Fachbeiträge & Kommentare zu Besteuerung

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.3 § 32f Abs. 3 AO

Rz. 11 § 32f Abs. 3 S. 1 AO sieht auch ohne entsprechendes Verlangen der betroffenen Person eine Pflicht der verantwortlichen Finanzbehörde zur Einschränkung der Verarbeitung vor, wenn sie Grund zu der Annahme hat, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen der betroffenen Person beeinträchtigt würden. Die Regelung ergänzt in den Fällen, in denen die verantwortliche F...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 15 Zinslose Stundung der Einkommensteuer bei der finalen Betriebsaufgabe (Abs. 5)

Rz. 98 § 36 Abs. 5 EStG [1] ermöglicht es bei der Verlegung eines Betriebs in einen anderen Staat der EU oder des EWR, die auf den Aufgabegewinn und auf den aus dem Wechsel der Gewinnermittlungsart resultierenden Gewinn entfallende ESt auf Antrag zinslos in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten. Die erste Rate ist innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Steuerbescheids...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 6 Feststellungsverfahren

Unabhängig von der jeweiligen Rechtsform, der ausgeübten Tätigkeit bzw. der Qualifizierung der Einkünfte werden die Besteuerungsgrundlagen jeder Personengesellschaft in einem der Besteuerung der Gesellschafter vorgeschalteten Feststellungsverfahren ermittelt und förmlich festgestellt. Der gesonderte und einheitliche Feststellungsbescheid [1] umfasst vorrangig die Einkünfte bz...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 1 Grundlagen

Die einkommensteuerliche Behandlung einer Personengesellschaft ist grundsätzlich einheitlich. Die einzelnen Gesellschafter sind Träger der Personengesellschaft und von deren Gesellschaftsvermögen. Damit sind die erzielten Einkünfte nicht von der Gesellschaft selbst zu versteuern. Vielmehr werden die Einkünfte auf die Gesellschafter aufgeteilt und bei diesen jeweils im Rahmen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 11.2 Umfang der Forschungszulage

Rz. 76b Die Zulage beträgt 25 % (§ 4 FZulG) der Bemessungsgrundlage (max. 2.000.000 EUR), max. 500.000 EUR pro Wirtschaftsjahr. Der Antrag (§ 5 FZulG) auf Erteilung der Forschungszulage ist bei dem FA zu stellen, das für die Besteuerung des Einkommens (bei natürlichen Personen und Kapitalgesellschaften) zuständig ist. Bei Mitunternehmerschaften ist das FA zuständig, das auch...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / 4.7 Gewinnaufteilung

Zunächst erhält jeder Gesellschafter seine Sondervergütungen bzw. das Ergebnis seiner Sonderbilanz bzw. Sondergewinnrechnung zugewiesen. Gleiches gilt für die Werte aus einer ggf. bestehenden Ergänzungsbilanz; auch diese werden nur dem jeweiligen Gesellschafter zugeordnet. Sodann wird das Gesamthandsergebnis der Personengesellschaft (1. Stufe) anteilig den einzelnen Gesellsch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.7 Keine Anrechnung bei Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte (§ 37a EStG)

Rz. 60 Nach § 37a EStG, der mit Wirkung ab Vz 1997 durch G. v. 20.12.1996[1] in das EStG eingefügt wurde, können Unternehmen, die im Rahmen von Bonusprogrammen zur Kundenbindung Sachprämien i. S. v. § 3 Nr. 38 EStG gewähren, deren Besteuerung mit einem Pauschalsatz von 2,25 % der insgesamt an im Inland ansässige Stpfl. gewährten Prämien beantragen. Im Rahmen solcher Bonusprog...mehr

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Personengesellschaften: Ste... / Zusammenfassung

Überblick Bei der Besteuerung der Personengesellschaften ist eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. So werden viele Personengesellschaften steuerlich als eine sog. Mitunternehmerschaft zu werten sein. Dies hat Auswirkungen auf den Umfang des Betriebsvermögens und damit auch auf die Ermittlung des steuerlichen Gewinns. Kernpunkte sind die sog. Sondervergütungen an die Mit...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 36... / 9.5 Anrechnung erhobener Lohnsteuer bei Nettolohnvereinbarung

Rz. 56 Zu dem bei der ESt-Veranlagung eines Arbeitnehmers zu berücksichtigenden stpfl. Arbeitslohn gehören auch sog. Nettobezüge. Der bei der Veranlagung anzusetzende Nettolohn ist um die vom Arbeitgeber übernommenen Steuern (LSt, SolZ zur LSt, Lohnkirchensteuer etc.) zu erhöhen, weil auch bei einer Nettolohnvereinbarung der Arbeitnehmer Schuldner dieser Steuern ist.[1] Über...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.1 Option zur Körperschaftsteuer und Besteuerung der optierenden Gesellschaft

Nach § 1 Abs. 1a Satz 1 KStG [1] können auf unwiderruflichen Antrag für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen u. a. eine Personenhandelsgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (Körperschaftsteuersatz 15 %) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft behandelt werden. Der Antrag ist von der Personenhandelsgesellscha...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 6.2 Besteuerung der Gesellschafter der optierenden Gesellschaft

Die Gesellschafter einer optierenden Gesellschaft werden so besteuert, als wären sie an einer GmbH oder AG beteiligt (§ 1a Abs. 3 Satz 1 KStG). Sie erzielen aus dem Gesellschaftsverhältnis sowie den Leistungsbeziehungen zur optierenden Gesellschaft keine Gewinneinkünfte i. S. der §§ 13, 15, 18 EStG. Entnahmen oder entnahmefähige Gewinnanteile werden gem. § 1a Abs. 3 Satz 2 N...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 1 Vorbemerkung

Eine Personengesellschaft (z. B. OHG, KG, GbR) unterliegt als solche nicht der Einkommensteuer und ist insoweit nicht Steuersubjekt. Einkommensteuerpflichtig und damit Steuerschuldner sind die Gesellschafter als natürliche Personen (§ 1 EStG). Ist eine juristische Person Gesellschafter, so ist diese körperschaftsteuerpflichtig (§ 1 KStG). Zur einheitlichen Besteuerung werden...mehr

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Verbrauch der Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. Die antragsgebundene Steuervergünstigung des § 34 Abs. 3 EStG, die der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen kann, ist auch dann verbraucht, wenn das FA die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Dies gilt selbst dann, wenn dies ohne Antrag des Steuerpflichtigen geschieht und ein Betrag begünstigt besteuert wird, bei dem es sich tatsächlich nicht...mehr

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Rechtsbeziehungen zwischen ... / 4.3 Verbilligte Leistungen

Aus den vorherigen Ausführungen ergibt sich auch, wie Leistungen zu behandeln sind, für die ein niedrigeres als das verkehrsübliche Entgelt berechnet wird. Wird ein Entgelt vereinbart, das mindestens die Selbstkosten der Gesellschaft deckt, wird dies der Besteuerung zugrunde gelegt. Liegt das Entgelt unter den Selbstkosten, sind das vereinbarte Entgelt als Betriebseinnahme, ...mehr

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Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervoraus­zahlungen und hinterzogene Jahreseinkommensteuer

Leitsatz 1. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.3.3 Behandlung beim Inhaber

Auch wenn steuerrechtlich eine Mitunternehmerschaft gegeben ist, gehört das Geschäftsvermögen zivilrechtlich nur dem Inhaber des Betriebs; es gibt kein gemeinsames Gesellschaftsvermögen. Die Beteiligung des atypisch Stillen am Betriebsvermögen ist nur schuldrechtlicher Natur. Damit wird die vom Stillen geleistete Einlage in der Bilanz des Geschäftsinhabers auch als Verbindlic...mehr

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Stille Gesellschaft / 2.2.1 Privatvermögen

Einnahmen Besteht eine typisch stille Beteiligung, nimmt der Stille wirtschaftlich die Funktion eines Geldgebers ein. Dementsprechend ist auch seine steuerrechtliche Stellung. Der Stille bezieht grundsätzlich Einkünfte aus Kapitalvermögen.[1] Die Besteuerung erfolgt im Jahr des Zuflusses.[2] Die Einnahmen des Stillen umfassen seinen Gewinnanteil, der sich anhand der Zahlen aus...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / 1. Keine Mindestdauer für Option

Optierende Gesellschaften können jederzeit durch sog. Rückoption zur transparenten Besteuerung nach den §§ 13–16, 18 und 35 EStG zurückkehren; eine Mindestdauer für die Option gibt es nicht (§ 1a Abs. 4 S. 1 KStG). Status wird wohl längerfristig beibehalten werden: Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein großer Bestand optierender Gesellschaften längerfristig diesen Status ...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / VI. Fazit

Obwohl die Einführung des Optionsmodells für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften grundlegende Besteuerungssysteme neu ordnet und als eine der bedeutendsten Änderungen im Unternehmensteuerrecht seit langem bezeichnet werden kann, ist das Gesetzgebungsverfahren zum KöMoG in dem sehr kurzen Zeitraum von etwa drei Monaten abgeschlossen worden. Die berechtigte Kritik d...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Joachim Patt[*] Erstmals mit Wirkung ab 1.1.2022 können Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften für Ertragsteuerzwecke auf Antrag (Option) zur Besteuerung nach dem KSt-Regime wechseln (§ 1a Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 34 Abs. 1a KStG i.d.F. des KöMoG [Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts v. 25.6.2021, BGBl. I 2021, 2050]). Ohne gesellschaftsre...mehr

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Photovoltaikanlagen, Stroms... / c) Umsatzsteuerliche Aspekte

Die Vereinfachungsregelung umfasst nur die ESt und nicht auch die USt. Bei der USt ist zu prüfen, ob eine Besteuerung als Kleinunternehmer i.S.d. § 19 UStG erfolgen soll. Dann entfällt die Besteuerung der Umsätze aus der Lieferung des Stroms an den Netzbetreiber und auch der unentgeltlichen Wertabgabe durch den Verbrauch zu privaten Zwecken. Beraterhinweis Auch das entlastet di...mehr

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Die Bedeutung der optierend... / I. Optierende Gesellschaft und Regeln des Übergangs zur Körperschaftsbesteuerung

Beseitigung von Belastungsunterschieden: Um die Belastungsunterschiede hinsichtlich der Besteuerung (betrieblich tätiger oder geprägter) Personengesellschaften (PersGes.) und Kapitalgesellschaften (KapGes.) sowie den daraus resultierenden Bürokratieaufwand zu beseitigen, wird mit § 1a KStG i.d.F. des KöMoG Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Möglichkeit ein...mehr

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Zebragesellschaft / 4 Verfahrensrechtliche Handhabung

Erzielen mehrere Personen zusammen einkommensteuerpflichtige Einkünfte, sei es in der Form einer Gesamthands- oder einer Bruchteilsgemeinschaft, werden die Einkünfte im Rahmen einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ermittelt und festgestellt.[1] Erforderlich hierzu ist nur, dass die Einkünfte aus einer einheitlichen Einkunftsquelle result...mehr

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Zebragesellschaft / 1.4 Historie

Lange Zeit waren diese und weitere Fragestellungen völlig offen und auch im Schrifttum mit den unterschiedlichsten Lösungsansätzen dargestellt. Auch der BFH fand nicht auf den ersten Sprung eine zutreffende Lösung. Zunächst vertrat er die Auffassung, dass die Einkünfte anteilig auf Ebene der Personengesellschaft umzuqualifizieren sind[1], dabei aber die mitunternehmerischen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.2 Legitimität und Verfassungsmäßigkeit der Norm

Rz. 6 Die Norm setzt die Weiterverwendung der in den für die jeweiligen Steuerfälle zuständigen Finanzbehörden für deren originäre Besteuerungszwecke erhobenen geschützten Daten voraus. Der Verwendungszweck des § 88 Abs. 1 und 2 AO stellt aber nicht auf die Besteuerung der betroffenen Personen oder überhaupt von Einzelfällen ab. Zwar handelt es sich gleichfalls um ein Verfah...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 6 Auskunftsansprüche über die Datenverarbeitung

Rz. 50 Wie das in § 88c AO geregelte Verfahren genau genutzt wird und ob die betroffenen Personen davon überhaupt etwas mitbekommen, wird abzuwarten sein.[1] Allerdings sind die Finanzbehörden in ihrer Informationsgestaltung nicht völlig frei. Vielmehr muss der betroffenen Person eine hinreichende Kenntnischance über Eingriffe in ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbest...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.1 Entwicklung, Gegenstand und Zweck der Norm

Rz. 1 Die – teilweise kriminellen – Steuergestaltungen mit Cum/Ex-, Cum/Cum- und Cum/Fake-Geschäften, wie auch die steuerinduzierten Wertpapierleihen, haben gezeigt, dass am Kapitalmarkt ein erhebliches Potenzial besteht, über Dividendenarbitragegeschäfte die Besteuerung von Dividendeneinkünften zu umgehen oder sogar darüber hinaus Vorteile aus den Besteuerungsregeln zu gene...mehr

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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.2 Jubiläumszuwendungen sind als sonstiger Bezug bei der Lohnabrechnung zu versteuer

Jubiläumszuwendungen sind Einmalzahlungen in Geld- oder Geldeswert die an Arbeitnehmer anlässlich von Firmen-, Arbeitnehmer-/Dienstjubiläen neben dem laufenden Arbeitslohn gewährt werden. Diese sind als Bar- oder Sachzuwendungen i. H.v. steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Besteuerung erfolgt als sonstiger Bezug. Jubiläumszuwendungen sind Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten ge...mehr

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Jubiläumszuwendung als Arbe... / 3.3 Wann Zuwendungen von Sachleistungen bei Betriebsveranstaltungen kein Arbeitslohn sind

Übliche Sachleistungen des Arbeitgebers anlässlich eines runden Arbeitnehmerjubiläums[1] bei Betriebsveranstaltungen sind nicht als Arbeitslohn zu qualifizieren. Übliche Zuwendungen in diesem Sinne sind u. a. Geschenke.[2] Das gilt aber nur dann, wenn die Bruttoaufwendungen pro Arbeitnehmer je Geschenk nicht mehr als 60 EUR und die Kosten der Veranstaltung nicht mehr als 110...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. Gerichtliche Schätzung von Besteuerungsgrundlagen

a) Das Strafgericht darf die Besteuerungsgrundlagen im Falle einer Steuerhinterziehung schätzen, wenn die Angeklagte keine Angaben macht und bei einer Durchsuchung auch keine Buchführungsunterlagen sichergestellt werden konnten. Dies ist der Fall, wenn feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, die tatsächlichen Verhältnisse, die für die B...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 5. Bericht des ECOFIN-Rates an den ER

Der ECOFIN-Rat hat am 18.6.2021 einen Bericht an den ER zu Steuerfragen verabschiedet, der auch für den Bereich der Mehrwertsteuer Ausführungen über die laufenden Arbeiten in der Ratsarbeitsgruppe "Steuerfragen" unter der damaligen POR-PRÄS enthält. Den Bericht finden Sie unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9970-2021-INIT/de/pdf. Für den Bereich der Mehrwer...mehr

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Spediteure / 2.2 Inlandsbeförderungen von Gegenständen

Von einer reinen inländischen Güterbeförderung war bisher auszugehen, wenn der Transport von Sachen oder Tieren im Inland beginnt und endet, das Ausland auch im Wege der Durchfuhr nicht berührt wird. Inländische Güterbeförderungen unterlagen immer der Besteuerung nach dem Regelsteuersatz. Nunmehr unterliegen auch diese Güterbeförderungsleistungen, abgerechnet an steuerpflich...mehr

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Spediteure / 4.2 Leistungsort "Beginn der Beförderung" als Ausnahme bei Leistungen an Nichtsteuerpflichtige

Gem. § 3 b Abs. 3 Satz 1 UStG gilt die innergemeinschaftliche Güterbeförderung an einen Leistungsempfänger, der weder Unternehmer ist, für dessen Unternehmen die Leistung bezogen wird, noch eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person, der eine USt-IdNr. erteilt wurde, grundsätzlich an dem Ort als bewirkt, wo sie beginnt. Demnach muss diese Ortsbestimmung aus der Sic...mehr

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Spediteure / 4.3 Leistungen an steuerpflichtige Auftraggeber

Sobald der Auftraggeber bei der Bestellung einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderungsleistung eines sog. Vor- und Nachlaufes einer innergemeinschaftlichen Güterbeförderung einer damit zusammenhängenden Umschlags- und Lagerleistung oder der Vermittlung einer der o. g. Leistungen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet oder als Unternehmer im Drittlandsgebiet ansässi...mehr

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Spediteure / 4.1 Definition

Eine innergemeinschaftliche Güterbeförderungsleistung liegt vor, wenn die Beförderung der Gegenstände im Gebiet von zwei verschiedenen Mitgliedstaaten beginnt und endet. Die Leistungen sind ausnahmslos steuerpflichtig. Durch die Verlagerung des Besteuerungsorts an den Ansässigkeitsort des steuerpflichtigen Auftraggebers[1] wurde das Bestimmungslandprinzip (Besteuerung im Lan...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 6. Mitteilung der Kommission zur Steuerpolitik

Am 18.5.2021 hat die Kommission dem EP und dem Rat die Mitteilung "Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert" vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9043-2021-INIT/de/pdf). In der Mitteilung legt die Kommission ihre steuerpolitische Agenda dar, um in der EU einen stabilen, effizienten und gerechten Steuerrahmen zu verwirklichen, der den B...mehr

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Spediteure / 3.4 Güterbeförderungen, die ausschließlich im Drittlandsgebiet genutzt werden

Werden Güterbeförderungsleistungen und im Zusammenhang mit einer Güterbeförderung stehende Leistungen, wie Beladen, Entladen, Umschlagen oder ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstands im Zusammenhang stehende Tätigkeiten[1] an einen im Inland ansässigen unternehmerischen Leistungsempfänger erbracht, liegt der Leistungsort abweichend von § 3 a Abs. 2 UStG ausnahmsweise i...mehr

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Kehrtwende im Umgang mit Au... / I. Methodische Nachvollziehbarkeit der geänderten Rechtsprechung

Die geänderte Rechtsprechung ist im Ergebnis methodisch nachvollziehbar. Historische Auslegung: Die historische Auslegung zur Entwicklung der Besteuerung von Aufsichtsratsvergütungen lässt sich nicht gegen die Auslegung des Selbständigkeitsbegriffs in der Form der Auslegung von EuGH und BFH anführen. Zwar existierte mit § 2 Nr. 7 UStG 1918 ursprünglich eine Steuerbefreiung fü...mehr

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Verwaltungspraxis zur Verzinsung von Steuernachzahlungen und -erstattungen ab dem Jahr 2014

Kommentar Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Höhe des Zinssatzes nach § 233a AO i. V. m. § 238 Abs. 1 Satz 1 AO für Zeiträume ab 2014 beanstandet hat, legt die Finanzverwaltung nun die Folgen für die Besteuerungspraxis fest. Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen Die Zinsregelung nach § 238 Abs. 1 AO i. V. m. § 233a AO – die sog. Vollverzinsung – soll ...mehr

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Spediteure / 3.2 Güterbeförderungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr

Die Steuerbefreiung bezieht sich unmittelbar auf Versendungen im Zusammenhang mit der Erbringung einer Ausfuhrlieferung bzw. einer Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr. Hierbei handelt es sich um den grenzüberschreitenden Transport selbst, einen eventuell anfallenden Vortransport, z. B. durch einen Frachtführer vom Absender zum Flughafen, Bahnhof, Binnen- oder Seehafen...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.1 Allgemeines zur steuerlichen Aufbewahrung

Rz. 49 Nach § 140 AO müssen alle nach außersteuerlichen Gesetzen zur Buchführung Verpflichteten auch für Zwecke der Besteuerung Bücher führen, wenn sie für die Besteuerung von Bedeutung sind (sog. derivative [abgeleitete] Buchführungspflicht). Die wohl wichtigste außersteuerliche Buchführungspflicht ist im HGB (§§ 238 ff. HGB) verortet. Daneben gibt es für eine ganze Reihe v...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.3 Aufbewahrungspflichtige Unterlagen

Rz. 56 Der sachliche Umfang der Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO wird grundsätzlich begrenzt durch die Reichweite der zugrunde liegenden Aufzeichnungspflicht. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen ist somit akzessorisch. Eine eigenständige Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen, die nicht mit einer Pflicht zur Aufzeichnung von Daten in Zusammenhang stehen, ist ...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.4 Aufbewahrung in elektronischer Form

Rz. 59 Sowohl das Handelsrecht als auch das Steuerrecht lassen es zu, dass nahezu alle Unterlagen auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder auf anderen Datenträgern aufbewahrt werden dürfen, wenn dies den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht und sichergestellt ist, dass die Wiedergabe oder die Daten „mit den empfangenen Handels- oder Geschäftsbriefen und den...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.6 Berufe und Gewerbezweige mit speziellen gesetzlichen Aufzeichnungsverpflichtungen

Rz. 77 In dem Einführungserlass zur AO 1977 vom 1.10.1976 (BStBl I S. 576) ist eine Aufzählung der in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen enthaltenen gewerberechtlichen Anordnungen zur Führung spezieller (Nachweis-)Bücher, Aufzeichnungen, Konten (z. B. Führung eines Baukontos bei öffentlichen Aufträgen, von Baubüchern, Wertpapierverwahrungsbüchern u. a.) enthalten, die jed...mehr

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Aufbewahrungspflichten nach... / 3.5 Abweichungen bei den Aufbewahrungsfristen

Rz. 71 Die steuerrechtliche Aufbewahrungsfrist beträgt für Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsunterlagen und Buchungsbelege 10 Jahre; dies entspricht § 257 Abs. 4 HGB. Andere Unterlagen sind 6 Jahre aufzubewahren. Ein Gesetzgebungsvorhaben im Jahr 2013, die Aufbewahrungsfristen auf 8 bzw. 6 Jahre zu verkürzen,[1] ist bislang nicht umgesetzt worden.[2] Rz....mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kryptowährungen

I. Definitionen Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Kryptowährungen (oder Kryptowerte) sind digital dargestellte Werteinheiten von "Währungen", die von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert oder garantiert werden und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzen, aber deren Werteinheiten als Tauschmittel akzeptiert werden und die auf elektron...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Skat

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Beim Skat stellt sich die Frage, ob es sich um Sport i. S. v. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) handelt. Ein wesentliches Element des Sports (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO, Anhang 1b) ist die körperliche Ertüchtigung. Dieses Merkmal ist nicht erfüllt beim Skat. Mit Urteil vom 17.02.2000, BFH/NV 2000, 1071 hat der BFH entschieden, dass das Skatspiel ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Sitzverlegung

Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Zu unterscheiden ist zwischen der Verlegung der durch den Verein/die Körperschaft genutzten (Geschäfts-)Anschrift, der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes sowie der Verlegung des tatsächlich zu bestimmenden Orts der Geschäftsleitung (Verwaltungssitz). Die Anschriftsverlegung verlangt lediglich die Anmeldung der neuen Anschrift zum zuständigen Vere...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Mildtätige Zwecke

I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft verfolgt mildtätige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, bedürftige Personen selbstlos (§ 55 AO, Anhang 1b) zu unterstützen. § 53 Nr. 1 AO (Anhang 1b) stellt auf den Personenkreis ab, der infolge des körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vorsteuerbeträge

Wichtige Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen: BFH vom 20.10.2016, Anhang 14. I. Allgemeines Tz. 1 Stand: EL 123 – ET: 09/2021 Vorsteuerbeträge sind gesetzlich geschuldete Steuerbeträge, die ein Verband/Verein für an ihn erbrachte Lieferungen oder sonstige Leistungen zusätzlich zum Leistungsentgelt an den Lieferanten oder des die Dienstleistung Erbringenden (den leistenden Unt...mehr