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Praxis-Beispiele: Einmalzahlungen / 6 Arbeitgeberwechsel und Krankengeldbezug

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Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer ist versicherungspflichtig zu allen Zweigen der Sozialversicherung. Seine Beschäftigung bei Arbeitgeber A endet am 31.3.2025. Er beginnt dort am 16.5.2025 erneut. Während der Zeit vom 1.4. – 15.5.2025 ist der Arbeitnehmer bei Arbeitgeber B beschäftigt.

Vom 1.11.2025 – 15.1.2026 bezieht er Krankengeld.

Weihnachtsgeld wird im Dezember 2025 ausgezahlt.

Bis zu welcher Höhe unterliegt das Weihnachtsgeld der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung?

Ergebnis

Die Bemessungsgrenze für Dezember 2025 beträgt 0 EUR, da keine beitragspflichtigen SV-Tage infolge des Krankengeldbezugs vorliegen. Deshalb sind die anteiligen Jahresbeitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung und die Renten- und Arbeitslosenversicherung zu ermitteln. So kann festgestellt werden, bis zu welchem Gesamtarbeitsentgelt (noch) Beitragspflicht besteht.

 
Ermittlung der SV-Tage vom 1.1. – 31.12.2025
Januar bis März 2025 (3 Monate x 30 Tage) 90 Tage
April 2025 (Zeiten bei Arbeitgeber B zählen nicht) 0 Tage
Mai 2025 (16.5. – 31.5., es zählen die tatsächlichen Kalendertage) 16 Tage
Juni bis Oktober 2025 (5 Monate x 30 Tage) 150 Tage
November bis Dezember 2025 (Krankengeldbezug beitragsfrei) 0 Tage
SV-Tage 2025 gesamt 256 Tage
 
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
Jahresbeitragsbemessungsgrenze 2025 66.150 EUR
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze 2025 (66.150 EUR : 360 Tage x 256 SV-Tage) 47.040 EUR
Während der Beschäftigungszeiten bis einschließlich Dezember 2025 ist maximal ein Gesamtarbeitsentgelt von 47.040 EUR beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung. Darüber hinaus ausgezahltes Entgelt wird nicht verbeitragt.
 
Anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
Jahresbeitragsbemessungsgrenz...

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Zusammenfassung Überblick Für die Berechnung von Beiträgen aus Einmalzahlungen ist ein besonderes Berechnungsverfahren vorgeschrieben. Bevor die Beiträge ermittelt werden, muss festgestellt werden, in welcher Höhe das Arbeitsentgelt bis zum Auszahlungsmonat ...

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