Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Einführung der Rentenversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte mit Befreiungsmöglichkeit (Opt-out)

Tz. 5 Stand: EL 136 – ET: 04/2024 Seit dem 01.01.2013 ist für geringfügig Beschäftigte die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung die Regel. Dagegen sind kurzfristig Beschäftigte wie bisher versicherungsfrei. Dabei tragen die Versicherten (geringfügig Beschäftigten) den Differenzbetrag zum Pauschalbeitrag des Arbeitgebers. Sie können u. a. Ansprüche auf Erwerbsminderun...mehr

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Sonstige Bezüge im Lohnsteu... / 7.6 Abfindungen

Abfindungszahlungen aus Anlass einer vom Arbeitgeber veranlassten Auflösung des Dienstverhältnisses sind lohnsteuerpflichtig. Für die steuerpflichtigen Abfindungszahlungen in der Privatwirtschaft besteht die Möglichkeit einer Steuerermäßigung in Form der Fünftelregelung.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Kapitalabfindung und Kapita... / 3.6.2 Bereits ausgezahlte Kapitalleistungen aus einem betrieblichen Riester-Vertrag

Kapitalleistungen werden zum Zwecke der Beitragsberechnung für die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf 120 Monate aufgeteilt. Soweit es sich dabei um Kapitalleistungen aus Altersvorsorgevermögen mit ausschließlicher Riester-Förderung handelt, endete die Beitragspflicht am 31.12.2017. Sofern die Kapitalleistung nur zum Teil die Eigenschaft als Versorgungsbezug verlor...mehr

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Arbeitnehmererfindungen / 3 Sachprämien für Verbesserungsvorschläge

Verbesserungsvorschläge der Arbeitnehmer werden häufig auch mit Sachprämien abgegolten. In diesen Fällen ist grundsätzlich stets der geldwerte Vorteil der Sachprämie zu ermitteln und der Beitragsberechnung zugrunde zu legen. Soweit der Wert der Sachprämie 80 EUR nicht übersteigt, kann anstelle des tatsächlichen Werts der Sachprämie auch der Durchschnittswert der pauschal ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnkonto / 1.4.2 Beizufügende Unterlagen

Zusätzlich zu den in den Entgeltunterlagen erforderlichen Angaben sind die Entgeltabrechnung begleitende und erläuternde Unterlagen nach § 8 Abs. 2 BVV beizufügen. Diese Unterlagen sind dem Arbeitgeber – soweit möglich – elektronisch zur Verfügung zu stellen. Wichtig Rahmenbedingungen zur elektronischen Führung der Entgeltunterlagen Die Spitzenorganisationen der Sozialversiche...mehr

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Führung des Lohn- und Gehal... / 1.6 Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers

Die genannten Entgeltunterlagen werden überwiegend elektronisch geführt. Bei den die Entgeltabrechnung begleitenden oder erläuternden nachfolgend aufgeführten Unterlagen besteht seit dem 1.1.2022 die Verpflichtung, diese elektronisch zu führen. Dies bedeutet, dass nicht erst der Arbeitgeber in der Pflicht ist, diese Unterlagen elektronisch aufzubewahren. Bereits derjenige, d...mehr

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Erstellen der Lohnsteuerbes... / 6.15.5 Besonderheiten bei steuerfreiem Arbeitslohn

Bei pflichtversicherten Arbeitnehmern sind die gesetzlichen Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile, die auf steuerfreien Arbeitslohn entfallen, nicht in den Nummern 22–27 zu bescheinigen. Die Sozialversicherungsbeiträge können erst bei der Einkommensteuerveranlagung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn die Beiträge in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit in ...mehr

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Student / 5 Beiträge der Studierenden (KVdS)

Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bemessen sich seit dem 1.10.2022 nach dem BAföG-Satz i. H. v. 812 EUR (vorher: 752 EUR).[1] Für die Berechnung des monatlichen Krankenversicherungsbeitrags wird ein Beitragssatz i. H. v. 10,22 % (= 7/10 von 14,6 %[2]) sowie der Zusatzbeitragssatz der jeweiligen Krankenkasse zugrunde gelegt. Demnach ergibt sich ein ...mehr

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Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5 Feststellung der Grundlagen für die Beitragsberechnung im Störfall

Der Arbeitgeber kann den im Störfall beitragspflichtigen Teil des Wertguthabens anhand des nachfolgend dargestellten Summenfeldermodells oder des Alternativ-/Optionsmodells bestimmen. Ein Wechsel zwischen den beiden Modellen ist jederzeit möglich. 5.1 Summenfelder-Modell Der Arbeitgeber stellt für die Zeit der Arbeitsphase einer Wertguthabenvereinbarung die SV-Luft zwischen der...mehr

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Versorgungsbezüge / 3 Beitragsberechnung

Die Versorgungsbezüge werden – ebenso wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Mindesteinnahmegrenze Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksich...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 8 Nachträgliche Entgeltzahlung

In einigen Fällen wird nachträglich geschuldetes Arbeitsentgelt für Zeiten gezahlt, die bereits im besonderen Beitragsverfahren bei Störfällen berücksichtigt wurden. Für diese sind Beiträge aus dem nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des bisher erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berechnen und zu zahlen. Bei der Feststellung des bisher b...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 9 Einmalzahlungen bei Störfall und fortbestehender Beschäftigung

Besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Eintritt eines Störfalls weiter, kann sich das beitragspflichtige Wertguthaben auf die Beitragsberechnung für spätere Einmalzahlungen auswirken. Denkbar ist diese Konstellation, wenn z. B. eine Teil- bzw. Vollauszahlung des Entgeltguthabens aus anderen Gründen als der Beendigung der Beschäftigung erfolgte. Für die Beitrag...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.1.2 Krankenversicherungspflichtige Beschäftigte

Bei krankenversicherungspflichtig Beschäftigten werden neben dem Arbeitsentgelt der Zahlbetrag der Rente, die Versorgungsbezüge und eventuelle Arbeitseinkommen der Beitragsberechnung zugrunde gelegt. Dabei ist das Arbeitseinkommen nur dann beitragspflichtig, wenn Rente oder Versorgungsbezüge gewährt werden. Versorgungsbezüge unterliegen auch dann der Beitragspflicht, wenn ke...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.1.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner

Für die Beitragsberechnung ist bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern nach dem Zahlbetrag der Rente ein Versorgungsbezug und ggf. ein daneben erzieltes Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Arbeitseinkommen in diesem Sinne ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.1.3 Freiwillig Versicherte

Bei freiwillig krankenversicherten Mitgliedern ergeben sich die Beiträge aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Dies bedeutet, dass Versorgungsbezüge immer in voller Höhe beitragspflichtig sind. Dies gilt auch, wenn der Versorgungsbezug die Mindesteinnahmegrenze nicht überschreitet.mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Versorgungsbezüge / 3.1 Zu berücksichtigende Einnahmen

3.1.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner Für die Beitragsberechnung ist bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern nach dem Zahlbetrag der Rente ein Versorgungsbezug und ggf. ein daneben erzieltes Arbeitseinkommen beitragspflichtig. Arbeitseinkommen in diesem Sinne ist der nach den Vorschriften des Einkommensteuerrechts ermittelte Gewinn aus einer selbstständigen Tätigk...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 6 Maßgeblicher Beitragssatz

Für die Berechnung der Beiträge im Störfall sind die im Zeitpunkt der Fälligkeit dieser Beiträge[1] jeweils geltenden Beitragssätze maßgebend.[2] Die Beiträge sind vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend den in den einzelnen Sozialversicherungszweigen geltenden Regelungen zu tragen.[3] Ist zum Zeitpunkt des Eintritts eines Störfalls und der Auszahlung des Entgeltguthab...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.2 Berücksichtigung von Entgelt im Störfall

Im Störfall wird das gesamte Entgeltguthaben als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt. Dazu zählen ggf. auch etwaige Wertzuwächse, Zinsen o. Ä. Dies erfolgt höchstens bis zu der für den einzelnen Versicherungszweig für die Dauer der Arbeitsphase der vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung[1] festgestellten SV-Luft. Praxis-Beispiel Wertguthaben Rechtskreis West De...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.2 Beitragspflichtiges Wertguthaben für die Zeiten von Kurzarbeit

In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen, für die Bildung der SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III zugrunde gelegt.[1] In der Arbeitslosenversicherung...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.1 Beitragsberechnungsgrundlage

Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage, also das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Die Berechnungsgrundlage ist für den Fall des Eintritts eines Störfalls fortzuschreiben. Gilt für das Wertguthaben ein bestimmter Wertmaßstab, ist dieser bei jeder Bewertung des Wertguthabens anzuwenden. Beispielhaft gilt der Wertmaßstab bei Bindung von Entg...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 7.3 Insolvenz

Bei Insolvenz des Arbeitgebers stellt das Entgeltguthaben nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, als hiervon Beiträge entrichtet wurden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem die Mittel für die Beitragszahlung zur Verfügung stehen.[1] Ein Störfall mit der besonderen Beitragsberechnung tritt ein, wenn Mittel für die ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.1 Bildung SV-Luft

Nach der erstmaligen Bildung von Wertguthaben ist auch dann die SV-Luft zu bilden, wenn im jeweiligen Monat kein weiteres Wertguthaben gebildet wurde. Dabei sind alle Zeiten, in denen Beitragspflicht zum jeweiligen Versicherungszweig besteht, also auch Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld oder Saison-Kurzarbeitergeld, mit einzubeziehen. Verringert sich das beitragspflichti...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2 Alternativ-/Optionsmodell

Möglich ist auch, dass der Arbeitgeber das Wertguthaben zum 31.12. eines jeden Jahres, bei Übergang in die Altersteilzeit, zum Tag vor Beginn der Freistellungsphase und bei jeder Änderung der Beitragsgruppen (Wegfall bzw. Hinzutritt von Versicherungspflicht zu einem Versicherungszweig) zu diesem Zeitpunkt bewertet. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit der für dieses Kalenderjah...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / Zusammenfassung

Überblick Als Störfall werden Ereignisse bezeichnet, die dazu führen, dass das bei flexibler Arbeitszeit oder in der Altersteilzeit angesparte Wertguthaben nicht in der Freistellungsphase ausgezahlt und damit nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann. Beispielhaft treten Störfälle bei Beendigung der Beschäftigung durch Kündigung oder durch den Tod des Arbeitnehmers ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1 Summenfelder-Modell

Der Arbeitgeber stellt für die Zeit der Arbeitsphase einer Wertguthabenvereinbarung die SV-Luft zwischen der Beitragsbemessungsgrenze des jeweiligen Versicherungszweiges und des in diesem Kalenderjahr erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts fest. Diese Feststellung erfolgt vom Zeitpunkt der tatsächlichen Bildung des Wertguthabens an und muss mindestens kalenderjährlich er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.3 Entgeltunterlagen/rückwirkende Korrekturen

Aus Gründen der Rückrechnungsfähigkeit sind in den Entgeltunterlagen sowohl die Werte der ursprünglichen sowie der abgegrenzten SV-Luft des jeweiligen Versicherungszweiges festzuhalten. Rückwirkende Berichtigungen des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts (z. B. Märzklausel) führen zu einer Berichtigung der ursprünglichen SV-Luft. Danach kann die SV-Luft erneut abgegrenzt werd...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 4 Zuordnung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Die Zuordnung eines Entgeltguthabens, das nicht wie vereinbart verwendet wird, erfolgt grundsätzlich nicht als Einmalzahlung. Auch eine rückwirkende Zuordnung zu der Zeit der tatsächlichen Arbeitsleistung, in der es erzielt worden ist, scheidet aus. Die Grundlagen für die Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts aus dem Wertguthaben sind bereits in der Arbeitsphas...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1 Beitragsberechnung

Die Beitragserhebung aus Entgeltersatzleistungen unterliegt in den einzelnen Versicherungszweigen unterschiedlichen Regularien. Allerdings ist allen Sozialversicherungszweigen gemeinsam, dass die Beitragsbemessungsgrundlage auf die im jeweiligen Versicherungszweig maßgebliche Beitragsbemessungsgrenze beschränkt ist. 2.1.1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Die aus En...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Abfindung / 3 Beitragsberechnung aus Abfindungen

Sofern eine Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt, müssen daraus Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Beitragsrechtliche Abfindungen gelten als Einmalzahlung. Sie sind zeitlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuz...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 7.5 Beitragsberechnung für die Nebenbeschäftigung

Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit etc. sind selbst dann nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung[1], wenn sie zusätzlich zu ihrer Beamtenbeschäftigung eine an sich versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Deshalb sind zu diesen Zweigen der Sozialversicherung auch keine Beiträge zu entrichten. In der Rentenversicherung bestehen dagegen regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Treueprämie

Begriff In manchen Unternehmen erhalten Arbeitnehmer ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie. Da die Treueprämie im Zusammenhang mit der dauerhaften Erbringung der Arbeitsleistung gewährt wird, handelt es sich hierbei sowohl um steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung. Treueprämien werd...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Nachzahlung von Lohn und Gehalt

Begriff Lohn- und Gehaltsnachzahlungen sind grundsätzlich lohnsteuer- und beitragspflichtig. Für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge ist zu unterscheiden, ob die Nachzahlung laufenden Arbeitslohn oder einen sonstigen Bezug bzw. eine Einmalzahlung in der Sozialversicherung darstellt. Um laufenden Arbeitslohn handelt es sich, wenn die Nachzahlung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Beamte / 6.1 Zusätzliche Vergütung ohne Rechtsgrund

Das ausbildende Land bleibt auch dann alleiniger Arbeitgeber, wenn die Rechtsreferendare über die vom ausbildenden Bundesland hinaus gezahlte Unterhaltsbeihilfe eine zusätzliche Vergütung erhalten. Allerdings gilt dies nur, sofern die zusätzliche Vergütung von dieser Ausbildungsstation freiwillig und ohne Rechtsgrund gezahlt wird und die Eingliederung in deren Betrieb nicht üb...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.3 Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Auch hier sind bei Bezug von Entgeltersatzleistungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens zu erheben.[1] Bezüglich des Pflegeunterstützungsgeldes gelten 80 % des während der Freistellung ausgefallenen, laufenden Arbeitsentgelts als beitragspflichtige Einnahme.[2]mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.2 Beiträge zur Rentenversicherung

Für Bezieher von Entgeltersatzleistungen sind die zur Rentenversicherung zu entrichtenden Beiträge ebenfalls aus 80 % des der Leistung zugrunde liegenden Bruttoarbeitsentgelts bzw. Arbeitseinkommens zu berechnen.[1] Hat der Entgeltersatzleistungsbezieher mit seinem zuvor erzielten Bruttoarbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, errechnen sich nach den von der...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Beitragshöhe

Von dem beitragspflichtigen Betrag der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beiträge trägt das Mitglied allein. In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz (2024: 14,6 %) maßgebend. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt der "normale" ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebsrente / 1 Beitragsrechtliche Beurteilung

Betriebsrenten sind als Versorgungsbezüge grundsätzlich beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung.[1] Bei der Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung ist im Jahr 2024 ein Freibetrag von 176,75 EUR (2023: 169,75 EUR) zu berücksichtigen. Wird dieser Wert überschritten, ist nur der überschreitende Betrag der Betriebsrente beitragspflichtig. Dieser Freibet...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 1 Versicherungsrechtliche Auswirkungen

Als Entgeltersatzleistungen (früher: Lohnersatzleistungen) sind alle die Leistungen zu verstehen, die von Sozialleistungsträgern in besonderen Situationen zum Zwecke des Ersatzes von ansonsten bezogenem Arbeitsentgelt zur Verfügung gestellt werden. Es handelt sich dabei um folgende Sozialleistungen: Kranken-, Verletzten-, Versorgungskranken-, Übergangs- und Pflegeunterstützung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Aufbewahrungspflichten und ... / 2.3.4 Lohnnachweise und Berechnungsgrundlagen Unfallversicherung

§ 165 SGB VII regelt die Unternehmerpflicht zum Nachweis der Entgelte als Beitragsfaktoren[2], auf deren Kenntnis die Unfallversicherungsträger für die Beitragsberechnung angewiesen sind.[3] Für die nach Abs. 1 und 2 zu erbringenden Nachweise besteht eine Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren.[4]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vorruhestand / 3.1.1 Beitragssatz

Bezieher von Vorruhestandsgeld haben keinen Anspruch auf Krankengeld.[1] Ihre Krankenversicherungsbeiträge sind daher nach dem bundeseinheitlich geltenden maßgebenden ermäßigten Beitragssatz zu berechnen. Dieser beträgt 14,0 %. Außerdem fällt ggf. der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse des Vorruhestandsgeldempfängers an. Der Beitragssatz zur Pflegeversich...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 2.1.1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Die aus Entgeltersatzleistungen von einem Sozialleistungsträger abzuführenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) sind aus 80 % des Regelentgelts zu bemessen, das der Berechnung der Entgeltersatzleistung zugrunde gelegen hat; maximal aus 80 % der Beitragsbemessungsgrenze KV/PV.[1] Für die Krankenversicherungsbeiträge aus dem Pflegeunterstützungsgeld gelten 80...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewertung lohn- und einkomm... / 6.5 Hinterbliebenenbezüge

Zahlungen, die der Arbeitgeber eines verstorbenen Arbeitnehmers an dessen Erben erbringt, gehören nicht immer zu den begünstigten Versorgungsbezügen, obgleich der Arbeitslohn definitionsgemäß aus dem Dienstverhältnis des Rechtsvorgängers zufließt.[1] Dies gilt insbesondere für Leistungen des Sterbemonats, für die noch ein Lohnanspruch besteht. Arbeitslohn für den Sterbemonat D...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bewertung lohn- und einkomm... / 3.1 Kinder- und Erziehungsfreibetrag

Unterjährig erfolgt die steuerliche Berücksichtigung von Kindern im Rahmen des Familienleistungsausgleichs[1] durch das Kindergeld.[2] Bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer wird geprüft, ob sich durch Berücksichtigung der Freibeträge für Kinder eine höhere Steuerentlastung ergibt. Der Kinderfreibetrag beträgt für ein Elternteil bzw. bei verheirateten Arbeitnehmern ab 202...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: Ausw... / 9.3 Besonderheiten beim Blockmodell

Kommt es bei Altersteilzeitbeschäftigungen nach dem Blockmodell zu einer vorzeitigen Beendigung des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses, z. B. durch Kündigung, vorzeitige Verrentung oder Tod des Arbeitnehmers (sog. Störfall), ist der Arbeitgeber nach den bestehenden tarifvertraglichen Regelungen infolge der in der Arbeitsphase erbrachten Vorleistung zur Arbeitslohnnachzahlung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.1.4 Wertguthaben

Das Wertguthaben umfasst seit dem 1.1.2009 neben dem Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung auch die auf diese Arbeitsentgelte entfallenden Arbeitgeberbeitragsanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag (§ 7d Abs. 1 SGB IV). Auch Arbeitsentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in das Wertguthaben eingestellt werden. Für diese sind ebenfalls die Arbeitgeberanteil...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.3.4 Freistellungsphase und Zeiten der Verringerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit

Das vereinbarungsgemäß fällige Arbeitsentgelt stellt eine beitragspflichtige Einnahme dar und ist Grundlage für die Beitragsberechnung (§ 23b Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV). Es ist bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zur Berechnung der Beiträge heranzuziehen. Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach der Fälligkeit des Arbeitsentgelts.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.3.3 Arbeitsphase

Grundlage für die Beitragsberechnung ist das in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällige Arbeitsentgelt (§ 23b Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 SGB IV), das um den aufgrund der Wertguthabenvereinbarung als Entgeltguthaben verwendeten Teil zu vermindern ist. Die Fälligkeit der Beiträge richtet sich nach der Fälligkeit des Arbeitsentgelts.mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitszeit / 2.7.3.1 Allgemeines

Grundsätzlich ist die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge an die geleistete Arbeit und den Anspruch auf das erarbeitete Arbeitsentgelt gebunden. Im Rahmen des Entstehungsprinzips sind Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich sofort fällig. Durch den Aufbau von Wertguthaben wird die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge auf den Zeitpunkt der Entnahme des Arbeitsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Scheinselbstständigkeit / 1.2 Zu anderen Vertragsverhältnissen

Die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen ist im Wege einer Gesamtbetrachtung vorzunehmen. Dadurch wird den Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung getragen.[1] Hierbei sind auch solche Besonderheiten oder Eigenarten einer Tätigkeit zu berücksichtigen, die sich etwa in Branchen und Bereichen ergeben, die Spezifika aufgrund grundrechtlich gesch...mehr