Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Natur sein, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zum (gewillkürten) Bet...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begründung und Voraussetzungen

Zusammenfassung Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar. Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Ve...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 1 Bilanzierungsfragen

Die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit der beiden Unternehmen bringt Folgendes mit sich: Beide ermitteln ihren Gewinn trotz sachlicher und personeller Verflechtung unabhängig (getrennt) voneinander. Grundsätzlich sind das Besitz- und das Betriebsunternehmen nicht zu einer korrespondierenden Bilanzierung verpflichtet.[1] Übernimmt die Betriebsgesellschaft als Pächteri...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7 Gewerbesteuerliche Hinzurechnung und Kürzungen

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.5 Finanzielle Eingliederung

Unter der finanziellen Eingliederung einer juristischen Person ist der Besitz der entscheidenden Anteilsmehrheit an der Organgesellschaft zu verstehen, die es dem Organträger ermöglicht, durch Mehrheitsbeschlüsse seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen.[1] Früher wurde eine finanzielle Eingliederung zwischen der Betriebs-GmbH als Organgesellschaft und der Besitz...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolgen

Die Organschaft bewirkt, dass zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen nichtsteuerbare Innenleistungen erbracht werden.[1] Diese im Inland gelegenen Unternehmensteile sind als ein Unternehmen zu behandeln.[2]. Sind die Organschaftsvoraussetzungen erfüllt, kommt es zwingend zu den genannten Rechtsfolgen. Ein Wahlrecht, von der Organschaft Gberauch zu machen oder ni...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung setzt steuerlich eine sachliche und persönliche Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus. Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die nach ihrer Funktion für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Funktional wesen...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des § 3 Abs. 2 Satz 1 EStG

Es stellt sich dann die Frage, ob z. B. bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung eines Gebäudegrundstücks das Besitzunternehmen die Grundstücksaufwendungen voll oder im Hinblick auf das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nur zu 60 % abziehen kann. Der BFH[1] hat in Grundsatzentscheidungen in Bezug auf die Anwendung des Teilabzugsverbots bei verschiedenen Fallkonstel...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4 Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile und Forderungen

In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat dazu entschieden, dass wegen der besonderen funktionalen Bedeutung d...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2 Darlehenszinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen gewährt hat,...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH

Gibt die Betriebs-GmbH ihre werbende Geschäftstätigkeit endgültig auf und endet das Pachtverhältnis zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen, kommt es zu einer sachlichen "Entflechtung", weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verliert. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nich...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.5 Wiesbadener-Modell

Die für die personelle Verflechtung geltenden Rechtsgrundsätze sind auch auf Familienunternehmen anwendbar. Sind am Besitz- und Betriebsunternehmen Ehegatten beteiligt, bilden sie wie untereinander Fremde eine geschlossene Personengruppe[1]; eine personelle Verflechtung besteht, wenn die Ehegatten in beiden Unternehmen über die Stimmenmehrheit verfügen, auch wenn sie untersc...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.3 Faktische Beherrschung

Ein einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille kann einkommensteuerrechtlich ausnahmsweise auch auf anderer als gesellschaftsrechtlicher Grundlage – nämlich bei faktischer Beherrschung der Besitz- oder Betriebsgesellschaft durch einen Gesellschafter oder einen Dritten – zu bejahen sein. Die Fähigkeit, den geschäftlichen Betätigungswillen im Betriebsunternehmen durchzusetz...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.2 Organträger

Eine umsatzsteuerliche Organschaft nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG liegt vor, wenn eine juristische Person nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Die Rechtsform des Organträgers ist im UStG nicht ausdrücklich geregelt. Organträger kann nach Rechtsprechung und V...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.1 Voraussetzungen

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Als Ausnahme davon ordnet § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG an, dass die – eigentlich die Merkmale der Selbständigkeit erfüllende – Tätigkeit einer juristischen Person nicht selbständig ausgeübt wird, wenn diese nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.7 Organisatorische Eingliederung

Eine organisatorische Eingliederung setzt voraus, dass die mit der finanziellen Eingliederung verbundene Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung tatsächlich wahrgenommen wird. Es kommt darauf an, dass der Organträger die Organgesellschaft durch die Art und Weise der Geschäftsführung beherrscht und se...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.4 Unbebaute Grundstücke

Auch unbebaute Grundstücke können wesentliche Betriebsgrundlagen sein, wenn sie von der Betriebsgesellschaft für ihre eigenen Bedürfnisse hergerichtet, z. B. als Lagerplatz gestaltet worden sind oder im Funktionszusammenhang mit Gebäuden stehen, z. B. als Abstellflächen, oder ansonsten betriebsnotwendig sind, z. B. wegen ihrer besonderen Lage oder weil sie eigens mit der Abs...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 4.2.3 Keine wesentliche Betriebsgrundlage

Nicht jedes vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vermietete bebaute Grundstück ist für dieses eine wesentliche Grundlage. Ausnahmsweise ist ein Gebäude keine wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es für den Betrieb nach dessen innerer Struktur qualitativ oder quantitativ keine oder nur geringe wirtschaftliche Bedeutung hat und insofern "entbehrlich" ist.[1] Qualitat...mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun...mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrün... / 5.2 Beteiligungs- und Beherrschungsidentität

Dass Besitz- wie Betriebsunternehmen von einem einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen getragen werden, tritt am klarsten zutage im Fall der sog. Beteiligungsidentität, d. h. wenn an beiden Unternehmen dieselben Personen im gleichen Verhältnis beteiligt sind.[1] Der einheitliche geschäftliche Betätigungswille ist aber auch vorhanden im Fall ungleicher Beteiligungsverh...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.3 Fragen des Sonderbetriebsvermögens bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung von Personengesellschaften mit gewerblichen Einkünften

Rz. 42 Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn eine Personengesellschaft an eine andere Personengesellschaft mindestens eine wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt (sachliche Verflechtung) und beide Gesellschaften personell miteinander verflochten sind.[1] Die personelle Verflechtung ist anzunehmen, wenn ein Gesellschafter oder eine Personen...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 6.4 Begründung einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung durch unentgeltliche Übertragung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Rz. 44 Übertragung von Sonderbetriebsvermögen, das nach der Übertragung im Gesamthandseigentum des Übertragenden und des Übernehmenden steht: Praxis-Beispiel A ist zu 60 % an der AB OHG beteiligt, der er auch ein im Sonderbetriebsvermögen befindliches Grundstück zur Nutzung überlässt. A überträgt die Hälfte seines Mitunternehmeranteils (½ des Gesamthandsanteils und ½ des Sond...mehr

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Sonderbetriebsvermögen und ... / 3.1 Beteiligungen

Rz. 11 Besteht zwischen den Unternehmen der Personengesellschaft und der Kapitalgesellschaft eine enge wirtschaftliche Verflechtung – wie etwa zwischen einem Produktions- und Vertriebsunternehmen – und beherrscht der Mitunternehmer die Kapitalgesellschaft, rechtfertigt dies die Annahme, dass die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft dazu bestimmt ist, dem Betrieb der Person...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.2 Entnahmehandlung und Entnahmewille

Rz. 14 Die Wirtschaftsgüter müssen entnommen werden. Die Entnahme ist regelmäßig ein tatsächlicher Vorgang,[1] der eine ausdrückliche oder schlüssige Entnahmehandlung voraussetzt, die von einem Entnahmewillen getragen ist.[2] Entnahmehandlung Rz. 15 Der Steuerpflichtige entscheidet im Rahmen seiner Willensfreiheit, welche Wirtschaftsgüter er für seinen Betrieb nutzen (Einlage)...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.3.2.2 Einlagehandlung und Einlagewille

Rz. 54 Auch die Einlage verlangt wie die Entnahme[1] eine vom Willen des Steuerpflichtigen getragene Einlagehandlung.[2] Es gelten daher die Ausführungen in den Rz. 31 ff. entsprechend für die Einlage. Da der Steuerpflichtige über Art und Umfang seines Betriebsvermögens frei entscheidet, muss durch ein Verhalten des Steuerpflichtigen nach außen für Dritte erkennbar dokumentie...mehr

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Einlagen und Entnahmen / 3.2.1.1 Entnahmefähige Wirtschaftsgüter

Rz. 9 Entnahmefähig sind nach § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG alle Wirtschaftsgüter sowie Nutzungen und Leistungen. Wirtschaftsgüter sind materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Grundstücke, Gebäude, Waren, Erzeugnisse, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge usw. Ohne Bedeutung ist es, ob es sich um ein Wirtschaftsgut des Anlage- oder Umlaufvermögens oder um notwendiges oder gewillkü...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Die Schwerbehindertenvertre... / 2.5 Übergangsmandat

In der Vergangenheit enthielt das SGB IX keine Regelung zur Sicherung der Vertretung schwerbehinderter Arbeitnehmer bei Betriebsaufspaltung, Betriebsübergang u. a. Änderungen der Unternehmensstruktur. Ein Übergangsmandat der SVB gab es nicht. Erst mit der Neuregelung im BTHG hat der Gesetzgeber Ende 2016 eine entsprechende Regelung geschaffen. In § 94 SGB IX ist 2016 ein neu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.3 Veräußerungsgewinne (§ 34 Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 32 Veräußerungsgewinne i. S. v. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG sind Gewinne aus der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und Bruchteilen von Mitunternehmeranteilen des land- und forstwirtschaftlichen, freiberuflichen und gewerblichen Bereichs i. S. v. §§ 14, 14a, 16 und 18 Abs. 3 EStG. Hingegen sind Gewinne aus der Veräußerung von im Privatvermögen ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 4. Gegenüberstellung der Anforderungen zur Anwendung der erweiterten Kürzung und der Begünstigung von Wohnungsunternehmen nach den §§ 13a, 13b ErbStG

Der folgende exemplarische Vergleich soll eine Hilfestellung für Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen beider Normen bieten und Problemfälle aufzeigen.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Wohnungsunternehmen – Eine ... / 2. Enge Auslegung durch die Rechtsprechung

Der BFH legt den Anwendungsbereich der Vorschrift insb. in der jüngeren Vergangenheit sehr eng aus. In älteren Entscheidungen beurteilte der BFH die Vermietung an einen Gesellschafter als unschädlich, wenn dieser nur mittelbar über eine andere Kapitalgesellschaft beteiligt war. Dies wurde mit der Abschirmwirkung der Kapitalgesellschaft begründet (daher kein Fall des § 9 Nr. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsstätte: Überblick / 3.1 Allgemeines

Bedeutung hat der Betriebsstättenbegriff insbesondere für die Gewerbesteuer, die unmittelbar an die Begriffsauslegung des § 12 AO anknüpft. Danach erfordert eine Betriebsstätte i. S. d. § 12 Satz 1 AO eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.2.2 Verhältnis zu § 6 Abs 5 EStG

Tz. 108 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 6 Abs 5 EStG ist für Übertragungen auf eine Kö nicht anwendbar; dies ergibt sich bereits eindeutig aus dem Ges-Wortlaut (zB in § 6 Abs 5 S 3 Nr 2 EStG "… in das Gesamthandsvermögen einer MU-Schaft und umgekehrt …"). Im Gegenteil versucht der Ges-Geber mit der sog Körperschaftsklausel in § 6 Abs 5 S 5 und 6 EStG auf jeden Fall einen Bw-Übe...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gesamtliteraturverzeichnis

Albach, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 3. Aufl., Wiesbaden 2001; Bächle/Knies/Ott/Rupp, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Stuttgart 2010; Baranowski, Besteuerung von Auslandsbeziehungen, 2. Aufl., Herne/Berlin 2000; Bendlinger/Kanduth-Kristen/Kofler/Rosenberger, Internationales Steuerrecht, 2. Aufl., Wien 2019; Bellstedt, Außensteuergesetz und Verwaltungsgrundsätze zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.2 Zufluss des Anspruchs

Tz. 94 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Einnahmen sind einem Stpfl iRv Überschuss-Eink iSv § 11 Abs 1 EStG zugeflossen, sobald er wirtsch über die Einnahmen verfügen kann (s zB Urt des BFH v 24.03.1993, BStBl II 1993, 499 und v 16.11.1993, BStBl II 1994, 632 zu einem beherrschenden Gesellschafter einer Kap-Ges) bzw wenn ein Vergütungsanspruch "freiwillig und einverständlich" mit d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Reuter, Vereinnahmung noch nicht ausgeschütteter Dividenden, BB 1978, 83; Weber, Die Konkretisierung von Gewinnbezugsrechten in Handels- und St-Recht bei Kap-Ges, StBp 1988, 179; Meilicke, Zum Zeitpunkt der Aktivierung von Dividendenansprüchen, FR 1990, 9; Kaufmann, Der Zeitpunkt der Aktivierung von Gewinnansprüchen aus der Beteiligung an Kap-Ges, DStR 1992, 1677; Schwedhelm, Bi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.2.2.2 Geschäftswert

Tz. 31 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 § 5 Abs 2 EStG ist auch auf die (verdeckte) Einlage eines Geschäftswerts nicht anwendbar. Daher kann auch ein selbst geschaffener Geschäftswert verdeckt eingelegt werden. Ein derivativ erworbener Geschäftswert ist sowieso einlagefähig; § 5 Abs 2 EStG gilt in diesem Fall schon vom Ges-Wortlaut her nicht. Wird ein ganzer Betrieb eingebracht (zB...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Rechtsfolgen beim Gesellschafter

Tz. 247 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch ein Pensionsverzicht erhöht die AK der Anteile des AE, soweit der Pensionsanspruch werthaltig ist (s Tz 93). Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Anteile im PV oder in einem BV des AE befinden. Wie allgemein beim Verzicht auf Leistungsansprüche (dazu s Tz 94) ergibt sich außerdem beim AE bei einem werthaltigen Pensionsverzicht ein Zu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.4.6.3 Die jüngere BFH-Rechtsprechung und ihre Bewertung

Tz. 251 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 In dem Urt des BFH v 26.11.1998 (BStBl II 1999, 547) deutete sich bereits eine Änderung der Rspr des BFH an. Danach ist die Besitzgesellschaft nicht zur phasengleichen Aktivierung von Gewinnansprüchen verpflichtet, wenn in der Satzung der Betriebsgesellschaft bei Stimmengleichheit Gewinnthesaurierung vorgesehen ist und der Jahresabschluss d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 93 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ob der Forderungsverzicht zu nachträglichen AK auf die Anteile des AE führt, war in der Vergangenheit nicht von der Bewertung der verdeckten Einlage auf Ebene der Kö abhängig. Insbes für Fälle, in denen sich die Beteiligung im PV befindet (es sich also um einen Anteil iSv § 17 EStG handelt), galten andere Bewertungsgrundsätze. Für § 17 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise

Kohlhepp, Zurechnung einer vGA, DB 2007, 2446; Westerfelhaus, Die Zurechnung der vGA bzw verdeckten Entnahme an Gesellschafter, DB 2007, 876; Brete, Hinzuschätzung als vGA bei der GmbH und beim Gesellschafter, GmbHR 2010, 911; Geist, vGA an mittelbar Beteiligte, BB 2012, 2339; Breier/Seidija, Ertragstliche Zurechnung von vGA, GmbHR 2011, 290. Tz. 171 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2 Voraussetzung für die Versagung der Steuerbefreiung

Tz. 153 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Die Rechtsfolge des § 8 Abs 3 S 4 KStG tritt ein, "soweit eine verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat". Der Sachverhalt, welcher der verdeckten Einlage zugrunde liegt, muss sich also mindernd auf die Eink des AE ausgewirkt haben. Dies kann sowohl durch eine Berücksichtigung als stlich abzb Aufwand (BA oder WK) als...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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ABC wichtiger Begriffe zum ... / Rückstellungen

Rückstellungen dienen dazu, Aufwendungen, die erst in einem späteren Geschäftsjahr zu einer in ihrer Höhe oder ihrer genauen Fälligkeit noch nicht feststehenden Mindereinnahme oder Auszahlung führen, in der Bilanz dem Geschäftsjahr ihrer Verursachung zuzurechnen. Typisches Beispiel dafür ist die Pensionsrückstellung, die der GmbH-Geschäftsführer alljährlich erdient, die jedo...mehr

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ABC der immateriellen Wirts... / Erfindungen/Patente/Know-how

Erfindungen gehören zu den abnutzbaren immateriellen Wirtschaftsgütern. Ihr betrieblicher Nutzen ist aus wirtschaftlichen Gründen regelmäßig zeitlich begrenzt. Das gilt auch, wenn für sie ein Patent erteilt wird.[1] Patentierte Erfindungen verschaffen dem Patentinhaber ein absolutes, gegen jedermann wirkendes immaterielles Recht. Die Aufwendungen für die Patententwicklung im ...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 7.1.3 Nicht dem Unternehmer gehörig

Ob bei dem Begriff "gehören" auf die zivilrechtliche Definition des Eigentums abzustellen ist, ist abschließend nicht geklärt. Eine strenge Anlehnung an das Zivilrecht würde die Beschränkung der Haftung auf Sachen rechtfertigen, da das BGB nur bei Sachen vom Eigentum spricht, bei Rechten dagegen vom Inhaber, Gläubiger usw. Auf § 39 AO ist auf jeden Fall nicht abzustellen.[1]...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.1 Verpachtung durch Einzelunternehmer oder Personengesellschaft

Wird ein bislang gewerbliches Unternehmen im Ganzen verpachtet und entscheidet sich der Einzelunternehmer oder die Personengesellschaft, die Verpachtung als gewerbliche fortzuführen, wird dadurch die Aufdeckung der stillen Reserven vermieden und es bleibt einkommensteuerrechtlich bei der Erzielung von gewerblichen Einkünften. Gleichwohl endet mit der Verpachtung des Betriebs...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fremdübliche Verzinsung einer Darlehensforderung

Leitsatz 1. Der Verzicht auf eine angemessene Verzinsung einer auf einem Gesellschafterverrechnungskonto verbuchten Darlehensforderung einer GmbH kann zu einer vGA führen. 2. Sind keine anderen Anhaltspunkte für die regelmäßig gebotene Schätzung der fremdüblichen Zinsen erkennbar, ist es nicht zu beanstanden, wenn von dem Erfahrungssatz ausgegangen wird, dass sich private Dar...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsverpachtung / 2.1.2 Persönliche Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen in persönlicher Hinsicht gehören, dass der Verpächter eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist, der Verpächter oder dessen Rechtsvorgänger den Betrieb bisher selbst aktiv betrieben hat, eine Fremdverpachtung vorliegt und damit insbesondere keine Betriebsaufspaltung gegeben ist, die Absicht besteht, den Betrieb später wieder selbst aktiv zu...mehr

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Erbschaftsteuer: Begünstigu... / 8.2 Definition

Welches Vermögen zum Verwaltungsvermögen zu rechnen ist, ergibt sich aus § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG. Hierunter fällt folgendes Vermögen:mehr

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Leitfaden 2022 - Anlage KSt... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient der Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos sowie des aus der Umwandlung von Rücklagen entstandenen Sonderausweises bei Betrieben gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit und bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben von steuerbefreiten Körperschaften. Der Betrieb gewerblicher Art ist in § 4 KStG definiert. Danach bildet auch die Verpachtung eines...mehr