Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragsberechnung / Zusammenfassung

Begriff Als Grundsatz für die Beitragsberechnung in der Sozialversicherung gilt, dass für jeden Kalendertag der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung Beiträge zu zahlen sind. Das gilt auch für die Arbeitslosenversicherung. Für die Rentenversicherung besteht eine solche Berechnungsvorschrift nicht. Beiträge sind nicht zu zahlen, wen...mehr

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Rentenantrag: Meldung des E... / 4 Beitragsberechnung bis zum Rentenbeginn

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung müssen nach Abgabe der Sondermeldung ausschließlich nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt berechnet werden. Das gilt auch für die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1 und U2.[1] Es spielt keine Rolle, wenn das tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsentgelt von dem Arbeitsentgelt abweicht, das ...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3 Beitragsberechnung

3.1 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat Während des unbezahlten Urlaubs wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird – soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird – jedoch als Sozialversicherungstage (SV-Tage) berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat und Beitragsberechnung Beschäftigung mit Versicherungspflicht in al...mehr

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Einmalzahlungen / 4 Beitragsberechnung

4.1 Berechnung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze errechnet sich, indem die für das Kalenderjahr anzusetzende Beitragsbemessungsgrenze durch 360 geteilt und mit der Anzahl der ermittelten Sozialversicherungstage multipliziert wird. Praxis-Beispiel Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen Ein Versicherter ist seit Jahren ver...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2 Auswirkungen der Arbeitsunfähigkeit auf die Beitragsberechnung

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7 Über-/Unterschreiten des Übergangsbereichs

3.7.1 Überschreiten des Übergangsbereichs In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 2.000 EUR sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den...mehr

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Beitragsberechnung / 1 Grundsätze

1.1 Beitragszeitraum Die Beiträge werden grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft berechnet. Dabei werden die Woche mit 7 Tagen, der Monat mit 30 Tagen und das Kalenderjahr mit 360 Tagen angesetzt. Erstreckt sich die Beitragspflicht nicht über einen vollen Kalendermonat, sind für die Beitragsberechnung die tatsächlichen Kalendertage des entsprechenden Monats zu berücksichti...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.6 Versicherungsfreiheit in einzelnen Versicherungszweigen

Kommt es aufgrund besonderer Bestimmungen in einzelnen Versicherungszweigen zur Versicherungsfreiheit, so wirkt sich dies zunächst bei der Berechnung des Übergangsbereichsentgelts nicht aus. Die Anwendung des Übergangsbereichs setzt also nicht voraus, dass in jedem Versicherungszweig Versicherungspflicht besteht. Besteht in einzelnen Zweigen der Sozialversicherung Versicherun...mehr

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Beitragsberechnung / 1.2 Gesamtsozialversicherungsbeiträge

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit (Gesamtsozialversicherungsbeiträge) sind bei jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung vom Arbeitgeber zu berechnen. Sie werden durch Lohnabzug vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitnehmeranteil an die zuständige Krankenkasse entrichtet. Hierbei werden auch die Umlagen zur Insolvenzgeldver...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.5 Berechnungsweg

Die Beitragsberechnung erfolgt in 3 Schritten: 1. Schritt (Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag[1] sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz...mehr

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Beitragsberechnung / 4.5 Beschäftigungen im Übergangsbereich

Die allgemeingültigen Grundsätze zur Beitragsberechnung gelten nicht für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) liegt. In solchen Fällen gelten die Besonderheiten des Übergangsbereichs.mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.1 Zahlbetrag der Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag berücksichtigt, wenn die Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt wird. Unter Zahlbetrag ist dabei der ausgezahlte Betrag zu verstehen. Allerdings unter Berücksichtigung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften. Die auf die Versorgungsbezüge entfallende Steuer darf nicht abgezogen werden. Mit dem Zahlbetrag ist zur Sozialve...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vor, wenn das...mehr

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Beitragsberechnung / 1.1 Beitragszeitraum

Die Beiträge werden grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft berechnet. Dabei werden die Woche mit 7 Tagen, der Monat mit 30 Tagen und das Kalenderjahr mit 360 Tagen angesetzt. Erstreckt sich die Beitragspflicht nicht über einen vollen Kalendermonat, sind für die Beitragsberechnung die tatsächlichen Kalendertage des entsprechenden Monats zu berücksichtigen. Ausgangswert fü...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1 Mehrfachbeschäftigungen im gesamten Kalendermonat

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen während des gesamten Monats bestehen, sind bei der Beitragsberechnung zwei verschiedene beitragspflichtige Einnahmen zu ermitteln: Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherung...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 3.2 Entgelt und Grad der Unfallgefahr

Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Entgelt der Versicherten und dem Grad der Unfallgefahr in dem jeweiligen Unternehmen. Den größten Anteil des Bemessungsfaktors Entgelt nehmen die Arbeitsentgelte der Beschäftigten ein. Dazu kommen Arbeitseinkommen gesetzlich versicherter Unternehmer und Versicherungssummen aus freiwilliger Unternehmerversicherung oder satzungsmäßig ...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / Zusammenfassung

Überblick Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt. Bei der Beitragsberechnung gibt es 3 wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Berechnung der Beiträge für die anderen Sozialversicherungsträger: Zum einen werden die Beiträge allein von den Unternehmern getragen. Der Grund für diese Besonderheit liegt dar...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2 Umfang der Beitragspflicht

Versorgungsbezüge i. S. d. Sozialversicherung sind grundsätzlich beitragspflichtig. Tritt an die Stelle laufend gezahlter Versorgungsbezüge (Rente) eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung, gilt 1/120 der ausgezahlten Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, jedoch längstens für einen Zeitraum von 120 Monaten.[1] Im Übrigen unterliegt ein Versorgungsbez...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.1 Berechnung

Grundsätzlich werden bei der Beitragsberechnung die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen der jeweiligen Sozialversicherungszweige berücksichtigt.[1] Bei Einmalzahlungen gilt jedoch eine Besonderheit: An die Stelle der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze des Entgeltabrechnungszeitraums der Zuordnung tritt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze. Diese anteilige Beitragsbemes...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.4 Berechnungsvorgang

Unter Berücksichtigung der dargestellten Grundsätze[1] ergibt sich folgender Berechnungsvorgang für die Beiträge aus Kurzarbeitergeld. Praxis-Beispiel Beitragsberechnung aus Kurzarbeitergeldmehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.1 Überschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 2.000 EUR sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den für den jeweiligen Versicherungszweig ge...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 4 Nachzahlungen bei rückwirkenden Entgelterhöhungen

Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Entgelterhöhungen sind keine Einmalzahlung. Sie basieren oft auf rückwirkendem Inkrafttreten von Tarifverträgen. Diese Nachzahlungen sind auf die Entgeltzahlungszeiträume zu verteilen, für die sie bestimmt sind. Aus Vereinfachungsgründen sind die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung jedoch damit einverstanden, dass die Nachzahlung...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragsberechnung / 4.1 Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsermittlung erfolgt in der Weise, dass die Beiträge durch Anwendung des halben Beitragssatzes auf das Arbeitsentgelt und anschlie...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teillohnzahlungszeitraum / 2 Beitragsberechnung bis zur Teil-BBG

Die Beiträge für Teilentgeltzahlungszeiträume sind höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Teilentgeltzeitraums (Teil-BBG) zu erheben. Fälle dieser Art treten auf, weil das Arbeitsverhältnis im Laufe der Beitragsperiode begonnen oder geendet hat oder wegen beitragsfreier Zeiten (z. B. Krankengeldbezug) nur ein Teilentgelt gezahlt wird. Liegt das erzielte Arbeitsentgelt un...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Kurzarbeit / 6.2 Beitragsberechnung

Bemessungsgrundlage für die Beiträge aus Kurzarbeitergeld sind 80 % des (Brutto-)Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt.[1] 6.2.1 Tragung der Beiträge Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abfindung / 3 Beitragsberechnung aus Abfindungen

Sofern eine Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt, müssen daraus Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Beitragsrechtliche Abfindungen gelten als Einmalzahlung. Sie sind zeitlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuz...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungstage / 1 Beitragsberechnung

Zeiten, die mit Beiträgen belegt sind, werden als Sozialversicherungstage berücksichtigt. Für die Berechnung der Beiträge sind die Woche mit 7 Tagen, der Kalendermonat mit 30 Tagen und das Kalenderjahr mit 360 Kalendertagen zu berücksichtigen. Ein voller Kalendermonat ist immer mit 30 Tagen anzusetzen. Umfasst der Zeitraum, für den die Beiträge zu berechnen sind, keinen vollen Ka...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Bundesfreiwilligendienst / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden für die Zeit des Dienstes nach der Höhe des Taschengeldes und dem Wert der Sachbezüge bzw. der dafür geleisteten Geldersatzleistung bemessen. Die Höhe des Taschengeldes wird in einer Vereinbarung zwischen der Einsatzstelle und dem Dienstleistenden geregelt. Es beträgt höchstens 8 % der monatlichen Beitragsbemes...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2026 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsbezüge / 3 Beitragsberechnung

Die Versorgungsbezüge werden – ebenso wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Mindesteinnahmegrenze Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schifffahrt / 3 Beitragsberechnung

Für Seeleute, die auf einem Schiff unter deutscher Flagge beschäftigt werden, berechnen sich die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach einer Durchschnittsheuer.[1] Zu beachten ist, dass ungeachtet der Fusion von Seekasse und Knappschaft für Seeleute nicht das Recht der knappschaftlichen, sondern das der allgemeinen Rentenversicherung gilt.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit / 4 Beitragsberechnung

Das während der Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt ist grundsätzlich beitragspflichtig. Bei Arbeitnehmern, die Aufstockungsbeträge[1] erhalten, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts[2] – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung und dem Regelarbeitsentgelt –...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Übergangsbereich / 5 Beitragsberechnung

Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert. 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers Im nächsten Schri...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Altersteilzeit (Beiträge) / 6 Beitragsberechnung bei Arbeitsunfähigkeit während der Altersteilzeit

Tritt in der Arbeitsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell Arbeitsunfähigkeit ein, besteht für diese Zeit nach der Entgeltfortzahlung Altersteilzeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Dies gilt nur, wenn hierfür – neben der sog. Basispflichtversicherung – Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Zahlt ein Arbeitgeber für nicht fö...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altersteilzeit / 5 Sonderfälle zur Beitragsberechnung

Für Altersteilzeitarbeitnehmer, die als bisher Nichtversicherte krankenversicherungspflichtig sind, gilt hinsichtlich der Beitragszahlung ein gesondertes Verfahren. Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung an den Altersteilzeitarbeitnehmer aus. Dieser hat die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an seine Krankenkasse zu zah...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Lehrer und Erzieher / 3.2 Beitragsberechnung

Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung sind für die ersten 3 Kalenderjahre nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach dem halben Regelbeitrag zu zahlen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Regelbeitrag maßgebend. Der Lehrer/Erzieher kann auch beantragen, einkommensgerechte Beiträge zu zahlen. In der 3-jährigen Existenzgründungsphase kann der selbstständige Lehrer/E...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 5.2 Einzelbeitrag und Gesamtbeitrag

Die Beitragseinheiten je Gewerbezweig werden mit dem Beitragsfuß multipliziert. Ergebnis ist der Beitrag je Gewerbezweig bzw. Gefahrklasse. Formel: Beitragseinheiten (Entgelte × Gefahrklasse) × Beitragsfuß = Beitrag. Die Summe der Beiträge aller Gewerbezweige eines Unternehmens ergibt den Gesamtbeitrag zur Berufsgenossenschaft für das abgelaufene Kalenderjahr. Berechnung des Be...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.2 Beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer

Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: [2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G) Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE"...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.2 Beschäftigungsänderungen

Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers von einer versicherungspflichtigen zur versicherungsfreien Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist es für die Beitragsberechnung von Einmalzahlungen von Bedeutung, dem Beschäftigungsabschnitt die Zahlung zuzuordnen ist. Ggf. sind 2 Berechnungen erforderlich.[1]mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.2 Krankenversicherungspflichtig Beschäftigte

Für die Beitragsberechnung werden bis zum Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze nacheinander ohne anteilige Aufteilung berücksichtigt: das Arbeitsentgelt, die Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt hier unberücksichtigt; sie wird getrennt von den übrigen Einnahmearten berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass insg...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.4 Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange der Anspruch auf Arbeitsentgelt ruht, jedoch längstens für einen Monat. Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Dies bedeutet, dass für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat bei...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.2 Unterschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Unterschreitens der Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (603,01 EUR), ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2026: 0,6619) zu multiplizieren. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag alleine – mit Ausnahme des vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit in de...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.2 Rückwirkende Steuerfreiheit

Sofern eine Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres beendet wird und der Steuerfreibetrag noch nicht verbraucht ist, wird durch eine (rückwirkende) volle Ausschöpfung des Steuerfreibetrags[1] die beitragsrechtliche Zuordnung einer Beschäftigung nicht berührt. D. h., die Beitragsberechnung wird nicht rückwirkend geändert, selbst wenn nachträglich eine Zuordnung zum Überga...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragsberechnung / 1.3 Zuordnung der Einmalzahlungen

Einmalzahlungen sind dagegen immer dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Wird in diesem Monat die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung durch das laufende Arbeitsentgelt und die Einmalzahlung überschritten, ist eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze zu bilden und der beitragspflichtige Anteil nach Versicherungszweigen zu errechnen. Bei Zahlung in der Zeit vom 1.1....mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragsberechnung / Sozialversicherung

1 Grundsätze 1.1 Beitragszeitraum Die Beiträge werden grundsätzlich für jeden Tag der Mitgliedschaft berechnet. Dabei werden die Woche mit 7 Tagen, der Monat mit 30 Tagen und das Kalenderjahr mit 360 Tagen angesetzt. Erstreckt sich die Beitragspflicht nicht über einen vollen Kalendermonat, sind für die Beitragsberechnung die tatsächlichen Kalendertage des entsprechenden Monats zu ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.2 Entgeltänderung

Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeutet, dass jede nicht nur vorübergehende Anpassung des Arbeitsentgelts einen neuen Beurteilungszeitpunkt nach sich zieht. Auch hier muss wieder vorausschauend für ein Jahr ermittelt werden, wie hoch das durchschnittliche monatliche Entgelt rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragsberechnung / 2 Beitragssätze

Die Beiträge zu den einzelnen Versicherungszweigen sind nach dem Beitragssatz zu berechnen, welcher für den Abrechnungszeitraum zutrifft. Sie sind für jeden Tag der Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung und für die Zeit der Versicherung in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragsberechnung / 4 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungspflichtig Beschäftigten werden von ihnen und dem Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur Hälfte aufgebracht. Nach § 2 Abs. 1 BVV erfolgt die Berechnung des Beitrags jeweils durch Anwendung des halben Beitragssatzes und anschließender Verdoppelung des gerundeten Ergebnisses. Zwischener...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beitragsberechnung / 4.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge.[2] Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Für die Beiträge zur Krank...mehr