Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.1 Rentenversicherungsbeiträge für das ausgefallene Arbeitsentgelt

Die auf das ausgefallene Entgelt (Unterschiedsbetrag i. S. d. § 163 Abs. 3 Satz 1 SGB VI) entfallenden Rentenversicherungsbeiträge hat der Ehrenamtsinhaber in voller Höhe (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) selbst zu tragen.[1] Einen Ausgleich erhält der ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer im Allgemeinen außerhalb der Rentenversicherung von der Stelle, für die er die ehrenamt...mehr

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Baugewerbe / 1.2 Beitragsrechtliche Bewertung von Urlaubsabgeltungen

Bei Urlaubsabgeltungen sowie Entschädigungsansprüchen (§§ 8–10 BRTV) haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger die Auffassung vertreten, dass es sich in allen Fällen der in § 8 BRTV genannten Urlaubsabgeltungen ausnahmslos um sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt handelt. Die Urlaubsabgeltung ist einmalig gezahltes Arbeitsentgelt und ist als solches bei...mehr

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Kurzarbeit / 6.2.1 Tragung der Beiträge

Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird, sind die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung allein vom Arbeitgeber zu tragen.[1] Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu entrichten.mehr

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Mutterschaftsgeld: Versiche... / 2.1 Versicherungspflichtige sind beitragsfrei

Für die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld besteht Beitragsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beitragsfreiheit erstreckt sich aber nur auf das Mutterschaftsgeld selbst.[1] Bei dem vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld handelt es sich nicht um Arbeitsentgelt.[2] Hinsichtlich der beitragsrechtlichen Behandlung von arbeitgeberseitige...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / 4 Beamtenbesoldung

Die Beamtenbesoldung steht dem Arbeitsentgelt i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV gleich.[1] Erhält der freiwillig gesetzlich versicherte Beamte im Rahmen seiner Besoldung einen Familienzuschlag, so ist auch dessen kindbezogener Teil für die Beitragsberechnung mit heranzuziehen. Das gilt gleichermaßen für den kindbezogenen Teil des Familienzuschlags bei Ruhestandsbeamten.[2] F...mehr

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Umlageverfahren: Bemessungs... / 1.5.2 Ehrenamtlich Tätige

Bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen, die ehrenamtlich[1] tätig sind, ist die Umlage für das Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt, soweit dieses der Beitragsberechnung unterliegt, und nicht aus dem fiktiven Arbeitsentgelt zu berechnen.mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1.1 Allgemeiner/ermäßigter Beitragssatz

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten verschiedene Beitragssätze. Ausschlaggebend für den Beitragssatz ist jeweils die Form der Versicherung. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird durch die Bundesregierung bundeseinheitlich festgelegt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem allgemeinen Beitragssatz, der grundsätzlich für alle Versicherten gilt, ...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 3.1.1 Rentenzahlbetrag/weitere Einkünfte

Beiträge sind zunächst aus dem Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen. Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung, werden zusätzlich nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des Rentners bis zur Beitragsbemessungsgre...mehr

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Praxis-Beispiele: Alterstei... / 6 Sachbezug, Dienstwagen

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer erhält vor Beginn der Altersteilzeit ein monatliches Arbeitsentgelt i. H. v. 4.000 EUR und zusätzlich als Sachbezug einen Dienstwagen. Der monatlich zu versteuernde geldwerte Vorteil für den Dienstwagen beträgt 550 EUR. Nach dem Altersteilzeitvertrag beträgt das Regelarbeitsentgelt ab Beginn der Altersteilzeit 2.000 EUR. Der Dienstwagen wird vom ...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.1.2 Krankenkassenindividueller Zusatzbeitrag

Der Zusatzbeitragssatz ist originärer Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Besondere Regelungen zur Fälligkeit und Zahlung gibt es nicht. Zu beachten ist jedoch, dass die Beiträge aus dem Zusatzbeitragssatz gesondert zu berechnen und im Beitragsnachweis gesondert auszuweisen sind. Die Beiträge aus dem Zusatzbeitragssatz werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbei...mehr

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Prämie / 1 Steuer- und Beitragspflicht

Lohnsteuerrechtlich handelt es sich bei sämtlichen Prämien, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Rahmen eines bestehenden Dienstverhältnisses gewährt, unabhängig von ihrer konkreten Bezeichnung um steuerpflichtigen Arbeitslohn, der grundsätzlich als sonstiger Bezug mit der Jahreslohnsteuertabelle zu versteuern ist. Die ermäßigte Besteuerung mit der Fünftelregelung für Bez...mehr

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Beiträge zur Rentenversiche... / 2.5 Beitragsbemessungsgrenze

Die Versicherungspflicht als nicht erwerbsmäßige Pflegeperson schließt das Entstehen oder den Fortbestand von Rentenversicherungspflicht nach anderen Vorschriften nicht aus, sodass eine Mehrfachversicherung möglich ist. In diesen Fällen ist es denkbar, dass die für die Beitragsberechnung maßgebenden beitragspflichtigen Einnahmen insgesamt die Beitragsbemessungsgrenze übersch...mehr

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Ehrenamtliche Tätigkeit: Be... / 4.3 Angabe des Entgelts in den Meldungen

Der Arbeitgeber hat in die Jahresmeldung (ggf. auch schon in eine vorher zu erstattende Meldung, z. B. Unterbrechungsmeldung) neben dem tatsächlich erzielten Entgelt auch das ausgefallene und der Beitragsberechnung zugrunde gelegte Entgelt einzutragen, und zwar in einer Summe ohne besondere Kennzeichnung. Im Falle des § 163 Abs. 4 SGB VI ist das vom Versicherten bestimmte En...mehr

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Haftentlassener / 1 Beschäftigung nach der Haftentlassung

Sofern der Haftentlassene nach seiner Entlassung unmittelbar aufgrund eines Arbeitsvertrags für einen Arbeitgeber eine Beschäftigung ausübt, ist er in dieser kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungspflichtig. Sofern in der nach Haftentlassung aufgenommenen Beschäftigung unmittelbar ein Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze bezogen wird, beste...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.3 Beitragssatz zur Rentenversicherung

Der Beitragssatz, der für die Bemessung der Beiträge zur Rentenversicherung zugrunde zu legen ist, beträgt in der Grundsätzlich werden die Beiträge je zur Hälfte durch Arbeitgeber und den Arbeitnehmer getragen. Soweit es sich bei dem Arbeitnehmer um einen beschäftigten Rentner handelt, kann es jedo...mehr

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Altersteilzeit / 4.8 Übergangsbereich

Bei Altersteilzeitarbeitsverhältnissen führt ein regelmäßiges Arbeitsentgelt von 603,01 EUR bis 2.000 EUR sowohl in der Ansparphase als auch in der Entsparphase zur Anwendung des Übergangsbereichs. Dies gilt auch dann, wenn das vor Beginn der Altersteilzeit erzielte Arbeitsentgelt außerhalb des Übergangsbereichs lag. Bei einer Altersteilzeitbeschäftigung im Übergangsbereich b...mehr

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Lohnabrechnungszeitraum / 1 Kalendermonat

Sozialversicherungsrechtlich einerseits sowie arbeits- als auch steuerrechtlich andererseits müssen die Entgeltabrechnungszeiträume nicht immer übereinstimmen. Der Entgeltabrechnungszeitraum ist ein wichtiger Faktor für die Beitragsberechnung. Sozialversicherungsrechtlich ist grundsätzlich der Kalendermonat als Beitragsperiode anzusehen.[1] Der Gesamtsozialversicherungsbeitra...mehr

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Jubiläumszuwendung / 3 Beitragspflicht als Einmalzahlung

Jubiläumszuwendungen sind als Einmalzahlungen im Fall der Beitragspflicht beitragsrechtlich dem Monat der Auszahlung zuzuordnen.[1] Die Regelungen zur Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind insofern zu berücksichtigen. Eine Beitragsvergünstigung für Jubiläumszuwendungen entsprechend der Fünftelregelung im Lohnsteuerrecht sieht das Sozialversicherungsrecht nicht vor.mehr

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Übergangsbereich / 4 Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts

Bei Arbeitnehmern, die ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs erhalten, wird in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Berechnung des jeweiligen Beitrags nicht das tatsächlich erzielte, sondern ein reduziertes Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Das reduzierte, gesamte beitragspflichtige Arbeitsentgelt als Bemessun...mehr

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Betriebsprüfung: Durch Rent... / 8.3 Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz

Die Betriebsprüfung umfasst auch die Berechnung der Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG). Nachforderungen von Umlagebeiträgen werden nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz zugunsten der Krankenkasse vorgenommen, die nach § 2 Abs. 1 AAG die Erstattung vorzunehmen hat.mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2.1 Montagebeteiligung

Montagebeteiligungen sind laufendes Arbeitsentgelt.[1] Sie sind wie nachgezahltes Arbeitsentgelt dem Arbeitslohn desjenigen Abrechnungszeitraums zuzurechnen, in dem sie erarbeitet werden, wenn sie nicht zusammen mit dem Arbeitsentgelt für den einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern später und für mehrere Abrechnungszeiträume zusammen abgerechnet werden.mehr

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Pflegezeit / 1.1 Freistellung bis zu 10 Tage

Für Beschäftigte, die gegenüber ihrem Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung[1] einen Anspruch auf Fortzahlung ihrer Vergütung haben, besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung durchgehend fort. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts gilt hingegen nicht als fortbestehend, wenn sie von der Pflegeversicherung als Ausgleich für d...mehr

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Barlohnumwandlung / 4 Auswirkungen auf die Berechnung von Sozialversicherungsleistungen

Die Beitragsfreiheit von Arbeitsentgelten bzw. Entgeltbestandteilen bietet dem Arbeitnehmer nicht nur Vorteile. Das beitragsfreie Arbeitsentgelt wird nicht mitberücksichtigt, wenn es um die Berechnung von Leistungen der Sozialversicherung[1] geht. Aus Entgelten, die aufgrund der genannten Vorschriften nicht der Beitragsberechnung unterlagen, lässt sich auch kein Anspruch auf...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2 Beitragshöhe

Von dem beitragspflichtigen Betrag der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu entrichten. Die Beiträge trägt das Mitglied allein. In der Krankenversicherung ist der allgemeine Beitragssatz (2026: 14,6 %) maßgebend. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung gilt der "normale" ...mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 3.4 Beiträge für beschäftigte Rentner

Wird während des Rentenbezugs eine krankenversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, tritt keine Versicherungspflicht als Rentner ein (Vorrangversicherung). Dennoch sind Beiträge vom Zahlbetrag der Rente zu entrichten. Wenn das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht erreicht, werden neben dem Arbeitsentgel...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 11 Nicht vorgeschriebenes Vorpraktikum über 603 EUR monatlich

Sachverhalt Ein noch nicht an der Universität immatrikulierter privat krankenversicherter Praktikant übt ein Vorpraktikum aus. Dieses ist nicht in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben. Das Vorpraktikum wird aus eigenen fachlichen und auch finanziellen Interessen des Praktikanten in der Zeit von 1.5. bis 30.9. durchgeführt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 2...mehr

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Sozialversicherungstage / 5 Sozialversicherungstage, an denen aus abrechnungstechnischen Gründen kein Arbeitsentgelt gezahlt wird

Unabhängig von den innerhalb eines Betriebs bestehenden Arbeitszeitregelungen (z. B. 5-Tage-Woche) ist bei teilweiser Beschäftigung während eines Entgeltabrechnungszeitraums für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenzen bzw. anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen sowie für die Beitragsberechnung die Zahl der Kalendertage maßgebend, an denen die versicherungspflichtige...mehr

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Beitragsnachentrichtung / Zusammenfassung

Begriff Aufgrund rückwirkender Tarif- oder Einzelverträge können Arbeitsentgelte nachträglich ausgezahlt werden. Die Nachzahlungen sind bei der Beitragsberechnung entsprechend zu berücksichtigen. Zur Rentenversicherung besteht für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit, Rentenversicherungsbeiträge für die Vergangenheit nachzuzahlen. Mit einer Nachzahlung kann ein Rentenan...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.2.2 Regelbeitrag nach Ablauf von 3 Jahren

Regelbeitrag ist der Beitrag, den der Lehrer/Erzieher kraft Gesetzes nach Ablauf der 3-jährigen Existenzgründungsphase zu zahlen hat, sofern er nicht beantragt, dass die Beiträge einkommensgerecht erhoben werden. Der Regelbeitrag wird aus der jeweiligen Bezugsgröße mit dem allgemeinen Beitragssatz der Rentenversicherung berechnet. Im Jahr 2026 betragen die Beiträge daher 735,...mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen

Die zeitliche Zuordnung einer Einmalzahlung ist wichtig, weil die anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen bis zum Ablauf des Zuordnungsmonats zu ermitteln sind[1] und die Berechnung der Beiträge[2] zu den einzelnen Versicherungszweigen vom Zuordnungsmonat abhängig ist. Grundsätzlich ist eine Einmalzahlung dem Monat zuzuordnen, in dem sie gezahlt wird.[3] Bei der Zuordnung kommt es...mehr

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Altersteilzeit / 4.1 Arbeits-/Freistellungsphase

Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist das für die Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt maßgebend. Für die Krankenversicherung ist in der Arbeitsphase der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz i. H. v. 14,6 % und in der Freistellungsphase (im Blockmodell) grundsätzlich der bundeseinheitliche ermäßigte Bei...mehr

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Beitragsfreiheit / 1 Kranken- und Pflegeversicherung

Für die Zeit der Mitgliedschaft sind grundsätzlich Beiträge zu zahlen. Dabei werden die Beiträge je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben allerdings für die...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.4 Unbezahlter Urlaub bei freiwilligen Mitgliedern

Für Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, werden die Beiträge zu einer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung von der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze berechnet. Dies gilt ebenfalls im Falle eines unbezahlten Urlaubs für die Dauer eines Monats.[1] Dauert der unbezahlte Urlaub länger als einen Monat, besteht die...mehr

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Insolvenz: Versicherungs- u... / 3.3 Beitragszahlung aus Wertguthaben

Im Fall der Insolvenz eines Arbeitgebers ist der Treuhänder/Insolvenzverwalter verpflichtet, bisher gebildetes Entgeltguthaben möglichst kurzfristig an den Arbeitnehmer auszuzahlen. Das Wertguthaben ist nur insoweit beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, als davon Beiträge entrichtet werden. Die Beiträge werden mit den Beiträgen des Monats fällig, der dem Monat folgt, in dem di...mehr

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Freiwillige Arbeitslosenver... / Zusammenfassung

Begriff Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung handelt sich nicht um eine echte freiwillige Versicherung, sondern um eine freiwillige Weiterversicherung, mit der die Betreffenden einen zuvor bestehenden Versicherungsschutz aufrechterhalten können. Es ist ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Sozialversicherung: § 28a SG...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.3 Entgeltnachzahlungen in Erfüllung eines Rechtsanspruchs

Entgeltnachzahlungen, die der Arbeitgeber in Erfüllung eines von vornherein gegebenen Rechtsanspruchs leistet, gehören nicht zu den einmaligen Zuwendungen.[1] Häufig ergeben sich solche Situationen, weil der Arbeitgeber bei Fälligkeit seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen konnte. Die Gründe für die verspätete Zahlung sind für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Da in di...mehr

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Ende der Beschäftigung: Loh... / 4.1 Provisionen nach Ende der Beschäftigung

Provisionen , die erst nach Beendigung der Beschäftigung ausgezahlt werden, können zeitlich so zugeordnet werden, wie die Zuordnung bei der zuvor bestehenden Beschäftigung gehandhabt wurde. Das bedeutet: Die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch anfallenden Provisionen können dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum zugeordnet werden, wenn die Provisionen während der be...mehr

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Nachzahlung von freiwillige... / 1.1 Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr

Die Nachzahlung freiwilliger Beiträge für ein abgelaufenes Kalenderjahr ist noch bis zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres zulässig oder bis zum nächsten Werktag, wenn der 31.3 in einem Jahr auf einen Sonnabend, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt.[1] Die Frist zur Zahlung der Beiträge wird durch ein Beitragsverfahren oder ein Verfahren über einen Rentenanspruch unterbroc...mehr

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Freifahrten/-flüge für Arbe... / 3 Freifahrten bei Bundeswehrsoldaten

Sind Bundeswehrsoldaten in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, sind für die Beitragsberechnung grundsätzlich alle Einnahmen und Geldmittel heranzuziehen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten; ohne Rücksicht auf die steuerrechtliche Behandlung. Kostenlos mit den Zügen der Deutschen Bundesbahn durchgeführte Fahrte...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.2 Beitragspflichtiges Wertguthaben für die Zeiten von Kurzarbeit

In der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung wird bei Personen, die Kurzarbeitergeld beziehen, für die Bildung der SV-Luft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt neben dem tatsächlichen Arbeitsentgelt ein fiktives Entgelt i. H. v. 80 % des Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt nach § 106 SGB III zugrunde gelegt.[1] In der Arbeitslosenversicherung...mehr

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Pflegezeit / 2.2.1 Höhe der Beiträge

Für die Zeit der freiwilligen Krankenversicherung sind freiwillige Krankenversicherungsbeiträge an die Krankenkasse bzw. Pflichtbeiträge zur Pflegeversicherung zu zahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich dabei nach dem Einkommen des freiwillig Versicherten. Das Darlehen, das Arbeitnehmern vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei einer pflegebedingt...mehr

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Sozialversicherungstage / Zusammenfassung

Begriff Zeiten, die sozialversicherungsrechtlich mit Beiträgen belegt sind, werden als Sozialversicherungstage bezeichnet. Die Anzahl der Sozialversicherungstage ist beispielsweise zu ermitteln, wenn Beiträge für einen Teillohnzahlungszeitraum oder die Höhe einer Entgeltersatzleistung berechnet wird. Auch bei der Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen sind die Sozialversiche...mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 2.1.1 Unterlassener Abzug aufgrund Rechtsirrtum

Ein unterlassener Abzug aus bloßem Rechtsirrtum heraus ist dafür jedoch nicht ausreichend. Gedacht ist vielmehr an Fälle des unterlassenen Abzugs, z. B. wegen einer unrichtigen Auskunft vom Versicherungsträger oder an nicht richtige oder unvollständige Unterrichtung des Arbeitgebers durch den Beschäftigten über Umstände, die für die Beurteilung der Versicherungs- und Beitrag...mehr

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Kurzarbeitergeld/Saison-Kur... / 2.2 Zusammentreffen von Krankengeld und Leistungsfortzahlung in einem Entgeltabrechnungszeitraum

In einem Entgeltabrechnungszeitraum kann sich ein Zusammentreffen von Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes/Saison-Kurzarbeitergeldes und Leistungsfortzahlung zulasten der Agentur für Arbeit ergeben. Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind dann vom Arbeitgeber lediglich für das fiktive Entgelt der Ausfallstunden mit Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeiter...mehr

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Versorgungsbezüge / 3.1.3 Freiwillig Versicherte

Bei freiwillig krankenversicherten Mitgliedern ergeben sich die Beiträge aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Dies bedeutet, dass Versorgungsbezüge immer in voller Höhe beitragspflichtig sind. Dies gilt auch, wenn der Versorgungsbezug die Mindesteinnahmegrenze nicht überschreitet. Dies hat zwischenzeitlich auch ein Urteil des Bundessozialgerich...mehr

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Einmalzahlungen / Zusammenfassung

Begriff Einmalzahlungen sind Sonderzuwendungen, die aus bestimmten Anlässen zusätzlich zum laufenden Entgelt gezahlt werden. Hierzu gehören insbesondere Weihnachtsgeld, das 13. und 14. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld. Gewinnbeteiligungen, Jahresprämien, einmal jährlich gezahlte Anwesenheitsprämien oder Gratifikationen stellen ebenfalls Einmalzahlungen dar. Einmalzahlungen werde...mehr

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Kurzarbeit / 6.2.2 Beitragserstattung bei beruflicher Weiterbildung

Als Anreiz, Zeiten der Kurzarbeit für eine Qualifizierung zu nutzen, erstattete die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31.7.2024 Arbeitgebern 50 % der Beiträge zur Sozialversicherung für Beschäftigte, die an einer während der Kurzarbeit begonnenen beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben. Nach Auslaufen des § 106a SGB III, ist die Förderung der Weiterbildung wiede...mehr

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Krankengeld (Beiträge) / 5 Anpassung der Bemessungsgrundlage

Eine Anpassung des Krankengeldes zieht eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Beitragsberechnung nach sich.[1] Dazu ist das Regelentgelt ohne Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze mit dem maßgebenden Anpassungsfaktor zu multiplizieren. Es ist ggf. anschließend auf die zum Anpassungszeitpunkt maßgebende Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen. Der Anpassungsfaktor...mehr

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Pflegeversicherungsbeiträge... / 4.1 Arbeitnehmer

Das Berechnungsverfahren für die Beiträge zur Pflegeversicherung für versicherungspflichtige Arbeitnehmer ist in der Beitragsverfahrensverordnung (BVV) geregelt. Ist der Beitragszuschlag für Kinderlose zu entrichten, ist dieser separat zu berechnen. Sind aufgrund von Beitragsabschlägen die Beiträge nicht zur Hälfte zu tragen, ergibt sich der Beitrag aus der Summe der getrenn...mehr

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Märzklausel / 1 Zeitliche Zuordnung von Einmalzahlungen

Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitslohn gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung grundsätzlich in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des Vorjahres zuzuordnen, wenn die Einmalzahlung vom 1.1. bis 31.3. eines Jahres gezahlt wird ...mehr