Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (bb) Aufforderung zur Abgabe der Erklärung

Rz. 116 [Autor/Stand] Die Pflicht zur Abgabe einer "Erklärung zum Grundsteuermessbetrag" entsteht nur dann, wenn die Finanzbehörde hierzu auffordert (§ 2 Abs. 4 Satz 1 Halbs. 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 149 Abs. 1 Satz 2 AO, Erklärungspflicht kraft Aufforderung).[2] Die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung kann individuell oder allgemein durch öffentl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / IV. Tatbestandsmerkmale

Rz. 28 [Autor/Stand] Tatbestandsmerkmale. In Anknüpfung an seine maßgeblich auf die Rs. Emsland-Stärke [2] zurückgehende ständige Rechtsprechung arbeitet der EuGH in den Danish Cases nochmals ausdrücklich die einheitlichen Tatbestandsvoraussetzungen eines Missbrauchs heraus (s. Rz. 30 ff.). Erforderlich für die Feststellung eines Missbrauchs ist das kumulative Erfüllen eines ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 4. Flächenbetrag Gebäudefläche "Wohnen" (Abs. 2)

a) Flächenbetrag für zu Wohnzwecken genutzte Gebäude(teile) (Abs. 2 Satz 1) Rz. 224 [Autor/Stand] Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, dass ein Gebäude vorliegt. Der Gebäudebegriff deckt sich mit dem bundesrechtlichen, denn § 248 BewG wird explizit in Bezug genommen – ohnehin gilt er jedoch über § 2 Abs. 3 Nr. 2 HGrStG auch uneingeschränkt im hessischen Landesrecht. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-R... / 2. Rechtfertigung (EuGH-Rechtsprechung)

Rz. 96 [Autor/Stand] Anforderungen an eine Rechtfertigung wegen Missbrauchs. Die durch § 50d Abs. 3 EStG bewirkte Beschränkung der Niederlassungsfreiheit kann prinzipiell gerechtfertigt werden. Dies stellt den entscheidenden Punkt bei der Prüfung des § 50d Abs. 3 EStG anhand der Grundfreiheiten dar. Eine Rechtfertigung setzt aber voraus, dass § 50d Abs. 3 EStG einen unionsre...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 2 Begriff und Rechtsnatur der Zuschlagsteuern

Rz. 19 § 51a EStG enthält eine Legaldefinition des Begriffs "Zuschlagsteuern". Eine Zuschlagsteuer i. S. d. § 51a EStG ist danach eine Steuer, die nach der ESt bemessen wird. Das einzige Merkmal der Zuschlagsteuer ist daher, dass ihre Bemessungsgrundlage die ESt (nicht das Einkommen, die Einkünfte usw.) ist. Rz. 20 Die Zuschlagsteuer knüpft in der Weise an die ESt an, dass di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 51... / 1.1 Funktion der Vorschrift

Rz. 1 § 51a EStG enthält allgemeine Regelungen über Zuschlagsteuern zur ESt. Zuschlagsteuern sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nach der Höhe der ESt bemessen werden (im Einzelnen Rz. 19); die ESt ist, wie es in der früheren Fassung des § 51a EStG hieß, Maßstabsteuer. Rz. 2 § 51a EStG hat den Zweck, die Gesetze über die Zuschlagsteuern von allgemeinen Regelungen zu entlast...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Leitsatz 1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. 2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. 3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlic...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / B. Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung beim Testamentsvollstrecker

I. Ertragsteuern 1. Einkünfteerzielung Rz. 2 Einkommensteuerlich ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nur relevant, wenn sie gegen Entgelt erfolgt. Die Entgeltlichkeit muss nicht zwingend in Geld bestehen, hier können auch Nutzungen oder Duldungen gemeint sein. Weiter muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, auch wenn dies nur ein Nebenzweck ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 un...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testamentsvollstreckervergütung

A. Einführung Rz. 1 Die Einnahmen, die der Testamentsvollstrecker aus seiner Tätigkeit erzielt, sind regelmäßig sowohl beim Testamentsvollstrecker selbst als auch bei den Erben steuerlich relevant.[1] Beim Testamentsvollstrecker stellt sich vor allem die Frage der Steuerpflicht der Vergütung im Bereich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Durch die zunehmende Durchführu...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / III. Umsatzsteuer

1. Steuerbarkeit Rz. 21 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG). Wird die Tätigkeit ...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / I. Ertragsteuern

1. Einkünfteerzielung Rz. 2 Einkommensteuerlich ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nur relevant, wenn sie gegen Entgelt erfolgt. Die Entgeltlichkeit muss nicht zwingend in Geld bestehen, hier können auch Nutzungen oder Duldungen gemeint sein. Weiter muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, auch wenn dies nur ein Nebenzweck ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 und 3 EStG). Liegt...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 2. Einkommensteuerliche Zuordnung zu den Einkunftsarten

a) Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG Rz. 4 Die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten gehört nach der nicht abschließenden Aufzählung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit.[3] Die Tätigkeit umfasst sämtliche Aufgaben, die dem Testamentsvollstrecker durch die Anordnungen des Erblass...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 4. Gewerbesteuer

Rz. 17 Der Gewerbesteuer unterliegt jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Solange die Testamentsvollstreckung daher nicht zu gewerblichen Einkünften nach § 15 EStG führt, unterliegt sie auch nicht der Gewerbesteuer, es sei denn sie wird in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft ausgeübt (§ 2 Abs. 1, 2 GewStG).mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / C. Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckervergütung beim Erben

I. Erbschaftsteuer Rz. 33 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig. Danach können die Abwicklungs-, Konstituierungs- und Auseinandersetzungsgebühr grundsätzlic...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Einkünfteerzielung

Rz. 2 Einkommensteuerlich ist die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker nur relevant, wenn sie gegen Entgelt erfolgt. Die Entgeltlichkeit muss nicht zwingend in Geld bestehen, hier können auch Nutzungen oder Duldungen gemeint sein. Weiter muss eine Gewinnerzielungsabsicht bestehen, auch wenn dies nur ein Nebenzweck ist (§ 15 Abs. 2 S. 1 und 3 EStG). Liegt eine solche Gewinner...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / a) Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG

Rz. 4 Die Vergütung für die Vollstreckung von Testamenten gehört nach der nicht abschließenden Aufzählung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG zu den Einkünften aus sonstiger selbstständiger Arbeit.[3] Die Tätigkeit umfasst sämtliche Aufgaben, die dem Testamentsvollstrecker durch die Anordnungen des Erblassers oder durch Gesetz zugewiesen sind.[4] Auch die Führung oder Überwachung ein...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 4. Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Rz. 32 Sind die Leistungen des Testamentsvollstreckers umsatzsteuerpflichtig und kommt die Kleinunternehmerregelung nicht zur Anwendung, so unterliegen seine Leistungen dem Regelsteuersatz. Bemessungsgrundlage im Sinne des § 10 UStG ist das Entgelt. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer. Zum En...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / c) Einkünfte aus sonstigen Leistungen i.S.v. § 22 Nr. 3 EStG

Rz. 6 Die einmalige oder nur gelegentlich ausgeübte Testamentsvollstreckung fällt nicht unter § 18 EStG, wenn die Tätigkeit nicht nachhaltig und mit Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr erfolgt. Die Dauer der Tätigkeit ist dabei ohne Bedeutung. Derart entgeltliche Leistungen im Privatbereich fallen als sonstige Leistungen unter § 22 Nr. 3 EStG,[6] sofern die Ein...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / b) Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Rz. 5 Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare erzielen als sog. Katalogberufler i.S.v. § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG grundsätzlich Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Werden sie auch im Bereich der Testamentsvollstrecker tätig, so kann sich ein Qualifikationskonflikt zu § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG ergeben, der für die Möglichkeit der gewerblichen Prägung der...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 3. Körperschaftsteuer

Rz. 16 Wird die Tätigkeit der Testamentsvollstreckung durch Körperschaften, z.B. Kreditinstitute, ausgeübt, so unterliegen die Einnahmen stets der Körperschaftsteuer. In Deutschland resultiert die Körperschaftsteuerpflicht für die im Bereich der Testamentsvollstreckung tätigen Kreditinstitute im Wesentlichen aus dem Katalog des § 1 Abs. 1 KStG. Die Körperschaftssteuerpflicht...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / e) Einkünfte aus mehrjähriger Tätigkeit gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 EStG

Rz. 14 Für außerordentliche Einkünfte sieht § 34 Abs. 1 EStG eine Tarifermäßigung nach der sog. "Fünftelregelung" vor, um eine Übermaßbesteuerung durch die Progressionswirkung bei einer Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum zu vermeiden. Zu den außerordentlichen Einkünften rechnen nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG auch Vergütungen für eine mehrjährige Tätigk...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / I. Erbschaftsteuer

Rz. 33 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG sind Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig. Danach können die Abwicklungs-, Konstituierungs- und Auseinandersetzungsgebühr grundsätzlich bei der Erbschaf...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / IV. Fazit

Rz. 46 Testamentsvollstrecker, welche die Gelegenheit haben, auf die Testamentsvollstreckeranordnungen in den letztwilligen Verfügungen Einfluss zu nehmen, können gegebenenfalls dabei auch die steuerlichen Folgen für sich selbst berücksichtigen. Beratungsseitig geschieht dies regelmäßig im Einvernehmen mit dem Erblasser. Durch die geschickte Wahl der Zahlungszeitpunkte der Te...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / III. Vorsteuerabzug

Rz. 45 Die Erben oder Vermächtnisnehmer können die ihnen vom Testamentsvollstrecker in Rechnung gestellte Umsatzsteuer dann als Vorsteuer abziehen, wenn sie selbst als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG anzusehen, die Tätigkeiten für das Unternehmen bestimmt sind und kein Vorsteuerausschluss nach § 15 Abs. 2 UStG vorliegt. Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn die entsprech...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / A. Einführung

Rz. 1 Die Einnahmen, die der Testamentsvollstrecker aus seiner Tätigkeit erzielt, sind regelmäßig sowohl beim Testamentsvollstrecker selbst als auch bei den Erben steuerlich relevant.[1] Beim Testamentsvollstrecker stellt sich vor allem die Frage der Steuerpflicht der Vergütung im Bereich der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Durch die zunehmende Durchführung von Testam...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / d) Gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 15 Abs. 1 und 2 EStG

Rz. 7 Im Rahmen seiner freiberuflichen Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, z.B. im Rahmen eines Katalogberufes als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar oder beratender Betriebswirt, darf sich der Freiberufler nach Maßgabe des Satzes 3 der Vorschrift der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, ohne dass seine Tätigkeit damit den Charakter eines Gewerb...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 3. Kleinunternehmerregelung und Vorsteuerabzug

Rz. 29 Mangels Steuerbefreiung sind die im Inland gegen Entgelt erbrachten Leistungen des Testamentsvollstreckers grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer abzuziehen. Allerdings ist – zumindest soweit die Testamentsvollstreckung nicht im Rahmen des bestehenden anwaltlichen oder...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 2. Ort der Leistungserbringung

Rz. 27 Umsatzsteuerbar sind nur Leistungen, deren Leistungsort im Inland liegt. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern fallen alle berufstypischen Leistungen unter § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 3 UStG, so dass man annehmen könnte, dass auch die Leistungen im Bereich der Testamentsvollstreckung wie die typischen Berufsleistungen am Ort des Leistungsempfängers steuerb...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Erbschaftsteuer

Rz. 18 Soweit die im Testament festgelegte Vergütung des Testamentsvollstreckers einen angemessenen Betrag (§ 2221 BGB) übersteigt, kann in Höhe des unangemessenen Teils zivilrechtlich ein Vermächtnis des Erblassers gesehen werden. Haben die Erben die zugebilligte Vergütung unangemessen hoch ausgelegt, könnte es sich um eine freigiebige Zuwendung der Erben handeln.[18] Nahel...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / 1. Steuerbarkeit

Rz. 21 Die Testamentsvollstreckung ist eine sonstige Leistung, die der Umsatzsteuer unterliegt, wenn sie im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens, d.h. nachhaltig und selbstständig zur Erzielung von Einnahmen, ausgeführt wird; auf die Absicht, Gewinn zu erzielen, kommt es dabei nicht an (§ 1 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 1 S. 1, 3 UStG). Wird die Tätigkeit also einmalig un...mehr

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§ 8 Besteuerung der Testame... / II. Ertragsteuern

Rz. 38 Die Kosten der Testamentsvollstreckung können Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein. Es kommt darauf an, ob sie der Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen dienen. Der Blick richtet sich darum auf die Art und den Zweck der Tätigkeit des Testamentsvollstreckers im Einzelfall.[37] Erneut ist es wichtig, dass der Testamentsvollstrecker auf seiner Rechnung g...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Zugang zu Flughafenlounges (zu § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3a.3 Abs. 9, Abschn. 8.2 Abs. 8 und Abschn. 26.2 Abs. 1 UStAE . Die Finanzverwaltung regelt umsatzsteuerrechtlich die Möglichkeiten, die sich aus der Gewährung des Zugangs zu Warteräumen in Flughäfen (sog. Flughafenlounges) ergeben. Im Regelfall handelt es sich dabei um sonstige Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Grunds...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort

Dieses kleine Buch hat, wofür wir herzlich danken, eine ausgesprochen freundliche Aufnahme gefunden. Das und die Weiterentwicklung des Themas in der Praxis haben diese zweite Auflage erforderlich gemacht. Nach wie vor werden die Vermögen der Nachkriegsgeneration vererbt. So ist jährlich in zehntausenden von Unternehmen und bei noch sehr viel mehr privaten Immobilien die Nachf...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Besteuerung auf remittance basis ist Vorzugsbesteuerung

Macht ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger von seinem ihm nach britischem Steuerrecht zustehenden Wahlrecht Gebrauch, nicht in Großbritannien erzielte Einkünfte auf "remittance basis" zu versteuern (d.h. nur soweit sie nach Großbritannien überführt wurden), stellt dies eine Vorzugsbesteuerung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG dar. FG München v. 26.3.2021 – 8 K 883/17, ...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG

Eine, ein gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG steuerbares privates Veräußerungsgeschäft ausschließende "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG ist auch dann gegeben, wenn einzelne Räume eines insgesamt selbst bewohnten Einfamilienhauses an einzelnen Tagen an Dritte vermietet werden. Dem Gesetzeswortlaut des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG läs...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Entschädigungszahlungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Werden Entschädigungszahlungen für ein und dasselbe Schadensereignis – nämlich den Verlust des Arbeitsplatzes des Steuerpflichtigen – in zwei VZ ausgezahlt, liegt keine Zusammenballung von Einkünften vor mit der Folge, dass keine ermäßigte Besteuerung der Einkünfte gem. § 34 EStG möglich ist. FG Baden-Württemberg v. 22.2.2021 – 8 K 3125/18, EFG 2021, 1994, Rev. eingelegt, Az....mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Betriebsaufspaltung im Wand... / IV. Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung

Die Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung sind facettenreich und lassen sich im Wesentlichen wie folgt differenzieren. Besitzunternehmen = Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Auf Ebene des Besitzunternehmens wird die Grenze der bloßen Vermögensverwaltung überschritten. Folglich qualifizieren die Einkünfte nicht mehr als solche aus Vermietung und Verpachtung, sondern als solche aus G...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.1 Besteuerung des Vorerben

Der Vorerbe wird zwar als Erbe des Erblassers besteuert. Dennoch werden bei der Besteuerung des Vorerben die durch die angeordnete Nacherbschaft auferlegten Beschwerungen nicht berücksichtigt, d. h. sie mindern nicht den Wert seines Erwerbs. Der Vorerbe wird somit als Vollerbe besteuert. Er muss die durch die Vorerbschaft entstandene Steuer aus den Mitteln der Vorerbschaft e...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.2 Besteuerung des Nacherben

Tritt der Nacherbfall durch den Tod des Vorerben ein, muss der Nacherbe seinen Erwerb als vom Vorerben stammend versteuern. Das Erbschaftsteuerrecht weicht damit vom Zivilrecht ab, bei dem der Nacherbe vom Erblasser erbt.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.8.1.3 Steuerklasse

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis des Nacherben zum Vorerben. Von dieser Steuerklasse hängen dann der infrage kommende persönliche Freibetrag und der Steuersatz ab. Steht der Nacherbe zum Erblasser in einem günstigeren Verwandtschaftsverhältnis als zum Vorerben, kann er aber auch die Besteuerung im Verhältnis zum Erblasser wählen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). In...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.1 Todestag des Erblassers (Zeile 1)

In Zeile 1 ist der Todestag des Erblassers einzutragen. Die Steuer entsteht bei einem Erwerb von Todes wegen grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers. Darüber hinaus gibt es noch abweichende Entstehungszeitpunkte (s. hierzu § 9 Abs. 1 ErbStG), z. B.: Für den Erwerb des unter einer aufschiebenden Bedingung, unter einer Betagung oder Befristung Bedachten sowie für zu einem Erwer...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.4 Steuerschuldner

Steuerschuldner ist der Erwerber. Erwerber ist z. B. der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte, der seinen Pflichtteil einfordert. Zu beachten ist, dass der einzelne Erwerber nur seine eigene Erbschaftsteuer schuldet.[1] Im Fall einer fortgesetzten Gütergemeinschaft sind die Abkömmlinge im Verhältnis der auf sie entfallenden Anteile Steuerschuldner und ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 1.1 Erbschaftsteuerpflichtige Tatbestände

Zu einer Erbschaftsteuerpflicht führen die folgenden Tatbestände: Der Erwerb von Todes wegen. Hierunter fallen: Erwerb durch Erbanfall; Erwerb durch Vermächtnis und Erwerb aufgrund geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs. Der Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall. Diese erfordert trotz der Zuordnung zu den Erwerben von Todes wegen die Tatbestandsmerkmale einer freigebigen Zuwe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.14 Nachlassverbindlichkeiten (Zeilen 84 bis 114)

Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen insbesondere die Schulden des Erblassers und die durch den Sterbefall entstandenen Kosten. Zur Abzugsfähigkeit von Schulden und Lasten gilt Folgendes: Nicht abzugsfähig sind Schulden und Lasten, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit Vermögensgegenständen stehen, die nicht der Besteuerung nach dem Erbschaftsteuergesetz unterlie...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / Zusammenfassung

Überblick Die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung ist grundsätzlich erforderlich zur Besteuerung eines Vermögensübergangs, der sich von Todes wegen vollzieht (Erwerb von Todes wegen oder Erwerb durch Schenkung auf den Todesfall). Der nachfolgende Beitrag dient als Anleitung zum Ausfüllen der Erbschaftsteuererklärung nach der Rechtslage ab 2009. Der Beitrag folgt der Gliederu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.15 Vermögenswerte Dritter (Zeilen 80 bis 83)

Werden Vermögenswerte von Dritten außerhalb des Nachlasses unmittelbar erworben, sind diese in den Zeilen 80 bis 83 zu erfassen (Verträge zugunsten Dritter). Hierunter fallen z. B. Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen, die der Erblasser abgeschlossen hatte, ferner auch Ansprüche auf wiederkehrende Bezüge, die ein Dritter aufgrund eines vom Erblasser geschlossenen Vertr...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.2 Angaben zum Erblasser (Zeilen 2 bis 4)

In den Zeilen 2 bis 4 ist der letzte Wohnsitz des Erblassers einzutragen. Hiermit überprüft das Finanzamt insbesondere die persönliche Steuerpflicht des Erwerbers. In Zeile 4 ist zusätzlich die Staatsangehörigkeit anzugeben. Zu unterscheiden ist zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Steuerpflicht des Erwerbers (zur Option der beschränkten Steuerpflicht zur unbeschrä...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

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Nennkapitalrückzahlungen durch Drittstaaten-Kapitalgesellschaften

Kommentar Die Finanzverwaltung hat Stellung genommen zur steuerlichen Behandlung von Kapitalrückzahlungen sog. Drittstaaten-Kapitalgesellschaften. Darin geht es sowohl um die Rückzahlung von nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen als auch um die Rückzahlung von Nennkapital. Der BFH hat zuletzt mehrfach über die Kriterien für die steuerliche Anerkennung einer Einlagenrü...mehr

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Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.13 Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände (Zeilen 77 bis 78)

Enthält der Nachlass Hausrat (einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke), ist dieser mit dem gemeinen Wert in Zeile 77 einzutragen. Gehört der Erwerber der Steuerklasse I an, erhält er hierfür einen Freibetrag i. H. v. 41.000 EUR. Erwerber, die den Steuerklassen II und III angehören, erhalten einen Freibetrag i. H. v. 12.000 EUR. Für Letztere gilt aber die Besonderheit, dass...mehr