Prüfungsleistungen zuweist, tritt diese Festlegung an die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 4.1 Rücktritt, Nichtteilnahme

Der Prüfling kann von jedem Teil der Meisterprüfung bis zum Beginn der Prüfung durch schriftliche Erklärung von der Prüfung zurücktreten.[1] Dieser Teil der Prüfung gilt dann als nicht abgelegt. Im Rahmen der Novelle vom Januar 2022 neu geregelt wurde die Lage des Prüflings nach Prüfungsbeginn. Nunmehr gilt Folgendes: Tritt der Prüfling nach Beginn der ersten Prüfungsleistung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 3.7.4.2 Prüfungsdauer und Bestehen der Teile III und IV

Sowie in den Inhalten divergieren die Teile III und IV auch in ihrem Ablauf. Dazu sei auf nachstehende Übersicht verwiesen.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.4.2 Inhaltlicher Kontext der Prüfungsleistungen

Bei der Bildung der Prüfungskommissionen und der Zuweisung von Prüfungsleistungen an diese ist der inhaltliche Bezug einzelner Prüfungsleistungen zueinander zu beachten und zu wahren. Hinter dieser Regelung steht das prüfungsrechtliche Gebot, dass Prüfer nur solche Prüfungsleistungen bewerten dürfen, die sie selbst auch unmittelbar wahrgenommen haben. Meisterprüfungsordnunge...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.4 Prüfungskommissionen

Die Ankündigung aus der HwO, dass im Meisterprüfungsverfahren künftig Prüfungskommissionen eine wesentliche Rolle spielen würden, wurde in der MPVerfVO-Novelle vom Januar 2022 durch einen völlig neuen § 10 MPVerfVO konkretisiert. Der neu eingefügte § 10 mit dem Titel "Bildung und Zusammensetzung von Prüfungskommissionen, Zuweisung von Prüfungsleistungen, Stellvertretung" enth...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.4.8 Stellvertretende Prüfer

In Anlehnung an die Vorgaben zu den Meisterprüfungsausschüssen in den §§ 48 Abs. 7, 51b Abs. 2 HWO und § 3 Abs. 4 dieser Verordnung werden die Benennung und der Einsatz von Stellvertretern für die Mitglieder der Prüfungskommissionen geregelt.[1] Ein Meisterprüfungsausschuss kann eine solche Stellvertretung in den Prüfungskommissionen ermöglichen, indem er bereits bei deren B...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.1.2 Zuständigkeitsregelungen der MPVerfVO

Ergänzende Regelungen zur Zuständigkeit des MPA trifft § 2 MPVerfVO in der durch die Novelle vom Januar 2022 geringfügig modifizierten Fassung. Danach ist gemäß Abs. 1 für die Abnahme jedes Teils der Meisterprüfung weiterhin der Meisterprüfungsausschuss zuständig, in dessen örtlichem Zuständigkeitsbereich der Prüfling seinen ersten Wohnsitz hat oder in einem Arbeitsverhältnis s...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Meisterprüfung im Handwerk / 2.8 Aufsichtspersonen bei den Prüfungen

Neben den mit erheblichen Aufgaben und Pflichten versehenen Mitgliedern der Meisterprüfungsausschüsse stehen noch die mit der Aufsicht während der Prüfung beauftragten Personen. Sie können, aber sie müssen nicht zwingend Mitglieder des Prüfungsausschusses sein. Die Aufsichtspersonen sind in besonderer Weise dafür verantwortlich, Unregelmäßigkeiten im Prüfungsverlauf, insbeso...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Förderung der individuellen... / 6.1.2 Inhalte

Die in den Fortbildungsmaßnahmen vermittelten Inhalte hängen zum einen vom gewählten Resilienz-Modell und zum anderen von der Zielsetzung des Angebotes ab. Außerdem sollte geklärt werden, ob es lediglich um eine Einführung des Themas und eine Sensibilisierung gehen soll oder ob wirklich tiefgreifende Änderungen sowohl bei den Teilnehmern, als auch im Unternehmen gewünscht we...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände

Rn. 39 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Für die Bewertung der immateriellen VG des AV ist § 253 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 i. V. m. § 255 Abs. 1, 2 und 2a relevant; d. h., dass der Ansatz zu AHK zu erfolgen hat, evtl. unter Abzug planmäßiger AfA bei solchen Gegenständen, die infolge ihrer Ausstattung bzw. anderer ­Gegebenheiten nur zeitlich begrenzt durch das UN nutzbar sind, bzw. u. U....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre aus der Bewertung des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen

Rn. 281 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Beträge bezüglich des Deckungsvermögens von Pensionsverpflichtungen i. S. d. § 253 Abs. 1 Satz 4 (vgl. ausführlich hierzu Kessler (2010), S. 235ff.; HdR-E, HGB § 253, Rn. 104ff.) unterliegen gemäß § 268 Abs. 8 Satz 3 einer Ausschüttungssperre, sofern die am BilSt ermittelten Wertansätze die AK – gemeint sind die AHK – übersteigen. Dabei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Zusammenfassung von Vermögensgegenständen

Tz. 64 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Mit der Festbewertung können verschiedenartige VG für Zwecke der Vereinfachung des Nachweises, der Inventur und der Bewertung zu einem einheitlichen Bestand zusammengefasst werden (vgl. HdJ, Abt. II/1 (1990), Rn. 300). Da diese Zusammenfassung eine Durchbrechung des Grundsatzes der Einzelbewertung darstellt, ergibt sich zwangsläufig die Frage...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mittelbare Haftung des Steu... / 2. Haftung wegen fehlerhafter Bilanzierung bei unerkannter Krisensituation

Fehlendes Problembewusstsein: Haftung nach Grundsätzen des Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter? Eine andere Frage ist die, ob der Steuerberater gegenüber der Geschäftsführung einer GmbH wegen bei dieser nach § 64 GmbHG a.F./§ 15b InsO eingetretener Schäden auch dann nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haftet, wenn z.B. über Jahr...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Vor- bzw. nachverlegte Stichtagsinventur (Abs. 3)

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Bei der vor- bzw. nachverlegten (drei Monate vor oder zwei Monate nach dem BilSt) Stichtagsinventur wird das Mengengerüst nicht mehr in das Inventar des BilSt, sondern in ein besonderes Inventar aufgenommen. Die dort nach Art, Menge und Wert verzeichneten VG werden wertmäßig auf den BilSt fortgeschrieben bzw. zurückgerechnet. Im Gegensatz zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. § 20 Abs. 1 Nr. 2 PublG

Rn. 131 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 2 PublG sanktioniert bei der Aufstellung des KA oder Teil-KA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: den Konsolidierungskreis (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) PublG), Inhalt und Form (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. b) PublG), die Konsolidierungsgrundsätze und das Vollständigkeitsgebot (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) PublG), die Bew...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG

Rn. 125 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 § 20 Abs. 1 Nr. 1 PublG sanktioniert bei der Aufstellung oder Feststellung des JA Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über: die Form und den Inhalt (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG), die Bewertung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) PublG), die Gliederung (vgl. § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) PublG) und die Pflichtangaben im Anhang (vgl. § 20 Ab...mehr