Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.5 Bruchteil eines Mitunternehmeranteils

Tz. 142 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 § 20 Abs 1 UmwStG enthält weder eine ausdrückliche Aussage dazu, ob der Bruchteil eines MU-Anteils begünstigter Sacheinlagegegenstand ist, noch, ob der Teilanteil von der Sacheinlage ausgenommen wird (anders als in § 16 Abs 1 EStG). Die EG-FRL enthält hierzu keine Regelung. Nach überwiegender Auff kann der Bruchteil eines MU-Anteils Gegenst... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.8.1 Zwingende Übertragung sämtlicher betriebsnotwendiger Wirtschaftsgüter

Tz. 64 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Wird nur eine der funktional wes Betriebsgrundlagen (s Tz 43ff) des (Sonder-)BV eines Betriebs von der Einbringung ausgeschlossen, liegt keine Betriebseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG vor (dh "zeitgleiche Ausgliederung"; zur "vorherigen Ausgliederung" s Tz 65). Eine Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG scheidet danach aus, wenn zum Zeitpunkt d... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.4 Grenzüberschreitende Hinausverschmelzung

Tz. 104 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu einem Ausschluss bzw zu einer Beschränkung des dt Besteuerungsrechts kann es auch im Fall der grenzüberschreitenden Hinausverschmelzung einer inl Kö auf eine EU- bzw EWR-ausl Übernehmerin kommen. Auch die Verschmelzung auf eine in einem Drittstaat ansässige Übernehmerin wird von den §§ 3ff UmwStG nach Wegfall des § 1 Abs 2 UmwStG iRd KöM... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.7 Sonstige Wirtschaftsgüter

Tz. 63 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Zu den wes Betriebsgrundlagen eines Unternehmens gehören auch alle Rechte, Chancen und andere immateriellen Werte des Betriebs (auch, wenn diese nicht bilanzierungsfähig sind, s Tz 49), die für die Führung des Betriebs aus Sicht des Einbringenden notwendig und unverzichtbar sind (krit: s Schmitt, in S/H, 10. Aufl, § 20 UmwStG Rn 25): zB Rech... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Übertragender Rechtsträger

Tz. 6 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Als übertragender Rechtsträger kommen – vor Inkrafttreten des KöMoG – die in § 1 Abs 2 UmwStG aF genannten Kö in Betracht. Hierbei muss es sich um EU-/EWR-Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung in der EU/EWR handeln. Die SE und SCE erfüllen stets diese Voraussetzungen. Dh, die Anwendung der §§ 3ff UmwStG ist auf Umw innerhalb de... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.2.7.5 Grundstücke

Tz. 52 Stand: EL 118 – ET: 05/2025 Allg Grundsätze Die BFH-Rspr hat in zahlreichen Entsch zur sachlichen Verflechtung iRe Betriebsaufspaltung und der funktionalen Bedeutung bei Betriebsveräußerungen (s § 16 EStG) Merkmale für die Wesentlichkeit von Grundstücken aufgezeigt. Diese Grundsätze können für Zwecke des § 20 UmwStG herangezogen werden (s Tz 46; zust s Herlinghaus, in R... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 7 § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 11 EStG

Rz. 95 Durch das G. zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum StVergAbG v. 22.12.2003[1] ist in § 4 Abs. 5 EStG die Nr. 11 eingefügt worden. Danach sind Aufwendungen, die mit unmittelbaren oder mittelbaren Zuwendungen von nicht einlagefähigen Vorteilen an natürliche oder juristische Personen stehen, deren Gewinn nach § 5a EStG er... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6 Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen

Zu beachten ist, dass nicht zwangsläufig der treaty override des § 50d Abs. 10 EStG hinsichtlich der Behandlung des Sonderbetriebsvermögens zur Anwendung kommt, da der BFH zumindest für Aktiv-Wirtschaftsgüter die nationalen Grundsätze der Zuordnung von Betriebsvermögen auch auf grenzüberschreitende Fälle anwendet. Insbesondere ist auf folgende Entscheidungen hinzuweisen: Zuord... mehr

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Die Grundlage zur Ermittlun... / c) Nachhaltig geänderter Charakter des Unternehmens

Nach § 201 Abs. 3 Satz 1 BewG ist von einem verkürzten Ermittlungszeitraum auszugehen, wenn sich im Drei-Jahres-Zeitraum der Charakter des Unternehmens nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nachhaltig verändert hat oder das Unternehmen neu entstanden ist (R B 201 Abs. 2 Satz 2 ErbStR). Da der verkürzte Ermittlungszeitraum stets zwei volle Wirtschaftsjahre umfassen muss, ist d... mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 2.8 Alternative Betriebsaufspaltung

Gerade im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer kann die Betriebsaufspaltung ein entscheidender Vorteil im Vergleich zur reinen GmbH sein. Die weiteren Vorteile sind insbesondere: Reduzierung der Belastung mit Gewerbesteuer, Thesaurierungsbesteuerung bei der GmbH, Begünstigung des Besitzunternehmens bei der Erbschaftsteuer und Vorteile bei der Offenlegung. Um über die Betriebsaufspa... mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.2 Einbringung von Anteilen an der übernehmenden Kapitalgesellschaft

Hier gelten folgende Grundsätze: Abbildung 12 Gehören zum Betriebsvermögen des eingebrachten Betriebs oder Teilbetriebs Anteile an der übernehmenden Gesellschaft und werden diese mit eingebracht, so werden diese zu eigenen Anteilen.[1] Auch wenn die Anteile eine wesentliche Betriebsgrundlage darstellen, ist die Nichteinbringung aus Billigkeitsgründen auf Antrag unschädlich. Die... mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 9 Betriebsverpachtung

Die Betriebsverpachtung kann eine Alternative zur Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe darstellen. Sie kommt z. B. als Instrument zur Nachfolgeplanung in Betracht, wenn der Unternehmer den Betrieb nicht fortführen kann, das als Nachfolger vorgesehene Kind aber noch nicht die erforderliche Qualifikation besitzt oder noch zu jung ist. Dies gilt auch im Fall einer Freiberufler-Pra... mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.4.1 Folgen der Nichteinbringung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Wird eine wesentliche Betriebsgrundlage – i. S. einer funktionalen Betrachtungsweise – nicht eingebracht, so sind alle stillen Reserven aufzudecken, soweit diese auf die GmbH übergehen. Die übrigen stillen Reserven nur dann, wenn keine Betriebsaufspaltung oder ein anderes gewerbliches Unternehmen vorliegt. Werden wesentliche Betriebsgrundlagen im zeitlichen und wirtschaftlic... mehr

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Betriebsaufgabe / Betriebsv... / 1 Betriebsaufgabe

Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn[1] der Unternehmer sich dazu entschlossen hat, seinen Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb ausgeübte Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen, zeitlich überschaubaren Vorgang in das Privatvermögen überführt oder veräußert werden und der Betrieb aufhört, als selbstständiger O... mehr

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Einbringung in eine Kapital... / 6.1 Einbringung eines Betriebs

Eingebracht werden kann sowohl ein gewerblicher, ein land- und forstwirtschaftlicher als auch ein freiberuflicher Betrieb. Eingebracht werden kann daher ein verpachteter Betrieb, bei dem die Betriebsaufgabe nicht erklärt wurde[1] oder auch ein Besitzunternehmen i. S. der Betriebsaufspaltung. Im Zuge der Betriebseinbringung müssen alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen we... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2 Betriebsaufspaltung und Nießbrauch

4.2.1 Schenkung des verpachteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt Eine Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch beendet, dass die Gesellschafter des Besitzunternehmens das zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende und der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassene Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt ihren Kindern schenken und als Nießbraucher die Vermietung an die Bet... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3 Betriebsaufspaltung im Erbfall

4.3.1 Steuerlich unproblematisch: Übergang auf den Alleinerben Steuerlich unproblematisch ist der Fall, dass die Betriebsaufspaltungsunternehmen im Wege der Erbfolge auf den Alleinerben übergehen. Es handelt sich dann sich um eine unentgeltliche Übertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG. Der Alleinerbe ist verpflichtet, das Betriebsvermögen in dem Umfang und mit den Werten fortzuf... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4 Beendigung oder Fortbestand der Betriebsaufspaltung

4.1 Betriebsaufgabe bei Wegfall der sachlichen oder personellen Voraussetzungen Die Betriebsaufspaltung endet zwangsweise, wenn die sachlichen [1] oder personellen [2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsauf... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2 Besitzpersonengesellschaft übt für sich betrachtet eine freiberufliche Tätigkeit aus

2.2.1 Anwendung der Abfärberegelung bei Vermietung an gewerbliche Betriebsgesellschaft Eine auf einer Betriebsaufspaltung beruhende Verpachtung von Wirtschaftsgütern an die Betriebs-GmbH ist als gewerblich zu beurteilen, wenn eine freiberufliche Sozietät, z. B. in der Rechtsform einer GbR, einer von den Gesellschaftern beherrschten GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen, z. B. e... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7 Wichtige gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und Kürzungen bei Betriebsaufspaltung

3.7.1 Hinzurechnung von Nutzungsentgelten § 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Be... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2 Abfärberegelung bei Betriebsaufspaltung

2.1 Abfärbetheorie Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 EStG ausübt (sog. Abfärbetheorie, auch "Infektionstheorie" genannt). Neben den Personenhandelsgesellschaften fällt... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.3 Einheitsbetriebsaufspaltung als Gestaltungsmittel zur Erhaltung der personellen Verflechtung

Soll die personelle Verflechtung auch nach einem Erbfall weiter bestehen, sollte vor dem Eintritt eines Todesfalls eine Einheits-Betriebsaufspaltung begründet werden. In diesem Fall ist die Besitzpersonengesellschaft, ggf. in der Rechtsform der Einpersonen-GmbH & Co. KG, alleinige Gesellschafterin der Betriebskapitalgesellschaft. Sollen weitere Personen an der Besitzpersonen... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.1 Betriebsverpachtung im Ganzen

Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zwangsweise zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In einem solchen Fall lebt das dem Betr... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.3 Vorbehaltsnießbrauch nur an den Anteilen der Betriebs-GmbH

Werden nur die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen, kommt es für den Fortbestand der personellen Verflechtung auf die Ausgestaltung des Nießbrauchs an den Kapitalgesellschaftsanteilen an: Zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung infolge personeller Entflechtung kommt es, wenn die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft unter ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.4 Ausschlagung von Vermächtnissen zur Rettung der personellen Verflechtung

Wenn die Anteile an der Betriebs-GmbH nicht mehr (Sonder-)Betriebsvermögen des Besitzunter­nehmens sind, werden die stillen Reserven der GmbH realisiert. Sofern auch die Betriebsaufspaltung mit der Rechtsfolge der Betriebsaufgabe endet, gilt dasselbe für das Besitzunternehmen. Praxis-Tipp Vermächtnisausschlagung Unternehmer U hinterlässt ein Testament; wonach – jeweils vorausv... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.1 Betriebsaufgabe bei Wegfall der sachlichen oder personellen Voraussetzungen

Die Betriebsaufspaltung endet zwangsweise, wenn die sachlichen [1] oder personellen [2] Voraussetzungen hierfür entfallen. Ein solches Ende kann beabsichtigt sein, wenn das Besitzunternehmen veräußert wird oder wenn die Betriebsgesellschaft ihre gewerbliche Tätigkeit einstellt. Wird eine Betriebsaufspaltung aufgrund der Auflösung der sachlichen oder personellen Verflechtung be... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2.1 Anwendung der Abfärberegelung bei Vermietung an gewerbliche Betriebsgesellschaft

Eine auf einer Betriebsaufspaltung beruhende Verpachtung von Wirtschaftsgütern an die Betriebs-GmbH ist als gewerblich zu beurteilen, wenn eine freiberufliche Sozietät, z. B. in der Rechtsform einer GbR, einer von den Gesellschaftern beherrschten GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen, z. B. ein Betriebsgebäude, überlässt. Die Besitzgesellschaft erzielt dann infolge der Betrieb... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.3 Gewinnausschüttungen der Betriebs-GmbH als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Da die Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft dem Betriebsvermögen des Besitzunternehmens (bzw. dem Sonderbetriebsvermögen seiner Gesellschafter) zuzurechnen sind, zählen auch die Gewinnausschüttungen der Betriebskapitalgesellschaft an das Besitzunternehmen (bzw. an deren Gesellschafter) zu den beim Besitzunternehmen zu erfassenden Einkünften, die dem Teileinkünfteverfah... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4 Vermeidung der Betriebsaufgabe

4.4.1 Betriebsverpachtung im Ganzen Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zwangsweise zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In e... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.2 Praxisbeispiel zu den Hinzurechnungen des § 8 Nr. 1 GewStG

Das folgende Beispiel soll die gewerbesteuerlichen Folgen der Hinzurechnungsvorschrift des § 8 Nr. 1 GewStG bei Betriebsaufspaltung verdeutlichen. Praxis-Beispiel Gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Betriebsaufspaltung Das Besitzunternehmen hat das Betriebsgrundstück der GmbH gegen eine jährliche Pacht von 360.000 EUR überlassen. Hinzu kommt eine Pacht für bewegliche Wirtscha... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.1 Steuerlich unproblematisch: Übergang auf den Alleinerben

Steuerlich unproblematisch ist der Fall, dass die Betriebsaufspaltungsunternehmen im Wege der Erbfolge auf den Alleinerben übergehen. Es handelt sich dann sich um eine unentgeltliche Übertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG. Der Alleinerbe ist verpflichtet, das Betriebsvermögen in dem Umfang und mit den Werten fortzuführen, mit denen es in der Bilanz des Erblassers ausgewiesen w... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.1 Hinzurechnung von Nutzungsentgelten

§ 8 Nr. 1 GewStG enthält verschiedene Hinzurechnungstatbestände für Geld- und Sachkapitalüberlassung. Die Beträge werden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, einheitlich wieder i. H. v. 25 % des Aufwandsbetrags hinzugerechnet, wobei § 8 Nr. 1 Buchst. d, e, f GewStG zusätzlich eine individuelle anteilige Berücksichtigung des jeweiligen Hinzurechnu... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / Zusammenfassung

Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist als Gewerbebetr... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.2 Rechtsprechungsentwicklung

Nach früherer Rechtsprechung[1] sollten Steuerbefreiungen nach dem GewStG bei der Betriebs-GmbH ohne steuerliche Wirkungen beim Besitzunternehmen bleiben, wenn bei diesem selbst die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung nicht vorliegen. Der BFH begründete seine Auffassung damit, dass beide Unternehmen nach Zivil- und Steuerrecht selbständige Unternehmen blieben und einer ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.3 Besitzpersonengesellschaft übt für sich betrachtet eine vermögensverwaltende Tätigkeit aus

Die Überlassung von Wirtschaftsgütern einer GbR an eine Betriebskapitalgesellschaft hat zur Folge, dass sämtliche Einkünfte der im Übrigen nicht gewerblich tätigen Besitzpersonengesellschaft wegen der Abfärberegelung als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind. Dies gilt auch dann, wenn eine für sich betrachtet vermögensverwaltende Tätigkeit einer Personengesellschaft er... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.3 Einfache und erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 1 und 2 GewStG

Die Vorschrift des § 9 Nr. 1 GewStG enthält in Satz 1 und Satz 2 zwei unterschiedliche Kürzungsmöglichkeiten mit je unterschiedlichen Zwecksetzungen und – damit einhergehend – unterschiedlichen Voraussetzungen. Es besteht ein Wahlrecht des Unternehmens, das durch den entsprechenden Antrag auf die sog. erweiterte Kürzung nach Satz 2 ausgeübt wird, wenn die Voraussetzungen für... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.2 Steuerfalle: Vorbehaltsnießbrauch sowohl am Besitzeinzelunternehmen als auch an den Anteilen an der Betriebs-GmbH

Werden sowohl das Besitzeinzelunternehmen (das Betriebsgrundstück) als auch die Betriebs-GmbH unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen (sog. Doppelnießbrauch), entfällt die personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft. Es kommt zu einer Beendigung der Betriebsaufspaltung. § 6 Abs. 3 EStG findet keine Anwendung.[1] Da eine Betriebsaufspaltung vorau... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.5 Eigenständige gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens

Trotz des Wegfalls der Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung kann das Besitzunternehmen die Realisie­rung von stillen Reserven auch dadurch vermeiden, dass es selbst wieder eine eigenständige gewerbliche Tätigkeit ausübt, also weiterhin gewerbli­che Einkünfte erzielt. Dazu ist nicht erforderlich, dass das Besitzunternehmen die bisherige geschäftliche Tätigkeit der Betrie... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens

Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung (Leihe).[1] Die Gewinnerzielungsabsicht des Besitzu... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.2.2 Vermietung an nichtgewerbliche Betriebsgesellschaft

Die Vermietung wesentlicher Betriebsgrundlagen durch eine Besitzpersonengesellschaft bzw. -Gemeinschaft an eine Freiberufler-GbR führt dagegen nicht zu gewerblichen Einkünften beim Besitzunternehmen, weil die Betriebsgesellschaft dann keinen Gewerbebetrieb unterhält. Die Überlassung eines Praxisgrundstücks, das den Gesellschaftern einer Freiberufler-GbR in Miteigentum gehört... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.4 Abfärberegelung gilt grundsätzlich nicht für Erbengemeinschaften

Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Erbengemeinschaft sein. Eine Erbengemeinschaft ist zwar, soweit gewerblich tätig, eine Mitunternehmerschaft, aber keine Personengesellschaft.[1] Bei einer Erbengemeinschaft beschränkt sich die gewerbliche Betätigung der Miterben auf den zum Nachlass gehörenden Betrieb. Wenn zu einem Nachlass sowohl Betriebs- als auch... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.3 Bloße Betriebsverlegung

Eine Betriebsverlegung kann dazu führen, dass die sachliche Verflechtung endet, z. B. wenn die Betriebs-GmbH ihren Betrieb auf ein eigenes Grundstück verlegt. Wird dann an die GmbH keine andere wesentliche Betriebsgrundlage mehr verpachtet, kommt es zur Betriebsaufgabe beim Besitzunternehmen.[1] Praxis-Tipp Der Betriebs-GmbH wird ein anderes Gebäudegrundstück verpachtet Eine b... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.2.1 Schenkung des verpachteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Eine Betriebsaufspaltung wird nicht dadurch beendet, dass die Gesellschafter des Besitzunternehmens das zu ihrem Sonderbetriebsvermögen gehörende und der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassene Grundstück unter Nießbrauchsvorbehalt ihren Kindern schenken und als Nießbraucher die Vermietung an die Betriebs-GmbH fortsetzen.[1] Die Betriebsaufspaltung bleibt trotz des verei... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 1 Bilanzierungsfragen

Trotz sachlicher und personeller Verflechtung sind die an einer Betriebsaufspaltung beteiligten Unternehmen zivil- und steuerrechtlich selbständige Unternehmen und unterliegen einer eigenen steuerrechtlichen Beurteilung.[1] Die zivil- und steuerrechtliche Selbstständigkeit der beiden Unternehmen bringt Folgendes mit sich: Beide ermitteln ihren Gewinn trotz sachlicher und perso... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.4 Gewerblich geprägte Besitzpersonengesellschaft

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gilt als Gewerbebetrieb in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die der Sache nach nicht gewerblich i. S. d. § 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 EStG ist, bei der aber ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder P... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.3.2 Übergang auf eine Erbengemeinschaft

Stirbt ein Besitzeinzelunternehmer oder ein Gesellschafter des Besitzunternehmens, geht der gesamte Nachlass ungeteilt auf die Gemeinschaft der Erben über. Er wird gemeinschaftliches Eigentum, sog. Gesamthandseigentum, der Erbengemeinschaft.[1] Auch ein Besitzeinzelunternehmen wird Gesamthandsvermögen der Erben. Die Erben können das ererbte Unternehmen in der Rechtsform der ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3 Besteuerung des Besitz- und Betriebsunternehmens

3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Nat... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2 Darlehenszinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

3.2.1 Vom Besitzunternehmen gewährte Darlehen Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunte... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5 Teilabzugsverbot bei voll-, teil- und unentgeltlicher Nutzungsüberlassung

3.5.1 Gewinnerzielungsabsicht des Besitzunternehmens Regelmäßig wird die Betriebsaufspaltung dadurch bewirkt, dass dem Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen im Wege der Vermietung oder Verpachtung zur Nutzung überlassen werden. Als Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsaufspaltung genügt aber auch die teilentgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6 Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebs-GmbH auf das Besitzunternehmen

3.6.1 Problemstellung Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit ... mehr