Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG

Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemess...mehr

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Beitragsberechnung / 4.2 Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung ist der von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Der Beitragsanteil der Arbeitnehmer vermindert sich ggf. noch um einen Abschlag von jeweils 0,25 % für das 2....mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner

Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung nacheinander zunächst der Zahlbetrag der Rente, dann der Zahlbetrag des Versorgungsbezugs und schließlich das Arbeitseinkommen angerechnet. Als Obergrenze der gesamten Einnahmen gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ü...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.3 Teilmonate

Wird das Arbeitsentgelt (AE) eines Arbeitnehmers, für den die Regelungen des Übergangsbereichs gelten, nicht für einen ganzen Monat gezahlt (z. B. wegen Beginn oder Ende einer Beschäftigung im Laufe eines Monats), ist das Teilentgelt zunächst auf den Monat hochzurechnen. Dies geschieht, in dem das anteilige Arbeitsentgelt mit 30 multipliziert und durch die Anzahl der Kalende...mehr

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Beitragsberechnung / 5 Schätzung der Beitragsschuld

Wenn bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge noch nicht alle Abrechnungsdaten vorliegen, müssen die voraussichtlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge geschätzt werden. Eine Schätzung ist für alle Arbeitnehmer notwendig, deren Abrechnungsdaten erst nach Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vollständig vorliegen. Für Arbeitnehmer mit ausschließlich festen Bezüge...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Berechnung von Beiträgen aus Einmalzahlungen ist ein besonderes Berechnungsverfahren vorgeschrieben. Bevor die Beiträge ermittelt werden, muss festgestellt werden, in welcher Höhe das Arbeitsentgelt bis zum Auszahlungsmonat und der bis dahin maßgeblichen anteiligen Beitragsbemessungsgrenze bereits beitragspflichtig war. Etwas aufwendiger gestaltet sich dies...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitgrenze, "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers und "GAE" das gesamte Arbeitsentgelt. Hinw...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 603 EUR) und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F De...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 5 Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld das fiktive Arbeitsentgelt nicht übersteigen, dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen.[1] Die Regelung dient der vereinfachten Beitragsabrechnung. Somit bleiben Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der Leistungsgewähr...mehr

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Beitragsberechnung / 3 Beitragsfreie Zeiten

Beitragsfrei sind Zeiten, in denen Anspruch auf Kranken-, Mutterschafts-, Erziehungs- oder Elterngeld, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld besteht.[1] Beiträge sind bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen. Sind nur für einen Teil des Monats Beiträge zu berechnen, kann das in diesem Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt auch nur bis zur Höhe der auf...mehr

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Beitragsberechnung / 4.3 Geringverdiener/freiwillige soziale Dienste

Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz der hälftigen Beitragstragung gilt für Beschäftigte im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, deren monatliches Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt (hierzu gehören auch Umschüler, wenn die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes [1] durchgeführt wird, Personen, die im...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 3.3 Gefahrtarif zur Bestimmung des Grads der Unfallgefahr

Als Bemessungsfaktor für die Höhe der Beiträge ist neben dem Entgelt der Versicherten der Grad der Unfallgefahr maßgebend.[1] In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft, durch einen Gefahrtarif Gefahrklassen zu bilden. Dadurch werden unterschiedliche Grade an Unfallgefahren ausgedrückt und Beiträge entsprechend abgestuft.[2] Der G...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1 Zuordnung zum Beitragsmonat

1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach d...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1 Beitragsbemessungsgrundlage

1.1 Beitragspflichtige Einnahmen/Ist-Entgelt und Soll-Entgelt Berechnungsgrundlage für die vom Arbeitgeber allein zu tragenden zusätzlichen Beiträge ist zunächst die sog. Bruttoentgeltdifferenz. Es handelt sich dabei um das ausgefallene Arbeitsentgelt. Die Bruttoentgeltdifferenz berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Nach § 106 Abs. 1 S...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2 Anteilige Beitragsbemessungsgrenze

2.1 Berechnung Grundsätzlich werden bei der Beitragsberechnung die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen der jeweiligen Sozialversicherungszweige berücksichtigt.[1] Bei Einmalzahlungen gilt jedoch eine Besonderheit: An die Stelle der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze des Entgeltabrechnungszeitraums der Zuordnung tritt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze. Diese anteilige...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5 Rangfolge der zu berücksichtigenden Einnahmen

5.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung nacheinander zunächst der Zahlbetrag der Rente, dann der Zahlbetrag des Versorgungsbezugs und schließlich das Arbeitseinkommen angerechnet. Als Obergrenze der gesamten Einnahmen gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird die Beitragsbem...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.3 Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt berechnet. Ein fiktives Arbeitsentgelt wird nicht berücksichtigt.mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.3 Keine SV-Tage im laufendem und vergangenem Kalenderjahr

Ist in dem laufenden Kalenderjahr – oder bei Zahlung in den Monaten Januar bis März auch im Vorjahr – kein Arbeitsentgelt gezahlt worden, ist das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt während der Elternzeit nicht beitragspflichtig.mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Sozialversicherung

1 Statusprüfung 1.1 Neueinstellung Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. 1.2 Entgeltänderung Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung erge...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.2 Meldepflichtiges Arbeitsentgelt

Als meldepflichtiges Arbeitsentgelt gilt das Sozialversicherungsentgelt (SV-Entgelt).[1] Das ist die Summe aus tatsächlichem und fiktivem Arbeitsentgelt. Ist nur fiktives Arbeitsentgelt angefallen, so gilt dieses als SV-Entgelt. Erhält der Arbeitnehmer einen beitragspflichtigen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, zählt dieser zum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und unterlieg...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3 Sozialversicherungstage

2.3.1 Für den Zuordnungsmonat Bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sollten zunächst die maßgebenden Sozialversicherungstage (SV-Tage) festgestellt werden. Für den Monat, dem die Einmalzahlung zugeordnet wird, sind die SV-Tage immer bis zum letzten Tag des Monats zu berücksichtigen. Folglich sind bei einer Auszahlung während der laufenden Beschäftigung, z...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6 Beitragssatz und Beitragstragung

6.1 Beitragssatz Für krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz (2026: 14,6 %) der Krankenversicherung. Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz. Die Berechnung der Beiträge aus Renten und Landabgaberenten nach dem ALG [1] erfolgt...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.2 Zusatzbeitragssatz

6.2.1 Krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger Für versicherungspflichtige Versorgungsempfänger sind die aus Versorgungsbezügen zu zahlenden Beiträge – inkl. der Zusatzbeiträge – durch die Zahlstellen abzuführen. Veränderungen bei kassenindividuellen Zusatzbeiträgen werden nicht – wie bei den übrigen Versicherungspflichtigen – vom Zeitpunkt der Erhebung oder Veränd...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.5 Umlage U1 oder U2

Die Umlage U1 oder U2[1] ist für Entgeltabrechnungszeiträume, in denen Kurzarbeitergeld bezogen wird, nur nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Das fiktive Arbeitsentgelt bleibt unberücksichtigt.mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / Sozialversicherung

1 Zuordnung zum Beitragsmonat 1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragsp...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 4 Beitragstragung

Für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt ändert sich an der Beitragstragung nichts. Auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzubringen. Die für das fiktive Arbeitsentgelt zu entrichtenden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge trägt der A...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Statusprüfung

1.1 Neueinstellung Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. 1.2 Entgeltänderung Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeut...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Sozialversicherung

1 Mehrfachbeschäftigte Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte i...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 5 Erhebung des Beitrags

5.1 Beitragseinheiten Um den Anteil des einzelnen Unternehmens am Umlagesoll ermitteln zu können, wird zunächst ein einheitlicher Grundbetrag errechnet (Beitragsfuß). Dazu wird das Umlagesoll durch die Beitragseinheiten (Arbeitsentgelte und Gefahrklassen) sämtlicher Entgeltnachweise dividiert. Formel: Entgelte × Gefahrklassen = Beitragseinheiten Praxis-Beispiel Berechnung der B...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

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Treueprämie

Begriff In manchen Unternehmen erhalten Arbeitnehmer ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie. Da die Treueprämie im Zusammenhang mit der dauerhaften Erbringung der Arbeitsleistung gewährt wird, handelt es sich hierbei sowohl um steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung. Treueprämien werd...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 4 Frist für die Abgabe des Entgeltnachweises

Die Unternehmen haben bis zum 16.2. nach Ablauf eines Kalenderjahres (Geschäftsjahres) das Entgelt ihrer Versicherten an den Unfallversicherungsträger zu melden. Hierfür muss der Unternehmer einen digitalen Zugang über sein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen. Sollte ein Unternehmer kein Entgeltabrechnungsprogramm nutzen können, ist eine Ausfüllhilfe zu verwenden, z. B. SV-Mel...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit

Während der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld) und des Bezugs von Elterngeld wird im Allgemeinen kein Arbeitsentgelt erzielt. Folglich werden keine Beiträge entrichtet. Daher werden diese beitragsfreien Zeiten i. S. d. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V bei der Ermittlung der Sozialversic...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 3.1 Umlagesoll

Das Umlagesoll beschreibt den Bedarf des abgelaufenen Geschäftsjahres. Zur Ermittlung des Umlagesolls wird zunächst die Jahresrechnung herangezogen.[1] Die Grundsätze der Buchführung und Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben und damit über die Erstellung einer Jahresrechnung sind durch die Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung (SVRV) geregelt. Der verbindliche Kontie...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 4 Versicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Bei der Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen ist zu beachten, dass eine "erste" geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei bleibt[1], wenn sie neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird.[2] Aufgrund des fortbestehenden Charakters der "ersten" Nebenbeschäftigung als geringfügige Beschäftigung ist diese nicht bei der...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.2 Beitragsfreie Zeiten ohne Entgeltzahlung

Wurde in Zeiten der Beschäftigung kein Arbeitsentgelt gezahlt und besteht für diese Beitragsfreiheit, werden die Zeiträume bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Entgelt wird beispielsweise nicht gezahlt wegen Arbeitsunfähigkeit, der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz [1] oder aufgrund der Elternzeit. Sollten während des Be...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.1 Beitragssatz

Für krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen der bundeseinheitliche allgemeine Beitragssatz (2026: 14,6 %) der Krankenversicherung. Hinzu kommt der von der jeweiligen Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz. Die Berechnung der Beiträge aus Renten und Landabgaberenten nach dem ALG [1] erfolgt mit der Hälfte ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts[1] ist mindestens auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Ein Rechtsanspruch kann z. B. aufgrund gesetzlicher Regelung (u. a. Mindestlohngesetz), eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache gegeben sein. Insoweit kommt es nicht auf die Höhe des ta...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.2.1 Krankenversicherungspflichtige Versorgungsempfänger

Für versicherungspflichtige Versorgungsempfänger sind die aus Versorgungsbezügen zu zahlenden Beiträge – inkl. der Zusatzbeiträge – durch die Zahlstellen abzuführen. Veränderungen bei kassenindividuellen Zusatzbeiträgen werden nicht – wie bei den übrigen Versicherungspflichtigen – vom Zeitpunkt der Erhebung oder Veränderung des Zusatzbeitrags an umgesetzt. Derartige Beitrags...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 8 Fälligkeit der Beiträge und Verjährung

Die Beiträge aus Versorgungsbezügen werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung fällig.[1] Für die Beitragsansprüche gelten die Verjährungsregelungen entsprechend. Dies bedeutet, dass Beitragsansprüche in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres verjähren, in dem die Beiträge fällig geworden sind.[2]mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 2.1 Faktoren der Beitragshöhe

Die Beitragshöhe richtet sich vor allem nach dem Finanzbedarf (Umlagesoll), dem Arbeitsentgelt der Versicherten und der Art des Unternehmens und damit den Gefahrklassen der Gefahrtarifstellen, in die jedes Unternehmen nach dem Grad seiner Unfallgefahr eingestuft ist. Die Beitragshöhe wird u. a. zusätzlich durch Zuschläge und Nachlässe gestaltet. Daneben können die Berufsgenossen...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 2 Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung

Der Beitragssatz ändert sich in der Bemessungsgrundlage nicht. Wurde vor Beginn der Kurzarbeitsperiode der Beitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet, so ist dieser sowohl auf das tatsächlich erzielte als auch auf das fiktive Arbeitsentgelt anzuwenden.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 %. Für die Zahlung des "Ausfal...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.4 Auswirkungen von Nachzahlungen auf die Beitragspflicht

Sofern der Mindestbetrag erst unter Berücksichtigung einer Nachzahlung überschritten wird, werden von den Versorgungsbezügen Beiträge i. R. d. Verjährung nacherhoben. Nachzahlungen für die Zeit ab 1.1.2020 werden in der Krankenversicherung nur mit dem die Mindesteinnahmegrenze übersteigenden Anteil beitragspflichtig. In der Pflegeversicherung ist auch in diesem Fall der Gesa...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.3 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Versorgungsbezügen sind vom Versicherten in voller Höhe alleine zu tragen. Ist der Empfänger von Versorgungsbezügen Mitglied einer Krankenkasse, die einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag nach § 242 SGB V erhebt, hat das Kassenmitglied den Zusatzbeitrag stets alleine zu tragen.[1] Die Tatsache, dass Versorgungsempfänger di...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.2 Beitragsfreiheit von Leistungen der Hinterbliebenenversorgung

Versorgungsbezüge nach § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB V sind – innerhalb der Altersgrenzen für Kinder in der Familienversicherung – beitragsfrei.[1] Voraussetzung für die Beitragsfreiheit ist außerdem, dass für die Waise Krankenversicherungspflicht besteht.[2] Das setzt den Bezug einer Waisenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer entsprechenden Leistung aus der ...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / Zusammenfassung

Überblick Versorgungsbezüge sind beitragspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Beiträge aus Versorgungsbezügen werden aus dem allgemeinen Beitragssatz berechnet. Auch originär als Kapitalleistung konzipierte Versorgungsleistungen sind beitragspflichtig. Der folgende Beitrag beschreibt am Beispiel der Leistungen der betrieblichen Altersversorgung wann und in welch...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 6 Beitragsbemessung während der Kurzarbeitsperiode bei Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten

Erkrankt der Arbeitnehmer bereits vor Eintritt des ersten Arbeitsausfalls und war er für Arbeitsausfälle vorgesehen, so erhält er als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur das Entgelt, das er ohne die Arbeitsausfälle erzielt hätte. Für die Entgeltausfälle, die ohne die Arbeitsunfähigkeit der Kurzarbeit zuzurechnen wären, erhält er von der Krankenkasse Teilkrankengeld. In ...mehr