Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

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Unfallversicherung: Grundsä... / Zusammenfassung

Überblick Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung werden nicht als Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt. Bei der Beitragsberechnung gibt es 3 wesentliche Unterschiede im Vergleich zur Berechnung der Beiträge für die anderen Sozialversicherungsträger: Zum einen werden die Beiträge allein von den Unternehmern getragen. Der Grund für diese Besonderheit liegt dar...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2 Umfang der Beitragspflicht

Versorgungsbezüge i. S. d. Sozialversicherung sind grundsätzlich beitragspflichtig. Tritt an die Stelle laufend gezahlter Versorgungsbezüge (Rente) eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung, gilt 1/120 der ausgezahlten Leistung als monatlicher Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, jedoch längstens für einen Zeitraum von 120 Monaten.[1] Im Übrigen unterliegt ein Versorgungsbez...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Für Arbeitnehmer, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Arbeitsentgelt innerhalb des Übergangsbereichs ausüben, gelten besondere Regelungen für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrundlagen sowie für die Beitragstragung zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ein Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich liegt vor, wenn das...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsberechnung / 4.5 Beschäftigungen im Übergangsbereich

Die allgemeingültigen Grundsätze zur Beitragsberechnung gelten nicht für Beschäftigungen mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt, das zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) liegt. In solchen Fällen gelten die Besonderheiten des Übergangsbereichs.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.4 Berechnungsvorgang

Unter Berücksichtigung der dargestellten Grundsätze[1] ergibt sich folgender Berechnungsvorgang für die Beiträge aus Kurzarbeitergeld. Praxis-Beispiel Beitragsberechnung aus Kurzarbeitergeldmehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.2 Bemessungsgrundlage für den Arbeitnehmerbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme, nach welcher der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigk...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.1 Zahlbetrag der Versorgungsbezüge

Versorgungsbezüge werden mit ihrem Zahlbetrag berücksichtigt, wenn die Beitragsbemessungsgrundlage ermittelt wird. Unter Zahlbetrag ist dabei der ausgezahlte Betrag zu verstehen. Allerdings unter Berücksichtigung aller Versagens-, Kürzungs- und Ruhensvorschriften. Die auf die Versorgungsbezüge entfallende Steuer darf nicht abgezogen werden. Mit dem Zahlbetrag ist zur Sozialve...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsberechnung / 4.1 Arbeitgeber-/Arbeitnehmeranteil in der Krankenversicherung

In der gesetzlichen Krankenversicherung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge aus dem Arbeitsentgelt nach dem allgemeinen oder ermäßigten Beitragssatz zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Die Beitragsermittlung erfolgt in der Weise, dass die Beiträge durch Anwendung des halben Beitragssatzes auf das Arbeitsentgelt und anschlie...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.1 Berechnung

Grundsätzlich werden bei der Beitragsberechnung die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen der jeweiligen Sozialversicherungszweige berücksichtigt.[1] Bei Einmalzahlungen gilt jedoch eine Besonderheit: An die Stelle der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze des Entgeltabrechnungszeitraums der Zuordnung tritt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze. Diese anteilige Beitragsbemes...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.1 Überschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Überschreitens der oberen Entgeltgrenze des Übergangsbereichs von 2.000 EUR sind die Beiträge nach den allgemeinen Regelungen zu berechnen. Das heißt, der Beitragsberechnung ist das tatsächliche Arbeitsentgelt als beitragspflichtige Einnahme zugrunde zu legen und der Beitrag vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach den für den jeweiligen Versicherungszweig ge...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3 Beitragsberechnung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden für die Zeit des Dienstes nach der Höhe des Taschengeldes und dem Wert der Sachbezüge bzw. der dafür geleisteten Geldersatzleistung bemessen. Die Höhe des Taschengeldes wird in einer Vereinbarung zwischen der Einsatzstelle und dem Dienstleistenden geregelt. Es beträgt höchstens 8 % der monatlichen Beitragsbemes...mehr

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Kurzarbeit / 6.2 Beitragsberechnung

Bemessungsgrundlage für die Beiträge aus Kurzarbeitergeld sind 80 % des (Brutto-)Unterschiedsbetrags zwischen dem Sollentgelt und dem Istentgelt.[1] 6.2.1 Tragung der Beiträge Soweit bei Kurzarbeit Arbeitsentgelt (sog. Kurzentgelt) gezahlt wird, tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Sozialversicherung grundsätzlich zur Hälfte. Soweit Kurzarbeitergeld gezahlt wird...mehr

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Schifffahrt / 3 Beitragsberechnung

Für Seeleute, die auf einem Schiff unter deutscher Flagge beschäftigt werden, berechnen sich die Beiträge grundsätzlich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach einer Durchschnittsheuer.[1] Zu beachten ist, dass ungeachtet der Fusion von Seekasse und Knappschaft für Seeleute nicht das Recht der knappschaftlichen, sondern das der allgemeinen Rentenversicherung gilt.mehr

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Altersteilzeit / 5 Sonderfälle zur Beitragsberechnung

Für Altersteilzeitarbeitnehmer, die als bisher Nichtversicherte krankenversicherungspflichtig sind, gilt hinsichtlich der Beitragszahlung ein gesondertes Verfahren. Der Arbeitgeber zahlt den Arbeitgeberzuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung an den Altersteilzeitarbeitnehmer aus. Dieser hat die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an seine Krankenkasse zu zah...mehr

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Altersteilzeit / 4 Beitragsberechnung

Das während der Altersteilzeit jeweils fällige Arbeitsentgelt ist grundsätzlich beitragspflichtig. Bei Arbeitnehmern, die Aufstockungsbeträge[1] erhalten, gilt auch mindestens ein Betrag in Höhe von 80 % des Regelarbeitsentgelts[2] – begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zwischen 90 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung und dem Regelarbeitsentgelt –...mehr

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Lehrer und Erzieher / 3.2 Beitragsberechnung

Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung sind für die ersten 3 Kalenderjahre nach der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit nach dem halben Regelbeitrag zu zahlen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Regelbeitrag maßgebend. Der Lehrer/Erzieher kann auch beantragen, einkommensgerechte Beiträge zu zahlen. In der 3-jährigen Existenzgründungsphase kann der selbstständige Lehrer/E...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 6 Beitragsberechnung bei Arbeitsunfähigkeit während der Altersteilzeit

Tritt in der Arbeitsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell Arbeitsunfähigkeit ein, besteht für diese Zeit nach der Entgeltfortzahlung Altersteilzeit im Sinne des Sozialversicherungsrechts. Dies gilt nur, wenn hierfür – neben der sog. Basispflichtversicherung – Aufstockungsbeträge und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Zahlt ein Arbeitgeber für nicht fö...mehr

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Teillohnzahlungszeitraum / 2 Beitragsberechnung bis zur Teil-BBG

Die Beiträge für Teilentgeltzahlungszeiträume sind höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze des Teilentgeltzeitraums (Teil-BBG) zu erheben. Fälle dieser Art treten auf, weil das Arbeitsverhältnis im Laufe der Beitragsperiode begonnen oder geendet hat oder wegen beitragsfreier Zeiten (z. B. Krankengeldbezug) nur ein Teilentgelt gezahlt wird. Liegt das erzielte Arbeitsentgelt un...mehr

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Abfindung / 3 Beitragsberechnung aus Abfindungen

Sofern eine Abfindung nach Maßgabe der von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze sozialversicherungsrechtlich Arbeitsentgelt darstellt, müssen daraus Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnet werden. Beitragsrechtliche Abfindungen gelten als Einmalzahlung. Sie sind zeitlich dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum der Beschäftigung zuz...mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 3.3 Beitragsberechnung bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit/-pflicht

Sofern ein Arbeitnehmer auf die Rentenversicherungsfreiheit verzichtet oder in einer nach dem 31.12.2012 aufgenommenen geringfügig entlohnten Beschäftigung rentenversicherungspflichtig ist und sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, sind für ihn im Jahr 2026 Rentenversicherungsbeiträge aus einem Beitragssatz von 18,6 % zu zahlen. Als Mindestbeitragsbemessun...mehr

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Sozialversicherungstage / 1 Beitragsberechnung

Zeiten, die mit Beiträgen belegt sind, werden als Sozialversicherungstage berücksichtigt. Für die Berechnung der Beiträge sind die Woche mit 7 Tagen, der Kalendermonat mit 30 Tagen und das Kalenderjahr mit 360 Kalendertagen zu berücksichtigen. Ein voller Kalendermonat ist immer mit 30 Tagen anzusetzen. Umfasst der Zeitraum, für den die Beiträge zu berechnen sind, keinen vollen Ka...mehr

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Versorgungsbezüge / 3 Beitragsberechnung

Die Versorgungsbezüge werden – ebenso wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung – mit ihrem Zahlbetrag bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen berücksichtigt.[1] Mindesteinnahmegrenze Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksich...mehr

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Übergangsbereich / 5 Beitragsberechnung

Von der beitragspflichtigen Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind zunächst die vollen Beiträge je Versicherungszweig zu ermitteln. Hierzu wird die beitragspflichtige Einnahme mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert. 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers Im nächsten Schri...mehr

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Beitragsberechnung / 5 Schätzung der Beitragsschuld

Wenn bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Beiträge noch nicht alle Abrechnungsdaten vorliegen, müssen die voraussichtlich anfallenden Sozialversicherungsbeiträge geschätzt werden. Eine Schätzung ist für alle Arbeitnehmer notwendig, deren Abrechnungsdaten erst nach Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge vollständig vorliegen. Für Arbeitnehmer mit ausschließlich festen Bezüge...mehr

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Beitragsberechnung / 1.3 Zuordnung der Einmalzahlungen

Einmalzahlungen sind dagegen immer dem Monat der Auszahlung zuzuordnen. Wird in diesem Monat die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung durch das laufende Arbeitsentgelt und die Einmalzahlung überschritten, ist eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze zu bilden und der beitragspflichtige Anteil nach Versicherungszweigen zu errechnen. Bei Zahlung in der Zeit vom 1.1....mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitgrenze, "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers und "GAE" das gesamte Arbeitsentgelt. Hinw...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.2 Entgeltänderung

Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeutet, dass jede nicht nur vorübergehende Anpassung des Arbeitsentgelts einen neuen Beurteilungszeitpunkt nach sich zieht. Auch hier muss wieder vorausschauend für ein Jahr ermittelt werden, wie hoch das durchschnittliche monatliche Entgelt rege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 5 Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld das fiktive Arbeitsentgelt nicht übersteigen, dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen.[1] Die Regelung dient der vereinfachten Beitragsabrechnung. Somit bleiben Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der Leistungsgewähr...mehr

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Beitragsberechnung / 3 Beitragsfreie Zeiten

Beitragsfrei sind Zeiten, in denen Anspruch auf Kranken-, Mutterschafts-, Erziehungs- oder Elterngeld, Verletzten-, Versorgungskranken- oder Übergangsgeld besteht.[1] Beiträge sind bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berechnen. Sind nur für einen Teil des Monats Beiträge zu berechnen, kann das in diesem Zeitraum erzielte Arbeitsentgelt auch nur bis zur Höhe der auf...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.2 Beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmer

Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt: [2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G) Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE"...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.2 Beschäftigungsänderungen

Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers von einer versicherungspflichtigen zur versicherungsfreien Beschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist es für die Beitragsberechnung von Einmalzahlungen von Bedeutung, dem Beschäftigungsabschnitt die Zahlung zuzuordnen ist. Ggf. sind 2 Berechnungen erforderlich.[1]mehr

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Beitragsberechnung / 4.3 Geringverdiener/freiwillige soziale Dienste

Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz der hälftigen Beitragstragung gilt für Beschäftigte im Rahmen betrieblicher Berufsbildung, deren monatliches Arbeitsentgelt 325 EUR nicht übersteigt (hierzu gehören auch Umschüler, wenn die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf erfolgt und nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes [1] durchgeführt wird, Personen, die im...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.2 Krankenversicherungspflichtig Beschäftigte

Für die Beitragsberechnung werden bis zum Höchstbetrag der Beitragsbemessungsgrenze nacheinander ohne anteilige Aufteilung berücksichtigt: das Arbeitsentgelt, die Versorgungsbezüge, das Arbeitseinkommen. Eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt hier unberücksichtigt; sie wird getrennt von den übrigen Einnahmearten berücksichtigt. Dies kann dazu führen, dass insg...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.4 Unbezahlter Urlaub

Bei einem unbezahlten Urlaub gilt eine Beschäftigung als fortbestehend, solange der Anspruch auf Arbeitsentgelt ruht, jedoch längstens für einen Monat. Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung sind keine beitragsfreien, sondern dem Grunde nach beitragspflichtige Zeiten. Dies bedeutet, dass für Zeiträume von Arbeitsunterbrechungen wegen unbezahlten Urlaubs bis zu einem Monat bei...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.2 Unterschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Unterschreitens der Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (603,01 EUR), ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2026: 0,6619) zu multiplizieren. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag alleine – mit Ausnahme des vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit in de...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.2 Rückwirkende Steuerfreiheit

Sofern eine Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres beendet wird und der Steuerfreibetrag noch nicht verbraucht ist, wird durch eine (rückwirkende) volle Ausschöpfung des Steuerfreibetrags[1] die beitragsrechtliche Zuordnung einer Beschäftigung nicht berührt. D. h., die Beitragsberechnung wird nicht rückwirkend geändert, selbst wenn nachträglich eine Zuordnung zum Überga...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Berechnung von Beiträgen aus Einmalzahlungen ist ein besonderes Berechnungsverfahren vorgeschrieben. Bevor die Beiträge ermittelt werden, muss festgestellt werden, in welcher Höhe das Arbeitsentgelt bis zum Auszahlungsmonat und der bis dahin maßgeblichen anteiligen Beitragsbemessungsgrenze bereits beitragspflichtig war. Etwas aufwendiger gestaltet sich dies...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 603 EUR) und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F De...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 5.2 Einzelbeitrag und Gesamtbeitrag

Die Beitragseinheiten je Gewerbezweig werden mit dem Beitragsfuß multipliziert. Ergebnis ist der Beitrag je Gewerbezweig bzw. Gefahrklasse. Formel: Beitragseinheiten (Entgelte × Gefahrklasse) × Beitragsfuß = Beitrag. Die Summe der Beiträge aller Gewerbezweige eines Unternehmens ergibt den Gesamtbeitrag zur Berufsgenossenschaft für das abgelaufene Kalenderjahr. Berechnung des Be...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG

Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemess...mehr

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Beitragsberechnung / 4 Beitragstragung

Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung für die versicherungspflichtig Beschäftigten werden von ihnen und dem Arbeitgeber grundsätzlich jeweils zur Hälfte aufgebracht. Nach § 2 Abs. 1 BVV erfolgt die Berechnung des Beitrags jeweils durch Anwendung des halben Beitragssatzes und anschließender Verdoppelung des gerundeten Ergebnisses. Zwischener...mehr

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Beitragsberechnung / 4.2 Pflegeversicherung

In der Pflegeversicherung ist der von den kinderlosen Mitgliedern zu zahlende Beitragszuschlag i. H. v. 0,6 % vom Beschäftigten allein zu tragen. Eine hälftige Beitragstragung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgt also nur aus dem Beitragssatz i. H. v. 3,6 %. Der Beitragsanteil der Arbeitnehmer vermindert sich ggf. noch um einen Abschlag von jeweils 0,25 % für das 2....mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 5.1 Krankenversicherungspflichtige Rentner

Bei krankenversicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung nacheinander zunächst der Zahlbetrag der Rente, dann der Zahlbetrag des Versorgungsbezugs und schließlich das Arbeitseinkommen angerechnet. Als Obergrenze der gesamten Einnahmen gilt die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung. Wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung ü...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.3 Teilmonate

Wird das Arbeitsentgelt (AE) eines Arbeitnehmers, für den die Regelungen des Übergangsbereichs gelten, nicht für einen ganzen Monat gezahlt (z. B. wegen Beginn oder Ende einer Beschäftigung im Laufe eines Monats), ist das Teilentgelt zunächst auf den Monat hochzurechnen. Dies geschieht, in dem das anteilige Arbeitsentgelt mit 30 multipliziert und durch die Anzahl der Kalende...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsberechnung / 4.4 Kurzarbeitergeld/Saison-Kurzarbeitergeld

Bei Bezug von Kurzarbeitergeld[1] oder Saison-Kurzarbeitergeld bleibt in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung das tatsächlich (noch) erzielte Bruttoarbeitsentgelt (Kurzlohn) Grundlage für die Berechnung der Beiträge.[2] Diese Beiträge sind grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen. Für die Beiträge zur Krank...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 3.3 Gefahrtarif zur Bestimmung des Grads der Unfallgefahr

Als Bemessungsfaktor für die Höhe der Beiträge ist neben dem Entgelt der Versicherten der Grad der Unfallgefahr maßgebend.[1] In diesem Zusammenhang ist es Aufgabe der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft, durch einen Gefahrtarif Gefahrklassen zu bilden. Dadurch werden unterschiedliche Grade an Unfallgefahren ausgedrückt und Beiträge entsprechend abgestuft.[2] Der G...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1 Beitragsbemessungsgrundlage

1.1 Beitragspflichtige Einnahmen/Ist-Entgelt und Soll-Entgelt Berechnungsgrundlage für die vom Arbeitgeber allein zu tragenden zusätzlichen Beiträge ist zunächst die sog. Bruttoentgeltdifferenz. Es handelt sich dabei um das ausgefallene Arbeitsentgelt. Die Bruttoentgeltdifferenz berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Nach § 106 Abs. 1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.3 Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt berechnet. Ein fiktives Arbeitsentgelt wird nicht berücksichtigt.mehr