Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsausgaben

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.8 Änderungen oder die Aufhebung von Steuerfestsetzungen haben keinen Einfluss auf verwirkte Säumniszuschläge

Es spielt diesbezüglich keine Rolle, aufgrund welcher Vorschriften oder Rechtshandlungen die gegen den säumigen Steuerschuldner festgesetzte Steuer geändert oder aufgehoben wird. Es ist unerheblich, ob das Finanzamt die Steuerfestsetzung auf Einspruch hin oder infolge einer Klage ändert. Praxis-Beispiel Änderung der Steuerfestsetzung Die Körperschaftsteuernachzahlung der X-Gmb...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.12 Die Schonfrist gilt nur bei Banküberweisung

Wird die Steuerschuld bar oder per Scheck beglichen, kann man sich nicht auf die Schonfrist berufen. Die Schonfrist hat nur noch bei Banküberweisung Bedeutung. Praxis-Tipp Scheck beigelegt – Zahlung gilt als rechtzeitig Wenn der rechtzeitigen Steueranmeldung ein Scheck beigelegt wird, gilt der Scheck als rechtzeitig eingereicht. In diesem Fall wäre die Steuerschuld also rechtz...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.9 Erlass von Säumniszuschlägen bei Rücktritt vom Kaufvertrag

Grundsätzlich ist der Erlass von Säumniszuschlägen nach § 227 AO aus sachlichen Billigkeitsgründen geboten, wenn deren Einziehung mit Rücksicht auf deren Zweck nicht zu rechtfertigen ist, obwohl der Sachverhalt zwar den gesetzlichen Tatbestand erfüllt, die Erhebung der Säumniszuschläge aber den Wertungen des Gesetzgebers zuwiderläuft. So entschied der BFH mit Urteil vom 9.9.2015...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.2.14 Hinausschieben der Fälligkeit durch Stundung oder Aussetzung der Vollziehung

Die Fälligkeit einer Steuerschuld wird durch deren Stundung oder deren Aussetzung der Vollziehung hinausgeschoben. Folge ist, dass bis zum neuen Fälligkeitstermin keine Säumniszuschläge anfallen, dafür werden aber Stundungs- bzw. Aussetzungszinsen festgesetzt. Beim ursprünglichen Fälligkeitstermin bleibt es nur dann, wenn das Finanzamt den Stundungs- oder Aussetzungsantrag a...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.6 Besonderheiten bei der Umsatzsteuervoranmeldung

Hier kann das Finanzamt bei auch nur kurzfristiger Überschreitung der Abgabefrist einen Verspätungszuschlag festsetzen, ohne dass ein Ermessensfehler vorliegt. Dies gilt erst recht, wenn der Steuerpflichtige eine bereits verlängerte Abgabefrist versäumt. Diese Ermessensentscheidung kann das Finanzamt mit dem bloßen Hinweis auf § 152 Abs. 1 AO begründen. Grundsätzlich darf das...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.5 Das Verschulden des Steuerberaters wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet

Steuerpflichtige müssen sich grundsätzlich das Verschulden eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen.[1] Erfüllungsgehilfen sind alle diejenigen Personen, derer sich der Steuerpflichtige zur Erstellung und Abgabe seiner Steuererklärung bedient. Praxis-Beispiel Verschulden des Steuerberaters verursacht Verspätungszuschlag für den Unternehmer Herr Hub...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.4 Das Zwangsgeld muss immer schriftlich angedroht werden

Folgenden Inhalt muss die Androhung haben: die Bezeichnung des Adressaten, die Angabe der zu erzwingenden Handlung, die Setzung einer angemessenen Frist zur Befolgung der Anordnung, die Höhe des angedrohten Zwangsgelds, die Begründung der Androhung. Nach Ablauf der festgesetzten Frist kann das Zwangsgeld erhoben werden. Dabei darf das Zwangsgeld 25.000 EUR nicht überschreiten.mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.3 Kein Verspätungszuschlag bei nicht ordnungsgemäßer Fristbegründung

Setzt das Finanzamt eine Frist für die vorzeitige Abgabe der Steuererklärung, muss es diese konkret begründen. Andernfalls ist die Fristsetzung rechtswidrig.[1] Im entschiedenen Fall hatte das Finanzamt die vorzeitige Abgabe der Steuererklärung gefordert. Allerdings war aus der formelhaften Begründung, das Finanzamt handele im Interesse einer ordnungsgemäßen Durchführung des...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.12 Erstattungsfälle und Herabsetzung der Steuerschuld

Nach der Rechtsprechung des BFH kann ein Verspätungszuschlag auch dann festgesetzt werden, wenn sich aus der verspäteten Abgabe der Steuererklärung ein Erstattungsanspruch ergibt.[1] Ferner hat der BFH entschieden, dass bei einem Änderungsbescheid, der zu einer Herabsetzung der Steuerschuld führt, zu prüfen ist, in welchem Umfang die für die Festsetzung des Verspätungszuschla...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.3 Die Durchsetzung des Zwangsgelds ist mehrstufig aufgebaut

Bis es zur Vollstreckung des Zwangsgelds kommt, müssen eine ganze Reihe aufeinander aufbauender Verwaltungsakte ergehen: Am Anfang steht die Aufforderung zur Vornahme der betreffenden Handlung. Wird diese nicht befolgt, erfolgt eine Mahnung. Diese ist jedoch nicht zwingende Voraussetzung. Bleibt der Steuerpflichtige weiterhin tatenlos, erfolgt die Androhung des Zwangsgelds.[1] ...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.6 Die Androhung richtet sich an denjenigen, der die geforderte Handlung vorzunehmen hat

Soweit mehrere Steuerpflichtige die betreffende Handlung zu befolgen haben, muss gegenüber jedem Einzelnen eine gesonderte Zwangsgeldandrohung erfolgen. Bei Ehegatten ist eine an "Herrn und Frau ..." gerichtete Zwangsgeldandrohung unwirksam. Bei Kapitalgesellschaften kann bei Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten Zwangsgeld gegen diese angedroht und festgesetzt werden. Ab...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.1 Nur bestimmte Verwaltungsakte sind erzwingbar und durchsetzbar

Als durch Zwangsgeld erzwingbare Verwaltungsakte kommen insbesondere in Betracht: die Aufforderung zur Abgabe von Steuererklärungen,[1] die Aufforderung auf Auskunfterteilung,[2] die Aufforderung auf Vorlegung von Urkunden,[3] die Aufforderung auf Duldung einer Außenprüfung und zur Durchführung bestimmter Hilfspflichten,[4] die Aufforderung, das Betreten von Grundstücken und Räum...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.4.12 Zwangsgeld gegen Insolvenzverwalter

Die Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung der steuerlichen Erklärungspflichten des Insolvenzverwalters ist weder unverhältnismäßig noch ermessensfehlerhaft, auch wenn voraussichtlich nicht mit steuerlichen Auswirkungen zu rechnen ist.[1]mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5 Wie der Betriebsausgabenabzug für steuerliche Nebenleistungen beurteilt wird

Gesetzlich ist eine Vielzahl von so genannten steuerlichen Nebenleistungen vorgesehen. Solche Sonderzahlungen verlangt das Finanzamt insbesondere dann, wenn der Unternehmer seinen steuerlichen Pflichten nicht fristgerecht nachkommt – sog. Verspätungs- oder Säumniszuschläge oder Steuern nachzahlen muss – sog. Sollzinsen. Als steuerliche Nebenleistung gilt ebenfalls kraft Gesetze...mehr

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Steuern und Nebenleistungen... / 5.3.8 Die Höhe des Verspätungszuschlags: So wird gerechnet

Nach § 152 Abs. 5 Satz 1 AO beträgt der Verspätungszuschlag für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 10 EUR für jeden angefangenen Monat. Für Steuererklärungen, die sich auf ein Kalenderjahr beziehen, beträgt der Verspätungszuschlag gem. § 152 Abs. 5 Satz 2 AO für jeden angefangenen Verspätungsmonat 0,25 % der festgesetzten u...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.4 Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften (Zeilen 70-82)

Hinzugerechnet werden die nach dem Teileinkünfteverfahren bzw. § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei bleibenden Gewinnanteile und die diesen gleichgestellten Bezüge und erhaltenen Leistungen aus Anteilen an einer Kapitalgesellschaft.[1] Sie werden gekürzt um die mit ihnen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben, soweit diese nach § 3c EStG zu 60 % bzw. § 8b Abs. 5 ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.3.9 Ausländische Steuern (Zeile 69)

§ 8 Nr. 12 GewStG sieht die Hinzurechnung der ausländischen Steuern in den Fällen vor, in denen die ausländischen Einkünfte, auf die die Steuern entfallen, entweder nicht im Gewinn enthalten sind oder bei der Gewerbeertragsermittlung vom Gewinn gekürzt wurden. Der Umfang der Hinzurechnung entspricht dem Betrag, in dessen Höhe die Steuern als Betriebsausgaben nach § 34c EStG ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.8 Angaben in Organschaftsfällen (Zeilen 105-119)

In den Zeilen 105 und 106 ist die Organgesellschaft zu kennzeichnen, in Zeile 107 ist der Gewerbeertrag der Organgesellschaft – bei mehreren Organgesellschaften ist zusätzlich eine Einzelaufstellung erforderlich – einzutragen. Zeile 109 betrifft Korrekturbeträge beim Organträger aufgrund der Regelungen in § 15 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 KStG sowie § 34c Abs. 3 EStG. In die Zeil...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 4.2 Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb (Zeile 39)

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn/Verlust aus Gewerbebetrieb, der nach den Vorschriften des Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetzes ermittelt wurde. Bei Körperschaften ist der Ausgangswert für den Gewinn aus Gewerbebetrieb die Summe der Einkünfte laut Anlage ZVE der Körperschaftsteuererklärung, der ggf. noch (bei nicht gewerbesteuerpf...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2021 / 2.2 Einzelunternehmer

Der Gewerbebetrieb des Einzelunternehmers beginnt mit Eröffnung der werbenden Tätigkeit, die entsprechende Außenwirkung hat. Bloße Vorbereitungshandlungen sind unbeachtlich.[1] Beginnt der Gewerbebetrieb mit dem Beginn der Abschreibung eines Wirtschaftsguts, ist diese in voller Höhe bei der Ermittlung des Gewerbeertrags zu berücksichtigen.[2] Bei einem gewerblichen Grundstüc...mehr

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Fahrtenbuch und Verschwiege... / III. Zur Verfassungsmäßigkeit der 1-%-Regelung

Die Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG ist nur deshalb verfassungsgemäß, weil der Steuerpflichtige das Wahlrecht zur Führung eines Fahrtenbuchs hat (vgl. BFH v. 20.3.2014 – VI R 35/12, BStBl. II 2014, 643; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entsch. angenommen, vgl. BVerfG v. 27.5.2006 – 2 BvR 524/04, n.v.; zuletzt auch BFH v. 15.5.2018 – X R 28/15, BStBl. II 2018, 712, Az....mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.2 Bodenverbesserungskosten als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben

Rz. 207 Aufwendungen für Grund und Boden stellen laufende Betriebsausgaben dar, wenn diese der Steigerung der Ertragsfähigkeit der Ackerkrume durch Bodenverbesserung dienen. Dienen die Aufwendungen hingegen der Urbarmachung bisher landwirtschaftlich nicht nutzbarer Flächen, handelt es sich nicht um Betriebsausgaben, sondern um Herstellungskosten des Grund und Bodens.[1] Als B...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.3 Sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähige Aufwendungen lt. Rechtsprechung des BFH

Rz. 106 1. Entwässerungsanlagen, Kläranlagen, Sickergruben, Sielanschlüsse, Brunnen u. ähnliche Anlagen Grundstücke mit eigener Versorgungs- und Entsorgungseinrichtung, z. B. Wasserversorgung (Brunnen) und Abwasserentsorgung (Kläranlage) mit Aufwendungen für einen späteren Anschluss an öffentliche Leitungen.[1] Betriebsgrundstück, auf dem sich bereits eine werkseigene Kläranla...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.4 Ausgleichsbeträge nach § 154 BauGB

Rz. 108 Der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwerts seines Grundstücks entspricht.[1] Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass der Ausgleichsbetrag abweichend von § 154 A...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.5 Gebäudeabbruchkosten, die zu Anschaffungskosten beim Grund und Boden führen

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat zu den hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Abbruchkosten und des Restbuchwertes unter Angabe der BFH-Rechtsprechung eine Aufteilung auf die zu unterscheidenden Fälle, wann sofort abziehbare Betriebsausgaben, Herstellungskosten bei neu errichteten Gebäuden oder Anschaffungskosten des Grund und Bodens vorliegen, vorgenommen (H 6.4 EStH...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.3.3.1 Grundsätzliches

Rz. 89 Ständiges Thema der BFH-Rechtsprechung ist schon seit Jahrzehnten im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) "Grund und Boden" die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Erschließungsbeiträgen und ähnlichen Aufwendungen z. B. für die Erschließungsmaßnahmen durch die öffentliche Hand, nämlich die Ver- bzw. Entsorgung der Grundstücke mit Strom, Gas, ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.6 Besonderheiten bei Land- und Forstwirten

Rz. 59 Bis zum Jahre 1970 war für die Erfassung des Grund und Bodens die Methode der steuerrechtlichen Gewinnermittlung maßgebend. Ungeachtet dessen, dass der Grund und Boden zum Anlagevermögen eines Betriebs gehörte, blieb sein Wert bei der Gewinnermittlung durch eingeschränkten Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und bei der Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 ...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.2.5.1 Aufwendungen für die Urbarmachung des Grund und Bodens

Rz. 201 Aufwendungen für die Urbarmachung von Grund und Boden sind Teil der aktivierungspflichtigen Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Derartige Aufwendungen sind lt. RFH vom 2.11.1938[1] anzunehmen, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem Erwerb oder der Herstellung des Grund und Bodens gleichkommen. Es müssen Aufwendungen sein, die den Landwirt erst in di...mehr

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Grund und Boden im Abschlus... / 3.1.3 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile von untergeordneter Bedeutung

Rz. 41 Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile gehören grundsätzlich zum notwendigen Betriebsvermögen. Aus Vereinfachungsgründen besteht gemäß § 8 EStDV [1] ein Wahlrecht für eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile, deren Wert nicht mehr als ein Fünftel des Gesamtwertes des Grundstücks und nicht mehr als 20.500 EUR beträgt. Diese Grundstücksteile brauchen nicht als Betr...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6 Übrige Betriebsausgaben

Der Vordruck unterscheidet weiter zwischen sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Zeilen 49 bis 66) sowie beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben (Zeilen 67 bis 71). Soweit einzelne Betriebsausgaben jeweils nicht gesondert aufgeführt sind, sind sie als "Übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben" (Zeile 66) bzw. "Sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausg...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.2 Weitere unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Ein Teil der hier explizit aufgeführten Betriebsausgaben (Schuldzinsen, Vor- und Umsatzsteuer, Gewerbesteuer) wurde bereits an anderer Stelle angesprochen. Bezüglich der restlichen Positionen ist darauf hinzuweisen, dass in Zeile 49 als Telekommunikationskosten die Kosten für Telefon und Internet gesondert zu erfassen sind. Der Grund für diesen in den Erläuterungen zum Vordru...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5 Betriebsausgaben

5.1 Grundlagen Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der A...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.3 Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben

Zu den beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben rechnet der Vordruck in den Zeilen 67 bis 71 Aufwendungen für Geschenke und Bewirtung, für Verpflegungsmehraufwand, für häusliche Arbeitszimmer sowie sonstige Aufwendungen. Anzugeben ist jeweils der Teil der Aufwendungen, der nicht abziehbar bzw. abziehbar ist. Aufwendungen für Geschenke an Arbeitnehmer aus besonderem persönliche...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.1 Grundlagen

Die Betriebsausgaben (Zeilen 23 bis 88) sind im Wesentlichen nach Aufwandsarten gegliedert, allerdings wird dieses Prinzip vielfach, z. B. bei Abschreibungen, Grundstückskosten und Schuldzinsen, durchbrochen. Grundsätzlich sind auch Betriebsausgaben stets mit dem Nettobetrag anzusetzen. Etwas anderes gilt nur, so auch die Anleitung zu den Zeilen 23 bis 88 der Anlage EÜR, für...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.4 Verhältnis zu anderen Regelungen

Rz. 28 § 8a KStG steht in Konkurrenz zu anderen Regelungen, insbesondere zu § 4 Abs. 4a EStG und zu § 10d EStG. Das Verhältnis zu diesen Regelungen ergibt sich aus der Systematik der § 4h EStG, § 8a KStG, die Zinsen in bestimmter Höhe als (noch) nicht abzugsfähige Betriebsausgaben einordnen. Bei pauschalierender Gewinnermittlung ist die Zinsschranke nicht anwendbar. Das betr...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.3 Vereinbarkeit der Vorschrift mit höherrangigem Recht

Rz. 14 Die Zinsschranke nach § 4h EStG, § 8a KStG differenziert nicht nach inl. oder ausl. Betrieben, nach inl. oder ausl. Darlehensgebern und nicht nach innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Darlehensverhältnissen. Es liegt daher keine, auch keine verdeckte Diskriminierung vor, sodass ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des AEUV schon im Tatbestand zu verneinen ist....mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.2 Sonstige Steuern

Bezüglich der Gewerbesteuer und darauf entfallender steuerlicher Nebenleistungen, z. B. Nachzahlungszinsen und Säumniszuschlägen, ist wie folgt zu unterscheiden: Soweit diese Betriebsausgaben Erhebungszeiträume ab einschließlich 2008 betreffen, scheidet der Abzug dieser Beträge nach § 4 Abs. 5b EStG aus, entsprechend sind Erstattungen nicht als Betriebseinnahmen anzusetzen. D...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.8 Nicht abziehbare Beträge

Zeile 87 nimmt mit negativem Vorzeichen nicht abziehbare Beträge auf. Nach den Erläuterungen zum Formular fallen hierunter Aufwendungen, die in den vorstehenden Zeilen bereits als Betriebsausgaben erfasst wurden, den Gewinn jedoch nicht mindern dürfen. Als Beispiele werden unangemessene Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG, etwa für einen "überdimensionierten Firme...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.5 Schuldzinsen

Schuldzinsen sind im Vordruck EÜR unter den sonstigen unbeschränkt abziehbaren Betriebsausgaben lediglich in den Zeilen 61 und 62 zu erfassen. Differenziert wird zwischen Zinsen, die aus der Finanzierung von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens resultieren (sog. Investitionsdarlehen), und übrigen Schuldzinsen. Unter letztgenannte Po...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 3.2 Probleme bei der Erfassung von Betriebseinnahmen

Bei der Erfassung der Betriebseinnahmen sowie der Privatentnahmen in den Zeilen 14 sowie 18 bis 20 durch Nicht-Kleinunternehmer im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist darauf zu achten, dass lediglich Nettowerte ohne Umsatzsteuer angesetzt werden. Die darauf entfallende Umsatzsteuer wird in Zeile 16 gesondert erfasst. Bei den Betriebseinnahmen wird in den Zeilen 14 und 15 zwisch...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Neuere Positionen im Überblick

Bereits ab VZ 2019 wurde der Katalog der gesondert auszuweisenden Aufwendungen um folgende Positionen erweitert: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), so dass hier vor allem Aufwendungen für die Reparatur und Wartung von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäfts...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.1 Maßgebliches Einkommen bei Körperschaften

Rz. 86 Das EBITDA errechnet sich nach § 4 Abs. 1 S. 2 EStG aus dem "maßgeblichen Gewinn", korrigiert um den Zinssaldo und bestimmte Abschreibungen. Für Körperschaften gilt § 4h Abs. 3 S. 1 EStG mit der Maßgabe, dass an die Stelle des "maßgeblichen Gewinns" das "maßgebliche Einkommen" tritt.[1] Das "maßgebliche Einkommen" ist ein eigenständiger Begriff, der nur im Rahmen des ...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1 Rechtsgrundlagen und Anwendung

Die Einnahmen-Überschussrechnung ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2010 beginnen, elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.[1] Daher kann die Anlage EÜR 2021 nur noch dann in Papierform verwendet werden, wenn die elektronische Übermittlung wegen unbilliger Härte persönlich oder wirtschaftlich[2] unzumutbar ist. Entsprechenden Anträgen auf Befreiung von der ele...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.2 Wesentlich beteiligter Anteilseigner

Rz. 164 Eine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung liegt vor, wenn mehr als 10 % des Zinssaldos an einen Anteilseigner gezahlt werden, der zu mehr als 25 % unmittelbar oder mittelbar am Grund- oder Stammkapital der Körperschaft beteiligt ist (wesentliche Beteiligung). Rz. 165 An die Rechtsform des Anteilseigners werden keine Anforderungen gestellt. Es kann sich um natür...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7 Fahrzeugkosten

Die Behandlung der Fahrzeugkosten wird immer dann kompliziert, wenn sich im Betriebsvermögen ein sowohl betrieblich als auch privat genutztes Fahrzeug befindet. Noch schwieriger wird es, wenn daneben auch nur betrieblich genutzte Fahrzeuge vorhanden sind. Ursache dafür ist die steuerliche Erfassung der Privatnutzung, wenn bei einem zu mehr als 50 % betrieblich genutzten Fahrz...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.4 Raum- und Gebäudekosten

Bei Raum- und Gebäudekosten ist wie folgt zu unterscheiden: Kosten für gemietete oder gepachtete Räumlichkeiten sind einschließlich Nebenkosten in Zeile 46 einzutragen. Kosten für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäude – ausgenommen Schuldzinsen und Abschreibungen – sind in Zeile 48 zu erfassen. In Zeile 47 sind (Miet-) Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung mit Ausnah...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.7.1 Erfassung der Kfz-Kosten in der Buchführung

Bei der Erfassung von Kosten für allein betrieblich als auch gemischt genutzte Fahrzeuge des Betriebsvermögens sowie betrieblich genutzte Privatfahrzeuge sollte der Einnahmen-Überschussrechner folgende Konten im Blick haben:mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.6 Besonderheiten bei nachgeordneten Personengesellschaften

Rz. 222 Für nachgeordnete Personengesellschaften gilt nach § 4h Abs. 2 S. 2 EStG die Regelung des § 8a Abs. 2 KStG entsprechend. Das bedeutet, dass die Zinsschranke bei einer nachgeordneten Personengesellschaft mangels Zugehörigkeit zu einem Konzern nur dann nicht anwendbar ist, wenn bei ihr keine schädliche Gesellschafter-Fremdfinanzierung vorliegt. Die Frage ist dann von B...mehr