Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 4.4.2 Beendigung des Pachtverhältnisses mit der Betriebs-GmbH

Gibt die Betriebs-GmbH ihre werbende Geschäftstätigkeit endgültig auf und endet das Pachtverhältnis zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen, kommt es zu einer sachlichen "Entflechtung", weil das überlassene Wirtschaftsgut seine Eigenschaft als wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens verliert. Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nich... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.2 Von den Gesellschaftern des Besitzunternehmens gewährte Darlehen

Problematischer ist, ob ein unmittelbar von den Gesellschaftern der Besitzpersonengesellschaft der Betriebs-GmbH gewährtes Darlehen zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter des Besitzunternehmens oder zu deren Privatvermögen gehört. Der BFH[1] vertritt die Ansicht, dass im Falle einer Betriebsaufspaltung die Forderungen aus Darlehen, die die Gesellschafter der Besitz... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechtsfolgen und Beendigung

Zusammenfassung Überblick Ist die Betriebsaufspaltung durchgeführt, entstehen trotz sachlicher und personeller Verflechtung zwei zivil- und steuerrechtlich selbständige gewerbliche Unternehmen, das Besitz- und das Betriebsunternehmen (BFH, Beschluss v. 8.11.1971, GrS 2/71, BStBl 1972 II S. 63). Beide Unternehmen unterliegen der Gewerbesteuerpflicht. Das Besitzunternehmen ist ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.1 Abfärbetheorie

Nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gilt in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer OHG, KG oder einer anderen Personengesellschaft, wenn die Gesellschaft auch eine Tätigkeit i. S. d. § 15 Abs. 1 EStG ausübt (sog. Abfärbetheorie, auch "Infektionstheorie" genannt). Neben den Personenhandelsgesellschaften fällt unter diese Regel... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.1 Miet- und Pachtzinsen als Betriebseinnahmen des Besitzunternehmens

Zu den gewerblichen Einkünften des Besitzunternehmens zählen vor allem die Miet- oder Pachtzinsen, die vom Betriebsunternehmen für die Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen gezahlt werden. Ebenso können Miet- oder Pachtzinsen aus der Verpachtung von Wirtschaftsgütern an Außenstehende gewerblicher Natur sein, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zum (gewillkürten) Bet... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.6.1 Problemstellung

Bestimmte Gewerbebetriebe, z. B. private Schulen oder andere allgemeinbildende oder berufsbildende Einrichtungen, Krankenhäuser, Alten- oder Pflegeheime, sind von der Gewerbesteuer befreit.[1] Betreibt im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die Betriebs-GmbH z. B. eine Privatschule oder eine Privatklinik, stellt sich die Frage, ob die Gewerbesteuerfreiheit der Betriebs-GmbH auf... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 2.5 Abfärberegelung gilt grundsätzlich nicht für Bruchteilsgemeinschaften

Besitzunternehmen einer Betriebsaufspaltung kann auch eine Bruchteilsgemeinschaft i. S. d. §§ 741 ff. BGB sein.[1] Zwar handelt es sich auch hier ggf. um Mitunternehmerschaften i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, nicht jedoch um Personengesellschaften, wie sie der Wortlaut des § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG voraussetzt. Eine "reine" Bruchteilsgemeinschaft wird unseres Erachtens ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.4 Rechtsfolge

Eine umsatzsteuerliche Organschaft bewirkt, dass zwischen Organträger (Besitzunternehmen) und dem Organ (Betriebsunternehmen) kein umsatzsteuerpflichtiger Leistungsaustausch stattfindet. Bei Bejahung der Organschaft führt die miet- oder pachtweise Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zu einem "nicht steuerbaren Innenumsatz".[1] Diese im Inland gelegenen Unternehme... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4 Teilwertabschreibung auf GmbH-Anteile und Forderungen

3.4.1 Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat d... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8 Umsatzsteuerliche Organschaft

3.8.1 Voraussetzungen Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.[1] Als Ausnahme davon ordnet § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG an, dass die – eigentlich die Merkmale der Selbständigkeit erfüllende – Tätigkeit einer juristischen Person nicht selbständig ausgeübt wird, wenn diese nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell,... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.7.4 Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg nach § 9 Nr. 2a GewStG

Die Anteile an der Betriebs-GmbH sind Betriebsvermögen des Besitzunternehmens. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie der Besitzgesellschaft oder ihren Gesellschaftern gehören. Im letzteren Fall stellen sie Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter dar. Aus der Betriebsvermögenseigenschaft der GmbH-Anteile folgt, dass Gewinnausschüttungen (offene oder verdeckte) der Betriebs... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.5.2 Anwendung des Teilabzugsverbots

Nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dürfen u. a. Betriebsausgaben, die mit nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Einkünften in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, bei der Ermittlung der Einkünfte nur zu 60 % abgezogen werden (Teilabzugsverbot). § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG dient der Vermeidung einer Doppelbegünstigung durch die 40 %ige Steuerfreiheit der Einnahmen auf der einen Seite und ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4.1 Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an der Betriebs-GmbH

In der Praxis stellt sich oft die Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einer Betriebsaufspaltung auf die zum Betriebsvermögen gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft im Betriebsvermögen des Besitzunternehmens nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG Teilwertabschreibungen erfolgen können. Der BFH[1] hat dazu entschieden, dass wegen der besonderen funktionalen Bedeutung d... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.1 Voraussetzungen

Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt.[1] Als Ausnahme davon ordnet § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG an, dass die – eigentlich die Merkmale der Selbständigkeit erfüllende – Tätigkeit einer juristischen Person nicht selbständig ausgeübt wird, wenn diese nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und o... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.1 Vom Besitzunternehmen gewährte Darlehen

Das dem Besitzunternehmen zuzurechnende Vermögen ist gewerbliches Betriebsvermögen. Zu ihm gehören – außer den bei der Aufspaltung zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern – die dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter[1] sowie die Anteile an der Betriebs-GmbH.[2] Auch Forderungen aus Darlehen, die das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen gewährt hat, ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.2 Organträger

Die Rechtsform des Organträgers ist im UStG nicht ausdrücklich geregelt. Organträger kann nach Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung jedes Unternehmen sein.[1] mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.8.3 Organgesellschaft: Aktuelle Entwicklungen

Die Anforderungen an die Rechtsform der Organgesellschaft sind strenger. Abhängige Organgesellschaft kann nach dem Gesetzeswortlaut des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG regelmäßig nur eine juristische Person sein, z. B. GmbH oder AG.[1] Auch eine Vorgesellschaft juristischer Personen kann Organgesellschaft sein. Dann besteht die Organschaft bereits für die Zeit vor der Eintragun... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.2.3 Gesetzesänderung beim Abzinsungsgebot

Ein vom Besitzunternehmen oder ihren Gesellschaftern gewährtes unverzinsliches Darlehen musste nach 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG a. F. in der Steuerbilanz der Betriebs-GmbH abgezinst werden.[1] Der BFH[2] hat entschieden, dass die auf der Unverzinslichkeit einer im Anlagevermögen gehaltenen Forderung (im Urteilsfall: Darlehensforderung gegen eine Tochtergesellschaft) beruhende Teilwe... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechts... / 3.4.2 Teilwertabschreibung auf Forderungen/Darlehen des Besitzunternehmens an die Betriebs-GmbH

Für die Frage, ob ein Besitzunternehmen den niedrigeren Teilwert einer Forderung (sei es eine Darlehens-, Pacht- oder sonstige Forderung) gegen seine Betriebsgesellschaft im Rahmen einer Teilwertabschreibung ansetzen kann, gelten dieselben Kriterien wie beim Teilwert der Beteiligung an der Betriebs-GmbH. Der BFH[1] hat hierzu entschieden, dass der Teilwert einer Forderung de... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.3 Unechte Betriebsaufspaltung

Von einer "unechten" Betriebsaufspaltung spricht man, wenn Besitz- und Betriebsunternehmen nicht durch die Aufspaltung eines früher einheitlichen Unternehmens entstanden sind, sondern wenn Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft entweder von vornherein als zwei rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen errichtet wurden[1], oder zu einer bestehenden Betriebskapit... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.2 Umgekehrte Betriebsaufspaltung

Von einer "umgekehrten" Betriebsaufspaltung wird gesprochen, wenn eine Besitzkapitalgesellschaft der Betriebspersonengesellschaft mindestens eine – funktional – wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt und die Betriebspersonengesellschaft oder deren Gesellschafter die Besitzkapitalgesellschaft beherrschen.[1] Bei einer umgekehrten Betriebsaufspaltung wird also nic... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1 Echte Betriebsaufspaltung

2.1.1 Begriff Unter einer "echten Betriebsaufspaltung" versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf zwei selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen zwei Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein ursprünglich einheitlicher Betrieb des... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung

3.1.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft Eine Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass Träger des Besitzunternehmens eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Es kann sich dabei auch um eine Kapitalgesellschaft handeln (sog. Besitzkapitalgesellschaft). Von einer kapitalistische Betriebsaufspaltung spricht man, wen... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

3.3.1 Begriff Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist.[1] Bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung hat das Betriebsunternehmen nicht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), sondern ist als Personengesellschaft, insbesondere als GmbH & Co. KG, or... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.3 Ausnahme: Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor Sonderbetriebsvermögen

Der BFH[1] hat den Vorrang von Sonderbetriebsvermögen jedoch verneint, wenn die vermieteten Wirtschaftsgüter einer gesellschafteridentischen Schwesterpersonengesellschaft gehören, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt oder eine gewerblich geprägte Gesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ist. Das der nutzenden Personengesellschaft überlassene Wirtschaftsgut rechnet dann ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.3 Echte Betriebsaufspaltung auch bei Aufspaltung eines freiberuflichen Unternehmens

Nicht erforderlich ist, dass die bisher betriebene einheitliche unternehmerische Tätigkeit eine gewerbliche war. Die Grundsätze der Betriebsaufspaltung sind auch anzuwenden, wenn die Besitzpersonengesellschaft und die Betriebs-GmbH aus einer früheren freiberuflichen Tätigkeit hervorgegangen sind.[1] Dementsprechend wird zwischen einem Steuerberater und einer von ihm als Alle... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.2 Keine kapitalistische Betriebsaufspaltung zwischen Schwesterkapitalgesellschaften

Keine kapitalistische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn nur die Gesellschafter der Besitzkapitalgesellschaft an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt sind (Schwesterkapitalgesellschaften).[1] Der Besitzkapitalgesellschaft können weder die von ihren Gesellschaftern gehaltenen Anteile an der Betriebsgesellschaft noch die mit diesem Anteilsbesitz verbundene Beherrschung... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft

Eine Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass Träger des Besitzunternehmens eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Es kann sich dabei auch um eine Kapitalgesellschaft handeln (sog. Besitzkapitalgesellschaft). Von einer kapitalistische Betriebsaufspaltung spricht man, wenn sowohl das Besitzunternehmen als auch das Betriebsunternehmen eine Kapitalgesell... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.4 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung auch bei Bruchteilsgemeinschaften als Besitzunternehmen

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung kann auch vorliegen, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter im Bruchteilseigentum ihrer Gesellschafter stehen und von der Besitzgesellschaft oder zumindest von einer konkludent vereinbarten Besitz-GbR entgeltlich an die Betriebsgesellschaft verpachtet werden.[1] Auch nach Auffassung der Finanzverwaltung[2] kann eine Bruchteilsgeme... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.5 Keine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung: Fallkonstellationen

Unentgeltliche Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage Überlässt eine vermögensverwaltende Personengesellschaft die wesentlichen Betriebsgrundlagen der gewerblich tätigen Schwesterpersonengesellschaft unentgeltlich oder zu einem nicht kostendeckenden Entgelt, erzielt sie grundsätzlich mangels Gewinnerzielungsabsicht keine gewerblichen Einkünfte aufgrund einer mitunte... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.1.3 Keine erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei kapitalistischer Betriebsaufspaltung

Trotz der im Schrifttum gelegentlich geäußerten Bedenken hat der BFH[1] immer an der kapitalistischen Betriebsaufspaltung festgehalten. Dafür besteht nach seiner Ansicht auch ein Bedürfnis, obwohl die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft nach § 2 Abs. 2 GewStG stets als Gewerbebetrieb gilt und damit per se der Gewerbesteuer unterliegt. So versagt die Rechtsprechung einem Besit... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.1 Begriff "Betriebsaufspaltung"

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn einem Betriebsunternehmen wesentliche Grundlagen für seinen Betrieb von einem Besitzunternehmen überlassen werden und die hinter dem Betriebs- und Besitzunternehmen stehenden Personen einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen haben; dieser ist anzunehmen, wenn die Person oder Personengruppe, die das Besitzunternehmen beherr... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3 Weitere Varianten der Betriebsaufspaltung

3.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung 3.1.1 Kapitalistische Betriebsaufspaltung zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft Eine Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass Träger des Besitzunternehmens eine natürliche Person oder eine Personengesellschaft ist. Es kann sich dabei auch um eine Kapitalgesellschaft handeln (sog. Besitzkapitalgesellschaft). Von einer kapitalistisc... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4 Vor- und Nachteile der Betriebsaufspaltung

4.1 Zivilrechtliche Haftungsbeschränkung Die Betriebsaufspaltung wird als Rechtsform – neben der GmbH und der GmbH & Co. KG – u. a. gewählt, weil sich hierdurch die Haftung der Betriebsinhaber beschränken lässt. Die Betriebsaufspaltung ist häufig haftungsrechtlich motiviert.[1] Bei der Aufspaltung eines Unternehmens in ein Besitz- und ein Betriebsunternehmen verbleibt das wer... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2 Begründung der Betriebsaufspaltung

2.1 Echte Betriebsaufspaltung 2.1.1 Begriff Unter einer "echten Betriebsaufspaltung" versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf zwei selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen zwei Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein ursprüngl... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.1 Begriff

Eine mitunternehmerische Betriebsaufspaltung ist gegeben, wenn sowohl die Besitz- als auch die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist.[1] Bei einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung hat das Betriebsunternehmen nicht die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG), sondern ist als Personengesellschaft, insbesondere als GmbH & Co. KG, organisiert. Die... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.1 Begriff

Unter einer "echten Betriebsaufspaltung" versteht man die willentliche Aufteilung eines bisher einheitlichen Unternehmens auf zwei selbständige Rechtsträger. Durch die Aufspaltung entstehen zwei Unternehmen, die nach ihrer Funktion Besitz- und Betriebsunternehmen genannt werden. Bei einer echten Betriebsaufspaltung wird ein ursprünglich einheitlicher Betrieb des Stpfl. in ei... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 1.2 Rechtsentwicklung und Rechtsgrundlage

Die Betriebsaufspaltung ist bislang gesetzlich nicht positiv geregelt worden.[1] Es handelt sich um ein ursprünglich von der Rechtsprechung entwickeltes und in jahrzehntelanger Rechtsprechung anerkanntes Richterrechtsinstitut.[2] Das Institut der Betriebsaufspaltung ist von der Rechtsprechung ursprünglich zur "Missbrauchsvermeidung" entwickelt und von der Finanzverwaltung in ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.1.2 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage

Der nächste Schritt der echten Betriebsaufspaltung besteht darin, dass das bisherige Personenunternehmen, sog. Besitzunternehmen, wesentliche Teile seines Anlagevermögens, wie z. B. Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Patente usw., an die Betriebskapitalgesellschaft verpachtet und das Umlaufvermögen, das keine stillen Reserven enthält, auf die Betriebsgesellschaft überträgt.[1]... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.6 Wiesbadener-Modell

Das Wiesbadener Modell[1] ist in der Praxis weit verbreitet. Ziel des Wiesbadener Modells[2] ist, die steuerliche Verstrickung von betrieblich genutzten Vermögensgegenständen, meist Grundstücken, im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zu vermeiden. Eindeutig geklärt ist, dass beim Wiesbadener Modell keine Betriebsaufspaltung vorliegt. Beim Wiesbadener Modell in seiner reinen For... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 4.2 Steuerrechtliche Aspekte

Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung lassen sich die steuerlichen Vorteile eines Personenunternehmens (Einzelkaufmann, Personengesellschaft) mit den steuerlichen Vorteilen einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) kombinieren.[1] An Steuervorteilen bietet eine Betriebsaufspaltung u. a.: Schuldrechtliche Verträge zwischen dem Besitzunternehmen und der Betriebs-GmbH werden steuerlich ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2 Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter vom Besitzunternehmen auf die Betriebskapitalgesellschaft

2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tausch... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / Zusammenfassung

Überblick Die bloße Vermietung oder Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Wirtschaftsgütern vollzieht sich i. d. R. im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung und stellt deshalb keinen Gewerbebetrieb dar.[1] Etwas anderes gilt jedoch für die Verpachtung von Wirtschaftsgütern im Rahmen einer Betriebsaufspaltung. Hier geht die Verpachtung über den Rahmen einer Vermö... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.1 Prinzipiell keine Buchwertübertragung möglich

Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter aus einem steuerlichen Betriebsvermögen auf eine Kapitalgesellschaft führt grundsätzlich zu einer Gewinnrealisierung. Soweit die Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, liegt nach § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG mit dem gemeinen Wert zu bewertendes tauschähnliches Geschäft vor. Eine entgeltliche Übertragun... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 2.2.2 Verbleib oder Übergang des Geschäftswerts

Besteht bei Begründung einer echten Betriebsaufspaltung beim aufzuspaltenden Unternehmen ein Geschäftswert, stellt sich die Frage, ob dieser beim Besitzunternehmen verbleibt oder – ggf. verdeckt – auf die Betriebs-GmbH übergeht. Der BFH[1] hat mehrfach entschieden, dass eine Betriebsaufspaltung nicht notwendig den Übergang des Geschäftswerts auf das Betriebsunternehmen nach ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 3.3.2 Grundsatz: Sonderbetriebsvermögen bei Überlassung von Wirtschaftsgütern eines Mitunternehmers an "seine" Personengesellschaft

Überlässt ein Gesellschafter der Betriebspersonengesellschaft ein Wirtschaftsgut zur Nutzung, ist das betreffende Wirtschaftsgut als Sonderbetriebsvermögen der Betriebsgesellschaft zu behandeln. Gehört das überlassene Wirtschaftsgut zum Betriebsvermögen eines eigenen Betriebs des Gesellschafters, ergibt sich allerdings eine Bilanzierungskonkurrenz zwischen dem "eigenen" Betr... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.3 Personelle Verflechtung bei mittelbarer Beteiligung

6.3.1 Mittelbare Beteiligung des Besitzunternehmens an der Betriebsgesellschaft Die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung ist auch dann gegeben, wenn der Besitzeinzelunternehmer zwar nicht unmittelbar an der Betriebs-GmbH, sondern nur mittelbar über eine weitere von ihm beherrschte GmbH beteiligt ist, diese also über eine Beteiligung an einer ande... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 5 Sachliche Verflechtung

5.1 Überlassung einer wesentlichen Betriebsgrundlage Eine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass Besitzunternehmen und Betriebsunternehmen sachlich und personell miteinander verflochten sind.[1] Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen eine funktional wesentliche Betriebsgrundlage zur Nutzung überlässt. Als funktional wesentl... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 5.2 Grundbesitz als wesentliche Betriebsgrundlage

5.2.1 Bebaute Grundstücke Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung werden meistens bebaute Grundstücke vom Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen zur Nutzung überlassen. Gebäudegrundstücke sind i. d. R. wesentliche Betriebsgrundlagen, auch "reine" Büro- und Verwaltungsgebäude.[1] Ob es sich um ein "Allerweltsgebäude" oder ein "einfaches Einfamilienhaus" handelt, spielt nach der... mehr

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Betriebsaufspaltung: Begrif... / 6.1 Beherrschung durch Personengruppe

6.1.1 Personengruppentheorie Die personelle Verflechtung zwischen Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft ist unabdingbares Merkmal einer Betriebsaufspaltung. Eine personelle Verflechtung liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Unt... mehr