Fachbeiträge & Kommentare zu Betriebsaufspaltung

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 3.8 Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe

Rz. 44 Nach § 16 Abs. 1 EStG führen Gewinne auch der Veräußerung eines Betriebs, Teilbetriebs oder des gesamten Mitunternehmeranteils zu gewerblichen Einkünften. Als Teilbetrieb gilt auch eine 100 %-ige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Auch infolge der Aufgabe eines Betriebs, Teilbetriebs[1] oder Mitunternehmeranteils[2] fallen einkommensteuerrechtlich Einkünfte aus... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.4.3 Materielle Grundsätze

Rz. 29 Materielle Grundsätze der Buchführung enthalten § 239 Abs. 2 HGB, § 146 Abs. 1 AO mit der Bestimmung, dass die Eintragungen vollständig und richtig sein müssen. Im Einzelnen sind daraus folgende Regeln abzuleiten: Vollständigkeit bedeutet die lückenlose Aufnahme aller Wertbewegungen mit den notwendigen Angaben (Datum, Gegenstand, Betrag, angesprochene Konten, Hinweis ... mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 3. Gewerbesteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.1 Begriff der Beteiligung

Rz. 202 Beteiligungen sind gesellschaftsrechtliche Anteilsrechte an einem Unternehmen, die dem Betrieb des Bilanzierenden durch Herstellung einer dauernden Verbindung mit dem Beteiligungsunternehmen dienen sollen, und die deshalb in der Absicht gehalten werden, auf das andere Unternehmen einen über die Belange eines Kapitalanlegers hinausgehenden Einfluss auszuüben.[1] Ob di... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben si... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.6 ABC der Rückstellungen

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.6 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung

Rz. 19 Wie der BFH im Urteil v. 27.8.1992[1] ausführt, ist der häufigste Fall der Betriebsaufspaltung der, dass es sich bei dem Besitzunternehmen um ein Einzelunternehmen, eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und bei dem Betriebsunternehmen um eine GmbH handelt. Welche Gesellschafter bei derartigen Sachverhaltsgestaltungen – vom Ausnahmefall... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 5 Grenzüberschreitende Betriebsaufspaltung

Rz. 43 Eine Betriebsaufspaltung setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH die sachliche und personelle Verflechtung zwischen Besitz- und Betriebsunternehmen voraus.[1] In grenzüberschreitenden Sachverhalten ist allerdings umstritten, ob die Grundsätze der Betriebsaufspaltung überhaupt anzuwenden sind. Nach überwiegender Ansicht ist dies zwar uneingeschränkt zu bejahen. Das... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.8 Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Rz. 20 Aus der Betriebsaufspaltung sind folgende Schlussfolgerungen zu ziehen: die GmbH-Anteile sind notwendiges Betriebsvermögen, sofern das Besitzunternehmen ein Einzelunternehmen ist, bzw. Sonderbetriebsvermögen der Personengesellschaft, soweit dieses Besitzunternehmen ist und die Anteile den einzelnen Gesellschaftern gehören[1] der Gewinnausschüttungsanspruch ist phasenver... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.7 Uneigentliche/unechte Betriebsaufspaltung

Rz. 19a Generell stellt die Vermietung von Grundstücken/Gebäuden an eine Kapitalgesellschaft keine gewerbliche Nutzung dar; es handelt sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Gewerbliche Einkünfte sind jedoch dann gegeben, wenn eine so genannte "uneigentliche oder unechte Betriebsaufspaltung" vorliegt, was der Fall ist, wenn der Grundstückseigentümer zugleich Allei... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3 Besondere Bilanzierungsfragen der Betriebsaufspaltung

3.1 Gründung 3.1.1 Aufgabe des Buchwerttransfers Rz. 24 § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG lässt die Auslegung, dass die steuerneutrale Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, ab 1999 nicht zu. Vielmehr werden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts erhöht, was eine Gewinnrea... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1 Gründung

3.1.1 Aufgabe des Buchwerttransfers Rz. 24 § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG lässt die Auslegung, dass die steuerneutrale Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, ab 1999 nicht zu. Vielmehr werden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts erhöht, was eine Gewinnrealisierung zu... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2 Laufender Geschäftsbetrieb

3.2.1 Substanzerhaltung, Wertausgleich Rz. 27 Abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die laufende Instandhaltung und die Ersatzbeschaffungen (= Substanzerneuerungen) dem Verpächter, d. h. dem Besitzunternehmen, obliegen, kann vertraglich vereinbart werden, dass die Verpflichtung zur Instandhaltung und Erneuerung den Pächter, d. h. die Betriebsgesellschaft trifft. Bei ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.2 Gründe für die Betriebsaufspaltung

Rz. 4 Gründe für die Aufspaltung eines Unternehmens und die Schaffung einer Doppelgesellschaft können verschiedener Natur sein. In erster Linie interessieren vielleicht mögliche Steuerersparnisse; oft aber auch mag die Haftungsbeschränkung im Vordergrund stehen. Die für die Doppelgesellschaft charakteristische Trennung von Besitz und Betrieb unter Einschaltung einer Kapitalge... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.5 Kapitalistische Betriebsaufspaltung

Rz. 18 Besitz- und Betriebsunternehmen sind jeweils Kapitalgesellschaften. Sie müssen sachlich und personell miteinander verflochten sein. Eine personelle Verflechtung erfordert einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen sowohl im Besitz- als auch im Betriebsunternehmen. Ist eine Kapitalgesellschaft Besitzunternehmen, kommt es darauf an, ob diese selbst ihren gesch... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 6 Weiterführende Literatur

Hoffmann, GmbHR 2001, S. 207 Kohlhepp, DStR 2014, S. 1143 Märkle, BB, Beilage 7 zu Heft 31/2000 Neufang, DB 2004, S. 730 Betriebsaufspaltung: https://www.smartsteuer.de/online/lexikon/b/betriebsaufspaltung/ Schulze zur Wiesche GmbHR 1994, S. 265 mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.1 Wesen und Hauptformen

Rz. 1 Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf 2 selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten/Verbindungen. Um letzteren Gesichtspunkt zu verdeutlichen, sind die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung zu nennen; einmal die Betriebsaufspaltung in der Form der Besitz- und Betriebsges... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4 Steuerrechtliche Voraussetzungen

Rz. 9 Die Betriebsaufspaltung ist ein von der BFH-Rechtsprechung entwickeltes Rechtsinstitut.[1] Dieses besagt, dass sich die Betriebsaufspaltung steuerrechtlich nicht als Vermögensverwaltung, sondern als gewerbliche Tätigkeit darstellt, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter zu den wesentlichen Grundlagen der Betriebsgesellschaft (Pächterin) gehören (sachliche Voraussetzung... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.5 Investitionszulage

Rz. 39 Was die Investitionszulage anbetrifft, so ist im Fall einer Betriebsaufspaltung, bei der das Besitzunternehmen gewerbesteuerpflichtig bleibt, weil es sich über das Betriebsunternehmen weiterhin am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt, das Besitzunternehmen zur Inanspruchnahme der Investitionszulage auch für Wirtschaftsgüter, Ausbauten und Erweiterung berecht... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.3 Aktivierungszeitpunkt für Gewinnansprüche

Rz. 35 Mit Beschluss vom 7.8.2000[1] hat der Große Senat des BFH entschieden, dass eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, Dividendenansprüche aus einer zum Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren kann. Eine Ausnahme – so führt der BFH aus ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 4 Erbschaft und Schenkung

Rz. 41 Sowohl für das Besitzunternehmen als auch für die Betriebsgesellschaft ist eine Vermögensaufstellung zu erstellen. Grundsätzlich umfasst das Betriebsvermögen gem. § 95 Abs. 1 BewG alle Teile eines Gewerbebetriebes i. S. d. § 15 Abs. 1 und 2 EStG, die bei der steuerlichen Gewinnermittlung zum Betriebsvermögen gehören. Insbesondere gilt daher bei der Betriebsaufspaltung... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.3 Beendigung

Rz. 40 Der Wegfall der Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung infolge personeller und/oder sachlicher Entflechtung führt regelmäßig zu einer Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens mit der Folge, dass dessen Betriebsvermögen grundsätzlich in das Privatvermögen des bisherigen Besitzunternehmers übergeht; die Folge ist, dass die in den Buchwertansätzen ruhenden stillen Reserve... mehr

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Überführung/Übertragung von... / 8 Betriebsaufspaltung durch Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Rz. 228 Die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter auf die Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) führt zur Gewinnrealisierung. Soweit die Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten erfolgt, liegt ein Tausch vor, der zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (§ 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). Werden keine Gesellschaftsrechte für die in die GmbH eingebrachten Wirtschaftsgüter ge... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.6 Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Rz. 39a Die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen ist grundsätzlich nur bei Betrieben (Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften) möglich, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und eine in diesem Sinne webende Tätigkeit ausüben. Steuerpflichtige, die ihren Betrieb ohne Aufgabeerklärung durch Verpachtung im Ganzen fortführen (sog. Betrie... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 2.1 Besitzunternehmen

Rz. 22 Handelsrechtlich besteht nur dann eine Buchführungspflicht gemäß §§ 238 ff. HGB, wenn das Besitzunternehmen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert und damit im Handelsregister eingetragen ist. Bei Personenhandelsgesellschaften wird dies regelmäßig, bei Einzelunternehmen kaum, bei BGB Gesellschaften nie der Fall sein... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.4 Eigenkapital ersetzendes Darlehen

Rz. 38 Ein Eigenkapital ersetzendes Darlehen, das die Besitzgesellschaft der Betriebsgesellschaft gewährt, kann bei dieser nur dann als verdeckte Einlage behandelt werden, wenn das zugeführte Kapital dauerhaft in das Vermögen der Betriebsgesellschaft übergehen soll und eine Rückzahlung nicht beabsichtigt ist. Für den Regelfall ist das Eigenkapital ersetzende Darlehen nicht b... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.3 Geschäfts- oder Firmenwert

Rz. 26 Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung der im bisherigen Unternehmen entstandene Geschäftswert auf die Betriebsgesellschaft übertragen wird, wurde vom BFH im Urteil v. 27.3.2001[1] geklärt; der BFH führt aus: "Der Geschäftswert ist derjenige Wert, der einem gewerblichen Unternehmen über den Substanzwert (Verkehrswe... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 2.2 Betriebsgesellschaft

Rz. 23 Es besteht handels- und steuerrechtlich Buchführungs- und Bilanzierungspflicht. mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1 Grundsätzliches

1.1 Wesen und Hauptformen Rz. 1 Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf 2 selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten/Verbindungen. Um letzteren Gesichtspunkt zu verdeutlichen, sind die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung zu nennen; einmal die Betriebsaufspaltung in der Form de... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.2 Disquotale Übertragung – Beteiligung von nahen Angehörigen

Rz. 25 Folgende Fallgestaltung: Der (bisherige) Einzelunternehmer und jetzige Besitzunternehmer überträgt auf die Betriebskapitalgesellschaft, die er zuvor im Wege der Bargründung mit einem nahen Angehörigen – z. B. Sohn – errichtet hatte, Teile seines Betriebsvermögens teilunentgeltlich (gegen Buchwertentgelt). Die nahe stehende Person (Sohn) wird nicht am Besitzunternehmen... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.2 Sachwertdarlehen

Rz. 34 Ein sog. Sachwertdarlehen liegt vor, wenn die Betriebsgesellschaft von dem Besitzunternehmen Wirtschaftsgüter (z. B. Vorräte) erhielt mit der Verpflichtung, bei Pachtablauf Wirtschaftsgüter gleicher Art, Menge und Güte zurückzugeben. Aus dem BFH, Urteil v. 26.6.1975[1] ergibt sich, dass die Betriebsgesellschaft, die die Wirtschaftsgüter in ihrer Bilanz aktivieren und g... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.3 Handelsrechtliche Grundlagen

Rz. 8 Betriebsaufspaltung – auch Doppelgesellschaft genannt – ist die Organisationsform zweier rechtlich selbstständiger Gesellschaften, die in besonderer Weise miteinander verbunden sind (regelmäßig findet man Verbindungen einer Personengesellschaft mit einer Kapitalgesellschaft). Eine spezielle gesetzliche Regelung gibt es nicht. In erster Linie sind die Vorschriften von §... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.1.1 Aufgabe des Buchwerttransfers

Rz. 24 § 6 Abs. 6 Satz 2 EStG lässt die Auslegung, dass die steuerneutrale Einbringung von Einzelwirtschaftsgütern in eine Kapitalgesellschaft möglich ist, ab 1999 nicht zu. Vielmehr werden die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Kapitalgesellschaft um den Teilwert des eingelegten Wirtschaftsguts erhöht, was eine Gewinnrealisierung zur Folge hat.[1] In der Literatur wir... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnungslegung

1 Grundsätzliches 1.1 Wesen und Hauptformen Rz. 1 Betriebsaufspaltung bedeutet die Aufteilung eines einheitlichen Unternehmens auf 2 selbstständige Rechtsträger bei Fortbestand bestimmter sachlicher und personeller Gegebenheiten/Verbindungen. Um letzteren Gesichtspunkt zu verdeutlichen, sind die beiden Hauptformen der Betriebsaufspaltung zu nennen; einmal die Betriebsaufspaltu... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.2 Personelle Verflechtung

Rz. 15 Die personelle Voraussetzung einer Betriebsaufspaltung setzt nicht voraus, dass an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungsverhältnisse derselben Personen bestehen, es genügt, wenn eine oder mehrere Personen zusammen (Personengruppe) sowohl das Besitzunternehmen als auch die Betriebsgesellschaft in dem Sinne beherrschen, dass sie in der Lage sind, in beiden Untern... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 3.2.1 Substanzerhaltung, Wertausgleich

Rz. 27 Abweichend von der gesetzlichen Regelung, dass die laufende Instandhaltung und die Ersatzbeschaffungen (= Substanzerneuerungen) dem Verpächter, d. h. dem Besitzunternehmen, obliegen, kann vertraglich vereinbart werden, dass die Verpflichtung zur Instandhaltung und Erneuerung den Pächter, d. h. die Betriebsgesellschaft trifft. Bei einer Betriebsaufspaltung wird häufig ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 2 Grundsätzliche Behandlung in Buchführung und Bilanz

Rz. 21 Da das Besitzunternehmen und die Betriebsgesellschaft selbstständige Unternehmen sind, bestehen für sie jeweils eigenständige Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Jahresabschlusspflichten. Für den Regelfall weicht das Wirtschaftsjahr des Besitzunternehmens nicht von dem der Betriebsgesellschaft ab, es sei denn, erkennbare außersteuerliche Gründe liegen vor. Ist das nicht ... mehr

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Betriebsaufspaltung: Rechnu... / 1.4.1 Sachliche Verflechtung

Rz. 14 Eine sachliche Verflechtung ist gegeben, wenn die verpachteten Wirtschaftsgüter eine wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens darstellen. Der X. Senat des BFH[1] fasst die Rechtsprechung zur wesentlichen Betriebsgrundlage bei Grundstücksverpachtungen bzw. Grundstücksvermietungen im Urteil vom 2.4.1997 wie folgt zusammen: Eine wesentliche Betriebsgrundlag... mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 3.4.1 Realteilung

Rz. 16 Ein Weg der Auseinandersetzung ist die Realteilung.[1] Der Nachlass wird real geteilt, ein Miterbe erhält wertmäßig das, was ihm nach seiner Erbquote zusteht. Erhält der Miterbe wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, so liegt eine Realteilung mit Abfindungszahlung vor, wenn er für dieses "Mehr" seinen Miterben eine Abfindung zahlt. Da sich die Abfindung... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.1.3 Notwendiges Betriebsvermögen bzw. wesentliche Betriebsgrundlagen

Rz. 37 Der Träger kann grundsätzlich frei entscheiden, ob die Wirtschaftsgüter, die der Betrieb gewerblicher Art benötigt, diesem als eigenes Vermögen zugeordnet oder an ihn vermietet oder verpachtet werden. Der BFH hat seine frühere Rspr., wonach alle für den Betrieb gewerblicher Art notwendigen Wirtschaftsgüter als "Bestandteile" des Betriebs gewerblicher Art anzusehen sin... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.5 Veräußerung und Aufgabe des Betriebs gewerblicher Art

Rz. 44 Wird ein Betrieb gewerblicher Art veräußert, so gelten die allgemeinen Vorschriften über die Betriebsveräußerung; es tritt also Gewinnverwirklichung ein. Werden bei der Veräußerung einzelne Wirtschaftsgüter zurückbehalten oder wird der Betrieb aufgegeben, beispielsweise indem eine Betriebsaufspaltung zwischen einem Betrieb gewerblicher Art als Besitzunternehmen und ei... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.2 Begriff des Betriebs gewerblicher Art (Abs. 1, 2)

Rz. 14 § 4 Abs. 1 KStG definiert den Betrieb gewerblicher Art als eine Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dient und sich innerhalb der Gesamtbetätigung der juristischen Person wirtschaftlich heraushebt. Dient ein Betrieb überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt, kann er als Hoheitsbetrieb nach § 4 Abs. 5 KStG ke... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.4 Verpachtung eines Betriebs (Abs. 4)

Rz. 24 Nach § 4 Abs. 4 KStG ist auch die Verpachtung eines Betriebs gewerblicher Art ein solcher Betrieb. Aufgrund dieser Bestimmung führt die Verpachtung zu gewerblichen Einkünften, nicht zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Es fällt jedoch nicht jede Verpachtung durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts unter die Steuerpflicht; verpachtet werden mus... mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 3.5 Zusammenfassung mehrerer Betriebe (Abs. 6)

Rz. 26 Steuersubjekt ist die juristische Person des öffentlichen Rechts für jeden einzelnen Betrieb gewerblicher Art; bei jedem von ihnen ist eine gesonderte Einkommensermittlung vorzunehmen.[1] Da somit regelmäßig kein Verlustausgleich zwischen mehreren Betrieben möglich ist, stellt sich die Frage, ob mehrere, an sich selbstständige Betriebe gewerblicher Art zu einem einhei... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsaufspaltung und Konzernverbund

Rz. 51 [Autor/Stand] Die Finanzverwaltung hat ursprünglich die Auffassung vertreten, dass die im Rahmen einer Betriebsaufspaltung tatsächlich gezahlte Miete bei der Bedarfsbewertung nach § 146 Abs. 2 BewG anzusetzen ist und die Berücksichtigung einer üblichen Miete nicht in Betracht kommt. Bei der Entscheidung, ob die tatsächliche oder die übliche Miete anzusetzen ist, verbl... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 6.1.2.3 Bilanzarten, insbesondere Handels- und Steuerbilanz

Rz. 102 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Je nach dem Zweck der Bilanz sind nach Aufbau und Inhalt verschiedene Bilanzarten zu unterscheiden. Die wichtigste Unterscheidung betrifft die Handelsbilanz und die Steuerbilanz (vgl. Kapitel 1 Tz. 5). Die Handelsbilanz des Einzelabschlusses ist die Bilanz nach dem HGB (§ 242 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 266 HGB). Ihr Zweck liegt vor allem in der In... mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
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Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 1.1.1.3.1 Kaufleute

Rz. 6 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Grundsätzlich knüpft die Buchführungspflicht nach § 238 HGB an die Kaufmannseigenschaft an. Sie galt vor Inkrafttreten des BilMoG 2009 für jeden Kaufmann i. S. d. §§ 1–3 HGB, auch für Handelsgesellschaften i. S. d. § 6 HGB, eingetragene Genossenschaften i. S. d. § 17 Abs. 2 GenG, juristische Personen i. S. d. § 33 HGB, für Gebietskörperschafte... mehr

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Wertpapiere nach HGB, EStG ... / 3.6.2.2 Beteiligungen

Rz. 55 Eine Beteiligung an einer Personengesellschaft gehört zum notwendigen Betriebsvermögen im Rahmen der Personengesellschaft, da Personengesellschaften keine Privatsphäre haben. Das zivilrechtliche Gesellschaftsvermögen (vor dem 1.1.2024 Gesamthandsvermögen) der Gesellschaft kann jedoch steuerrechtliches Privatvermögen der Gesellschafter enthalten.[2] Rz. 56 Eine Beteilig... mehr