Fachbeiträge & Kommentare zu Beitragsberechnung

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 2.3 Beitragsrechtliche Auswirkung von Versorgungsausgleichen

Der beitragspflichtige Zahlbetrag des Versorgungsbezugs mindert sich nicht bei Abtretungen i. R. d. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs.[1] Wegen des im Beitragsrecht herrschenden Bruttoprinzips wirken sich solche Minderungen nicht auf die Beitragsbemessungsgrundlage aus. Die Unterhaltsleistung stellt eine echte wirtschaftliche Verwendung der Einnahme dar. Sie ist der Pr...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 5.1 Beitragseinheiten

Um den Anteil des einzelnen Unternehmens am Umlagesoll ermitteln zu können, wird zunächst ein einheitlicher Grundbetrag errechnet (Beitragsfuß). Dazu wird das Umlagesoll durch die Beitragseinheiten (Arbeitsentgelte und Gefahrklassen) sämtlicher Entgeltnachweise dividiert. Formel: Entgelte × Gefahrklassen = Beitragseinheiten Praxis-Beispiel Berechnung der Beitragseinheiten Einze...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 7 Finanzierung der laufenden Ausgaben

Die Berufsgenossenschaften müssen zur finanziellen Abwicklung ihrer laufenden Ausgaben Betriebsmittel bereitstellen.[1] Die Betriebsmittel werden über Zuschläge zum Saldo der Jahresrechnung und damit über das Umlagesoll angesammelt. Sie dürfen die Ausgaben des abgelaufenen Kalenderjahres am 31. Dezember des laufenden Kalenderjahres nicht übersteigen.[2] Zur Sicherung des Beit...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

Erhält ein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Versorgungsbezug, ist dieser Versorgungsbezug grundsätzlich beitragspflichtig. Dabei ist die Grundlage der Versicherungspflicht unerheblich. Gelten aufgrund der Versicherungspflicht fiktive Berechnungsgrundlagen (z. B. bei pflichtversicherten Studenten), fallen Beiträge aufgrund des Versorgungs...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 3 Mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen

Übt ein Arbeitnehmer mehrere versicherungspflichtige Beschäftigungen aus, sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden. Dies aber nur dann, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt aus diesen Beschäftigungen in der Summe innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Praxis-Beispiel Addition mehrerer versicherungspflichtiger Beschäftigungen Beschäftigung A: mtl. Arbeitsentgelt 1.10...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / Zusammenfassung

Begriff Für die während des Bezugs von Kurzarbeitergeld erzielten Arbeitsentgelte (Kurzlohn) erfolgt die Beitragsabführung mit den Anteilen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Für die ausgefallenen Arbeitsentgelte entrichtet der Arbeitgeber allein einen zusätzlichen Beitrag. Für die Berechnung dieser zusätzlichen Beiträge bestimmt das Gesetz besondere Beitragsbemessungsg...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 1 Einfluss der Unternehmen auf die Höhe der Beiträge

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind insgesamt rückläufig und seit rund einem Jahrzehnt auf niedrigem Niveau stabil. Einflussmöglichkeiten bestehen für die Unternehmen hinsichtlich der Höhe der Beiträge vor allem in Bezug auf präventive Maßnahmen. Die gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften bilden den Ra...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1 Mehrfachbeschäftigte

Übt der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungsverhältnisse aus,[1]sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zu addieren, um festzustellen, ob das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt insgesamt innerhalb des Übergangsbereichs liegt. Dabei können nur Arbeitsentgelte aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen addiert werden. Mehrfachbeschäftigte in diesem Sinne sind da...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1 Beitragspflichtige Einnahmen/Ist-Entgelt und Soll-Entgelt

Berechnungsgrundlage für die vom Arbeitgeber allein zu tragenden zusätzlichen Beiträge ist zunächst die sog. Bruttoentgeltdifferenz. Es handelt sich dabei um das ausgefallene Arbeitsentgelt. Die Bruttoentgeltdifferenz berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Soll-Entgelt und dem Ist-Entgelt. Nach § 106 Abs. 1 Satz 2 SGB III ist Soll-Entgelt das Bruttoarbeitsentgelt, das ...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / Sozialversicherung

1 Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung Erhält ein pflichtversichertes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung einen Versorgungsbezug, ist dieser Versorgungsbezug grundsätzlich beitragspflichtig. Dabei ist die Grundlage der Versicherungspflicht unerheblich. Gelten aufgrund der Versicherungspflicht fiktive Berechnungsgrundlagen (z. B. bei pflichtversicherten Studen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Beitragsb... / 1.1.1 Kürzung auf die Beitragsbemessungsgrenze

Das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt und die 80 %-ige Bruttoentgeltdifferenz (fiktives Arbeitsentgelt) ergeben die beitragspflichtigen Einnahmen. Wird dabei die Beitragsbemessungsgrenze überschritten, wird zunächst das fiktive Arbeitsentgelt gekürzt. Nur bei darüber hinausgehenden Beträgen wird auch das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt gekürzt. Im Ergebnis vermindert si...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 1.1 Neueinstellung

Bei jeder Neueinstellung ist zu prüfen, welcher Personenstatus sozialversicherungsrechtlich vorliegt.[1] Neben der Statusprüfung ist zu entscheiden, ob die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden sind.mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / Zusammenfassung

Überblick Bei Mehrfachbeschäftigten ist die Beurteilung der Frage, ob die besonderen beitragsrechtlichen Regelungen des Übergangsbereich angewendet werden, nur von allen Arbeitgebern gemeinsam zu klären. Deshalb ist es erforderlich, dass die für die versicherungs- und beitragsrechtliche Beurteilung relevanten Daten allen Arbeitgebern bekannt sind. Der Beschäftigte ist daher ...mehr

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Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 3 Mehrfache Zahlung von Sonderzuwendungen

Werden im Laufe des Jahres mehrere Einmalzahlungen gewährt, sind bei jeder Zahlung die beitragspflichtigen Teile der Einmalzahlung zu ermitteln. Für die Vergleichsberechnung darf das Arbeitsentgelt allerdings nur insoweit herangezogen werden, als es auch tatsächlich beitragspflichtig war. Das bedeutet, dass die wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenzen nicht beitrag...mehr

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Übergangsbereich: Beitragsb... / 2.1 Steuerfreie Zuwendungen

Steuerfreie Aufwandsentschädigungen sowie die in § 3 Nrn. 26 und 26a EStG genannten steuerfreien Einnahmen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung.[1]mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 6.2.2 Freiwillig versicherte Versorgungsempfänger

Freiwillig versicherte Versorgungsempfänger, die ihre Beiträge und Zusatzbeiträge selbst an die Krankenkasse zahlen, sind von der zeitlichen Verzögerung der Veränderungen bei Zusatzbeitragssätzen nicht betroffen. Sie haben den veränderten Zusatzbeitrag vom Zeitpunkt der Erhebung bzw. Veränderung an zu zahlen.mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 9 Maschinelles Meldeverfahren

Die Meldungen der Zahlstellen von Versorgungsbezügen werden der zuständigen Krankenkasse durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemgeprüfter, maschineller Ausfüllhilfen erstattet.[1] Für die Datenübermittlung sind vom GKV-Spitzenverband Grundsätze für das Zahlstellenverfahren aufgestellt worden.[2] Darüber hinaus s...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.5 Auswirkungen für freiwillig Krankenversicherte

Die Beitragsregelungen im Zusammenhang mit der Mindesteinnahmegrenze gelten nur für krankenversicherungspflichtige Mitglieder. Ist der Bezieher des Versorgungsbezugs freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, ist grundsätzlich immer der volle Betrag des Versorgungsbezugs beitragspflichtig. Dies gilt unabhängig von der Höhe und der Art des Versorgungsbezugs und gi...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 8.1 Änderung des Beitragsbescheids

Zuungunsten des Unternehmers muss die Berufsgenossenschaft den Beitragsbescheid mit Wirkung für die Vergangenheit innerhalb der Verjährungsfrist nur dann aufheben, wenn die Veranlagung des Unternehmens zu den Gefahrklassen nachträglich geändert wird, die Meldung nach § 28a Abs. 3 SGB IV oder die Meldung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 SGB VII in Verbindung mit einer Satzung unrichti...mehr

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Versorgungsbezüge: Beitrags... / 7 Beitragsabführung

Für krankenversicherungspflichtige Rentner haben alle Zahlstellen von Versorgungsbezügen die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu ermitteln, von den Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse abzuführen.[1] Für freiwillig versicherte Rentner gilt die Verpflichtung der Zahlstelle zur Beitragsabführung nicht. In diesen Fällen werden die Krankenve...mehr

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Unfallversicherung: Grundsä... / 2 Finanzierungssystem

Die gewerblichen Berufsgenossenschaften [1] finanzieren sich einerseits branchengegliedert über ein Beitragsverfahren der nachträglichen Bedarfsdeckung, andererseits wird ein Ausgleichsbeitrag innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften erhoben. Die Beiträge für die Unternehmer sind in den einzelnen Berufsgenossenschaften streng an die tatsächlich erbrachten Ausgaben un...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 4 Keine doppelte Beitragspflicht in Ansparphase und bei Leistungsbezug

Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen wird immer wieder mit dem Argument kritisiert, die arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge führe zu einer doppelten Beitragspflicht. Zum einen werden von den Aufwendungen während der Ansparphase Beiträge berechnet. Zum anderen sind die daraus entfallenden Versorgungsbezüge beitragspflichtig. Das BSG hat bereits festgestellt, dass es ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 6 Lastenverteilung

Jede gewerbliche Berufsgenossenschaft kann ausgleichsberechtigt werden, falls der entsprechende Wirtschaftszweig in eine Strukturkrise geraten sollte. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bestätigt, dass er berechtigt war, den Auswirkungen solcher Strukturkrisen in der Unfallversicherung allgemein durch einen Risikoausgleich über die Grenzen einer Berufsgenossens...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Flexible Arbeitszeit: Störf... / 8 Nachträgliche Entgeltzahlung

In einigen Fällen wird nachträglich geschuldetes Arbeitsentgelt für Zeiten gezahlt, die bereits im besonderen Beitragsverfahren bei Störfällen berücksichtigt wurden. Für diese sind Beiträge aus dem nachträglich gezahlten Arbeitsentgelt unter Berücksichtigung des bisher erzielten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts zu berechnen und zu zahlen. Bei der Feststellung des bisher b...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.1 Vor-/Nacharbeit

Im Zusammenhang mit Feiertagen oder Betriebsferien wird die ausgefallene Arbeitszeit oft auf andere Werktage vor oder nach der Betriebsruhe verteilt. Für die Beitragsberechnung ist hinsichtlich des durch die Vor- und Nacharbeit erzielten Arbeitsentgelts die Zuordnung zum richtigen Entgeltzahlungszeitraum für die Beitragsberechnung wichtig. Da es sich um laufendes Arbeitsentge...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Incoming-Freiwilligendienst

Begriff Im Rahmen des Projekts "Internationale Freiwilligendienste für unterschiedliche Lebensphasen" (IFL) soll Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit bereitet werden, sich weltweit gemeinnützig zu engagieren. Kommen ausländische Freiwillige nach Deutschland, um an den Incoming-Angeboten teilzunehmen, spricht man bei diesen von "Incoming-Freiwilligendiensten". Die Fre...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 8 Fälligkeit der Beiträge nach Beitragsbescheid

Der Beitrag wird mit einem schriftlichen Bescheid gegenüber dem Unternehmer erhoben. Die Schriftform ist zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich dabei um einen Verwaltungsakt.[1] Eine Anhörung des Betroffenen ist nicht erforderlich.[2] Gegen den gesamten Bescheid oder einzelne Teile sind Widerspruch und Klage möglich, beide Rechtsmittel haben jedoch keine aufschiebende Wirk...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einmalzahlungen: Beitragsbe... / 2.3.1 Für den Zuordnungsmonat

Bei der Ermittlung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze sollten zunächst die maßgebenden Sozialversicherungstage (SV-Tage) festgestellt werden. Für den Monat, dem die Einmalzahlung zugeordnet wird, sind die SV-Tage immer bis zum letzten Tag des Monats zu berücksichtigen. Folglich sind bei einer Auszahlung während der laufenden Beschäftigung, z. B. am 15.7., die SV-Tage bi...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.1 Freibetrag bei Überschreitung der Mindesteinnahmegrenze

Wird die monatliche Mindesteinnahmegrenze (2026: 197,75 EUR; 2025: 187,25 EUR) überschritten, besteht für die Versorgungsbezüge Beitragspflicht. Allerdings sind dann von den Versorgungsbezügen, bei denen es sich um Renten der betrieblichen Altersversorgung handelt, ein Freibetrag in Höhe der Mindesteinnahmegrenze von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen; ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3 Mindesteinnahmegrenze

Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen aus Versorgungsbezügen (ggf. unter Berücksichtigung von Arbeitseinkommen) insgesamt 1/20 der monatlichen Bezugsgröße übersteigen.[1] Für das Kalenderjahr 2026 beträgt der Grenzwert 197,75 EUR (2025: 187,25 EUR). Wichtig Mindesteinnahmegrenze gilt nur ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.3 Gleichzeitiger Bezug mehrerer Leistungen der betrieblichen Altersversorgung

Das Gesetz trifft keine Aussage darüber, von welcher Leistung der bAV der Freibetrag abzuziehen ist, wenn die betreffende Person gleichzeitig mehrere Leistungen der bAV bezieht und die Summe von Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen die Mindesteinnahmegrenze überschreitet. Betroffen sind die Sachverhalte, bei denen Pflichtversicherte mehrere Betriebsrenten von unterschiedl...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Unfallversicherung: Grundsä... / 5.3 Zuschläge, Nachlässe, Prämien

Die Verpflichtung der Unfallversicherungsträger, die Beitragshöhe im Rahmen eines Beitragsausgleichsverfahrens durch Zuschläge und/oder Nachlässe zu gestalten, beruht auf § 162 Abs. 1 SGB VII und ist vom Gesetzgeber in der Absicht geschaffen worden, die Unfallverhütungsbemühungen der Mitgliedsunternehmen zu intensivieren. Dabei hat der Gesetzgeber den Unfallversicherungsträge...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Versorgungsbezüge: Beitrags... / 3.2 Berücksichtigung des Freibetrags bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze

Der Freibetrag ist von den monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen abzuziehen. Der Freibetrag ist also von der dem Grunde nach beitragspflichtigen Leistung der bAV in einem ersten Schritt abzuziehen und erst im zweiten Schritt auf die Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen.[1] Praxis-Beispiel Überschreitung der BBG bei gesetzlicher Rente und bAV Ein versicherungspflichtiger R...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.1 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalzahlungen sind bei der Feststellung des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts insoweit zu berücksichtigen, als dass das bis zum Ablauf des Monats der Zuordnung bislang beitragspflichtige Arbeitsentgelt im laufenden Kalenderjahr die anteilige Jahresbeitragsbemessungsgrenze nicht erreicht.[1] Für die Feststellung sind nicht nur die Arbeitsentgelte von dem Arbeitgeber, der ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / 3.4 Mehrfachbeschäftigung von Studenten

Bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung von mehrfachbeschäftigten Studenten sind einige Besonderheiten zu beachten. Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht werden mehrere gleichzeitig ausgeübte Werkstudentenbeschäftigungen (20-Stunden-Grenze) zusammengerechnet. Das gilt in der Folge auch für die Entgelte. Betroffen ist – bei Geltung des Werkstudentenprivilegs – nur...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Mehrfachbeschäftigung: Ausw... / Zusammenfassung

Überblick Ein Steuerpflichtiger kann mehreren Tätigkeiten nebeneinander nachgehen. Dabei muss geprüft werden, welche dieser Tätigkeiten die Hauptbeschäftigung darstellt und welche als selbstständige Nebentätigkeiten oder als Ausfluss der Haupttätigkeit (sog. Hilfstätigkeit) zu beurteilen sind. Diese Prüfung ist grundsätzlich für jede einzelne Tätigkeit gesondert durchzuführe...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsprüfung / 5.1 Schwerpunkte des Umfangs und des Prüfungsinhalts

Geprüft werden insbesondere versicherungsrechtliche Beurteilungen, insbesondere der Beschäftigungsverhältnisse (Versicherungspflicht/-freiheit), Beurteilungen des Arbeitsentgelts für die Beitragsberechnung in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung und der Unterlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz Berechnungen und zeitliche Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.2 Arbeitsphase

Grundlage für die Beitragsberechnung in der Arbeitsphase (Ansparphase) ist das in dem jeweiligen Abrechnungszeitraum fällige Arbeitsentgelt.[1] Der aufgrund der Wertguthabenvereinbarung als Entgeltguthaben verwendeten Teil, wird zunächst nicht verbeitragt. Für die Berechnung der Beiträge aus Einmalzahlungen ergeben sich keine Besonderheiten; es gilt § 23a SGB IV. Die Einmalza...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Flexible Arbeitszeit (Versi... / 2.3.1 Bemessungsentgelt

Das in der Freistellungsphase vereinbarungsgemäß fällige Arbeitsentgelt ist eine beitragspflichtige Einnahme und insoweit Grundlage für die Beitragsberechnung.[1] Es stellt bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtiges laufendes Arbeitsentgelt dar. Werden während der Freistellungsphase Beträge des Entgeltguthabens als Einmalzahlung (z. B. als Weihnachtsgeld)...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 3.1 Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat

Während des unbezahlten Urlaubs wird kein Arbeitsentgelt gezahlt. Die Zeit des unbezahlten Urlaubs wird – soweit die Monatsfrist nicht überschritten wird – jedoch als Sozialversicherungstage (SV-Tage) berücksichtigt. Praxis-Beispiel Unbezahlter Urlaub bis zu einem Monat und Beitragsberechnung Beschäftigung mit Versicherungspflicht in allen Versicherungszweigen seit Jahren. Unb...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2 Zeitversetzt gezahlte Entgeltbestandteile

Da unter Einmalzahlungen in erster Linie die nicht in ständiger Wiederholung zu zahlenden Bezüge zu verstehen sind, gehören z. B. Provisionen, Überstundenvergütungen und Verkaufsprämien nicht dazu. Diese Vergütungen zählen vielmehr zum laufenden Arbeitslohn und sind daher in dem Zeitabschnitt für die Beitragsberechnung heranzuziehen, für den sie gezahlt werden. Bei verspätet...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragspflichtige Einnahme... / 1 Freiwillige Mitglieder

Für die Beitragsberechnung der freiwillig Versicherten ist deren "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" heranzuziehen.[1] Für die Beurteilung der Beitragspflicht einer Einnahme ist es unerheblich, ob sie einen schädigungsbedingten oder sonst in der Person des Versicherten liegenden Mehrbedarf ausgleichen soll bzw. ob eine Zweckgebundenheit der Einnahme vorliegt. 1.1 Bezü...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / Zusammenfassung

Überblick Nachfolgend wird "einmalig gezahltes Arbeitsentgelt" als "Einmalzahlung" bezeichnet. Die vom Arbeitgeber neben dem laufenden Arbeitsentgelt gewährten Einmalzahlungen werden bei der Beitragsberechnung in der Regel in dem Monat berücksichtigt, in dem sie ausgezahlt werden. Abweichend von diesem Grundsatz sind Einmalzahlungen jedoch dem letzten Entgeltabrechnungszeitra...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sozialversicherungstage / 2 Unentschuldigtes Fehlen/unbezahlter Urlaub/Arbeitskampf

Sozialversicherungstage sind auch Zeiten ohne Zahlung von Arbeitsentgelt, in denen die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung nicht beitragsfrei weiter besteht, z. B. unbezahlter Urlaub, Arbeitsbummelei, Streik oder Aussperrung.[1] Kalendertage, an denen ein solcher Tatbestand vorliegt, sind bei der Ermittlung der Sozialversicherungstage mitzuzählen. Praxis-Beispiel Bewert...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Provision / 2 Beitragsrechtliche Behandlung

Provisionen, die ohne Bezug auf bestimmte Entgeltabrechnungszeiträume gewährt werden, gehören zum einmalig gezahlten Arbeitsentgelt. Sie sind beitragsrechtlich als Einmalzahlung zu behandeln. Provisionen, die für die Arbeit in einem bestimmten Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden, zählen zum laufenden Arbeitsentgelt. Sie sind dem Entgeltabrechnungszeitraum zuzuordnen, in...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Lohnzahlungs- und Abrechnun... / 2.2.3 Provision/Verkaufsprämie/Überstundenvergütung o. dgl.

Aus verwaltungsmäßigen Gründen werden Provisionen, Verkaufsprämien, Überstundenvergütungen usw. vielfach mit ständiger 1-, 2- oder sogar mehrmonatiger Verspätung mit dem laufenden Entgelt gezahlt. Unter der Voraussetzung, dass diese "Phasenverschiebung" permanent gleichmäßig vorliegt, können diese Entgeltbestandteile zur Vermeidung des entsprechend großen Arbeitsaufwands im M...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teillohnzahlungszeitraum / 2.2 Kalendertägliche Berechnung

Die Beiträge sind für die tatsächliche Anzahl der Kalendertage des Berechnungszeitraums zu berechnen. Die Zeit der tatsächlichen Entgeltzahlung ist für die Ermittlung des Beitragsbemessungszeitraums unerheblich. Wird der Beitragsberechnungszeitraum z. B. wegen einer Krankengeldzahlung unterbrochen und endet der Anspruch auf Krankengeld an einem Freitag, sind der folgende Sams...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Private Krankenversicherung... / 4.2 Freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst

Während des freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes ist keine Krankenversicherung notwendig, weil die betreffenden Personen Anspruch auf unentgeltliche medizinische Versorgung haben. Damit ruht die gesetzliche Krankenversicherung. Das Ruhen einer privaten Krankenvollversicherung wird durch eine sog. Anwartschaftsversicherung erreicht. Bedeutung der Anwart...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Beiträge zur Arbeitslosenve... / 2.3 Additionspflege

Übt eine arbeitslosenversicherungspflichtige, nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson mehrere Pflegetätigkeiten aus, ist die beitragspflichtige Einnahme der Beitragsberechnung für die Pflegeperson anteilig für jede Pflegetätigkeit zugrunde zu legen. Dabei richtet sich die anteilige beitragspflichtige Einnahme ausschließlich nach dem Anteil der maßgebenden Pflege am Gesamtpfle...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Krankengeld: Hintergründe z... / 2 Arbeitsentgelt

Das regelmäßige Brutto-Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums (Regelentgelt) ist die Grundlage der Krankengeldberechnung. Es wird aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt.[1] Bei Arbeitnehmern unterscheidet die Berechnung danach, ob sich das Arbeitsentgelt einer Stundenzahl zuordnen lässt oder ob das Arbeitsentgelt na...mehr