Fachbeiträge & Kommentare zu Bewertung

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Nutzungen und Leistungen von bestimmter Dauer (§ 13 Abs. 1 BewG)

Rz. 10 Nutzungen und Leistungen von bestimmter Dauer liegen dann vor, wenn das Ende kalendermäßig noch nicht feststeht (z. B. zeitlich begrenzter Nießbrauch, Zeitrente). Rz. 11 Nach § 13 Abs. 1 Satz 1 BewG ist der Kapitalwert zu berechnen. Er wird nach Tabelle 6 des Kapitalisierungserlasses vom 10.10.2010 (BStBl I 2010, 810) – entspricht Anlage 9a zum BewG –, unter Annahme ei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Reaktion des Gesetzgebers auf Petita des Bundesverfassungsgerichtsbeschlusses von 2006

Rz. 1 Mit Beschluss vom 07.11.2006 hatte das BVerfG das alte Erbschaftsteuerrecht für verfassungswidrig erklärt (BVerfG vom 07.11.2006, ZEV 2007, 76), da u. a. die Bewertung und der Ansatz des Grundvermögens für die Besteuerung nicht den Anforderungen des Gleichheitssatzes des Art. 3 Abs. 1 GG genügte. Der Gesetzgeber war gehalten, spätestens bis zum 31.12.2008 neues Recht z...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.3 Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach dem BewG (§ 11 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. §§ 199 ff. BewG)

Rz. 48 Zur Ermittlung des gemeinen Werts eines nicht notierten Anteils an einer KapG kann auch das (neue) vereinfachte Ertragswertverfahren nach dem BewG angewendet werden. Die Vorschriften für das vereinfachte Ertragswertverfahren befinden sich in einem neuen 6. Abschnitt des 2. Teils des BewG (§ 11 Abs. 2 Satz 4 i. V. m. §§ 199 bis 203 BewG). Sind branchentypisch ertragswe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Bedeutung der Vorschrift

Rz. 1 Mit § 157 BewG beginnt der Sechste Abschnitt des BewG, in dem die Bewertung von Grundbesitzwerten, Anteilswerten und BV geregelt ist. Die Vorschrift ordnet die Wertfeststellung für inländischen Grundbesitz, für nicht notierte Anteile an KapG und für inländisches BV oder Anteile an inländischem BV für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer an und legt über die Bestim...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Besonderheit gemeinnützige GmbH

Rz. 22 Für die Bewertung der Anteile an einer gemeinnützigen GmbH ist das Ertragswertverfahren ebenfalls anwendbar. Die steuerliche Gewinnermittlung einer gemeinnützigen GmbH umfasst regelmäßig nicht den ideellen Bereich, die Vermögensverwaltung und den Zweckbetrieb. Deshalb hat die FinVerw erkannt, dass oftmals Zweifel an der Anwendbarkeit des vereinfachten Ertragswertverfa...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Bewertungsvorschriften nach dem BewG haben in der steuerlichen Praxis eine vielfältige Bedeutung. So ermitteln sie die Grundlagen sowohl für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, die Grundsteuer sowie die Grunderwerbsteuer als auch für andere Steuerarten, so z. B. für die Einkommensteuer, wenn es um das Kapitalisieren von Renten geht. Es wird zwischen der Einheitsbe...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Mehrstufige Beteiligungsverhältnisse

Rz. 19 Aus dem Bewertungsverfahren resultiert bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur das Erfordernis, auf jeder Ebene und für jede noch so geringwertige Beteiligung eine separate Bewertung vorzunehmen. Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ist die gestaffelte Bewertung stets durchzuführen. Es ist immer auf der untersten Ebene mit der Bewertung anzufangen. Rz. 20 Die Wert...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Entwicklung und Änderungen von IAS 41

Tz. 6 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Nachdem das IASC das Projekt Agriculture im Juni 1994 in sein Arbeitsprogramm aufgenommen hatte, dauerte es bis zum Ende des Jahres 1996, bis in einem Diskussionspapier die wesentlichen Bilanzierungsgrundsätze von biologischen Vermögenswerten und landwirtschaftlichen Erzeugnissen veröffentlicht wurden (vgl. hier und im folgenden Satz Basis for...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 200 BewG Wertermittlung im vereinfachten Ertragswertverfahren

Ausgewählte Literaturhinweise: Eisele in R/T, BewG § 200, Vereinfachtes Ertragswertverfahren; Erb/Regierer/Vosseler, Bewertung bei Erbschaft und Schenkung, 2018, München; Hannes/Onderka, Die Bewertung von Betriebsvermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften nach der "AntBVBewV", ZEV 2008, 173; Kirchhain/Lorenz, Erbschaftsteuer- und bewertungsrechtliche Behandlung von Anteil...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.7.1 Gemeinnützige Kapitalgesellschaften

Rz. 64 Zur Problematik der Bewertung von Anteilen an gemeinnützigen KapG unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindung, die als auflösend bedingte Last abgezogen werden kann (§ 7 Abs. 1 ErbStG), vgl. die gleichlautenden Ländererlasse vom 09.10.2013 (BStBl I 2013, 1362) und die sich damit befassende ausführliche Darstellung von Mannek (NWB 2013, 3449).mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3.2.5 Zusammenfassung

Rz. 56 Das nachfolgende Schaubild zeigt einen Überblick über die Bewertung des Erbbaugrundstücks im Wege der finanzmathematischen Methode.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Erbbaurecht

Rz. 13 Das BewG regelt in § 193 BewG die Bewertung des Erbbaurechts und in § 194 BewG die Bewertung des Erbbaugrundstücks (belastetes Grundstück). Diese Vorschriften sollen eine objektive Ermittlung des Grundbesitzwerts nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen. 3.2.1 Vergleichswertverfahren Rz. 14 Das Erbbaurecht ist vorrangig im Wege des V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4 Bewertungsverfahren im Überblick

Rz. 59 Die folgende Darstellung fasst die wichtigsten Punkte zur Bewertung eines Erbbaurechts bzw. Erbbaugrundstücks zusammen.mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bilanzierung nachträglicher Ausgaben

Tz. 55a Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der IASB hat in IAS 41 die Bilanzierung von Ausgaben im Zusammenhang mit biologischen Vermögenswerten, die nach dem (erstmaligen) Ansatz ebendieser Vermögenswerte zu deren Erhalt, Wachstum oder Veränderung anfallen, wie bspw. Kosten für Futtermittel oder Veterinärmediziner im Falle von Tieren bzw. für Dünger oder Bewässerungsanlagen im Fall...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 64 Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert. Dies wird ausdrücklich in § 162 Abs. 1 Satz 1 BewG bzgl. des Wirtschaftsteils und durch § 167 Abs. 1 i. V. m. § 177 BewG für die Bewertung der Betriebswohnungen und des Wohnteils konstatiert. Der gemeine Wert nach § 9 BewG entspricht dem Verkehrswert. Dies ergibt sich aus § 194 BauGB, in dem der Begriff des Verkehrswerts (Marktw...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Konzeption

Tz. 1 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Der im Dezember 2000 verabschiedete IAS 41 Agriculture regelt die bilanzielle Abbildung biologischer Vermögenswerte sowie der aus ihnen gewonnenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zum Zeitpunkt der Ernte. Dabei hat das damalige IASC (als Vorgängergremium des IASB (vgl. zur historischen Entwicklung des IASB IFRS-Komm., Teil A, Kap. I, Tz. 20–41...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.1 Überblick

Rz. 35 In der nichtsteuerlichen Bewertungspraxis erfordern unterschiedliche Anlässe eine betriebswirtschaftliche Bewertung des Unternehmens. So müssen bspw. Wirtschaftsprüfer (aber auch Unternehmensberater, Steuerberater, Banken oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertungen) i. R. von Unternehmensverkäufen, anlässlich von Erbauseinander...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.3 Gesamtbewertungsverfahren

Rz. 38 Gesamtbewertungsverfahren ermitteln den gemeinen Wert eines Unternehmens unter der Prämisse, dass es als (wirtschaftliche) Einheit fortgeführt wird. So ist die in Zukunft zu erwartende Ertragslage, und nicht die gemeinen Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter, die entscheidende Bewertungsgrundlage. Die Praxis kennt als Gesamtbewertungsverfahren insb.: Rz. 39 Discounted-C...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 4 Ausblick

Rz. 17 Insbesondere seit der letzten Reform des Erbschaftsteuerrechts zum 01.07.2016 hat die Bewertung des begünstigten sowie des nicht begünstigten Unternehmensvermögens, in den Fällen des § 28a ErbStG aber auch des PV, massiv an Bedeutung gewonnen. War bis vor Kurzem insb. die Bewertung des Unternehmensvermögens bis auf die eher seltenen Fälle des Verstoßes gegen die Lohns...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung BewG / 3 Historische Entwicklung

Rz. 6 Die Kodifizierung erster Regelungen zur Wertermittlung finden sich in der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 (RGBl I, 1993). Diese wurden um das erste Vermögensteuergesetz vom 08.04.1922 (RGBl I, 335) sowie das zweite Vermögensteuergesetz vom 19.12.1923 (RGBl I, 1205) ergänzt. Aufgrund z. T. unterschiedlicher Bewertungsregelungen in den jeweiligen Ländern wurde das Be...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Bewertung von Nutzungen/Leistungen ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für andere Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisermittlung beim Hausverkauf auf Rentenbasis oder beim Erwerb eines mit einem Erbbauzinsanspruch verbundenen Grundstücks, dessen Bewertung sich nach § 13 Abs. 1 BewG richtet (BFH...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.2.5 Zusammenfassung

Rz. 33 Das nachfolgende Schaubild zeigt einen Überblick über die Bewertung des Erbbaurechts im Wege der finanzmathematischen Methode.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 9 Für die wirtschaftliche Einheit des Gebäudes und die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks sind nach § 195 Abs. 1 BewG getrennte Wertermittlungen erforderlich. Das BewG regelt in § 195 Abs. 2 BewG die Bewertung des Gebäudes und in § 195 Abs. 3 BewG die Bewertung des belasteten Grundstücks. Es handelt sich dabei um typisierende (vereinfachte) Regelungen, fü...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.7 Sonderprobleme

3.2.7.1 Gemeinnützige Kapitalgesellschaften Rz. 64 Zur Problematik der Bewertung von Anteilen an gemeinnützigen KapG unter Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindung, die als auflösend bedingte Last abgezogen werden kann (§ 7 Abs. 1 ErbStG), vgl. die gleichlautenden Ländererlasse vom 09.10.2013 (BStBl I 2013, 1362) und die sich damit befassende ausführliche Dar...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.3 Erbbaugrundstück

Rz. 37 Während § 193 BewG die Bewertung des Erbbaurechts regelt, wird in § 194 BewG die Bewertung des Erbbaugrundstücks (belastetes Grundstück) dargestellt. Diese Vorschriften sollen eine objektive Ermittlung des Grundbesitzwerts nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen und Verfahren sicherstellen. 3.3.1 Vergleichswertverfahren Rz. 38 Das Erbbaugrundstück ist vorrangi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3 Andere Bewertungsverfahren

3.2.3.1 Allgemeines Rz. 29 Der Bedarfswert von Anteilen an KapG (Anteilswert), die nicht mit dem Kurswert bewertet werden können (insb. GmbH-Anteile) und deren gemeiner Wert sich auch nicht aus Verkäufen ableiten lässt, war bis 2008 nach dem Stuttgarter Verfahren zu schätzen (§ 11 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. BewG a. F.). Der gemeine Wert des Anteils war dabei unter Berücksichtigun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2 Branchentypische Bewertungsverfahren

3.2.3.2.1 Überblick Rz. 35 In der nichtsteuerlichen Bewertungspraxis erfordern unterschiedliche Anlässe eine betriebswirtschaftliche Bewertung des Unternehmens. So müssen bspw. Wirtschaftsprüfer (aber auch Unternehmensberater, Steuerberater, Banken oder öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Unternehmensbewertungen) i. R. von Unternehmensverkäufen, anlässlich...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 1 BewG Geltungsbereich

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den sachlichen Geltungsbereich des BewG. Durch das BewG soll sichergestellt werden, dass ein Vermögenswert, dessen Wert für mehrere Steuerarten von Bedeutung sein kann, nach einheitlichen Regeln bewertet wird. Insoweit ist das BewG, wie die AO, als ein Mantelgesetz zu bezeichnen. Rz. 2 Das BewG enthält drei Teile, die ggf. in Abschnitte untergliede...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.2 Einzelbewertungsverfahren

Rz. 37 Einzelbewertungsverfahren sind Substanzwertverfahren. I.R.d. Bewertung werden die positiven und negativen Wirtschaftsgüter des Unternehmens einzeln bewertet und zu dem Unternehmenswert hinzuaddiert. Der Substanzwert kann dabei unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensfortführung auf der Basis von Reproduktionswerten oder unter dem Gesichtspunkt der Unternehmenszerschla...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.4 Mischverfahren

Rz. 40 Mischverfahren berücksichtigen Elemente sowohl der Einzelbewertungs- als auch der Gesamtbewertungsmethode. Anzutreffen sind Mischverfahren als Mittelwert- oder Übergewinnverfahren. Anwendung finden sie insb. bei der Erstellung von Abfindungsklauseln in Gesellschaftsverträgen und bei der Bewertung von Freiberuflerpraxen. Rz. 41–44 vorläufig freimehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1 Rückblick

Die erbschaftsteuerliche Beurteilung von Betriebs-(Unternehmens-)vermögen hat sich in der jüngsten Vergangenheit weg von der Bewertung auf die Begünstigung (Steuerbefreiung) verschoben. Während in den einschlägigen Gesetzen der 1990er-Jahre noch die richtige Bemessungsgrundlage die Diskussion bestimmte, richtete sich ab der Jahrtausendwende das Hauptaugenmerk auf die Verscho...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG §§ 189 bis 191 BewG

Ausgewählte Literaturhinweise: Eisele, Grundsteuerreform-Umsetzungsgesetz/Änderungen beim reformierten Bewertungs- und Grundsteuerrecht sowie bei der Grundbesitzbewertung, NWB 2021, 2903; Eisele, Steueränderungsgesetz 2015: Änderung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts/Verfahrensrechts, Betriebs- und Immobilienvermögen, NWB 2015, 3751; Krause/Grootens, Bewertung des Gru...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 11.4.3 Pflichtteile und ihre "Abfindung"

Ausgewählter Literaturhinweis: Noll, Pflichtteile und ihre Abfindung, DStR 2004, 257. Rz. 466 Häufig wird bei Testamentsgestaltungen vergessen, dass den enterbten Angehörigen (Ehegatte, Abkömmlinge und Eltern) ein (schuldrechtlicher) Pflichtteilsanspruch zusteht, der auf die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils gerichtet ist (s. § 2303 BGB). Nachdem der Erblasser das Pf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Gebäude

Rz. 10 Maßgeblich für die Bedarfsbewertung des Gebäudes nach § 195 Abs. 2 BewG ist die Sicht eines möglichen Erwerbers. Er würde für das Objekt (bebautes Grundstück, § 180 Abs. 2 BewG) bei einer überschlägigen Kalkulation nur den aktuellen Gebäudeertragswert (Ertragswertverfahren) oder Gebäudesachwert (Sachwertverfahren) vergüten. Rz. 11 Der Grundbesitzwert (§ 157 Abs. 3 Satz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Kapitalwert von lebenslänglichen Nutzungen und Leistungen (§ 14 Abs. 1 BewG)

Rz. 11 Darunter fallen insb. Leibrenten oder ein Nießbrauch auf Lebenszeit. Dies gilt auch für eine Rente, die einer Person auf Lebenszeit, längstens aber bis zur Wiederverheiratung zusteht (s. § 5 BewG). Ebenso Renten, die von unbestimmter Dauer, gleichzeitig aber auch von der Lebenszeit einer Person abhängig sind. Dem Grunde nach handelt es sich um Nutzungen/Leistungen von ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Zweck der Vorschrift

Rz. 1 Die i. R.d. ErbStRG vom 24.11.2008 neu gefasste Regelung erfüllt durch ihren Regelungsinhalt, dass BV bzw. der Anteil am BV i. S. d. §§ 95 bis 97 BewG mit dem gemeinen Wert anzusetzen ist und dieser nach § 11 Abs. 2 BewG zu ermitteln ist, zwei Funktionen. Zum einen wird dadurch die verfassungsrechtlich gebotene Bewertung zu dem in § 9 BewG definierten gemeinen Wert (s....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 96 BewG Freie Berufe

Ausgewählte Literaturhinweise: Buchner/Follert, Zwischen Praktikabilität und Zweckadäquanz. Eine kritische Analyse der Hinweise der Bundesärztekammer zur Bewertung von Arztpraxen, DStR 2021, 2149; Bünning, Gesamthandsvermögen einer Freiberufler-GbR ist nicht stets Betriebsvermögen, BB 2015, 1522; Drüen, Über gewillkürtes Betriebsvermögen bei Freiberuflern, DB 2003, 2351; Günt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Nationaler Anwendungsbereich

Rz. 1 Wird BV im Zuge einer Erbschaft oder Schenkung übertragen, bemisst sich die Erbschaftsteuer am Wert des übertragenen Vermögens. Folglich stellt sich die Frage nach dem passenden Bewertungsverfahren. Bewertungsgutachten sind grds. sehr teuer und zeitaufwendig. Daher hat der Gesetzgeber im Interesse von kleinen und mittleren Unternehmen das vereinfachte Ertragswertverfah...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.3.2.5 Fazit

Rz. 45 Der gemeine Wert eines Anteils ist demzufolge nach den für die KapG auch für außersteuerliche Zwecke üblicherweise angewandten Bewertungsverfahren zu berechnen. I.d.R. wird zumindest bei Beteiligungen an großen KapG die Ertragswertmethode zur Anwendung kommen, weil sie von der Fragestellung ausgeht, welches Kapital ein gedachter Investor einsetzen würde, um aus seinem...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 199 BewG Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens

Ausgewählte Literaturhinweise: Barthel, Unternehmenswert: Entwurf einer Anteils- und Betriebsvermögensbewertungsverordnung, Handelsblatt Fachmedien, FB v. 07.07.2008 520 (522); Eisele in Rössler/Troll, BewG § 199, Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens, 31. EL Mai 2020; Eisele, Steuerliche Unternehmensbewertung Erweiterung des Anwendungsbereichs durch modifizierte ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Bilanzierung der Erfolgswirkungen

Tz. 53 Stand: EL 47 – ET: 06/2022 Ein Gewinn oder Verlust, der beim erstmaligen Ansatz eines biologischen Vermögenswerts zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und durch eine Änderung dieses Wertes im Rahmen der Folgebewertung entsteht, ist in der Periode seiner Entstehung erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlust­rechnung ( profit or loss (P/L)) zu erfassen (...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Sachlicher und persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 2 § 97 BewG betrifft die Bewertung von inländischem Betriebsvermögen (indem die Regelung auf die Geschäftsleitung gem. § 10 AO oder den Sitz gem. § 11 AO im Inland abstellt) für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungssteuer (zur Bewertung von ausländischen BV mit dem gemeinen Wert siehe die §§ 12 Abs. 7 ErbStG, 31 BewG sowie § 109 Rz. 3). Bewertungsmaßstab ist gem. § 109 Ab...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1 Allgemeines

Rz. 7 Die Bewertung von Nutzungen/Leistungen ist nicht nur i. R.d. Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für anderen Steuerarten von Bedeutung (§ 1 Abs. 1 BewG), z. B. Grunderwerbsteuer: Kaufpreisermittlung beim Hausverkauf auf Rentenbasis; Einkommensteuer: Bestimmung von Anschaffungskosten eines vermieteten Grundstücks, wenn sich der Veräußerer an einer Wohnung den Nießb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.4 Mindestwert (Substanzwert, § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG)

3.2.4.1 Allgemeines Rz. 55 Als Mindestwert wird durch § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG die Summe der gemeinen Werte der zum BV gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen aktiven Ansätze abzüglich der zum BV gehörenden Schulden und sonstigen Abzüge (Substanzwert) der KapG festgelegt. Dieser Mindestwert darf durch die angewandte Bewertungsmethode nicht unterschritten werden. Der Substanz...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 Die Bedarfsbewertung der Sonderfälle innerhalb des Grundvermögens wird in den §§ 192 bis 197 BewG behandelt. Die nach § 192 BewG vorzunehmende Bewertung der wirtschaftlichen Einheiten i. R. eines Erbbaurechts wurde durch das ErbStRG neu konzipiert. Für das Erbbaurecht und das Erbbaugrundstück (belastetes Grundstück) sind nach § 192 BewG jeweils getrennte Wertermittlun...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2.7.2 Paketzuschlag (§ 11 Abs. 3 BewG)

Rz. 65 Die Regelungen zum Paketzuschlag sind zu beachten (§ 11 Abs. 3 BewG). Ein solcher ist vorzunehmen, wenn der gemeine Wert der zu bewertenden Anteile höher ist als der Wert, der den Beteiligungscharakter der zu bewertenden Anteile nicht berücksichtigt. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn ein Gesellschafter mehr als 25 % seiner Anteile auf einen oder mehrere Erwerber über...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Anwendungsbereich Bewertungsebene

Rz. 19 I.d.R. wird der "echte" gemeine Wert i. S. d. § 9 BewG beim übrigen Vermögen seine Verwendung finden: So sind z. B. private bewegliche Gegenstände (Pkw, Hausrat oder Kunstgegenstände) mit diesem anzusetzen. Die Wertermittlung ist jedoch gerade für diese Gegenstände problematisch. Theoretisch müsste jeder einzelne Gegenstand bewertet werden. Liegen aussagekräftige tatsä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Begriff des Inlandsvermögens

Rz. 5 Eine allgemein-abstrakte Definition der Begrifflichkeit des Inlandsvermögens ist im BewG nicht zu finden. Der eher missverständliche Begriff "Inlandsvermögen" könnte auf den ersten Blick andeuten, dass das gesamte im Inland belegene Vermögen einbezogen wird. Allerdings lässt sich aus § 4 Abs. 1 AStG ableiten, dass der Begriff nicht das vollständige, sich im Inland befi...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, BewG § 202 BewG Betriebsergebnis

Ausgewählte Literaturhinweise: Eisele in R/T, BewG § 202 Betriebsergebnis, 2020; Eisele, Erbschaftsteuerreform, 2009; Hübner, Erbschaftsteuerreform 2009, 2008; Kowanda, Problemfelder bei der Bewertung ausländischer Beteiligungen im Ertragswertverfahren, ErbStB 2019; Kowanda, Betriebsprüfung bei Bewertungsfällen und Erbschaft- und Schenkungsteuer – eine Bestandsaufnahme, FR 201...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.2 Grundvermögen

Rz. 7 Die Vorschrift des § 157 Abs. 3 Satz 1 BewG bestimmt, dass die Grundbesitzwerte für die wirtschaftlichen Einheiten des Grundvermögens und für Betriebsgrundstücke i. S. d. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG unter Anwendung der §§ 159 sowie 176 bis 198 BewG zu ermitteln sind. Dies umfasst die Regelbewertungen für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie die Sonderregelungen nach den ...mehr