Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.1.2 Berücksichtigung von Entgelt im Störfall

Im Störfall wird das gesamte Entgeltguthaben als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt. Dazu zählen ggf. auch etwaige Wertzuwächse, Zinsen o. Ä. Dies erfolgt höchstens bis zu der für den einzelnen Versicherungszweig für die Dauer der Arbeitsphase der vereinbarten Arbeitszeitflexibilisierung[1] festgestellten SV-Luft. Praxis-Beispiel Wertguthaben Der Arbeitgeber st...mehr

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Flexible Arbeitszeit: Störf... / 5.2.1 Beitragsberechnungsgrundlage

Der jeweils geringere dieser Beträge ist die Beitragsberechnungsgrundlage, also das beitragspflichtige Arbeitsentgelt. Die Berechnungsgrundlage ist für den Fall des Eintritts eines Störfalls fortzuschreiben. Gilt für das Wertguthaben ein bestimmter Wertmaßstab, ist dieser bei jeder Bewertung des Wertguthabens anzuwenden. Beispielhaft gilt der Wertmaßstab bei Bindung von Entg...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 1.3 Rechtsprechung zum tariflich geschuldeten Entgelt

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn für die Festsetzung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung das tarifvertraglich geschuldete ("Entstehungsprinzip") und nicht das tatsächlich gezahlte (niedrigere) Arbeitsentgelt ("Zuflussprinzip") als Bemessungsgrundlage herangezogen wird.[1]mehr

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Arbeitnehmeranteil / 4 Übergangsbereich

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt im Übergangsbereich von 603,01 EUR bis 2.000 EUR (2025: 556,01 EUR bis 2.000 EUR) sind versicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer hat hier nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen.[1]mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2.1 Montagebeteiligung

Montagebeteiligungen sind laufendes Arbeitsentgelt.[1] Sie sind wie nachgezahltes Arbeitsentgelt dem Arbeitslohn desjenigen Abrechnungszeitraums zuzurechnen, in dem sie erarbeitet werden, wenn sie nicht zusammen mit dem Arbeitsentgelt für den einzelnen Abrechnungszeitraum, sondern später und für mehrere Abrechnungszeiträume zusammen abgerechnet werden.mehr

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Minijob: Pauschalbeiträge / 6.2 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Soweit geringfügig entlohnte Beschäftigungen durch Zusammenrechnung[1] versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung sind, besteht zu diesen Versicherungszweigen auch Beitragspflicht. Hierfür gelten die üblichen beitragsrechtlichen Regelungen.[2]mehr

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Einmalzahlungen / 2.2 Statuswechsel

Sofern im Kalenderjahr der Zuordnung der Einmalzahlung eine Änderung im Versicherungsstatus des Arbeitnehmers eintritt, sind beitragsrechtliche Besonderheiten zu beachten. Es kommt für die Beitragsberechnung der Einmalzahlungen darauf an, welchem Beschäftigungsabschnitt die Zahlung zuzuordnen ist.[1] Ein Wechsel im Versicherungsstatus liegt u. a. bei einem Übergang von einer...mehr

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Kurzzeitfreiwilligendienst / 2 Beitragsrechtliche Auswirkungen

Sofern der Teilnehmer am Kurzzeitfreiwilligendienst der Sozialversicherungspflicht unterliegt, ist das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zur Beitragsberechnung heranzuziehen. Üblicherweise wird das Entgelt sich in einem Rahmen bewegen, der nicht über 2.000 EUR monatlich hinausgeht. Hinsichtlich der Beitragsbemessung ist dann die Regelung des Übergangsbereichs [1] anzuwenden...mehr

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Teillohnzahlungszeitraum / Zusammenfassung

Begriff Wenn das Arbeitsentgelt bzw. der Arbeitslohn nicht für den vollen Kalendermonat gezahlt wird, entsteht ein Teillohnzahlungszeitraum. Teillohnzahlungszeiträume können auftreten bei: Einstellung des Arbeitnehmers im laufenden Monat, Entlassung des Arbeitnehmers im laufenden Monat, unentschuldigtem Fehlen des Arbeitnehmers, unbezahltem Urlaub, Ablauf der Entgeltfortzahl...mehr

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Bundesfreiwilligendienst / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Für die Arbeitslosenversicherung gelten besondere beitragsrechtliche Regelungen, wenn sich der Bundesfreiwilligendienst unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. In diesem Fall werden die Beiträge von der Bezugsgröße berechnet (2026: 3.955 EUR; 2025: 3.745 EUR). Beträgt der Zeitraum zwischen dem Ende der Beschäftigung und dem Beginn des Bundesfrei...mehr

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Freifahrten/-flüge für Arbe... / 3 Freifahrten bei Bundeswehrsoldaten

Sind Bundeswehrsoldaten in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert, sind für die Beitragsberechnung grundsätzlich alle Einnahmen und Geldmittel heranzuziehen, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden könnten; ohne Rücksicht auf die steuerrechtliche Behandlung. Kostenlos mit den Zügen der Deutschen Bundesbahn durchgeführte Fahrte...mehr

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Altersteilzeit (Beiträge) / 2.3 Aufstockungsbetrag

Der Aufstockungsbetrag[1] ist unbeschadet seiner Berücksichtigung im Rahmen des Progressionsvorbehalts[2] gemäß § 3 Nr. 28 EStG steuerfrei und gehört damit nicht zum Arbeitsentgelt. Dies gilt auch, soweit der Arbeitgeber z. B. aufgrund tarifvertraglicher Regelungen einen höheren als den im AltersTZG als Mindestbetrag vorgesehenen Aufstockungsbetrag zahlt.mehr

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Einmalzahlungen / 4.1 Berechnung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze

Die anteilige Beitragsbemessungsgrenze errechnet sich, indem die für das Kalenderjahr anzusetzende Beitragsbemessungsgrenze durch 360 geteilt und mit der Anzahl der ermittelten Sozialversicherungstage multipliziert wird. Praxis-Beispiel Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen Ein Versicherter ist seit Jahren versicherungspflichtig beschäftigt. Er erhält im Juli 202...mehr

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Unbezahlter Urlaub / 3.2 Unbezahlter Urlaub länger als ein Monat

Kommt es zu einem Ende der entgeltlichen Beschäftigung, weil der unbezahlte Urlaub den Zeitraum von einem Monat überschreitet, sind auch die SV-Tage entsprechend zu reduzieren. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub länger als einen Monat Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unbezahlter Urlaub vom 12.9. bis zum 11.11. Ergebnis: Der unbez...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.4.2 Nachzahlung nach beendeter Beschäftigung

Nachzahlungen aufgrund rückwirkender Lohn- und Gehaltserhöhungen sind auch dann beitragspflichtig, wenn der Tarifvertrag nach Beendigung der Beschäftigung abgeschlossen wird. Nach Auffassung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung wird durch den Tarifvertragsabschluss nicht der Anspruch dem Grunde nach festgelegt, sondern nur seine Höhe und die Zeit der Erfüllung di...mehr

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Wintergeld und Beitragserst... / 4 Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge

Die auf das Saison-Kurzarbeitergeld entfallenden Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) sind grundsätzlich vom Arbeitgeber alleine zu tragen (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind für das Saison-Kurzarbeitergeld nicht zu entrichten). Die Beiträge werden dem Arbeitgeber im Rahmen der Winterbauförderung in der im Einzelfall maßgeblichen (vol...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teillohnzahlungszeitraum / 2.1 Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen für den Teilentgeltzahlungszeitraum sind nach folgender Formel zu ermitteln: Wichtig Beitragsbemessungsgrenze für Teilentgeltabrechnungszeiträume Bei der Berechnung der Beitragsbemessungsgrenze für Teilentgeltabrechnungszeiträume sind die kalendertäglichen Beträge der Beit...mehr

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Beitragssätze / 5 Unfallversicherung

Einen vergleichbaren Beitragssatz wie für die übrigen Sozialversicherungszweige gibt es hier nicht. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Entgelt der Versicherten und nach dem Grad der Unfallgefahr in dem Unternehmen.[1] Die Satzung des Unfallversicherungsträgers kann allerdings bestimmen, dass die Beiträge entweder nach dem wirklich verdienten Entgelt oder nach einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltssichernde Leistun... / 3.2 Übergangsgeld

Die Berechnung des Übergangsgeldes ist in den §§ 66 bis 72 SGB IX geregelt. Das Übergangsgeld wird für Kalendertage gezahlt. Ist es für einen ganzen Kalendermonat zu zahlen, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Übergangsgeld wird monatlich nachträglich ausgezahlt. Der Berechnung des Übergangsgelds werden 80 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, sow...mehr

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Praxis-Beispiele: Praktikant / 6 Nicht vorgeschriebenes Zwischenpraktikum zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR monatlich

Sachverhalt Ein an der Universität immatrikulierter Student übt ab 1.7. ein auf 6 Monate befristetes, nicht vorgeschriebenes Praktikum aus. Sein monatliches Arbeitsentgelt beträgt 1.580 EUR, die wöchentliche Arbeitszeit 22 Stunden. Der Student ist gesetzlich krankenversichert. Der Arbeitgeber nimmt am Ausgleichsverfahren nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) teil. Wie ist...mehr

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Jahresmeldungen / 3 Unfallversicherung

Für jeden im vergangenen Kalenderjahr in der Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten ist eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund "92" zu erstatten. Wichtig Keine UV-Jahresmeldung für bestimmte Personengruppen Für Bezieher von Vorruhestandsgeld (Personengruppe "108"), Personen in Einrichtungen der Jugendhilfe, Berufsbildungswerken oder ähnlichen Einrichtungen für...mehr

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Ehrenamt / 2 Beitragsrechtliche Behandlung

Für die Beitragsberechnung ist der Teil der Aufwandsentschädigung für die Ausübung eines Ehrenamts beitragspflichtiges Entgelt, der den tatsächlich zu entschädigenden Aufwand übersteigt. Der nach § 3 Nr. 26a EStG steuerfreie "Ehrenamtsfreibetrag" für ehrenamtliche Tätigkeiten, die nebenberuflich im Dienst oder für Auftrag einer inländischen juristischen Person des öffentlichen...mehr

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Praxis-Beispiele: Einmalzah... / 6 Arbeitgeberwechsel und Krankengeldbezug

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Seine Beschäftigung bei Arbeitgeber A endet am 31.3.2026. Er beginnt dort am 16.5.2026 erneut. Während der Zeit vom 1.4. – 15.5.2026 ist der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber B beschäftigt. Vom 1.11.2026 – 15.1.2027 bezieht er Krankengeld. Weihnachtsgeld wird im Dezember 2026 ausgezahlt...mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 2.2 Beiträge

Die Beitragsbemessung zur sozialen Pflegeversicherung folgt den entsprechenden Regelungen der Krankenversicherung.[1] Der Beitragssatz beträgt 3,6 %; Kinderlose zahlen zusätzlich 0,6 %. Der Beitragsanteil des Mitglieds reduziert sich um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte für jedes Kind ab dem 2. bis zum 5. Kind unter 25 Jahren (Beitragsabschlag).[2]mehr

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Handwerker / 2.8 Unterbrechung

Die Versicherungspflicht wird bei fortlaufendem Betrieb unterbrochen, wenn der selbstständige Gewerbetreibende infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft die persönliche (Mit-)Arbeit im Handwerksbetrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Gewerbetreibenden nicht mehr a...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragsnachentrichtung / 2 Akkord-/Überstunden-/Provisionsspitzen

Auch die nachträglich abgerechneten Akkord- oder Überstunden- und Provisionsspitzen müssen auf die Entgeltabrechnungszeiträume verteilt werden, auf die sie entfallen. Lässt sich allerdings nicht feststellen, in welchem Entgeltabrechnungszeitraum diese Vergütungen tatsächlich erzielt wurden, können sie gleichmäßig auf den Zeitraum verteilt werden, für den sie bestimmt sind. Re...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 3 Beitragssatz bei Beitragsbemessung nach Mindesteinnahmen

Bei freiwilligen Mitgliedern, die Rente, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen aus einer nicht hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit beziehen, deren Beiträge aber nach der allgemeinen Mindestbeitragsbemessungsgrundlage des § 240 Abs. 4 Satz 1 SGB V erhoben werden,[1] ist für die Beiträge aus Rente, Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz maßg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Krankengeld / 7.3 Einmalzahlungen

Das in dieser Weise ermittelte Regelentgelt wird um den 360. Teil des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts erhöht, sofern es in den letzten 12 Kalendermonaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsberechnung zugrunde gelegen hat (Hinzurechnungsbetrag). Berücksichtigt werden auch Einmalzahlungen früherer Arbeitgeber, wenn sie in den 12-Monatszeitraum fallen. Der 12-Mona...mehr

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Betriebsprüfung: Erhebung v... / 2.4 Rechtsprechung zur unverschuldeten Unkenntnis

Die im Rahmen von Betriebsprüfungen erforderliche Feststellung, ob von unverschuldeter Unkenntnis des Arbeitgebers ausgegangen werden kann, ist in der Praxis oft mit Schwierigkeiten verbunden. Unverschuldete Unkenntnis liegt beispielsweise vor, wenn die falsche Beitragsberechnung lediglich auf einem Abrechnungsversehen basiert. Dagegen kann keine unverschuldete Unkenntnis an...mehr

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Berufsausbildung / 4.2 Geringverdienergrenze

Der Arbeitgeber trägt die Sozialversicherungsbeiträge (einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes) für zur Berufsausbildung Beschäftigte in voller Höhe allein, wenn die monatliche Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 EUR beträgt.[1] In der Sozialversicherung werden diese Personen auch als Geringverdiener bezeichnet. Dies gilt auch für den Beitragszuschlag f...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anpassung (Entgeltersatzlei... / 2 Zeitpunkt

Eine Entgeltersatzleistung wird nach Ablauf eines Jahres seit dem Ende des Bemessungszeitraums angepasst (individueller Anpassungszeitpunkt). Entscheidend ist der letzte Kalendertag des Bemessungszeitraums, unabhängig von dessen Dauer. Das gilt auch, wenn sich eine Entgeltersatzleistung an eine andere anschließt und zur Berechnung auf denselben Bemessungszeitraum zurückgegri...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Hauptberuflich Selbstständige / 4.2 Rentenversicherung

Für die in der Rentenversicherung Selbstständigen gilt als Ausgangswert für die Beitragsberechnung ein Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße 2026: 3.955 EUR mtl. (2025: 3.745 EUR mtl.). Das gilt auch, wenn keine Hauptberuflichkeit vorliegt. Bei Nachweis eines niedrigeren oder höheren Arbeitseinkommens gilt das nachgewiesene Einkommen, mindestens jedoch die am 1. Januar de...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / 5.1 Beitragsanteil des Arbeitnehmers

Im nächsten Schritt wird der Arbeitnehmerbeitrag auf Basis der beitragspflichtigen Einnahme für den Arbeitnehmer berechnet. Hierzu wird die Bemessungsgrundlage mit dem halben Beitragssatz des jeweiligen Sozialversicherungszweigs (z. B. Krankenversicherung = 14,6 % : 2 = 7,3 %) multipliziert.mehr

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Krankenversicherung der Ren... / 3 Beiträge für krankenversicherungspflichtige Rentner

Bei den in der KVdR krankenversicherungspflichtigen Rentnern werden für die Beitragsberechnung zur Kranken- und Pflegeversicherung der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der ausländischen Rente, der Zahlbetrag der Rente vergleichbarer Einnahmen (= Versorgungsbezüge) und das Arbeitseinkommen (= Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte ...mehr

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Antragspflichtversicherung ... / 3 Beiträge

Beitragsbemessungsgrundlage ist das tatsächliche Entgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Für Entwicklungshelfer gilt: Ergibt sich aus dem Durchschnittsentgelt der letzten 3 Monate vor der Auslandsbeschäftigung ein höherer Beitrag, ist als Ausgangswert für die Beitragsberechnung der Durchschnittswert maßgebend.[1] Für die Ermittlung des Durchschnittswerts wird eine Verhältn...mehr

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Jugendfreiwilligendienst: A... / 2.3 Umlageverfahren/Insolvenzgeldumlage

Jugendfreiwilligendienstleistende sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Aufwendungsausgleichsgesetzes. Sie sind bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten nicht zu berücksichtigen. Es sind keine Umlagebeträge im U1-Verfahren zu zahlen und die Erstattung etwaiger Arbeitgeberaufwendungen ist ausgeschlossen. Jugendfreiwilligendienstleistende werden in das U2-Verfahren ei...mehr

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Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.3 Mehrfachbeschäftigung und knappschaftliche Rentenversicherung

Wird die Mehrfachbeschäftigung in einer Tätigkeit in einem knappschaftlichen Betrieb ausgeübt, wird keine Verhältnisberechnung durchgeführt.[1] In diesen Fällen werden die Rentenversicherungsbeiträge aus dem vollen Arbeitsentgelt der Beschäftigung im nicht knappschaftlichen Betrieb zur allgemeinen Rentenversicherung ungekürzt gezahlt. Aus dem Arbeitsentgelt der Beschäftigung...mehr

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Praxis-Beispiele: Mehrfachb... / 6 Mehrere geringfügige Beschäftigungen über der Geringfügigkeitsgrenze

Sachverhalt Eine familienversicherte Bedienung übt gleichzeitig 2 geringfügig entlohnte Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern mit einem Arbeitsentgelt von je 400 EUR im Monat aus. Weitere Beschäftigungen bestehen nicht. Wie sind die Beschäftigungen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln? Ergebnis Die Entgelte der beiden – für sich getrachtet geri...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Gewerbetreibende in Handwer... / 6 Unterbrechung der Rentenversicherungspflicht

Die Versicherungspflicht wird bei fortlaufendem Betrieb unterbrochen, wenn der selbstständige Gewerbetreibende infolge von Arbeitsunfähigkeit, wegen Teilnahme an einer Rehabilitationsmaßnahme oder bei Schwangerschaft und Mutterschaft die persönliche (Mit)Arbeit im Handwerksbetrieb einstellt. Kann die selbstständige Tätigkeit ohne Mitarbeit des Gewerbetreibenden nicht mehr au...mehr

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Beitragspflichtige Einnahme... / Zusammenfassung

Begriff Grundlage der Beitragsberechnung bei freiwillig versicherten Mitgliedern sind deren beitragspflichtige Einnahmen. Hierunter sind grundsätzlich die Bruttoeinnahmen zu verstehen, die der Versicherte erzielt. In Abhängigkeit von der jeweiligen Lebenssituation ist eine differenzierte Betrachtung der Einkommenssituation erforderlich. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechu...mehr

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Arbeitgeberanteil / 2.3 Beitragsabschlag für mehrere Kinder

Arbeitnehmer mit mehreren Kindern erhalten einen Abschlag i. H. v. 0,25 % für das 2. bis 5. berücksichtigungsfähige Kind. Damit vermindert sich ihr Anteil zur Pflegeversicherung bei 2 Kindern auf 1,55 %, bei 3 Kindern auf 1,3 %, bei 4 Kindern auf 1,05 % sowie bei 5 oder mehr Kindern auf 0,8 %. Mitglieder im Bundesland Sachsen tragen bei 2 Kindern 2,05 %, bei 3 Kindern 1,8 %,...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.3 Entgeltnachzahlungen in Erfüllung eines Rechtsanspruchs

Entgeltnachzahlungen, die der Arbeitgeber in Erfüllung eines von vornherein gegebenen Rechtsanspruchs leistet, gehören nicht zu den einmaligen Zuwendungen.[1] Häufig ergeben sich solche Situationen, weil der Arbeitgeber bei Fälligkeit seiner Zahlungspflicht nicht nachkommen konnte. Die Gründe für die verspätete Zahlung sind für die rechtliche Beurteilung unerheblich. Da in di...mehr

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Lohnsteuererhebung und Sozi... / 4.2.2 Nachweis der Elterneigenschaft

Versicherte, deren Elterneigenschaft nachgewiesen ist, sind von dem Beitragszuschlag für Kinderlose befreit. Von der Pflicht, den Beitragszuschlag zu zahlen, sind Versicherte, die das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Versicherte, die vor dem 1.1.1940 geboren sind, Wehrdienstleistende sowie Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 2 SGB II von vornherein ausgenommen.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lehrer und Erzieher / 3.2.3 Regelbeitrag in der Existenzgründungsphase

Der Regelbeitrag kann auf Antrag des Selbstständigen anstelle des halben Regelbeitrags auch in der 3-jährigen Existenzgründungsphase gezahlt werden. Die Zahlung des Regelbeitrags ist erst vom Tag des Eingangs des Antrags beim zuständigen Rentenversicherungsträger an zulässig. Unabhängig vom Tag der Antragstellung bestimmt sich der Zeitraum, für den die Zahlung des halben Rege...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Geschenke / 1.2 Sozialversicherung

Nach § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV ist es unerheblich, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Leistungen des Arbeitgebers erbracht werden. Sachbezüge, die einem Arbeitnehmer aus einer Beschäftigung zufließen, gehören somit grundsätzlich zum Arbeitsentgelt und sind beitragspflichtig in der Sozialversicherung. Für die Berechnung der Beiträge aus unentgeltlich zur Verfüg...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Übergangsbereich / Zusammenfassung

Begriff Für Arbeitsentgelte oberhalb der monatlichen Geringfügigkeitsgrenze gilt bei einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 603,01 EUR und 2.000 EUR ein Übergangsbereich. Die hierfür geltenden Sonderregelungen in der Sozialversicherung führen zu einer verminderten Beitragsbelastung der Arbeitnehmer. Bei der Beitragsberechnung wird von einem fiktiv ermittelten...mehr

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Zahlstellenverfahren (Verso... / 2.1 Datenübermittlung an die Krankenkasse des Versorgungsempfängers

Die Zahlstellen haben der Krankenkasse des Versorgungsempfängers Beginn, Höhe, Veränderungen sowie Ende der Versorgungsbezüge unverzüglich zu melden. Ferner ist im Falle des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V von den Zahlstellen der Tag der Antragstellung unverzüglich mitzuteilen. Dabei handelt es sich um Anträge auf eine der Waisenrente entsprechende Leistung einer berufsständischen Versor...mehr

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Beitragsabzug: Nachträglich... / 1 Nachholung des Beitragsabzugs bei den nächsten 3 Entgeltzahlungen

Der Arbeitgeber soll die Beitragsanteile des Arbeitnehmers bei jeder Entgeltzahlung einbehalten. Üblicherweise wird daher der Beitragsanteil aus dem Arbeitsentgelt einbehalten (sog. Beitragsabzug). Ist dieser Beitragseinzug unterblieben, kann der Arbeitgeber die Versichertenanteile für die letzten 3 abgerechneten Entgeltzeiträume nachträglich einbehalten. Bei der Ermittlung d...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 1.2.5 25-%-Ansatz des Bruttolistenpreises

Bruttolistenpreisgrenze für 0,25-%-Methode Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß. Hierunter fallen alle reinen Elektrofahrzeuge [1], deren Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung eine bestimmte Obergrenze nicht überschreiten. Für diese Fahrzeuge darf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils um 75 % gekürzt werde...mehr

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Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.4.1 Nachzahlung bei bestehender Beschäftigung

Bei rückwirkenden Lohn- und Gehaltserhöhungen sind die Beiträge aus dem erhöhten Arbeitsentgelt vom Zeitpunkt der Begründung des neuen Anspruchs an zu berechnen. Die für die Zeit vom Beginn des Anspruchs bis zum Entstehungszeitpunkt des Anspruchs (z. B. Abschluss des Tarifvertrags) nachgezahlten Beträge sind wie bei Lohnnachzahlungen auf die Entgeltabrechnungszeiträume zu ve...mehr