Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.7.2 Unterschreiten des Übergangsbereichs

In den Monaten des Unterschreitens der Entgeltgrenze des Übergangsbereichs (556,01 EUR), ist für die Ermittlung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts das tatsächliche Arbeitsentgelt mit dem Faktor F (2025: 0,6683) zu multiplizieren. Der Arbeitgeber trägt den gesamten Beitrag alleine – mit Ausnahme des vom Arbeitnehmer zu tragenden Beitragszuschlags bei Kinderlosigkeit in de...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.2 Rückwirkende Steuerfreiheit

Sofern eine Beschäftigung im Laufe eines Kalenderjahres beendet wird und der Steuerfreibetrag noch nicht verbraucht ist, wird durch eine (rückwirkende) volle Ausschöpfung des Steuerfreibetrags[1] die beitragsrechtliche Zuordnung einer Beschäftigung nicht berührt. D. h., die Beitragsberechnung wird nicht rückwirkend geändert, selbst wenn nachträglich eine Zuordnung zum Überga...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.2 Entgeltänderung

Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeutet, dass jede nicht nur vorübergehende Anpassung des Arbeitsentgelts einen neuen Beurteilungszeitpunkt nach sich zieht. Auch hier muss wieder vorausschauend für ein Jahr ermittelt werden, wie hoch das durchschnittliche monatliche Entgelt rege...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 5 Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld sind, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld das fiktive Arbeitsentgelt nicht übersteigen, dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt nicht hinzuzurechnen.[1] Die Regelung dient der vereinfachten Beitragsabrechnung. Somit bleiben Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowohl bei der Beitragsberechnung als auch bei der Leistungsgewähr...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 5 Versicherungspflichtige und mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Bei Arbeitnehmern, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung ausüben, erfolgt keine Zusammenrechnung mit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung. Das Arbeitsentgelt aus dem zweiten und jedem weiteren Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist in der Regel versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Für d...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG

Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach der Zuordnung in einen Beitragsmonat die anteilige Beitragsbemess...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.3 Teilmonate

Wird das Arbeitsentgelt (AE) eines Arbeitnehmers, für den die Regelungen des Übergangsbereichs gelten, nicht für einen ganzen Monat gezahlt (z. B. wegen Beginn oder Ende einer Beschäftigung im Laufe eines Monats), ist das Teilentgelt zunächst auf den Monat hochzurechnen. Dies geschieht, in dem das anteilige Arbeitsentgelt mit 30 multipliziert und durch die Anzahl der Kalende...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / Zusammenfassung

Überblick Für die Berechnung von Beiträgen aus Einmalzahlungen ist ein besonderes Berechnungsverfahren vorgeschrieben. Bevor die Beiträge ermittelt werden, muss festgestellt werden, in welcher Höhe das Arbeitsentgelt bis zum Auszahlungsmonat und der bis dahin maßgeblichen anteiligen Beitragsbemessungsgrenze bereits beitragspflichtig war. Etwas aufwendiger gestaltet sich dies...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3.1 Beitragspflichtige Einnahme für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: F x G + ([2.000 / (2.000 – G)] – [G / (2.000 – G)] x F) x (AE – G) Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitsgrenze (aktuell 556 EUR) und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers. Wichtig Definition des Faktors F De...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.1.1 Bemessungsgrundlage für den Gesamtbeitrag

Die beitragspflichtige Einnahme für die Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags wird nach folgender Formel berechnet: Dabei bezeichnet "F" den Faktor F, "G" die Geringfügigkeitgrenze, "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers und "GAE" das gesamte Arbeitsentgelt. Hinw...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Sozialversicherung

1 Mehrfachbeschäftigte Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte i...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Sozialversicherung

1 Statusprüfung 1.1 Neueinstellung Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. 1.2 Entgeltänderung Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung erge...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 1 Zuordnung zum Beitragsmonat

1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragspflicht unterliegt, ist nach d...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 3 Beitragssatz in der Renten- und Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung i. H. v. 2,6 % ist nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zu entrichten. Für das fiktive Arbeitsentgelt sind keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Für die Rentenversicherungsbeiträge gilt für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und für das fiktive Arbeitsentgelt der gleiche Beitragssatz i. H. v. ...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2 Anteilige Beitragsbemessungsgrenze

2.1 Berechnung Grundsätzlich werden bei der Beitragsberechnung die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen der jeweiligen Sozialversicherungszweige berücksichtigt.[1] Bei Einmalzahlungen gilt jedoch eine Besonderheit: An die Stelle der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze des Entgeltabrechnungszeitraums der Zuordnung tritt die anteilige Beitragsbemessungsgrenze. Diese anteilige...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1 Beitragsbemessungsgrundlage

1.1 Beitragspflichtige Einnahmen/Ist-Entgelt und Soll-Entgelt Berechnungsgrundlage für die vom Arbeitgeber allein zu tragenden zusätzlichen Beiträge ist zunächst die sog. Bruttoentgeltdifferenz. Es handelt sich dabei um das ausgefallene Arbeitsentgelt. Die Bruttoentgeltdifferenz berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Nach § 106 Abs. 1 S...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.2 Meldepflichtiges Arbeitsentgelt

Als meldepflichtiges Arbeitsentgelt gilt das Sozialversicherungsentgelt (SV-Entgelt).[1] Das ist die Summe aus tatsächlichem und fiktivem Arbeitsentgelt. Ist nur fiktives Arbeitsentgelt angefallen, so gilt dieses als SV-Entgelt. Erhält der Arbeitnehmer einen beitragspflichtigen Zuschuss zum Kurzarbeitergeld, zählt dieser zum tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und unterlieg...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.3 Keine SV-Tage im laufendem und vergangenem Kalenderjahr

Ist in dem laufenden Kalenderjahr – oder bei Zahlung in den Monaten Januar bis März auch im Vorjahr – kein Arbeitsentgelt gezahlt worden, ist das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt während der Elternzeit nicht beitragspflichtig.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.5 Umlage U1 oder U2

Die Umlage U1 oder U2[1] ist für Entgeltabrechnungszeiträume, in denen Kurzarbeitergeld bezogen wird, nur nach dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt zu berechnen. Das fiktive Arbeitsentgelt bleibt unberücksichtigt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 4 Beitragstragung

Für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt ändert sich an der Beitragstragung nichts. Auch während des Bezugs von Kurzarbeitergeld sind die hierauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzubringen. Die für das fiktive Arbeitsentgelt zu entrichtenden Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge trägt der A...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.3 Arbeitslosenversicherung

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden nur aus dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt berechnet. Ein fiktives Arbeitsentgelt wird nicht berücksichtigt.mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Statusprüfung

1.1 Neueinstellung Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind. 1.2 Entgeltänderung Die Beurteilung ist erneut vorzunehmen, wenn sich im Beschäftigungsverhältnis Änderungen hinsichtlich der Vergütung ergeben. Das bedeut...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3 Sozialversicherungstage

2.3.1 Für den Zuordnungsmonat Bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sollten zunächst die maßgebenden Sozialversicherungstage (SV-Tage) festgestellt werden. Für den Monat, dem die Einmalzahlung zugeordnet wird, sind die SV-Tage immer bis zum letzten Tag des Monats zu berücksichtigen. Folglich sind bei einer Auszahlung während der laufenden Beschäftigung, z...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / Sozialversicherung

1 Zuordnung zum Beitragsmonat 1.1 Vergleich von beitragspflichtigem Entgelt und anteiliger BBG Bevor die Beiträge aus einer Einmalzahlung berechnet werden, muss diese einem Beitragsmonat zugeordnet werden. Dabei sind bezüglich der Beitragsfälligkeit aus Einmalzahlungen besondere Regelungen zu berücksichtigen.[1] Zur Feststellung, in welcher Höhe eine Einmalzahlung der Beitragsp...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 6.2 Mehrfachbeschäftigungen in Teilabrechnungszeiträumen

Wenn die Mehrfachbeschäftigungen nicht während des gesamten Monats bestehen, ist bei der Beitragsberechnung danach zu differenzieren, ob sämtliche Beschäftigungen nicht für den vollen Monat bestehen, jedoch am gleichen Tag beginnen oder enden, eine Beschäftigung den vollen Kalendermonat besteht und eine weitere hinzutritt oder wegfällt oder die Beschäftigungen im Laufe eines Mo...mehr

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Treueprämie

Begriff In manchen Unternehmen erhalten Arbeitnehmer ab einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit eine Treueprämie. Da die Treueprämie im Zusammenhang mit der dauerhaften Erbringung der Arbeitsleistung gewährt wird, handelt es sich hierbei sowohl um steuerpflichtigen Arbeitslohn als auch beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i. S. d. Sozialversicherung. Treueprämien werd...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.2 Bei Unterbrechung der Beitragszeit

Während der Zeit des Bezugs von Entgeltersatzleistungen (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Versorgungskrankengeld) und des Bezugs von Elterngeld wird im Allgemeinen kein Arbeitsentgelt erzielt. Folglich werden keine Beiträge entrichtet. Daher werden diese beitragsfreien Zeiten i. S. d. § 224 Abs. 1 Satz 1 SGB V bei der Ermittlung der Sozialversic...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / Zusammenfassung

Begriff Für die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld erzielten Arbeitsentgelte (Kurzlohn) erfolgt die Beitragsabführung mit den Anteilen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Für die ausgefallenen Arbeitsentgelte entrichtet der Arbeitgeber allein einen zusätzlichen Beitrag. Für die Berechnung dieser zusätzlichen Beiträge bestimmt das Gesetz besondere Beitragsbemessungsg...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Hat ein Arbeitnehmer, der keiner versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung nachgeht, mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern, sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren. Die Regelungen des Übergangsbereichs werden nur dann angewendet, wenn die Addition der Entgelte zu einem über der Geringfügigkeitsgrenze liegenden ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 4 Versicherungspflichtige und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Bei der Zusammenrechnung der Arbeitsentgelte aus mehreren Beschäftigungen ist zu beachten, dass eine "erste" geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei bleibt[1], wenn sie neben einer versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ausgeübt wird.[2] Aufgrund des fortbestehenden Charakters der "ersten" Nebenbeschäftigung als geringfügige Beschäftigung ist diese nicht bei der...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.1 Für den Zuordnungsmonat

Bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sollten zunächst die maßgebenden Sozialversicherungstage (SV-Tage) festgestellt werden. Für den Monat, dem die Einmalzahlung zugeordnet wird, sind die SV-Tage immer bis zum letzten Tag des Monats zu berücksichtigen. Folglich sind bei einer Auszahlung während der laufenden Beschäftigung, z. B. am 15.7., die SV-Tage bi...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2 Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts[1] ist mindestens auf das Arbeitsentgelt abzustellen, auf das der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch hat. Ein Rechtsanspruch kann z. B. aufgrund gesetzlicher Regelung (u. a. Mindestlohngesetz), eines Tarifvertrags, einer Betriebsvereinbarung oder einer Einzelabsprache gegeben sein. Insoweit kommt es nicht auf die Höhe des ta...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.1 Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und die 80 %-ige Bruttoentgeltdifferenz (fiktives Arbeitsentgelt) ergeben die beitragspflichtigen Einnahmen. Wird dabei die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, wird zunächst das fiktive Arbeitsentgelt gekürzt. Nur bei darüber hinausgehenden Beträgen wird auch das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt gekürzt. Im Ergebnis vermindert si...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 3 Mehrfache Zahlung von Sonderzuwendungen

Werden im Laufe des Jahres mehrere Einmalzahlungen gewährt, sind bei jeder Zahlung die beitragspflichtigen Teile der Einmalzahlung zu ermitteln. Für die Vergleichsberechnung darf das Arbeitsentgelt allerdings nur insoweit herangezogen werden, als es auch tatsächlich beitragspflichtig war. Das bedeutet, dass die wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen nicht beitrag...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden. Dies aber nur dann, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Praxis-Beispiel Addition mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Beschäftigung A: mtl. Arbeitsentgelt 1.10...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte in diesem Sinne sind da...mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1 Beitragspflichtige Einnahmen/Ist-Entgelt und Soll-Entgelt

Berechnungsgrundlage für die vom Arbeitgeber allein zu tragenden zusätzlichen Beiträge ist zunächst die sog. Bruttoentgeltdifferenz. Es handelt sich dabei um das ausgefallene Arbeitsentgelt. Die Bruttoentgeltdifferenz berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB III ist Soll-Entgelt das Bruttoarbeitsentgelt, das ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäftigte ist verpfl...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.1 Neueinstellung

Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind.mehr

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Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 6 Beitragsbemessung während der Kurzarbeitsperiode bei Arbeitsunfähigkeit des Beschäftigten

Erkrankt der Arbeitnehmer bereits vor Eintritt des ersten Arbeitsausfalls und war er für Arbeitsausfälle vorgesehen, so erhält er als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nur das Entgelt, das er ohne die Arbeitsausfälle erzielt hätte. Für die Entgeltausfälle, die ohne die Arbeitsunfähigkeit der Kurzarbeit zuzurechnen wären, erhält er von der Krankenkasse Teilkrankengeld. In ...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.1 Steuerfreie Zuwendungen

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie die in § 3 Nrn. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.2 Beitragsfreie Zeiten ohne Entgeltzahlung

Wurde in Zeiten der Beschäftigung kein Arbeitsentgelt gezahlt und besteht für diese Beitragsfreiheit, werden die Zeiträume bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Entgelt wird beispielsweise nicht gezahlt wegen Arbeitsunfähigkeit, der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz [1] oder aufgrund der Elternzeit. Sollten während des Be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 2 Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung

Der Beitragssatz ändert sich in der Bemessungsgrundlage nicht. Wurde vor Beginn der Kurzarbeitsperiode der Beitrag nach dem allgemeinen Beitragssatz berechnet, so ist dieser sowohl auf das tatsächlich erzielte als auch auf das fiktive Arbeitsentgelt anzuwenden.[1] In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt ein allgemeiner Beitragssatz von 14,6 %. Für die Zahlung des "Ausfal...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 8 Nachträgliche Entgeltzahlung

In einigen Fällen wird nachträglich geschuldetes Arbeitsentgelt für Zeiten gezahlt, die bereits im besonderen Beitragsverfahren bei Störfällen berücksichtigt wurden. Für diese sind Beiträge aus dem nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des bisher erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berechnen und zu zahlen. Bei der Feststellung des bisher b...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.1 Vor-/Nacharbeit

Im Zusammenhang mit Feiertagen oder Betriebsferien wird die ausgefallene Arbeitszeit oft auf andere Werktage vor oder nach der Betriebsruhe verteilt. Für die Beitragsberechnung ist hinsichtlich des durch die Vor- und Nacharbeit erzielten Arbeitsentgelts die Zuordnung zum richtigen Entgeltzahlungszeitraum für die Beitragsberechnung wichtig. Da es sich um laufendes Arbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incoming-Freiwilligendienst

Begriff Im Rahmen des Projekts "Internationale Freiwilligendienste für unterschiedliche Lebensphasen" (IFL) soll Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit bereitet werden, sich weltweit gemeinnützig zu engagieren. Kommen ausländische Freiwillige nach Deutschland, um an den Incoming-Angeboten teilzunehmen, spricht man bei diesen von "Incoming-Freiwilligendiensten". Die Fre...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerpflichtiger kann mehreren Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Dabei muss geprüft werden, welche dieser Tätigkeiten die Hauptbeschäftigung darstellt und welche als selbstständige Nebentätigkeiten oder als Ausfluss der Haupttätigkeit (sog. Hilfstätigkeit) zu beurteilen sind. Diese Prüfung ist grundsätzlich für jede einzelne Tätigkeit gesondert durchzuführe...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2 Zeitversetzt gezahlte Entgeltbestandteile

Da unter Einmalzahlungen in erster Linie die nicht in ständiger Wiederholung zu zahlenden Bezüge zu verstehen sind, gehören z. B. Provisionen, Überstundenvergütungen und Verkaufsprämien nicht dazu. Diese Vergütungen zählen vielmehr zum laufenden Arbeitslohn und sind daher in dem Zeitabschnitt für die Beitragsberechnung heranzuziehen, für den sie gezahlt werden. Bei verspätet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragspflichtige Einnahme... / 1 Freiwillige Mitglieder

Für die Beitragsberechnung der freiwillig Versicherten ist deren "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" heranzuziehen.[1] Für die Beurteilung der Beitragspflicht einer Einnahme ist es unerheblich, ob sie einen schädigungsbedingten oder sonst in der Person des Versicherten liegenden Mehrbedarf ausgleichen soll bzw. ob eine Zweckgebundenheit der Einnahme vorliegt. 1.1 Bezü...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen sind bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts insoweit zu berücksichtigen, als dass das bis zum Ablauf des Monats der Zuordnung bislang beitragspflichtige Arbeitsentgelt im laufenden Kalenderjahr die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze nicht erreicht.[1] Für die Feststellung sind nicht nur die Arbeitsentgelte von dem Arbeitgeber, der ...mehr